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Pro und Kontra im Check  

Allwetterreifen: Sind sie im Winter erlaubt?

Kein Wechseln, kein Lagern, keine Kosten: Allwetterreifen bleiben das ganze Jahr über am Auto – auch im Winter, bei Eis und Schnee. Wann genau ist das wirklich erlaubt? Und wie sicher sind diese Reifen?

ÜBERBLICK

Viele Namen, eine Funktion: GanzjahresreifenAllwetterreifen oder M+S-Reifen (das Kürzel steht für Matsch und Schnee) – sie alle sollen den Wechsel von Sommer- und Winterreifen unnötig machen und ganzjährig Sicherheit und Komfort bieten.

Das gelingt ihnen zwar immer besser – aber noch nicht perfekt. Warum ist das so? Sind Allwetterreifen bei Schnee und Eis erlaubt? Und für welchen Fahrertypen eignen sie sich? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Was sind Allwetterreifen?

Allwetterreifen ähneln einem klassischen Winterreifen, funktionieren aber im heißen Sommer besser. Der Grund dafür findet sich in ihrem Aufbau. Ein Winterreifen hat auf seiner gesamten Lauffläche gut sichtbare Lamellen. Das Gummi der Reifen bleibt auch bei Kälte weich und griffig. Dadurch verzahnen sie sich optimal mit der Fahrbahn. Der Ganzjahresreifen hingegen hat meist nur in der Mitte seiner Lauffläche Lamellen, an ihren Rändern hingegen ähnelt er einem Sommerreifen. Dadurch ist der Ganzjahresreifen bei Schnee und Eis meist weniger gut als ein Winterreifen, dafür aber auch im Sommer brauchbar.

Sind Allwetterreifen im Winter erlaubt?

Ja, unter zwei Bedingungen erfüllen sie die Winterreifenpflicht:

  • Auf ihrer Seitenwand müssen sie das Alpine-Symbol (eine stilisierte Schneeflocke) tragen.
  • Außerdem muss ihr Profil laut Gesetz mindestens 1,6 Millimeter tief sein. Allerdings empfehlen Experten ein mindestens 4 Millimeter tiefes Profil.

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2018 müssen die Reifen im Handel das Alpine-Symbol (eine Schneeflocke) aufweisen. Nur dann genügen sie der Winterreifenpflicht. M+S-Reifen ohne Schneeflocke dürfen Sie nur noch bis zum Jahr 2024 fahren.

Allwetterreifen: Die Vor- und Nachteile im Überblick

Im Sommer haben viele Allwetterreifen einen längeren Bremsweg als Sommerreifen: Auf trockener Straße kommen Sommerreifen 5,4 Meter schneller zum Stehen. Das zeigen verschiedene Tests von Automobilclubs.

Diese Tests bestätigen aber auch, dass viele Allwetterreifen inzwischen sowohl im Winter als auch im Sommer zu kurzen Bremswegen in der Lage sind. Trotzdem lautet das Fazit der Experten: Ganzjahresreifen sind nur ein Kompromiss – Sommer- und Winterreifen bieten jeweils bessere Leistungen.

Hinzu kommt: Höherer Kaufpreis, höherer Verschleiß, höherer Spritverbrauch – das knabbert an der Ersparnis durch die wegfallenden Reifenwechsel.

Für wen eignen sich Allwetterreifen?

Unter diesen Umständen sind Allwetterreifen eine gute Wahl:

  • Sie fahren eher selten Auto
  • Sie sind vor allem in der Stadt unterwegs
  • Sie haben ein kleines Auto mit relativ geringer Motorleistung
  • Sie können bei ungewöhnlich schlechtem Wetter das Auto auch mal stehen lassen

Für wen eignen sich Allwetterreifen nicht?

Unter diesen Umständen sollten Sie auf Sommer- und Winterreifen setzen:

  • Sie fahren sehr viele Kilometer – und das auch mal im Gebirge oder bei Hitze
  • Sie haben ein großes, schweres und schnelles Auto mit viel Leistung
  • Sie sind bei Wind und Wetter auf das Auto angewiesen

 

 

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Welchen Führerschein für welchen Wohnwagen? - Fahrerlaubnis für den Caravan und Gespannfahrer

 

Im Dickicht der verschiedenen Führerscheinklassen verliert so manch Campingneuling schon mal den Überblick. Die Regelungen scheinen kompliziert, Klassenbezeichnungen wie 3BE oder B96 wenig einleuchtend. Maßgebend ist immer das Gewicht des Caravans oder die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger.

Werden die Vorschriften missachtet, fallen hohe Bußgelder und Fahrverbote an. Denn wer ein Gefährt steuert oder einen Anhänger zieht, ohne die passende Fahrerlaubnis zu haben, begeht damit eine Straftat.

Besitzerinnen und Besitzer eines Führerscheins vor 1999

Um einen Caravan zu ziehen, haben es Personen am einfachsten, die ihre Pkw-Fahrerlaubnisprüfung vor 1999 abgelegt und somit die Führerscheinklasse 3 erworben haben. Sie dürfen Solo- und Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren sowie Gespanne mit einer Zuggesamtmasse bis 18,5 Tonnen. Ausgenommen davon sind Sattelzüge und mehrachsige Anhänger – nicht jedoch Tandemachser. Allerdings gilt diese Gewichtsgrenze nur bis zum 50. Lebensjahr. Danach verringert sich die erlaubte Gesamtmasse auf zwölf Tonnen.

Wer weiterhin 18,5-Tonnen-Züge bewegen möchte, muss den alten "Lappen" umtauschen und im aktuellen Scheckkarten-Führerschein die Klasse CE79 eintragen lassen. Dieser Zusatz bedarf jedoch alle fünf Jahre einer ärztlichen Untersuchung und eines Sehtests. Bis spätestens 19. Januar 2033 muss übrigens jeder, der noch im Besitz eines alten Führerscheins ist, diesen gegen die neue Variante tauschen.

Neue Führerschein und die Folgen

Im Besitz der Klasse B sind all diejenigen, die nach 1999 die Pkw-Prüfung abgelegt haben. Sie dürfen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen plus Anhänger bis 750 Kilogramm fahren. Überschreitet der Caravan diese Marke, ist das zunächst nicht weiter schlimm, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination in Summe 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

Da die allerdings schnell erreicht sind, ist für Caravaner die Führerschein-Erweiterung B96 interessant: Mit ihr steigt die maximal zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination auf 4,25 Tonnen, was die Auswahl an Caravans erhöht. Da der B96 keine separate Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B darstellt, ist der Erwerb verhältnismäßig unkompliziert und verlangt lediglich eine eintägige Schulung.

Hierbei stehen sowohl praktische Übungen wie Bremsen, Wenden und Rangieren auf dem Plan als auch etwas Theorie. Eine Prüfung gibt es nicht. Auch die Kosten in Höhe von 300 bis 500 Euro sind überschaubar. B96-Schulungen werden teils auch von Caravan-Herstellern oder Campingplätzen angeboten. Neulingen nimmt die Schulung zudem die anfängliche Scheu.

Um große Anhänger bis 3,5 Tonnen zu ziehen, benötigt man dagegen die eigenständige Führerscheinklasse BE. Das Zugfahrzeug darf der Klasse B entsprechend 3,5 Tonnen wiegen. Der Anhängerführerschein BE erfordert mehr Aufwand als der B96: Neben den vorgeschriebenen fünf Pflichtfahrstunden muss eine 45-minütige Prüfung absolviert werden.

Und vor jeder Reise empfiehlt es sich, sich vor Fahrtantritt über Tempolimits und Vorschriften für die Fahrzeugklasse im Reiseland zu informieren. Das beugt Ärger vor.

 

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Das waren 2020 die Lieblingsautos der Deutschen

Die Deutschen lieben ihren VW. In jedem zweiten Segment war ein Auto aus Wolfsburg 2020 der Spitzenreiter. Für Rivalen blieb da wenig Platz – insbesondere die Importeure: Nur eine Marke aus dem Ausland schaffte es ganz nach vorn.

Etwa jedes fünfte Auto auf Deutschlands Straßen ist ein VW: Von rund 48 Millionen in Deutschland zugelassenen Pkw tragen etwa zehn Millionen das Logo des Wolfsburger Weltkonzerns. Allein im vergangenen Jahr setzte er bei uns mehr als eine halbe Million Neuwagen ab (Marktanteil 2020: 18 Prozent).

Damit dominiert der Autobauer nicht nur das Straßenbild, sondern natürlich auch die gesamte Konkurrenz. Und zwar über viele Segmente hinweg: In jedem zweiten liegt ein VW ganz vorn.

Und kein Konkurrent kann – wenn auch nur ansatzweise – mithalten. Mercedes liegt in drei Segmenten vorn, Fiat zweimal. Opel und Porsche können je einmal punkten. Allerdings teilweise in Kategorien wie "Wohnmobil-Basisfahrzeug", in denen eher nicht die ganz großen Absätze erzielt werden. In den wirklich wichtigen Segmenten, etwa Mittelklasse oder SUV, gibt aber VW den Ton an.

Die Spitzenreiter auf einen Blick

  • Kleinstwagen: Fiat 500
  • Kleinwagen: Opel Corsa
  • Kompaktklasse: VW Golf
  • Mittelklasse: VW Passat
  • Obere Mittelklasse: Mercedes E-Klasse
  • Oberklasse: Mercedes S-Klasse
  • SUV: VW T-Roc
  • Geländewagen: VW Tiguan
  • Mini-Vans: Mercedes B-Klasse
  • Vans: VW Touran
  • Sportwagen: Porsche 911
  • Nutzauto: VW T6.1
  • Wohnmobil-Basisfahrzeug: Fiat Ducato

Die besten Modelle der Importeure

Fiat ist übrigens der einzige Importeur, der sich bei uns an die Spitze setzen konnte. Gut schnitten auch andere Import-Modelle ab.

  • Kleinwagen: Renault Zoe
  • Kompaktklasse: Skoda Octavia
  • Mittelklasse: Tesla Model 3
  • Obere Mittelklasse: Volvo V90
  • Oberklasse: Tesla Model S
  • SUV: Hyundai Kona
  • Geländewagen: Skoda Kodiaq
  • Mini-Van: Peugeot 3008
  • Van: Seat Alhambra
  • Sportwagen: Ford Mustang
  • Nutzauto: Dacia Dokker
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Was sich 2021 für Autofahrer ändert

Das neue Jahr bringt mal wieder einige Neuerungen für Autofahrer mit sich. Manches ist schon beschlossene Sache, anderes noch in der Schwebe. Was 2021 gelten wird und womit Sie schon mal rechnen sollten, erfahren Sie hier.

Bußgeldkatalog

Eigentlich hätte die Reform des Bußgeldkatalogs längst geregelt sein sollen. Aber Bundesregierung und Länder suchen weiterhin nach einem Kompromiss. Finden sie ihn im kommenden Jahr, dann gelten unter anderem höhere Strafen für Autofahrer, die Radler gefährden. Und auch zu schnelles Fahren wird härter bestraft.

Spritkosten

Tanken wird im neuen Jahr deutlich teurer. Das liegt zum einen an der Einführung eines neuen CO2-Preises von 25 Euro pro Tonne. Sie macht E10-Benzin rund sieben Cent und Diesel etwa acht Cent teurer.

Hinzu kommt das Ende der Mehrwertsteuersenkung. Alles in allem geht der ADAC von einem Preisanstieg um zehn bis elf Cent aus. Vor Silvester noch einmal vollzutanken, lohnt sich also. Wann Sie im Verlauf des Tages am günstigsten tanken, erfahren Sie hier.

Kfz-Steuer

Der CO2-Aufschlag bei der Kfz-Steuer bekommt mehr Gewicht. Teurer wird die Steuer für neu zugelassene Autos mit mehr als 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. E-Auto-Fahrer profitieren hingegen: Die Kfz-Steuerbefreiung für Stromer gilt nun für Erstzulassungen bis Ende 2025. Auch Pendler sollen entlastet werden. Ab dem 21. Kilometer gibt es mehr Geld, die Pendlerpauschale steigt von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Dabei spielt keine Rolle, welches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt wird.

Spritmesser in Neuwagen

Die Hersteller müssen der EU-Kommission künftig den Realverbrauch jedes einzelnen Autos melden. Dazu bauen sie ab Januar in allen Neuwagen einen sogenannten "On Board Fuel Consumption Monitor" ein. Diese Pflicht ergibt sich aus der ab Januar für alle Neuwagen geltenden Abgasnorm Euro-6d-final, die Euro-6d-temp endgültig ablöst.

Wichtig vor allem für die Autohersteller: Der durchschnittliche Flottengrenzwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer gilt künftig ohne Hintertür, bei Überschreitung drohen Strafen. Strenger werden außerdem die Regeln für den NOx-Ausstoß.

Neuer Grenzwert für Motorräder

Auch für Motorräder gelten neue Grenzwerte: Die Euro 5-Norm ist ab Januar für alle neu zugelassenen Motorräder verbindlich. Ein Abverkauf von Euro-4-Lagerbeständen ist aber auch 2021 unter bestimmten Bedingungen noch möglich.

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Diese Änderungen bringt die Neufassung des Bußgeldkatalogs

 

Es war ein zähes Ringen. Nun aber greifen bald Änderungen am Bußgeldkatalog. Kernbotschaft: Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden – dafür setzt der Bund auf höhere Strafen.

Für Verkehrssünder wie Raser wird es aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr deutlich teurer werden. Das gilt zum Beispiel auch für Parkverstöße. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern will der Bundesrat in der kommenden Woche, am 8. Oktober, über Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden. Das geht aus der Tagesordnung hervor. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen.

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), rechnet fest mit einer Zustimmung. In diesem Fall muss Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung noch unterschreiben. Die Änderungen am Bußgeldkatalog treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft - zur „ausreichenden Vorbereitung der praktischen Umsetzung“.

Schaefer sagte der Deutschen Presse-Agentur, die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.“

Sie lobte den im April gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern als „echten Durchbruch“, bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

Schaefer sagte, auch Scheuer habe eine konstruktive Rolle gespielt. „Es war ein gegenseitiges Nehmen und Geben.“ Die Grünen, die ursprünglich schärfere Regeln für einen Führerscheinentzug wollten, seien in dem Punkt über ihren Schatten gesprungen. Scheuer habe sich kompromissbereit bei der Erhöhung der Bußgelder gezeigt.

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Maßnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können.

Insgesamt sei die Novelle aber nur ein „Trippelschritt“ gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. „Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten.“ Das müsse sich ändern aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit. „Kommunen brauchen die Möglichkeit, großflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf.“ Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. „Damit das in der kommenden Legislatur klappt, muss das in den ersten 100 Tagen beginnen“, so Krone.

Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:

  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
  • Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.