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Erneuerungen und Änderungen

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TÜV, Prämien, Führerschein: Das kommt 2023 auf Autofahrer zu

TÜV, Prämien, Führerschein: Das kommt 2023 auf Autofahrer zu

Mit dem neuen Jahr kommen zahlreiche Änderungen auf Autofahrer zu – und zwar in den unterschiedlichsten Bereichen.

Berlin - 2023 ist nicht mehr weit – und mit dem neuen Jahr kommen auch Neuerungen auf die Verbraucher zu. Betroffen sind nicht nur E-Autofahrer, sondern auch alle, die einen Verbrenner nutzen. Die wichtigsten Änderungen 2023 im Überblick:

Ab 2023: Masken im Verbandskasten nicht vergessen

Schon im Januar 2023 endet die Schonfrist für die Neuregelungen beim Verbandskasten im Auto. Ab dem 1. Februar droht dann ein Bußgeld, wenn der Verbandskasten nicht zwei medizinische Masken enthält. Dafür müssen das Dreiecktuch und das Verbandstuch mit vierzig mal sechzig Zentimeter Größe nicht mehr dabei sein. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Produkte nach wie vor in den Verbandskasten passen.

Wer im nächsten Jahr seinen Führerschein umtauschen muss

2023 sind die Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 dran: Sie müssen ihren Papier-Führerschein bis zum 19. Januar 2023 in die neue EU-einheitliche Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format umtauschen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Geplante Erhöhung der CO2-Bepreisung wird verschoben

Die planmäßige stufenweise jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung (5 Euro mehr je Tonne) hätte zum Jahreswechsel eigentlich zu einer weiteren Verteuerung von Benzin und Diesel führen sollen. Im Zuge des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung diese Erhöhung um ein Jahr verschoben.

49-Euro-Ticket als Alternative?

Vor allem für Berufstätige, die das Auto nutzen, um damit täglich zur Arbeit zu kommen, könnte sich das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket rechnen. Ob das „Deutschlandticket“, wie es offiziell heißen soll, für Berufspendelnde wirklich attraktiver ist als das Auto, hängt aber auch von der Qualität der Bahn- und Busverbindungen auf dem Arbeitsweg ab. Außerdem ist noch unklar, wann genau das Sparticket in Kraft treten kann.

E-Autos: Kaufprämie wird gekürzt, THG-Prämie muss beantragt werden

Ab 2023 ändert sich einiges für potenzielle Käufer von Elektroautos: Um die staatliche Kaufprämie zu erhalten, muss man ein E-Auto erstehen, das ausschließlich batterie-elektrisch betrieben wird oder mit einer Brennstoffzelle. Plug-in-Hybride bekommen die Prämie dagegen nicht mehr.

Außerdem gibt es weniger Geld: Ab 2023 beträgt die Förderung 4.500 Euro statt wie bisher 6.000 Euro für E-Autos, die netto bis zu 40.000 Euro kosten. 3.000 Euro gibt es für Autos bis 65.000 Euro netto. Dazu kommt dann noch der Zuschuss vom Hersteller, der die Hälfte der staatlichen E-Auto-Prämie beträgt.

Immerhin gibt es noch die jährliche THG-Prämie für E-Auto-Besitzer, die mehrere hundert Euro bringen kann. Diese muss 2023 allerdings neu beantragt werden.

TÜV, Prämien, Führerschein: Das kommt 2023 auf Autofahrer zu

TÜV, Prämien, Führerschein: Das kommt 2023 auf Autofahrer zu© Bereitgestellt von Merkur

Foto © Christin Klose/dpa-tmn

2023 ist die rosa TÜV-Plakette dran

Alle zwei Jahre steht die Hauptuntersuchung (HU) an. Wer an seinem Fahrzeug eine rosafarbene TÜV-Plakette hat, muss diese 2023 vornehmen. Insgesamt gibt es bei den Plaketten sechs verschiedene Farbtöne, die sich alle sechs Jahre wiederholen und anzeigen, in welchem Jahr die HU durchgeführt werden muss.

Neue Einteilung bei Kfz-Haftpflichtversicherung

Rund zehn Millionen Autofahrer mit reiner Kfz-Haftpflichtversicherung werden 2023 in eine höhere Regionalklasse eingestuft, für rund 5,5 Millionen geht es in eine niedrige. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, gilt in 101 Zulassungsbezirken eine höhere Regionalklasse. In 67 Bezirken ist sie kommendes Jahr niedriger. Für die übrigen 244 Bezirke und damit 26,8 Millionen Halter mit einer Kfz-Haftpflicht bleibt die Regionalklasse gleich.

Durch eine Neuordnung der Klassengrenzen gibt es bei der Kfz-Haftpflicht diesmal vergleichsweise viele Änderungen. Ganz allgemein gilt: Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger ist das für den Versicherungsbeitrag, der aber noch von weiteren Parametern bestimmt wird.

Der GDV errechnet jedes Jahr die Schadensbilanzen der gut 400 Zulassungsbezirke Deutschlands und teilt diese in Regionalklassen ein. Die Regionalklasse hängt vom Wohnort des Halters ab. Auch für Kasko-Policen gibt es Regionalklassen – hier gibt es zu 2023 etwas weniger Verschiebungen als bei der Haftpflicht. Egal, ob Haftpflicht oder Kasko: In welche Regionalklasse der eigene Bezirk eingeordnet ist, kann man über die Regionalklassen-Abfrage auf dem GDV-Portal abfragen.

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Tausende Euro vom Staat: Wer im Dezember seine IBAN meldet, soll sie bekommen

Ob es wirklich dazu kommt, dass Bürgerinnen und Bürgern das von der Ampel versprochene Klimageld gezahlt bekommen, ist noch unklar. Starten will man dennoch in wenigen Wochen damit, IBAN- und Steuernummern einzusammeln, um eine Direktzahlung möglich zu machen.

Co2-Preis mit Klimageld: Das gilt im Dezember

„Voraussichtlich ab Dezember 2023“, so erklärt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), sollen kontoführende Kreditinstitute und Familienkassen damit beginnen können, Bankverbindungsdaten (IBAN und gegebenenfalls BIC) zu übermitteln. Diese sollen dann durch das BZSt zusammen mit der Steuer-ID-Nummer der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers in einer Datenbank gespeichert werden.

Ziel ist es, den Bund dazu zu befähigen, das genannte Klimageld, aber auch andere in Aussicht gestellte Zahlungen, überweisen zu können. Staatliche Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger könnten damit künftig auf vergleichsweise einfachem Weg und gebündelt transferiert werden.

3 Möglichkeiten zur IBAN-Meldung

Insgesamt gibt es laut Bundesregierung drei Optionen, um die IBAN für Klimageld und Co. an das BZSt zu übermitteln. Erstens stehen die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit in der Pflicht, Bankverbindung von Kindergeldempfänger*innen weiterzugeben, und zwar ohne deren Zutun.

Banken dagegen sollen die Kontoverbindungsinformationen auf expliziten Wunsch ihrer Kundschaft an das BZSt transferieren. Dabei steht ihnen die Wahl des Verfahrens frei. Die dritte Option sieht schließlich vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihre IBAN selbst und über das Steuerportal Elster senden können.

Wann kommt das Klimageld?

Rein theoretisch ist eine Auszahlung des Klimageldes und anderer Beträge dann ab 2025 möglich, heißt es laut heise. Zwar hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) im August 2022 erklärt, dass allein das Einsammeln der nötigen Kontoinformationen sowie das Verknüpfen mit einer entsprechenden Steuer-ID „mal eben 18 Monate“ dauern würde.

Im September 2023 stellte er dann jedoch im Bundestag in Aussicht, dass man bereits intensiv am Klimageld arbeite: „Die Verabredung der Koalition ist: In dieser Wahlperiode steht der Mechanismus zur Verfügung. In der nächsten Wahlperiode wird erstmals ausgezahlt. Ich glaube, wir können schneller sein. Technisch wird es schon 2025, also früher als von der Koalition geplant, möglich sein, Klimageld auszuzahlen.“

Person hebt Geld am Automaten ab

Person hebt Geld am Automaten ab© Bereitgestellt von Futurezone

Wie hoch ist das Klimageld?

Einen pauschalen Betrag gibt es nicht, da das Klimageld laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Einkommen festgemacht wird. Dazu rechnet man ein Beispiel an zwei finanziell unterschiedlich gestellten Personen vor: Eine ist einkommensschwach und stößt entsprechend weniger CO₂ aus (im Beispiel sechs Tonnen pro Jahr). Die andere Person hat ein deutlich höheres Einkommen und einen jährlichen CO₂-Ausstoß von 100 Tonnen.

Geht man von einem CO₂-Preis von 65 Euro pro Tonne aus, zahlt die Person mit weniger Geld 390 Euro und die einkommensstarke Person 6500 Euro. Insgesamt ist das ein Einkommen von 6890 Euro für den Staat. Beide Bürger*innen bekämen am Ende jeweils 3445 Euro ausgezahlt. Wer einkommensschwach ist, würde damit mehr vom Klimageld profitieren als jene Menschen mit hohem Einkommen.

Das steckt hinter dem Klimageld

Hinter dem Begriff Klimageld verbirgt sich eine Zahlung, die Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verknüpfen soll, erklärt die Tagesschau. Dabei versteuert der Staat den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 und gibt die Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurück.

Eine Umverteilung von oben nach unten findet dabei demnach statt, weil Menschen statistisch gesehen einen deutlich höheren CO2-Ausstoß verursachen, je mehr Geld sie zur Verfügung haben. Dieses investieren sie beispielsweise in Flugreisen, größere Autos und größere Wohnungen.