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Volksbanken und Sparkassen: Keine persönlichen Beratungstermine für Ungeimpfte

Im Kampf gegen Corona verschärfen einige Banken in Berlin die Maßnahmen. In Volksbanken etwa wird bei einem persönlichen Beratungstermin der Status geimpft oder genesen erwartet. Darauf wird an den Geldautomaten und auch der Website der Volksbank, die im Rahmen der Aktion #ZusammenGegenCorona mit dem Slogan „Wir impfen uns den Weg frei“ für eine Corona-Impfung wirbt, hingewiesen. Auch die Berliner Sparkasse setzt auf 2G. Hier heißt es: „Für Beratungsgespräche gilt ab sofort 2G (geimpft, genesen). Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis bereit.“ Dabei handelt es sich um eine freiwillige Umsetzung der 2G-Regel. Banken und Sparkassen gehören wie Supermärkte zu jenen Stellen der Grundversorgung, die von den G-Regelungen ausgenommen sind.

Während Volksbank und Berliner Sparkasse auf die 2G-Regelungen für persönliche Beratergespräche hinweisen, verweist die Deutsche Bank darauf, dass „die Sicherheits-Anordnungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden bindend“ seien. Beratungstermine könnten aber „weiterhin wie gewohnt in unseren Filialen“ wahrgenommen werden. Und bei der Commerzbank heißt es: „Wir halten den Geschäftsbetrieb für Sie an größeren Standorten in allen Regionen Deutschlands aufrecht. Hier stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner wie bisher vor Ort zur Verfügung.“ Einen gesonderten Hinweis auf eine etwaige 2G-Regel in bestimmten Bereichen findet sich hier nicht.

Volksbank: „Beim Betreten unserer Räumlichkeiten setzen wir die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) voraus. Sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin wünschen, erwarten wir, dass Sie die 2G-Regel (geimpft oder genesen) erfüllen. Das Tragen einer medizinischen beziehunsgweise FFP2-Maske ist weiterhin Pflicht.“

Sparkassen: „Für Beratungsgespräche gilt ab sofort 2G (geimpft, genesen). Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis bereit. Bitte tragen Sie weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz und halten die Abstandsregeln ein. Die Geldautomaten und SB-Standorte stehen wie gewohnt zur Verfügung. Unsere SB-Bereiche, Kassen und Servicebereiche sind von der 2G-Regel ausgenommen. Bitte tragen Sie dort auch weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie Abstandsregeln ein.“

Deutsche Bank: „Einen vereinbarten Beratungstermin können Sie weiterhin wie gewohnt in unseren Filialen wahrnehmen. Hygiene hat in unseren Filialen höchste Priorität. Deshalb haben wir unsere Reinigungsvorschriften nochmals deutlich erhöht und desinfizieren die Filialräume regelmäßig.“

Commerzbank: „Wir halten den Geschäftsbetrieb für Sie an größeren Standorten in allen Regionen Deutschlands aufrecht. Hier stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner wie bisher vor Ort zur Verfügung, auch unsere Berater für Unternehmerkunden und Wealth Management. Aufgrund des aktuellen Kontaktverbotes und dem Mindestabstand von 1,5 Metern bitten wir Sie, Ihren Filialbesuch unbedingt vorab telefonisch in unserem Kundencenter bzw. mit Ihrem Berater zu vereinbaren. So vermeiden Sie Wartezeiten in unseren Filialen. Wir danken für Ihr Verständnis.“

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3G am Arbeitsplatz: Das droht Arbeitnehmern bei gefälschten Corona-Nachweisen

Unechter Impfpass oder Negativ-Test? Wer damit am Arbeitsplatz erwischt wird, muss mit harten Folgen rechnen. Was Arbeitgeber und -nehmer jetzt wissen müssen.

Kündigung, hohe Geldbuße oder sogar Freiheitsstrafe: Seit dem 24. November hat sich die Gesetzeslage in Bezug auf gefälschte Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise deutlich verschärft. Dies zeigt sich gerade bei der Arbeit.

Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz gelten nämlich am Arbeitsplatz 3G-Regeln: Mitarbeiter müssen nachweisen, dass sie genesen oder geimpft sind, oder innerhalb von 24 Stunden negativ auf das Coronavirus getestet wurden, um Zugang zur Arbeitsstätte zu erhalten. Präsentiert jemand ein unechtes Gesundheitsdokument, drohen schwerwiegende Folgen.

Was bedeutet das genau für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Wir erklären:

  • Wann gefälschte Gesundheitsnachweise strafbar sind,
  • Was Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz machen dürfen und
  • Wie Arbeitnehmer vorgehen können, wenn sie beschuldigt werden, einen unechten Corona-Test oder Impfpass vorgelegt zu haben.

Ist die Nutzung eines unechten Impfpasses strafbar?

Laut Paragraf 275 des Strafgesetzbuchs ist sowohl die Herstellung als auch die Nutzung eines gefälschten Test-, Genesenen- oder Impfnachweises eine Straftat. Bis vor Kurzem war die Vorlage eines unechten Gesundheitsdokuments aber nur gegenüber Versicherungsgesellschaften und amtlichen Behörden sanktioniert.

Diese rechtlichen Lücken wurden durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetz geschlossen. Strafbar ist nun auch die Nutzung eines Fake-Dokuments bei der Arbeit, in der Apotheke oder anderswo privat. Wenn ein gefälschtes Gesundheitszeugnis “zur Täuschung im Rechtsverkehr” verwendet wird, kann dies nach Paragraf 279 mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Höhere Strafen drohen, wenn Täter “gewerbsmäßig” oder als organisierte Bande gefälschte Nachweise herstellen oder verteilen. Der Staat kann dies mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen.

Darf der Arbeitgeber wegen eines gefälschten Impfnachweises kündigen?

Auch bei der Arbeit können unechte Gesundheitsdokumente schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Wer einen gefälschten Impfausweis oder Corona-Test vorlegt, verstößt gegen das Infektionsschutzgesetz und kann vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Nur selten lassen Vorgesetzte einen solchen Vorfall bei einer Abmahnung bewenden. In den meisten Fällen folgt eine fristlose Kündigung, da auch das Vertrauensverhältnis zwischen Chef oder Chefin und Mitarbeiter oder Mitarbeiterin ruiniert ist. Manche Betriebe leiten den Fall sogar weiter an andere Unternehmen.

Ein Rauswurf dieser Art hat vor allem finanziell Auswirkungen. Wenn der Jobverlust, wie hier, selbst verschuldet ist, besteht kein Anrecht auf das Arbeitslosengeld I.

Darf der Arbeitgeber auch wegen eines Verdachts kündigen?

Gleichermaßen darf ein Chef oder eine Chefin das Arbeitsverhältnis beenden, wenn ein begründeter Verdacht auf ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz herrscht. Zwar müssen Vorgesetzte der oder dem Beschäftigten eine schlüssige Begründung für die Kündigung präsentieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, den Verstoß nachzuweisen.

Welche Rechte haben beschuldigte Arbeitnehmer?

Dies kommt auf die genaue Situation an. Allgemein müssen Beschuldigte nicht alle Fragen des Arbeitgebers beantworten oder sich auf eine längeres “Verhör” einlassen. Außerdem ist es Vorgesetzten nicht erlaubt, das unechte Dokument zu fotografieren.

Statt einer fristlosen Kündigung kann ein Chef oder eine Chefin einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um das Beschäftigungsverhältnis aufzuheben.

Diese Lösung hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits lässt sich durch einen Aufhebungsvertrag eine fristlose Kündigung vermeiden, was sowohl den Antrag auf Arbeitslosengeld I sowie die Jobsuche erleichtert. Ist der Vertrag aber unterschrieben, kann man auch nicht mehr klagen. Deshalb sollte das Dokument sorgfältig durchkämmt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Klagen könnte gerade dann eine Option sein, wenn es sich um eine Verdachtskündigung handelt. Ein solches Verfahren muss innerhalb von drei Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens eingeleitet werden, sonst ist die Kündigung rechtlich wirksam. Aber Achtung: Bei einem solchen Prozess trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Nur die Gerichtsgebühren werden von dem Verlierer übernommen. Ein juristisches Verfahren sollte also gut durchdacht und finanziell abgewogen werden.

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Coronaviren zur Selbstinfektion zum Kauf angeboten - Festnahme!

Im Netz hat ein Holländer Coronaviren zur Selbstinfektion zum Kauf angeboten. Bis ihm die Polizei auf die Schliche kam ...

Was zunächst klingt wie ein schlechter Scherz, ist leider bitterere Ernst. Im Netz bot ein Holländer Impfverweigerern tatsächlich ein "Corona-Kit" mit einem Röhrchen "voller Viren" samt Selbsttest zum anschließenden Nachweis der Infektion an, mit dem sich die Käufer selbst infizieren konnten - bis ihm die Polizei auf die Schliche kam.

Für den Genesenen-Status: Holländer verkauft Coronaviren im Netz

Sich für 33,50 Euro einmal mit Corona infizieren? Kein Scherz, diese Möglichkeit nehmen tatsächlich Menschen wahr! Ein Holländer hat auf einer Homepage Impfverweigerern ein "Corona-Kit" zum Kauf angeboten, damit sie sich so den Genesenen-Status erschleichen können. Ganz bequem sollen die Coronaviren per Post nach Hause geschickt werden, wie "De Telegraaf" berichtet.

Zudem soll der Verkäufer versprochen haben, dass die Coronaviren nicht älter als drei Monate sind, damit sich die Käufer "sicher sein können, dass auch die letzten Mutationen und Varianten mit dabei sind".

"Wollen Sie bestimmen, wann Sie sich mit dem Coronavirus infizieren? Mit dem Corona-Kit können Sie diese Entscheidung selbst treffen! Nachdem Sie sich infiziert haben, wird ein Test zunächst positiv und später, wenn Sie geheilt sind, negativ ausfallen. Mit einer Genesungsbescheinigung können Sie dann wieder ohne Impfung auf die Straße gehen", pries er sein kurioses Produkt auf der Website "jaikwilcorona.nl" (dt. Ja, ich will Corona) an.

Ermittlungsverfahren eingeleitet! Polizei kommt Coronaviren-Verkäufer auf die Schliche

Zwar kam die niederländische Finanzpolizei dem Coronaviren-Verkäufer auf die Schliche, jedoch ist er mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Die Homepage wurde natürlich bis auf Weiteres eingestellt.

"Mit dieser absichtlichen Kontamination hat der Verdächtige wahrscheinlich die 2G-Politik ausgenutzt. Das bedeutet, dass man entweder geimpft oder für geheilt erklärt werden muss, um einen QR-Code zu erhalten. Die weiteren Ermittlungen müssen zeigen, ob er etwas verkauft hat und wenn ja, wie viel und ob das überhaupt wirkt", so ein Sprecher der Einheit für Betrugsbekämpfung des Finanzministeriums (FIOD) in Den Haag.

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Beleidigt, angegriffen, bespuckt – „Unsere Mitarbeiter sind keine Hilfspolizisten“

Seit Ungeimpfte vom Einkaufen vor Ort ausgeschlossen sind, melden Deutschlands Mode- und Schuhhändler reihenweise Übergriffe auf ihre Mitarbeiter. Einige haben bereits Angst, zur Arbeit zu kommen. Die Händler sehen ihre Branche als „sinnloses Bauernopfer“.

Mitarbeiter im Einzelhandel werden bei den Kontrollen der 2G-Zugangsregeln zunehmend angegriffen. „Wenn Ungeimpften der Zutritt verwehrt wird, sind Beleidigungen an der Tagesordnung“, berichtet Andreas Bartmann, Geschäftsführer des Outdoor-Händlers Globetrotter und zugleich Vizepräsident des Handelsverbands Textil Schuhe Lederwaren (BTE).

Zudem bleibe es oftmals nicht nur bei Worten. „Wir sehen auch körperliche Bedrohungen und Angriffe.“ Teilweise würden Mitarbeiter bei den Kontrollen sogar bespuckt. „Die Aggressivität nimmt massiv zu.“ Und der Staat lasse die Mitarbeiter buchstäblich im Stich. „Hier benötigen wir zeitnah Lösungen.“

Deutschlands Mode- und Schuhhändler fordern daher die sofortige Abschaffung der 2G-Regeln für den Einkauf im Einzelhandel, mindestens aber eine Erleichterung der Kontrollen, etwa durch Bändchen-Lösungen wie es sie zum Beispiel in einigen Städten in Nordrhein-Westfalen gibt. Dabei wird jeder Kunde nur einmal auf 2G kontrolliert und erhält dann ein Bändchen, mit dem er an diesem Tag Zutritt zu allen Geschäften hat.

„Unsere Mitarbeiter sind keine Hilfspolizisten“, schimpft BTE-Präsident Steffen Jost. Viele Beschäftigte hätten mittlerweile Angst zur Arbeit zu kommen, allen voran bei Läden in Fachmarktzentren in der Peripherie, wo es aufgrund geringerer Kundenfrequenzen kaum soziale Kontrolle durch Passanten gibt und damit noch weniger Schutz.

„Die aktuelle Lage ist eine Zumutung für die Beschäftigten im Einzelhandel.“ Zwar leisten sich manche Geschäfte einen Sicherheitsdienst für die Kontrollen, allen voran die großen Händler. „Diese Personen strahlen dann noch eine gewisse Autorität aus“, berichtet Globetrotter-Chef Bartmann, in dessen Unternehmen es beide Varianten gibt.

Die Mehrzahl der rund 60.000 Mode- und Schuhhändler aber kann zusätzliches Personal gar nicht bezahlen. Denn die Lage ist ernst für die Branche, wie der BTE berichtet.

„Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation“, sagt Verbandspräsident Jost. Die Unternehmen seien schon enorm geschwächt durch zwei Jahre Corona-Krise. Und jetzt gebe es wieder neue Beschränkungen durch die Politik, die Frequenz und damit Umsatz kosten.

Jost fehlt jegliches Verständnis für die Vorgaben, dass nur noch Geimpfte und Genesene Geschäfte abseits des täglichen Bedarfs betreten dürfen. „Der Handel ist kein Infektionstreiber. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher.“

Der Unternehmer, der selbst fünf Modegeschäfte im Süden Deutschlands betreibt, sieht seine Branche als „sinnloses Bauernopfer“.„Die Politik will damit Aktivität und Handlungsstärke beweisen – was sie aber beim Impfen und bei Luftfiltern für Schulen schon seit vielen Monaten nicht schafft.“ Jost rechnet daher mit etlichen Klagen gegen die 2G-Beschlüsse.

Der Anfang ist auch bereits gemacht: So hat zum Beispiel die Kaufhauskette Woolworth beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage eingereicht. Aber auch der Bekleidungsfilialist Ernsting‘s Family plant juristische Schritte, dem Vernehmen nach in sämtlichen Bundesländern. Ziel ist dabei auch Schadenersatz.

Und dieser Schaden wächst beständig. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“, meldet der BTE. Und dieser Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus.

„Die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte haben aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht“, weiß Verbandschef Jost. Damals waren die Erlöse um 25 Prozent auf rund 37 Milliarden Euro eingebrochen.

Für 2021 rechnet der BTE nun mit nochmals fünf Prozent weniger Umsatz. Das wäre dann noch rund 35 Milliarden Euro. „Hier müssen die aktuellen Hilfsprogramme unbedingt angepasst werden.“ Vor allem die derzeitige Eintrittsschwelle von 30 Prozent Umsatzverlust liege viel zu hoch.

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Kritik an Spahn: Fassungslosigkeit nach Lauterbachs Impfstoff-Inventur

 Eine Corona-Impfstoffinventur hat nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach einen Mangel für das erste Quartal 2022 ergeben. Dies habe viele überrascht. „Mich auch“, sagte der SPD-Politiker am Dienstagabend in den ARD-„Tagesthemen“.

Er arbeitet nach eigenen Worten bereits daran, den Mangel zu beseitigen. „Ich hoffe, dass ich da in den nächsten Tagen eine positive Botschaft übermitteln kann.“ Bemühungen liefen über alle Kanäle, auch direkt zu Unternehmen, es müsse alles EU-konform sein. „Wir müssen hier Geschwindigkeit gewinnen“, sagte Lauterbach.

Auf die Frage im ZDF-„heute journal“, ob der Mangel auf ein Versäumnis des Lauterbach-Vorgängers Jens Spahn (CDU) zurückzuführen sei, sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der bayerische Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), es sei jetzt nicht die Frage, wo was bestellt worden sei. „Sondern die Frage ist, wie können wir noch mehr beschaffen.“

Gassen: „Fatales Signal“ an Ärzte und andere Pandemiebekämpfer

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, sprach von einem fatalen Signal an alle, die mit vollem Einsatz die Pandemie bekämpften. „Wir haben in Deutschland gerade Rekord-Tempo beim Impfen in den Praxen erreicht, da kommt diese Nachricht“, sagte Gassen „Bild“ (Mittwoch). „Es ist niemandem zu erklären, dass im Land der Impfstoffentwicklung zu wenig Impfstoff gekauft wurde.“

Die Regierung treibt in der Pandemiebekämpfung als zentralen Baustein eine große Impfkampagne voran. Dies liegt neben der massiven vierten Welle auch an der sich ausbreitenden, hochinfektiösen Omikron-Variante. Lauterbach hatte nach seinem Amtsantritt angekündigt, sich einen Überblick über die vorrätigen Impfstoffmengen zu verschaffen.

Kritik an Lauterbachs Vorgänger Spahn

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, zeigte sich fassungslos über den absehbaren Impfstoff-Mangel. „Wenn man das hört, bleibt einem der Mund offen stehen“, sagte Reinhardt am Mittwoch im Deutschlandfunk. Es sei völlig unvorstellbar, dass die Logistik in einem Land wie Deutschland nicht funktioniere. „Ich bin etwas sprachlos angesichts der Nachricht.“

Reinhardt räumte ein, dass sich die Empfehlungen zu den Impfabständen zuletzt mehrfach verkürzt hätten, so dass mehr Impfstoff in kürzerer Zeit gebraucht werde. Trotzdem sei es völlig unverständlich, dass man nach so vielen Monaten der Pandemie nicht in der Lage gewesen sei, genügend Impfstoff auf Halde zu legen. Man könne sich eigentlich nicht vorstellen, dass der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) davon nichts gewusst habe. Spahn hatte allerdings bereits angekündigt, mit Biontech/Pfizer in Verhandlungen über eine Vergrößerung der Liefermenge zu sein.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) übte noch deutlichere Kritik an Spahn. Die Nachricht Lauterbachs sei „schwer irritierend“, sagte Heil am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Da habe die Vorgängeradministration im Bundesgesundheitsministerium offensichtlich „nicht klar Schiff gemacht“. Das müsse nun die neue Bundesregierung leisten.

Extra-Tests sollen für Geboosterte wegfallen

Ein Wegfall von Extra-Tests für Dreifach-Geimpfte bei Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus soll für zusätzliche Impfanreize in der Bevölkerung sorgen. Auf diese Maßnahme hatten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Dienstagabend verständigt. Die Erleichterungen sollen aber spätestens nach zwei Monaten überprüft werden, wie der GMK-Vorsitzende Holetschek nach den Beratungen sagte. In medizinischen und Pflege-Einrichtungen soll zum Schutz der dort besonders verwundbaren Menschen weiter auch von Geboosterten ein Test verlangt werden.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte dies. „So kann das Virus gestoppt werden, bevor es unbemerkt in die Einrichtung kommt“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Nur leider übernähmen die Gesundheitsminister nicht die Verantwortung für die Organisation vor Ort. So laufe es wie im vergangenen Jahr. „Niemand da, der es macht“, kritisierte Brysch.

An Test-Erleichterungen für dreifach Geimpfte war zuvor Kritik laut geworden. Manche Experten hielten diesen Schritt für verfrüht. Lauterbach rechtfertigte ihn jedoch. „Der Verzicht auf die Testung von Geboosterten macht epidemiologisch Sinn“, sagte er noch vor der Bund-Länder-Runde der Gesundheitsminister. Mit einer Auffrischimpfung habe man nur noch ein geringes Risiko, sich zu infizieren - und ein noch geringeres, dass man für andere ansteckend sei.

Konkret geht es um Corona-Regeln nach dem Modell 2G plus - also wenn bei Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) zusätzlich ein Test verlangt wird. 2G gilt nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen etwa für Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen; ergänzend können auch noch 2G-plus-Vorgaben dazu kommen. Holetschek erläuterte, dass eine Befreiung 15 Tage nach der Booster-Impfung greifen könne.

Lauterbach sagte in der ARD, wenn Omikron in Deutschland Fuß fassen würde, müsse man an den Beschluss erneut heran. Daher sei er auf zwei Monate begrenzt. Für die jetzige Delta-Welle gebe es nun aber mehr Anreize für Booster-Impfungen - und die seien das wichtigste Instrument, eine Omikron-Welle zu bekämpfen. Die verstärkende dritte Spritze soll in der Regel fünf bis sechs Monate nach einer vollständigen Grundimmunisierung gegeben werden.

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Lückenhafte Impfdaten: Kassenärzte werfen RKI-Chef Wieler Falschbehauptung vor

Enormer Meldeverzug bei den Infektionszahlen des Robert-Koch-Instituts, nach wie vor kein Überblick darüber, wie gut die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gegen das Coronavirus geschützt sind – die Datenlage in maßgeblichen Bereichen der Corona-Pandemie in Deutschland weist große Lücken auf. Fast zwei Jahre sind seit dem Ausbruch des Virus vergangen und immer noch stützt sich das Handeln der Regierenden überwiegend auf Studien aus anderen Ländern oder mitunter fehlerhafte eigens erhobene Daten. Dabei sollten wissenschaftlich sauber erhobene Informationen doch die Grundlage für politische Entscheidungen sein. Gesundheitspolitiker der neuen Ampel-Regierung hatten deshalb schon vor der Regierungsbildung angekündigt, die Datenbasis verbessern zu wollen.

Doch wie schlecht die Rädchen ineinander greifen, zeigt ein Wortgefecht zwischen dem Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, und der Vertretung der Kassenärzte. In der Bundespressekonferenz hatte Wieler den impfenden Ärzten vorgeworfen, sie "dokumentierten ihre durchgeführten Covid-19-Impfungen nicht ordnungsgemäß". Ähnliches war schon im Sommer 2021 passiert, als das RKI als Institut der Bundesregierung im September dieses Jahres einräumen musste, dass die Impfquote bundesweit womöglich höher liegt als gedacht. Die Schuld schob Wieler damals den Betriebsärzten zu. Jetzt soll es angeblich an den Kassenärzten liegen, dass dem RKI wieder einmal die Daten fehlen und man dadurch nicht weiß, wie viele Impfungen durchgeführt wurden und wer geimpft wurde.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wendet sich nun in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dieses Schreiben liegt Business Insider exklusiv vor.

Tatsächlich dokumentieren die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte demnach ihre durchgeführten Covid-19-Impfungen sogar in zweifacher Weise: Nach Aussage der KBV tragen die Ärzte täglich Angaben zum impfenden Arzt, zum verwendeten Impfstoff, zu Erst-/Abschluss- oder Auffrischimpfung und zur Altersgruppe der Geimpften auf einer Seite der KBV ein. Die Informationen werden dann erneut versandt, wenn die Ärzte die Impfungen mit den Krankenkassen abrechnen. Die fehlende Übertragung der Daten hänge an einem Versäumnis des RKI, schreibt die KBV an Lauterbach: "Dass beim RKI möglicherweise fehlende oder lückenhafte Daten über die (...) Impfungen vorliegen, ist vielmehr darin begründet, dass das RKI diese Daten nicht in Empfang nehmen kann, weil es bis heute die hierfür vorgesehene Datenschnittstelle nicht realisiert hat."

Das RKI erklärt die Schwierigkeiten bei der Datenerhebung so: "Die Erhebung der Daten zur Covid-19-Impfung erfolgte zunächst in Impfzentren, Krankenhäusern und durch die Mobilen Impfteams sowie die Betriebsmediziner und betriebsmedizinische Dienste." Autorisiertes Personal aus den genannten Einrichtungen könne über die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring“ die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden. Außerdem würden die aggregierten Impfdaten der niedergelassenen Ärzte einfließen, die täglich an die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt werden, und die aggregierten Daten der Privatärzte, die täglich an eine eigene Plattform übermittelt werden. Auch von diesen zwei weiteren Portalen rufe das RKI die Daten täglich händisch ab, schreibt die Behörde. Ganz schön viele Arbeitsschritte.

Angesprochen auf die Meldepanne, als das RKI vor einer Woche unvollständige Infektionszahlen vermeldete, und die scheinbar andauernde Untererfassung neuer Covid-19-Fälle, sagt das Bundesgesundheitsministerium (BMG): Die Gesundheitsämter seien aktuell überlastet und könnten deshalb der Meldung der Infektionszahlen nicht nachkommen. Die Antwort des BMG auf dieses bereits bekannte Problem ist offenbar: mehr Geld. Eine Sprecherin sagte zu Business Insider, der Bund habe den Gesundheitsämtern viel Geld für die personelle und digitale Aufrüstung zur Verfügung gestellt. Man könne niemanden zwingen, diese Summen abzurufen.

Unklarheit, wo Infektionen ausbrechen

Ein weiterer Auswuchs dieser Politik des Schleifenlassens: Fast zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist kaum bekannt, wo es zu Ausbrüchen beziehungsweise sogenannten Infektionsclustern kommt. Das Robert-Koch-Institut erfasst Informationen dazu lediglich in einer Excel-Tabelle, die jeweils zwei Wochen hinterherhinkt. Zudem kann der Großteil der Infektionen keinem Ausbruch zugeordnet werden oder man weiß nicht einmal, wo sich die Menschen angesteckt haben. Das zeigt der folgende Ausschnitt aus der RKI-Tabelle, die jeweils nach Meldejahr, Woche und Infektionsort gegliedert ist.

Man habe zu Beginn der Pandemie mittels des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) begonnen, die Datenlage zu verbessern. "Mittlerweile melden über 500 Labore elektronisch an die Gesundheitsämter", schreibt das RKI. Im Infektionsschutzgesetz steht, dass spätestens bis zum 1. Januar 2023 alle – von Krankenhäusern über Ärzte zu Gesundheitsämtern – an das elektronische System angebunden sein müssen. Dass diese Zeitspanne während einer laufenden Pandemie etwas lange erscheint, merkt auch das RKI und erklärt: "Aufgrund der in Kraft getretenen Verordnung wird derzeit geprüft, wie eine Anbindung der Krankenhäuser auch schon vorzeitig ermöglicht werden kann."

Eine Flut an verschiedenen Meldewegen und -formen, die auch in anderen Bereichen der Pandemie-Eindämmung dazu führt, dass Deutschland weiterhin im Dunkeln tappt. Es mangelt an korrekten Informationen zu den Infektionszahlen, zur Impfquote und Erkenntnissen darüber, wo besonders viele Infektionen stattfinden. Die Erhebung und Zusammenführung der Daten gestaltet sich mitunter schwierig, nicht nur wegen der unterbesetzten Gesundheitsämter. Nach wie vor werden Gesundheitsdaten nicht immer digital erhoben und weitergeleitet und der Bund hat bisher wenig Handlungsspielraum, denn die Länder und Kommunen können selbst entscheiden, welche Programme sie einsetzen.

Der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich, der für die CDU im Gesundheitsausschuss sitzt, nennt das "Daten-Chaos" rund um Covid-19 einen "untragbaren Zustand". Als enorme Hürde sieht er in diesem Fall den Föderalismus. Hennrich sagt, einige Länder hielten sich nicht an Vereinbarungen und verweist auf die schwierige und uneinheitliche Einführung der Sormas-Software. "Wir müssten die Zuständigkeiten neu definieren, die Pandemiebekämpfung müsste stärker von oben gesteuert werden", sagt der Gesundheitspolitiker.

SPD, Grüne und FDP schreiben sich gute Vorsätze in den Koalitionsvertrag

Jetzt will die neue Ampel-Regierung das Corona-Krisenmanagement verbessern. Im Koalitionsvertrag finden sich dahingehend folgende Punkte: "Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des öffentlichen Gesundheitsdiensts und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind." Zudem wollen SPD, Grüne und FDP ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung auf den Weg bringen und eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufbauen. Mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetz soll geregelt werden, dass Vorkommnisse wie Masken-Knappheit oder Verteilerprobleme bei Impfstoffen künftig der Vergangenheit angehören.

Business Insider fragte auch die bisherigen drei Spitzengesundheitspolitiker der Ampel-Parteien an. Doch konkrete Pläne, mittels derer man die Datenlage verbessern will, nennt weder die neue Staatssekretärin für Gesundheit, Sabine Dittmar (SPD), noch die Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (Grüne) und Christine Aschenberg-Dugnus (FDP).

Bereits bei der Einführung der Impfpflicht könnte die mangelnde Datenbasis der neuen Bundesregierung auf die Füße fallen. Nur durch die Zugangskontrollen von Arbeitgebern und Einrichtungen wie Geschäften und Restaurants wird bisher der Impfstatus zumindest punktuell überprüft. Ein zentrales System, wo gespeichert ist, wer bereits geimpft ist, gibt es nicht. Das Nachbarland Österreich ist da schon weiter: Jeder gilt als ungeimpft, der keinen Eintrag im nationalen Impfregister hat. Dadurch lässt sich einfacher herausfinden, wer noch nicht geimpft wurde, und diese Personen auf dem Postweg anschreiben und vor die Wahl stellen, ob sie sich impfen lassen oder eine Strafe bezahlen.

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Impfnachweis ohne Handy?: Das steckt hinter der neuen Immunkarte

Hinter der Immunkarte steckt ein junges Start-up aus Leipzig, das mit seinem physischen Nachweis im Scheckkartenformat eine langlebige und robuste Alternative zur digitalen Variante beziehungsweise dem bei der Impfung ausgestellten Papierzertifikat bieten will.
Viele Apotheken bieten die "Immunkarte" bereits an. Das Angebot richtet sich an alle, die kein Smartphone besitzen oder aber eine physische Alternative haben möchten, etwa für den Fall, wenn der Smartphone-Akku schlappmacht.

Allerdings: Für den robusten und physischen Impfnachweis als Alternative zum kostenlosen Ausdruck und der digitalen Version in der CovPass-App werden rund 10 Euro fällig.

Die Immunkarte im Scheckkartenformat

Wer sich daran nicht stört und solch eine Immunkarte für die Brieftasche oder den Schlüsselbund haben will, kann sich seine personalisierte Version über die Internetseite des Start-ups oder teilnehmenden Apotheken holen.

Auf der Rückseite der Karte sind nicht nur Name, Geburtsdatum, Anzahl der Impfung und das Impfdatum aufgedruckt, sondern auch der gleiche QR-Code, der beim digitalen Nachweis vorgezeigt wird.

So lässt sich dieser ohne Probleme mit der CovPass-Check-App etwa beim Eintritt in Restaurants oder anderen Veranstaltungen auf Echtheit und Gültigkeit überprüfen. Ob der Nachweis nun in digitaler Form, als Ausdruck oder eben auf einer Plastikkarte vorgezeigt wird, spielt dabei keinen Unterschied.

Großer Nachteil solch einer Immunkarte: Diese lässt sich nicht einfach aktualisieren beziehungsweise erweitern, wie es bei der digitalen Variante in der Corona-Warn-App oder dem CovPass der Fall ist.

Wer zum Beispiel die Immunkarte nach der zweiten Impfung erstellen lässt, muss nach der Booster-Drittimpfung eine zusätzliche neue Karte ausstellen lassen. Dann werden erneut zehn Euro fällig.

Einen analogen Impfnachweis selbst erstellen

Doch die Immunkarte lässt sich mit wenigen Tricks auch selber basteln - wenn auch nicht ganz so professionell, wie es das Leipziger-Start-up anbietet. Dazu drucken Sie den QR-Code Ihres digitalen Nachweises einfach aus. Sowohl in der Corona-Warn-App, als auch dem CovPass lässt sich ein Ausdruck des Nachweises erstellen. Diesen können Sie dann ausschneiden und einlaminieren.

Um die Druckversion zu erstellen, klicken Sie im CovPass auf "Zertifikate anzeigen", wählen Sie die letzte Impfung und klicken Sie auf den Button "EU-Ausdruck erstellen". In der Corona-Warn-App öffnen Sie ebenfalls die neueste Impfung, klicken auf den Button "Mehr" und erstellen hier das Druckzertifikat.

Wer es etwas individueller mag, kann den QR-Code zum Beispiel auch in ein Word-Dokument einfügen und dann etwa seinen Namen, Geburts- und Impfdatum ergänzen. Für den Notfall, wenn das Handy vergessen wurde oder der Akku leer ist, lässt sich dieser Nachweis im Geldbeutel unterbringen und bei Bedarf vorzeigen.

Wichtig ist nur, dass Sie sowohl mit der Immunkarte, als auch einem selbsterstellten Nachweis immer ein Ausweisdokument vorzeigen müssen.

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"Das Vertrauen ist dramatisch erschüttert"

Die Politik bekommt das Coronavirus nicht in den Griff, nun soll es die Impfpflicht richten. Das wäre keine gute Idee, sagt Hans-Jürgen Papier, früher Deutschlands höchster Richter.

Seit fast zwei Jahren ringt Deutschland nun schon mit dem Coronavirus, eigentlich sollte die Politik doch mittlerweile eine vernünftige Strategie entwickelt haben. Hat sie aber nicht, immer noch wirken viele Entscheidungen kurzsichtig. Nun soll die Impfpflicht die Wende bringen. Also ein weiterer Eingriff in die Grundrechte der Bürger?

Kein Wunder, dass sich Kritik regt – und dies von berufener Warte. Hans-Jürgen Papier war früher Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ist einer der wichtigsten Staatsrechtler unseres Landes. Im Gespräch mit t-online erklärt er, warum es seit längerer Zeit um die Freiheit schlecht bestellt ist, warum die Bundestagsabgeordneten endlich mehr Biss entwickeln sollten und warum uns Corona leider noch lange beschäftigen wird.

t-online: Herr Papier, in der Corona-Pandemie werden die Grundrechte so stark eingeschränkt wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Ist das angemessen?

Hans-Jürgen Papier: Es ist immer heikel, wenn Grundrechte eingeschränkt werden. Nicht ohne Grund genießen sie in unserem Grundgesetz höchsten Stellenwert. Politik und Gesellschaft sind durch die Pandemie aber mit der größten Krise der Nachkriegszeit konfrontiert, was notwendige Freiheitsbeschränkungen in einem angemessenen Umfang rechtfertigt.

Die Corona-Politik wirkt nicht erst seit diesem Winter immer wieder chaotisch. Haben Sie noch Vertrauen in die Politiker?

Grundsätzlich vertraue ich persönlich der demokratisch legitimierten Politik. Man kann festhalten, dass politische Entscheidungsträger im Allgemeinen nach bestem Wissen und Gewissen handeln – wenn auch nicht immer alles rechtsstaatskonform verläuft. Allerdings sehe ich zugleich, dass das Vertrauen vieler Bürger in die Politik dramatisch erschüttert ist. Sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Länder. Viele Menschen glauben nicht mehr, dass die Politik schwere Krisen vernünftig zu bewältigen vermag. Das mag auch damit zusammenhängen, auf welche Art und Weise die Entscheidungen zur Bekämpfung des Coronavirus zustande gekommen sind.

Weil die Regierenden in Bund und Ländern die Krisenbekämpfung allein in die Hand genommen haben?

Ja. Im ersten Jahr der Pandemie sind die Parlamente bei der Pandemiebekämpfung praktisch außen vor geblieben. Die gewählten Volksvertreter wurden damals zu Zuschauern degradiert. Das war nicht gut.

Hans-Jürgen Papier, Jahrgang 1943, war ab 1998 Vizepräsident und ab 2002 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. In seine Amtszeit fiel unter anderem das Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung. 2010 schied der Jurist aus dem höchsten deutschen Gericht aus und lehrte wieder als Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Kürzlich ist sein neuestes Buch erschienen: "Freiheit in Gefahr. Warum unsere Freiheitsrechte bedroht sind und wie wir sie schützen können. Ein Plädoyer von Deutschlands höchstem Richter a.D."

Aber warum haben die Parlamentarier diese Degradierung über sich ergehen lassen, insbesondere im Bundestag? Laut dem Grundgesetz sind sie einzig und allein ihrem Gewissen unterworfen.

Stimmt, das Grundgesetz weist den Parlamenten als in besonderer Weise legitimierten Verfassungsorganen eine besondere Verantwortung zu. Gerade in Zeiten einer schwerwiegenden Krise wie Corona mit ihren nahezu schicksalhaften Entscheidungen hätte sich der Bundestag deshalb viel stärker und viel eher einschalten müssen. Bei der Einschränkung von Grundrechten braucht es so viel demokratische Legitimation wie nur möglich. Deshalb war es schlecht, dass sich die Abgeordneten in die Rolle von Zuschauern haben drängen lassen.

Mit der "Bundesnotbremse" im April 2021 hat sich das geändert.

Mit diesem Gesetz hat der Bundestag das Heft des Handelns in der Tat in die Hand genommen und den Eingriffen in die Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers so eine parlamentarische Legitimation erteilt.

Ihre Nachfolger beim Bundesverfassungsgericht haben die "Bundesnotbremse" in einem wegweisenden Urteil soeben für verfassungskonform erklärt. Sehen Sie selbst das auch so?

Ich möchte die Entscheidung nicht im Einzelnen kommentieren. Aber ich gebe zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht bei anderen Spannungslagen im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in der Vergangenheit durchaus intensivere und dichtere Prüfungen der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen durchgeführt hat.

Hören wir da eine Kritik an Ihren Nachfolgern heraus?

Die Bekämpfung des Coronavirus ist aus juristischer Betrachtung ein Konflikt zwischen hoch- und höchstwertigen Interessen von Verfassungsrang. Auf der einen Seite stehen die individuellen Freiheitsrechte der Bürger, auf der anderen der Lebens- und Gesundheitsschutz, der ebenfalls jeden Einzelnen von uns betrifft. Angesichts dieses Spannungsverhältnisses hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der "Bundesnotbremse" auf einen äußerst großen Beurteilungsspielraum der gewählten Volksvertreter abgestellt. Diese sehr großzügige und pauschale Zurücknahme richterlicher Kontrolle ist fragwürdig. Ganz überwiegend geht es aber um Grundrechtseingriffe der Exekutive, für die ein so weiter Spielraum keinesfalls gelten kann.

Nicht nur die Politik ist sich uneins, wie man Corona am besten bekämpft, die Friktionen ziehen sich durch die gesamte Gesellschaft: Auf der einen Seite stehen Impfverweigerer, auf der anderen Seite Menschen, denen die Schutzvorschriften gar nicht weit genug gehen können. Wo verläuft der Weg der Vernunft?

Die Frage der Verhältnismäßigkeit muss bei sich ändernden Sach- und Erkenntnislagen ständig neu beurteilt werden. Genau aus diesem Grund existiert das Grundgesetz mit seinen Freiheitsrechten: Damit nicht eine mehrheitliche Gruppe von Bürgern ohne Rechtfertigung über die andere frei bestimmen kann.

Sie selbst zitieren in Ihrem letzten Buch "Freiheit in Gefahr" den früheren Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble mit der Aussage, dass keineswegs "alles andere vor dem Schutz von Leben zurückzutreten" habe.

Ich kann Wolfgang Schäuble in dieser Hinsicht nur recht geben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist zweifellos ein hohes Gut von Verfassungsrang. Er ist aber ein Wert neben anderen, denen das Grundgesetz gleichfalls eine hohe Bedeutung zumisst. Deswegen muss immer sorgfältig unter Beachtung der jeweiligen Gefährdungslage abgewogen werden. Die zweifelhafte Devise "Not kennt kein Gebot" gilt eben auch nicht in der Pandemie.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus. Welche sehen Sie kritisch?

Man muss differenzieren. Die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske und Hygienevorschriften sind geringfügige Eingriffe in die Freiheitsrechte. Andere Maßnahmen bedürfen hingegen der ausführlichen Prüfung, ob sie der gebotenen Verhältnismäßigkeit entsprechen – etwa die Schließung von Schulen und Geschäften oder Ausgangssperren.

Bevor die "Bundesnotbremse" in Kraft getreten ist, haben die Regierenden mit Verordnungen statt mit Gesetzen agiert. Werden auch die damals verhängten Regeln ein juristisches Nachspiel haben?

Corona wird noch ein juristisches Nachspiel haben müssen! Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik mit der Entscheidung zur "Bundesnotbremse" insgesamt keinen Freibrief erteilt. Insbesondere die seit März 2020 bis heute seitens der Exekutive angeordneten Maßnahmen bedürfen der Überprüfung. Bedenken Sie allein die Folgen der Geschäftsschließungen und der Berufsverbote im Jahr 2020: Da wurden unzählige wirtschaftliche Existenzen gefährdet oder gar vernichtet.

Sie haben sich seit vielen Jahren als Verteidiger der Freiheitsrechte einen Namen gemacht. Wie gefährdet sind diese Rechte in Deutschland?

Es steht nicht zum Besten um die Freiheit in Deutschland. Staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte der Bürger gibt es ja nicht erst, seit das Coronavirus bei uns angekommen ist. Auch bedrohliche Grundrechtsbeeinträchtigungen im gesellschaftlichen Bereich sind hinzugetreten. In Deutschland wird überdies die Exekutive immer stärker, während die Parlamente an Bedeutung verloren haben. Das liegt sicher auch an den großen Koalitionen, die wir lange Jahre im Bund hatten. Ein Parlament braucht aber eine starke Opposition. Mit der neuen Regierung könnte das nun endlich wieder besser gelingen.

Angesichts der vierten Viruswelle stehen uns aber womöglich weitere harte Eingriffe in die Freiheitsrechte bevor. Was halten Sie von einer allgemeinen Impfpflicht?

Das ist eine sehr emotional geführte Diskussion. Als Verfassungsrechtler kann ich nur darauf hinweisen, dass eine allgemeine Impfpflicht erheblich in das Grundrecht des Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes eingreifen würde, was nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein kann.

Dort steht: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Richtig, da sehen Sie, welche außerordentlich große Bedeutung das Grundgesetz diesem Recht beimisst. Zum Recht auf "körperliche Unversehrtheit" gehört das körperliche Selbstbestimmungsrecht. Anders ausgedrückt: Jeder kann frei entscheiden, ob er sich therapeutischen oder sonstigen Maßnahmen wie etwa einer Impfung unterzieht, die seinem Schutz oder Wohl dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang einmal von der "Freiheit zur Krankheit" gesprochen.

Also steht es verfassungsrechtlich schlecht für eine Impfpflicht gegen Corona – anders als bei der faktischen Impfpflicht gegen die Masern?

Ich sage nicht, dass eine Corona-Impfpflicht von vornherein verfassungswidrig sein muss. Es muss aber genau geprüft werden, welchem Zweck sie dient: Dient sie neben dem Eigenschutz dem Schutz von Leben und Gesundheit großer Teile der Bevölkerung und dem Zweck, das öffentliche Gesundheitswesen vor der völligen Überlastung zu schützen? Dann könnte eine allgemeine Impfpflicht durchaus gerechtfertigt sein, wenn sie insoweit geeignet und notwendig ist. Ich wage aber zu bezweifeln, dass diese Voraussetzungen derzeit hinreichend belegbar sind.

Warum?

Ich habe schon Zweifel, ob eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona praktisch in der gebotenen Eile umsetzbar wäre. Wie wollen Sie denn gegebenenfalls über zwanzig Millionen Personen zu mehrfachen Impfungen zwingen, die nicht geimpft werden wollen und die keiner Behörde namentlich bekannt sind? Mithilfe der Polizei? Mit Bußgeldern und Erzwingungshaft? Davon abgesehen würde eine solche Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Politik kaum stärken. Ich glaube zudem, dass noch lange nicht alle Mittel ausgeschöpft sind, um die Menschen in stärkerem Maße zur Impfung zu bewegen. Selbst Impfwilligen kann im Übrigen noch immer aus Kapazitätsgründen die gewünschte Impfung, insbesondere die zur Auffrischung, nicht zeitnah gewährt werden.

Welche Mittel wären das?

Schauen wir nach Bremen oder noch besser nach Spanien: Sie sind Spitzenreiter bei den Impfungen, möglich gemacht durch eine gute Organisation und Kommunikation mit den Bürgern. In meinem eigenen Bundesland Bayern sah das bis jetzt leider an manchen Orten noch ganz anders aus.

Weder die Politiker noch das Robert Koch-Institut kennen die exakte Zahl der Geimpften.

Was das nächste Argument gegen eine allgemeine Impfpflicht ist: Es existiert kein zentrales Impfregister in Deutschland. Es ist schon auffällig, dass man als Rechtswissenschaftler die politische Praxis auf solche Umsetzungsschwierigkeiten aufmerksam machen muss. Wenn der Staat die allgemeine Impfpflicht einführt, darf er sich nicht furchtbar blamieren. Es ist immer schlecht, den Bürgern Pflichten aufzuerlegen, die der Staat selbst im Regelfall nicht durchsetzen kann. Mit der Impfpflicht setzt die Politik schlichtweg auf das Prinzip Hoffnung.

Wie stehen Sie selbst zur Impfung?

Ich bin ohne jede Einschränkung ein Befürworter des Impfens. Aber man darf nicht vergessen, dass die Gruppe der Ungeimpften sehr heterogen ist. Da finden sich neben den Gleichgültigen und Bequemen und den Anhängern von Verschwörungsmythen viele Menschen, die schlicht Angst vor der Impfung oder sonstige emotionale Einwände haben. Dem muss die Politik Rechnung tragen. Denn wenn man diese Leute zur Impfung zwingt, könnte man sie dauerhaft in die Feindschaft zu unserem demokratischen Rechtsstaat abdrängen.

Glauben Sie, dass sich die Bundesregierung und die Behörden während der Corona-Pandemie daran gewöhnt haben, die Bürger stärker einschränken und überwachen zu können? Der israelische Historiker Yuval Noah Harari hat im Interview mit t-online vor dieser Gefahr gewarnt.

In Deutschland haben die Aspekte der Sicherheit und der staatlichen Fürsorge gegenüber der Freiheit des Individuums seit längerer Zeit an Bedeutung gewonnen. Das besorgt viele Beobachter zu Recht. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 konnten wir ein ähnliches Spannungsverhältnis beobachten. Während meiner Zeit als Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts haben wir damals die beschlossenen Gesetze zur Steigerung der Sicherheit und der Gefahrenabwehr intensiv geprüft – und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit manches zurückgewiesen.

So wie das unter Ihrer Beteiligung gefällte Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Genau, ebenso etwa das Urteil zur Online-Durchsuchung.

Denken Sie, dass das Bundesverfassungsgericht in Zukunft der Freiheit wieder mehr Gewicht als der Sicherheit einräumen wird? Mit dem Klimawandel steht uns ja schon die nächste Großkrise bevor.

Es gilt ein einfacher Grundsatz: Ein Grundrecht darf niemals in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Jeder Eingriff ist im Hinblick auf das Übermaßverbot rechtfertigungsbedürftig. Es muss eine Balance zwischen Freiheit und Gemeinwohl hergestellt werden. Das Grundgesetz stellt aus gutem Grund für Notstandslagen keine Sonderregeln zur Außerkraftsetzung von Grundrechten zur Verfügung.

Was bedeutet das für die sozialen Medien? Durch Facebook und Messengerdienste wie Telegram werden Lügen und Hass verbreitet.

Bei Einschränkungen der Meinungsfreiheit muss man sehr vorsichtig sein. Selbstverständlich ist aber auch das Internet kein rechtsfreier Raum, ein Konzern wie Facebook und seine Nutzer müssen sich an geltende Gesetze halten. Der Staat muss wiederum aber in der Lage sein, diese Gesetze durchzusetzen. Und daran hapert es.

Auch deshalb, weil Messengerdienste wie Telegram bisher nicht unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen.

Richtig, das muss sich schnell ändern.

Wir brauchen Bildung, Bildung, Bildung. Unsere freiheitliche Demokratie geht von mündigen Bürgerinnen und Bürgern aus. Wer gut informiert ist, fällt nicht auf Lügen herein.

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Meldungen zum Coronavirus: RKI verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate

• Nach einer Infektion gilt man künftig nur noch bis zum Ende des dritten Monats als genesen.

• In Deutschland haben sich bislang mehr als acht Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 528,2.

• Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht droht ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen die Kündigung.

RKI verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, gilt nicht mehr bis sechs Monate danach als genesen, sondern nur noch bis zum Ende des dritten Monats. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat seine fachlichen Vorgaben aktualisiert, sodass Menschen seit dem 15. Januar nur noch offiziell als genesen gelten, wenn die Abnahme des positiven PCR-Tests mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Am Freitag hatte das RKI zudem neue Empfehlungen zu Quarantänezeiten veröffentlicht. Generell sollen sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von Infizierten und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt ist, an einer "Sieben-Tage-Regel" orientieren: Sie enden nach sieben Tagen, wenn man sich dann mit einem negativen PCR- oder Schnelltest "freitestet". Für das Ende einer Isolierung muss man zuvor auch noch 48 Stunden ohne Symptome sein. Ohne abschließenden Test sollen Quarantäne und Isolierung jeweils zehn Tage dauern.

Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll die Isolierung ebenfalls sieben Tage dauern - aber zum Abschluss verpflichtend mit einem genaueren PCR-Labortest. Zudem muss man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein. Für Kinder in Schulen und Kitas soll die Quarantäne als Kontaktperson fünf Tage dauern, mit PCR- oder Schnelltest frühestens dann. (17.02.2022)

Bundesweite Inzidenz steigt auf 528,2

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert-Koch-Institut (RKI) innerhalb von 24 Stunden 34 145 neue Corona-Infektionen gemeldet. Das RKI meldete am Montagmorgen eine von 515,7 auf 528,2 gestiegene Sieben-Tage-Inzidenz. Das ist erneut ein Höchstwert. Insgesamt haben sich bereits mindestens acht Millionen Menschen in Deutschland infiziert. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden. Weitere 30 Menschen starben in Zusammenhang mit dem Virus. Die Zahl der Toten stieg auf 115 649. (17.02.2022)

Ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht Kündigung

Beschäftigte in Hausarztpraxen, die nach Inkrafttreten der Corona-Impfpflicht keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, müssen mit einer Abmahnung und in letzter Konsequenz mit ihrer Entlassung rechnen. Das geht aus einem Informationsblatt des Deutschen Hausärzteverbandes hervor.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls Mitarbeiter den Nachweis verweigerten, könne das Gesundheitsamt ihnen verbieten, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein, heißt es in dem Informationsblatt auf der Webseite des Hausärzteverbandes. "In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen."

Weigere sich der Arbeitnehmer dauerhaft, einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein Attest vorzulegen, wonach eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht angezeigt sei, könne als letztes Mittel auch eine Kündigung in Betracht kommen, erklärt der Verband. "Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte hier jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen."

Die Impfpflicht gilt den Angaben zufolge in den Praxen für das medizinische Personal, aber auch für alle weiteren Beschäftigten wie Reinigungskräfte, Hausmeister, Transport- oder Küchenpersonal. Wer den Nachweis bis zum 15. März nicht vorlegen könne, dürfe weder tätig noch beschäftigt werden. Der Praxisinhaber müsse darüber sofort das Gesundheitsamt informieren. Mitarbeiter, die trotz Anforderung des Gesundheitsamtes innerhalb einer angemessenen Frist keinen Nachweis erbrächten, müssten mit bis zu 2500 Euro Geldbuße rechnen. (17.02.2022)

Virologe Stöhr: Erst Durchseuchung, dann sehr entspannter Sommer

Angesichts der ansteckenden Omikron-Variante erwartet der Virologe Klaus Stöhr erst eine Durchseuchung in den kommenden Wochen, dann eine natürliche Immunisierung der Bevölkerung - und schließlich ein Auslaufen der Pandemie. "In den nächsten zwei bis drei Wochen wird es eine Unsicherheit geben, wie hoch die Inzidenz steigen wird. Danach werden sich durch die sehr starke Durchseuchung, die dann leider einsetzen wird, die man nicht abwenden kann, sehr viele Menschen die natürliche Immunität holen", sagte er im TV-Sender Bild.

Diese Immunität werde "oben draufgepflanzt" auf die Immunisierung durch Impfungen, fuhr Stöhr fort. Beides zusammen werde zu einem anhaltenden Immunschutz führen, so dass man auch nicht das vierte, fünfte, sechste, oder siebte Mal boostern müsse. Im Herbst müsse man dann sehen, ob man den über 60-Jährigen noch einmal ein Impfangebot mache.

Angesichts der Millionen Ungeimpften oder zumindest nicht vollständig Geimpften ist Vorsicht nach den Worten Stöhrs zwar weiter ganz wichtig. Dennoch gibt er sich überzeugt: "Im Frühjahr, Sommer dann wird es sehr entspannt."

Auch der Virologe Christian Drosten sieht im häufig milderen Verlauf nach Ansteckung mit der Omikron-Variante eine "Chance", in den endemischen Zustand zu kommen - "breite Immunität vorausgesetzt", wie er dem Tagesspiegel am Sonntag sagte. Alle Menschen müssten sich früher oder später mit Sars-Cov-2 infizieren, meint er. "Ja, wir müssen in dieses Fahrwasser rein, es gibt keine Alternative", sagte Drosten. "Wir können nicht auf Dauer alle paar Monate über eine Booster-Impfung den Immunschutz der ganzen Bevölkerung erhalten." Das müsse das Virus machen. (17.02.2022)

Impfpflicht für über 60-Jährige in Griechenland

Ungeimpfte Griechen über 60 werden von nun an zur Kasse gebeten: Wer sich die Corona-Impfung weiterhin nicht verabreichen lässt, wird im Januar mit 50 Euro Strafe belegt, von Februar an sind es dann 100 Euro monatlich. Die Regelung trat in der Nacht auf Montag in Kraft. Von der Maßnahme betroffen sind laut Staatsrundfunk rund 300 000 Menschen. Ihre Daten sollen nun von der staatlichen Sozialversicherung an das Finanzamt weitergeleitet werden, das die Bußgelder eintreibt. Das Geld kommt dann den staatlichen Krankenhäuser zugute. In Griechenland sind die verabreichten Impfungen in einer Datenbank personalisiert gespeichert.

Die Regierung wertet die Maßnahme schon jetzt als Erfolg: Seit der Ankündigung von Strafzahlungen vor etwas mehr als sechs Wochen haben sich etwa 217 000 über 60-Jährige impfen lassen. Damit stieg die Impfquote in dieser Altersgruppe auf 90 Prozent. Eine Impfpflicht für andere Altersgruppen schloss Regierungschef Kyriakos Mitsotakis hingegen mit der Begründung aus, dass es vor allem die Älteren seien, die schwer an Covid erkrankten und in Krankenhäusern behandelt werden müssten.

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Corona: Gefälschte Impfpässen boomen – Bundesland toppt alles

Sowohl Ex-Dschungelcamp-Kandidatin Christin Okpara als auch Ex-Werder-Bremen-Trainer Markus Anfang legten gefälschte Impfausweise vor – und verloren beide ihren Job. Doch das scheint Impfgegner nicht abzuschrecken.

Die Polizei geht solchen Verdachtsfällen bundesweit inzwischen mit weit mehr als 12 000 Verfahren nach. Die Zahl sei vor allem im vergangenen Dezember in die Höhe geschnellt, berichteten Polizeibehörden der Bundesländer bei einer bundesweiten Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

In NRW gibt es mehr als 3000 Fälle

Spitzenreiter ist demnach Bayern mit mehr als 4000 Verfahren und 5500 sichergestellten Impfpässen und -zertifikaten, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit mehr als 3500 Verfahren. „Wir müssen leider von einem großen Dunkelfeld ausgehen“, berichtete die Landesregierung in München.

Ende November hatte der Gesetzgeber die Strafbarkeit noch einmal klargestellt. Abschreckende Wirkung hatte dies anscheinend nicht: Die 3G-Pflicht in vielen Bereichen hat das Geschäft der Fälscher wohl erst richtig angekurbelt.

Im Internet stießen Ermittler bei Social-Media-Kanälen und Messengerdiensten wie Telegram auf einschlägige Angebote, die bei Impfskeptikern und Impfgegnern auf zahlungswillige Kundschaft treffen, obwohl es die Originale samt echtem Impfschutz umsonst gibt.

Weitreichende Folgen für Impfbetrüger

Nutzern falscher Impfausweise droht dabei im Extremfall noch mehr als Jobverlust und eine Geld- oder Bewährungsstrafe wegen „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“: Nach einem Corona-Ausbruch mit drei Todesfällen in einem Pflegeheim im niedersächsischen Hildesheim ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine fristlos entlassene Mitarbeiterin der Einrichtung sogar wegen Totschlags. Die Frau soll mit einem gefälschten Impfpass im Heim gearbeitet haben, obwohl bei ihr zu Hause Familienmitglieder an Covid-19 erkrankt waren.

Anfang Dezember 2021 wurden bei einer Durchsuchung in Kassel insgesamt 800 Blanko-Impfausweise, Impfstoffaufkleber, verschiedene Stempel und weitere Fälscherutensilien sichergestellt. Einen Monat zuvor wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung in Frankfurt am Main insgesamt 146 Blanko-Impfausweise gefunden.

Auch wurden Fälle von Ärzten bekannt, die ihren Patienten auf Wunsch nur den Aufkleber der Impfdosen in den Impfpass klebten, ohne den Impfstoff zu spritzen. Ihnen drohen inzwischen sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Im Oktober machten Ermittler mutmaßliche Betrüger in München dingfest, die mithilfe der IT-Infrastruktur einer Apotheke gefälschte Impfzertifikate hergestellt haben sollen - allein innerhalb eines Monats mehr als 500 Stück.

Gelber Impfpass ist leicht zu manipulieren

Der gelbe Impfpass nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation ist leicht zu manipulieren. Das Heftchen kann im Internet für wenige Euro bestellt werden. Die Stempel von Arztpraxen können ebenfalls leicht besorgt werden. Die Impfdosenaufkleber mit der Chargennummer sind inzwischen immerhin mit einem Wasserzeichen versehen - vor kurzem war das noch nicht der Fall.

Impfpass-Fälscher bieten bei Telegram inzwischen ein Komplett-Paket an: Das ausgefüllte Impfbuch kostet inklusive QR-Code 200 bis 300 Euro. Die betrügerischen Impf-Unwilligen, die sich eine Fälschung im Netz bestellen, haben aber keine Garantie, dass tatsächlich ein falscher Impfpass geliefert wird.

Apotheken überprüfen Impfnachweis auf Richtigkeit

In den Apotheken, die den QR-Code für den digitalen Impfnachweis erstellen, kann inzwischen überprüft werden, ob Ort und Zeitpunkt der Impfung zu der Chargennummer im Impfpass passen. Das ist vielen Besitzern von Impfpässen offenbar noch nicht klar.

Im Ruhrgebiet türmte eine 30-Jährige am Montag, als ihr vorgelegter Impfpass als gefälscht entlarvt wurde, aus der Apotheke - und ließ dabei ihren Personalausweis liegen. Gleiches Spiel wenige Kilometer entfernt in Unna: Der Mann mit falschem Impfpass verschwand eilig, ließ aber Kopien seiner Krankenkassenkarte und seines Personalausweises zurück.

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