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Energiepolitik

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Wahlversprechen gebrochen: Was Sie zur Nicht-Senkung der Stromsteuer wissen müssen

 

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD)© Bernd von Jutrczenka/dpa

Was ist passiert?

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat im Entwurf für die Bundeshaushalte 2025 und 2026 keine Senkung der Stromsteuer eingeplant. Im Koalitionsvertrag war eigentlich beschlossen worden, die Abgabe auf den von der EU geforderten Mindestwert von 0,1 Cent pro Kilowattstunde zu senken, um Unternehmen und Verbraucher zu entlasten. Lediglich die seit November 2023 geltende, temporäre Senkung der Stromsteuer auf dieses Maß für energie-intensive Industrien wie Stahl oder Glas sowie die Land- und Forstwirtschaft sollen „verstetigt“ werden – also von temporär zu permanent umgewandelt werden.

Warum ändert die Bundesregierung ihre Pläne?

Die Stromsteuer doch nicht zu senken, ist natürlich keine Idee des Finanzministers allein. Die dafür zuständige Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) begründet die Rolle rückwärts damit, dass der Koalitionsvertrag hier auf finanzielle Möglichkeiten und Wirklichkeit treffe.

Die Regierung habe Prioritäten setzen müssen und sehe einen größeren Handlungsdruck bei Unternehmen als bei privaten Haushalten.

Versprochene Senkung der Stromsteuer kommt nicht

Übersetzt bedeutet das, dass bei der Aufstellung des Bundeshaushalts die Parteien entschieden haben, Geld lieber an anderer Stelle auszugeben anstatt die versprochene Senkung der Stromsteuer zu finanzieren. Sie hätte die Bundesregierung Einnahmen von etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr gekostet.

Das Kuriose daran ist, dass die Senkung der Stromsteuer nicht nur eine Forderung aller jetzigen Regierungsparteien im Wahlkampf war, damit konsequenterweise auch im Koalitionsvertrag verankert wurde, sondern auch noch Anfang Juni im Sofortprogramm der Bundesregierung stand – also den Maßnahmen, die als erstes umgesetzt werden sollten.

Wie viel Geld hätten Sie durch die Senkung gespart?

Aktuell liegt die Stromsteuer bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, die Sie verbrauchen. Die EU schreibt ein Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh vor, so dass die Ersparnis bei 1,95 Cent pro kWh liegen würde.

Das klingt nicht viel, summiert sich aber beim jährlichen Verbrauch eines typischen Haushalts. Ein alleinlebender Single hat nach Angaben des Statistischen Bundesamtes einen jährlichen Verbrauch von rund 2100 kWh. Er hätte mit einer Senkung der Stromsteuer also rund 41 Euro pro Jahr gespart. Ein Paar mit einem Verbrauch von 3500 kWh hätte rund 68 Euro mehr zur Verfügung gehabt, eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 5500 kWh rund 107 Euro mehr.

Wie werden Sie stattdessen entlastet?

Klingbeil und Reiche betonen beide, dass es statt der Senkung der Stromsteuer andere Erleichterungen bei den Energiekosten geben soll. So soll etwa die Gasspeicherumlage ab 1. Januar wegfallen. Die wurde erst 2022 in der Energiekrise eingeführt und dient dazu, die Mindestbefüllung der deutschen Gasspeicher zu sichern.

Die in Düsseldorf ansässige Trading Hub Europe ist gesetzlich verpflichtet, zu bestimmten Zeiten des Jahres bestimmte Füllstände zu garantieren. Erreicht sie diese nicht, muss Gas am Markt nachgekauft werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden über die Umlage auf alle Verbraucher umgelegt. Die Höhe der Umlage wird alle sechs Monate neu festgelegt. Seit Januar beträgt sie 0,299 Cent pro kWh, ab 1. Juli nur noch 0,289 Cent pro kWh.

Entlastung bei Gas, nicht bei Strom

Hier geht es jetzt aber um eine Kilowattstunde Gas, nicht um Strom. Ein Einpersonenhaushalt verbraucht typischerweise 5000 kWh Gas pro Jahr, würde durch den Wegfall der Umlage also rund 22 Euro gegenüber diesem Jahr sparen. Bei einem Paar mit einem Verbrauch von 10.000 kWh wären es 44 Euro. Eine vierköpfige Familie mit 15.000 kWh Verbrauch käme auf eine Ersparnis von 66 Euro.

Aber: Der Wegfall der Gasspeicherumlage ist kein Ersatz für die Nicht-Senkung der Stromsteuer. Ihr Ende stand ebenfalls bereits im Koalitionsvertrag und wird jetzt nur wie versprochen umgesetzt. Zudem nutzt der Wegfall der Umlage nur all denen etwas, die auch mit Gas heizen, während von der Stromsteuer alle betroffen sind.

Ist das alles?

Nein, der Bund möchte sich auch „deutlich stärker“ so Klingbeil, an den Kosten des Netzausbaus beteiligen. Was „deutlich stärker“ in Euro bedeutet, ist aber noch unklar. Eigentlich war im Koalitionsvertrag auch geplant, die Netzentgelte dauerhaft zu reduzieren und zu deckeln – wenngleich dafür keine Werte genannt wurden. Dem hat Klingbeil jetzt also nichts neues hinzugefügt.

Über die Netzentgelte finanzieren Verbraucher den Ausbau der Stromnetze. Dieser wiederum ist für den Umbau des Strommixes hin zu mehr erneuerbaren Energien notwendig. Sichtbarste Projekte dieses Netzausbaus sind neu zu errichtende Hochspannungsleitungen – trivial „Stromautobahnen“ genannt – die den vor allem im Norden produzierten Windstrom in den industriell stärkeren Süden leiten.

Warum bekommt die Industrie eine Stromsteuer-Senkung?

Während Sie als Verbraucher also auch kommendes Jahr noch 2,05 Cent pro kWh Stromsteuer an den Staat abdrücken, sind viele Unternehmen schon seit anderthalb Jahren davon befreit. Im November 2023 hatte die damalige Ampel-Koalition ein Strompreispaket verabschiedet. Darin wurden Hilfen für die Industrie für die kommenden fünf Jahre festgeschrieben.

Das produzierende Gewerbe zahlt seitdem nicht mehr den sowieso schon reduzierten Stromsteuer-Satz von 1,537 Cent pro kWh, sondern nur noch das für die Industrie geltende EU-Mindestmaß von 0,05 Cent pro kWh. Vertreter von Unternehmensverbänden hatten das Paket damals zwar begrüßt, gleichzeitig aber auch angemahnt, dass eine Dauer von fünf Jahren nicht lang genug für langfristige Investitionsentscheidungen sei. Dem kommt die neue Regierung jetzt also entgegen, in dem sie die Senkung verewigt.

Für die Bundesregierung ist dieser Schritt einfacher als eine Senkung der Stromsteuer für Verbraucher. Abgesehen davon, dass die Wirtschaft besseren Zugang zu Politikern hat und deswegen mehr Druck für ihre Wünsche aufbauen kann, ist der Bundeshaushalt sowieso bereits mit den geringeren Stromsteuer-Einnahmen aus der Wirtschaft geplant. Diese zu verewigen, ändert also am Zahlenwerk rein gar nichts, während durch die Senkung der Stromsteuer für Verbraucher eben fünf Milliarden Euro gegenfinanziert werden müssten.

Wie geht es jetzt weiter?

Bisher hat Klingbeil nur einen Entwurf für den Bundeshaushalt in diesem Jahr und die Eckpunkte für den Bundeshaushalt im kommenden Jahr vorgestellt. Beides wurde vom Bundeskabinett bereits beschlossen. Als nächstes muss dieser im Bundestag beraten werden. Unklar ist, ob das für den 2025er-Haushalt noch vor der Sommerpause am 11. Juli geschieht. Für den Bundeshaushalt 2026 wäre ein Termin im September üblich.

Anschließend wird der Entwurf an den Haushaltsausschuss des Parlaments gegeben, in dem jeder einzelne Plan diskutiert wird. Dabei können viele Punkte noch geändert werden. Der Ausschuss gibt den überarbeiteten Haushalt dann zurück in den Bundestag, wo er Ende November oder Anfang Dezember noch einmal debattiert und anschließend beschlossen wird. Theoretisch wäre es also noch möglich, dass die Stromsteuer-Senkung bei entsprechendem öffentlichen Aufruhr noch aufgenommen wird.

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"Tiefe Sorge"

CO2-Preis wackelt: Neuer Brief macht Druck auf die EU

Rauchschwaden treten aus einem Schornstein: Der Druck auf eine Reform des Emissionshandels wächst. (Quelle: IMAGO/Jason Whitman/imago)

Ab 2027 soll eigentlich ein EU-weiter CO2-Preis fossile Energien schrittweise verteuern. Doch der Widerstand dagegen wächst.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 setzt die EU auf ein zentrales, marktwirtschaftliches Instrument: den Emissionshandel. Verkürzt gesagt, wird dadurch der Ausstoß von klimaschädlichem CO2 mit einem Preis belegt, den Verbraucher zahlen müssen, wenn sie zum Beispiel mit Öl, Gas oder Kohle heizen. Schon seit 20 Jahren gibt es den Emissionshandel in der EU, bisher war er auf die größten Emittenten in der Industrie beschränkt. Zum 1. Januar 2027 soll er auf normale Haushalte ausgeweitet werden.

Das führt jedoch seit einigen Monaten zu Unbehagen in den Mitgliedsländern. Vor allem in ost- und südeuropäischen Ländern der EU wächst die Sorge vor hohen Energiepreisen, denen große Teile ihrer Bevölkerungen wenig entgegensetzen könnten – zum Beispiel, indem sie auf E-Autos statt Verbrenner umsteigen.

Wie t-online nun erfahren hat, haben einige dieser Länder, darunter Zypern, Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn, einen neuen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschickt. Darin fordern sie die Verschiebung des Emissionshandels-Starts auf 2030, um "unvorhergesehene soziale, wirtschaftliche und politische Disruptionen" zu vermeiden. Der Brief liegt der Redaktion vor.

CO2-Preis könnte bis 2030 auf fast 100 Euro pro Tonne steigen

Die Autoren des Briefes weisen auf die hohen prognostizierten CO2-Preise hin, die ihre Länder besonders hart treffen würden. So hat eine unabhängige Analyse von BloombergNEF ergeben, dass die Preise für CO2-Zertifikate zwischen 2027 und 2030 im Schnitt bei 99 Euro pro Tonne liegen könnten. Zum Vergleich: In Deutschland, wo schon seit 2021 eine nationale CO2-Steuer existiert, steigt der CO2-Preis 2026 auf 55 bis 65 Euro/Tonne. In den kommenden Jahren könnten sich die CO2-Preise für deutsche Haushalte also nahezu verdoppeln.

 

Andere europäische Länder haben aber keinen nationalen Emissionshandel, sie steigen also direkt mit den Preisen ein, die der Markt ab 2027 festsetzt. Es ist eigentlich kein politisches Eingreifen in diese Preise vorgesehen, die EU kann aber einige Maßnahmen ergreifen, um die Preise zu dämpfen. In der BloombergNEF-Analyse gehen die Autoren davon aus, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen den Preis auf 78 Euro pro Tonne senken könnten.

Würde die EU noch weiter gehen und zum Beispiel deutlich mehr Geld in den Umstieg auf klimafreundliche Technologien investieren (etwa Stromsteuern senken oder Elektroautos fördern), könnte das den CO2-Preis auf 45 Euro pro Tonne drücken.

EU-Länder wollen CO2-Preis auf 2030 verschieben

Diese Vorschläge gehen den ost- und südeuropäischen Ländern aber offenkundig nicht weit genug. Statt am bisherigen Starttermin im Jahr 2027 festzuhalten, fordern sie eine Verschiebung auf "mindestens 2030", um einige Reformen am System vorzunehmen. So solle es im Voraus mehr Transparenz über die Höhe der CO2-Preise geben, damit sich Verbraucher einstellen könnten. Außerdem sollen die Mitgliedsländer mehr Zeit bekommen, um ihre Klimasozialpläne zu implementieren. Mit diesen Plänen sollen die EU-Länder aufzeigen, wie sie bis 2050 zur Klimaneutralität kommen wollen und wie Verbraucher beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützt werden.

Die Verschiebung erachten die Osteuropäer deshalb für notwendig, da in ihren Ländern große Teile der Bevölkerung von Energiearmut betroffen seien. In Polen zum Beispiel gibt es vor allem im ländlichen Raum noch viele Heizungen, die mit Kohle befeuert werden. Für besonders vulnerable Gruppen wie ärmere Haushalte, Senioren und kleine Unternehmen seien höhere Energiepreise nicht zumutbar, schreiben die Länder an die Kommissionspräsidentin. Die aktuelle Ausgestaltung des Emissionshandels bereite ihnen daher "tiefe Sorge".

Dass die EU den Emissionshandel abermals überarbeiten dürfte, gilt angesichts des seit Monaten steigenden Drucks auf die Kommission als nahezu sicher. Offen ist noch die Art und Weise, wie die EU das System reformieren könnte. Im Gespräch war bisher neben einer Verschiebung auch die Einführung einer Preisobergrenze.

"Klimaziele unerreichbar" ohne den CO2-Preis

Experten blicken mit Sorge auf die EU-Debatte. Zu t-online sagt Bernd Weber, Geschäftsführer der Denkfabrik Epico Klima-Innovation angesichts der neuen Forderung, dass der Emissionshandel eigentlich Investitionen in klimafreundliche Technologien vorantreiben sollte. "Eine Verschiebung auf 2030 würde genau diese Investitionen ausbremsen, Preissignale verwässern und die Wirksamkeit des europäischen Emissionshandels vollkommen untergraben". Zudem gefährde die EU ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nicht an lange im Voraus geplanten Projekten festhalte.

"Ohne die zeitnahe ETS 2-Einführung [Emissionshandel, Anm. d. Red.] werden die Klimaziele unerreichbar", warnt Weber. Um den Mitgliedsländern mehr Spielraum für Förderprogramme und Investitionen in klimafreundliche Optionen zu geben, sollte die EU schon jetzt das Geld freigeben, das durch die Einnahmen aus dem Emissionshandel erst entstehen soll.

In dieser Woche könnte es schon erste Signale aus Brüssel geben, ob der Emissionshandel einer neuen Prüfung unterzogen wird. Dem Vernehmen nach wird das ein Thema auf dem EU-Gipfel sein, an dem auch Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag teilnehmen wird.

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