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Nachdem der Bundesrat der StVO-Novelle Mitte Februar 2020 zustimmte, dürfte es nur noch wenige Wochen dauern, bis sie in Kraft ist – mit weitreichenden Folgen für Autofahrer, denn die Sanktionen im Straßenverkehr werden verschärft.

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Mit manchen Regelungen können die Autofahrer gut leben, andere dagegen stehen nicht im richtigen Verhältnis. So gibt es zum Beispiel schon bald bei geringen Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot, und Falschparker müssen mit Punkten rechnen.
Fahrverbote schon bei geringeren Überschreitungen
Ein wenig unter dem Radar blieb bislang der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums, die Regeln für Fahrverbote zu verschärfen. Erst als der Bundesrat Mitte Februar dem Paket von Minister Scheuer mit ein paar Änderungswünschen zustimmte, kam das ganze Ausmaß ans Licht: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden schon bald ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft.
Bislang galt: Wer innerhalb einer Stadtgrenze 31 km/h zu schnell war, verlor die Fahrerlaubnis für einen Monat – abseits kommunaler Wege ab 41 km/h. Selbst Juristen wundern sich über den Schritt: „Aus unserer Sicht sind die bestehenden Strafen und Bußgelder grundsätzlich ausreichend, weil dahinter auch noch Punkte und im ungünstigsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis stehen. Dieses System ist unangenehm genug, ohne dass jetzt noch höhere Bußgelder verhängt werden müssen“, sagt Verkehrsanwältin Daniela Mielchen, die auch Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. „Um das derzeitige System wirkungsvoller zu machen, müsste es in erster Linie deutlich mehr Polizeikontrollen geben.“
Härtere Strafen bei Tempoverstößen
Gleichzeitig mit den neuen Bestimmungen zu den Fahrverboten stimmte der Bundesrat auch für die Vorschläge des Verkehrsministeriums zu einem verschärften Punktekatalog. Jetzt droht Autofahrern schon ab 16 km/h Überschreitung ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Nach bisheriger Rechtslage galten Verstöße von Pkw und Motorrädern bis 20 km/h als geringfügige Vergehen und führten zu einem Verwarnungsgeld für die Autofahrer.
Überschreitungen von 21 km/h bis 30 km/h innerorts beziehungsweise bis 40 km/h außerorts waren normale Verkehrswidrigkeiten und zogen ein Bußgeld sowie einen Punkt nach sich. Erst bei über 31 km/h innerhalb oder 41 km/h außerhalb einer Stadt handelte es sich um einen sogenannten groben Pflichtenverstoß, welcher mit zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat sanktioniert wurde.
Aus Sicht des ADAC ist die neue Regelung in der StVO eine problematische Entscheidung, weil Tempo-verstöße von schweren Lkw, Motorrädern und Pkw erstmals gleich behandelt würden. Diese Fahrzeugklassen hätten aber ganz unterschiedliche Gefahrenpotenziale, so der Automobilclub. „Statt einzelne Verkehrsdelikte härter zu bestrafen, sollte der Bußgeldkatalog so überarbeitet werden, dass Strafen und Taten in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen“, so ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand.
Tempolimits kommen nicht
Sowohl in der Stadt als auch auf Autobahnen wird es vorerst keine weitere staatlich verordnete Geschwindigkeitssenkung geben. Entgegen der Empfehlung des Umweltausschusses hat sich der Bundesrat gegen ein generelles Tempolimit von 30 km/h in Kommunen und 130 km/h auf den Schnellstraßen ausgesprochen.
Hohe Strafen bei fehlender Rettungsgasse
Weil sich die Wichtigkeit einer Rettungsgasse noch nicht bis zu allen Autofahrern herumgesprochen hat, will der Staat mit deutlich höheren Strafen ein wenig nachhelfen. Dagegen ist wenig einzuwenden, denn bei Rettungseinsätzen können schon Minuten entscheidend sein. Wer keine Gasse bildet, zahlt künftig nicht nur 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg, sondern muss auch mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Deutlich teurer fällt der Denkzettel aus, wenn Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Macht mindestens 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Parken in zweiter Reihe ist bald teuer
Gerade in Städten wird für eine kurze Besorgung gern mal in zweiter Reihe geparkt. Künftig sollten sich Autofahrer gut überlegen, ob sie das machen. Es ist zwar heute schon nicht erlaubt, aber Ordnungsamt oder Polizei drücken oft ein Auge zu. Falls es doch ein Knöllchen gibt, drohen 15 Euro Bußgeld fürs Halten, beim Parken 20 Euro. Die neue StVO duldet keine Ausnahmen mehr, weil der Verkehrsfluss darunter leidet und es eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt. 55 Euro Strafe sind vorgesehen, bei Behinderung werden sogar 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Staat sagt Wildparkern den Kampf an
Beim Thema Parken wird die StVO sehr unnachgiebig gegenüber Autofahrern. Wildparken tolerieren die Ordnungshüter künftig nicht mehr, was viele Stadtbewohner begrüßen dürften.
Wer sein Auto auf Geh- und Radwegen abstellt oder auf dem Schutzstreifen hält, wird vom Staat kräftig zur Kasse gebeten: Bei Behinderung sieht die Novelle 70 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Ansonsten sind 55 Euro veranschlagt.
Auch sinnvoll: Der Gesetzgeber hebt die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro an, ebenso für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve (von 15 auf 35 Euro).
Eigene Parkplätze für E-Fahrzeuge
E-Auto-Fahrer kennen das Problem in Städten: Oft versperren herkömmliche Autos den Platz an der Ladestation. Verständlich, dass der Staat nun reagiert, denn er will ja die Verbreitung der Stromermodelle fördern. Deshalb führt die Regierung einen neuen Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ein. Anhand des Kennzeichens lässt sich einfach ermitteln, ob das Fahrzeug auf der Stellfläche mit einem E-Antrieb ausgerüstet ist. Fehlt das E rechts auf dem Nummernschild, kostet das Parken 55 Euro Verwarnungsgeld.
Mehr Schutz für Radfahrer
Bislang gilt die etwas diffuse Regelung, dass Autofahrer laut StVO „ausreichenden“ Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern halten müssen. Künftig sind explizit mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerhalb der Stadt vorgeschrieben.
Auf Landstraßen mag die Regelung kein Problem darstellen, innerhalb der Stadtgrenzen auf schmalen Wegen kann es aber die Spannungen zwischen Radlern und Autofahrern noch einmal verstärken, wenn nicht überholt werden kann. Der Verkehrssicherheit kommt das nicht unbedingt zugute. „Diese Neuregelung ist eher kontraproduktiv und dazu in Großstädten kaum umsetzbar“, kritisiert Verkehrsanwältin Daniela Mielchen. Nur ein Ausbau separater Radwege in der Stadt löst das Problem.
Dagegen ergibt die Regelung Sinn, dass Lkw über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo (maximal 11 km/h) fahren dürfen, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. Mehr noch: An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten.
Auch sinnvoll: Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern.
Problem mit den E-Scootern besteht weiterhin
Seit Kurzem gehören Tretroller mit E-Antrieb zum Stadtbild in Deutschland. Doch die Mobilitätsalternative ist umstritten. Unfälle mit Passanten und dazu das Wildparken auf Bürgersteigen brachten die E-Scooter in Verruf. Deshalb lag auch ein Vorschlag auf dem Tisch, dass Verleihfirmen für E-Tretroller eine Erlaubnis benötigen sollen, damit die Flitzer auf Gehwegen stehen dürfen. Doch der Bundesrat lehnte ihn ab. Immerhin: Die Länderkammer verlangt, dass die Bußgelder für E-Scooter erhöht werden, wenn sie auf einem Gehweg fahren – bislang sind es 15 Euro, im Gespräch sind jetzt aber bis zu 100 Euro.
Busspuren nicht für Fahrgemeinschaften freigegeben
Schon jetzt ist es den Städten gestattet, die Busfahrstreifen für Taxen oder Radfahrer freizugeben. Nach Ansicht von Bundesverkehrsminister Scheuer soll das künftig auch für Pkw mit mindestens drei Insassen möglich sein, um das Bilden von Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen. Der Bundesrat strich diesen Punkt aber aus der Verordnung. Die Länder befürchten, dass die Fahrgemeinschaften auf den Busspuren den ÖPNV ausbremsen und den Radfahrern in Innenstädten die Möglichkeit nehmen, sicher entlang mehrspuriger Straßen zu fahren.

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Jetzt haben wir endlich den schlechtesten Politiker des Bundestages gefunden.

Unser Verkehrsminister Herr Scheuer!

Der legt zum Beschluss Gesetzesvorlagen vor, welche fern der Realität sind.

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"Raser", welche 21 km/h zu schnell fahren bekommen den Führerschein entzogen ????

Überhol Abstand von Radfahrern:

Der Abstand von 1,5 m Innerorts und 2,0 m Außerorts ist unrealistisch!

Innerorts wird dann zum überholen eine weitere Fahrspur benötigt. Fehlt diese, oder ist sie durch Stadtverkehr belegt, so zieht sich ein Stau durch die ganze Stadt! (Umweltschutz??? Abgase???)

Außerorts wird man auch zum kompletten Fahrbahnwechsel gezwungen. Wo das Verkehrs bedingt nicht geht oder auf schmalen Landstraßen wo ich nach 2,0 m Abstand keinen Platz mehr zum überholen habe, fahren wir im Stau schön den Fahrräder hinterher!!!

Gehts noch?????