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Zitat von Gast am 1. September 2023, 05:29 UhrARD macht Schluss: 1,1 Millionen Haushalte sind betroffen
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Ob über Antenne, Kabel oder das Internet – es gibt viele Möglichkeiten, die öffentlich-rechtlichen TV-Sender anzusehen. Ab 2025 fällt bei der ARD eine aber weg. Mehr als 1 Millionen Haushalte sind betroffen. Die ARD rechtfertigt den Schritt mit wirtschaftlichen Zwängen.
ARD stellt SD-Empfang über Satellit Anfang 2025 ein
Die ARD schneidet alte Zöpfe ab: Ab Anfang 2025 stellt die öffentlich-rechtliche Sendergruppe die Verbreitung der eigenen Fernsehprogramme über Satellit in Standardauflösung (SD) ein (Quelle: Berliner Zeitung).
Danach lassen sich Das Erste, die Dritten oder Spartensender wie Kika nur noch in hochauflösender Bildqualität (HD) anschauen. Für Fernsehzuschauer bedeutet das: Wer nicht über entsprechende Hardware verfügt, die zum Empfang von HD-Programmen ausgelegt ist, muss sich Neugeräte zulegen – oder schaut künftig in die Röhre.
Zum Satellitenempfang in HD ist ein HD-fähiger Satellitenreceiver oder ein TV-Gerät mit integriertem, HD-fähigen TV-Tuner erforderlich. Die meisten modernen TV-Geräte haben so einen TV-Tuner bereits an Bord.
Wichtig zu wissen: Abgesehen von den monatlichen Rundfunkgebühren in Höhe von 18,36 Euro ist für den Empfang von ARD-Programmen in HD-Qualität keine zusätzliche Gebühr notwendig.
Mit der kompletten SD-Abschaltung über Satellit Anfang 2025 vollzieht die ARD einen Schritt, der bereits im November 2022 begann. Damals wurde die SD-Ausstrahlung von Spartenprogrammen wie Tagesschau 24, One und Phoenix beendet. Der deutsch-französische Kulturkanal Arte hat ebenso Ende 2022 seinen SD-Empfang über Satellit beendet.
Wirtschaftlich nicht mehr vertretbar
Zur Begründung für das SD-Aus über Satellit verwies ein ARD-Sprecher auf die Wirtschaftlichkeit. Demnach sei „eine Doppelversorgung mit SD und HD bei der mittlerweile sehr geringen Nutzung von SD wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.“
Laut Satellitenbetreiber Astra empfangen derzeit noch 1,1 Millionen Haushalte TV-Sender in SD-Qualität. Spätestens Anfang 2025 müssen sich die also neue Geräte anschaffen, um die ARD-Sender weiter empfangen zu können.
Nach eigenen Angaben hat das ZDF noch nicht entschieden, ob und wann der SD-Empfang über Satellit eingestellt wird.
ARD macht Schluss: 1,1 Millionen Haushalte sind betroffen
Ob über Antenne, Kabel oder das Internet – es gibt viele Möglichkeiten, die öffentlich-rechtlichen TV-Sender anzusehen. Ab 2025 fällt bei der ARD eine aber weg. Mehr als 1 Millionen Haushalte sind betroffen. Die ARD rechtfertigt den Schritt mit wirtschaftlichen Zwängen.
ARD stellt SD-Empfang über Satellit Anfang 2025 ein
Die ARD schneidet alte Zöpfe ab: Ab Anfang 2025 stellt die öffentlich-rechtliche Sendergruppe die Verbreitung der eigenen Fernsehprogramme über Satellit in Standardauflösung (SD) ein (Quelle: Berliner Zeitung).
Danach lassen sich Das Erste, die Dritten oder Spartensender wie Kika nur noch in hochauflösender Bildqualität (HD) anschauen. Für Fernsehzuschauer bedeutet das: Wer nicht über entsprechende Hardware verfügt, die zum Empfang von HD-Programmen ausgelegt ist, muss sich Neugeräte zulegen – oder schaut künftig in die Röhre.
Zum Satellitenempfang in HD ist ein HD-fähiger Satellitenreceiver oder ein TV-Gerät mit integriertem, HD-fähigen TV-Tuner erforderlich. Die meisten modernen TV-Geräte haben so einen TV-Tuner bereits an Bord.
Wichtig zu wissen: Abgesehen von den monatlichen Rundfunkgebühren in Höhe von 18,36 Euro ist für den Empfang von ARD-Programmen in HD-Qualität keine zusätzliche Gebühr notwendig.
Mit der kompletten SD-Abschaltung über Satellit Anfang 2025 vollzieht die ARD einen Schritt, der bereits im November 2022 begann. Damals wurde die SD-Ausstrahlung von Spartenprogrammen wie Tagesschau 24, One und Phoenix beendet. Der deutsch-französische Kulturkanal Arte hat ebenso Ende 2022 seinen SD-Empfang über Satellit beendet.
Wirtschaftlich nicht mehr vertretbar
Zur Begründung für das SD-Aus über Satellit verwies ein ARD-Sprecher auf die Wirtschaftlichkeit. Demnach sei „eine Doppelversorgung mit SD und HD bei der mittlerweile sehr geringen Nutzung von SD wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.“
Laut Satellitenbetreiber Astra empfangen derzeit noch 1,1 Millionen Haushalte TV-Sender in SD-Qualität. Spätestens Anfang 2025 müssen sich die also neue Geräte anschaffen, um die ARD-Sender weiter empfangen zu können.
Nach eigenen Angaben hat das ZDF noch nicht entschieden, ob und wann der SD-Empfang über Satellit eingestellt wird.
Zitat von Gast am 29. September 2023, 06:12 UhrNach einem teils chaotischen Verfahren wurde Ulrike Demmer im Juni als Senderchefin bestellt. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss: Die Wahl müsse wegen zu vieler Fehler wiederholt werden.
Gutachten: Wahl der RBB-Chefin war rechtswidrig
Neuer Wirbel um den RBB und die Wahl seiner Intendantin: Laut einem juristischem Gutachten waren die Auswahl der Kandidaten und das Wahlprocedere von schweren Mängeln durchzogen, wie der RBB selbst auf seiner Internetseite berichtet. Erstellt worden sei die Expertise im Auftrag der Personalvertretung; es geht um die Wahl Ulrike Demmers zur neuen Chefin der Rundfunkanstalt Mitte Juni.
Gefordert werde in dem Gutachten auch eine Neuwahl. Nur so könne man den "eingetretenen rechtswidrigen Zustand beheben", zitiert der RBB - zu schwerwiegend seien die formalen und inhaltlichen Fehler. Die Kritikpunkte des Gutachtens im Einzelnen, so wie sie der RBB referiert:
- Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei der Berufung der neuen Intendantin seien unzulässig beschränkt worden.
- Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sei unprofessionell und chaotisch gewesen, es habe keine Chancengleichheit gegeben.
- Kritisiert werde auch, dass ein vierter Wahlgang abgehalten wurde. Im dritten Wahlgang hatte Demmer die notwendige Mehrheit verfehlt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt die einzige verbliebene Kandidatin gewesen war.
- In der Verfassung sei die sogenannte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben. Dies werde aber durch Demmers Wahl konterkariert, da sie von 2016 bis 2021 stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung war. Mit der Staatsferne ebenfalls unvereinbar sei, dass Dietmar Woidke, der Ministerpräsident von Brandenburg, vor der Wahl an den Verwaltungsrat einen Brief geschrieben habe. Dieses Gremium schließt den Arbeitsvertrags mit der Intendantin ab.
Aus alledem schließe der Gutachter, der Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach, nicht nur, dass es eine Neuwahl geben müsse, berichtet der RBB. Auch müssten die Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des RBB abberufen werden, da sie mit ihren Ämtern offensichtlich überfordert seien. Sabine Jauer, die Vorsitzende des RBB-Personalrats, teilte mit, es sei notwendig, dieses Findungsverfahren aufzuarbeiten, um daraus für die Zukunft die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Demmer wurde am 16. Juni gewählt - nach einer langen Sitzung und unter Protest vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Amt hat sie erst am 1. September angetreten, als Nachfolgerin von Katrin Vernau. Diese wiederum hatte den Posten vor einem Jahr interimsweise als Krisenmanagerin übernommen nach dem Rücktritt von Senderchefin Patricia Schlesinger, gegen die Vorwürfe der Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft laut geworden waren.
Nach einem teils chaotischen Verfahren wurde Ulrike Demmer im Juni als Senderchefin bestellt. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss: Die Wahl müsse wegen zu vieler Fehler wiederholt werden.
Gutachten: Wahl der RBB-Chefin war rechtswidrig
Neuer Wirbel um den RBB und die Wahl seiner Intendantin: Laut einem juristischem Gutachten waren die Auswahl der Kandidaten und das Wahlprocedere von schweren Mängeln durchzogen, wie der RBB selbst auf seiner Internetseite berichtet. Erstellt worden sei die Expertise im Auftrag der Personalvertretung; es geht um die Wahl Ulrike Demmers zur neuen Chefin der Rundfunkanstalt Mitte Juni.
Gefordert werde in dem Gutachten auch eine Neuwahl. Nur so könne man den "eingetretenen rechtswidrigen Zustand beheben", zitiert der RBB - zu schwerwiegend seien die formalen und inhaltlichen Fehler. Die Kritikpunkte des Gutachtens im Einzelnen, so wie sie der RBB referiert:
- Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei der Berufung der neuen Intendantin seien unzulässig beschränkt worden.
- Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sei unprofessionell und chaotisch gewesen, es habe keine Chancengleichheit gegeben.
- Kritisiert werde auch, dass ein vierter Wahlgang abgehalten wurde. Im dritten Wahlgang hatte Demmer die notwendige Mehrheit verfehlt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt die einzige verbliebene Kandidatin gewesen war.
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- In der Verfassung sei die sogenannte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben. Dies werde aber durch Demmers Wahl konterkariert, da sie von 2016 bis 2021 stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung war. Mit der Staatsferne ebenfalls unvereinbar sei, dass Dietmar Woidke, der Ministerpräsident von Brandenburg, vor der Wahl an den Verwaltungsrat einen Brief geschrieben habe. Dieses Gremium schließt den Arbeitsvertrags mit der Intendantin ab.
Aus alledem schließe der Gutachter, der Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach, nicht nur, dass es eine Neuwahl geben müsse, berichtet der RBB. Auch müssten die Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des RBB abberufen werden, da sie mit ihren Ämtern offensichtlich überfordert seien. Sabine Jauer, die Vorsitzende des RBB-Personalrats, teilte mit, es sei notwendig, dieses Findungsverfahren aufzuarbeiten, um daraus für die Zukunft die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Demmer wurde am 16. Juni gewählt - nach einer langen Sitzung und unter Protest vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Amt hat sie erst am 1. September angetreten, als Nachfolgerin von Katrin Vernau. Diese wiederum hatte den Posten vor einem Jahr interimsweise als Krisenmanagerin übernommen nach dem Rücktritt von Senderchefin Patricia Schlesinger, gegen die Vorwürfe der Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft laut geworden waren.
Zitat von Gast am 23. Oktober 2023, 05:41 UhrDer Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Rückforderung vor Gericht gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger erhöht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin der Deutschen Presseagentur auf Anfrage mitteilte, macht der Sender nun knapp 270.0000 Euro geltend. Ursprünglich seien es knapp 30.000 Euro gewesen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert. Der RBB hatte mehrmals auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.
Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Schlesinger und den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Unabhängig von diesen Ermittlungen gibt es das Verfahren am Landgericht, zu dem noch kein Termin feststeht. In dem Verfahren erheben jeweils beide Parteien Forderungen. Schlesinger klagte als Erstes gegen den RBB. Die 62-Jährige verlangt nach früheren Landgerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses. Ihr Medienanwalt hatte im Februar von einer Betriebsrente gesprochen. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt.
Der RBB reagierte daraufhin mit einer sogenannten Widerklage, in der er mittlerweile laut Gericht die beschriebenen knapp 270.000 Euro verlangt.
Teil dieses ganzen Rechtsstreits ist auch der ehemalige Senderchefkontrolleur Wolf. Er klinkte sich nach Gerichtsauskünften vom Juli als sogenannter Nebenintervenient auf Seiten Schlesingers ein. Wolf hatte sich damals auf dpa-Anfrage nicht dazu geäußert.
Unter dem juristischen Fachbegriff „Nebenintervenient“ versteht man jemanden, der als Unterstützung für eine der Streitparteien fungieren kann und dieser beitritt. Er selbst kann das Verfahren aber nicht grundsätzlich verändern oder selbst zur Streitpartei werden. Es ist quasi eine Position in hinterer Reihe, die mitagieren kann.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Rückforderung vor Gericht gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger erhöht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin der Deutschen Presseagentur auf Anfrage mitteilte, macht der Sender nun knapp 270.0000 Euro geltend. Ursprünglich seien es knapp 30.000 Euro gewesen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert. Der RBB hatte mehrmals auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.
Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Schlesinger und den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Unabhängig von diesen Ermittlungen gibt es das Verfahren am Landgericht, zu dem noch kein Termin feststeht. In dem Verfahren erheben jeweils beide Parteien Forderungen. Schlesinger klagte als Erstes gegen den RBB. Die 62-Jährige verlangt nach früheren Landgerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses. Ihr Medienanwalt hatte im Februar von einer Betriebsrente gesprochen. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt.
Der RBB reagierte daraufhin mit einer sogenannten Widerklage, in der er mittlerweile laut Gericht die beschriebenen knapp 270.000 Euro verlangt.
Teil dieses ganzen Rechtsstreits ist auch der ehemalige Senderchefkontrolleur Wolf. Er klinkte sich nach Gerichtsauskünften vom Juli als sogenannter Nebenintervenient auf Seiten Schlesingers ein. Wolf hatte sich damals auf dpa-Anfrage nicht dazu geäußert.
Unter dem juristischen Fachbegriff „Nebenintervenient“ versteht man jemanden, der als Unterstützung für eine der Streitparteien fungieren kann und dieser beitritt. Er selbst kann das Verfahren aber nicht grundsätzlich verändern oder selbst zur Streitpartei werden. Es ist quasi eine Position in hinterer Reihe, die mitagieren kann.
Zitat von Gast am 22. November 2023, 07:33 Uhr„Nein zu höheren GEZ-Gebühren“ – Bayern lehnt Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse mit dem Geld auskommen, dass er zur Verfügung habe. Sein Staatskanzleichef sieht die politischen Mehrheiten für die Beiträge schwinden.
Das bayerische Kabinett lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags weiterhin ab. „Wir sagen Nein zu höheren GEZ-Gebühren“, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf der Plattform X am Dienstag mit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zwar ein Grundpfeiler der Demokratie, müsse aber auch mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung habe.
Nach vorläufigen Berechnungen des Expertengremiums KEF sollte der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, von aktuell 18,36 Euro monatlich ab 2025 auf 18,94 Euro steigen. Die Kommission will Anfang kommenden Jahres eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die wiederum das letzte Wort haben und die Beitragshöhe in einem Staatsvertrag festlegen. Sie müssen sich dabei aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.
Söder und mehrere andere Ministerpräsidenten hatten schon vor Monaten klargemacht, dass sie gegen eine Erhöhung sind. Es droht somit in den nächsten Monaten ein Konflikt, der am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. Der für Medienpolitik zuständige brandenburgische Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) bekräftigte im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“, dass sich auch sein Land gegen die Erhöhung stemmen werde.
Die bayerische Staatsregierung fordere ARD, ZDF und Deutschlandradio dazu auf, Kosten einzusparen und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederherzustellen, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Hermann nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. „Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, wird es keinerlei politische Mehrheiten für die Beiträge geben“, sagte der CSU-Politiker. Beide Faktoren hingen miteinander zusammen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen.
„Nein zu höheren GEZ-Gebühren“ – Bayern lehnt Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse mit dem Geld auskommen, dass er zur Verfügung habe. Sein Staatskanzleichef sieht die politischen Mehrheiten für die Beiträge schwinden.
Das bayerische Kabinett lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags weiterhin ab. „Wir sagen Nein zu höheren GEZ-Gebühren“, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf der Plattform X am Dienstag mit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zwar ein Grundpfeiler der Demokratie, müsse aber auch mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung habe.
Nach vorläufigen Berechnungen des Expertengremiums KEF sollte der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, von aktuell 18,36 Euro monatlich ab 2025 auf 18,94 Euro steigen. Die Kommission will Anfang kommenden Jahres eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die wiederum das letzte Wort haben und die Beitragshöhe in einem Staatsvertrag festlegen. Sie müssen sich dabei aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.
Söder und mehrere andere Ministerpräsidenten hatten schon vor Monaten klargemacht, dass sie gegen eine Erhöhung sind. Es droht somit in den nächsten Monaten ein Konflikt, der am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. Der für Medienpolitik zuständige brandenburgische Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) bekräftigte im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“, dass sich auch sein Land gegen die Erhöhung stemmen werde.
Die bayerische Staatsregierung fordere ARD, ZDF und Deutschlandradio dazu auf, Kosten einzusparen und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederherzustellen, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Hermann nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. „Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, wird es keinerlei politische Mehrheiten für die Beiträge geben“, sagte der CSU-Politiker. Beide Faktoren hingen miteinander zusammen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen.
Zitat von Gast am 12. Dezember 2023, 06:47 UhrClaudia Roth attackiert die Gegner einer Gebührenerhöhung für die Öffentlich-Rechtlichen. Ein durchsichtiges Manöver. Roth gefällt eben, wie ARD und ZDF politisch ticken. Schließlich profitieren die Grünen in hohem Maße davon.
Viele Politiker links der Mitte gehen nach einem einfachen Schema vor. Wagt der politische Gegner etwas zu sagen oder zu fordern, was ihren Auffassungen widerspricht, schlagen sie mit dem Populismus-Hammer zu.
Seit die AfD bei den Wählern auf größere Zustimmung stößt als Grüne oder SPD, wird die Welt ständig gegen „Rechtspopulisten“ verteidigt. Da werden CDU und CSU schnell in die ganz rechte Ecke gestellt; da wird mal schnell „Nazi-Alarm“ ausgelöst.
Nun kann jeder zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) und seiner Finanzierung durch eine für alle verbindliche Gebühr stehen wie er will. Ideologisch lässt sich das Thema nicht aufladen. Es sei denn, man heißt Claudia Roth.
„Wasser auf die Mühlen der AfD“, warnt Claudia Roth - geht's nicht eine Nummer kleiner?
Die Grüne ist im Kanzleramt für Kultur zuständig, trägt den Titel einer Staatsministerin. Für sie gibt jeder, der gegen noch höhere Gebühren für den ohnehin teuersten Rundfunk der Welt ist, „einer populistischen Haltung gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen Nahrung".
Erst einmal in Fahrt, legt die streitbare Grüne verbal gleich noch eine Schippe drauf. Kritik an höheren Gebühren ist demnach „Wasser auf die Mühlen der AfD“. Geht‘s nicht auch eine Nummer kleiner? Nein, für Grüne, die sich stets moralisch überlegen fühlen, geht das natürlich nicht.
Pech für Roth, dass sich nicht nur die aus ihrer Sicht üblichen Verdächtigen gegen eine Anhebung des Rundfunkbeitrags aussprechen. Das tun Bayern und Sachsen-Anhalt mit Regierungschefs von CSU und CDU. Das tun aber ebenso Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unter SPD-Ministerpräsidenten und sogar das von einem Linken regierte Thüringen.
„Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen“? Das haben ARD und ZDF selbst verspielt
Was die Staatsministerin in ihrem Furor ebenfalls übersehen hat: In Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg sitzen ihre grünen Parteifreunde mit in der Regierung. Und die sollen alle Steigbügelhalter der rechtsextremen AfD sein? Was für eine groteske Vorstellung.
Roth begründet ihre - zurückhaltend formuliert - seltsame Attacke unter anderem damit, das Land brauche gerade in diesen Zeiten eine „Stärkung der Medien“, wozu auch „Vertrauen in unsere Medienlandschaft und in die Öffentlich-Rechtlichen“ gehöre.
Das hört sich gut an, geht aber am eigentlichen Thema vorbei. Das Vertrauen in den ÖRR ist ja nicht in erster Linie wegen des ständigen Rufs nach Gebührenerhöhungen gefährdet. Nein, zu der sich steigernden Kritik an diesem System tragen die Sender selbst kräftig bei.
Da ist einmal das Finanzgebaren der Anstalten, die mit dem Geld anderer Leute um sich werfen. Wenn Intendanten mehr verdienen als der Bundeskanzler und das auch noch als angemessen verteidigen, brauchen sie sich nicht wunden, dass der Beitragszahler sich verschaukelt fühlt.
Die Mehrheit der Menschen ist nicht linksgrün eingestellt, muss sich aber ständig belehren lassen
Dazu kommen Verschwendungsorgien wie beim RBB. Im Gefolge der Affäre um die raffgierige Ex-Intendanten Schlesinger kamen viele Ungereimtheiten in anderen Sender ans Licht. Der Gebührenzahler ahnt: RBB ist überall.
Was aber noch schlimmer ist: Die einseitige politische Ausrichtung treibt viele Zuschauer und Hörer auf die Palme. Die Mehrheit der Menschen ist nicht linksgrün eingestellt, muss sich aber ständig von politischen Aktivisten in den Funkhäusern belehren lassen.
Die Attacke Roths auf die Gegner höherer Gebühren ist durchsichtig. Ihr gefällt der ÖRR so, wie er politisch tickt. Schließlich profitieren die Grünen in hohem Maße davon. Und welcher Grüne würde nicht denen mehr Geld gönnen, die eine politisch-korrekte, multikulturell angehauchte Agenda in „gendergerechter“ Sprache verfolgen?
Nein, nicht die schwarzen, roten und grünen Gegner einer Gebührenerhöhung untergraben das Vertrauen in den ÖRR. Das machen Roths Gefolgsleute in den öffentlich-rechtlichen Anstalten schon selbst.
Claudia Roth attackiert die Gegner einer Gebührenerhöhung für die Öffentlich-Rechtlichen. Ein durchsichtiges Manöver. Roth gefällt eben, wie ARD und ZDF politisch ticken. Schließlich profitieren die Grünen in hohem Maße davon.
Viele Politiker links der Mitte gehen nach einem einfachen Schema vor. Wagt der politische Gegner etwas zu sagen oder zu fordern, was ihren Auffassungen widerspricht, schlagen sie mit dem Populismus-Hammer zu.
Seit die AfD bei den Wählern auf größere Zustimmung stößt als Grüne oder SPD, wird die Welt ständig gegen „Rechtspopulisten“ verteidigt. Da werden CDU und CSU schnell in die ganz rechte Ecke gestellt; da wird mal schnell „Nazi-Alarm“ ausgelöst.
Nun kann jeder zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) und seiner Finanzierung durch eine für alle verbindliche Gebühr stehen wie er will. Ideologisch lässt sich das Thema nicht aufladen. Es sei denn, man heißt Claudia Roth.
„Wasser auf die Mühlen der AfD“, warnt Claudia Roth - geht's nicht eine Nummer kleiner?
Die Grüne ist im Kanzleramt für Kultur zuständig, trägt den Titel einer Staatsministerin. Für sie gibt jeder, der gegen noch höhere Gebühren für den ohnehin teuersten Rundfunk der Welt ist, „einer populistischen Haltung gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen Nahrung".
Erst einmal in Fahrt, legt die streitbare Grüne verbal gleich noch eine Schippe drauf. Kritik an höheren Gebühren ist demnach „Wasser auf die Mühlen der AfD“. Geht‘s nicht auch eine Nummer kleiner? Nein, für Grüne, die sich stets moralisch überlegen fühlen, geht das natürlich nicht.
Pech für Roth, dass sich nicht nur die aus ihrer Sicht üblichen Verdächtigen gegen eine Anhebung des Rundfunkbeitrags aussprechen. Das tun Bayern und Sachsen-Anhalt mit Regierungschefs von CSU und CDU. Das tun aber ebenso Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unter SPD-Ministerpräsidenten und sogar das von einem Linken regierte Thüringen.
„Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen“? Das haben ARD und ZDF selbst verspielt
Was die Staatsministerin in ihrem Furor ebenfalls übersehen hat: In Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg sitzen ihre grünen Parteifreunde mit in der Regierung. Und die sollen alle Steigbügelhalter der rechtsextremen AfD sein? Was für eine groteske Vorstellung.
Roth begründet ihre - zurückhaltend formuliert - seltsame Attacke unter anderem damit, das Land brauche gerade in diesen Zeiten eine „Stärkung der Medien“, wozu auch „Vertrauen in unsere Medienlandschaft und in die Öffentlich-Rechtlichen“ gehöre.
Das hört sich gut an, geht aber am eigentlichen Thema vorbei. Das Vertrauen in den ÖRR ist ja nicht in erster Linie wegen des ständigen Rufs nach Gebührenerhöhungen gefährdet. Nein, zu der sich steigernden Kritik an diesem System tragen die Sender selbst kräftig bei.
Da ist einmal das Finanzgebaren der Anstalten, die mit dem Geld anderer Leute um sich werfen. Wenn Intendanten mehr verdienen als der Bundeskanzler und das auch noch als angemessen verteidigen, brauchen sie sich nicht wunden, dass der Beitragszahler sich verschaukelt fühlt.
Die Mehrheit der Menschen ist nicht linksgrün eingestellt, muss sich aber ständig belehren lassen
Dazu kommen Verschwendungsorgien wie beim RBB. Im Gefolge der Affäre um die raffgierige Ex-Intendanten Schlesinger kamen viele Ungereimtheiten in anderen Sender ans Licht. Der Gebührenzahler ahnt: RBB ist überall.
Was aber noch schlimmer ist: Die einseitige politische Ausrichtung treibt viele Zuschauer und Hörer auf die Palme. Die Mehrheit der Menschen ist nicht linksgrün eingestellt, muss sich aber ständig von politischen Aktivisten in den Funkhäusern belehren lassen.
Die Attacke Roths auf die Gegner höherer Gebühren ist durchsichtig. Ihr gefällt der ÖRR so, wie er politisch tickt. Schließlich profitieren die Grünen in hohem Maße davon. Und welcher Grüne würde nicht denen mehr Geld gönnen, die eine politisch-korrekte, multikulturell angehauchte Agenda in „gendergerechter“ Sprache verfolgen?
Nein, nicht die schwarzen, roten und grünen Gegner einer Gebührenerhöhung untergraben das Vertrauen in den ÖRR. Das machen Roths Gefolgsleute in den öffentlich-rechtlichen Anstalten schon selbst.
Zitat von Gast am 12. Dezember 2023, 06:55 UhrDas ZDF soll als öffentlich-rechtlicher Sender nach dem Willen der CDU im Schwerpunkt ein nationales Programm anbieten, die ARD ein regionales Programm: Das gehört zum Plan einer CDU-Kommission, der am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff wies dabei als Leiter dieser Kommission auf die Notwendigkeit einer Reform der Öffentlich-Rechtlichen hin. Damit solle etwa ein jüngeres Publikum erreicht und Doppelstrukturen abgebaut werden.
Das bisherige System nannte Haseloff „missbrauchsanfällig“. Auf jeden Fall werde die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Wahlkampfthema. „Das bewegt die Leute.“ Wert legte Haseloff darauf, dass die CDU in der Medienpolitik anders agiere als die Konservativen in Großbritannien mit ihrem Kurs gegenüber der BBC. „Wir möchten nicht mit den Tories verglichen werden“, sagte er. „Wir sind eine Partei in der Mitte. Da müssen Sie schon weiter nach rechts gucken - und das sind unsere Gegner, die die Union vernichten wollen.“
Gebraucht werde bei den Öffentlich-Rechtlichen „weniger vom Gleichen“, heißt es in der Vorlage, mit der sich der CDU-Bundesvorstand im Januar abschließend befassen soll. Doppelübertragungen durch ARD und ZDF müssten ausgeschlossen werden. Außer bei bestimmten Veranstaltungen wie Olympischen Spielen oder Fußball-WM-Spielen der deutschen Elf sollten nach Vorstellung der CDU Übertragungen in voller Länge dem freien Markt überlassen werden. Gesellschaftliche Ereignisse wie Königshochzeiten sollten nur dann von öffentlich-rechtlichen Sendern live übertragen werden, wenn private es nicht frei empfangbar in ausreichendem Umfang tun.
„Wir wollen die Redundanzen abbauen“, sagte die CDU-Politikerin Gitta Connemann, die mit Blick auf das Papier von einem Quantensprung für die Partei insgesamt sprach. Zu bereits laufenden Reformen sagte sie, es sei noch nicht genug passiert. Über das Papier der Kommission hatte zuerst die Welt am Sonntag berichtet. Medienpolitik ist grundsätzlich Sache der Bundesländer.
Das ZDF soll als öffentlich-rechtlicher Sender nach dem Willen der CDU im Schwerpunkt ein nationales Programm anbieten, die ARD ein regionales Programm: Das gehört zum Plan einer CDU-Kommission, der am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff wies dabei als Leiter dieser Kommission auf die Notwendigkeit einer Reform der Öffentlich-Rechtlichen hin. Damit solle etwa ein jüngeres Publikum erreicht und Doppelstrukturen abgebaut werden.
Das bisherige System nannte Haseloff „missbrauchsanfällig“. Auf jeden Fall werde die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Wahlkampfthema. „Das bewegt die Leute.“ Wert legte Haseloff darauf, dass die CDU in der Medienpolitik anders agiere als die Konservativen in Großbritannien mit ihrem Kurs gegenüber der BBC. „Wir möchten nicht mit den Tories verglichen werden“, sagte er. „Wir sind eine Partei in der Mitte. Da müssen Sie schon weiter nach rechts gucken - und das sind unsere Gegner, die die Union vernichten wollen.“
Gebraucht werde bei den Öffentlich-Rechtlichen „weniger vom Gleichen“, heißt es in der Vorlage, mit der sich der CDU-Bundesvorstand im Januar abschließend befassen soll. Doppelübertragungen durch ARD und ZDF müssten ausgeschlossen werden. Außer bei bestimmten Veranstaltungen wie Olympischen Spielen oder Fußball-WM-Spielen der deutschen Elf sollten nach Vorstellung der CDU Übertragungen in voller Länge dem freien Markt überlassen werden. Gesellschaftliche Ereignisse wie Königshochzeiten sollten nur dann von öffentlich-rechtlichen Sendern live übertragen werden, wenn private es nicht frei empfangbar in ausreichendem Umfang tun.
„Wir wollen die Redundanzen abbauen“, sagte die CDU-Politikerin Gitta Connemann, die mit Blick auf das Papier von einem Quantensprung für die Partei insgesamt sprach. Zu bereits laufenden Reformen sagte sie, es sei noch nicht genug passiert. Über das Papier der Kommission hatte zuerst die Welt am Sonntag berichtet. Medienpolitik ist grundsätzlich Sache der Bundesländer.
Zitat von Gast am 15. Januar 2024, 11:52 UhrDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft derzeit die Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen. Die CDU hat sich zu dem Vorhaben positioniert.
Inmitten der Debatte um die Höhe des Rundfunkbeitrags hat der CDU-Bundesvorstand seine Position zur Reform der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser festgelegt. Das Spitzengremium, das sich am Freitag und Samstag in Heidelberg traf, platzierte seinen Beschluss noch vor den in Kürze erwarteten Ergebnissen eines unabhängigen Gremiums (Zukunftsrat), das im Auftrag der Bundesländer ein Zukunftsbild für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwerfen soll. Medienpolitik ist im Wesentlichen Ländersache.
Der CDU-Bundesvorstand geht in dem Papier auch auf den Rundfunkbeitrag und die Finanzierung ein und schließt Erhöhungen nicht kategorisch aus. Eine Anhebung der Beiträge komme „nur in Betracht“, wenn es wirklich erforderlich sei. Die CDU bekennt sich dabei zu der Arbeit des Expertengremiums KEF, das als unabhängige Stelle die Wirtschaftspläne der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser prüft und den Finanzbedarf feststellt.
Die CDU betonte zudem, dass der Grundsatz der Austauschentwicklung – Häuser sollen stärker kooperieren – berücksichtigt werden müsse. Und: „Die Auswirkungen auf die Akzeptanz des beitragsfinanzierten Rundfunks insgesamt müssen von allen Beteiligten im Blick behalten werden.“
Beitragssteigerung um 58 Cent monatlich im Gespräch
Nach einem vorläufigen Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist eine Steigerung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro im Gespräch. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus diesem Beitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, finanziert.
Das KEF-Gremium schlägt voraussichtlich im Februar den Ministerpräsidenten eine Beitragshöhe ab dem Jahr 2025 vor. Die Bundesländer entscheiden, müssen sich aber eng an der Empfehlung orientieren.
Mehrere Ministerpräsidenten haben sich allerdings bereits gegen eine Erhöhung positioniert - noch vor Ablauf der KEF-Berechnungsphase. Zu diesen Länderchefs gehören auch Unionspolitiker, darunter Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Es droht ein Konflikt unter den Ländern, weil sie einstimmig die Rundfunkbeitragshöhe festlegen müssen.
CDU fordert mehr Zusammenarbeit zwischen ZDF und ARD
Weitere Punkte in dem Beschluss des CDU-Bundesvorstands, der eine politische Positionsbestimmung ist: Es gibt ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zugleich müssten Aufgaben, Strukturen und Kosten auf den Prüfstand gestellt sowie „Defizite bei Qualität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt in den Programmangeboten behoben werden“. Der Beschluss geht auf ein Papier einer CDU-Kommission unter Leitung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff zurück.
Von ARD und ZDF fordert die CDU mehr Zusammenarbeit und weniger Doppelstrukturen. Das ZDF solle „im Schwerpunkt ein nationales Programm anbieten, die ARD im Schwerpunkt ein regionales Programm“.
Arte und 3sat sollen eventuell zusammengelegt werden
Die CDU spricht sich laut Beschluss auch dafür aus, Sparten- und Themensender zusammenzulegen. Zu prüfen sei auch eine Weiterentwicklung von Arte und 3sat zu einem neuen europäischen Kultur- und Wissenskanal in Verantwortung einer der Anstalten. Gefordert wird auch der Aufbau einer gemeinsamen Mediathek von ARD und ZDF.
Der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant, Kai Gniffke, teilte auf dpa-Anfrage unter anderem mit: „Die ARD sieht sich in ihrem Reformkurs durch die Vorschläge der CDU-Kommission bestärkt.“ Zur Effizienzsteigerung gehe die ARD „konsequent den Weg zu mehr Kooperation und Arbeitsteilung – auch mit dem ZDF und dem Deutschlandradio“.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft derzeit die Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen. Die CDU hat sich zu dem Vorhaben positioniert.
Inmitten der Debatte um die Höhe des Rundfunkbeitrags hat der CDU-Bundesvorstand seine Position zur Reform der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser festgelegt. Das Spitzengremium, das sich am Freitag und Samstag in Heidelberg traf, platzierte seinen Beschluss noch vor den in Kürze erwarteten Ergebnissen eines unabhängigen Gremiums (Zukunftsrat), das im Auftrag der Bundesländer ein Zukunftsbild für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwerfen soll. Medienpolitik ist im Wesentlichen Ländersache.
Der CDU-Bundesvorstand geht in dem Papier auch auf den Rundfunkbeitrag und die Finanzierung ein und schließt Erhöhungen nicht kategorisch aus. Eine Anhebung der Beiträge komme „nur in Betracht“, wenn es wirklich erforderlich sei. Die CDU bekennt sich dabei zu der Arbeit des Expertengremiums KEF, das als unabhängige Stelle die Wirtschaftspläne der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser prüft und den Finanzbedarf feststellt.
Die CDU betonte zudem, dass der Grundsatz der Austauschentwicklung – Häuser sollen stärker kooperieren – berücksichtigt werden müsse. Und: „Die Auswirkungen auf die Akzeptanz des beitragsfinanzierten Rundfunks insgesamt müssen von allen Beteiligten im Blick behalten werden.“
Beitragssteigerung um 58 Cent monatlich im Gespräch
Nach einem vorläufigen Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist eine Steigerung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro im Gespräch. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus diesem Beitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, finanziert.
Das KEF-Gremium schlägt voraussichtlich im Februar den Ministerpräsidenten eine Beitragshöhe ab dem Jahr 2025 vor. Die Bundesländer entscheiden, müssen sich aber eng an der Empfehlung orientieren.
Mehrere Ministerpräsidenten haben sich allerdings bereits gegen eine Erhöhung positioniert - noch vor Ablauf der KEF-Berechnungsphase. Zu diesen Länderchefs gehören auch Unionspolitiker, darunter Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Es droht ein Konflikt unter den Ländern, weil sie einstimmig die Rundfunkbeitragshöhe festlegen müssen.
CDU fordert mehr Zusammenarbeit zwischen ZDF und ARD
Weitere Punkte in dem Beschluss des CDU-Bundesvorstands, der eine politische Positionsbestimmung ist: Es gibt ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zugleich müssten Aufgaben, Strukturen und Kosten auf den Prüfstand gestellt sowie „Defizite bei Qualität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt in den Programmangeboten behoben werden“. Der Beschluss geht auf ein Papier einer CDU-Kommission unter Leitung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff zurück.
Von ARD und ZDF fordert die CDU mehr Zusammenarbeit und weniger Doppelstrukturen. Das ZDF solle „im Schwerpunkt ein nationales Programm anbieten, die ARD im Schwerpunkt ein regionales Programm“.
Arte und 3sat sollen eventuell zusammengelegt werden
Die CDU spricht sich laut Beschluss auch dafür aus, Sparten- und Themensender zusammenzulegen. Zu prüfen sei auch eine Weiterentwicklung von Arte und 3sat zu einem neuen europäischen Kultur- und Wissenskanal in Verantwortung einer der Anstalten. Gefordert wird auch der Aufbau einer gemeinsamen Mediathek von ARD und ZDF.
Der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant, Kai Gniffke, teilte auf dpa-Anfrage unter anderem mit: „Die ARD sieht sich in ihrem Reformkurs durch die Vorschläge der CDU-Kommission bestärkt.“ Zur Effizienzsteigerung gehe die ARD „konsequent den Weg zu mehr Kooperation und Arbeitsteilung – auch mit dem ZDF und dem Deutschlandradio“.
Zitat von Gast am 9. Februar 2024, 11:26 UhrFragwürdige Abfindungen: Millionen vom RBB: „In der Privatwirtschaft kommt das extrem selten vor“
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zahlt ausgeschiedenen Führungskräften noch jahrelang Gelder weiter. Foto: dpadata-portal-copyright=© Bereitgestellt von WirtschaftswocheSelbst gekündigt und trotzdem eine Abfindung in sechsstelliger Höhe erhalten? Diese Summe plus monatlich mehr als 8000 Euro bekam eine ehemalige RBB-Chefin. Viel zu hoch, meint ein Arbeitsrechtler.
Ruhegelder kosten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten regelmäßig Millionen. Verlassen hochrangige Führungskräfte etwa die ARD, stehen ihnen bis zum Rentenalter sechsstellige Ausgleichszahlungen zu. Ein Konstrukt, das es in der Privatwirtschaft so nicht gibt. Und auch nicht verhältnismäßig ist, wie Arbeitsrechtsanwalt Eric Schmid von der Kanzlei Advant Beiten meint. „Das sind mitunter sehr hohe Beträge, die teilweise sogar nach kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen ausgezahlt werden.“
Vermutlich knapp eine Million Euro hat beispielsweise eine frühere Programmdirektorin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nach neuesten internen Recherchen des Senders in Summe erhalten. Der RBB nennt die Führungskraft nicht namentlich, bekam aber Einblicke in deren Aufhebungsvertrag. Obwohl die Programmdirektorin laut einer früheren Pressemitteilung den Sender auf eigenen Wunsch verließ, sei ihr eine vertragliche Abfindung in Höhe von 240.000 Euro zugesichert worden – „als Entschädigung für die vorzeitige Beendigung ihrer Amtszeit und den Verlust ihrer Anstellung“, hieß es Ende 2016.
Zudem habe sie fortan ein monatliches Ruhegeld von zuletzt 8200 Euro erhalten, schreibt RBB. Diese Ausgleichszahlung bekam die 59-Jährige zusätzlich zu ihrem Gehalt als Professorin für Journalismus. Zumindest bis Dezember 2023, dann soll die Rundfunkanstalt ihr Ruhegeld eingestellt haben.
Millionenzahlungen nur bei Geschäftsführern legitim
Unterzeichnet wurden diese und viele weitere Verträge von der geschassten RBB-Intendantin Patricia Schlesinger. Die einstige Senderchefin wurde 2022 fristlos entlassen, nachdem sie in einen Skandal rund um Vetternwirtschaft und Geldverschwendung geriet. Seitdem hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk zahlreiche Untersuchungen in den eigenen Reihen eingeleitet und infolgedessen auch Ruhegelder gestrichen. In einigen Fällen sind die betroffenen Personen vor Gericht gegangen, um ihre vertraglich zugesicherten Leistungen weiter beziehen zu können.
In zwei Verfahren hat das Berliner Arbeitsgericht die vereinbarten Regelungen als „sittenwidrig“ eingestuft. Sittenwidrig bedeutet, dass das Vorgehen moralisch nicht nachvollziehbar ist. Die Leistung, die die ehemalige juristische Direktorin Susann Lange beispielsweise während ihres Arbeitsverhältnisses erbracht und die Gegenleistung, die sie in Form ihres Ruhegelds erhalten habe, würden in keinem Verhältnis stehen, betonte das Gericht im September 2023. Lange hatte mit ihrer damaligen Chefin Schlesinger Ansprüche in Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro ausgehandelt.
In einem dritten Fall bekam jedoch der Kläger recht, sodass der RBB weiter zahlen muss. Rechtskräftig sind diese Urteile allerdings noch nicht.
Ruhegelder seien eine Belohnung für die Arbeit in der Vergangenheit, erklärt Arbeitsrechtler Schmid. Abfindungen dienen hingegen zur kurzzeitigen Überbrückung bis zum nächsten Job oder dem nahen Renteneintritt. „In der Privatwirtschaft kommt ein sittenwidriger Fall extrem selten vor. Ausgleichszahlungen spielen sich dort immer in Bereichen ab, die noch angemessen sind – selbst bei vergleichsweise hohen Abfindungssummen“, erläutert Schmid. Demnach bewertet der Fachanwalt für Arbeitsrecht einen Millionenbetrag als legitim, wenn die Person vorab ein angemessen hohes Gehalt verdient hat. Damit sind aber vor allem Geschäftsführer gemeint, die sich ihre Abfindungen vertraglich festsetzen lassen.
Fragwürdige Abfindungen: Millionen vom RBB: „In der Privatwirtschaft kommt das extrem selten vor“
Selbst gekündigt und trotzdem eine Abfindung in sechsstelliger Höhe erhalten? Diese Summe plus monatlich mehr als 8000 Euro bekam eine ehemalige RBB-Chefin. Viel zu hoch, meint ein Arbeitsrechtler.
Ruhegelder kosten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten regelmäßig Millionen. Verlassen hochrangige Führungskräfte etwa die ARD, stehen ihnen bis zum Rentenalter sechsstellige Ausgleichszahlungen zu. Ein Konstrukt, das es in der Privatwirtschaft so nicht gibt. Und auch nicht verhältnismäßig ist, wie Arbeitsrechtsanwalt Eric Schmid von der Kanzlei Advant Beiten meint. „Das sind mitunter sehr hohe Beträge, die teilweise sogar nach kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen ausgezahlt werden.“
Vermutlich knapp eine Million Euro hat beispielsweise eine frühere Programmdirektorin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nach neuesten internen Recherchen des Senders in Summe erhalten. Der RBB nennt die Führungskraft nicht namentlich, bekam aber Einblicke in deren Aufhebungsvertrag. Obwohl die Programmdirektorin laut einer früheren Pressemitteilung den Sender auf eigenen Wunsch verließ, sei ihr eine vertragliche Abfindung in Höhe von 240.000 Euro zugesichert worden – „als Entschädigung für die vorzeitige Beendigung ihrer Amtszeit und den Verlust ihrer Anstellung“, hieß es Ende 2016.
Zudem habe sie fortan ein monatliches Ruhegeld von zuletzt 8200 Euro erhalten, schreibt RBB. Diese Ausgleichszahlung bekam die 59-Jährige zusätzlich zu ihrem Gehalt als Professorin für Journalismus. Zumindest bis Dezember 2023, dann soll die Rundfunkanstalt ihr Ruhegeld eingestellt haben.
Millionenzahlungen nur bei Geschäftsführern legitim
Unterzeichnet wurden diese und viele weitere Verträge von der geschassten RBB-Intendantin Patricia Schlesinger. Die einstige Senderchefin wurde 2022 fristlos entlassen, nachdem sie in einen Skandal rund um Vetternwirtschaft und Geldverschwendung geriet. Seitdem hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk zahlreiche Untersuchungen in den eigenen Reihen eingeleitet und infolgedessen auch Ruhegelder gestrichen. In einigen Fällen sind die betroffenen Personen vor Gericht gegangen, um ihre vertraglich zugesicherten Leistungen weiter beziehen zu können.
In zwei Verfahren hat das Berliner Arbeitsgericht die vereinbarten Regelungen als „sittenwidrig“ eingestuft. Sittenwidrig bedeutet, dass das Vorgehen moralisch nicht nachvollziehbar ist. Die Leistung, die die ehemalige juristische Direktorin Susann Lange beispielsweise während ihres Arbeitsverhältnisses erbracht und die Gegenleistung, die sie in Form ihres Ruhegelds erhalten habe, würden in keinem Verhältnis stehen, betonte das Gericht im September 2023. Lange hatte mit ihrer damaligen Chefin Schlesinger Ansprüche in Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro ausgehandelt.
In einem dritten Fall bekam jedoch der Kläger recht, sodass der RBB weiter zahlen muss. Rechtskräftig sind diese Urteile allerdings noch nicht.
Ruhegelder seien eine Belohnung für die Arbeit in der Vergangenheit, erklärt Arbeitsrechtler Schmid. Abfindungen dienen hingegen zur kurzzeitigen Überbrückung bis zum nächsten Job oder dem nahen Renteneintritt. „In der Privatwirtschaft kommt ein sittenwidriger Fall extrem selten vor. Ausgleichszahlungen spielen sich dort immer in Bereichen ab, die noch angemessen sind – selbst bei vergleichsweise hohen Abfindungssummen“, erläutert Schmid. Demnach bewertet der Fachanwalt für Arbeitsrecht einen Millionenbetrag als legitim, wenn die Person vorab ein angemessen hohes Gehalt verdient hat. Damit sind aber vor allem Geschäftsführer gemeint, die sich ihre Abfindungen vertraglich festsetzen lassen.
Zitat von Gast am 21. Februar 2024, 15:21 UhrRundfunkbeitrag soll wieder steigen – trotz mehr Mahnverfahren
Mehr als 45 Millionen Haushalte zahlen Rundfunkgebühren. Das Geld reicht laut ARD, ZDF und Co. aber trotzdem nicht aus. © Fabian Sommer/dpaWird der Rundfunkbeitrag bald wieder erhöht? Und was passiert, wenn man einfach nicht bezahlt? Im vergangenen Jahr wurde bereits wild spekuliert. Zeitweise war die Rede von einer Erhöhung um 40 Prozent – auf 25 Euro monatlich. Das Entsetzen und die Wut darüber waren groß. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und der Rundfunkbeitrag bleibt unverändert. Aber wie lange noch?
Ende letzten Jahres veröffentlichte das Expertengremium KEF einen Entwurf und sprach sich für eine Beitragserhöhung um 58 Cent pro Monat aus. Eine endgültige Empfehlung der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ wird in den nächsten Wochen erwartet. Ein Blick auf aktuellen Jahresbericht des Beitragsservice von 2022 zeigt, dass aber schon jetzt immer mehr Haushalte in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Die letzte Beitragserhöhung erfolgte im Juli 2021. Damals erhöhte sich der Beitrag pro Person, beziehungsweise pro Beitragskonto, um 86 Cent – von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Damals hatte sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haselhoff (CDU) erstmal gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Anschließend klagten ARD, ZDF und Co. vor dem Bundesverfassungsgericht und setzten ihre Forderung gegen Haselhoff durch.
Für die Rundfunkanstalten bedeutete diese Änderung eine Steigerung der Gesamterträge im Jahr 2022 um 1,73 Prozent. Insgesamt beliefen sich die Erträge auf 8.567,8 Millionen Euro. Die Verteilung der Erträge auf die Landesrundfunkanstalten der ARD und des ZDF, des Deutschlandradios und der Landesmedienanstalten „richtet sich nach der Anzahl der Beitragszahler mit Wohnsitz oder Betriebsstätte in den Bundesländern der jeweiligen Landesrundfunkanstalt.“
Wer auf die Idee kommt, den Rundfunkbeitrag nicht zu bezahlen und darauf hofft, dass es niemandem auffallen wird, der wird nach einigen Monaten Post vom Beitragsservice erhalten. Sobald die Zahlung ausbleibt, wird ein mehrstufiges Mahnverfahren in Gang gesetzt. Nach Angaben des Beitragsservices, der für die Verwaltung der Beitragskonten verantwortlich ist, trägt diese Verfahren „zur Beitragsstabilität bei“ und „dient der Beitragsgerechtigkeit.“ Zudem ist jeder Bürger
Insgesamt wurden im gesamten Jahr 2022 rund 19,52 Millionen „Maßnahmen im Forderungsmanagement“ beim Beitragsservice verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl um 16,44 Prozent erhöht. „Die Gründe hierfür sind neben gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen vor allem in der sukzessiven Einführung der Einmalzahlungsaufforderung zu sehen“, heißt es im Jahresbericht des Beitragsservices. Bei der Mehrheit der erfassten Fälle ging es lediglich um eine Zahlungserinnerung.
Im ersten Schritt des mehrstufigen Verfahrens versendet der Beitragsservice eine schriftliche Erinnerung und setzt eine Zahlungsfrist. Am Ende des Berichtsjahrs 2022 befanden sich weiterhin „rund 3,22 Millionen“ Beitragskonten im Mahnstatus. Der Beitragsservice verzeichnet einen Anstieg „um rund 7,3 Prozent“ im Vergleich zum Vorjahr.
Geht auch weiterhin keine Zahlung ein, wird ein Festsetzungsbescheid versendet. Gegenüber der Berliner Zeitung erklärte ein Pressesprecher des Beitragsservice, dass die Mehrheit der Verfahren aber bereits nach diesem Schritt eingestellt werden. Trotzdem wurden 2022 bei rund 1,02 Millionen Personen, deren Beitragszahlung über Monate hinweg nicht beglichen wurde, ein Vollstreckungsersuchen erstellt. Diese Zahl ist jedoch das dritte Jahr in Folge rückläufig. Ab diesem Zeitpunkt ist die örtliche Vollstreckungsbehörde mit dem Fall betraut und setzt einen Vollstreckungsbeamten ein.
Nach Angaben des Pressesprechers variieren die Gründe der Personen, die eine Zahlung versäumen: „Viele Menschen versäumen es auch aus organisatorischen Gründen, pünktlich zu überweisen. Andere sind, etwa wegen Verständnisproblemen oder mangelnden Sprachkenntnissen, bei der Bewältigung ihrer Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen und geraten so in Zahlungsverzug.“ Dass Personen der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, weil sie „das System ablehnen“ und keine ‚Zwangsgebühren‘ bezahlen wollen, kommt auch vor. Aber nur sehr selten.
Weiter heißt es: „Die Daten des Beitragsservice sind ein ziemlich genaues Abbild der deutschen Gesellschaft.“ Vergleicht man die Zahlen der Mahnverfahren mit den Ergebnissen des bundesweit erhobenen ‚Schuldner Atlas‘, dann ergibt sich auch hier eine ähnliche Zahl an Personen, die überschuldet sind und nachhaltig in Zahlungsverzug geraten.
„Die Zahl der Beitragskonten im Mahnverfahren des Beitragsservice entspricht in etwa der Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland. Es handelt sich hierbei also nicht um ein Spezifikum des Rundfunkbeitrags, sondern betrifft im Zweifel alle Verbindlichkeiten eines Schuldners oder einer Schuldnerin“, so der Pressesprecher des Beitragsservice.
Ob die Zahlen im vergangenen Jahr konstant geblieben sind, wird mit der Veröffentlichung des Jahresberichts 2023, der voraussichtlich im Juni dieses Jahres erscheint, klar werden. Und es bleibt weiterhin abzuwarten, ob der Rundfunkbeitrag erneut angehoben wird. Doch schon jetzt haben einige Länderchefs angekündigt, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden. Sollten sich bei der nächsten Abstimmung mehrere Bu
Rundfunkbeitrag soll wieder steigen – trotz mehr Mahnverfahren
Wird der Rundfunkbeitrag bald wieder erhöht? Und was passiert, wenn man einfach nicht bezahlt? Im vergangenen Jahr wurde bereits wild spekuliert. Zeitweise war die Rede von einer Erhöhung um 40 Prozent – auf 25 Euro monatlich. Das Entsetzen und die Wut darüber waren groß. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und der Rundfunkbeitrag bleibt unverändert. Aber wie lange noch?
Ende letzten Jahres veröffentlichte das Expertengremium KEF einen Entwurf und sprach sich für eine Beitragserhöhung um 58 Cent pro Monat aus. Eine endgültige Empfehlung der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ wird in den nächsten Wochen erwartet. Ein Blick auf aktuellen Jahresbericht des Beitragsservice von 2022 zeigt, dass aber schon jetzt immer mehr Haushalte in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Die letzte Beitragserhöhung erfolgte im Juli 2021. Damals erhöhte sich der Beitrag pro Person, beziehungsweise pro Beitragskonto, um 86 Cent – von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Damals hatte sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haselhoff (CDU) erstmal gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Anschließend klagten ARD, ZDF und Co. vor dem Bundesverfassungsgericht und setzten ihre Forderung gegen Haselhoff durch.
Für die Rundfunkanstalten bedeutete diese Änderung eine Steigerung der Gesamterträge im Jahr 2022 um 1,73 Prozent. Insgesamt beliefen sich die Erträge auf 8.567,8 Millionen Euro. Die Verteilung der Erträge auf die Landesrundfunkanstalten der ARD und des ZDF, des Deutschlandradios und der Landesmedienanstalten „richtet sich nach der Anzahl der Beitragszahler mit Wohnsitz oder Betriebsstätte in den Bundesländern der jeweiligen Landesrundfunkanstalt.“
Wer auf die Idee kommt, den Rundfunkbeitrag nicht zu bezahlen und darauf hofft, dass es niemandem auffallen wird, der wird nach einigen Monaten Post vom Beitragsservice erhalten. Sobald die Zahlung ausbleibt, wird ein mehrstufiges Mahnverfahren in Gang gesetzt. Nach Angaben des Beitragsservices, der für die Verwaltung der Beitragskonten verantwortlich ist, trägt diese Verfahren „zur Beitragsstabilität bei“ und „dient der Beitragsgerechtigkeit.“ Zudem ist jeder Bürger
Insgesamt wurden im gesamten Jahr 2022 rund 19,52 Millionen „Maßnahmen im Forderungsmanagement“ beim Beitragsservice verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl um 16,44 Prozent erhöht. „Die Gründe hierfür sind neben gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen vor allem in der sukzessiven Einführung der Einmalzahlungsaufforderung zu sehen“, heißt es im Jahresbericht des Beitragsservices. Bei der Mehrheit der erfassten Fälle ging es lediglich um eine Zahlungserinnerung.
Im ersten Schritt des mehrstufigen Verfahrens versendet der Beitragsservice eine schriftliche Erinnerung und setzt eine Zahlungsfrist. Am Ende des Berichtsjahrs 2022 befanden sich weiterhin „rund 3,22 Millionen“ Beitragskonten im Mahnstatus. Der Beitragsservice verzeichnet einen Anstieg „um rund 7,3 Prozent“ im Vergleich zum Vorjahr.
Geht auch weiterhin keine Zahlung ein, wird ein Festsetzungsbescheid versendet. Gegenüber der Berliner Zeitung erklärte ein Pressesprecher des Beitragsservice, dass die Mehrheit der Verfahren aber bereits nach diesem Schritt eingestellt werden. Trotzdem wurden 2022 bei rund 1,02 Millionen Personen, deren Beitragszahlung über Monate hinweg nicht beglichen wurde, ein Vollstreckungsersuchen erstellt. Diese Zahl ist jedoch das dritte Jahr in Folge rückläufig. Ab diesem Zeitpunkt ist die örtliche Vollstreckungsbehörde mit dem Fall betraut und setzt einen Vollstreckungsbeamten ein.
Nach Angaben des Pressesprechers variieren die Gründe der Personen, die eine Zahlung versäumen: „Viele Menschen versäumen es auch aus organisatorischen Gründen, pünktlich zu überweisen. Andere sind, etwa wegen Verständnisproblemen oder mangelnden Sprachkenntnissen, bei der Bewältigung ihrer Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen und geraten so in Zahlungsverzug.“ Dass Personen der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, weil sie „das System ablehnen“ und keine ‚Zwangsgebühren‘ bezahlen wollen, kommt auch vor. Aber nur sehr selten.
Weiter heißt es: „Die Daten des Beitragsservice sind ein ziemlich genaues Abbild der deutschen Gesellschaft.“ Vergleicht man die Zahlen der Mahnverfahren mit den Ergebnissen des bundesweit erhobenen ‚Schuldner Atlas‘, dann ergibt sich auch hier eine ähnliche Zahl an Personen, die überschuldet sind und nachhaltig in Zahlungsverzug geraten.
„Die Zahl der Beitragskonten im Mahnverfahren des Beitragsservice entspricht in etwa der Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland. Es handelt sich hierbei also nicht um ein Spezifikum des Rundfunkbeitrags, sondern betrifft im Zweifel alle Verbindlichkeiten eines Schuldners oder einer Schuldnerin“, so der Pressesprecher des Beitragsservice.
Ob die Zahlen im vergangenen Jahr konstant geblieben sind, wird mit der Veröffentlichung des Jahresberichts 2023, der voraussichtlich im Juni dieses Jahres erscheint, klar werden. Und es bleibt weiterhin abzuwarten, ob der Rundfunkbeitrag erneut angehoben wird. Doch schon jetzt haben einige Länderchefs angekündigt, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden. Sollten sich bei der nächsten Abstimmung mehrere Bu
Zitat von Gast am 20. März 2024, 06:10 UhrMehr Geld für ARD und ZDF? Erst muss eine Debatte zu den Ausgaben stattfinden!
Mikrofone der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF.© Bernd von Jutrczenka/dpaGeld regiert die Medienwelt. Das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Dessen Finanzierung bleibt ein Reizthema. „Rundfunkbeitrag: KEF empfiehlt moderate Erhöhung“ schrieb das ZDF vor kurzem, „Zoff um 58 Cent“ titelte der Tagesspiegel. Der Anlass: Die KEF, also die Kommission zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags, veröffentlichte ihren 24. Bericht. Darin macht sie der Politik Vorgaben, was beim ÖRR anders laufen könnte. Der Bericht ist 316 Seiten schwer und bietet Grafiken, Tabellen und Zahlen zu Sendeminuten, Budgets und Kosten. Aber alles, was bei uns hängen bleibt, sind 58 Cent.
Das ist nichts Neues. Seit Jahren drehen sich wichtige ÖRR-Reformdebatten ums liebe Geld – oder besser den ungeliebten Rundfunkbeitrag. „Zwangsabgabe“ nennen ihn die einen, „Grundpfeiler der Demokratie“ kontern die anderen. Dazwischen steht die KEF und rechnet. Von derzeit 18,36 Euro pro Monat soll der Beitrag auf 18,94 Euro steigen. Die Frage, ob das gerechtfertigt ist, erhitzt die Gemüter.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke lehnte eine Erhöhung schon im Vorfeld ab, Sachsen und Bayern auch. Solch „politische Vorfestlegungen“, meint die KEF auf Anfrage, seien „für eine sachliche Debatte … nicht förderlich“. „Rundfunksbeitragspopulismus“ nannte Thüringens Kulturminister Benjamin Hoff diese Farce einmal. Expert:innen – und die, die es gern sein wollen – machen Politik mit Beitragsparolen. Wirkliche Debatten bleiben so auf der Strecke.
Zum Beispiel Inhalte: Was wollen Zuschauer:innen sehen? Welche Information brauchen wir? Und wie sollten diese aufbereitet sein? Zu Zeiten von Klima, Krieg und anderen Katastrophen sind diese Fragen wichtig. An ihnen hängt die öffentliche Akzeptanz des ÖRR. 58 Cent scheinen dagegen ein Nebenschauplatz.
Natürlich sind Inhaltsfragen aber auch immer Geldfragen. Schließlich kostet eine Minute Fernsehspiel im Ersten, laut KEF-Bericht, 31.257 Euro. Im Jahr 2022 schlugen so 309 Millionen Euro zu Buche. Auch für den Sport ließ der ÖRR einiges springen – 2022 waren es im Ersten 431,7 Millionen Euro und im Zweiten 354,5 Millionen Euro. Das sind 25 beziehungsweise 21 Prozent des Gesamtetats! Kultur und Wissenschaft zusammengenommen kommen im Ersten dagegen nur auf 14,7 Millionen Euro. Das ist ein Anteil von 0,8 Prozent.
Solche Zahlen sprechen Bände. Sie zeigen: Inhalt und politischer Auftrag gehen beim ÖRR nicht unbedingt zusammen. Denn laut Staatsvertrag soll der ÖRR vor allem Angebote der „Kultur, Bildung, Information und Beratung“ machen. Jeder vierte Euro für den Sport? Davon steht im Auftrag nichts.
Ein anderes Beispiel ist das Kinderprogramm: Das Zweite investiert für Kinder und Jugendliche zwei Prozent des Gesamtetats, das sind 33,6 Millionen Euro. Im Ersten läuft der Nachwuchs unter der Kategorie „Familie“, auch die erhält nur 2,6 Prozent. Das ist mickrig. Denn laut Statistischem Bundesamt stellen Kinder im Alter bis 13 Jahren über 13 Prozent der Bevölkerung. Das heißt, finanziell sind Kinderangebote stark unterrepräsentiert. Aber wen interessiert schon unsere Zukunft?
Diese Beispiele zeigen: Die ständige Rundfunkbeitragsdebatte nervt nicht nur, sie ist verengt und geht am Ziel vorbei. Die Probleme sind andere. Wie wäre es also mit mehr Prioritäten für Inhalte? Solche Debatten wären mir 58 Cent wert.
Mehr Geld für ARD und ZDF? Erst muss eine Debatte zu den Ausgaben stattfinden!
Geld regiert die Medienwelt. Das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Dessen Finanzierung bleibt ein Reizthema. „Rundfunkbeitrag: KEF empfiehlt moderate Erhöhung“ schrieb das ZDF vor kurzem, „Zoff um 58 Cent“ titelte der Tagesspiegel. Der Anlass: Die KEF, also die Kommission zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags, veröffentlichte ihren 24. Bericht. Darin macht sie der Politik Vorgaben, was beim ÖRR anders laufen könnte. Der Bericht ist 316 Seiten schwer und bietet Grafiken, Tabellen und Zahlen zu Sendeminuten, Budgets und Kosten. Aber alles, was bei uns hängen bleibt, sind 58 Cent.
Das ist nichts Neues. Seit Jahren drehen sich wichtige ÖRR-Reformdebatten ums liebe Geld – oder besser den ungeliebten Rundfunkbeitrag. „Zwangsabgabe“ nennen ihn die einen, „Grundpfeiler der Demokratie“ kontern die anderen. Dazwischen steht die KEF und rechnet. Von derzeit 18,36 Euro pro Monat soll der Beitrag auf 18,94 Euro steigen. Die Frage, ob das gerechtfertigt ist, erhitzt die Gemüter.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke lehnte eine Erhöhung schon im Vorfeld ab, Sachsen und Bayern auch. Solch „politische Vorfestlegungen“, meint die KEF auf Anfrage, seien „für eine sachliche Debatte … nicht förderlich“. „Rundfunksbeitragspopulismus“ nannte Thüringens Kulturminister Benjamin Hoff diese Farce einmal. Expert:innen – und die, die es gern sein wollen – machen Politik mit Beitragsparolen. Wirkliche Debatten bleiben so auf der Strecke.
Zum Beispiel Inhalte: Was wollen Zuschauer:innen sehen? Welche Information brauchen wir? Und wie sollten diese aufbereitet sein? Zu Zeiten von Klima, Krieg und anderen Katastrophen sind diese Fragen wichtig. An ihnen hängt die öffentliche Akzeptanz des ÖRR. 58 Cent scheinen dagegen ein Nebenschauplatz.
Natürlich sind Inhaltsfragen aber auch immer Geldfragen. Schließlich kostet eine Minute Fernsehspiel im Ersten, laut KEF-Bericht, 31.257 Euro. Im Jahr 2022 schlugen so 309 Millionen Euro zu Buche. Auch für den Sport ließ der ÖRR einiges springen – 2022 waren es im Ersten 431,7 Millionen Euro und im Zweiten 354,5 Millionen Euro. Das sind 25 beziehungsweise 21 Prozent des Gesamtetats! Kultur und Wissenschaft zusammengenommen kommen im Ersten dagegen nur auf 14,7 Millionen Euro. Das ist ein Anteil von 0,8 Prozent.
Solche Zahlen sprechen Bände. Sie zeigen: Inhalt und politischer Auftrag gehen beim ÖRR nicht unbedingt zusammen. Denn laut Staatsvertrag soll der ÖRR vor allem Angebote der „Kultur, Bildung, Information und Beratung“ machen. Jeder vierte Euro für den Sport? Davon steht im Auftrag nichts.
Ein anderes Beispiel ist das Kinderprogramm: Das Zweite investiert für Kinder und Jugendliche zwei Prozent des Gesamtetats, das sind 33,6 Millionen Euro. Im Ersten läuft der Nachwuchs unter der Kategorie „Familie“, auch die erhält nur 2,6 Prozent. Das ist mickrig. Denn laut Statistischem Bundesamt stellen Kinder im Alter bis 13 Jahren über 13 Prozent der Bevölkerung. Das heißt, finanziell sind Kinderangebote stark unterrepräsentiert. Aber wen interessiert schon unsere Zukunft?
Diese Beispiele zeigen: Die ständige Rundfunkbeitragsdebatte nervt nicht nur, sie ist verengt und geht am Ziel vorbei. Die Probleme sind andere. Wie wäre es also mit mehr Prioritäten für Inhalte? Solche Debatten wären mir 58 Cent wert.