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Führerscheine

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Bald laufen die ersten Führerscheine ab! - Führerschein-Zwangsumtausch

 

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Der Zwangsumtausch soll bis 2033 in Stufen erfolgen, aber schon Anfang 2022 enden die ersten Fristen.

Nach einer EU-Richtlinie sollen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Durch den geplanten Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst, erklärt der ADAC: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Übrigens: die neuen Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann wieder erneuert werden.

Die Fristen zum Umtausch

Was brauche ich für die Umschreibung des Pkw- oder Motorradführerscheins?

Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Häufig ist das kostenlos.

Ich wohne im Ausland – muss ich auch in Deutschland tauschen?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, dann sind Sie von den hier beschriebenen Umtauschfristen nicht betroffen. Sie unterliegen den Regelungen (etwaige Umtauschfristen oder Gesundheitsuntersuchungen) des Landes, in dem Sie ihren Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) haben. Welche konkreten Regeln im Ausland bestehen, erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem ausländischen Wohnort.

Soweit Sie Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU haben müssen Sie Ihren Altführerschein jedoch bis spätestens zum 19.1.2033 umtauschen.

Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen?

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2 oder 3) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer oder rosafarbener Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine umfangreiche Umtauschtabelle beinhaltet Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.

Wie viel kostet der Umtausch?

Die Kosten betragen ca. 25 Euro.

Wo und wie oft muss umgetauscht werden?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen werden im neuen Führerscheindokument auf 15 Jahre befristet.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?

Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Vermutlich müssen Sie den umgetauschten Führerschein dann schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation vorlegen. Verpassen Sie auch diese Frist, droht wieder ein Verwarngeld.

Darf ich mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen im Ausland fahren?

Das hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen. .

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Porsche, Mercedes, AUDI, BMW: Fahrer dieser Automarken sammeln die meisten Punkte in Flensburg

 

Eine Auswertung des Vergleichsportals "Check24" hat ergeben, wie viele Punkte in Flensburg Fahrer abhängig von der Marke ihres Autos haben. Welche Marke ganz vorne liegt und mit welchem Modell die wenigsten Verkehrssünden begangen werden, erfahren sie hier.

Porsche-Fahrer haben die meisten Punkte

Das Maklerportal "Check 24" hat über eine Auswertung der über die Website abgeschlossenen Kfz-Versicherungsverträge errechnet, welche Autofahrer gemessen an der Marke ihres Fahrzeugs die meisten Punkte in Flensburg haben. Wie sich herausstellt, belegen Porsche-Fahrer mit dem größten Anteil den ersten Platz. Knapp elf Prozent der Porsche-Besitzer geben beim Neuabschluss eines Versicherungsvertrags an, dass sie bereits Punkte in Flensburg haben, wie inFranken.de berichtet. Die darauffolgenden Plätze nehmen weitere meist hochmotorisierte Automarken ein. So sind es bei Jaguar 9,6 Prozent, bei AUDI, BMW und Land Rover jeweils gut 8 Prozent. Damit liegen diese Marken deutlich über dem bundesweiten Schnitt, denn dieser liegt bei 6,5 Prozent der Fahrer.

Ergebnisse decken sich mit den Typklassen der Versicherungen

Absolute Zahlen nennt "Check24" nicht, doch über das Portal wird laut chip.de alljährlich eine große Anzahl von Versicherungsverträgen verkauft. Interessant ist, dass sich die Auswertung in etwa mit der Kfz-Typklassenstatistik der Versicherungen deckt, die die Schaden- und Unfallbilanzen der einzelnen Autotypen widerspiegeln. Je höher dabei die Typklasse des jeweiligen Modells, desto schaden- und unfallträchtiger ist es auch. In der insgesamt 31.000 Modelle umfassenden Typklassenstatistik von "Check24" liegen viele der genannten Marken auf den vordersten Plätzen. Das am wenigsten unfallträchtige Modell am hinteren Tabellenende ist die von 1954 bis 1962 gebaute und als "Knutschkugel" bekannte BMW Isetta. Das kleine Rollermobil mit seinem 12 PS-Motor wird in den Bereichen Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko jeweils in der niedrigsten Typklasse eingestuft.

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Kommentar zur Führerschein-Novellierung der EU: EU verschlimmbessert Führerschein-Regeln

"Worum geht’s eigentlich beim Führerschein?", fragt sich Digital-Chefredakteur Gerd Stegmaier angesichts von weltfremden Gewichtsgrenzen für den Autoführerschein und Vorschlägen, bei jungen Leute Fahrzeuggewicht und Alter in Verbindung zu bringen.

Anhängerführerschein, Sicherheitskampagne

Anhängerführerschein, Sicherheitskampagne© ams

Autos dienen in der Regel der Beförderung von Personen und/oder dem Gütertransport. Anders als der Name suggeriert, fahren Autos nicht selbst, sondern benötigen einen Fahrer, der sie kontrolliert. Außer Kontrolle haben sie ein hohes Schadenspotenzial. Die Energie, die sich im ungünstigen Fall gegen andere Verkehrsteilnehmer richtet, entspricht dem Impuls, also dem Produkt aus Geschwindigkeit und bewegter Masse.

,Eine Novellierung soll die Fahrzeugklassen in der EU scheinbar passend dazu "gemäß den grundlegenden Faktoren der Straßenverkehrssicherheit wie Masse und Geschwindigkeit" klassifizieren. Das klingt zunächst nachvollziehbar, siehe vorheriger Absatz.

Ist hohes Gewicht schwer beherrschbar?

Andererseits lässt die Gleichgewichtung der Einflussfaktoren außer Acht, dass sich Schadenswahrscheinlichkeit gerade bei Fahranfängern vor allem nach möglichen Fahrleistungen und Geschwindigkeiten richtet, während eine höhere Masse bei einem Fahrzeug die Anforderungen an den Fahrer nicht proportional erhöht. Besondere Fähigkeiten hingegen erfordert eher ein Anhänger beispielsweise. Das wirkt jedoch weder in aktuellen Führerscheinregeln vernünftig berücksichtigt, noch in geplanten Änderungen: Wer seinen Führerschein der Klasse B (Pkw) nach 1998 gemacht hat, darf keine Fahrzeuge bewegen, die mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht erreichen können – 750 kg der 3,5 Tonnen sind aber für einen Anhänger erlaubt. Es befrage sich jeder selbst, wie gut er mit einem voll besetzten und beladenen E-SUV umgehen kann und wie mit einem, der einen 750 kg schweren Anhänger zieht.

Nun diskutiert die EU eine Novellierung. Der Richtlinien-Entwurf sieht vor, dass Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden (auch Wohnmobile), mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4.250 Kilogramm künftig mit der Klasse B gefahren werden dürfen. Vorausgesetzt, man besitzt die Klasse B bereits seit zwei Jahren.

Fahranfänger haben es schwer

Im EU-Parlament kursieren aber auch Vorschläge, die eine niedrigere Gewichtsgrenze favorisieren. Zum Beispiel von Karima Delli (Fraktion Die Grünen/EFA). Sie ist die Berichterstatterin, die den "Entwurf eines Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein" verantwortet. Und sie findet, Fahranfänger sollen mit dem Führerschein der Klasse B künftig nur noch Autos mit einem Gewicht von bis 1.800 Kilogramm fahren dürfen. Erst mit 21 Jahren könnten sie dann in einer zweiten Prüfung den Führerschein der Klasse B Plus erwerben und schwerere Fahrzeuge fahren.

 

Im Bericht von Karima Delli heißt es, man wolle den derzeitigen Rechtsrahmen so aktualisieren, dass er "nachhaltig, inklusiv, intelligent und resilient ist. Er sollte der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass die Emissionen und der Energieverbrauch, die der Verkehr verursacht, verringert werden müssen …".

Niedriges Gewicht ist nicht unbedingt nachhaltig

Das klingt gut, aber die offenbar daraus abgeleiteten Regeln für Führerscheine sprechen dem Hohn. Die 1.800-Kilogramm-Grenze etwa würde Fahranfängern erlauben, einen Ford Fiesta ST mit bis zu 200 PS zu fahren, aber keinen elektrischen VW ID.3.

 

Sicherheit: Der kleine Ford mit überschaubaren Knautschzonen schafft mehr als 200 km/h, der ID.3 ist bei 160 km/h abgeregelt. Nachhaltigkeit: Der Fiesta stößt (je nach Fahrweise) etwa 200 Gramm CO₂ pro Kilometer aus, ein ID.3 – geladen mit deutschem Netzstrom – etwa 86 Gramm, mit Strom aus einer PV-Anlage null Gramm. Inklusion: Den ID.3 oder ein anderes Auto mit mehr als 1,8 Tonnen Gesamtgewicht finden Fahranfänger vielleicht in der Garage der Eltern. Wenn diese ihnen den in Deutschland gut 3.000 Euro teuren Führerschein bezahlt haben, könnten sie damit ein Jahr begleitet Erfahrung sammeln, um sich danach sicher im Verkehr bewegen zu können.

Inklusiv? Muss auch für Konzepte gelten

Ja, die hohen Unfallquoten junger Fahrer sind bekannt. Dass diese mit dem hohen Gewicht moderner Autos zusammenhängen, lässt sich aus keiner Statistik herauslesen. Dass schwerere Autos per se weniger nachhaltig sind, stimmt, seit es E-Autos gibt, ebenfalls nicht mehr. Sicher, nachhaltig, inklusiv – das sind die richtigen Ziele für den Verkehr. Aber eine 1:1-Umsetzung in Führerschein-Regeln ist am Ende nur gut gedacht. Gut gemacht wären Maßnahmen zur Zielerreichung, wenn sie das Gesamtsystem Verkehr mitbetrachteten. Überspitzt formuliert: Lieber Privatflüge verteuern als Gewichtsgrenzen für Führerschein-Neulinge heruntersetzen!

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International schon Praxis - Das bedeutet der EU-Auto-Hammer für Senioren

Fahrtauglichkeitstests für Senioren sind international betrachtet keine Seltenheit, sondern die Regel. IMAGO/Bihlmayerfotografie

Fahrtauglichkeitstests für Senioren sind international betrachtet keine Seltenheit, sondern die Regel. IMAGO/Bihlmayerfotografie© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Auf EU-Ebene wird gerade über eine große Führerschein- Neuregelung diskutiert. Unter anderem sollen strengere Regeln für Senioren und Fahranfänger eingeführt werden. Ab einem gewissen Alter sollen ältere Menschen immer wieder auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft werden - auf eigene Kosten.

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf 0 zu senken. Dazu ist eine große Führerscheinreform geplant. Eckpunkte derer sind schon seit Mai bekannt. Jetzt liegt ein erster konkreter Entwurf für die vierte EU-Führerscheinrichtlinie vor, den die französische EU-Parlamentsabgeordnete Karima Delli (Europe Ecology – The Greens) vorbereitet hat. Sie würde das bestehende Regelwerk von 2013 ergänzen.

Darin ist vorgesehen, die Gültigkeit von Führerscheinen künftig stärker zu begrenzen. Generell soll es bei der jetzigen Dauer von 15 Jahren bleiben, mit dem Alter soll die Gültigkeit aber eingeschränkt werden. Ab dem 60. Geburtstag soll er nur noch sieben Jahre gelten, ab dem 70. nur noch fünf Jahre und ab dem 80. Geburtstag nur noch zwei Jahre. Läuft er ab, muss er erneuert werden. Wie das geschieht, dazu ist der Entwurf der Richtlinie noch schwammig. Die Rede ist von medizinischen und psychologischen Untersuchungen, die die Fahrtauglichkeit belegen sollen, eventuell auch von Fahrtests.

Wen betreffen die neuen EU-Führerschein Vorschriften?

Die Richtlinie betont, dass bisher ausgestellte Führerscheine davon nicht betroffen sein sollen. Bisher sind alle Führerscheine unbefristet gültig. Lediglich das Ausweisdokument muss alle 15 Jahre erneuert werden. Dazu ist aber keine Prüfung erforderlich. Wer vor 2013 seinen Führerschein gemacht hat, muss ihn zudem zu bestimmten Fristen bis spätestens 2033 gegen einen einheitlichen EU-Führerschein austauschen. Auch hierbei wird aber die Fahrtauglichkeit nicht erneut geprüft.

Betroffen von der EU-Richtlinie wären also nur Menschen, die ab deren Gültigkeit einen Führerschein erwerben. Wie die Richtlinie dann konkret umgesetzt wird, ist noch unklar. Möglicherweise laufen Führerscheine dann erstmals mit dem 60. Geburtstag ab, möglicherweise sind sie pauschal 15 Jahre gültig und müssen dann stets erneuert werden, wobei im höheren Alter neue Prüfungen vorgeschrieben werden. Da aber 80 Prozent der Führerscheine in Deutschland an Menschen unter 24 Jahren ausgestellt werden, würde die Richtlinie sowieso frühestens ab dem Jahr 2059 massenhaft greifen.

Was müssten Senioren dann genau machen?

Die Pläne, dass Senioren ihre Fahrtüchtigkeit häufiger nachweisen müssen, plant die EU schon seit dem Frühjahr. Vorgesehen ist eine Verkehrstauglichkeitsüberprüfung. Wie die aussieht, ist noch nicht klar. Sie kennen eine solche Prüfung schon, wenn Sie einen Führerschein besitzen. In Deutschland ist dazu ein Sehtest vorgeschrieben, in Ausnahmefällen auch eine ärztliche Untersuchung. Für Taxis, Lkw- und Busführerscheine gibt es auch heute schon ausführlichere Tests. Auch wenn solche Prüfungen nicht vorgeschrieben sind, bietet etwa der TÜV sie freiwillig an. Dabei wird ein allgemeiner Gesundheitscheck durchgeführt, das Reaktionsvermögen, die Sinneswahrnehmung, also Hören und Sehen getestet, die körperliche Belastbarkeit, die psychische Verfassung und Ihr Konsumverhalten von Drogen und Alkohol.

Anzunehmen wäre, dass dies der Prüfung entspricht, die durch die EU-Richtlinie in Deutschland dann auch angewandt werden müsste.

Wo gibt es solche Regelungen schon?

Fahrtauglichkeitstests für Senioren sind international betrachtet keine Seltenheit, sondern die Regel. In Portugal sind ärztliche Untersuchungen schon ab dem 50. Geburtstag vorgeschrieben, in Litauen ab dem 55. Geburtstag. In Lettland, Luxemburg, Tschechien und Ungarn müssen Sie ab dem 60. Geburtstag zum Arzt, in Estland, Griechenland, Kroatien, der Slowakei und Spanien ab dem 65. Geburtstag. Mit 70 Jahren wird Ihre Fahrtauglichkeit in Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Slowenien und Zypern regelmäßig überprüft. Die Niederlande und die Schweiz verlangen das ab dem 75. Geburtstag, Norwegen ab dem 80.

Oder anders ausgedrückt: Von den 27 EU-Ländern haben 19 verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren, dazu Großbritannien, Norwegen und die Schweiz, wo der EU-Führerschein ebenfalls gilt. Auch in Deutschland gibt es sie ab dem 50. Geburtstag, aber bisher nur für Fahrer von Lkw und Bussen. Ab dem 60. Geburtstag ist hier sogar ein psychologischer Belastungstest vorgeschrieben.

Die Pläne für die EU-Richtlinie beinhalten auch deswegen Regelungen für eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren, um die verschiedenen Regelungen in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen.

Was kostet mich das?

Eine Fahrtauglichkeitsprüfung ist nicht teuer. Die Kosten schwanken je nach Region und Arzt zwischen 70 und 200 Euro. Möglich wäre, dass Krankenkassen die Kosten dafür in ihren Leistungskatalog übernehmen, wenn die Richtlinie beschlossen ist.

Wie geht es mit der Richtlinie weiter?

Bisher gibt es wie gesagt nur einen Entwurf für die Richtlinie. Diese muss jetzt erst im Europäischen Parlament und der EU-Kommission beraten, diskutiert und schließlich beschlossen werden. Richtlinien gelten dann aber nicht sofort auch wirklich. Sie sind mehr als Vorgaben der EU zu betrachten, die jeder Mitgliedsstaat anschließend in nationales Recht umsetzen muss. Dafür gibt es in der Regel eine Frist von zwei Jahren. Die jetzt vorgestellte Richtlinie dürfte also kaum vor 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.