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Arbeitsrecht

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Überstunden mit Gehalt abgegolten – ist das überhaupt zulässig?

Den Arbeitsplatz pünktlich zum Feierabend zu verlassen, ist für viele eine echte Herausforderung. Denn oftmals dauert ein Meeting länger als geplant, die Beantwortung der E-Mails frisst mehr Zeit gedacht oder man greift noch schnell einer Kollegin oder einem Kollegen unter die Arme. Schnell sammeln sich so eine Menge Überstunden an. In der Regel werden diese jedoch nicht ausgezahlt oder als Urlaubstage abgefeiert, denn in vielen Arbeitsverträgen findet man dann die Klausel, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten seien. Doch ist das überhaupt rechtens? Wir verraten es dir.

Können Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?

Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Überstunden tatsächlich mit dem Gehalt abgegolten werden. Damit dies aber zulässig ist, muss der Arbeitsvertrag zuerst eine bestimmte Obergrenze an Überstunden festlegen. Denn laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2010 muss aus dem Arbeitsvertrag eindeutig hervorgehen, welche spezifische zusätzliche Arbeitsleistung gemeint ist. Das bedeutet konkret, dass die Überstundenklausel im Arbeitsvertrag klarstellen muss, wie viele Überstunden im Gehalt eingeschlossen sind.

Konkret bedeutet dies: Wenn im Arbeitsvertrag klar hervorgeht, dass Überstunden von 3 Stunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten sind, dann ist das rechtlich gesehen zulässig und dein Arbeitgeber muss die Mehrarbeit nicht vergüten oder dir dafür freie Tage gewähren.

Eine Frau sitzt zwischen einem Berg von Unterlagen.

Eine Frau sitzt zwischen einem Berg von Unterlagen.© Bereitgestellt von wmn

Wie viele Überstunden können mit dem Gehalt abgegolten werden?

Auch wenn es unter bestimmten Bedingungen rechtlich akzeptabel sein kann, Überstunden im Gehalt zu berücksichtigen, darf dies keinesfalls auf Kosten der Arbeitnehmer:innen geschehen und gar in Ausbeutung ausarten. So darf der Arbeitgeber nur Überstunden verrechnen, solange das übliche Maß an Mehrarbeit nicht überschritten wird.

Als Faustregel kann man sich merken, dass etwa zehn bis 15 Prozent der eigenen Arbeitszeit als akzeptable Überstunden gelten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies keine rechtlich festgelegten Vorschriften sind, sondern lediglich grobe Schätzungen für den persönlichen Gebrauch.

Dann müssen Überstunden bezahlt werden

Wenn in einem Vertrag keine Regelungen zu Überstunden getroffen sind, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor, dass diese vergütet werden müssen, sofern dies branchen- oder betriebsüblich ist.

Dies ist der Fall, wenn es in der entsprechenden Branche einen Tarifvertrag gibt, der die Vergütung von Überstunden vorsieht, auch wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin diesen Tarifvertrag nicht unterzeichnet hat. In solchen Situationen wird für jede geleistete Überstundenstunde der entsprechende Stundenanteil des Monatsgehalts gezahlt.

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Urlaubstage verfallen? Das ändert sich 2023 im Gesetz

Die 30 Tage Urlaub über das Jahr verteilt aufzubrauchen, wirkt auf den ersten Blick ziemlich einfach. Doch am Ende des Jahres bleiben vielen Arbeitnehmer:innen noch eine Vielzahl von Tagen übrig. Doch was ist, wenn man den Resturlaub im neuen Jahr nicht aufbrauchen kann? Schließlich kommen zum Jahreswechsel wieder Neue dazu. Verfällt der Resturlaub etwa? Das Bundesarbeitsgericht hat dazu nun ein Urteil gefällt.

Resturlaub: Kann er bald nicht mehr verfallen?

Wer es versäumt, rechtzeitig seinen Resturlaub zu nehmen, musste bisher auf seine freien Tage verzichten. Doch damit ist nun Schluss. Denn nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 266/20) darf nicht genommener Urlaub nach drei Jahren nicht automatisch verfallen, wie die Tagesschau berichtet.

Das Urteil bedeutet insbesondere für Angestellte ein Grund zur Freude. Denn Arbeitnehmer:innen können demzufolge ihren Urlaub während ihres kompletten Berufslebens nehmen. Die einzige Bedingung hierfür: Mitarbeitende wurden von ihrem/ihrer Vorgesetzten nicht explizit darauf hingewiesen, dass der Urlaub verfällt oder genommen werden muss.

Kalender mit dem Eintrag Resturlaub

Kalender mit dem Eintrag Resturlaub© IMAGO / Political-Moments

Kann man Urlaub nun rückwirkend geltend machen?

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes beinhaltet noch einen wichtigen Punkt: Bleibt der Hinweis des Arbeitgebenden über die Jahre hinweg aus, können sogar Ansprüche aus vorherigen Jahren geltend gemacht werden. Somit gilt die neue Regelung auch rückwirkend.

Damit können Urlaubsansprüche der letzten Jahrzehnte eingefordert werden – auch bei ehemaligen arbeitgebenden Instanz. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, rechnen Arbeitsrechtler:innen eben aus diesem Grund rechnen mit Massenklagen.

Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber?

Auf Personalabteilungen müssen die Urlaubstage ihrer Mitarbeitenden in Zukunft ganz genau im Auge behalten. Denn Unternehmen können sich nur gegen die Urlaubsansprüche ihrer Mitarbeitenden wehren, wenn sie auf den Verfall der Urlaubstage aufmerksam gemacht haben.

Geschieht dies nicht, muss der „verjährte“ Urlaub genehmigt oder kann unter Umständen auch ausbezahlt werden. Somit können sich Unternehmen künftig weder auf die dreijährige Verjährungsfrist noch auf den Verfall des Resturlaubs nach 15 Monaten berufen.