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Bundesweite Beherbergungsverbote für Reisende aus Risikogebieten

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Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten dürfen nicht mehr in Hotels und Gaststätten beherbergt werden. Die Regelung gilt bundesweit. 

Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten beschlossen. Das Verbot gelte bundesweit, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen nach einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun.

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Nach Urteil in Baden-Württemberg  

Beherbergungsverbot kippt in weiterem Bundesland

15.10.2020, 14:01 Uhr | dpa

Das Beherbergungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Corona-Hotspots war von Anfang an umstritten. Jetzt schaffen Gerichte und Landesregierungen Fakten. 

Sachsen hebt das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. Die Regelung soll ab Samstag gelten. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Das Verbot ist damit dort vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht in Mannheim mitteilte. Es können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Baden-Württemberg hatte das Verbot bereits am Donnerstagmittag aufgeweicht und Geschäftsreisende ausgenommen. Das umstrittene Beherbergungsverbot gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden. Um beherbergt werden zu dürfen, müssen diese Reisenden einen negativen Corona-Test vorlegen, der bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Gericht: Negativen Corona-Test vorzulegen ist nicht zumutbar

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen "Treiber" des Infektionsgeschehens seien, sodass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Recklinghausen gilt als Corona-Hotspot.