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Gebühren

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Nach Klage von Sendern  

Verfassungsgericht setzt Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch

Für Beitragszahler geht es um eine Erhöhung von 86 Cent, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 1,5 Milliarden: Das Bundesverfassungsgericht hat den klagenden Sendern im Streit um eine Erhöhung der Beiträge Recht gegeben. 

Per Verfassungsbeschwerden haben die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland eine Erhöhung der Rundfunkgebühren durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe folgte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Argumentation der Anstalten, die dies mit der Rundfunkfreiheit begründet hatten. Die Gebühren steigen nun um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat. Die Erhöhung gelte rückwirkend ab dem 20. Juli 2021 bis zur Neuregelung. Die Sender wollen so eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen.

Das Veto von Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war damit verfassungswidrig. "Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt", hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von ARDZDF und Deutschlandradio Erfolg.

Sachsen-Anhalt blockierte 

Die Verfassungsbeschwerden der Sender waren durch eine Entscheidung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt ausgelöst worden, die im Dezember 2020 eine Abstimmung des Magdeburger Landtags über die gemeinsam zwischen allen Bundesländern beschlossene Steigerung der Rundfunkgebühren abgesagt hatte. Die Gebührenerhöhung, die Bestandteil eines Gesetzes zur Änderung des Medienstaatsvertrags ist, kann erst nach Zustimmung durch sämtliche Landtage in Kraft treten. Durch die Blockade in Magdeburg lag sie faktisch auf Eis.

In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" erfolgen müsse. Die Länder als Gesetzgeber hätten sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine "bedarfsgerechte Finanzierung" erfüllen könnten. Die Festsetzung des Beitrags müsse im Sinne der Rundfunkfreiheit in einer Weise erfolgen, die das Risiko einer "Einflussnahme" auf Programmauftrag und -gestaltung ausschließe, betonten die Richter.

Haupteinnahmequelle der Öffentlich-Rechtlichen

Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und beträgt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Für Beitragszahler geht es also um eine Erhöhung von 86 Cent.

Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow und ZDF-Intendant Thomas Bellut haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags begrüßt. Buhrow erklärte am Donnerstag in Köln, die Entscheidung versetze "uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen". Bellut erklärte in Mainz: "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."

DJV: "Schallende Ohrfeige" für Populisten 

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die Gewerkschaft Verdi begrüßten das Urteil. Es handle sich um ein "gutes Zeichen für den Qualitätsjournalismus bei ARD, ZDF und Deutschlandradio", erklärte der DJV-Vorsitzende Frank Überall am Donnerstag in Köln. Für Populisten, die über die Finanzierung Einfluss auf Programminhalte nehmen wollten, sei die Entscheidung hingegen eine "schallende Ohrfeige".

Das für die Medien zuständige Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz wertete das Urteil als "dringend notwendige Klarstellung". Damit sei ein "verfassungsrechtlich nicht zulässiger staatlicher Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt" worden.

Die AfD hingegen übte harsche Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt", sagte der Parteivorsitzende Tino Chrupalla. Es sei Zeit für die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein Bezahlmodell. "Jeder Bürger soll frei entscheiden können, ob er das Programm ganz oder teilweise abonnieren will", sagte Chrupalla, der gemeinsam mit Alice Weidel das Spitzenduo der AfD für die Bundestagswahl bildet.

 

Eine Bodenlose Frechheit für den Wähler / Gebührenzahler!

Die Gebühren sind überhöht, die Sender maßlos.

So wird für ein 5 Minuten Beitrag für Flug und Hotel, natürlich erste Klasse, nicht selten knapp 20.000,- € ausgegeben. Muss das sein?

Die Berichterstattung ist schon lange nicht mehr überparteilich und neutral.

Zum Beispiel Corona: Impfschäden, Geschädigte und Berichte über Impffolgen sowie deren Statistiken bleiben vollständig aus!!

Mutti hat eine Presse Kommunikation nach System Honecker installiert!

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Umstrittener Rundfunkbeitrag: Wer ihn zahlen muss und wer nicht

 

Immer wieder kommt es bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge zu juristischen Auseinandersetzungen: Wer muss sie bezahlen und wer nicht?

Das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wie wir es heute kennen, wurde nach den Ereignissen des zweiten Weltkriegs eingeführt. Die Medien sollten staatsfern sein und einen Beitrag zur Meinungsbildung der Gesellschaft leisten. Doch heute sehen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Gestalt von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer stärker werdender Kritik ausgesetzt. Erst letztes Jahr scheiterte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Was ist der Grund, dass immer mehr Menschen für eine Abschaffung der GEZ-Gebühren sind? Was bringen uns die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und wer muss überhaupt alles zahlen?

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Wer Rundfunkbeiträge zahlen muss, ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt, dass für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Es gibt allerdings Ausnahmen, nach denen einzelne Haushalte von den Beiträgen befreit werden können.

Zum einen gilt das für Empfänger von Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt. Allerdings müssen sich betroffene Personen selbstständig abmelden und den Bezug dieser Leistungen nachweisen. Auch Unternehmen müssen, abhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter, einen Rundfunkbeitrag zahlen.

In Bezug auf Zweitwohnung fällte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2018 ein abschließendes Urteil. Laut diesem muss man für den Zweitwohnsitz keine Rundfunkbeiträge zahlen, allerdings müssen sich Betroffene auch hier selbst darum kümmern, dass ihre zweite Wohnung von den Beiträgen befreit wird (vgl. Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Ein Punkt, der immer wieder zu Konflikten führt, ist die Irrelevanz der Frage, ob ein Wohnungsbesitzer oder -mieter die erforderlichen Geräte hat, um die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen oder nicht. Fest steht, dass die Rundfunkbeiträge von jedem gezahlt werden müssen, auch von denjenigen, die nicht die erforderlichen Empfangsgeräte haben oder mit den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht einverstanden sind.

ARD und ZDF: "Staatsfunk" und "Zwangsgebühren"?

Die Palette an Kritik, der sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgesetzt sehen, ist breit. Zu viele Sender, zu hohe Gehälter, zu wenig Wirtschaftlichkeit, zu altmodisch und zu wenig digital. Diese Vorwürfe haben irgendwo alle einen Kern Wahrheit in sich. Und dennoch sollten sie nicht dazu genutzt werden, die Relevanz von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Frage zu stellen, schreibt Harald Staun von der Frankfurter Allgemeinen.

Gerade aus den Lagern rund um die Alternative für Deutschland (AfD) ist die Kritik in den letzten Monaten und Wochen besonders laut. Medienpolitiker und -wissenschaftler sind sich einig, dass das aktuelle System nicht mehr zeitgemäß ist und reformiert werden muss. Diese Forderungen gab es allerdings bereits, als die AfD noch nicht einmal existierte. Doch ist die Forderung, das komplette System abzuschaffen, die Lösung dieses Problems?

Vermutlich nicht. Die gescheiterte Erhöhung der Rundfunkbeiträge hat viele Kritiker gefreut, doch es ist keine Lösung des eigentlichen Problems. Denn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen endlich lernen, mit den Geldern, die ihnen zur Verfügung stehen, verantwortungsbewusst und effizient umzugehen, schreibt Staun weiter.

 

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Umstrittener Rundfunkbeitrag: Wer ihn zahlen muss und wer nicht

 

Immer wieder kommt es bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge zu juristischen Auseinandersetzungen: Wer muss sie bezahlen und wer nicht?

Das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wie wir es heute kennen, wurde nach den Ereignissen des zweiten Weltkriegs eingeführt. Die Medien sollten staatsfern sein und einen Beitrag zur Meinungsbildung der Gesellschaft leisten. Doch heute sehen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Gestalt von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer stärker werdender Kritik ausgesetzt. Erst letztes Jahr scheiterte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Was ist der Grund, dass immer mehr Menschen für eine Abschaffung der GEZ-Gebühren sind? Was bringen uns die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und wer muss überhaupt alles zahlen?

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Wer Rundfunkbeiträge zahlen muss, ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt, dass für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Es gibt allerdings Ausnahmen, nach denen einzelne Haushalte von den Beiträgen befreit werden können.

Zum einen gilt das für Empfänger von Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt. Allerdings müssen sich betroffene Personen selbstständig abmelden und den Bezug dieser Leistungen nachweisen. Auch Unternehmen müssen, abhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter, einen Rundfunkbeitrag zahlen.

In Bezug auf Zweitwohnung fällte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2018 ein abschließendes Urteil. Laut diesem muss man für den Zweitwohnsitz keine Rundfunkbeiträge zahlen, allerdings müssen sich Betroffene auch hier selbst darum kümmern, dass ihre zweite Wohnung von den Beiträgen befreit wird (vgl. Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Ein Punkt, der immer wieder zu Konflikten führt, ist die Irrelevanz der Frage, ob ein Wohnungsbesitzer oder -mieter die erforderlichen Geräte hat, um die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen oder nicht. Fest steht, dass die Rundfunkbeiträge von jedem gezahlt werden müssen, auch von denjenigen, die nicht die erforderlichen Empfangsgeräte haben oder mit den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht einverstanden sind.

ARD und ZDF: "Staatsfunk" und "Zwangsgebühren"?

Die Palette an Kritik, der sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgesetzt sehen, ist breit. Zu viele Sender, zu hohe Gehälter, zu wenig Wirtschaftlichkeit, zu altmodisch und zu wenig digital. Diese Vorwürfe haben irgendwo alle einen Kern Wahrheit in sich. Und dennoch sollten sie nicht dazu genutzt werden, die Relevanz von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Frage zu stellen, schreibt Harald Staun von der Frankfurter Allgemeinen.

Gerade aus den Lagern rund um die Alternative für Deutschland (AfD) ist die Kritik in den letzten Monaten und Wochen besonders laut. Medienpolitiker und -wissenschaftler sind sich einig, dass das aktuelle System nicht mehr zeitgemäß ist und reformiert werden muss. Diese Forderungen gab es allerdings bereits, als die AfD noch nicht einmal existierte. Doch ist die Forderung, das komplette System abzuschaffen, die Lösung dieses Problems?

Vermutlich nicht. Die gescheiterte Erhöhung der Rundfunkbeiträge hat viele Kritiker gefreut, doch es ist keine Lösung des eigentlichen Problems. Denn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen endlich lernen, mit den Geldern, die ihnen zur Verfügung stehen, verantwortungsbewusst und effizient umzugehen, schreibt Staun weiter.

 

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Vermieter dürfen Kabel-TV abrechnen - bis zur Änderung

 

Mieter müssen es noch eine Weile hinnehmen, dass Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden - und die Kosten abrechnen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass das nicht gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt. Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Zum 1. Dezember 2021 tritt ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Bis Ende Juni 2024 gibt es zwar noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen jedoch alle Mieter die Wahlfreiheit - und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte.

Über einen Breitband-Kabelanschluss werden Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen. Er kann allerdings auch für andere Dienste wie Telefonate und Internet genutzt werden.

Die Wettbewerbszentrale war der Meinung, dass die Abrechnung über Betriebskosten bislang schon gegen geltendes Recht verstößt. Wenn Mieter für einen Anschluss zahlen, den sie möglicherweise gar nicht nutzen oder nicht wollen, seien auch Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil. Die Klägerin berief sich auf einen Paragrafen im Telekommunikationsgesetz, wonach ein Vertrag «zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten» höchstens eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben darf. Außerdem müsse es möglich sein, einen Vertrag für höchstens 12 Monate abzuschließen.

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Mietervertreter und Immobilienunternehmen klagen über Heizkostenverordnung

Der Deutsche Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW klagen über zusätzliche Kosten und Aufwand im Zuge der neuen Heizkostenverordnung. "Viele Mieterinnen und Mieter fühlen sich durch solche Maßnahmen abgezockt", sagte der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). "Der Klimaschutz ist beim Wohnen essenziell. Aber Mieterhaushalte tragen dafür oft einseitig die Kosten".
Das sei schon beim CO2-Preis so gewesen. Auch bei der Heizkosten-Novelle habe der Gesetzgeber versäumt, die "Kostenfrage zu lösen", bemängelte Siebenkotten. Die Unzufriedenheit bei den Mietern wachse – auch weil sich ihnen kaum Alternativen böten. "Sie können zwar die Raumtemperatur reduzieren, aber das nützt nichts, wenn sie dann frieren müssen", sagte Siebenkotten den Funke-Zeitungen. Es sei "keine Option, künftig allen zu sagen, dass sie nur noch mit zwei Pullovern in ihren Wohnungen sitzen dürfen."

GdW-Präsident Axel Gedaschko nannte gegenüber den Funke-Zeitungen die neue Heizkostenverordnung ein "Bürokratiemonster der besonderen Art". Er bezifferte die Kosten des bürokratischen Aufwands für Mehrfamilienhäuser in Deutschland auf bis zu 140 Millionen Euro pro Jahr. "Mit diesem Geld könnten stattdessen mehr als 4500 Wohnungen energetisch auf Vordermann gebracht werden", sagte Gedaschko.

Für Mieterinnen und Mieter würde sich die neue Heizkostenverordnung im Schnitt mit 30 bis 40 Euro Mehrkosten pro Jahr niederschlagen. "In schwierigen Fällen, bei sogenannten Walk-by- und Drive-by-Ableseverfahren, fallen sogar 60 bis hin zu 90 pro Wohnung an", sagte Gedaschko. "Die Mehrkosten treffen vor allem diejenigen am härtesten, die ohnehin schon wenig Einkommen haben." Er plädierte für die Einführung eines digitalen Mieterportals mit individuellen Zugängen.

Die Heizkostenverordnung war noch unter der Regierung von Union und SPD erneuert worden und trat zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Ab diesem Jahr müssen Mieterinnen und Mieter in Wohnungen mit fernablesbaren Zählern oder fernablesbaren Heizkostenverteilern einmal pro Monat über ihren aktuellen Heizenergieverbrauch informiert werden. Die Heizkostenabrechnung soll möglichst schon ab Januar 2022 einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Die Informationen können per Post, per E-Mail oder in einer App zur Verfügung gestellt werden.

Der Deutsche Mieterbund hatte schon im Vorfeld vor zusätzlichen Kosten für Mieterinnen und Mieter gewarnt - etwa durch hohe Abrechnungskosten und drastische Preiserhöhungen der Messdienstunternehmen. Vermieterinnen und Vermieter könnten den Aufwand für neu eingebaute Geräte zum Anlass für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung nehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen die Anmietungskosten für die Geräte umlegen.

Bundeswohnministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigte dagegen die Neuerungen. "Der Ansatz war, dass man Transparenz schaffen wollte", sagte sie den Funke-Zeitungen. "Das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher für den eigenen Verbrauch soll geschärft und sie zu einem geringen Verbrauch angehalten werden", sagte Geywitz. Durch die Umstellung der Fernablesbarkeit erhoffe man sich Kostenneutralität. "Wir werden uns in drei Jahren ansehen, ob die gewünschten Effekte eingetreten sind", sagte Geywitz.