"Der Knackpunkt ist, dass Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, sondern als Rechnungseinheiten gelten", erklärt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, auf Anfrage von t-online. "Diese sind mit Devisen vergleichbar, daher gelten für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen durch Banken dieselben Grundsätze wie für Fremdwährungsgeschäfte."
Aktuell fallen Kryptowährungen wie Bitcoins steuerrechtlich unter die Kategorie eines privaten Veräußerungsgeschäfts, damit gilt der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gelten daher als Veräußerungsgewinne und werden damit ähnlich behandelt wie die Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, seltenen Kunstwerken oder Oldtimern, bei denen Steuern nur unter bestimmten Umständen anfallen.
Langes Halten lohnt sich
Das Finanzamt interessiert sich für Gewinne aus Bitcoins und Co., wenn:
- Sie Ihre Coins nach weniger als einem Jahr nach dem Erwerb verkaufen
- und wenn Ihr Gewinn die Freigrenze von 600 Euro überschreitet.
Wichtig: Bei privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Übersteigt Ihr Veräußerungsgewinn diese Freigrenze, müssen Sie die gesamte Summe versteuern. Es ist also nicht zu verwechseln mit dem Freibetrag von 801 Euro bei Aktiengeschäften.
Dazu kommt: Die Freigrenze summiert alle Verkäufe, die unter die Kategorie privater Veräußerungsgeschäfte fallen. Haben Sie also bereits einen Oldtimer verkauft, ist Ihr Freibetrag schon aufgebraucht – und Ihre Bitcoins sind damit steuerpflichtig.
Hier lohnt es sich also, genau zu prüfen, wie viele Bitcoins Sie verkaufen. Denn: Solange Sie Bitcoins in Ihrem Wallet – also Ihrem digitalen Portemonnaie – halten, müssen Sie diese auch nicht versteuern. Diese steuerlichen Grundsätze zählen für alle Kryptowährungen – es ist also egal, ob Sie Bitcoin, Ethereum (mehr dazu hier) oder Cardano kaufen oder verkaufen.
Wann muss ich keine Steuern bezahlen?
Da Bitcoins nicht genauso versteuert werden wie etwa Gewinne aus Aktien, kann es sein, dass Ihre Gewinne aus Kryptowährungen komplett steuerfrei sind. Und zwar in diesem Fall: Wenn Sie Ihre Coins über ein Jahr lang halten und anschließend mit Gewinn verkaufen, müssen Sie diesen nicht versteuern.
Aber Vorsicht: Wenn Sie zwischendurch mit den Bitcoins etwas gekauft haben oder diese zwischenzeitlich in eine andere Kryptowährung umgetauscht haben, gilt diese Regel nicht für Sie.
- Beispiel: Wer im März 2020 einen Bitcoin für 4.300 Euro gekauft hat, konnte diesen im April 2021 für 44.700 Euro verkaufen – und der Gewinn von 40.400 Euro war steuerfrei. Das galt aber nur, wenn Sie Ihre Bitcoins in der Zwischenzeit nicht genutzt haben.
"Beim Tausch einer Kryptowährung in eine andere innerhalb eines Jahres nach Anschaffung handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft", sagt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Als Wert des Geschäftes gelte dabei der aktuelle Währungswert an der Börse.
In diesem Fall haben Sie mit Ihren Bitcoins Einkünfte generiert und die Spekulationsfrist erhöht sich auf zehn Jahre, erklärt Steuerberater Christoph Juhn im Interview mit "Finanzfluss". Verkaufen Sie in dieser Zeit Ihre Kryptowährungen, sind Ihre Gewinne erneut steuerpflichtig. In Fachkreisen sei diese Regelung aber durchaus umstritten.
Steuern auf Lending und Staking
Dasselbe gilt auch, wenn Sie das sogenannte Staking betreiben, etwa bei Währungen wie Cardano, oder Ihre Kryptowährungen gegen Zinszahlungen verleihen (Lending). Auch in diesem Fall generieren Sie mit Ihrem "sonstigen Wirtschaftsgut" – Ihren Coins – Einkünfte. Diese Gewinne müssen Sie ebenfalls versteuern. Allerdings gilt hier eine andere Freigrenze als beim Verkauf der Kryptowährungen.