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Zitat von Gast am 21. Juli 2023, 05:30 UhrBitcoin Halving 2024: Der Countdown läuft – Wann ist das nächste Bitcoin Halving?
Bitcoin-Enthusiasten warten gespannt auf das sogenannte Halving. Doch was ist das und wann genau ist das nächste Bitcoin Halving? Der Countdown zeigt den voraussichtlichen Termin.
Als Bitcoin Halving wird ein Ereignis bezeichnet, das in regelmäßigen Abständen stattfindet und eine bedeutende Auswirkung auf den Bitcoin-Markt hat. Denn: Bitcoin (BTC) ist durch das sogenannte Proof of Work-Konsensverfahren abgesichert. Das bedeutet, dass neue Bitcoin nur durch die Bereitstellung von Energie in Form von Rechenkapazität in den Markt gelangen. Diese Rechenkapazität stellen die sogenannten Bitcoin-Miner bereit. Hat ein Miner erfolgreich einen Block der Bitcoin-Blockchain angehängt, erhält er dafür eine Belohnung – eine sogenannte Reward – in Form von Bitcoin. Diese Belohnung wird mit jedem Halving halbiert, was dazu führt, dass mit fortschreitender Zeit immer weniger Bitcoin in Umlauf gelangen.
Doch wann ist das nächste Bitcoin Halving und wie lange ist es noch bis dahin? Der Countdown zählt die Tage, Stunden, Minuten und Sekunden bis zum nächsten Bitcoin Halving in 2024.
Bitcoin Halving 2024: Erklärung, Countdown und alle Bitcoin Halving-Termine in der Tabelle
Countdown: Wann ist das nächste Bitcoin Halving?
Das nächste Bitcoin Halving – das vierte Halving seit der Entstehung des Bitcoin – wird voraussichtlich am Mittwoch, den 17. April 2024. Zieht man die durchschnittlichen zehn Minuten für einen neuen Bitcoin-Block heran, wird zu diesem Zeitpunkt der 840.000 Block erreicht.
Danach liegt die Block-Reward für die BTC-Miner bis zum Halving im Jahr 2028 bei 3,125 Bitcoin (BTC) pro geschürftem Block.
Alles Wichtige zum Bitcoin-Halving 2024 auf einen BlickNächstes Bitcoin Halving voraussichtlich am Mittwoch, den 17. April 2024.
Viertes Halving seit Entstehung des Bitcoins.
Block-Höhe bei 840.000.
Reduzierung der Block-Reward von 6,25 auf 3,125 Bitcoin pro geschürftem Block.Was ist Bitcoin Halving?
Das sogenannte Bitcoin Halving ist eine regelmäßige Reduzierung der Belohnungen, die die Miner für die Bereitstellung ihrer Rechenkapazitäten erhalten. Diese Belohnung wird in Form von Bitcoin ausgezahlt. Diese Belohnung in BTC wird durch das Halving halbiert, was bedeutet, dass die Anzahl der Bitcoin, die ein Miner für jeden gefundenen Block erhält, reduziert wird. Diese sogenannte Block-Reward liegt dann bei 3,125 Bitcoin pro geschürften Block. Das führt dazu, dass der letzte Bitcoin erst um das Jahr 2140 nach dem 33. Halving geschürft wird.
Wie häufig findet das Bitcoin Halving statt?
Das Bitcoin Halving findet in regelmäßigen Abständen von etwa vier Jahren statt. Konkret wird dieses Ereignis jeweils nach der Entstehung von 210.000 neuen Bitcoin-Blöcken ausgelöst. Diese Halbierung der BTC-Belohnung ist im Code fest verankert. Da die Zeit, die dafür nötig ist, um wenige Minuten variieren kann, kann das Datum des nächsten Bitcoin Halvings nur geschätzt werden.
Wann fand das letzte Bitcoin Halving statt?
Das letzte Bitcoin Halving war am 11. Mai 2020. Die Block-Reward wurde dadurch von 12,5 auf 6,25 Bitcoin (BTC) halbiert.
Wissenswertes zum Thema Bitcoin:Bitcoin Mining erklärt: Was ist Bitcoin Mining und wie viel Energie verbraucht es wirklich?
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Bitcoin Hashrate: Was ist die Hashrate und was sagt sie aus?
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Bitcoin richtig versteuern: So versteuern Sie Krypto-Gewinne 2023
Bitcoin und Co. sicher aufbewahren: So sichern Sie Kryptowährungen online und offline
Bitcoin-Rechner 2023: Beliebige Euro-Beträge (€) in Bitcoin (BTC) umrechnen
Seed Phrase sicher aufbewahren: So sichern Sie den Zugang zur Bitcoin-WalletWas bringt das Bitcoin Halving? Warum findet es statt?
Das Bitcoin Halving führt dazu, dass die Belohnungen in BTC schrittweise abnehmen, was bei konstanter Nachfrage zu einem kontinuierlichen Anstieg des BTC-Kurses führen sollte. Bitcoin wurde so konzipiert, dass nur eine begrenzte Anzahl von Bitcoin erstellt werden kann, insgesamt sind es knapp 21 Millionen – um genau zu bleiben, sind es maximal 20.999.999,97690000 Bitcoin, die jemals existieren werden.
Durch diese Reduzierung der Belohnungen für die Miner wird die Rate, mit der neue Bitcoin in den Markt gegeben werden, mit zunehmender Zeit immer geringer. Der letzte Bitcoin wird durch dieses System erst um das Jahr 2140 geschürft.
Welche Auswirkungen hat das Bitcoin Halving auf den Markt und den Bitcoin-Kurs?
Das Bitcoin Halving hat Auswirkungen auf die Nachfrage und das Angebot von Bitcoin. Die Reduzierung der Belohnungen für die Miner bedeutet, dass weniger neue Bitcoin auf dem Markt gegeben werden. Das handelbare Angebot nimmt also ab. Dies kann zu einem Angebotsmangel führen und den Preis von Bitcoin erhöhen, wenn gleichzeitig die Nachfrage steigt. Auf der anderen Seite kann das Halving und die geringere Belohnung aber auch die Anreize für die BTC-Miner reduzieren, was zu einer Verringerung der Netzwerkaktivität und Sicherheit – der sogenannten Hash Rate – führen kann.
Genaue Prognosen, wie sich der Bitcoin-Kurs nach dem nächsten Halving verhält, sind allerdings nicht seriös zu benennen.
Podcast BörsenWoche: Kann ich mit Bitcoin wieder reich werden?
Wie wirkt sich das Bitcoin Halving auf die Miner aus?
Das Bitcoin Halving kann einen erheblichen Einfluss auf die Miner haben. Da die Belohnung pro Block halbiert wird, erhalten sie weniger Bitcoin für ihre Arbeit, was ihre Einnahmen verringern kann. Dies kann dazu führen, dass einige Bitcoin Miner aus dem Markt ausscheiden, während andere nach neuen Wegen suchen, um effizienter zu arbeiten.
Die Miner müssen also mit der Zeit profitabler werden um wettbewerbsfähig zu bleiben. Unprofitable Bitcoin Miner scheiden früher oder später aus dem Markt, da sie keinen Gewinn erzielen.
Was passiert, wenn der letzte Bitcoin gemined ist?
Sobald alle Bitcoin um das Jahr 2140 gemined sind, wird es keine neuen BTC mehr geben. Der feste Bestand von knapp 21 Millionen Bitcoin ist dann erreicht. Doch die Bitcoin-Miner werden dann nicht überflüssig. Ihre Aufgabe wird sich ab dann darauf beschränken, Transaktionen zu validieren und zu bestätigen, ohne dass sie dabei neue BTC produzieren.
Für die Breitstellung ihrer Rechenkapazität und der damit verbundenen Absicherung des Bitcoin-Netzwerkes bekommen Sie aber weiterhin eine Belohnung. Diese bezieht sich dann aber ausschließlich aus den Gebühren für Bitcoin-Transaktionen.
Alle Bitcoin Halvings bis 2140 in der TabelleEreignis | Datum des Bitcoin Halvings | Anzahl der Blöcke bei Halving
(Blockhöhe) | BTC-Belohnung nach Halving
(Block-Reward)
Bitcoin-Einführung | 3. Januar 2009 | 0 (Genesis-Block) | 50 neue Bitcoin (BTC)
1. Bitcoin Halving | 28. November 2012 | 210.000 | 25 neue Bitcoin (BTC)
2. Bitcoin Halving | 9. Juli 2016 | 420.000 | 12,5 neue Bitcoin (BTC)
3. Bitcoin halving | 11. Mai 2020 | 630.000 | 6,25 neue Bitcoin (BTC)
4. Bitcoin Halving | voraussichtlich am 17. April 2024 | 840.000 | 3,125 neue Bitcoin (BTC)
5. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2028 | 1.050.000 | 1,5625 neue Bitcoin (BTC)
6. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2032 | 1.260.000 | 0,78125 neue Bitcoin (BTC)
7. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2036 | 1.470.000 | 0,390625 neue Bitcoin (BTC)
8. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2040 | 1.680.000 | 0,1953125 neue Bitcoin (BTC)
9. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2044 | 1.890.000 | 0,09765625 neue Bitcoin (BTC)
10. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2048 | 2.100.000 | 0,04882812 neue Bitcoin (BTC)
11. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2052 | 2.310.000 | 0,02441406 neue Bitcoin (BTC)
12. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2056 | 2.520.000 | 0,01220703 neue Bitcoin (BTC)
13. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2060 | 2.730.000 | 0,00610352 neue Bitcoin (BTC)
14. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2064 | 2.940.000 | 0,00305176 neue Bitcoin (BTC)
15. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2068 | 3.150.000 | 0,00152588 neue Bitcoin (BTC)
16. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2072 | 3.360.000 | 0,00076294 neue Bitcoin (BTC)
17. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2076 | 3.570.000 | 0,00038147 neue Bitcoin (BTC)
18. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2080 | 3.780.000 | 0,00019073 neue Bitcoin (BTC)
19. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2084 | 3.990.000 | 0,00009537 neue Bitcoin (BTC)
20. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2088 | 4.200.000 | 0,00004768 neue Bitcoin (BTC)
21. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2092 | 4.410.000 | 0,00002384 neue Bitcoin (BTC)
22. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2096 | 4.620.000 | 0,00001192 neue Bitcoin (BTC)
23. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2100 | 4.830.000 | 0,00000596 neue Bitcoin (BTC)
24. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2104 | 5.040.000 | 0,000000298 neue Bitcoin (BTC)
25. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2108 | 5.250.000 | 0,000000149 neue Bitcoin (BTC)
26. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2112 | 5.460.000 | 0,000000077 neue Bitcoin (BTC)
27. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2116 | 5.670.000 | 0,000000037 neue Bitcoin (BTC)
28. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2120 | 5.880.000 | 0,000000018 neue Bitcoin (BTC)
29. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2124 | 6.090.000 | 0,000000009 neue Bitcoin (BTC)
30. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2128 | 6.300.000 | 0,000000004 neue Bitcoin (BTC)
31. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2132 | 6.510.000 | 0,000000002 neue Bitcoin (BTC)
32. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2136 | 6.720.000 | 0,000000001 neue Bitcoin (BTC)
33. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2140 | 6.930.000 | 0,000000000 neue Bitcoin (BTC)*Zukünftige Halving-Termine sind Prognosen (unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Zeit von zehn Minuten pro neuem Bitcoin-Block). Ein Bitcoin Halving ereignet sich alle 210.000 Blöcke. Dieser Prozess wird sich bis um das Jahr 2140 wiederholen, wenn der letzte der knapp 21 Millionen jemals existierender Bitcoin (BTC) geschürft wurde.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im März 2023 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.
Bitcoin Halving 2024: Der Countdown läuft – Wann ist das nächste Bitcoin Halving?
Bitcoin-Enthusiasten warten gespannt auf das sogenannte Halving. Doch was ist das und wann genau ist das nächste Bitcoin Halving? Der Countdown zeigt den voraussichtlichen Termin.
Als Bitcoin Halving wird ein Ereignis bezeichnet, das in regelmäßigen Abständen stattfindet und eine bedeutende Auswirkung auf den Bitcoin-Markt hat. Denn: Bitcoin (BTC) ist durch das sogenannte Proof of Work-Konsensverfahren abgesichert. Das bedeutet, dass neue Bitcoin nur durch die Bereitstellung von Energie in Form von Rechenkapazität in den Markt gelangen. Diese Rechenkapazität stellen die sogenannten Bitcoin-Miner bereit. Hat ein Miner erfolgreich einen Block der Bitcoin-Blockchain angehängt, erhält er dafür eine Belohnung – eine sogenannte Reward – in Form von Bitcoin. Diese Belohnung wird mit jedem Halving halbiert, was dazu führt, dass mit fortschreitender Zeit immer weniger Bitcoin in Umlauf gelangen.
Doch wann ist das nächste Bitcoin Halving und wie lange ist es noch bis dahin? Der Countdown zählt die Tage, Stunden, Minuten und Sekunden bis zum nächsten Bitcoin Halving in 2024.
Bitcoin Halving 2024: Erklärung, Countdown und alle Bitcoin Halving-Termine in der Tabelle
Countdown: Wann ist das nächste Bitcoin Halving?
Das nächste Bitcoin Halving – das vierte Halving seit der Entstehung des Bitcoin – wird voraussichtlich am Mittwoch, den 17. April 2024. Zieht man die durchschnittlichen zehn Minuten für einen neuen Bitcoin-Block heran, wird zu diesem Zeitpunkt der 840.000 Block erreicht.
Danach liegt die Block-Reward für die BTC-Miner bis zum Halving im Jahr 2028 bei 3,125 Bitcoin (BTC) pro geschürftem Block.
Alles Wichtige zum Bitcoin-Halving 2024 auf einen BlickNächstes Bitcoin Halving voraussichtlich am Mittwoch, den 17. April 2024.
Viertes Halving seit Entstehung des Bitcoins.
Block-Höhe bei 840.000.
Reduzierung der Block-Reward von 6,25 auf 3,125 Bitcoin pro geschürftem Block.Was ist Bitcoin Halving?
Das sogenannte Bitcoin Halving ist eine regelmäßige Reduzierung der Belohnungen, die die Miner für die Bereitstellung ihrer Rechenkapazitäten erhalten. Diese Belohnung wird in Form von Bitcoin ausgezahlt. Diese Belohnung in BTC wird durch das Halving halbiert, was bedeutet, dass die Anzahl der Bitcoin, die ein Miner für jeden gefundenen Block erhält, reduziert wird. Diese sogenannte Block-Reward liegt dann bei 3,125 Bitcoin pro geschürften Block. Das führt dazu, dass der letzte Bitcoin erst um das Jahr 2140 nach dem 33. Halving geschürft wird.
Wie häufig findet das Bitcoin Halving statt?
Das Bitcoin Halving findet in regelmäßigen Abständen von etwa vier Jahren statt. Konkret wird dieses Ereignis jeweils nach der Entstehung von 210.000 neuen Bitcoin-Blöcken ausgelöst. Diese Halbierung der BTC-Belohnung ist im Code fest verankert. Da die Zeit, die dafür nötig ist, um wenige Minuten variieren kann, kann das Datum des nächsten Bitcoin Halvings nur geschätzt werden.
Wann fand das letzte Bitcoin Halving statt?
Das letzte Bitcoin Halving war am 11. Mai 2020. Die Block-Reward wurde dadurch von 12,5 auf 6,25 Bitcoin (BTC) halbiert.
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Seed Phrase sicher aufbewahren: So sichern Sie den Zugang zur Bitcoin-WalletWas bringt das Bitcoin Halving? Warum findet es statt?
Das Bitcoin Halving führt dazu, dass die Belohnungen in BTC schrittweise abnehmen, was bei konstanter Nachfrage zu einem kontinuierlichen Anstieg des BTC-Kurses führen sollte. Bitcoin wurde so konzipiert, dass nur eine begrenzte Anzahl von Bitcoin erstellt werden kann, insgesamt sind es knapp 21 Millionen – um genau zu bleiben, sind es maximal 20.999.999,97690000 Bitcoin, die jemals existieren werden.
Durch diese Reduzierung der Belohnungen für die Miner wird die Rate, mit der neue Bitcoin in den Markt gegeben werden, mit zunehmender Zeit immer geringer. Der letzte Bitcoin wird durch dieses System erst um das Jahr 2140 geschürft.
Welche Auswirkungen hat das Bitcoin Halving auf den Markt und den Bitcoin-Kurs?
Das Bitcoin Halving hat Auswirkungen auf die Nachfrage und das Angebot von Bitcoin. Die Reduzierung der Belohnungen für die Miner bedeutet, dass weniger neue Bitcoin auf dem Markt gegeben werden. Das handelbare Angebot nimmt also ab. Dies kann zu einem Angebotsmangel führen und den Preis von Bitcoin erhöhen, wenn gleichzeitig die Nachfrage steigt. Auf der anderen Seite kann das Halving und die geringere Belohnung aber auch die Anreize für die BTC-Miner reduzieren, was zu einer Verringerung der Netzwerkaktivität und Sicherheit – der sogenannten Hash Rate – führen kann.
Genaue Prognosen, wie sich der Bitcoin-Kurs nach dem nächsten Halving verhält, sind allerdings nicht seriös zu benennen.
Podcast BörsenWoche: Kann ich mit Bitcoin wieder reich werden?
Wie wirkt sich das Bitcoin Halving auf die Miner aus?
Das Bitcoin Halving kann einen erheblichen Einfluss auf die Miner haben. Da die Belohnung pro Block halbiert wird, erhalten sie weniger Bitcoin für ihre Arbeit, was ihre Einnahmen verringern kann. Dies kann dazu führen, dass einige Bitcoin Miner aus dem Markt ausscheiden, während andere nach neuen Wegen suchen, um effizienter zu arbeiten.
Die Miner müssen also mit der Zeit profitabler werden um wettbewerbsfähig zu bleiben. Unprofitable Bitcoin Miner scheiden früher oder später aus dem Markt, da sie keinen Gewinn erzielen.
Was passiert, wenn der letzte Bitcoin gemined ist?
Sobald alle Bitcoin um das Jahr 2140 gemined sind, wird es keine neuen BTC mehr geben. Der feste Bestand von knapp 21 Millionen Bitcoin ist dann erreicht. Doch die Bitcoin-Miner werden dann nicht überflüssig. Ihre Aufgabe wird sich ab dann darauf beschränken, Transaktionen zu validieren und zu bestätigen, ohne dass sie dabei neue BTC produzieren.
Für die Breitstellung ihrer Rechenkapazität und der damit verbundenen Absicherung des Bitcoin-Netzwerkes bekommen Sie aber weiterhin eine Belohnung. Diese bezieht sich dann aber ausschließlich aus den Gebühren für Bitcoin-Transaktionen.
Alle Bitcoin Halvings bis 2140 in der TabelleEreignis | Datum des Bitcoin Halvings | Anzahl der Blöcke bei Halving
(Blockhöhe) | BTC-Belohnung nach Halving
(Block-Reward)
Bitcoin-Einführung | 3. Januar 2009 | 0 (Genesis-Block) | 50 neue Bitcoin (BTC)
1. Bitcoin Halving | 28. November 2012 | 210.000 | 25 neue Bitcoin (BTC)
2. Bitcoin Halving | 9. Juli 2016 | 420.000 | 12,5 neue Bitcoin (BTC)
3. Bitcoin halving | 11. Mai 2020 | 630.000 | 6,25 neue Bitcoin (BTC)
4. Bitcoin Halving | voraussichtlich am 17. April 2024 | 840.000 | 3,125 neue Bitcoin (BTC)
5. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2028 | 1.050.000 | 1,5625 neue Bitcoin (BTC)
6. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2032 | 1.260.000 | 0,78125 neue Bitcoin (BTC)
7. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2036 | 1.470.000 | 0,390625 neue Bitcoin (BTC)
8. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2040 | 1.680.000 | 0,1953125 neue Bitcoin (BTC)
9. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2044 | 1.890.000 | 0,09765625 neue Bitcoin (BTC)
10. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2048 | 2.100.000 | 0,04882812 neue Bitcoin (BTC)
11. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2052 | 2.310.000 | 0,02441406 neue Bitcoin (BTC)
12. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2056 | 2.520.000 | 0,01220703 neue Bitcoin (BTC)
13. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2060 | 2.730.000 | 0,00610352 neue Bitcoin (BTC)
14. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2064 | 2.940.000 | 0,00305176 neue Bitcoin (BTC)
15. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2068 | 3.150.000 | 0,00152588 neue Bitcoin (BTC)
16. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2072 | 3.360.000 | 0,00076294 neue Bitcoin (BTC)
17. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2076 | 3.570.000 | 0,00038147 neue Bitcoin (BTC)
18. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2080 | 3.780.000 | 0,00019073 neue Bitcoin (BTC)
19. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2084 | 3.990.000 | 0,00009537 neue Bitcoin (BTC)
20. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2088 | 4.200.000 | 0,00004768 neue Bitcoin (BTC)
21. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2092 | 4.410.000 | 0,00002384 neue Bitcoin (BTC)
22. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2096 | 4.620.000 | 0,00001192 neue Bitcoin (BTC)
23. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2100 | 4.830.000 | 0,00000596 neue Bitcoin (BTC)
24. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2104 | 5.040.000 | 0,000000298 neue Bitcoin (BTC)
25. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2108 | 5.250.000 | 0,000000149 neue Bitcoin (BTC)
26. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2112 | 5.460.000 | 0,000000077 neue Bitcoin (BTC)
27. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2116 | 5.670.000 | 0,000000037 neue Bitcoin (BTC)
28. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2120 | 5.880.000 | 0,000000018 neue Bitcoin (BTC)
29. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2124 | 6.090.000 | 0,000000009 neue Bitcoin (BTC)
30. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2128 | 6.300.000 | 0,000000004 neue Bitcoin (BTC)
31. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2132 | 6.510.000 | 0,000000002 neue Bitcoin (BTC)
32. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2136 | 6.720.000 | 0,000000001 neue Bitcoin (BTC)
33. Bitcoin Halving | voraussichtlich 2140 | 6.930.000 | 0,000000000 neue Bitcoin (BTC)*Zukünftige Halving-Termine sind Prognosen (unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Zeit von zehn Minuten pro neuem Bitcoin-Block). Ein Bitcoin Halving ereignet sich alle 210.000 Blöcke. Dieser Prozess wird sich bis um das Jahr 2140 wiederholen, wenn der letzte der knapp 21 Millionen jemals existierender Bitcoin (BTC) geschürft wurde.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im März 2023 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.
Zitat von Gast am 21. Juli 2023, 05:43 UhrKryptowährungen anlegen: Wie funktioniert eigentlich Krypto-Lending?
Zunehmend entdecken Krypto-Anleger das Krypto-Lending als attraktive Möglichkeit um zusätzliche Renditen zu erzielen. Doch wie verleiht man eigentlich Kryptowährungen und welche Risiken entstehen dabei?
• Krypto-Lending liegt im Trend
• Interessante Renditen locken
• Totalverlust möglich
Beim Krypto-Lending handelt es sich um ein kryptobasiertes Darlehen, wobei das Leihgeschäft meist über spezielle Lendingplattformen, welche Darlehensgeber und -nehmer zusammenbringen, abgewickelt wird. Anders als bei klassischen Kreditmarktplätzen kann der Geldgeber nicht selbst auswählen, an wen er sein Geld verleiht. Stattdessen stellt er beim Krypto-Lending seine Coins einer Börse zur Verfügung, damit diese die Coins dann an andere Nutzer der jeweiligen Plattform weiter verleiht. Der Darlehensgeber erhält somit keinen Einblick in ein Kreditprojekt oder die Hintergründe zum Kreditnehmer.
Solche Krypto-Kredite sind in der Regel überbesichert, d.h. der Kreditnehmer muss einen höheren Anteil der Kryptowährung hinterlegen, als er leihen darf. Doch warum leiht er sich überhaupt eine Kryptowährung, wenn er sie ohnehin besitzt? Die Antwort auf diese Frage lautet, dass er mit einem solchen Kredit Kursgewinne (aber auch Kursverluste) hebeln kann.
Die Beteiligten vereinbaren dabei im Vorfeld die Anzahl der verliehenen Coins sowie die Dauer der Nutzungsüberlassung. Je nach gewählter Börse sind flexible Zeiträume, aber auch Fristen von sieben Tagen bis hin zu mehreren Jahren möglich.
Interessante Rendite
Darüber hinaus wird auch die Höhe der Zinsen festgelegt, wobei dieser Prozentwert abhängig ist von der Nachfrage nach Kryptodarlehen, der verwendeten Plattform, der verliehenen Kryptowährung sowie der Anzahl der zur Verfügung gestellten Coins. Laut "Coinratgeber" sind dabei für den Darlehensgeber Renditen im mittleren einstelligen Prozentbereich nicht selten. Das ist deutlich mehr als bei einer Tagesgeld-Anlage bei einer herkömmlichen Bank. Sogar Renditen im zweistelligen Prozentbereich sind möglich.
Nach Ablauf des Kreditzeitraums erhält der Kreditgeber seine Coins zuzüglich der vertraglich vereinbarten Zinsen zurück. Von diesen Zinsen erhält die technische Plattform einen kleinen Anteil.
Zahlreiche Risiken
Wie auch bei Krediten in klassischen Fiat-Währungen gilt es das Bonitätsrisiko des Kreditnehmers zu beachten. Um dieses Risiko zu schmälern, müssen Kreditnehmer beim Krypto-Lending eigene Assets als Sicherheit hinterlegen. Tritt dann der Fall ein, dass sie einen Kredit nicht zurückzahlen können, so können diese sogenannte Securities liquidiert werden, um den Verlust des Darlehensgebers zu reduzieren oder bestenfalls auszugleichen.
Als Sicherheit dienen jedoch in der Regel andere Kryptowährungen, und deren Wert kann stark schwanken. Das ist ein Risiko für den Kreditgeber, doch für den Kreditnehmer hat dies den Vorteil, dass er seine eigenen Coins nicht verkaufen muss und folglich weiter von etwaigen Kursentwicklungen profitieren kann.
Zusätzlich kommen beim Krypto-Lending noch weitere Risiken hinzu. Angesichts der starken Volatilität am Kryptomarkt können die Coins nämlich in kürzester Zeit deutliche Kursverluste erleiden, so dass das Investment, wenn es zurückgezahlt wird, unter Umständen sogar wertlos geworden ist.
Ein Totalverlust kann zudem eintreten, wenn die verwendete Börse gehackt wird oder in die Insolvenz geht. Gemäß dem Sprichwort "Not your keys, not your coins" stellt nämlich schon das Lagern der eigenen Coins auf einer zentralisierten Krypto-Lending-Plattform ein Risiko dar, weil sich die Coins dann nicht mehr in der Verfügungsmacht befinden.Redaktion finanzen.net
Kryptowährungen anlegen: Wie funktioniert eigentlich Krypto-Lending?
Zunehmend entdecken Krypto-Anleger das Krypto-Lending als attraktive Möglichkeit um zusätzliche Renditen zu erzielen. Doch wie verleiht man eigentlich Kryptowährungen und welche Risiken entstehen dabei?
• Krypto-Lending liegt im Trend
• Interessante Renditen locken
• Totalverlust möglich
Beim Krypto-Lending handelt es sich um ein kryptobasiertes Darlehen, wobei das Leihgeschäft meist über spezielle Lendingplattformen, welche Darlehensgeber und -nehmer zusammenbringen, abgewickelt wird. Anders als bei klassischen Kreditmarktplätzen kann der Geldgeber nicht selbst auswählen, an wen er sein Geld verleiht. Stattdessen stellt er beim Krypto-Lending seine Coins einer Börse zur Verfügung, damit diese die Coins dann an andere Nutzer der jeweiligen Plattform weiter verleiht. Der Darlehensgeber erhält somit keinen Einblick in ein Kreditprojekt oder die Hintergründe zum Kreditnehmer.
Solche Krypto-Kredite sind in der Regel überbesichert, d.h. der Kreditnehmer muss einen höheren Anteil der Kryptowährung hinterlegen, als er leihen darf. Doch warum leiht er sich überhaupt eine Kryptowährung, wenn er sie ohnehin besitzt? Die Antwort auf diese Frage lautet, dass er mit einem solchen Kredit Kursgewinne (aber auch Kursverluste) hebeln kann.
Die Beteiligten vereinbaren dabei im Vorfeld die Anzahl der verliehenen Coins sowie die Dauer der Nutzungsüberlassung. Je nach gewählter Börse sind flexible Zeiträume, aber auch Fristen von sieben Tagen bis hin zu mehreren Jahren möglich.
Interessante Rendite
Darüber hinaus wird auch die Höhe der Zinsen festgelegt, wobei dieser Prozentwert abhängig ist von der Nachfrage nach Kryptodarlehen, der verwendeten Plattform, der verliehenen Kryptowährung sowie der Anzahl der zur Verfügung gestellten Coins. Laut "Coinratgeber" sind dabei für den Darlehensgeber Renditen im mittleren einstelligen Prozentbereich nicht selten. Das ist deutlich mehr als bei einer Tagesgeld-Anlage bei einer herkömmlichen Bank. Sogar Renditen im zweistelligen Prozentbereich sind möglich.
Nach Ablauf des Kreditzeitraums erhält der Kreditgeber seine Coins zuzüglich der vertraglich vereinbarten Zinsen zurück. Von diesen Zinsen erhält die technische Plattform einen kleinen Anteil.
Zahlreiche Risiken
Wie auch bei Krediten in klassischen Fiat-Währungen gilt es das Bonitätsrisiko des Kreditnehmers zu beachten. Um dieses Risiko zu schmälern, müssen Kreditnehmer beim Krypto-Lending eigene Assets als Sicherheit hinterlegen. Tritt dann der Fall ein, dass sie einen Kredit nicht zurückzahlen können, so können diese sogenannte Securities liquidiert werden, um den Verlust des Darlehensgebers zu reduzieren oder bestenfalls auszugleichen.
Als Sicherheit dienen jedoch in der Regel andere Kryptowährungen, und deren Wert kann stark schwanken. Das ist ein Risiko für den Kreditgeber, doch für den Kreditnehmer hat dies den Vorteil, dass er seine eigenen Coins nicht verkaufen muss und folglich weiter von etwaigen Kursentwicklungen profitieren kann.
Zusätzlich kommen beim Krypto-Lending noch weitere Risiken hinzu. Angesichts der starken Volatilität am Kryptomarkt können die Coins nämlich in kürzester Zeit deutliche Kursverluste erleiden, so dass das Investment, wenn es zurückgezahlt wird, unter Umständen sogar wertlos geworden ist.
Ein Totalverlust kann zudem eintreten, wenn die verwendete Börse gehackt wird oder in die Insolvenz geht. Gemäß dem Sprichwort "Not your keys, not your coins" stellt nämlich schon das Lagern der eigenen Coins auf einer zentralisierten Krypto-Lending-Plattform ein Risiko dar, weil sich die Coins dann nicht mehr in der Verfügungsmacht befinden.Redaktion finanzen.net
Zitat von Gast am 24. Juli 2023, 05:34 UhrKrypto-Startup aus Berlin: Green Mining DAO schürft Bitcoin mit 100 Prozent erneuerbaren Energien
Die Berliner Green Mining DAO schürft in Paraguay Bitcoin - und zwar deutlich günstiger als im weltweiten Durchschnitt und mit 100 Prozent erneuerbaren Energien. Selbst die entstehende Wärme wird energieeffizient weiterverwendet. Nun steht für das Startup die erste Finanzierungsrunde an.
• Green Mining DAO schürft günstig und umweltfreundlich BTC
• Das Startup plant eine baldige Expansion
• Dafür soll in der näheren Zukunft eine Finanzierungsrunde stattfinden
Laut Cambridge Bitcoin Electricity Consumption Index verbraucht das Bitcoin-Mining im Jahr mehr Energie als die gesamte Ukraine. Die Green Mining DAO schreibt dazu auf ihrer Website, dass dieser Energiebedarf in der Regel nur zu 25 bis 39 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Das Startup will das ändern - und scheint dabei auf einem guten Weg zu sein.
Green Mining DAO wird zu 100 Prozent mit Wasser betrieben
Gegründet wurde die Green Mining DAO Anfang 2022 in Berlin von Sascha Grumbach, Valentine Pleser und ihrem Team. Anderthalb Jahre später hat die Green Mining DAO mehr als 20 Mitglieder und betreibt eine eigene Anlage für BTC-Mining in der Region Asunción in Paraguay. Die Anlage wird nach Angaben des Startups auf der Firmenwebsite zu 100 Prozent mit Wasserenergie betrieben. Die beim Mining produzierte Wärme wird verwendet, um Früchte zu trocknen und Algen zu züchten. Außerdem soll die Anlage besonders leise sein: "Selbst die Vögel in den Bäumen sind lauter", so Pleser gegenüber BTC-ECHO.
Auf ihrer Website wirbt die Green Mining DAO mit Umweltfreundlichkeit, Expertise, Sicherheit, besonders fortschrittlicher Technologie - und mit außergewöhnlich niedrigen Kosten: Die Produktion eines BTC habe 2022 gerade einmal 15.214 US-Dollar gekostet und lag damit 36 Prozent unter dem weltweiten Durchschnittspreis.
Gegenüber BTC-ECHO preist Grumbach sein Unternehmen insbesondere mit dem Aspekt der Umweltfreundlichkeit an: "Mining kann nachhaltig sein. Und den Einstieg in erneuerbare Energien sogar weniger risikoreich machen."
Der Eintritt in die Green Mining DAO soll bald günstiger werden
Bei der Green Mining DAO wird nur dann geschürft, wenn die Umgebung gerade weniger Strom benötigt, als zur Verfügung steht - in Zeiten hoher Nachfrage bleibt die Anlage ausgeschaltet. So soll sichergestellt werden, dass kein Strom verschwendet wird. Damit will die Green Mining DAO zur Energiewende beitragen.
Außerdem will das Berliner Startup Mining dezentralisieren und für Privatpersonen wieder leichter zugänglich machen. Jeder Shareholder bekommt unabhängig von der Größe seiner Anteile eine Stimme für Abstimmungen unter den Mitgliedern der DAO, die abschließende Entscheidung trifft der Aufsichtsrat. "Bei der Green Mining DAO können Retail Investors Anteile einer dezentralen Einheit erwerben, die Bitcoin Mining betreibt - aus vollständig erneuerbaren Energien", heißt es in einem Blogeintrag auf der Website des Startups.
Noch ist das ziemlich teuer: Mindestens 25.000 Schweizer Franken kostete der Eintritt in die DAO bislang. Das soll sich nach Informationen von BTC-ECHO nach einer baldigen Finanzierungsrunde ändern - dann soll der hohe Eintrittspreis auf 100 Euro herabgesetzt und die Anlage ausgebaut werden. Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
Krypto-Startup aus Berlin: Green Mining DAO schürft Bitcoin mit 100 Prozent erneuerbaren Energien
Die Berliner Green Mining DAO schürft in Paraguay Bitcoin - und zwar deutlich günstiger als im weltweiten Durchschnitt und mit 100 Prozent erneuerbaren Energien. Selbst die entstehende Wärme wird energieeffizient weiterverwendet. Nun steht für das Startup die erste Finanzierungsrunde an.
• Green Mining DAO schürft günstig und umweltfreundlich BTC
• Das Startup plant eine baldige Expansion
• Dafür soll in der näheren Zukunft eine Finanzierungsrunde stattfinden
Laut Cambridge Bitcoin Electricity Consumption Index verbraucht das Bitcoin-Mining im Jahr mehr Energie als die gesamte Ukraine. Die Green Mining DAO schreibt dazu auf ihrer Website, dass dieser Energiebedarf in der Regel nur zu 25 bis 39 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Das Startup will das ändern - und scheint dabei auf einem guten Weg zu sein.
Green Mining DAO wird zu 100 Prozent mit Wasser betrieben
Gegründet wurde die Green Mining DAO Anfang 2022 in Berlin von Sascha Grumbach, Valentine Pleser und ihrem Team. Anderthalb Jahre später hat die Green Mining DAO mehr als 20 Mitglieder und betreibt eine eigene Anlage für BTC-Mining in der Region Asunción in Paraguay. Die Anlage wird nach Angaben des Startups auf der Firmenwebsite zu 100 Prozent mit Wasserenergie betrieben. Die beim Mining produzierte Wärme wird verwendet, um Früchte zu trocknen und Algen zu züchten. Außerdem soll die Anlage besonders leise sein: "Selbst die Vögel in den Bäumen sind lauter", so Pleser gegenüber BTC-ECHO.
Auf ihrer Website wirbt die Green Mining DAO mit Umweltfreundlichkeit, Expertise, Sicherheit, besonders fortschrittlicher Technologie - und mit außergewöhnlich niedrigen Kosten: Die Produktion eines BTC habe 2022 gerade einmal 15.214 US-Dollar gekostet und lag damit 36 Prozent unter dem weltweiten Durchschnittspreis.
Gegenüber BTC-ECHO preist Grumbach sein Unternehmen insbesondere mit dem Aspekt der Umweltfreundlichkeit an: "Mining kann nachhaltig sein. Und den Einstieg in erneuerbare Energien sogar weniger risikoreich machen."
Der Eintritt in die Green Mining DAO soll bald günstiger werden
Bei der Green Mining DAO wird nur dann geschürft, wenn die Umgebung gerade weniger Strom benötigt, als zur Verfügung steht - in Zeiten hoher Nachfrage bleibt die Anlage ausgeschaltet. So soll sichergestellt werden, dass kein Strom verschwendet wird. Damit will die Green Mining DAO zur Energiewende beitragen.
Außerdem will das Berliner Startup Mining dezentralisieren und für Privatpersonen wieder leichter zugänglich machen. Jeder Shareholder bekommt unabhängig von der Größe seiner Anteile eine Stimme für Abstimmungen unter den Mitgliedern der DAO, die abschließende Entscheidung trifft der Aufsichtsrat. "Bei der Green Mining DAO können Retail Investors Anteile einer dezentralen Einheit erwerben, die Bitcoin Mining betreibt - aus vollständig erneuerbaren Energien", heißt es in einem Blogeintrag auf der Website des Startups.
Noch ist das ziemlich teuer: Mindestens 25.000 Schweizer Franken kostete der Eintritt in die DAO bislang. Das soll sich nach Informationen von BTC-ECHO nach einer baldigen Finanzierungsrunde ändern - dann soll der hohe Eintrittspreis auf 100 Euro herabgesetzt und die Anlage ausgebaut werden. Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
Zitat von Gast am 25. Juli 2023, 05:14 UhrKryptowährungsprojekt Worldcoin gestartet
OpenAI-Chef Sam Altman hat den Startschuss für das von ihm mitgegründete Kryptowährungsprojekt Worldcoin gegeben. Das Kernangebot von Worldcoin bestehe aus einer digitalen Identität (ID), die nur Menschen erhalten könnten und keine per künstlicher Intelligenz (KI) generierten Chatbots, teilte das Projekt am Montag mit. Diese ID solle unter anderem dazu genutzt werden, um zwischen KI-Bots und echten Menschen im Internet zu unterscheiden.
Zudem erhielten Kunden, die sich in bestimmten Ländern anmeldeten, den Kryptowährung-Token WLD von Worldcoin. In der Beta-Phase des Projekts hatte es zwei Millionen Nutzer gegeben. Mit dem jetzt erfolgten Start weitet Worldcoin den Betrieb auf 35 Städte in 20 Ländern aus. Die Microsoft-Beteiligung OpenAI ist der Entwickler des textbasierten Chatbots ChatGPT.
Um eine sogenannte World ID zu erhalten, muss sich ein Kunde für einen persönlichen Iris-Scan mit der Worldcoin-"Kugel" anmelden, einem silbernen Ball von der Größe einer Bowlingkugel. Sobald der Iris-Scan bestätigt, dass die betreffende Person ein echter Mensch ist, wird eine World ID erstellt. Eine solche digitale Identität wird aus Sicht des Projekts im Zeitalter von KI-Chatbots, die inzwischen eine immer menschenähnlichere Sprache erzeugen können, umso wichtiger.
Auch der Kryptowährungsaspekt der World IDs sei wichtig, weil Kryptowährung-Blockchains diese so speichern könnten, dass die Privatsphäre bewahrt bleibe, sagte Worldcoin-Mitgründer Alex Blania der Nachrichtenagentur Reuters. Sie seien zudem nicht von einer einzelnen Stelle aus kontrollierbar oder abschaltbar.
Hinter dem Worldcoin-Projekt steckt die Gesellschaft Tools for Humanity mit Sitz in San Francisco und Berlin, das von Blania und Altman gegründet wurde. Viele KI-Experten fordern inzwischen rasche und strenge Regeln für "Generative" künstliche Intelligenz, weil die Risiken unter anderem durch Desinformationskampagnen unkalkulierbar seien. Sie sehen unter anderem in der drohenden Flut künstlich erstellter Bilder, Videos und Texte eine Gefahr für die Demokratie.
Aus Sicht von Altman kann Worldcoin eine wichtige Rolle dabei spielen, wie die Wirtschaft künftig durch generative KI umgewandelt werden könnte. "Die Menschen werden von der KI überfordert sein, was massive wirtschaftliche Auswirkungen haben wird", sagte er Reuters. Altman verwies auf die Idee eines universellen Grundeinkommens (Universal Basic Income, UBI). Im Rahmen eines derartigen Sozialleistungsprogramms, das typischerweise von Regierungen betrieben würde, hätte jeder einzelne Anspruch auf bedingungslose Geldtransfers. Da KI "mehr und mehr der Arbeit übernehmen wird, die heute von Menschen erledigt wird", könnte UBI dazu beitragen, die Einkommensungleichheit zu bekämpfen. Und die World ID könne hierbei die Aufgabe übernehmen, Betrug zu verhindern, da nur echte Menschen eine solche ID besäßen.
Eine Welt mit einem universellen Grundeinkommen liegt Altman zufolge allerdings "sehr weit in der Zukunft". Er habe auch keine klare Vorstellung davon, welche Instanz künftig solche Geldleistungen verteilen könnte, sagte er. Worldcoin lege aber den Grundstein dafür, dass solche Programme Realität werden könnten. Altman ist sich sicher: "Wir sind der Ansicht, dass wir anfangen müssen, mit Dingen zu experimentieren, damit wir herausfinden können, was zu tun ist."
Kryptowährungsprojekt Worldcoin gestartet
OpenAI-Chef Sam Altman hat den Startschuss für das von ihm mitgegründete Kryptowährungsprojekt Worldcoin gegeben. Das Kernangebot von Worldcoin bestehe aus einer digitalen Identität (ID), die nur Menschen erhalten könnten und keine per künstlicher Intelligenz (KI) generierten Chatbots, teilte das Projekt am Montag mit. Diese ID solle unter anderem dazu genutzt werden, um zwischen KI-Bots und echten Menschen im Internet zu unterscheiden.
Zudem erhielten Kunden, die sich in bestimmten Ländern anmeldeten, den Kryptowährung-Token WLD von Worldcoin. In der Beta-Phase des Projekts hatte es zwei Millionen Nutzer gegeben. Mit dem jetzt erfolgten Start weitet Worldcoin den Betrieb auf 35 Städte in 20 Ländern aus. Die Microsoft-Beteiligung OpenAI ist der Entwickler des textbasierten Chatbots ChatGPT.
Um eine sogenannte World ID zu erhalten, muss sich ein Kunde für einen persönlichen Iris-Scan mit der Worldcoin-"Kugel" anmelden, einem silbernen Ball von der Größe einer Bowlingkugel. Sobald der Iris-Scan bestätigt, dass die betreffende Person ein echter Mensch ist, wird eine World ID erstellt. Eine solche digitale Identität wird aus Sicht des Projekts im Zeitalter von KI-Chatbots, die inzwischen eine immer menschenähnlichere Sprache erzeugen können, umso wichtiger.
Auch der Kryptowährungsaspekt der World IDs sei wichtig, weil Kryptowährung-Blockchains diese so speichern könnten, dass die Privatsphäre bewahrt bleibe, sagte Worldcoin-Mitgründer Alex Blania der Nachrichtenagentur Reuters. Sie seien zudem nicht von einer einzelnen Stelle aus kontrollierbar oder abschaltbar.
Hinter dem Worldcoin-Projekt steckt die Gesellschaft Tools for Humanity mit Sitz in San Francisco und Berlin, das von Blania und Altman gegründet wurde. Viele KI-Experten fordern inzwischen rasche und strenge Regeln für "Generative" künstliche Intelligenz, weil die Risiken unter anderem durch Desinformationskampagnen unkalkulierbar seien. Sie sehen unter anderem in der drohenden Flut künstlich erstellter Bilder, Videos und Texte eine Gefahr für die Demokratie.
Aus Sicht von Altman kann Worldcoin eine wichtige Rolle dabei spielen, wie die Wirtschaft künftig durch generative KI umgewandelt werden könnte. "Die Menschen werden von der KI überfordert sein, was massive wirtschaftliche Auswirkungen haben wird", sagte er Reuters. Altman verwies auf die Idee eines universellen Grundeinkommens (Universal Basic Income, UBI). Im Rahmen eines derartigen Sozialleistungsprogramms, das typischerweise von Regierungen betrieben würde, hätte jeder einzelne Anspruch auf bedingungslose Geldtransfers. Da KI "mehr und mehr der Arbeit übernehmen wird, die heute von Menschen erledigt wird", könnte UBI dazu beitragen, die Einkommensungleichheit zu bekämpfen. Und die World ID könne hierbei die Aufgabe übernehmen, Betrug zu verhindern, da nur echte Menschen eine solche ID besäßen.
Eine Welt mit einem universellen Grundeinkommen liegt Altman zufolge allerdings "sehr weit in der Zukunft". Er habe auch keine klare Vorstellung davon, welche Instanz künftig solche Geldleistungen verteilen könnte, sagte er. Worldcoin lege aber den Grundstein dafür, dass solche Programme Realität werden könnten. Altman ist sich sicher: "Wir sind der Ansicht, dass wir anfangen müssen, mit Dingen zu experimentieren, damit wir herausfinden können, was zu tun ist."
Zitat von Gast am 25. Juli 2023, 05:38 UhrAntrag angenommen: Kommt nun bald der Krypto-ETF von BlackRock?
Noch im Juni scheiterte BlackRock mit dem Antrag für einen Krypto-ETF. Nun könnte das Vorhaben mit dem neuerlichen Versuch Erfolg haben.
Weder die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) noch die europäischen UCITS-Richtlinien ließen bislang zu, dass ein reiner Krypto-ETF auf den Markt kommt. BlackRock, der größte Vermögensverwalter der Welt, möchte das nun endgültig ändern und ist mit einem erneuten Antrag auf Prüfung eines Bitcoin-ETFs an die SEC herangetreten, nachdem diese bereits im Juni einen ersten Antrag abgelehnt hatten.
Kommt der Durchbruch für den Krypto-ETF?
Naben BlackRock befinden sich weitere namhafte Player im Rennen um die Zulassung für einen ersten Krypto-ETF. Auch Krypto-Asset-Manager Bitwise hat einen Antrag auf Zulassung eines Krypto-ETFs gestellt, der ebenfalls angenommen wurde. Die SEC erklärte kürzlich außerdem, auch ETF-Anträge für weitere Bitcoin-Fonds zu prüfen. Insgesamt liegen sechs Anträge vor: Die anderen Antragsteller sind allesamt ebenfalls große Emittenten, nämlich Fidelity, WisdomTree, VanEck und Invesco. Laut diverser Medienberichte wurden alle Anträge von der SEC angenommen und werden nun überprüft.
Dass sie tatsächlich auf den Markt kommen, ist deshalb nicht garantiert. Doch die Chancen stehen gut, schließlich hat die Aufsichtsbehörde Anträge dieser Art bislang immer direkt abgelehnt. Entscheidungen über solche Anträge benötigen üblicherweise etwa 45 Tage – jedoch kann diese Deadline bis auf 240 Tage ausgeweitet werden, wenn die Behörde nicht schnell zu einer Entscheidung kommen kann.
Krypto-ETFs bald auch in Europa?
„Was wir mit Krypto zu tun versuchen, ist die Demokratisierung aller Kryptowährungen und ihre Verbilligung für Investoren. Die Geldspanne für Kryptowährungen ist sehr groß. Es untergräbt einen Großteil der Rendite, […] weil es im Moment viel Geld kostet, Bitcoin zu handeln und es kostet viel Geld, da wieder rauszukommen. Wir hoffen also, dass unsere Regulierungsbehörden diese Einreichungen als einen Weg zur Demokratisierung von Kryptowährungen betrachten, und wir werden in Zukunft sehen, wie sich das auswirkt“, sagte BlacRock-CEO Larry Fink jüngst gegenüber Medienvertretern. Er glaubt daran, dass Krypto-ETFs eine wichtige Revolution für das Finanzwesen sein könnten. Langfristig hält er Bitcoin für „die Digitalisierung von Gold“. Ob der ETF seines Unternehmens ein erster Schritt in diese Richtung sein wird, wird sich zeitnah zeigen. Sagt die SEC „ja“, dürfte das für viele weitere Anbieter Türen öffnen – zumindest in den USA.
In vielen europäischen Ländern ist die Situation dagegen anders. Hier regeln die UCITS-Richtlinien, welche Art von Portfolios auf den Markt kommen dürfen. Bislang schließen diese Richtlinien einen Fonds mit nur einer Komponente aus. Diversifikation ist entscheidend – einzelne Bestandteile eines ETFs dürfen nur bis zu 20 Prozent ausmachen. Ein Krypto-ETF oder spezifischer Bitcoin-ETF kann diese Voraussetzung nicht erfüllen – die Schwankungsbreite ist dafür zu hoch. Auch eine transparente und insbesondere stabile Kostenstruktur könnten Krypto-ETFs nicht garantieren. Denn eine hohe Volatilität erfordert oft rasches Handeln, was die Kosten treibt. ETFs sind aber generell kostengünstige Anlageprodukte und somit nur schwierig mit Kryptos zu vereinbaren. Die Verlustrisiken wären mit denen anderer ETFs nicht vergleichbar. Das ist insbesondere für unerfahrene Anlegerinnen und Anleger problematisch. Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen, dass die UCITS-Richtlinien zeitnah gelockert werden.
Investieren via Krypto-ETNs
Europäische Anlegerinnen und Anleger, die in Kryptowährungen investieren möchten, müssen derzeit also andere Möglichkeiten finden.Eine gute Alternative sind etwa Krypto-ETNs, die in einen Korb verschiedener Kryptos investieren und so die Möglichkeit bieten, mit nur einem Produkt Geld in mehrere Kryptowährungen anzulegen. Der VanEck Crypto Leaders ETN (WKN: A3GWEU) ist hierfür gut geeignet. Das Produkt bietet Anlegerinnen und Anlegern die Möglichkeit, an der Wertentwicklung mehrerer Kryptowährungen zu partizipieren. Im Korb enthalten sind die derzeit größten und liquidesten digitalen Vermögenswerte: Bitcoin, Ethereum, Cardano, Solana, Polkadot und Litecoin. Das Produkt konnte sich in diesem Jahr bereits um 48,21 Prozent in der Wertentwicklung steigern.
Eine weitere Möglichkeit, indirekt in den Krypto-Markt zu investieren, sind Blockchain-ETFs. Die solchen ETFs zugrundeliegenden Indizes enthalten Unternehmen, die sich mit Infrastruktur, Prozessen und Technologien im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie befassen. Ein Beispiel ist der Invesco CoinShares Global Blockchain UCITS ETF (WKN: A2PA3S). Der ETF bietet Zugang zu globalen Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern, die am Blockchain-Ökosystem partizipieren oder künftig partizipieren könnten. Im laufenden Jahr steht der ETF bei einem Plus von 24,56 Prozent.
Antrag angenommen: Kommt nun bald der Krypto-ETF von BlackRock?
Noch im Juni scheiterte BlackRock mit dem Antrag für einen Krypto-ETF. Nun könnte das Vorhaben mit dem neuerlichen Versuch Erfolg haben.
Weder die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) noch die europäischen UCITS-Richtlinien ließen bislang zu, dass ein reiner Krypto-ETF auf den Markt kommt. BlackRock, der größte Vermögensverwalter der Welt, möchte das nun endgültig ändern und ist mit einem erneuten Antrag auf Prüfung eines Bitcoin-ETFs an die SEC herangetreten, nachdem diese bereits im Juni einen ersten Antrag abgelehnt hatten.
Kommt der Durchbruch für den Krypto-ETF?
Naben BlackRock befinden sich weitere namhafte Player im Rennen um die Zulassung für einen ersten Krypto-ETF. Auch Krypto-Asset-Manager Bitwise hat einen Antrag auf Zulassung eines Krypto-ETFs gestellt, der ebenfalls angenommen wurde. Die SEC erklärte kürzlich außerdem, auch ETF-Anträge für weitere Bitcoin-Fonds zu prüfen. Insgesamt liegen sechs Anträge vor: Die anderen Antragsteller sind allesamt ebenfalls große Emittenten, nämlich Fidelity, WisdomTree, VanEck und Invesco. Laut diverser Medienberichte wurden alle Anträge von der SEC angenommen und werden nun überprüft.
Dass sie tatsächlich auf den Markt kommen, ist deshalb nicht garantiert. Doch die Chancen stehen gut, schließlich hat die Aufsichtsbehörde Anträge dieser Art bislang immer direkt abgelehnt. Entscheidungen über solche Anträge benötigen üblicherweise etwa 45 Tage – jedoch kann diese Deadline bis auf 240 Tage ausgeweitet werden, wenn die Behörde nicht schnell zu einer Entscheidung kommen kann.
Krypto-ETFs bald auch in Europa?
„Was wir mit Krypto zu tun versuchen, ist die Demokratisierung aller Kryptowährungen und ihre Verbilligung für Investoren. Die Geldspanne für Kryptowährungen ist sehr groß. Es untergräbt einen Großteil der Rendite, […] weil es im Moment viel Geld kostet, Bitcoin zu handeln und es kostet viel Geld, da wieder rauszukommen. Wir hoffen also, dass unsere Regulierungsbehörden diese Einreichungen als einen Weg zur Demokratisierung von Kryptowährungen betrachten, und wir werden in Zukunft sehen, wie sich das auswirkt“, sagte BlacRock-CEO Larry Fink jüngst gegenüber Medienvertretern. Er glaubt daran, dass Krypto-ETFs eine wichtige Revolution für das Finanzwesen sein könnten. Langfristig hält er Bitcoin für „die Digitalisierung von Gold“. Ob der ETF seines Unternehmens ein erster Schritt in diese Richtung sein wird, wird sich zeitnah zeigen. Sagt die SEC „ja“, dürfte das für viele weitere Anbieter Türen öffnen – zumindest in den USA.
In vielen europäischen Ländern ist die Situation dagegen anders. Hier regeln die UCITS-Richtlinien, welche Art von Portfolios auf den Markt kommen dürfen. Bislang schließen diese Richtlinien einen Fonds mit nur einer Komponente aus. Diversifikation ist entscheidend – einzelne Bestandteile eines ETFs dürfen nur bis zu 20 Prozent ausmachen. Ein Krypto-ETF oder spezifischer Bitcoin-ETF kann diese Voraussetzung nicht erfüllen – die Schwankungsbreite ist dafür zu hoch. Auch eine transparente und insbesondere stabile Kostenstruktur könnten Krypto-ETFs nicht garantieren. Denn eine hohe Volatilität erfordert oft rasches Handeln, was die Kosten treibt. ETFs sind aber generell kostengünstige Anlageprodukte und somit nur schwierig mit Kryptos zu vereinbaren. Die Verlustrisiken wären mit denen anderer ETFs nicht vergleichbar. Das ist insbesondere für unerfahrene Anlegerinnen und Anleger problematisch. Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen, dass die UCITS-Richtlinien zeitnah gelockert werden.
Investieren via Krypto-ETNs
Europäische Anlegerinnen und Anleger, die in Kryptowährungen investieren möchten, müssen derzeit also andere Möglichkeiten finden.Eine gute Alternative sind etwa Krypto-ETNs, die in einen Korb verschiedener Kryptos investieren und so die Möglichkeit bieten, mit nur einem Produkt Geld in mehrere Kryptowährungen anzulegen. Der VanEck Crypto Leaders ETN (WKN: A3GWEU) ist hierfür gut geeignet. Das Produkt bietet Anlegerinnen und Anlegern die Möglichkeit, an der Wertentwicklung mehrerer Kryptowährungen zu partizipieren. Im Korb enthalten sind die derzeit größten und liquidesten digitalen Vermögenswerte: Bitcoin, Ethereum, Cardano, Solana, Polkadot und Litecoin. Das Produkt konnte sich in diesem Jahr bereits um 48,21 Prozent in der Wertentwicklung steigern.
Eine weitere Möglichkeit, indirekt in den Krypto-Markt zu investieren, sind Blockchain-ETFs. Die solchen ETFs zugrundeliegenden Indizes enthalten Unternehmen, die sich mit Infrastruktur, Prozessen und Technologien im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie befassen. Ein Beispiel ist der Invesco CoinShares Global Blockchain UCITS ETF (WKN: A2PA3S). Der ETF bietet Zugang zu globalen Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern, die am Blockchain-Ökosystem partizipieren oder künftig partizipieren könnten. Im laufenden Jahr steht der ETF bei einem Plus von 24,56 Prozent.
Zitat von Gast am 9. August 2023, 13:41 UhrGanz anders als Bitcoin: PayPal startet eigene Kryptowährung
Als erster größerer Zahlungsdienstleister hat PayPal die Einführung einer eigenen Kryptowährung bekanntgegeben. Im Vergleich zu Bitcoin soll sich der Stablecoin PayPal USD als einfaches und schnelles Zahlungsmittel etablieren – fernab jeglicher Spekulation.
PayPal USD: Neuer Stablecoin in US-Dollar
Der US-Zahlungsdienstleister PayPal bringt einen eigenen, Dollar-gestützten Stablecoin auf den Markt. Wie bei anderen Coins dieser Art ist auch PayPal USD an einen stabilen Vermögenswert, in diesem Fall den US-Dollar, gebunden. Das bedeutet: Ein PayPal USD entspricht dem Wert eines US-Dollars.
Obwohl Stablecoins schon seit einigen Jahren existieren, blieb der große Erfolg bislang aus. Laut PayPal soll das eigene digitale Krypto-Asset zu jeder Zeit durch US-Dollar-Einlagen sowie kurzfristige US-Staatsanleihen gedeckt sein. Die Ausgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kryptowährungsfirma Paxos Trust Company. Diese hatte zuvor bereits den Stablecoin BUSD für Binance ausgegeben und steht aufgrund von Sicherheitsbedenken im Visier von US-Aufsichtsbehörden.
PayPal USD kann dem Unternehmen nach für Zahlungen von Person zu Person, aber auch für Online-Einkäufe verwendet werden. Shops müssen den Stablecoin allerdings auch akzeptieren. Der Wechsel von PayPal USD zu externen Geldbörsen (Wallets) ist auch möglich. Laut PayPal fallen zu keinem Zeitpunkt Gebühren an.
Mit dem eigenen Stablecoin will PayPal „zum Wachstum des digitalen Zahlungsverkehrs beitragen“, wie es Dan Schulman, Präsident und CEO des Unternehmens, formuliert. Der Wandel zu digitalen Währungen erfordere „ein stabiles Instrument“, das „leicht mit Fiatgeld wie dem Dollar verbunden“ werden kann (Quelle: PayPal).
Hinweis: Der Begriff „Fiatgeld“ bezeichnet Währungen ohne inneren Wert, die in der Regel über Garantien, sie als Währung anzuerkennen, sowie reale Gegenwerte abgesichert sind. So können weltweit gängige Währungen wie der Euro oder der US-Dollar als Fiatgeld bezeichnet werden. Gold oder andere Edelmetalle hingegen haben einen realen Wert und können auch Warengeld genannt werden.
PayPal weitet Krypto-Angebot aus
Für PayPal handelt es sich nicht um den ersten Ausflug in die Welt der Kryptowährungen. Bereits im Herbst 2020 ermöglichte man US-Kunden den Handel und die Aufbewahrung von Kryptowährungen. Ab März 2021 konnten Nutzer in den USA auch direkte Zahlungen mit Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash und Litecoin tätigen.
Ganz anders als Bitcoin: PayPal startet eigene Kryptowährung
Als erster größerer Zahlungsdienstleister hat PayPal die Einführung einer eigenen Kryptowährung bekanntgegeben. Im Vergleich zu Bitcoin soll sich der Stablecoin PayPal USD als einfaches und schnelles Zahlungsmittel etablieren – fernab jeglicher Spekulation.
PayPal USD: Neuer Stablecoin in US-Dollar
Der US-Zahlungsdienstleister PayPal bringt einen eigenen, Dollar-gestützten Stablecoin auf den Markt. Wie bei anderen Coins dieser Art ist auch PayPal USD an einen stabilen Vermögenswert, in diesem Fall den US-Dollar, gebunden. Das bedeutet: Ein PayPal USD entspricht dem Wert eines US-Dollars.
Obwohl Stablecoins schon seit einigen Jahren existieren, blieb der große Erfolg bislang aus. Laut PayPal soll das eigene digitale Krypto-Asset zu jeder Zeit durch US-Dollar-Einlagen sowie kurzfristige US-Staatsanleihen gedeckt sein. Die Ausgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kryptowährungsfirma Paxos Trust Company. Diese hatte zuvor bereits den Stablecoin BUSD für Binance ausgegeben und steht aufgrund von Sicherheitsbedenken im Visier von US-Aufsichtsbehörden.
PayPal USD kann dem Unternehmen nach für Zahlungen von Person zu Person, aber auch für Online-Einkäufe verwendet werden. Shops müssen den Stablecoin allerdings auch akzeptieren. Der Wechsel von PayPal USD zu externen Geldbörsen (Wallets) ist auch möglich. Laut PayPal fallen zu keinem Zeitpunkt Gebühren an.
Mit dem eigenen Stablecoin will PayPal „zum Wachstum des digitalen Zahlungsverkehrs beitragen“, wie es Dan Schulman, Präsident und CEO des Unternehmens, formuliert. Der Wandel zu digitalen Währungen erfordere „ein stabiles Instrument“, das „leicht mit Fiatgeld wie dem Dollar verbunden“ werden kann (Quelle: PayPal).
Hinweis: Der Begriff „Fiatgeld“ bezeichnet Währungen ohne inneren Wert, die in der Regel über Garantien, sie als Währung anzuerkennen, sowie reale Gegenwerte abgesichert sind. So können weltweit gängige Währungen wie der Euro oder der US-Dollar als Fiatgeld bezeichnet werden. Gold oder andere Edelmetalle hingegen haben einen realen Wert und können auch Warengeld genannt werden.
PayPal weitet Krypto-Angebot aus
Für PayPal handelt es sich nicht um den ersten Ausflug in die Welt der Kryptowährungen. Bereits im Herbst 2020 ermöglichte man US-Kunden den Handel und die Aufbewahrung von Kryptowährungen. Ab März 2021 konnten Nutzer in den USA auch direkte Zahlungen mit Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash und Litecoin tätigen.
Zitat von Gast am 25. September 2023, 10:35 UhrKursrutsch auf 1.000 US-Dollar? Analyst warnt vor Ethereum-Crash
Analysten des Kryptodienstleisters Matrixport sehen bearishe Signale am Kryptomarkt und warnen vor einem möglicherweise bevorstehenden Altcoin-Crash. Besonders für die zweitgrößte Kryptowährung Ethereum könnte es ihrer Meinung nach kräftig abwärts gehen.
Nachdem Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. im Jahr 2022 kräftig unter Druck geraten waren, schlagen sie sich 2023 bislang recht wacker. Die größte Kryptowährung Bitcoin konnte seit Jahresstart um rund 62 Prozent zulegen, für die Nummer zwei des Sektors, Ethereum, ging es seit Anfang 2023 um rund 37 Prozent aufwärts (Stand: 18. September 2023). Von ihren einstigen Höchstständen sind beide Coins dennoch weiterhin meilenweit entfernt - und die Vorzeichen für die weitere Entwicklung des Kryptomarktes sehen nicht gerade rosig aus, warnte Analyst Markus Thielen kürzlich.
"In Ermangelung eines neuen Bullenmarktes müssen wir nur wenige kritische Faktoren berücksichtigen, um die Richtung der Kryptopreise genau vorherzusagen, darunter makroökonomische Bedingungen, Liquidität, regulatorische Entwicklungen und Bewertung", schrieb Thielen laut "Forbes" in einer E-Mail. Der Head of Research beim Kryptodienstleister Matrixport warnte dabei auch ausdrücklich vor der "Zerbrechlichkeit des Kryptomarktes". Sorgen bereitet ihm dabei vor allem die Liquidierung der Krypto-Assets der insolventen Kryptobörse FTX. Um den Gläubigern ihr Geld in Fiat-Währung statt in Token zurückzuzahlen dürfte FTX laut "Forbes" bis zum Jahresende wöchentlich Kryptowährungen im Wert von 200 Millionen US-Dollar losschlagen. Dadurch entstehe laut Thielen "eine potenzielle Liquiditätslücke, die möglicherweise schwer zu schließen ist". Daneben stünden momentan auch Risikokapitalgeber aus dem Kryptosektor unter Druck, ihren Investoren Geld zurückzuzahlen, was den Abwärtsdruck laut dem Analysten verstärken könnte.
Report zeichnet düsteres Bild für Ethereum
Außer in der E-Mail, die "Forbes" vorliegt, äußerte sich das Matrixport-Research-Team um Markus Thielen am 11. September auch in einem "Insights"-Report auf ihrer Webseite recht pessimistisch. Der Bericht trägt den Titel "Der Altcoin-Crash kommt" - und zeichnet insbesondere ein düsteres Bild für Ethereum. Für die nach Marktkapitalisierung zweitgrößte Kryptowährung sehen die Analysten gleich mehrere negative Signale. So bewege sich Ethereum unterhalb des gleitenden Durchschnitts der letzten 50 Tage, "was bearish ist", und auch das wöchentliche Handelsvolumen von ETH sei gesunken. "Dieses Fenster mit geringer Liquidität könnte anfällig für ein Abwärtsrisiko bei den Preisen sein", so die Experten. Insgesamt weise der Trend für Ethereum und Bitcoin nach unten, was ein bearishes Sentiment widerspiegle.
Als wichtig für den weiteren Kursverlauf von Ethereum hebt das Research-Team die Marke von 1.600 US-Dollar hervor. Diese sei "psychologisch wichtig" und ein Unterschreiten könnte die Preise weiter drücken, "vor allem da das Umsatzwachstum enttäuscht". Nach Veröffentlichung des Berichts fiel die Kryptowährung bereits kurzfristig unter die runde Marke, konnte sich jedoch wieder etwas erholen. Aktuell notiert Ethereum bei 1.638 US-Dollar (Stand: 19. September 2023). Gebannt ist die Gefahr damit jedoch nicht. "Technisch gesehen sind wir aufgrund des Durchbruchs von 1.650 US-Dollar äußerst vorsichtig in Bezug auf Ether, und wir könnten uns sogar ein Szenario vorstellen, in dem die Preise bis zum Jahresende erheblich tiefer fallen", heißt es bei Matrixport. Besonders kritisch wäre ein Fall unter die Marke von 1.500 US-Dollar, denn dies "könnte die Idee wieder aufleben lassen, dass Ether auf 1.000 US-Dollar fallen könnte - ein Niveau, das auf der Grundlage der Umsatzprognose des Ethereum-Ökosystems gerechtfertigt erscheint".
Ethereum kein "ultra-solides Geld"
Die Analysten um Thielen zeigten sich aber noch in einem weiteren Punkt bei Ethereum besorgt. So seien laut On-Chain-Daten jüngst mehr ETH-Coins ausgegeben als verbrannt worden. Innerhalb einer Woche hätten 15.000 neu ausgegebene Token nur 11.000 vernichteten Coins gegenübergestanden. Ethereum stelle sich daher "auch als nicht 'ultra-solides Geld' heraus", kritisierten die Experten. Sie schränkten allerdings ein, dass sie erst beobachten müssten, was dieses ungleiche Verhältnis bedeute und ob es überhaupt wichtig sei.
Der Begriff "ultra-solides" Geld bezieht sich laut "Medium" auf die Synergien der Ethereum-Blockchain und soll den Unterschied zur Kryptowährung Bitcoin hervorheben, die aufgrund der begrenzten maximalen Anzahl der Coins als "solides Geld" bezeichnet wird. Bei Ethereum steht dem ein Verbrennungsmechanismus gegenüber. Dieser soll für eine deflationäre Natur der Kryptowährung sorgen, indem mehr Ether zerstört als geschaffen werden. Dass nun aber laut Matrixport kürzlich mehr Coins geschaffen als zerstört wurden, widerspricht diesem Deflations-Gedanken - und untergräbt damit eine wichtige Eigenschaft der Kryptowährung.
Kursrutsch auf 1.000 US-Dollar? Analyst warnt vor Ethereum-Crash
Analysten des Kryptodienstleisters Matrixport sehen bearishe Signale am Kryptomarkt und warnen vor einem möglicherweise bevorstehenden Altcoin-Crash. Besonders für die zweitgrößte Kryptowährung Ethereum könnte es ihrer Meinung nach kräftig abwärts gehen.
Nachdem Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. im Jahr 2022 kräftig unter Druck geraten waren, schlagen sie sich 2023 bislang recht wacker. Die größte Kryptowährung Bitcoin konnte seit Jahresstart um rund 62 Prozent zulegen, für die Nummer zwei des Sektors, Ethereum, ging es seit Anfang 2023 um rund 37 Prozent aufwärts (Stand: 18. September 2023). Von ihren einstigen Höchstständen sind beide Coins dennoch weiterhin meilenweit entfernt - und die Vorzeichen für die weitere Entwicklung des Kryptomarktes sehen nicht gerade rosig aus, warnte Analyst Markus Thielen kürzlich.
"In Ermangelung eines neuen Bullenmarktes müssen wir nur wenige kritische Faktoren berücksichtigen, um die Richtung der Kryptopreise genau vorherzusagen, darunter makroökonomische Bedingungen, Liquidität, regulatorische Entwicklungen und Bewertung", schrieb Thielen laut "Forbes" in einer E-Mail. Der Head of Research beim Kryptodienstleister Matrixport warnte dabei auch ausdrücklich vor der "Zerbrechlichkeit des Kryptomarktes". Sorgen bereitet ihm dabei vor allem die Liquidierung der Krypto-Assets der insolventen Kryptobörse FTX. Um den Gläubigern ihr Geld in Fiat-Währung statt in Token zurückzuzahlen dürfte FTX laut "Forbes" bis zum Jahresende wöchentlich Kryptowährungen im Wert von 200 Millionen US-Dollar losschlagen. Dadurch entstehe laut Thielen "eine potenzielle Liquiditätslücke, die möglicherweise schwer zu schließen ist". Daneben stünden momentan auch Risikokapitalgeber aus dem Kryptosektor unter Druck, ihren Investoren Geld zurückzuzahlen, was den Abwärtsdruck laut dem Analysten verstärken könnte.
Report zeichnet düsteres Bild für Ethereum
Außer in der E-Mail, die "Forbes" vorliegt, äußerte sich das Matrixport-Research-Team um Markus Thielen am 11. September auch in einem "Insights"-Report auf ihrer Webseite recht pessimistisch. Der Bericht trägt den Titel "Der Altcoin-Crash kommt" - und zeichnet insbesondere ein düsteres Bild für Ethereum. Für die nach Marktkapitalisierung zweitgrößte Kryptowährung sehen die Analysten gleich mehrere negative Signale. So bewege sich Ethereum unterhalb des gleitenden Durchschnitts der letzten 50 Tage, "was bearish ist", und auch das wöchentliche Handelsvolumen von ETH sei gesunken. "Dieses Fenster mit geringer Liquidität könnte anfällig für ein Abwärtsrisiko bei den Preisen sein", so die Experten. Insgesamt weise der Trend für Ethereum und Bitcoin nach unten, was ein bearishes Sentiment widerspiegle.
Als wichtig für den weiteren Kursverlauf von Ethereum hebt das Research-Team die Marke von 1.600 US-Dollar hervor. Diese sei "psychologisch wichtig" und ein Unterschreiten könnte die Preise weiter drücken, "vor allem da das Umsatzwachstum enttäuscht". Nach Veröffentlichung des Berichts fiel die Kryptowährung bereits kurzfristig unter die runde Marke, konnte sich jedoch wieder etwas erholen. Aktuell notiert Ethereum bei 1.638 US-Dollar (Stand: 19. September 2023). Gebannt ist die Gefahr damit jedoch nicht. "Technisch gesehen sind wir aufgrund des Durchbruchs von 1.650 US-Dollar äußerst vorsichtig in Bezug auf Ether, und wir könnten uns sogar ein Szenario vorstellen, in dem die Preise bis zum Jahresende erheblich tiefer fallen", heißt es bei Matrixport. Besonders kritisch wäre ein Fall unter die Marke von 1.500 US-Dollar, denn dies "könnte die Idee wieder aufleben lassen, dass Ether auf 1.000 US-Dollar fallen könnte - ein Niveau, das auf der Grundlage der Umsatzprognose des Ethereum-Ökosystems gerechtfertigt erscheint".
Ethereum kein "ultra-solides Geld"
Die Analysten um Thielen zeigten sich aber noch in einem weiteren Punkt bei Ethereum besorgt. So seien laut On-Chain-Daten jüngst mehr ETH-Coins ausgegeben als verbrannt worden. Innerhalb einer Woche hätten 15.000 neu ausgegebene Token nur 11.000 vernichteten Coins gegenübergestanden. Ethereum stelle sich daher "auch als nicht 'ultra-solides Geld' heraus", kritisierten die Experten. Sie schränkten allerdings ein, dass sie erst beobachten müssten, was dieses ungleiche Verhältnis bedeute und ob es überhaupt wichtig sei.
Der Begriff "ultra-solides" Geld bezieht sich laut "Medium" auf die Synergien der Ethereum-Blockchain und soll den Unterschied zur Kryptowährung Bitcoin hervorheben, die aufgrund der begrenzten maximalen Anzahl der Coins als "solides Geld" bezeichnet wird. Bei Ethereum steht dem ein Verbrennungsmechanismus gegenüber. Dieser soll für eine deflationäre Natur der Kryptowährung sorgen, indem mehr Ether zerstört als geschaffen werden. Dass nun aber laut Matrixport kürzlich mehr Coins geschaffen als zerstört wurden, widerspricht diesem Deflations-Gedanken - und untergräbt damit eine wichtige Eigenschaft der Kryptowährung.
Zitat von Gast am 11. Oktober 2023, 05:20 UhrCaroline Ellison war eine enge Vertraute und die ehemalige Freundin von FTX-Chef Sam Bankman-Fried. Vor Gericht sagte sie nun mit schweren Vorwürfen gegen ihn aus.
Caroline Ellison drängte sich schnell an den Kameras vorbei. Die Sonnenbrille und die blaue Baseball-Kappe verdeckten ihr Gesicht, als die 28-Jährige am Dienstag im New Yorker Gericht erschien. Sie ist die wichtigste Zeugin im Prozess gegen das einstige Krypto-Wunderkind Sam Bankman-Fried, dessen Kryptobörse FTX im November Insolvenz anmelden musste. Und sie erhob schwere Anschuldigungen gegen ihn.
Es geht um Geldwäsche und Betrug in Milliardenhöhe. Ellison hat nach eigenen Aussagen dabei eine wichtige Rolle gespielt. Sie war die Chefin des Hedgefonds Alameda, der ebenfalls von Bankman-Fried mitgegründet wurde und eng mit FTX verwoben gewesen sein soll. Auch Alameda wurde im November zahlungsunfähig.
Ellison und Bankman-Fried blicken auf eine komplexe Beziehung zurück. Sie waren zeitweise ein Paar, sollen am Ende jedoch praktisch nicht mehr miteinander gesprochen haben, wie Insider berichten. Nun schieben sie sich vor Gericht gegenseitig die Schuld an der größten Pleite der Kryptobranche zu und hoffen, ihre drohenden Gefängnisstrafen möglichst gering zu halten.
„Er wies mich an, Straftaten zu begehen“, betonte Ellison am Dienstag vor Gericht. Sie hat sich bereits schuldig bekannt und kooperiert mit der Staatsanwaltschaft. Ihren Schilderungen zufolge soll Bankman-Fried schon früh nach der Gründung von FTX Kundengelder entwendet haben. Ein Teil davon habe Alameda geholfen, Handelsverluste zu decken und Zugang zu Krediten zu bekommen, um noch riskantere und größere Wetten einzugehen.
Ein anderer Teil soll als Kredite an FTX-Manager ausgezahlt worden sein, der Rest sei für politische Spenden und Risiko-Kapitalinvestments verwendet worden, so Ellison. Insgesamt seien bis zu 14 Milliarden Dollar an Kundengeldern entwendet worden. Als beide Unternehmen im November in die Insolvenz gingen, fehlten knapp zehn Milliarden Dollar.
Die Schilderung der ehemaligen Alameda-Chefin stehen im großen Kontrast zu dem Image, das sich Bankman-Fried aufgebaut hatte. Bis kurz vor der Pleite war der 31-Jährige der große Star der Branche. FTX war die weltweit zweitgrößte Handelsplattform für digitale Währungen. SBF, wie er genannt wird, umgab sich mit Sportstars wie Tom Brady und Politikgrößen wie dem früheren US-Präsidenten Bill Clinton und Tony Blair, Großbritanniens früherem Premierminister.
Sein Vermögen wurde auf 20 Milliarden Dollar geschätzt und er war einer der größten Geldgeber für US-Präsident Joe Biden. Bankman-Fried ernährte sich vegan, setzte sich für den Kampf gegen Pandemien ein und für den Klimaschutz – auch in seiner eigenen Branche. Geschäftspartner Anthony Scaramucci vom Hedgefonds Skybridge Capital suchte genauso die Nähe zu ihm wie renommierte Risikokapitalgeber und Pensionsfonds.
SBF soll Anweisungen zu Bilanzfälschungen gegeben haben
Ellison zufolge sei das Imperium jedoch von Anfang an auf Sand gebaut. Bankman-Fried habe sie angewiesen, Bilanzen des Hedgefonds zu fälschen, damit sie „weniger riskant aussehen als sie waren“, so Ellison. Dabei soll vor allem der Token FTT eine große Rolle gespielt haben. FTT war der hauseigene Token der Börse FTX und konnte von Bankman-Fried schlicht geschaffen werden, ohne dass er mit Vermögenswerten hinterlegt war. Alameda habe FTT-Token dann wiederum als Sicherheiten hinterlegt, um von anderen Krypto-Verleihern Kredite zu bekommen.
Ihre Schilderungen decken sich mit denen von Gary Wang. Der 30-Jährige ist sowohl Mitgründer von Alameda als auch von FTX, auch wenn Bankman-Fried die deutlich größeren Anteile hielt und als CEO von FTX ohnehin das Sagen hatte. Wang war zuletzt Technik-Vorstand bei FTX und hat sich genauso wie Ellison und zwei weitere FTX-Manager schuldig bekannt, an dem Betrug beteiligt gewesen zu sein.
Wang schilderte der zwölf-köpfigen Jury, wie er im Computer-Code von FTX Vorteile für Alameda einprogrammiert hatte. So habe sich Alameda von FTX Kredite von bis zu 65 Milliarden Dollar leihen können. Die FTX-Kunden hätten davon nichts gewusst. „Das Geld gehörte den Kunden, und die Kunden haben uns nicht die Erlaubnis erteilt, es für andere Dinge zu verwenden“, räumte Wang ein, der Bankman-Fried schon seit Schulzeiten kennt und sich auf der Elite-Uni MIT mit ihm ein Zimmer geteilt hatte.
Der FTX-CEO habe die Kunden und Investoren immer wieder absichtlich getäuscht, so Wang, zuletzt am 7. November. Damals versicherte er über den Kurznachrichtendienst Twitter, dass FTX in guter Verfassung sei und genügend Vermögenswerte habe, um den Bankrun zu stemmen, der sich damals im Rekordtempo entfaltete. „Doch FTX war nicht in guter Verfassung und hatte auch nicht genügend Assets“, sagte Wang vor Gericht. Vier Tage nach dem mittlerweile gelöschten Tweet meldete FTX Insolvenz an.
Auch wenn Ellison und Wang immer wieder Zweifel an den Praktiken von FTX hatten, sie blieben bis zum Schluss an Bankman-Frieds Seite und profitierten von den Vorzügen. Ellison erhielt bei Alameda ein Jahresgehalt von etwa 200.000 Dollar, das durch großzügige Bonuszahlungen zweimal im Jahr aufgestockt wurde. Der größte Bonus lag im Jahr 2021 bei 20 Millionen Dollar. Sie wohnten mit Bankman-Fried und anderen FTX-Managern in einem 30 Millionen Dollar teuren Penthouse auf den Bahamas, dem damaligen Hauptsitz von FTX. Die Miete sei von der Firma bezahlt worden, so Wang.
Rechtsexperten sehen die Staatsanwaltschaft klar im Vorteil, dank der starken Anschuldigungen, die mit Excel-Tabellen und Auszügen aus dem Computer-Code von FTX unterstützt wurden. „Es sieht schlecht aus für Bankman-Fried. Die Staatsanwaltschaft hat eine gute Ausgangslage“, sagte Randal Eliason, Jura-Professor an der George Washington University, der früher selbst Staatsanwalt war.
Bankman-Frieds Verteidiger, Mark Cohen, kündete bereits in seinem Eröffnungsplädoyer an, Ellison zumindest Teilschuld an dem Debakel zu geben. Sein Mandant habe Elliso „angewiesen, die Risiken bei Alameda herunterzufahren. Dem ist sie jedoch nicht nachgekommen“, sagte Cohen vergangene Woche. Er wird sie in den kommenden Tagen befragen können.
Sollte das einstige Krypto-Wunderkind in allen sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu 115 Jahre Haft. Rechtsexperten gehen indes davon aus, dass sich die Strafe eher auf 20 bis 30 Jahre belaufen könnte.
Die Kunden von FTX warten unterdessen weiter auf ihr Geld. Insolvenzverwalter John Ray hat über sieben Milliarden Dollar an Vermögenswerten aufgetrieben und ist dabei, die Kryptobestände der Börse zu verkaufen. Branchenkenner erwarten, dass die Kunden zumindest einen Teil ihrer Gelder im kommenden Jahr wiedersehen könnten.
Caroline Ellison war eine enge Vertraute und die ehemalige Freundin von FTX-Chef Sam Bankman-Fried. Vor Gericht sagte sie nun mit schweren Vorwürfen gegen ihn aus.
Caroline Ellison drängte sich schnell an den Kameras vorbei. Die Sonnenbrille und die blaue Baseball-Kappe verdeckten ihr Gesicht, als die 28-Jährige am Dienstag im New Yorker Gericht erschien. Sie ist die wichtigste Zeugin im Prozess gegen das einstige Krypto-Wunderkind Sam Bankman-Fried, dessen Kryptobörse FTX im November Insolvenz anmelden musste. Und sie erhob schwere Anschuldigungen gegen ihn.
Es geht um Geldwäsche und Betrug in Milliardenhöhe. Ellison hat nach eigenen Aussagen dabei eine wichtige Rolle gespielt. Sie war die Chefin des Hedgefonds Alameda, der ebenfalls von Bankman-Fried mitgegründet wurde und eng mit FTX verwoben gewesen sein soll. Auch Alameda wurde im November zahlungsunfähig.
Ellison und Bankman-Fried blicken auf eine komplexe Beziehung zurück. Sie waren zeitweise ein Paar, sollen am Ende jedoch praktisch nicht mehr miteinander gesprochen haben, wie Insider berichten. Nun schieben sie sich vor Gericht gegenseitig die Schuld an der größten Pleite der Kryptobranche zu und hoffen, ihre drohenden Gefängnisstrafen möglichst gering zu halten.
„Er wies mich an, Straftaten zu begehen“, betonte Ellison am Dienstag vor Gericht. Sie hat sich bereits schuldig bekannt und kooperiert mit der Staatsanwaltschaft. Ihren Schilderungen zufolge soll Bankman-Fried schon früh nach der Gründung von FTX Kundengelder entwendet haben. Ein Teil davon habe Alameda geholfen, Handelsverluste zu decken und Zugang zu Krediten zu bekommen, um noch riskantere und größere Wetten einzugehen.
Ein anderer Teil soll als Kredite an FTX-Manager ausgezahlt worden sein, der Rest sei für politische Spenden und Risiko-Kapitalinvestments verwendet worden, so Ellison. Insgesamt seien bis zu 14 Milliarden Dollar an Kundengeldern entwendet worden. Als beide Unternehmen im November in die Insolvenz gingen, fehlten knapp zehn Milliarden Dollar.
Die Schilderung der ehemaligen Alameda-Chefin stehen im großen Kontrast zu dem Image, das sich Bankman-Fried aufgebaut hatte. Bis kurz vor der Pleite war der 31-Jährige der große Star der Branche. FTX war die weltweit zweitgrößte Handelsplattform für digitale Währungen. SBF, wie er genannt wird, umgab sich mit Sportstars wie Tom Brady und Politikgrößen wie dem früheren US-Präsidenten Bill Clinton und Tony Blair, Großbritanniens früherem Premierminister.
Sein Vermögen wurde auf 20 Milliarden Dollar geschätzt und er war einer der größten Geldgeber für US-Präsident Joe Biden. Bankman-Fried ernährte sich vegan, setzte sich für den Kampf gegen Pandemien ein und für den Klimaschutz – auch in seiner eigenen Branche. Geschäftspartner Anthony Scaramucci vom Hedgefonds Skybridge Capital suchte genauso die Nähe zu ihm wie renommierte Risikokapitalgeber und Pensionsfonds.
SBF soll Anweisungen zu Bilanzfälschungen gegeben haben
Ellison zufolge sei das Imperium jedoch von Anfang an auf Sand gebaut. Bankman-Fried habe sie angewiesen, Bilanzen des Hedgefonds zu fälschen, damit sie „weniger riskant aussehen als sie waren“, so Ellison. Dabei soll vor allem der Token FTT eine große Rolle gespielt haben. FTT war der hauseigene Token der Börse FTX und konnte von Bankman-Fried schlicht geschaffen werden, ohne dass er mit Vermögenswerten hinterlegt war. Alameda habe FTT-Token dann wiederum als Sicherheiten hinterlegt, um von anderen Krypto-Verleihern Kredite zu bekommen.
Ihre Schilderungen decken sich mit denen von Gary Wang. Der 30-Jährige ist sowohl Mitgründer von Alameda als auch von FTX, auch wenn Bankman-Fried die deutlich größeren Anteile hielt und als CEO von FTX ohnehin das Sagen hatte. Wang war zuletzt Technik-Vorstand bei FTX und hat sich genauso wie Ellison und zwei weitere FTX-Manager schuldig bekannt, an dem Betrug beteiligt gewesen zu sein.
Wang schilderte der zwölf-köpfigen Jury, wie er im Computer-Code von FTX Vorteile für Alameda einprogrammiert hatte. So habe sich Alameda von FTX Kredite von bis zu 65 Milliarden Dollar leihen können. Die FTX-Kunden hätten davon nichts gewusst. „Das Geld gehörte den Kunden, und die Kunden haben uns nicht die Erlaubnis erteilt, es für andere Dinge zu verwenden“, räumte Wang ein, der Bankman-Fried schon seit Schulzeiten kennt und sich auf der Elite-Uni MIT mit ihm ein Zimmer geteilt hatte.
Der FTX-CEO habe die Kunden und Investoren immer wieder absichtlich getäuscht, so Wang, zuletzt am 7. November. Damals versicherte er über den Kurznachrichtendienst Twitter, dass FTX in guter Verfassung sei und genügend Vermögenswerte habe, um den Bankrun zu stemmen, der sich damals im Rekordtempo entfaltete. „Doch FTX war nicht in guter Verfassung und hatte auch nicht genügend Assets“, sagte Wang vor Gericht. Vier Tage nach dem mittlerweile gelöschten Tweet meldete FTX Insolvenz an.
Auch wenn Ellison und Wang immer wieder Zweifel an den Praktiken von FTX hatten, sie blieben bis zum Schluss an Bankman-Frieds Seite und profitierten von den Vorzügen. Ellison erhielt bei Alameda ein Jahresgehalt von etwa 200.000 Dollar, das durch großzügige Bonuszahlungen zweimal im Jahr aufgestockt wurde. Der größte Bonus lag im Jahr 2021 bei 20 Millionen Dollar. Sie wohnten mit Bankman-Fried und anderen FTX-Managern in einem 30 Millionen Dollar teuren Penthouse auf den Bahamas, dem damaligen Hauptsitz von FTX. Die Miete sei von der Firma bezahlt worden, so Wang.
Rechtsexperten sehen die Staatsanwaltschaft klar im Vorteil, dank der starken Anschuldigungen, die mit Excel-Tabellen und Auszügen aus dem Computer-Code von FTX unterstützt wurden. „Es sieht schlecht aus für Bankman-Fried. Die Staatsanwaltschaft hat eine gute Ausgangslage“, sagte Randal Eliason, Jura-Professor an der George Washington University, der früher selbst Staatsanwalt war.
Bankman-Frieds Verteidiger, Mark Cohen, kündete bereits in seinem Eröffnungsplädoyer an, Ellison zumindest Teilschuld an dem Debakel zu geben. Sein Mandant habe Elliso „angewiesen, die Risiken bei Alameda herunterzufahren. Dem ist sie jedoch nicht nachgekommen“, sagte Cohen vergangene Woche. Er wird sie in den kommenden Tagen befragen können.
Sollte das einstige Krypto-Wunderkind in allen sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu 115 Jahre Haft. Rechtsexperten gehen indes davon aus, dass sich die Strafe eher auf 20 bis 30 Jahre belaufen könnte.
Die Kunden von FTX warten unterdessen weiter auf ihr Geld. Insolvenzverwalter John Ray hat über sieben Milliarden Dollar an Vermögenswerten aufgetrieben und ist dabei, die Kryptobestände der Börse zu verkaufen. Branchenkenner erwarten, dass die Kunden zumindest einen Teil ihrer Gelder im kommenden Jahr wiedersehen könnten.
Zitat von Gast am 22. November 2023, 07:23 Uhr
Milliardenstrafe gegen Kryptowährungsplattform Binance in den USA
Der Binance-Gründer Changpeng Zhao galt zweitweise als der große Gegenspieler von Sam Bankman-Fried, Gründer der inzwischen Pleite gegangenen Plattform FTX. Auch Zhao geriet ins Visier der US-Behörden – und bekannte sich schuldig.
Die weltgrößte Kryptowährungsplattform Binance wird einem Medienbericht zufolge in den USA Geldstrafen von insgesamt 4,3 Milliarden Dollar (knapp vier Milliarden Euro) zahlen. Außerdem werde Binance-Gründer Changpeng Zhao seinen Posten an der Spitze der Digitalwährungsbörse räumen, berichtete das "Wall Street Journal" am Dienstag unter Berufung auf informierte Kreise.
Zhao wollte sich demnach am Dienstag vor einem US-Bundesgericht in Seattle Verstößen gegen Regeln zum Kampf gegen Geldwäsche schuldig bekennen. Das Schuldbekenntnis, der Rücktritt der Unternehmensspitze und die Milliardenstrafen seien Teil eines Vergleichs mit Justiz und Behörden in den USA, der Binance erlauben soll, in dem Land weiter aktiv zu sein, berichtete das "Wall Street Journal". Auch das Wirtschaftsmagazin "Forbes" berichtete über den Vergleich.
Zhao hatte Binance 2017 gegründet und zur größten Kryptowährungsplattform der Welt gemacht. Der chinesisch-kanadische Unternehmer und Milliardär galt eine zeitlang als der große Gegenspieler des Gründers, der inzwischen Pleite gegangenen Plattform FTX, Sam Bankman-Fried, der kürzlich in den USA des Betrugs schuldig gesprochen wurde.
Die US-Behörden haben in den vergangenen Jahren ihr Vorgehen im Umgang mit Kryptowährungsplattformen verschärft. Der Markt gilt grundsätzlich als wenig reguliert.
Milliardenstrafe gegen Kryptowährungsplattform Binance in den USA
Der Binance-Gründer Changpeng Zhao galt zweitweise als der große Gegenspieler von Sam Bankman-Fried, Gründer der inzwischen Pleite gegangenen Plattform FTX. Auch Zhao geriet ins Visier der US-Behörden – und bekannte sich schuldig.
Die weltgrößte Kryptowährungsplattform Binance wird einem Medienbericht zufolge in den USA Geldstrafen von insgesamt 4,3 Milliarden Dollar (knapp vier Milliarden Euro) zahlen. Außerdem werde Binance-Gründer Changpeng Zhao seinen Posten an der Spitze der Digitalwährungsbörse räumen, berichtete das "Wall Street Journal" am Dienstag unter Berufung auf informierte Kreise.
Zhao wollte sich demnach am Dienstag vor einem US-Bundesgericht in Seattle Verstößen gegen Regeln zum Kampf gegen Geldwäsche schuldig bekennen. Das Schuldbekenntnis, der Rücktritt der Unternehmensspitze und die Milliardenstrafen seien Teil eines Vergleichs mit Justiz und Behörden in den USA, der Binance erlauben soll, in dem Land weiter aktiv zu sein, berichtete das "Wall Street Journal". Auch das Wirtschaftsmagazin "Forbes" berichtete über den Vergleich.
Zhao hatte Binance 2017 gegründet und zur größten Kryptowährungsplattform der Welt gemacht. Der chinesisch-kanadische Unternehmer und Milliardär galt eine zeitlang als der große Gegenspieler des Gründers, der inzwischen Pleite gegangenen Plattform FTX, Sam Bankman-Fried, der kürzlich in den USA des Betrugs schuldig gesprochen wurde.
Die US-Behörden haben in den vergangenen Jahren ihr Vorgehen im Umgang mit Kryptowährungsplattformen verschärft. Der Markt gilt grundsätzlich als wenig reguliert.
Zitat von Gast am 22. März 2024, 07:16 UhrKryptowährungen: „Die Finanzverwaltung sitzt am deutlich längeren Hebel“
AMPERSAND#34;Momentan werden Kryptogewinne oft nur dann besteuert, wenn sie dem Finanzamt gemeldet werdenAMPERSAND#34;, sagt Joerg Andres. ein Freifahrtschein ist das jedoch nicht. Foto: Erik Spilles Foto: PRdata-portal-copyright=© Bereitgestellt von HandelsblattDas jüngste Rekordhoch der Kryptowährung Bitcoin wirft auch steuerliche Fragen auf: Wer muss wie viel Steuern zahlen? Was droht Anlegern, wenn sie Einkünfte nicht angeben? Steuerexperte Joerg Andres gibt die Antworten.
Herr Andres, die wichtigste Kryptowährung Bitcoin hat jüngst neue Rekordhochs erreicht, auch wenn ihr Kurs teils wild schwankt. Müssen Investoren auf ihre Gewinne Steuern zahlen?
Joerg Andres: Das klingt wie eine einfache Frage. Doch wie so oft kommt es auf die Details an. Fakt ist, dass das Finanzamt in der Regel Einkommensteuer verlangen wird, sofern zwischen Kauf und Verkauf einer sogenannten Kryptowährung nicht mehr als ein Jahr gelegen hat und mit den als steuerpflichtig qualifizierten Kryptotrades im jeweiligen Jahr ein Gewinn von mindestens 600 Euro erzielt worden ist. Diese Grenze wird dem Vernehmen nach gegebenenfalls schon für 2024 auf 1000 Euro angehoben werden.
Wo ist dann das Problem? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat doch im Frühjahr 2023 entschieden, dass auf Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften unter den genannten Voraussetzungen Steuern anfallen.
Das ist zum Teil richtig. Die Finanzverwaltung leitet daraus ab, dass Kryptowährungen generell steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“ einzustufen seien und so entsprechend besteuert werden könnten. Doch aus meiner Sicht greift das zu kurz. In dem BFH-Urteil ging es beispielsweise nur um die sogenannten Kryptowährungen Bitcoin, Ethereum und Monero. Das nun Eins zu Eins auf die vielen tausend anderen sogenannten Kryptowährungen zu übertragen, halte ich für problematisch.
Sie sprechen nun die ganze Zeit von sogenannten Kryptowährungen. Warum?
Auch das hängt eben damit zusammen, dass man jeden konkreten Einzelfall genau prüfen muss – alle rechtlichen Zusammenhänge und technischen Details. Es gibt beispielsweise Zehntausende von Blockchain-Einträgen – also Einträge in private digitale Register –, die alle pauschal mit dem Prädikat „Kryptowährung“ bezeichnet werden, ohne genau zu prüfen, was sich hinter dieser Bezeichnung jeweils konkret verbirgt.
Sie sprechen dem BFH-Urteil also seine Signalwirkung ab?
Jeder Fall ist anders. Finanzämter nutzen das Urteil, um einfach alle Kryptotrades wie beschrieben zu besteuern. Faktisch aber bleibt es bei der steuerrechtlichen Generalisierung, die sich nur zum Teil mit geltendem Recht und Gesetz verträgt. Grundlegende Fragen wurden in dem Urteil gar nicht oder sehr pauschal behandelt.
Was meinen Sie?
Hier geht es um ganz Grundlegendes. Mangels Verkörperung können sogenannte Kryptowährungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Sachen sein. Eigentum gibt es aber nur an Sachen. Dem BFH reicht es schon, dass der Bitcoin-Begründer Satoshi Nakamoto in seiner Dokumentation zum Bitcoin, dem sogenannten Whitepaper, angeblich von Eigentum gesprochen hat. Ein bloßer Blockchain-Eintrag, der keinerlei intrinsischen Wert besitzt, wird über diesen Umweg vom BFH – nicht vom Gesetzgeber – ohne steuergesetzliche Prüfung faktisch zur Sache hochgestuft und dann nachträglich wie ein materielles Gut – ähnlich wie Gold – besteuert. Wenngleich im Kreditwesengesetz „Kryptowerte“ seit 2020 definiert werden – dort aber ausdrücklich nur für dieses Gesetz –, halte ich es für begründungsbedürftig, wenn dies dann steuerlich auch noch für die Jahre vor 2020 gleichermaßen genutzt werden soll. Die Finanzverwaltung zieht vereinfachend vor allem eine spezielle Steuerregelung –Paragraf 23 Einkommensteuergesetz – als vermeintlichen Auffangtatbestand für die meisten Kryptotrades heran. Doch was im Einzelfall tatsächlich besteuert wird, wird in den Steuerbescheiden oft weder im Einzelnen bezeichnet, noch begründet.
Schon im Mai 2022 hatte auch das Bundesfinanzministerium ein Schreiben zum Thema veröffentlicht. Warum reicht das nicht?
Solche Schreiben des Bundesfinanzministeriums – ein weiteres ist gerade erst zu Dokumentationspflichten als Entwurf erschienen – sind zunächst nur eine interne Anweisung, praktisch eine Handlungsanweisung an die Finanzverwaltung. Steuerpflichtige werden dadurch nicht unmittelbar gebunden. Und solch ein Schreiben kann erst recht keine rechtliche Regelung, also etwa eine fehlende gesetzliche Regelung, ersetzen.
Lesen Sie auch: Wie die Kryptoszene die jüngsten Rekordhochs feiert
Jetzt schauen wir trotzdem nochmal auf die momentane Praxis der Finanzämter. Wie wird denn überhaupt besteuert? Normalerweise werden Kapitalerträge, etwa bei Aktien oder Zinsen, mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz belastet.
Bei Kryptogeschäften ist das anders. Hier wird grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dabei wird der Gewinn gemäß der FiFo-Methode, für „First in, First out“, berechnet – beim Verkauf wird also davon ausgegangen, dass die zuerst gekauften Coins der jeweiligen Kryptowährung auch als erste wieder verkauft werden. Das kann mit Blick auf die Haltedauer gut sein, weil diese damit oft länger ist. Mit Blick auf den Gewinn ist die Regelung aber bei sehr schnell steigenden Kursen – wie im Februar 2024 – eher nachteilig, weil dann verhältnismäßig niedrige Anschaffungskosten herangezogen werden und der Gewinn entsprechend höher ausfällt.
Gelten für Verluste die gleichen Regeln?
Prinzipiell ja. Doch in der Praxis kommt es schon mal vor, dass das Finanzamt zwar Gewinne besteuern will, Verluste aber nicht anerkennt. Ein derart einseitiges Vorgehen ist korrekturbedürftig. Verluste müssen bei einer Haltedauer von unter einem Jahr auch berücksichtigt werden, wenn spiegelbildlich eine Besteuerung der Gewinne erfolgt. Diese Verluste können aber nur mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, wenn es solche im jeweiligen Jahr gibt. Gibt es keine oder kann der Verlust nicht voll verrechnet werden, kann der Verlust auf Antrag ein Jahr rückgetragen oder in Folgejahren steuerlich verrechnet werden.
Gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr immer?
Grundsätzlich ja. Werden mit Kryptowährungen beispielsweise laufend Erträge erzielt, etwa durch Kryptolending oder Staking – also Aktivitäten, bei denen Coins quasi „als Pfand hinterlegt“ werden –, dann wollte die Finanzverwaltung ursprünglich von einer verlängerten Spekulationsfrist von zehn Jahren ausgehen. Hiervon ist sie mittlerweile aber wieder abgerückt. Sofern die Grenze zu einer gewerblichen Tätigkeit überschritten wird, sind sowieso alle Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben steuerpflichtig.
Müssen Kryptoanleger, die ihre Gewinne nicht offenlegen, etwas befürchten? Sie haben selbst die Zweifel beschrieben, die es an der momentanen Besteuerung und deren Grundlage gibt.
Zweifel an der Steuerpflicht sind kein Grund, Gewinne zu verschweigen oder gar keine Steuererklärung abzugeben. Das wäre eine sehr riskante Strategie. Wer eine abweichende rechtliche Ansicht hat, sollte diese gegenüber dem Finanzamt offenlegen – und gegebenenfalls Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und dann klagen. Alles andere ist mit erheblichen Risiken verbunden, etwa einem Steuerstrafverfahren.
Theoretisch mag das stimmen, aber auch praktisch? Sind Finanzämter überhaupt in der Lage, nicht offengelegte Kryptogewinne zu bemerken?
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, der auch rechtlich bedeutsam ist. Momentan werden Kryptogewinne oft nur dann besteuert, wenn sie dem Finanzamt gemeldet werden. Daher gibt es durchaus noch immer deutliche Anzeichen für ein sogenanntes Vollzugsdefizit, das der BFH aber als nicht strukturell und damit als faktisch unbeachtlich ansieht.
Was ist solch ein Vollzugsdefizit überhaupt?
Es geht darum, dass in vergleichbaren Sachverhalten prinzipiell auch eine gleichartige Besteuerung gewährleistet sein muss. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, dann könnte die Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen verfassungswidrig und deshalb ausgeschlossen sein.
Krypto-Gewinnen nicht versteuern? „Die Finanzverwaltung sitzt am deutlich längeren Hebel“
Das klingt ein wenig nach: Wer Kryptogewinne verschweigt, kommt ungestraft davon.
Diese Vorgehensweise ist nicht zu empfehlen. Die Finanzverwaltung sitzt am deutlich längeren Hebel. Zum einen wird die Finanzverwaltung seit dem Frühsommer 2023 weitaus häufiger bei Kryptogeschäften tätig als früher, auch weil sie damals Datenbestände einer bekannten deutschen Krypto-Onlinebörse erhalten hat. Zum anderen bekommen Finanzämter nicht selten gezielt Informationen aus dem privaten Umfeld. Das kann der Expartner sein, ein gekündigter Mitarbeiter oder früherer Geschäftspartner, der noch eine Rechnung offen hat. Und dann kann ein anonymer Hinweis ans Finanzamt reichen, um sehr Unangenehmes in Bewegung zu setzen.
Was konkret?
Häufig meldet sich direkt die Steuerfahndung oder das Finanzamt selbst. Dabei muss nicht sofort ein Strafverfahren anlaufen, oft geht es nur um die Aufklärung des Sachverhalts, weil Kryptoeinkünfte noch nicht angegeben worden waren. Aber ein Strafverfahren kann schnell drohen, wenn die Fahnder Zweifel an vollständigen und korrekten Angaben haben. Die Praxiserfahrung zeigt außerdem, dass Strafverfolgungsbehörden teils schon aus dem bloßen Handel mit Kryptowährungen bereits einen Anfangsverdacht für Geldwäschegeschäfte oder andere illegale Aktivitäten angenommen haben. Natürlich hat sich das anschließend häufig als unzutreffend herausgestellt. Es zeigt aber: Hier steht schnell einiges auf dem Spiel. Die Folgen können erheblich sein, beispielsweise auch für Beamte oder Ruhestandsbeamte, denen dann womöglich sogar noch gravierende berufliche und finanzielle Folgen drohen.
Wie sollten Anleger vorgehen, die ihre Kryptogewinne korrekt erklären möchten?
Wichtig ist vor allem eine nachvollziehbare Dokumentation, zumal bei Kryptotrades teils hohe Gebühren anfallen, die dann als steuerliche Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Einkünfte aus den Kryptogeschäften können in die Anlage SO oder in die Anlage KAP der Steuererklärung gehören. Allerdings muss der Steuerpflichtige dies nicht selbst abschließend beurteilen. Deswegen sollten die einzelnen Trades am besten in einer weiteren Anlage zur Steuererklärung aufgelistet werden. Das Finanzamt sollte auf jeden Fall in den Stand versetzt werden, den Fall ohne weitere Nachfragen selbst und abschließend zu prüfen.
Muss ich nur alle Trades angeben, die steuerpflichtig sind, also etwa mit weniger als einem Jahr Haltedauer?
Meine Empfehlung ist, alle die Trades anzugeben, bei denen die Jahresfrist nicht mit absoluter Sicherheit überschritten ist. Nur so vermeide ich das Risiko, dass ich Kryptogeschäfte für „nicht relevant“ halte, das Finanzamt aber (hinterher) doch. Wir sind schon darauf eingegangen, dass es ohnehin Zweifel an den rechtlichen Grundlagen der Kryptobesteuerung gibt. Das ist per se aber eben kein Grund, deswegen nichts oder weniger zu melden.
Wie dokumentiere ich Kryptotrades?
Manche nutzen dafür Excel-Listen. Doch das wird bei eigenhändiger Erstellung schnell unübersichtlich und fehleranfällig. Stattdessen gibt es einige Onlinetools als Alternative. Recht bekannt sind beispielsweise Cointracking.info oder auch Blockpit.io.
Wie sehen die Verjährungsfristen bei nicht gemeldeten Kryptogeschäften aus?
Steuerrechtlich tritt die Verjährung in Hinterziehungsfällen normalerweise frühestens „zehn Jahre + x“ nach dem fraglichen Kalenderjahr ein, also beispielsweise nach dem Jahr des Verkaufs. Strafrechtlich verjähren steuerliche Vergehen im Normalfall frühestens nach fünf Jahren, bei besonders schweren Fällen nach „zehn Jahren + x“. Von einer besonderen Schwere kann dabei schon bei mehr als 50.000 Euro an hinterzogener Steuer ausgegangen werden. Die genannten Fristen können sich aber im Einzelfall wegen Spezialvorschriften auch deutlich verlängern.
Können Steuerpflichtige, die Kryptogewinne nicht offengelegt haben, mit einer Nacherklärung noch reinen Tisch machen?
Das kann möglich sein. Hier kommt es auf Details an. Sofern eine Steuerhinterziehung vorliegt, setzt eine strafbefreiende Selbstanzeige voraus, dass ich über wenigstens zehn Jahre alle Vergehen bei der jeweiligen Steuerart, zum Beispiel der Einkommensteuer, offenlege, also neben den Kryptotrades auch die bislang nicht angegebene Garagenmiete oder Zinsen eines bislang nicht gemeldeten Kontos, was häufig übersehen wird. Oft fehlt es bei Kryptotrades schon an einer Dokumentation aller Vorgänge. Zudem muss das Finanzamt in den Stand versetzt werden, auf Basis der Nacherklärung den Fall abschließend zu beurteilen. Und es müssen ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein. Steuerhinterzieher müssen nicht nur die hinterzogene Steuer nachzahlen, sondern auch noch Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr mit einplanen. Daher sollte bei jeder Form der Nacherklärung unbedingt vorher professionelle Unterstützung eingeholt werden. Eine unvollständige oder schlecht gemachte Berichtigung oder Selbstanzeige kann unter Umständen die Straffreiheit kosten und dann ist guter Rat buchstäblich teuer.
Je länger es Kryptowährungen gibt, desto eher werden die auch verschenkt oder vererbt. Auch dabei kommt das Finanzamt ins Spiel.
Und die Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällt, wenn eine steuerbare Schenkung oder Vermögensübertrag im Erbfall vorliegt, unabhängig von der Einkommensteuer an. Nennenswerte Schenkungen oder Erbschaften müssen dem Finanzamt grundsätzlich gemeldet werden und sofern die Freibeträge der Schenkung- oder Erbschaftsteuer überschritten sind, fällt auch Schenkung- oder Erbschaftsteuer an. Gerade hier kommt es entscheidend darauf an, mit welchem Blockchain-Eintrag man es konkret zu tun hat.
Wie läuft es, wenn ich geschenkte oder geerbte Bitcoin oder andere Coins später verkaufe?
Dann sind wieder die Regeln der Einkommensteuer zu prüfen. Dabei wird der Gewinn oder Verlust auf den anfänglichen Kaufpreis berechnet, nicht etwa auf den Wert zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Erbes. Die Jahresfrist läuft ab Erwerb des Schenkers oder Erblassers. Ich trete dann also, rechtlich und steuerlich, faktisch in die Fußstapfen des ursprünglichen Käufers, wobei im Einzelfall zusätzlich geprüft werden muss, was da konkret „geschenkt“ oder „vererbt“ worden sein soll. Da kann es dann – wie bei einer fehlenden Dokumentation – entscheidend sein, einen Krypto-Forensiker einzuschalten. Dazu haben wir in der neuen Auflage unseres Buchs „Steuertsunami Bitcoin 4.0“ jetzt mehrere Kapital aufgenommen, in denen einer der führenden österreichischen Experten darüber informiert. Ohne zu viel zu versprechen, kann man festhalten: Bei der Besteuerung sogenannter Kryptowährungen in Deutschland ist das letzte Wort offenbar noch nicht gesprochen!
Kryptowährungen: „Die Finanzverwaltung sitzt am deutlich längeren Hebel“
Das jüngste Rekordhoch der Kryptowährung Bitcoin wirft auch steuerliche Fragen auf: Wer muss wie viel Steuern zahlen? Was droht Anlegern, wenn sie Einkünfte nicht angeben? Steuerexperte Joerg Andres gibt die Antworten.
Herr Andres, die wichtigste Kryptowährung Bitcoin hat jüngst neue Rekordhochs erreicht, auch wenn ihr Kurs teils wild schwankt. Müssen Investoren auf ihre Gewinne Steuern zahlen?
Joerg Andres: Das klingt wie eine einfache Frage. Doch wie so oft kommt es auf die Details an. Fakt ist, dass das Finanzamt in der Regel Einkommensteuer verlangen wird, sofern zwischen Kauf und Verkauf einer sogenannten Kryptowährung nicht mehr als ein Jahr gelegen hat und mit den als steuerpflichtig qualifizierten Kryptotrades im jeweiligen Jahr ein Gewinn von mindestens 600 Euro erzielt worden ist. Diese Grenze wird dem Vernehmen nach gegebenenfalls schon für 2024 auf 1000 Euro angehoben werden.
Wo ist dann das Problem? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat doch im Frühjahr 2023 entschieden, dass auf Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften unter den genannten Voraussetzungen Steuern anfallen.
Das ist zum Teil richtig. Die Finanzverwaltung leitet daraus ab, dass Kryptowährungen generell steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“ einzustufen seien und so entsprechend besteuert werden könnten. Doch aus meiner Sicht greift das zu kurz. In dem BFH-Urteil ging es beispielsweise nur um die sogenannten Kryptowährungen Bitcoin, Ethereum und Monero. Das nun Eins zu Eins auf die vielen tausend anderen sogenannten Kryptowährungen zu übertragen, halte ich für problematisch.
Sie sprechen nun die ganze Zeit von sogenannten Kryptowährungen. Warum?
Auch das hängt eben damit zusammen, dass man jeden konkreten Einzelfall genau prüfen muss – alle rechtlichen Zusammenhänge und technischen Details. Es gibt beispielsweise Zehntausende von Blockchain-Einträgen – also Einträge in private digitale Register –, die alle pauschal mit dem Prädikat „Kryptowährung“ bezeichnet werden, ohne genau zu prüfen, was sich hinter dieser Bezeichnung jeweils konkret verbirgt.
Sie sprechen dem BFH-Urteil also seine Signalwirkung ab?
Jeder Fall ist anders. Finanzämter nutzen das Urteil, um einfach alle Kryptotrades wie beschrieben zu besteuern. Faktisch aber bleibt es bei der steuerrechtlichen Generalisierung, die sich nur zum Teil mit geltendem Recht und Gesetz verträgt. Grundlegende Fragen wurden in dem Urteil gar nicht oder sehr pauschal behandelt.
Was meinen Sie?
Hier geht es um ganz Grundlegendes. Mangels Verkörperung können sogenannte Kryptowährungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Sachen sein. Eigentum gibt es aber nur an Sachen. Dem BFH reicht es schon, dass der Bitcoin-Begründer Satoshi Nakamoto in seiner Dokumentation zum Bitcoin, dem sogenannten Whitepaper, angeblich von Eigentum gesprochen hat. Ein bloßer Blockchain-Eintrag, der keinerlei intrinsischen Wert besitzt, wird über diesen Umweg vom BFH – nicht vom Gesetzgeber – ohne steuergesetzliche Prüfung faktisch zur Sache hochgestuft und dann nachträglich wie ein materielles Gut – ähnlich wie Gold – besteuert. Wenngleich im Kreditwesengesetz „Kryptowerte“ seit 2020 definiert werden – dort aber ausdrücklich nur für dieses Gesetz –, halte ich es für begründungsbedürftig, wenn dies dann steuerlich auch noch für die Jahre vor 2020 gleichermaßen genutzt werden soll. Die Finanzverwaltung zieht vereinfachend vor allem eine spezielle Steuerregelung –Paragraf 23 Einkommensteuergesetz – als vermeintlichen Auffangtatbestand für die meisten Kryptotrades heran. Doch was im Einzelfall tatsächlich besteuert wird, wird in den Steuerbescheiden oft weder im Einzelnen bezeichnet, noch begründet.
Schon im Mai 2022 hatte auch das Bundesfinanzministerium ein Schreiben zum Thema veröffentlicht. Warum reicht das nicht?
Solche Schreiben des Bundesfinanzministeriums – ein weiteres ist gerade erst zu Dokumentationspflichten als Entwurf erschienen – sind zunächst nur eine interne Anweisung, praktisch eine Handlungsanweisung an die Finanzverwaltung. Steuerpflichtige werden dadurch nicht unmittelbar gebunden. Und solch ein Schreiben kann erst recht keine rechtliche Regelung, also etwa eine fehlende gesetzliche Regelung, ersetzen.
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Jetzt schauen wir trotzdem nochmal auf die momentane Praxis der Finanzämter. Wie wird denn überhaupt besteuert? Normalerweise werden Kapitalerträge, etwa bei Aktien oder Zinsen, mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz belastet.
Bei Kryptogeschäften ist das anders. Hier wird grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dabei wird der Gewinn gemäß der FiFo-Methode, für „First in, First out“, berechnet – beim Verkauf wird also davon ausgegangen, dass die zuerst gekauften Coins der jeweiligen Kryptowährung auch als erste wieder verkauft werden. Das kann mit Blick auf die Haltedauer gut sein, weil diese damit oft länger ist. Mit Blick auf den Gewinn ist die Regelung aber bei sehr schnell steigenden Kursen – wie im Februar 2024 – eher nachteilig, weil dann verhältnismäßig niedrige Anschaffungskosten herangezogen werden und der Gewinn entsprechend höher ausfällt.
Gelten für Verluste die gleichen Regeln?
Prinzipiell ja. Doch in der Praxis kommt es schon mal vor, dass das Finanzamt zwar Gewinne besteuern will, Verluste aber nicht anerkennt. Ein derart einseitiges Vorgehen ist korrekturbedürftig. Verluste müssen bei einer Haltedauer von unter einem Jahr auch berücksichtigt werden, wenn spiegelbildlich eine Besteuerung der Gewinne erfolgt. Diese Verluste können aber nur mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, wenn es solche im jeweiligen Jahr gibt. Gibt es keine oder kann der Verlust nicht voll verrechnet werden, kann der Verlust auf Antrag ein Jahr rückgetragen oder in Folgejahren steuerlich verrechnet werden.
Gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr immer?
Grundsätzlich ja. Werden mit Kryptowährungen beispielsweise laufend Erträge erzielt, etwa durch Kryptolending oder Staking – also Aktivitäten, bei denen Coins quasi „als Pfand hinterlegt“ werden –, dann wollte die Finanzverwaltung ursprünglich von einer verlängerten Spekulationsfrist von zehn Jahren ausgehen. Hiervon ist sie mittlerweile aber wieder abgerückt. Sofern die Grenze zu einer gewerblichen Tätigkeit überschritten wird, sind sowieso alle Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben steuerpflichtig.
Müssen Kryptoanleger, die ihre Gewinne nicht offenlegen, etwas befürchten? Sie haben selbst die Zweifel beschrieben, die es an der momentanen Besteuerung und deren Grundlage gibt.
Zweifel an der Steuerpflicht sind kein Grund, Gewinne zu verschweigen oder gar keine Steuererklärung abzugeben. Das wäre eine sehr riskante Strategie. Wer eine abweichende rechtliche Ansicht hat, sollte diese gegenüber dem Finanzamt offenlegen – und gegebenenfalls Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und dann klagen. Alles andere ist mit erheblichen Risiken verbunden, etwa einem Steuerstrafverfahren.
Theoretisch mag das stimmen, aber auch praktisch? Sind Finanzämter überhaupt in der Lage, nicht offengelegte Kryptogewinne zu bemerken?
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, der auch rechtlich bedeutsam ist. Momentan werden Kryptogewinne oft nur dann besteuert, wenn sie dem Finanzamt gemeldet werden. Daher gibt es durchaus noch immer deutliche Anzeichen für ein sogenanntes Vollzugsdefizit, das der BFH aber als nicht strukturell und damit als faktisch unbeachtlich ansieht.
Was ist solch ein Vollzugsdefizit überhaupt?
Es geht darum, dass in vergleichbaren Sachverhalten prinzipiell auch eine gleichartige Besteuerung gewährleistet sein muss. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, dann könnte die Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen verfassungswidrig und deshalb ausgeschlossen sein.
Krypto-Gewinnen nicht versteuern? „Die Finanzverwaltung sitzt am deutlich längeren Hebel“
Das klingt ein wenig nach: Wer Kryptogewinne verschweigt, kommt ungestraft davon.
Diese Vorgehensweise ist nicht zu empfehlen. Die Finanzverwaltung sitzt am deutlich längeren Hebel. Zum einen wird die Finanzverwaltung seit dem Frühsommer 2023 weitaus häufiger bei Kryptogeschäften tätig als früher, auch weil sie damals Datenbestände einer bekannten deutschen Krypto-Onlinebörse erhalten hat. Zum anderen bekommen Finanzämter nicht selten gezielt Informationen aus dem privaten Umfeld. Das kann der Expartner sein, ein gekündigter Mitarbeiter oder früherer Geschäftspartner, der noch eine Rechnung offen hat. Und dann kann ein anonymer Hinweis ans Finanzamt reichen, um sehr Unangenehmes in Bewegung zu setzen.
Was konkret?
Häufig meldet sich direkt die Steuerfahndung oder das Finanzamt selbst. Dabei muss nicht sofort ein Strafverfahren anlaufen, oft geht es nur um die Aufklärung des Sachverhalts, weil Kryptoeinkünfte noch nicht angegeben worden waren. Aber ein Strafverfahren kann schnell drohen, wenn die Fahnder Zweifel an vollständigen und korrekten Angaben haben. Die Praxiserfahrung zeigt außerdem, dass Strafverfolgungsbehörden teils schon aus dem bloßen Handel mit Kryptowährungen bereits einen Anfangsverdacht für Geldwäschegeschäfte oder andere illegale Aktivitäten angenommen haben. Natürlich hat sich das anschließend häufig als unzutreffend herausgestellt. Es zeigt aber: Hier steht schnell einiges auf dem Spiel. Die Folgen können erheblich sein, beispielsweise auch für Beamte oder Ruhestandsbeamte, denen dann womöglich sogar noch gravierende berufliche und finanzielle Folgen drohen.
Wie sollten Anleger vorgehen, die ihre Kryptogewinne korrekt erklären möchten?
Wichtig ist vor allem eine nachvollziehbare Dokumentation, zumal bei Kryptotrades teils hohe Gebühren anfallen, die dann als steuerliche Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Einkünfte aus den Kryptogeschäften können in die Anlage SO oder in die Anlage KAP der Steuererklärung gehören. Allerdings muss der Steuerpflichtige dies nicht selbst abschließend beurteilen. Deswegen sollten die einzelnen Trades am besten in einer weiteren Anlage zur Steuererklärung aufgelistet werden. Das Finanzamt sollte auf jeden Fall in den Stand versetzt werden, den Fall ohne weitere Nachfragen selbst und abschließend zu prüfen.
Muss ich nur alle Trades angeben, die steuerpflichtig sind, also etwa mit weniger als einem Jahr Haltedauer?
Meine Empfehlung ist, alle die Trades anzugeben, bei denen die Jahresfrist nicht mit absoluter Sicherheit überschritten ist. Nur so vermeide ich das Risiko, dass ich Kryptogeschäfte für „nicht relevant“ halte, das Finanzamt aber (hinterher) doch. Wir sind schon darauf eingegangen, dass es ohnehin Zweifel an den rechtlichen Grundlagen der Kryptobesteuerung gibt. Das ist per se aber eben kein Grund, deswegen nichts oder weniger zu melden.
Wie dokumentiere ich Kryptotrades?
Manche nutzen dafür Excel-Listen. Doch das wird bei eigenhändiger Erstellung schnell unübersichtlich und fehleranfällig. Stattdessen gibt es einige Onlinetools als Alternative. Recht bekannt sind beispielsweise Cointracking.info oder auch Blockpit.io.
Wie sehen die Verjährungsfristen bei nicht gemeldeten Kryptogeschäften aus?
Steuerrechtlich tritt die Verjährung in Hinterziehungsfällen normalerweise frühestens „zehn Jahre + x“ nach dem fraglichen Kalenderjahr ein, also beispielsweise nach dem Jahr des Verkaufs. Strafrechtlich verjähren steuerliche Vergehen im Normalfall frühestens nach fünf Jahren, bei besonders schweren Fällen nach „zehn Jahren + x“. Von einer besonderen Schwere kann dabei schon bei mehr als 50.000 Euro an hinterzogener Steuer ausgegangen werden. Die genannten Fristen können sich aber im Einzelfall wegen Spezialvorschriften auch deutlich verlängern.
Können Steuerpflichtige, die Kryptogewinne nicht offengelegt haben, mit einer Nacherklärung noch reinen Tisch machen?
Das kann möglich sein. Hier kommt es auf Details an. Sofern eine Steuerhinterziehung vorliegt, setzt eine strafbefreiende Selbstanzeige voraus, dass ich über wenigstens zehn Jahre alle Vergehen bei der jeweiligen Steuerart, zum Beispiel der Einkommensteuer, offenlege, also neben den Kryptotrades auch die bislang nicht angegebene Garagenmiete oder Zinsen eines bislang nicht gemeldeten Kontos, was häufig übersehen wird. Oft fehlt es bei Kryptotrades schon an einer Dokumentation aller Vorgänge. Zudem muss das Finanzamt in den Stand versetzt werden, auf Basis der Nacherklärung den Fall abschließend zu beurteilen. Und es müssen ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein. Steuerhinterzieher müssen nicht nur die hinterzogene Steuer nachzahlen, sondern auch noch Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr mit einplanen. Daher sollte bei jeder Form der Nacherklärung unbedingt vorher professionelle Unterstützung eingeholt werden. Eine unvollständige oder schlecht gemachte Berichtigung oder Selbstanzeige kann unter Umständen die Straffreiheit kosten und dann ist guter Rat buchstäblich teuer.
Je länger es Kryptowährungen gibt, desto eher werden die auch verschenkt oder vererbt. Auch dabei kommt das Finanzamt ins Spiel.
Und die Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällt, wenn eine steuerbare Schenkung oder Vermögensübertrag im Erbfall vorliegt, unabhängig von der Einkommensteuer an. Nennenswerte Schenkungen oder Erbschaften müssen dem Finanzamt grundsätzlich gemeldet werden und sofern die Freibeträge der Schenkung- oder Erbschaftsteuer überschritten sind, fällt auch Schenkung- oder Erbschaftsteuer an. Gerade hier kommt es entscheidend darauf an, mit welchem Blockchain-Eintrag man es konkret zu tun hat.
Wie läuft es, wenn ich geschenkte oder geerbte Bitcoin oder andere Coins später verkaufe?
Dann sind wieder die Regeln der Einkommensteuer zu prüfen. Dabei wird der Gewinn oder Verlust auf den anfänglichen Kaufpreis berechnet, nicht etwa auf den Wert zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Erbes. Die Jahresfrist läuft ab Erwerb des Schenkers oder Erblassers. Ich trete dann also, rechtlich und steuerlich, faktisch in die Fußstapfen des ursprünglichen Käufers, wobei im Einzelfall zusätzlich geprüft werden muss, was da konkret „geschenkt“ oder „vererbt“ worden sein soll. Da kann es dann – wie bei einer fehlenden Dokumentation – entscheidend sein, einen Krypto-Forensiker einzuschalten. Dazu haben wir in der neuen Auflage unseres Buchs „Steuertsunami Bitcoin 4.0“ jetzt mehrere Kapital aufgenommen, in denen einer der führenden österreichischen Experten darüber informiert. Ohne zu viel zu versprechen, kann man festhalten: Bei der Besteuerung sogenannter Kryptowährungen in Deutschland ist das letzte Wort offenbar noch nicht gesprochen!
