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Grünes Kennzeichen: Was der große Vorteil daran ist

Das grüne Kennzeichen kommt nur bei ganz bestimmten Anhängern und Zugmaschinen zum Einsatz.

Das grüne Kennzeichen kommt nur bei ganz bestimmten Anhängern und Zugmaschinen zum Einsatz.© Bild: EFAHRER.com

Das grüne Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die von der Steuer befreit sind. Doch das Kennzeichen gibt es nicht für jeden. Denn die Steuerbefreiung regelt genau Paragraf 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Wie der ADAC erklärt, können aber auch Halter steuerpflichtiger Anhänger eine entsprechende Befreiung beantragen. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der Halter für das Zugfahrzeug einen Anhängerzuschlag bezahlt. Der liegt derzeit bei 373,24 Euro im Jahr. Allerdings gibt es auch hier einige Einschränkungen. Das Zugfahrzeug darf kein Pkw oder Kraftrad sein und Wohnanhänger erhalten die Befreiung ebenfalls nicht.

Steuerfrei und teilweise auch nicht versicherungspflichtig

Ein grünes Kennzeichen erhalten ausschließlich Anhänger und Zugmaschinen. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge von der Steuer befreit sind. Dabei darf das Fahrzeug nur zu einem bestimmten Zweck genutzt werden. Bei den Anhängern gehört dazu etwa der Transport von Tieren für Sportzwecke, Rettungsboote für den Rettungsdienst oder den Katastrophenschutz und Sportgeräte. Solche Sportanhänger sind zudem nicht versicherungspflichtig, da sie beim Fahren über das Zugfahrzeug versichert sind.

Zugmaschinen, Kraftfahrzeuganhänger und Sonderfahrzeuge erhalten das grüne Kennzeichen nur dann, wenn sie bei einem der folgenden fünf Szenarien zum Einsatz kommen:

  • Durchführung von Lohnarbeit für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
  • Beförderung von Milch, Molke, Rahm oder Magermilch
  • In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Pflege von öffentlichen Grünflächen durch Land- oder Forstwirte oder bei der Straßenreinigung
  • Beförderung für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe

Es gibt allerdings auch Fahrzeuge, die zwar von der Steuer befreit sind, aber kein grünes Kennzeichen erhalten. Dazu gehören etwa:

  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
  • Behördenfahrzeuge
  • Personalfahrzeuge von diplomatischen und konsularischen Vertretungen
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen
  • Kraftomnibusse und Pkws mit acht oder neun Sitzen
  • Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
  • Besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge
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Versicherer: Hohe Reparaturkosten bei Elektroautos – Prämiensteigerung droht

Der Reparaturaufwand an einem Elektrofahrzeug nach einem Unfall ist größer und damit teurer als bei einem vergleichbaren Verbrenner. Die Versicherer warnen vor Konsequenzen.

Die Reparatur von Elektroautos ist um ein Drittel teurer als bei einem vergleichbaren Verbrenner. Allerdings gibt es derzeit noch weniger Unfälle mit E-Modellen. Das sind die Ergebnisse einer Untersuchung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Branchenverband befürchtet bereits langfristige Konsequenzen. „Wenn die Kosten für Elektromobilität aus dem Ruder laufen, sinkt auch deren Akzeptanz“, befürchtet Heinz Gressel, Vorsitzender des GDV-Ausschusses Kraftfahrt.

Für die Untersuchung haben die Experten 37 Modellpaare aus Elektroautos und den vergleichbaren Verbrennern gebildet. Bei baugleichen Modellen wie dem VW Golf VII und dem entsprechenden Elektro-Golf VII war das einfach. Wo es keine direkten Vergleichsfahrzeuge gab, haben die Experten dem Elektromodell einen passenden Verbrenner eines anderen Herstellers gegenübergestellt.

Ein Tesla Model 3 Allrad der ersten Generation bekam es mit dem BMW 330i zu tun, ein Tesla Model S Allrad der ersten Generation musste es mit dem BMW 540i XDrive aufnehmen. Gemessen wurde die Häufigkeit und Höhe der Schäden sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung über drei Jahre.

Dass die Reparaturkosten bei Elektrofahrzeugen im Schnitt deutlich höher ausfallen als bei Verbrennern, führt Christoph Lauterwasser auf vier Gründe zurück. Für den langjährigen Geschäftsführer des Allianz Zentrums für Technik (AZT) ist die teure Batterie der größte Kostentreiber. „Ein Tausch kann in der Praxis zwischen 10.000 und 40.000 Euro kosten“, so Lauterwasser.

Daneben führe die Unsicherheit der Werkstätten im Umgang mit beschädigten Elektroautos zu hohen Kosten. Nach seiner Ansicht sind die Kriterien zum Tausch einer Batterie zu pauschal. Hinzu kämen lange Standzeiten in Quarantäne, damit die Batterie abkühlen kann, sowie hohe Reparaturkosten in den Werkstätten. Wegen hoher Brandgefahr müssen Elektrofahrzeuge häufig zum Abkühlen in Tauchbäder. „Nach unserer Beobachtung werden E-Autos oft nach relativ harmlosen Schäden getaucht, was so erst zu einem Totalschaden führt“, kritisiert GDV-Experte Gressel.

Weniger Unfälle mit Elektroautos

Die Versicherer beobachten aber auch einen gegenläufigen Effekt. „In der Kfz-Haftpflichtversicherung – also bei Unfällen, bei denen mit einem Auto andere geschädigt werden – verursachen Elektroautos im Durchschnitt weniger Unfälle als vergleichbare Verbrenner“, sagt Asmussen. Noch deutlicher wird der Unterschied in der Vollkaskoversicherung, bei der auch Schäden am eigenen Auto abgedeckt werden. Hier passieren rund 20 Prozent weniger Unfälle.

Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstandschef des Branchenführers Huk-Coburg, erkannte diesen Trend schon vor Jahren und machte dafür den ökologischen Ansatz von E-Auto-Fahrern verantwortlich. Diese würde zurückhaltender fahren. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen begründete die geringeren Schäden auch damit, dass Elektrofahrzeuge häufig in der eigenen Garage geladen werden, was das Risiko von Diebstahl, Hagel- oder Marderschäden verringert.

Die höheren Schadenssummen je einzelnem E-Auto könnten in Zukunft zu höheren Prämien für die Kunden führen. „Was den Schaden treibt, wird sich irgendwann in den Typklassen wiederfinden“, blickt Heinz Gressel nach vorn. In den Typklassen spiegeln sich die Schaden- und Unfallbilanzen der einzelnen Modelle wider, sie werden jedes Jahr angepasst. Im Moment zeigt sich bei der Gegenüberstellung von E-Autos und Verbrennern bei den vergleichbaren Modellen häufig noch ein leichter Vorteil zugunsten der Elektroantriebe.

Vorschläge gegen steigende Kosten

Auffällig sind heute allerdings schon der hochpreisige Tesla Model S Allrad der ersten Generation, der in der Haftpflichtversicherung in der hohen Typklasse 22 eingestuft ist, in Vollkasko ist es gar die Typklasse 28. In der Haftpflicht gibt es 16 Typklassen von der niedrigen zehn bis zur hohen 25, in der Vollkasko reicht die Spannbreite von zehn bis 34.

Damit durch die hohen Schäden in Zukunft nicht deutlich mehr Elektrofahrzeuge in höhere Typklassen eingestuft werden, haben die Versicherer eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen. So soll das Design angepasst werden, damit Batterien künftig besser vor Unfallschäden geschützt sind. Daneben sollten Werkstätten und Gutachtern aussagekräftige Diagnosedaten zum Zustand der Batterie nach einem Unfall zur Verfügung gestellt werden.

Nachholbedarf sehen die Versicherer auch bei der Qualifikation von Werkstätten, Abschleppunternehmen und Feuerwehren. Zudem müsse generell wieder mehr repariert statt nur ersetzt werden. Vielfach stünden dem noch strikte Vorschriften im Wege. „Es muss mehr Möglichkeiten zur Reparatur geben“, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen. Der bisherige Weg, viele Teile pauschal nach einem Unfall auszutauschen, sei weder ökologisch noch nachhaltig.

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Führerscheinentzug wird ausgeweitet: Autofahrern drohen neue Knallhart-Regeln

Führerschein, Verkehrskontrolle© Panama Pictures/Imago, Zoonar/Imago; Collage: RUHR24

Der Führerscheinentzug soll erweitert werden: In Straßburg zeichnet sich eine Mehrheit im Europaparlament ab, die für eine EU-weite Durchsetzung von Fahrverboten eintritt.

Deutschland – Fahrverbote werden künftig wohl europaweit durchgesetzt. Dafür spricht sich eine Mehrheit im Europaparlament aus. Auch die Regeln für den Führerscheinentzug sollen härter werden.

Führerscheinentzug wird ausgeweitet – Autofahrer drohen EU-weite Knallhart-Regeln

Aktuell können sich Autofahrer, denen in einem EU-Land die Fahrerlaubnis entzogen wurde, in anderen Mitgliedsstaaten weiterhin ans Steuer setzen. Beispielsweise darf ein Deutscher, der im Italien-Urlaub ein Fahrverbot erhält, in Deutschland trotzdem fahren. Eben dieses soll mit den Neuregelungen nicht mehr möglich sein.

Außerdem sollen auch die Regeln für das Fahrverbot EU-weit vereinheitlicht werden:

  • So könnte bald EU-weit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 Kilometern pro Stunde den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
  • Besonders streng wollen es die Abgeordneten in Wohngebieten handhaben: Hier könnte bereits eine Überschreitung um 30 km/h zum Führerscheinentzug führen.
  • Hat ein EU-Staat einem Autofahrer ein Fahrverbot ausgesprochen, soll spätestens nach 25 Tagen geklärt sein, ob der Führerscheinentzug in der gesamten EU Gültigkeit erlangt.
  • Zudem soll das Fahren ohne gültigen Führerschein als schwerwiegender Verkehrsverstoß eingestuft und einheitlich geahndet werden.

Führerscheinentzug – EU-Länder haben aktuell unterschiedliche Regelungen

In Deutschland führen bereits jetzt Geschwindigkeitsübertretungen innerorts von mehr als 30 km/h zu einem Fahrverbot. Auch bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze oder aber dem Konsum illegaler Drogen kann der Führerschein weg sein.

Im Gegensatz dazu stehen die Regelungen in Italien und Österreich, die eigene Grenzwerte für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholkonsum am Steuer festlegen. Die geplanten EU-weiten Regelungen könnten somit zu einer Vereinheitlichung der Maßnahmen gegen Verkehrsverstöße führen und laut ADAC zugleich die Sicherheit auf Europas Straßen erhöhen. (Weitere News für Autofahrer auf RUHR24).

Fahrverbot wird ausgeweitet – neue Regelungen benötigen Zeit

Bevor die neuen Regelungen greifen können, steht noch die Abstimmung mit den EU-Staaten aus. Die Mitgliedsländer haben sich bisher nicht auf eine gemeinsame Linie geeinigt, die Verhandlungen sollen erst nach der Wahl eines neuen Parlaments im Sommer beginnen.

EU-weites Fahrverbot – Diskussionen über Details der Umsetzung

Während das Vorhaben fraktionsübergreifend Zustimmung findet, gibt es bei den Details unterschiedliche Ansichten. So plädieren einige Abgeordnete, darunter der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner, für eine Ausweitung der Maßnahmen auf weitere Verkehrsverstöße.

Andere, darunter der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, betonen hingegen die Notwendigkeit einer Beschränkung auf schwerwiegende Vergehen. Eine kontroverse Debatte entfacht auch die Idee eines EU-weiten Punktesystems, das von den Grünen befürwortet, von anderen aber abgelehnt wird.

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Verkehr: Gleich 9 Führerschein-Änderungen – das kommt ab heute auf Millionen Autofahrer zu

Wer einen Führerschein besitzt, muss sich womöglich bald an andere Vorschriften halten. Allein in Deutschland würden die vier geplanten Zusatzregeln 57 Millionen Autofahrende betreffen.

Neu beim Führerschein: Das ist geplant

100 Tage vor der Europawahl steht die wichtige Entscheidung rund um den Führerschein an. Im Fokus der Abstimmung finden sich mehrere Themen, die das Europäische Parlament am 28. Februar 2024 diskutiert. Darunter die Notwendigkeit eines Gesundheits-TÜV, um die Erlaubnis auch langfristig behalten zu dürfen.

Auf Kritik stoßen die geplanten Änderungen bereits. So beklagen Gegner*innen „Grüne Verbotsfetischisten“, einen „ideologischen Feldzug“ oder „Autofahrer im Kreuzfeuer der EU-Kommission“, wie Focus berichtet. Jens Gieseke, CDU-Verkehrsexperte im Parlament, ermahnte dazu, dass ein Führerschein Freiheit bedeute und deshalb „Schluss mit der Bevormundung“ gemacht werden müsse.

Diese Vorschriften könnten kommen

Befürworter*innen des Vorhabens, wie die die französische Grünen-Abgeordnete Karima Delli, weisen dagegen auf die besorgniserregenden Verkehrsopferzahlen auf europäischen Straßen hin. Man müsse „alles […] tun, um Leben zu retten“. Demnach kamen allein 2022 über 20.000 Menschen in der EU durch Verkehrsunfälle zu Tode. Die Tendenz steige dabei leicht an.

Im Detail geht es bei der Abstimmung um gleich neun Änderungen, die den Führerschein betreffen:

    • Einführung einer digitalen Fahrerlaubnis in der EU: Sie soll es ermöglichen, den Führerschein via App auf dem Smartphone vorzuzeigen. Zusätzlich soll der physische Führerschein einen QR-Code erhalten, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen​​.
    • Anhebung der zulässigen Gesamtmasse für Fahrzeuge der Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird mit alternativen Kraftstoffen betrieben und die oder der Führerscheininhaber*in besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren​​.
    • Befristung der Führerscheine für Personen ab 70 Jahren auf 5 Jahre, womöglich verbunden mit einer erneuten Fahrprüfung oder einem Auffrischungskurs​​.
    • Einheitliche Probezeit von 2 Jahren in der EU, mit der Möglichkeit, dass bei Erwerb jeder neuen Führerscheinklasse eine neue Probezeit beginnt​​.
    • Möglichkeit der Anerkennung des B17-Führerscheins im EU-Ausland, was bedeutet, dass Jugendliche, die in Deutschland den Führerschein mit 17 Jahren erworben haben, auch in anderen EU-Staaten begleitet Auto fahren dürfen​​.
    • Erleichterung der Wohnsitzregelung für den Führerscheinerwerb, die es erlauben würde, theoretische und praktische Prüfungen in zwei verschiedenen EU-Staaten abzulegen​​.
    • Einführung eines Nachtfahrverbots für unerfahrene Fahrer zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens in den EU-Staaten, um Fahrten unter Alkoholeinfluss zu reduzieren​​.
    • EU-weite Vereinheitlichung von Führerschein-Strafen, einschließlich der Dauer eines Führerscheinentzugs und der Promillegrenzen​​.
    • Einführung der Selbstauskunft für die Erneuerung von Führerscheinen über gesundheitliche Einschränkungen, ohne dass eine ärztliche Untersuchung zwingend erforderlich ist. Jedes Land könnte jedoch selbst entscheiden, ob es eine solche Selbstauskunft verlangt​​.

Wann sind Ergebnisse zu erwarten?

Die Abstimmung über die Führerschein-Reform im Europaparlament soll erst im Mai beziehungsweise vor der Europawahl am 9. Juni 2024 abgeschlossen sein. Nach dieser müssen noch die EU-Kommission und die einzelnen EU-Staaten zustimmen, bevor die Änderungen zum Führerschein schließlich in nationales Recht der Mitgliedstaaten überführt werden können. Dies bedeutet, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis die Reform vollständig abgeschlossen und umgesetzt ist.

Hände am Lenkrad© Getty Images/ PhotoAlto/Odilon Dimier