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Wieviel man durch Eigenleistung beim Hausbau wirklich sparen kann

 

Der Traum vom Eigenheim ist für manche nur durch den eigenen Hausbau realisierbar. Dabei kann durch das Erbringen von Eigenleistungen in verschiedenen Bereichen Geld gespart werden.

Muskelhypotheken

Eine Muskelhypothek hat einige Vorteile für diejenigen, die sich für den Hausbau entscheiden. Unter Muskelhypotheken werden, wie "Das Haus" erklärt, jene Kosten verstanden, welche durch das Einbringen von Eigenleistungen beim Hausbau gespart werden können. Und damit sparen die betreffenden Parteien nicht nur Kosten für zum Beispiel Handwerker. In bestimmten Fällen kann, wie Schwäbisch Hall festhält, mit Hilfe von Eigenleistungen nicht nur eine geringere Finanzierungssumme erreicht werden, auch das benötigte Eigenkapital für den Kredit kann dadurch gesenkt werden. Je mehr man beim Hausbau also selbst leisten kann, desto mehr kann in diesen Bereichen gespart werden.

So viel Geld kann gespart werden

Mit Hilfe von einem Beispiel veranschaulicht "Das Haus", wie lukrativ das Einbringen von Eigenleistungen wirklich ist. In dem Beispiel geht es um ein unterkellertes Reihenendhaus mit drei Stockwerken und 140 Quadratmetern Wohnfläche und mit Baukosten in Höhe von 253.482 Euro. Insgesamt acht Arten der Eigenleistungen werden zusammen mit den benötigen Stunden und der Kostenersparnis aufgeführt: Trockenbau mit Wärmedämmung der Dachflächen, Fensterbänke einsetzen (innen), Fliesen und Platten legen, Zimmertüren setzen, Maler- und Lackiererarbeiten, Bodenbeläge einbauen, Tapezierarbeiten und Arbeiten an der Außenanlage. Die zeitaufwendigste Eigenleistung ist Trockenbau mit Wärmedämmung der Dachflächen. Mit insgesamt 102 Stunden Zeitaufwand können hier 4.085 Euro gespart werden. Am wenigsten zeitaufwendig ist das Einsetzen der Fensterbänke im inneren Bereich. Bei einem Zeitaufwand von nur drei Stunden werden 124 Euro gespart. Insgesamt kann mit einem Zeitaufwand von 476 Stunden eine Ersparnis von 18.867 Euro erreicht werden.

Jedoch sollte man sich im Voraus auch über bestimmte Risiken bewusstwerden, wie der Finanzvertrieb Dr. Klein rät. Wer sich zum Beispiel selbst überschätzt, läuft Gefahr, mit der Arbeit nicht zufriedenstellend oder termingerecht fertig zu werden. Außerdem sollte man sich genau über alle Materialien informieren, die verwendet werden, wenn man sich mit diesen nicht auskennt. Und zusätzlich sollte der Bauherr dafür Sorge tragen, sich für den Fall eines Sach- oder Personenschadens abzusichern. Das Abschließen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sei, so Dr. Klein, empfehlenswert.

Diese Dinge sollten Profis überlassen werden

Es gibt jedoch auch einige Aufgaben, welche lieber den Profis überlassen werden sollten. Dazu gehören vor allem solche Arbeiten, die bestimmtes Fachwissen voraussetzen. Alle Arbeiten, die mit Elektrizität, Gas und Wasser zu tun haben, sollten, so Schwäbisch Hall, lieber den Fachleuten überlassen werden, da es bei falschem Umgang zu lebensgefährlichen Folgeschäden kommen kann.

Wer einen genauen Plan erstellt, welche Arbeiten zu welchem Zeitpunkt durch Fachleute oder durch Eigenleistungen verrichtet werden sollen, kann durch gute Planung und die verschiedenen Vorteile der Eigenleistungen bares Geld sparen.

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Rauchmelder aufhängen? In diesen Räumen besser nicht!

 

Rauchmelder sind wichtig und können Leben retten. Es gibt allerdings ein paar Räume, in denen Sie besser keinen herkömmlichen Melder installieren. Welche Räume das sind und warum bestimmte Rauchwarnmelder dort nichts zu suchen haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rauchmelder in der Küche kann zum Problem werden

Eigentlich sollte man ja denken, dass ein Rauchmelder in der Küche für den vorbeugenden Brandschutz unverzichtbar ist. Zu groß ist die Angst, den Herd oder den Backofen anzulassen, es ohne Rauchmelder nicht zu merken und einen Brand zu verursachen. Da ist es auf den ersten Blick verwunderlich, dass es in keinen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht in der Küche gibt. Aber eigentlich logisch: Beim Kochen entstehender Wasserdampf und Rauch wird von vielen Rauchmeldern als Feuer gedeutet und führt regelmäßig zu Fehlalarmen – es sei denn, Sie installieren einen Melder mit Bi-Sensor-Technologie. Ein solcher Rauchwarnmelder kombiniert Hitze- und Rauchsensor und reduziert dadurch das Risiko eines Fehlalarms deutlich. In unserem großen Rauchmelder-Test finden Sie entsprechende Geräte unterschiedlicher Hersteller.

Rauchmelder im Bad? Nicht immer eine gute Idee

Ein ähnliches Problem wie in der Küche gibt es im Bad. Auch in diesem Raum kann der Wasserdampf, der beim heißen Duschen entsteht, einen Fehlalarm des Feuermelders auslösen. Und wer möchte schon sein Wellness-Programm unter der Dusche beenden, nur um verzweifelt zu versuchen, das penetrante Warnsignal des Rauchmelders auszuschalten? Abhilfe schaffen auch hier Modelle mit Bi-Sensor-Technologie, die falsche Alarme reduzieren.

Garage, Keller und Dachboden: Rauchmelder-Montage nicht immer sinnvoll

Um es gleich vorwegzunehmen: Das Warnsignal eines Rauchmelders kann natürlich auch in der Garage, im Keller oder im Dachboden sinnvoll sein und vor Feuer warnen. Denn gerade in diesen Räumen würden wir den Rauch beziehungsweise das Feuer ohne Rauchmelder oft nicht sofort bemerken. Ein herkömmlicher Brandmelder ist trotzdem keine gute Idee: Abgase, Staub und die oft erhöhten Temperaturen führen regelmäßig zu falschen Alarmen des Rauchmelders. Wer die Räume zuverlässig überwachen und die Sicherheit erhöhen möchte, wählt als Brandmelder spezielle Wärme- oder Hitzemelder. In sehr staubigen Räumen, in denen es kein Problem mit Abgasen oder höheren Temperaturen gibt, eignen sich auch Rauchwarnmelder mit Verschmutzungskompensation. Ein solches Gerät gewöhnt sich schrittweise an den Staub in der Luft und Fehlalarme werden reduziert.

Brauchen Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern einen Rauchmelder?

Auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen in Mehrfamilienhäusern gibt es derzeit keine Pflicht zur Montage eines Rauchmelders. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Personen hier nur kurzzeitig aufhalten und eine mögliche Gefahr durch Rauch und Feuer rechtzeitig erkennen würden. Eine Rauchmelderpflicht wäre also übertrieben. Außerdem gilt auch hier: Fehlalarme des Rauchmelders können gerade im gemeinsam genutzten Keller zum echten Problem werden – besonders dann, wenn sich keiner für den lautstarken Feuermelder zuständig fühlt und den falschen Alarm ausschaltet.

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Lieblingsbundesländer: Vier von zehn Deutschen würden gern HIER wohnen

 

Vier von zehn Deutschen würden gern woanders wohnen. Dies ergab eine Umfrage für die Lottoland-Gruppe, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Demnach leben 41 Prozent der Befragten nicht in ihrem Lieblingsbundesland. Drei von vier präferierten Bundesländern liegen im Norden. So möchte etwa jeder Zehnte, der sich einen Umzug wünscht, gern in Schleswig-Holstein leben. Es folgen Mecklenburg-Vorpommern mit sechs Prozent und Hamburg mit vier Prozent.

Nur ein südliches Bundesland steht der Umfrage zufolge ganz oben auf der Wunschliste: Elf Prozent würden gern in Bayern wohnen. Die Lust auf den Norden erklärt sich mit einer anderen Zahl aus der Befragung: 68 Prozent der Deutschen würden am liebsten direkt am Wasser wohnen, für 43 Prozent ist es das Meer. Beliebte Umgebungen sind zudem das Land mit 15 Prozent und die Berge mit zehn Prozent.

Wer im Norden lebt, ist der Umfrage zufolge besonders zufrieden mit seinem Wohnort. 74 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern leben in ihrem Lieblingsbundesland. Das gilt auch für 73 Prozent der Schleswig-Holsteiner und für 63 Prozent der Hamburger. Stärker ausgeprägt als im Norden ist die Liebe zur Heimat nur in Bayern. Dort geben 81 Prozent der Befragten an, dass der Freistaat ihr Lieblingsbundesland sei.

Mit Blick auf die Ausstattung ihrer Traumimmobilie wünschen laut Befragung in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich viele Menschen einen eigenen Obst- und Gemüsegarten – je 47 Prozent gegenüber 41 Prozent bundesweit. Nur in Brandenburg ist der Wunsch mit 52 Prozent der Befragten noch verbreiteter.

In Schleswig-Holstein träumen besonders viele Umfrageteilnehmer von einer Sauna - 35 Prozent gegenüber 31 Prozent bundesweit. In ganz Deutschland ist der Traum vom Swimmingpool weit verbreitet. 54 Prozent wünschen sich einen eigenen Pool. Dahinter folgt eine Dachterrasse, von der 46 Prozent träumen. Für die repräsentative Erhebung wurden von Mai bis Juni 2021 3050 Menschen befragt.

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Schutz von Grundstückseigentümer vor späten Geldforderungen

Grundstückseigentümer dürfen nach dem Bau einer Straße oder anderer Anlagen zur Erschließung nur für begrenzte Zeit an den Kosten beteiligt werden. Eine Vorschrift, die das auch noch viele Jahre im Nachhinein ermöglicht, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Im konkreten Fall ging es um eine Regelung in Rheinland-Pfalz, sie muss nun überarbeitet werden. (Az. 1 BvL 1/19)

Die Prüfung der Landesvorschrift hatte das Bundesverwaltungsgericht angestoßen. Dort ist der Fall eines Eigentümers anhängig, der sogenannte Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70.000 Euro zahlen soll. Seine Grundstücke in einem Gewerbegebiet hatten schon 1986 eine Straßenanbindung bekommen. Den finalen Bescheid erhielt er allerdings erst 2011. Denn in voller Länge fertiggestellt und offiziell gewidmet wurde die Straße im Jahr 2007.

Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz sieht eine vierjährige Verjährungsfrist vor, die erst mit der Widmung der Straße zu laufen beginnt. Das ist nach der Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und -richter nicht zulässig. Maßgeblich muss demnach der Zeitpunkt sein, zu dem für den einzelnen Grundstückseigentümer der Vorteil entsteht. Dieser sei für die Betroffenen erkennbar. Es dürfe niemand im Unklaren gelassen werden, ob noch mit Belastungen zu rechnen sei.

In Rheinland-Pfalz muss nun bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung gefunden werden. Bis dahin dürfen Gerichte und Verwaltungsbehörden die verfassungswidrige Norm nicht mehr anwenden. Von der Änderung profitieren alle Grundstückseigentümer im Land, deren Bescheide über die Erschließungsbeiträge noch nicht bestandskräftig sind.

Eine konkrete Vorgabe für die zeitliche Höchstgrenze machten die Richterinnen und Richter des Ersten Senats nicht. Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Spielraum. Eine Frist von 30 Jahren, wie sie manche Gerichte bisher aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz abgeleitet hatten, ist ihnen aber eindeutig zu lang.

Wie in der Entscheidung ausgeführt wird, haben sich andere Bundesländer überwiegend für Fristlängen von 10 bis 20 Jahren entschieden. Genannt werden Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In anderen Ländern bestehe keine ausdrückliche Regelung.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Entscheidung. «Es kann nicht sein, dass Grundstückseigentümer oder deren Rechtsnachfolger noch Jahrzehnte nach einer Erschließungsmaßnahme der Gemeinde mit zum Teil existenzbedrohend hohen Beitragsforderungen konfrontiert werden», erklärte Präsident Kai Warnecke. Durch die verspätete Erhebung bleibe auch unklar, ob es sich nicht eigentlich um eine Unterhaltsmaßnahme gehandelt habe. «Diese dürfte die Kommune gar nicht auf die Eigentümer umlegen.»