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Steuer Vergünstigung

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Arbeitsweg: Wer von der Pendlerpauschale profitiert

Geringverdiener legen die längsten Arbeitswege zurück. Dabei heißt es oft, dass die Pendlerpauschale vor allem Menschen mit hohem Einkommen zugute kommt. Was stimmt denn nun?

Pendeln mit dem Auto ist nicht immer ein Vergnügen. Für viele Landbewohner aber bleibt kaum eine andere Möglichkeit.

© Markus Scholz/dpaPendeln mit dem Auto ist nicht immer ein Vergnügen. Für viele Landbewohner aber bleibt kaum eine andere Möglichkeit.

Wer von der Pendlerpauschale profitiert

Eine höhere Pendlerpauschale sei eine prima Sache, glaubt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), so könne man die Menschen zusätzlich entlasten. Schließlich ist Benzin, wie viele andere Produkte, gerade besonders teuer. Von einer höheren Pauschale "profitieren alle, denn das gilt unabhängig von Auto, Bahn und Fahrrad", sagte Lindner. SPD-Chefin Saskia Esken widersprach: Geringverdiener profitierten von solchen Erleichterungen kaum oder gar nicht. Stattdessen bekämen Menschen Hilfe, die sie nicht bräuchten. Pendler müssten zwar entlastet werden, sagt Esken, sie hält aber eine Mobilitätsprämie für sinnvoller, die allen zugute käme.

Eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes schlüsselt nun auf, wer besonders viel Arbeitsweg zurücklegen muss. Die Daten zeigen: Geringverdiener pendeln durchschnittlich am längsten. Demnach legten Pendlerinnen und Pendler, die jährlich weniger als 10 000 Euro brutto verdienen, im Jahr 2018 durchschnittlich 32 Kilometer zurück, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Pendler mit 10 000 bis 50 000 Euro Bruttoverdienst fuhren im Schnitt 26 Kilometer, wer bis zu 100 000 Euro verdiente, 27 Kilometer. Für Menschen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 500 000 Euro waren es 28 Kilometer. Erst ab mehr als einer halben Million Euro Verdienst sank der durchschnittliche Arbeitsweg wieder auf 25 Kilometer.

Hat Christian Lindner also recht, profitieren alle und vielleicht sogar besonders diejenigen, die am wenigsten verdienen? Wer pendelt, erhält in Deutschland unabhängig vom Verkehrsmittel 30 Cent pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs, seit einer Reform sind es in diesem Jahr ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Die Statistiker erfassen nur Fälle, die über dem Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 1000 Euro liegen. Wer darunter bleibt, gibt die Pendelstrecke in der Steuererklärung häufig nicht an. Und wer unter dem Grundfreibetrag liegt - für Singles je nach Jahr zwischen 9000 und knapp 10 000 Euro - zahlt keine Steuern und wird in den Daten nicht erfasst. Es handelt sich also um vergleichsweise wenige Geringverdiener, die wirklich profitieren. In den Daten der Statistiker sind es etwa 243 000 Fälle, besonders groß ist entsprechend die Gruppe mit einem Bruttogehalt von 20 000 bis 50 000 Euro (mehr als 7,6 Millionen Fälle), die im Schnitt 26 Kilometer zurücklegt. Nun macht die Pendlerpauschale für Geringverdiener relativ gesehen zwar mehr aus als für Gutverdiener. Deren Anzahl ist aber schlicht höher.

Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2018, weil die Daten wegen langer Steuerfristen erst nach etwa dreieinhalb Jahren vollständig zur Verfügung stehen. Das Statistische Bundesamt hat daher auch noch keine verlässlichen Daten aus der Pandemiezeit. Eventuell gab es da eine Verschiebung: Menschen, die plötzlich nicht mehr zur Arbeit fahren mussten, und ihre Jobs von Zuhause erledigen konnten, verdienen meist mehr als Erwerbstätige, die weiter pendeln mussten, um auf Baustellen, in der Gastronomie oder in Kindergärten zu arbeiten.

Die Pendlerpauschale ist nicht nur umstritten, weil sie eine höhere Anzahl von Gutverdienern entlastet, sondern auch, weil sie einen Anreiz bietet: Erwerbstätige nehmen einen langen Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort in Kauf, und legen diesen oft klimaschädlich zurück. So zeigen die Daten auch, wie Arbeitsweg und Wohnort zusammenhängen. Wer in einer Großstadt mit mehr als 100 000 Einwohnern lebt, pendelt weniger (23 Kilometer) als jemand aus der Kleinstadt (28 Kilometer). Und, wenig überraschend: Je ländlicher der Wohnort, desto häufiger nutzt er oder sie auch das Auto. In Landgemeinden gaben sogar 90 Prozent an, zumindest einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen, in Großstädten waren es immerhin noch 67 Prozent. Zwar gilt die Pendlerpauschale für alle Verkehrsmittel, sie lohnt sich aber erst ab längeren Strecken und zwar für solche, die man üblicherweise nicht mit dem Fahrrad bewältigt.

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Energiepauschale 2022: Wann die 300 Euro ausgezahlt werden

Viel wurde über sie geredet, seitdem sie in Aussicht gestellt wurden, aber wann fließen denn die 300 Euro letztlich aufs gebeutelte Konto? Hier die Antwort.

Aus einer Wolke fallen Münzen vor rosa Hintergrund

© Amax Photo/iStockAus einer Wolke fallen Münzen vor rosa Hintergrund

Die finanzielle Belastung der Bevölkerung ist aktuell extrem hoch. Der Ukraine-Krieg und die daduch explodierten Energiepreise in Kombination mit der anhaltend hohen Inflation belasten die Haushaltskassen von Millionen Menschen. Um dem entgegenzuwirken wurde ein milliardenschweres Entlastungspaket geschnürt, das als eine der Maßnahmen die Einmalzahlung von 300 Euro Energiepauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Selbstständige sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen vorsieht, wie HNA.de berichtet.

Wann die 300 Euro überwiesen werden

Wann kommen denn die angekündigten 300 Euro zur Auszahlung? Als grundsätzliches Datum steht dafür der September 2022 fest. Da die Einmalzahlung bei Angestellten zusammen mit dem regulären Lohn überwiesen wird, ist für diesen Teil der Empfangsberechtigten demnach gegen Ende des Monats mit der Überweisung zu rechnen.

Datum hängt auch vom Arbeitgeber ab

Experten der bayerischen Lohnsteuerhilfe geben dabei zu bedenken: "Allerdings hängt der Auszahlungszeitpunkt von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers ab". Die Überweisung könne deswegen durchaus "auch erst im Oktober oder schlimmstenfalls mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erfolgen."

Und wie erfolgt die Entlastung bei Selbstständigen? Für die läuft das Prozedere anders ab: Im Gegensatz zu Angestellten profitieren sie von der Energiepauschale, indem die Steuer-Vorauszahlung entsprechend gesenkt wird.
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Inflationsausgleich bei Einkommensteuer wird teurer als gedacht

 

Inflationsausgleich bei Einkommensteuer wird teurer als gedacht

Inflationsausgleich bei Einkommensteuer wird teurer als gedacht© Bereitgestellt von Berliner Zeitung

Der geplante Ausgleich der hohen Inflation bei der Einkommensteuer wird für den Bund teurer als gedacht. Finanzminister Christian Lindner wirbt dafür, dass der bereits im Bundestag beratene Gesetzentwurf an aktuelle Inflationsprognosen angepasst wird. „Der Staat darf nicht zum Gewinner der Inflation werden“, betonte der FDP-Politiker am Mittwoch in Berlin. Um die sogenannte kalte Progression vollständig auszugleichen, müsste der Bund im kommenden Jahr demnach auf Einnahmen von 15,8 Milliarden Euro verzichten, im Jahr 2024 wären es 29,3 Milliarden. Das sind zusammen 14,9 Milliarden Euro mehr als noch im ersten Gesetzentwurf vorgesehen.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, ausgleichen. Wenn ein Einkommen von eigentlich 43.000 Euro durch die Inflation im kommenden Jahr nur noch eine Kaufkraft von 39.000 Euro habe, dürfe der Staat nicht so viel Steuern erheben, als seien es noch 43.000 Euro Kaufkraft, sagte Lindner.

Um das aufzufangen, will die Bundesregierung an den Stellschrauben des Einkommensteuertarifs drehen. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll im kommenden Jahr um 561 Euro auf dann 10.908 Euro steigen. 2024 soll er dann auf 11.604 Euro angehoben werden.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, wäre im kommenden Jahr dann erst ab 62 827 Euro fällig. 2024 würde dieser Eckwert auf 66.779 Euro steigen. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent will die Bundesregierung bewusst nicht antasten, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.

Beschließe der Bundestag die vorgeschlagenen Änderungen, müsse eine Familie mit zwei Kindern und Haushaltseinkommen von 56.000 Euro im kommenden Jahr 818 Euro weniger Steuern zahlen, sagte Lindner.

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Bund der Steuerzahler kritisiert Steuerpläne der Bundesregierung
Christian Lindner: Der Bundesfinanzminister plant für 2023 einige Steuererleichterungen.
Christian Lindner: Der Bundesfinanzminister plant für 2023 einige Steuererleichterungen. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)

m Montag befasst sich der Finanzausschuss mit dem Jahressteuergesetz. Doch die darin enthaltenen Entlastungen reichen nicht, sagt der Steuerzahlerbund.

Ab 2023 können Bürger mit Erleichterungen bei der Steuer rechnen. So plant die Bundesregierung unter anderem Entlastungen für Rentner, Arbeitnehmer und Sparer, über die am kommenden Montag der Finanzausschuss des Bundestags berät. Vor dieser Anhörung zum Jahressteuergesetz 2022 regt sich jedoch Kritik an den Plänen.

Wie aus einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium hervorgeht, die t-online exklusiv vorliegt, fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), mehrere steuerliche Pauschalen und Freibeträge an die Inflation anzupassen. Zwar sieht auch der Gesetzesentwurf der Ampelkoalition zum Teil höhere Freibeträge vor, diese gehen dem Verband aber nicht weit genug.

"Längst nicht ausreichend"

Die Anpassungen seien überfällig, heißt es in der Stellungnahme, "aber längst nicht ausreichend." Denn die durch die hohe Inflation verursachten Kosten lägen noch deutlich darüber. "Wir sind der Auffassung, dass alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und an die Inflation und Wertentwicklung angepasst werden sollten", so der BdSt.

Was ist das Jahressteuergesetz?

Das Jahressteuergesetz 2022 ändert mit mehr als 100 Einzelregelungen diverse Gesetze quer durch das Steuerrecht. Die Bundesregierung reagiert damit unter anderem auf EU-Vorgaben und Gerichtsurteile und regelt neu aufgekommene steuerliche Fragen. Jahressteuergesetze werden immer zum Ende eines Kalenderjahres verabschiedet.

Welchen Unterschied das für die Bürger machen würde, hat der Verband gleich mitberechnet. So sollte beispielsweise die bereits geplante Erhöhung des Sparerpauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro im Jahr um 100 Euro stärker ausfallen. Gleiches gilt für das Vorhaben der Regierung, die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Lesen Sie hier, was der Sparerpauschbetrag ist, und hier, was Sie zur Homeoffice-Pauschale wissen sollten.

"Arbeitnehmer sollten aus unserer Sicht alle Tage im Jahr, die sie im Homeoffice arbeiten, ansetzen können", fordert der Steuerzahlerbund. "Wenn wie bei der Entfernungspauschale von 200 bis 220 Tagen maximal im Jahr ausgegangen wird, dann wäre der anzusetzende Betrag bei 5 Euro pro Tag aktuell 1.100 Euro bei 220 Tagen."

Steuerzahlerbund verlangt höhere Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale wiederum, besser bekannt als Pendlerpauschale, kommt im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 gar nicht vor. Der Steuerzahlerbund spricht sich für eine Erhöhung auf mindestens 45 Cent aus – und zwar ab dem ersten Kilometer. Aktuell beträgt die Pauschale 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und für jeden weiteren Kilometer 38 Cent.

"Eine Anhebung ist mehr als geboten, denn die Entfernungspauschale wurde seit Jahren nicht genügend an die gestiegenen Preise angepasst", heißt es in dem Papier. Von der Pendlerpauschale profitieren alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen.

Mann fährt Regionalexpress (Symbolbild): Von der Entfernungspauschale profitiert auch, wer mit der Bahn zur Arbeit fährt.
Mann fährt Regionalexpress (Symbolbild): Von der Entfernungspauschale profitiert auch, wer mit der Bahn zur Arbeit fährt. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Damit mehr Pendler vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen, schlägt der Steuerzahlerbund zudem vor, die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro abzuschaffen, wenn Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Stattdessen sollte es möglich sein, die kompletten Kosten anzusetzen – beispielsweise für eine Bahncard 100.

BdSt: Rentner sollten stärker entlastet werden

Kritik übt der Verband auch an der geringen Werbungskostenpauschale für Rentner. Inflationsbedingt sollte diese von derzeit 102 Euro im Jahr auf 570 Euro im Jahr steigen. "Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf."

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Steuern : „Absolute Mangelverwaltung“ – Finanzbehörden hadern mit Umsetzung der Entlastungspakete

Die Ampel entwirft Entlastungspakete für Bürger. Doch die Gesetze sind für die Behörden kaum umsetzbar. Die deutsche Steuergewerkschaft schlägt jetzt Alarm.
Dabei ist nicht nur fehlendes IT-Personal das Problem, sondern auch mangelnde Schnittstellen für den Datentransfer von einer Behörde zur anderen. Foto: dpadata-portal-copyright=

Dabei ist nicht nur fehlendes IT-Personal das Problem, sondern auch mangelnde Schnittstellen für den Datentransfer von einer Behörde zur anderen. Foto: dpadata-portal-copyright=© Bereitgestellt von Handelsblatt

In den vergangenen Monaten hat sich die Politik eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen überlegt, um der Energiekrise zu begegnen. Bürger sollen zusätzliches Geld erhalten, um die Mehrbelastung durch gestiegene Gaspreise auszugleichen. Die EU entschied zudem, Energiekonzerne zusätzlich zu besteuern, die durch die hohen Preise höhere Gewinne einfahren.

Doch während die Politik die Belange von Bürgern und Unternehmen im Blick behält, wird eine Gruppe bei all diesen Entscheidungen kaum berücksichtigt: die eigenen Finanzbeamten. Denn diese müssen mit ihrer Arbeit die Ideen umsetzen.

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG), die das Personal der Finanzverwaltung vertritt, schlägt jetzt angesichts der großen Herausforderungen durch die neu geschnürten Pakete Alarm. Florian Köbler, Vorsitzender der DSTG, warnt, in den Finanzbehörden herrsche schon jetzt „Land unter“. Um die steuerlichen Anforderungen der Politik zu bewältigen, müssten IT-Systeme komplett neu programmiert werden. Doch das Personal dafür fehle oder müsse von anderer Stelle abgezogen werden, fürchtet Köbler.

„Wir sind eine absolute Mangelverwaltung“, sagt Köbler. Sein Vorwurf: Die Politik bedenke den hohen Erfüllungsaufwand für neue Gesetze aufseiten der Finanzverwaltung nicht mit. Außerdem fehle die Unterstützung in Form von neuem Personal, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

Diese Sorgen teilt auch Christoph Trautvetter, Referent beim Netzwerk Steuergerechtigkeit. Er sieht die Verantwortung auch bei der Politik: „Insgesamt fehlt in der Finanzverwaltung an allen Stellen Personal und die aktuellen Entwicklungen und bisherigen Änderungen der Ampel sorgen für mehr Druck“, sagt Trautvetter. Entlastung an anderer Stelle gebe es hingegen nicht.

Komplizierte Berechnungen

Beispiel Gaspreisbremse: Wer mehr als 66.915 Euro im Jahr verdient, muss die kommende staatliche Einmalzahlung versteuern. Der SPD-Vizefraktionschef Achim Post nannte die Entscheidung gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters eine „deutliche Gerechtigkeitslinie“. Doch was für die Politik eine Gerechtigkeitslinie bedeutet, bedeutet für die Steuerverwaltung einen großen organisatorischen Mehraufwand.

Um den Willen der Politik umzusetzen, muss die Finanzverwaltung zunächst eine zusätzliche Berechnung anstellen, um herauszufinden wie hoch das zu versteuernde Einkommen ohne Gaspreisprämie wäre. Liegt es ober- oder unterhalb der „Gerechtigkeitslinie“ von 66.915 Euro?

Liegt es darüber, muss eine zweite Berechnung gemacht werden, um das zu versteuernde Einkommen inklusive der Gaspreisprämie zu ermitteln. Ein Prozess, den Programmierer der EDV für die elektronische Steuererklärung vermitteln müssen. Programmierer, die für die Digitalisierungsprozesse an anderer Stelle fehlen.

Der Chef des Normenkontrollrats, Lutz Goebel, warnte gegenüber der „Welt am Sonntag“ vor einer Überlastung der Verwaltung durch die Entlastungspakete. Es räche sich, dass man die Digitalisierung der Verwaltung „versemmelt“ habe, kritisierte er und prophezeite, dass aufgrund der hohen Belastung Fehler in der Finanzverwaltung passieren könnten.

Auf guten Willen der Unternehmen angewiesen

Dabei ist nicht nur fehlendes IT-Personal das Problem, sondern auch mangelnde Schnittstellen für den Datentransfer von einer Behörde zur anderen.

Beispiel EU-Energiekrisenbeitrag: Die zusätzliche Abgabe für Energiekonzerne, die von den hohen Preisen profitieren, soll durch das Bundeszentralamt für Steuern erhoben werden. Die Unternehmen müssen ihren Beitrag selbst berechnen und dort melden.

Dabei ist das Bundeszentralamt auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen, denn es kann die Daten nicht prüfen, obwohl diese den Behörden eigentlich vorliegen, allerdings gespeichert bei den lokalen Finanzämtern – eine Schnittstelle zum Bund gibt es bisher nicht.

Für Misbah Khan, Berichterstatterin der Grünenfraktion zum Thema E-Government, sind Strukturen wie diese ein Problem. Sie kritisiert: „Wir müssen die Digitalisierung unserer Verwaltung endlich vom Ende her denken.“ Dazu zählt ihrer Meinung nach auch, die Prozesse in den Verwaltungen selbst mitzudenken. „Ein schönes Frontend ist unbrauchbar, wenn das Backend nicht vernünftig digitalisiert wurde.“

DSTG-Chef Köbler mahnt, dass die Kapazitäten, die jetzt durch die neuen Entlastungspakete in der Finanzverwaltung gebunden würden, an anderer Stelle fehlen könnten. „Ich habe die Sorge, dass der Prozess zulasten der Steuergerechtigkeit geht“, sagt Köbler. Betriebsprüfungen und der Kampf gegen Steuerhinterziehung und schwarze Kassen würden schlussendlich darunter leiden.

Den Kampf gegen die Steuerkriminalität vergleicht Köbler schon jetzt mit einer Verfolgungsjagd, „wie wenn du mit dem Fahrrad einem Ferrari hinterherfährst“. Jetzt muss der Finanzbeamte auf dem Fahrrad bei der Verfolgung der Steuerkriminellen auch noch einen Umweg fahren – und die Versteuerung der Gaspreisprämien für Besserverdienende berechnen.

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Bundesrechnungshof fordert Finanzminister zu Änderungen bei Kfz-Steuer auf

Bundesfinanzminister Christian Lindner

Bundesfinanzminister Christian Lindner© Reuters

Der Bundesrechnungshof verlangt von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ultimativ, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer im Umfang von rund einer Milliarde Euro zu streichen. Der Bundesrechnungshof äußert nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) in einem Bericht an den Bundestag die Forderung, dass das Finanzministerium „ohne weitere Verzögerungen“ eine Reform einleite.

Die Rechnungsprüfer verweisen laut Bericht unter anderem auf eine 2017 vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Untersuchung des wissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo-Institut). Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass eine Reihe von Steuervorteilen für die Land- und Forstwirtschaft bei der Kfz-Steuer nicht mehr zeitgemäß sei.

Kfz-Steuerreform „seit Jahren überfällig“

Das Finanzministerium habe bisher keine Schritte zu Streichung unternommen, heißt es in dem Bericht. Eine entsprechende Initiative des Ministeriums sei bereits „seit Jahren überfällig“ und müsse nun „ohne weitere Verzögerungen“ erfolgen.

Die monierten Vergünstigungen haben den Angaben zufolge einen Umfang von einer Milliarde Euro. Die Kfz-Steuer bringt insgesamt Einnahmen von rund 9,5 Milliarden Euro.

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Lindner plant milliardenschwere Steuerentlastung für Unternehmen

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" massive Steuersenkungen für Unternehmen. Das Volumen der Entlastungen bezifferte die Zeitung auf rund sechs Milliarden Euro jährlich.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" massive Steuersenkungen für Unternehmen. Das Volumen der Entlastungen bezifferte die Zeitung auf rund sechs Milliarden Euro jährlich.© MIGUEL MEDINA

Mit einem Bündel von Steuersenkungen will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Unternehmen in Deutschland unter die Arme greifen. Es geht um jährlich etwa sechs Milliarden Euro, wie am Mittwoch aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums verlautete. "Kernelement" des etwa 50 Einzelpunkte umfassenden Pakets ist demnach die steuerliche Förderung von Investitionen in klimafreundliche Technologien. Auch Forschungsausgaben der Firmen sollen stärker gefördert werden als bisher.

Das Projekt trägt den Namen "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness". Ein Entwurf wurde nun laut der "Frankfurter Allgemeine Zeitung", die zuerst über das Vorhaben berichtet hatte, in die Ressortabstimmung gegeben. "Ziel ist es, trotz angespannter Kassenlage Förderinstrumente zu ergänzen", zudem solle die Steuerbürokratie abgebaut werden, hieß es aus dem Finanzministerium.

Um Investitionen in den Klimaschutz zu unterstützen, soll den Angaben zufolge "eine gewinnunabhängige Prämie für Wirtschaftsgüter aus den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz eingeführt" werden. Die Höhe entspricht dabei 15 Prozent der jeweiligen Investition, maximal möglich sind 30 Millionen Euro. Die Prämie, die im Koalitionsvertrag verabredet worden war, soll von 2024 bis 2027 gewährt werden. "Eine ausgebaute Investitionsprämie, die eine noch breitere Förderung ermöglicht, wird geprüft", hieß es weiter.

Auch die Forschungsaktivitäten der Firmen sollen stärker unterstützt werden. Bei der steuerlichen Forschungsförderung, die es bereits gibt, sollen demnach höhere Beträge angesetzt werden; zudem sollen im Vergleich zu heute mehr Aufwendungen förderfähig sein.

Ein weiterer Punkt ist die Ausweitung des sogenannten steuerlichen Verlustabzugs. Dieser ermöglichst es, Verluste aus einem Jahr in einem anderen Jahr steuerlich geltend zu machen, so dass die Steuerlast sinkt. Beim Verlustrücktrag werden die Verluste quasi ins zurückliegende Jahr verschoben, beim Verlustvortrag in das nächste Jahr.

Wie es aus dem Finanzministerium hieß, soll es beim Verlustrücktrag künftig möglich sein, die Verluste bis zu drei Jahre zurückzudatieren. Die vorübergehend erhöhten Grenzen für die übertragbaren Beträge sollen dauerhaft bleiben. Die gleichen Grenzen sollen künftig für den Verlustvortrag gelten - und von 2024 bis 2027 sollen "alle Beschränkungen des Verlustvortrags" aufgehoben werden.

Das Paket aus dem Finanzministerium umfasst noch zahlreiche weitere Punkte. Dazu gehören auch Vereinfachungen - zum Beispiel, dass für bestimmte Verfahren nicht mehr die Schriftform vorgeschrieben wird.

Aus der Wirtschaft kam Lob für das Vorhaben. "Mit dem Gesetzespaket werden wichtige Themen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland aufgegriffen", erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Tanja Gönner. "Der BDI setzt darauf, dass die Bundesregierung diese Initiative aufnimmt und zügig umsetzt."

Lindner mache "Nägel mit Köpfen", urteilte auch der Chefvolkswirt des Maschinenbauverbands VDMA, Ralph Wiechers. "Hier wird einfach, unbürokratisch und fair in der Breite geholfen und die mittelständischen Unternehmen werden mit ihren Risiken nicht allein gelassen."

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Mehrwertsteuer : Steuerverzicht bei Grundnahrungsmitteln würde 16 Milliarden kosten

Die Steuern auf Grundnahrungsmittel abzuschaffen würde Milliarden kosten. Foto: dpadata-portal-copyright=

Die Steuern auf Grundnahrungsmittel abzuschaffen würde Milliarden kosten. Foto: dpadata-portal-copyright=© Bereitgestellt von Handelsblatt

Die CSU fordert, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel abzuschaffen. Das würde dem Bund und den Ländern Milliardeneinbuße bringen.

Die von der CSU geforderte Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel würde nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder Milliardeneinbußen bedeuten. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, wird das Mehrwertsteueraufkommen aus den aktuell ermäßigt besteuerten Lebensmitteln wie Milch, Trinkwasser, Tee oder Kaffee auf rund 16,5 Milliarden Euro geschätzt. Davon entfielen rund 8,7 Milliarden auf den Bund. Länder und Gemeinden müssten die restlichen fast 8 Milliarden Euro tragen.

Die CSU hatte vor der bayerischen Landtagswahl eine komplette Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel verlangt. Auch der Sozialverband VdK sieht darin eine Möglichkeit, Geringverdiener, Rentner und Menschen in der Grundsicherung zu entlasten. Aktuell greift für viele Lebensmittel der ermäßigte Steuersatz von 7 statt 19 Prozent. Dazu gehören etwa Zucker, Mehl, Kartoffeln, Gemüse und Obst, Tee und Kaffee, Nüsse, Milch und Milchprodukte sowie Fleisch, Fisch, rohe Eier und Honig.

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Steuerermäßigung: Reduzierte Gastro-Mehrwertsteuer würde fast vier Milliarden pro Jahr kosten

Ökonominnen und Ökonomen weisen die Behauptungen von Branchenvertretern der Gastronomie zur höheren Mehrwertsteuer zurück. Foto: dpadata-portal-copyright=

Ökonominnen und Ökonomen weisen die Behauptungen von Branchenvertretern der Gastronomie zur höheren Mehrwertsteuer zurück. Foto: dpadata-portal-copyright=© Bereitgestellt von Handelsblatt

Union und Wirtschaft wollen unbedingt die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie verlängern. Das aber wäre teuer und würde vor allem Gutverdienern helfen, zeigt eine neue Studie.

Die von der CDU/CSU sowie Branchenvertretern mit Vehemenz geforderte Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie würde enorme Ausfälle im Haushalt bedeuten. Das zeigt eine neue Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, die unter anderem dem Handelsblatt vorliegt.

Sollte die Bundesregierung entscheiden, die Absenkung nicht wie geplant am Jahresende auslaufen zu lassen, sondern wie gefordert zu verstetigen, würde das 37,8 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre kosten.

Die Absenkung kostete bislang gut drei Milliarden Euro pro Jahr, 2024 wären es 3,3 Milliarden Euro. Die ZEW-Ökonominnen und -Ökonomen haben für ihre Berechnung der Gesamtsumme aber die prognostizierte Umsatzentwicklung der Branche miteinbezogen.

Die damalige Bundesregierung hatte im Kontext der Coronapandemie im Juli 2020 die Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Damals wurde betont, dass es sich nur um eine vorübergehende Hilfe zum Ausgleich der pandemiebedingten Schäden handele. Die Gastronomie war besonders getroffen, sie konnte über Monate gar nicht oder nur außer Haus verkaufen.

Im Frühjahr 2021 verlängerte die Bundesregierung die Absenkung noch einmal bis Ende 2023. Ab dem nächsten Jahr sollte die Mehrwertsteuer dann wieder auf den üblichen Satz steigen. Doch dagegen gibt es erbitterten Widerstand. Neben den Interessenvertretern der Branche setzen sich die CDU/CSU im Bundestag und mehrere Landesregierungen im Bundesrat für eine Verlängerung ein.

Die Ampel hat noch nicht durchblicken lassen, was sie plant. Grundsätzlich überwiegt in der Regierungskoalition die Skepsis. Allerdings ist aus Koalitionskreisen zu hören, das Thema sei noch nicht vom Tisch. Es wird auf die Steuerschätzung in wenigen Wochen verwiesen. Dann werde man sehen, welche Spielräume es gibt.

„Begünstigt reiche und kinderlose Haushalte“

Nach Einschätzung des ZEW ist die Sache ohnehin klar. Nicht nur wegen der hohen Kosten, sondern auch wegen der Verteilungswirkung der reduzierten Steuer. Der Branchenverband Dehoga hatte zuletzt behauptet: „Wir wollen, dass für Normalverdiener und Familien auch in Zukunft ein Gaststättenbesuch bezahlbar ist.“

Dieser Behauptung widersprechen die Ökonominnen und Ökonomen nun. „Empirisch ist das Gegenteil der Fall, weil diese Steuervergünstigung wohlhabende Haushalte stärker begünstigt als ärmere“, sagt Friedrich Heinemann vom ZEW. Denn die durchschnittlichen Haushaltsausgaben für die Gastro stiegen mit dem Haushaltseinkommen und kinderlose Haushalte fragten mehr nach als kinderreiche Haushalte. Die Steuerermäßigung „begünstigt relativ reiche und kinderlose Haushalte“.

Lediglich für die in Schulen und Kindergärten angebotenen gastronomischen Dienstleistungen gilt eine Steuerermäßigung im Hinblick auf die Entlastung ärmerer Haushalte als zielgenau. Hier schlägt das ZEW eine Sonderregelung vor.

Die Forscher sehen auch den generellen Grund für die Ermäßigung nicht mehr gegeben. Mit dem Ende der Pandemie sei die ursprüngliche krisenbezogene Begründung weggefallen.

Die Befürworter argumentieren vor allem wegen der angeblich schlechten Lage der Branche für eine Verlängerung. Eine Rückkehr zu 19 Prozent bedeute, dass die Gäste mit Wucht vertrieben und die Gastronomen an den Rand des Wahnsinns gebracht würden, sagte kürzlich Kerstin Vieregge (CDU) im Bundestag. „Der Branche geht es wirklich schlecht.“

Tatsächlich geht die schwache Konjunktur derzeit nicht spurlos an der Gastronomie vorbei. Aber von Krise kann keine Rede sein. Laut Daten des Statistischen Bundesamts ist der Umsatz in der Gastronomie zwischen Januar und Juli dieses Jahres um 23 Prozent gestiegen.

Warnung vor Inflationseffekt

Ein weiteres Argument für eine Verlängerung ist der Kampf gegen die Inflation. Die Dehoga sprach von einem „Preisschock“, der die Kundinnen und Kunden bei der Rückkehr zum alten Steuersatz zum 1. Januar ereilen würde.

Allerdings ist fraglich, ob die Gastwirte die Steuererhöhung tatsächlich vollständig weitergeben würden. Das ZEW verweist darauf, dass an anderer Stelle weniger Druck herrsche, weil Gas und Strom in den vergangenen Monaten günstiger geworden sind. „Auch sind die starken Preiserhöhungen in Betracht zu ziehen, welche die Branche seit 2020 trotz der gleichzeitig erfolgten temporären Mehrwertsteuersenkung durchgesetzt hat“, sagt Heinemann.

Ohnehin stellt das Institut den dämpfenden Inflationseffekt bei einer Verlängerung infrage: „Die Subventionierung von Gastronomiedienstleistungen wirkt als Stütze privater Konsumausgaben. Diese Nachfragestimulierung wirkt inflationär und ist genau das Gegenteil dessen, was ratsam ist.“

Tatsächlich würde Deutschland mit einer Gastro-Mehrwertsteuer von 19 Prozent wieder zum Exoten in Europa werden. Die meisten EU-Länder setzen auf den ermäßigten Satz.

Allerdings haben die deutschen Gastronomen damit so gut wie keinen Nachteil, weil internationaler Wettbewerb in der Branche nur eine sehr geringe Rolle spielt. Heinemann ergänzt: „Auch sollten problematische steuerpolitische Entscheidungen nicht mit dem Argument begründet werden, dass dies von einer Mehrheit an EU-Staaten ebenso praktiziert werde.“

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Tausende Euro vom Staat: Wer ab jetzt seine IBAN meldet, soll sie bekommen

Ob es wirklich dazu kommt, dass Bürgerinnen und Bürgern das von der Ampel versprochene Klimageld gezahlt bekommen, ist noch unklar. Starten wollte man dennoch zumindest im Dezember damit, IBAN- und Steuernummern einzusammeln, um eine Direktzahlung möglich zu machen.

Klimageld: Im Dezember soll es losgehen

„Voraussichtlich ab Dezember 2023“, so erklärte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), sollen kontoführende Kreditinstitute und Familienkassen damit beginnen können, Bankverbindungsdaten (IBAN und gegebenenfalls BIC) zu übermitteln. Diese sollen dann durch das BZSt zusammen mit der Steuer-ID-Nummer der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers in einer Datenbank gespeichert werden.

Ziel ist es, den Bund dazu zu befähigen, das genannte Klimageld, aber auch andere in Aussicht gestellte Zahlungen, überweisen zu können. Staatliche Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger könnten damit künftig auf vergleichsweise einfachem Weg und gebündelt transferiert werden.

3 Möglichkeiten zur IBAN-Meldung

Insgesamt gibt es laut Bundesregierung drei Optionen, um die IBAN für Klimageld und Co. an das BZSt zu übermitteln. Erstens stehen die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit in der Pflicht, Bankverbindung von Kindergeldempfänger*innen weiterzugeben, und zwar ohne deren Zutun.

Banken dagegen sollen die Kontoverbindungsinformationen auf expliziten Wunsch ihrer Kundschaft an das BZSt transferieren. Dabei steht ihnen die Wahl des Verfahrens frei. Die dritte Option sieht schließlich vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihre IBAN selbst und über das Steuerportal Elster senden können.

Wann kommt das Klimageld?

Person hebt Geld am Automaten ab

Person hebt Geld am Automaten ab© Bereitgestellt von Futurezone

Rein theoretisch ist eine Auszahlung des Klimageldes und anderer Beträge dann ab 2025 möglich, heißt es laut heise. Zwar hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) im August 2022 erklärt, dass allein das Einsammeln der nötigen Kontoinformationen sowie das Verknüpfen mit einer entsprechenden Steuer-ID „mal eben 18 Monate“ dauern würde.

Im September 2023 stellte er dann jedoch im Bundestag in Aussicht, dass man bereits intensiv am Klimageld arbeite: „Die Verabredung der Koalition ist: In dieser Wahlperiode steht der Mechanismus zur Verfügung. In der nächsten Wahlperiode wird erstmals ausgezahlt. Ich glaube, wir können schneller sein. Technisch wird es schon 2025, also früher als von der Koalition geplant, möglich sein, Klimageld auszuzahlen.“

Wie hoch ist das Klimageld?

Einen pauschalen Betrag gibt es nicht, da das Klimageld laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Einkommen festgemacht wird. Dazu rechnet man ein Beispiel an zwei finanziell unterschiedlich gestellten Personen vor: Eine ist einkommensschwach und stößt entsprechend weniger CO₂ aus (im Beispiel sechs Tonnen pro Jahr). Die andere Person hat ein deutlich höheres Einkommen und einen jährlichen CO₂-Ausstoß von 100 Tonnen.

Geht man von einem CO₂-Preis von 65 Euro pro Tonne aus, zahlt die Person mit weniger Geld 390 Euro und die einkommensstarke Person 6500 Euro. Insgesamt ist das ein Einkommen von 6890 Euro für den Staat. Beide Bürger*innen bekämen am Ende jeweils 3445 Euro ausgezahlt. Wer einkommensschwach ist, würde damit mehr vom Klimageld profitieren als jene Menschen mit hohem Einkommen.

Das steckt hinter dem Klimageld

Hinter dem Begriff Klimageld verbirgt sich eine Zahlung, die Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verknüpfen soll, erklärt die Tagesschau. Dabei versteuert der Staat den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 und gibt die Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurück.

Eine Umverteilung von oben nach unten findet dabei demnach statt, weil Menschen statistisch gesehen einen deutlich höheren CO2-Ausstoß verursachen, je mehr Geld sie zur Verfügung haben. Dieses investieren sie beispielsweise in Flugreisen, größere Autos und größere Wohnungen.

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