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Katholischer Kardinal Reinhard Marx will Pflichtzölibat abschaffen

Der Erzbischof von München, Reinhard Marx, hat sich in einem Zeitungsinterview dafür ausgesprochen, dass Priester heiraten dürfen. In einer anderen Frage hielt sich der Kardinal dagegen bedeckt.

"Bei manchen Priestern wäre es besser, sie wären verheiratet", sagte der Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx der "Süddeutschen Zeitung". Zwar könne er sich keine generelle Abschaffung des Zölibats als "Lebensform Jesu" vorstellen, doch ob man es "für jeden Priester als Grundvoraussetzung" nehmen solle, da mache er "doch ein Fragezeichen".

"Es wäre besser für alle, die Möglichkeit für zölibatäre und verheiratete Priester zu schaffen", sagte Marx . Dabei gehe es "nicht nur um sexuelle Gründe", so der Kardinal. "Bei manchen Priestern wäre es für ihr Leben besser, weil sie nicht einsam wären."

Zölibat eine "prekäre" Lebensform

Er forderte seine Kirche auf, sich diesen Diskussionen zu stellen. Die zölibatäre Lebensform bezeichnete Marx als "prekär". Auf die Frage, ob er einen Zusammenhang zwischen dem Zölibat und dem sexuellen Kindesmissbrauch sehe, antwortete er, pauschal könne man das nicht sagen.

"Aber diese Lebensform und dieses Männerbündische ziehen auch Leute an, die nicht geeignet sind, die sexuell unreif sind. Und Sexualität gehört eben zum Menschen dazu, das geht auch nie vorüber." Die katholische Sexualmoral habe "viele Verklemmungen erzeugt".

Kein Vorstoß für Frauen im Priesteramt

Zu der Frage, ob Frauen Priesterinnen werden können, äußerte Marx sich zurückhaltend. "Ich kann das noch nicht beantworten. Das wäre auch nicht hilfreich, es jetzt zu beantworten, weil es gerade dazugehört, dass wir im Gespräch bleiben. Ich bin nicht nur einer, der eine Meinung hat, sondern ich muss auch den Laden zusammenhalten."

Die Argumente dagegen seien für ihn allerdings immer schwächer geworden: "Ich bin da nicht am Ende, ich weiß nur, dass wir einen großen Konsens brauchen. Oder man zerbricht das ganze Gebäude."

Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs dürfe nicht von Reformen getrennt werden, sagte der Erzbischof. Es gehe um systemische Dinge, um Klerikalismus, Zölibat, Männer und Frauen.

Ein vor zwei Wochen veröffentlichtes unabhängiges Gutachten zu Fällen sexualisierter Gewalt im Erzbistum München und Freising hat ranghohen Klerikern moralisches Führungsversagen im Umgang mit Missbrauchstätern und -opfern nachgewiesen. Schwer belastet wird darin auch der frühere Münchner Erzbischof und heutige emeritierte Papst Benedikt XVI., Joseph Ratzinger.

Keine Forderungen an Benedikt XVI.

Gutachter der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hatten dem ehemaligen Oberhaupt der katholischen Kirche Fehlverhalten im Umgang mit Missbrauchstätern während seiner Zeit als Münchner Erzbischof von 1977 bis 1982 vorgeworfen. Benedikt wies das zurück und rechtfertigte sich in einer langen Verteidigungsschrift. In einem wesentlichen Punkt musste er später aber eine Falschaussage einräumen. Er hat angekündigt, sich demnächst noch einmal ausführlicher zu dem Gutachten äußern zu wollen.

Forderungen, Benedikt solle sich entschuldigen, wollte sich Marx nicht anschließen. Er wolle nicht über die Medien eine Forderung stellen, sagte er der Zeitung. Er hoffe aber, dass sich der emeritierte Papst, so wie angekündigt, umfassend äußere: "Und dass die Erklärung auch ein gutes Wort der Anteilnahme mit den Betroffenen enthält."

Das Gutachten überschattet auch die dritte Synodalversammlung des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg, die am Donnerstag in Frankfurt am Main beginnt. Bis Samstag diskutieren dabei die 230 Delegierten wieder über Kirchenreformen.

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Zentralmoschee in Ehrenfeld: Muezzinruf in Köln möglicherweise ab 14. Oktober

Die Kölner Zentralmoschee

Die Kölner Zentralmoschee© Uwe Weiser

An der Kölner Zentralmoschee im Stadtteil Ehrenfeld könnte der Muezzin möglicherweise ab 14. Oktober über Lautsprecher zum Gebet rufen. Eine Sprecherin der Stadt Köln sagte am Sonntag, es müssten nur noch einige Kleinigkeiten nachgebessert werden, dann könne die Türkisch-Islamische Union Ditib mit der Stadt einen entsprechenden Vertrag schließen.

„Die Stadt rechnet damit, dass dies kurzfristig erfolgen kann, so dass aller Voraussicht nach Mitte Oktober der Muezzin rufen könnte.“ Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet.

Muezzinruf in Köln: Vertrag auf zwei Jahre befristet

Der Muezzin dürfte dann einmalig zwischen 12.00 und 15.00 Uhr für eine maximale Dauer von fünf Minuten zum Freitagsgebet rufen. Da es sich um ein Pilotprojekt handele, sei der Vertrag auf zwei Jahre befristet, sagte die Sprecherin. Die Ditib müsse außerdem mit einem Flyer die Anwohner informieren und eine Ansprechperson benennen.

Köln hatte vor einem Jahr erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum Gebet rufen dürften. Die Stadt verweist dabei auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen die Rufe des Muezzins.

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„Fatale Folgen“: Islamismus-Experte kritisiert Kölner Muezzinruf

Die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld

Die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld© picture alliance/dpa

Der Berliner Islamismus-Experte Ahmad Mansour befürchtet „fatale Folgen“ durch den in Köln geplanten Muezzinruf. „Das ist eine Machtdemonstration des politischen Islam“, sagte Mansour der Deutschen Presse-Agentur. Die Türkisch-Islamische Union Ditib darf möglicherweise an diesem Freitag erstmals per Muezzin zum Gebet in die Zentralmoschee rufen.

Mansour, der in Israel in einer arabisch-palästinensischen Familie aufwuchs, ist Psychologe und Autor des Buches „Operation Allah - Wie der politische Islam unsere Demokratie unterwandern will“. Er erinnerte daran, dass die Ditib der verlängerte Arm der türkischen Religionsbehörde in Ankara sei und Präsident Recep Tayyip Erdogan die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld persönlich eröffnet habe. „Es ist verheerend, wenn ausgerechnet dieser Organisation jetzt eine derartige öffentliche Anerkennung zuteil wird.“ Die Kölner Initiative werde nicht nur bundesweit, sondern in der ganzen Welt wahrgenommen.

Mansours Kritik an Muezzinruf: „Ein deutlicher Unterschied zu einfachem Läuten“

Köln hat angekündigt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen ihre Gläubigen zum Gebet rufen dürfen. Die Stadt verweist dabei auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen die Rufe des Muezzins.

„Das sehe ich anders“, sagte Mansour dazu. „Beim Glockengeläut geht es um Klang, beim Muezzinruf geht es um konkrete religiöse Botschaften.“ Der Muezzin rufe, dass es keinen anderen Gott als Allah gebe und dass Mohammed sein Gesandter sei. „Das ist also ein deutlicher Unterschied zu einfachem Läuten.“ Man übersehe auch leicht, dass viele junge Muslime in Deutschland es gerade zu schätzen wüssten, dass die Religion im öffentlichen Raum nicht so sichtbar sei wie in den islamischen Herkunftsländern ihrer Familien. „Sie finden das entspannend, sie finden das gut“, sagte Mansour. „Wenn sie pünktlich zum Gebet erscheinen wollen, dann stellen sie einfach ihre Handys ein.“

Kritik an Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker

Mansour kritisiert insbesondere, dass die Entscheidung von der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) einfach verkündet worden sei, ohne dass vorher eine Diskussion stattgefunden habe. Dabei gehe es hier doch um sehr grundsätzliche Fragen: „Welche Stellung hat der Islam in unserer Gesellschaft? Ist er wirklich gleichberechtigt? Wenn das so ist, dann müssten Muslime auch staatliche Feiertage einfordern können und vieles andere mehr. Und eben das wird jetzt geschehen: Die Konservativen fühlen sich bestätigt, sehen dies als einen wichtigen Schritt hin zur Islamisierung Europas und werden immer mehr fordern.“ Für Glaubensfreiheit sei natürlich jeder. „Aber den Muezzinruf einfach nur in diesen Kontext zu stellen, ist sträflich naiv.“

An der Ditib-Zentralmoschee könnte der Muezzin möglicherweise ab Freitag (14. Oktober) über Lautsprecher zum Gebet rufen. Die Stadt Köln steht nach eigenen Angaben kurz vor einem entsprechenden Vertragsabschluss mit der Ditib. Falls es dazu kommt, dürfte der Muezzin einmalig zwischen 12.00 und 15.00 Uhr für eine maximale Dauer von fünf Minuten zum Freitagsgebet rufen. Da es sich um ein Pilotprojekt handele, sei der Vertrag auf zwei Jahre befristet, so die Stadt. Die Ditib müsse außerdem mit einem Flyer die Anwohner informieren und eine Ansprechperson benennen.

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Kirchensteuer 2022: Wie hoch ist die Kirchensteuer und wer muss sie zahlen?

Die christliche Kirche in Deutschland hat in den vergangenen Jahren hunderttausende Mitglieder verloren. Sie finanziert sich zu einem großen Teil über eine eigene Steuer, die Kirchensteuer. Ein Überblick.

Eine Steinfigur am Kölner Dom blickt gen Himmel. Diverse Initiativen protestieren am Tag der Veröffentlichung des neuen Gutachtens zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln gegen die schleppende Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche. Köln, 18.03.2021 Foto: action pressdata-portal-copyright=

Eine Steinfigur am Kölner Dom blickt gen Himmel. Diverse Initiativen protestieren am Tag der Veröffentlichung des neuen Gutachtens zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln gegen die schleppende Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche. Köln, 18.03.2021 Foto: action pressdata-portal-copyright=© Bereitgestellt von Handelsblatt

Fast 41,5 Millionen Menschen sind in Deutschland Teil der christlichen Kirche. Den evangelischen und katholischen Gemeinden beschert das jährlich über zehn Milliarden Euro an Einnahmen. Was ist die Kirchensteuer? Wie wird die Kirchensteuer berechnet? Wer muss die Kirchensteuer zahlen? Ein Überblick.

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine finanzielle Abgabe, die von den christlichen Religionsgemeinschaften in Deutschland erhoben wird. Sie wird durch die katholischen und evangelischen Glaubensgemeinden von ihren Mitgliedern eingezogen. Man könnte sie als eine Art Mitgliedsbeitrag verstehen. In den meisten Fällen regelt sich der Einzug über eine Steuer, wird also beispielsweise direkt vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers abgezogen. Es gibt aber auch Kirchen, die sich ausschließlich über Spenden finanzieren.

Wer muss in Deutschland Kirchensteuer zahlen?

Grundsätzlich jedes volljährige Mitglied der Kirche, das in Deutschland lebt. Das Mitglied zahlt die Steuer an die Landeskirche des Bundeslands, in dem es seinen Erstwohnsitz hat. Auch temporäre Auslandsaufenthalte entbinden Mitglieder evangelischer oder katholischer Glaubensgemeinden nicht von der Kirchensteuerpflicht. Die Steuer bezieht sich ausschließlich auf Privatpersonen, Unternehmen zahlen in Deutschland keine Kirchensteuer.

Wie berechnet sich die Kirchensteuer in Deutschland?

Die Kirchensteuer orientiert sich am Einkommen des Kirchenmitglieds. In den meisten Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) liegt der Kirchensteuersatz bei neun Prozent der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer. In Baden-Württemberg und Bayern liegt der Kirchensteuersatz bei acht Prozent. Dieser ist in §51a des Einkommensteuergesetzes geregelt.

Bei Arbeitnehmern wird die Steuer vom Bruttolohn einbehalten und taucht als Abzug auf der Gehaltsabrechnung auf. Arbeitgeber und Soloselbständige leisten üblicherweise eine Vorauszahlung.

Wie viel Kirchensteuer muss ich im Monat oder Jahr zahlen?

Weil die Kirchensteuer sich relativ zum Einkommen einer Person berechnet, gibt es keinen festen Betrag, den Mitglieder monatlich oder jährlich zahlen müssen.

Eine Beispielrechnung: Eine ledige Person mit Steuerklasse I und 2000 Euro Monatseinkommen zahlte im Jahr 2021 ca. 15 Euro Kirchensteuer im Monat. Das sind 180 Euro Kirchensteuer im Jahr. Eine Person mit einem Einkommen von 3000 Euro zahlte 36 Euro im Monat, also 432 Euro Kirchensteuer im Jahr.

Ich gehöre keiner Kirche an und bin konfessionslos. Warum zahle ich Kirchensteuer?

In Deutschland können auch Konfessionslose an der Kirchensteuer beteiligt werden - und zwar wegen des Ehepartners. Das sogenannte „besondere Kirchgeld“ fällt an, wenn nur ein Ehepartner einer Religionsgemeinschaft angehört und der andere nicht. Es handelt sich dann um eine glaubensverschiedene Ehe. In diesen wird nur bei dem Ehegatten Kirchensteuer einbehalten, der Kirchenmitglied ist. Wenn dieser Partner aber ein so geringes Einkommen hat, dass keine Lohnsteuer berechnet wird (oder nichts verdient), wird während des Jahres keine Kirchensteuer einbehalten. Es kann allerdings das besondere Kirchgeld als Sonderform der Kirchensteuer festgesetzt werden. Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepartner, wennein Ehepartner kein Kirchenmitglied, der andere schon.oder beide Ehepartner Kirchenmitglieder sind, aber ein Ehegatte einer Kirche angehört, die keine Kirchensteuer erhebt.Das besondere Kirchgeld müssen nur Ehegatten zahlen, die zusammen veranlagt werden. Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten entfällt das besondere Kirchgeld.

Wann zahlt man keine Kirchensteuer?

Mit dem Austritt aus der Kirchengemeinschaft ist auch die Steuerpflicht hinfällig. Im Jahr 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der Kirche als Glaubensgemeinschaft, in Deutschland nicht möglich ist.

Je nach Einkommenslage des Kirchenmitglieds gibt es allerdings auch anteilige Erlasse der Kirchensteuer: Wer weniger als den Grundfreibetrag (derzeit 10.347 Euro) im Jahr verdient, ist von der Besteuerung seiner Einkünfte befreit. Das gilt auch für Arbeitslose.

Erwirtschaften Steuerzahler außerordentliche Einkünfte, ist ein anteiliger Erlass der Kirchensteuer auf diese Einkünfte möglich. Bis zu 50 Prozent der zusätzlich entstehenden Kirchensteuer können Steuerzahler sparen. Der Erlass muss beim zuständigen Kirchensteueramt beantragt werden, außerdem gibt es einige Einschränkungen.

Welche Folgen haben Kinder für die Höhe der Kirchensteuer?

Wer Kinder hat und Kirchenmitglied ist, wird steuerlich entlastet. So bildet bei Arbeitnehmern mit Kindern nicht die Lohnsteuer die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer, sondern eine fiktive Lohnsteuer. Diese ist um die Kinderfreibeträge gemindert. Das passiert allerdings erst nach Abgabe einer Steuererklärung: Erst bei einer steuerlichen Veranlagung wird durch eine Günstigerprüfung festgestellt, ob aufgrund der Kinderfreibeträge ein zusätzlicher Steuerspareffekt entsteht. Ähnlich läuft es auch bei Selbständigen mit Kindern: Die Vorauszahlungen der Kirchensteuer verringern sich um den Kinderfreibetrag.

Wer erhebt die Kirchensteuer?

In Deutschland ziehen vor allem die katholische und evangelische Kirche die Steuer ein. Auch jüdische Gemeinden in Deutschland erheben mit der Kultussteuer eine vergleichbare Gebühr. Außerdem ziehen einzelne Freikirchen und einige andere kleinere Glaubensgemeinschaften die Mitgliedsbeiträge per Steuer ein. Die Kirchensteuer behalten die Finanzverwaltungen der Länder ein, um sie dann an die Kirchen weiterzugeben.

Muslimische Gemeinden in Deutschland ziehen keine Gelder ihrer Mitglieder ein. Auch die orthodoxe Kirche in Deutschland verzichtet auf eine Kirchensteuer.

Wofür werden Kirchensteuereinnahmen verwendet?

Die Steuer finanziert einen Teil der Aufrechterhaltung der Kirche in Deutschland. Die Gemeindearbeit und die Entlohnung der Geistlichen werden mit der Steuer bezahlt, aber auch die Seelsorge, Öffentlichkeitsarbeit und Instandhaltung von Kirchen und Co. Auch Bildungs- und Betreuungsstätten kirchlicher Träger – Kliniken, Kindergärten und Schulen – beziehen einen Teil ihrer Gelder aus der Kirchensteuer. Mit etwa 500 Millionen Euro jährlich fördert auch der deutsche Staat die Kirche.

Mehr: Kirchen verzeichnen trotz Mitgliederschwund höhere Steuereinnahmen