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Tiere in Deutschland

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"Undercover" sind wohl schon viel mehr Schakale da

Für Deutschland hat Tillmann alle bisherigen sicheren Nachweise zusammengetragen. Daraus ergibt sich ein klares Muster einer Besiedlung mit zunehmender Geschwindigkeit: Im Juli 1997 schoss ein Jäger in einem ehemaligen Tagebaugebiet in Brandenburg einen vermeintlichen Hund, der sich als erster deutscher Goldschakal erwies. Es dauerte ein Jahrzehnt, bis 2007 ein weiteres Tier in Deutschland in eine Fotofalle lief, ebenfalls in Brandenburg. Danach verkürzte sich der Abstand der Nachweise rasch, und seit 2014 werden alljährlich durch Fotos oder genetische Nachweise abgesicherte Beobachtungen registriert.

Mittlerweile vermeldeten schon zehn Bundesländer Schakalnachweise. 2019 waren es gleich fünf innerhalb weniger Monate. Weil Goldschakale äußerst scheu sind und meist nur nachtaktiv, dürften die gesicherten Nachweise nur einen sehr kleinen Einblick in die tatsächliche Anwesenheit der Tiere geben. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie undercover in einem weit größeren Umfang schon hier vertreten sind, als wir glauben", sagt Tillmann.

Die jetzt belegte Fortpflanzung in Baden-Württemberg könnte seiner Einschätzung nach den Auftakt zu einer weiteren Ausbreitung auch in anderen Teilen Deutschlands bilden. Die ökologischen Voraussetzungen dafür seien gut: Die moderne Agrarlandschaft mit vielen dicht bewachsenen Feldern biete ebenso wie die vielen Wälder ausreichend Versteckmöglichkeiten für die scheuen nachtaktiven Jäger. Und die milden Winter förderten die Überlebensrate der wärmeliebenden Tierart.

Auch Nahrung ist für den wenig anspruchsvollen Allesfresser reichlich vorhanden. Menschliche Verfolgung dürfte ebenfalls kein Hindernis für eine Besiedlung Deutschlands sein. Die europäische FFH-Richtlinie führt Goldschakale als schützenswerte Art, für die ein "günstiger Erhaltungszustand" sichergestellt werden müsse. In Deutschland sind Goldschakale auch in keinem der Jagdgesetze als jagdbare Arten eingestuft.

Welchen Einfluss der Neubürger auf die Ökosysteme hierzulande hat, ist allerdings noch unklar. "Bislang ist der Einfluss verschwindend gering, aber mit einer möglichen Ausbreitung sollte das genau analysiert werden", sagt Tillmann. Die weitere Ausbreitung könne über die bestehenden Programme zum Monitoring von Wolf, Luchs und Wildkatze gut dokumentiert werden, Besenderungen von Einzeltieren könnten Aufschlüsse über die Raumnutzung liefern. Den genauen Aufenthaltsort einzelner Tiere zu kennen, könnte auch helfen, Nahrungsreste zu finden und so die Auswirkungen des Neubürgers auf seine Umwelt zu analysieren.

Zur bekannten Hauptbeute gehören Tiere wie Kleinsäuger, Vögel und deren Gelege oder Insekten. Als Allesfresser verzehrt er aber auch gerne Beeren und andere Früchte. Größere Tiere wie junge Rehe stehen eher selten auf dem Speisezettel, Nutztiere wie Schafe nur in Ausnahmefällen. Auch deshalb rechnet Tillmann im Zuge der weiteren Ausbreitung der Schakale hierzulande nicht mit einer ähnlich emotional geführten Debatte wie beim Wolf. "Dazu ist er zu harmlos."

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Das Haustier von der Steuer absetzen - Was Sie wissen müssen

Tierarztkosten, der Tierfrisör, Futter, Spielzeug und so weiter belasten auf die Dauer ganz schön den Geldbeutel. Als Tierhalter nehmen Sie das hin, können aber mehr von der Steuer absetzen, als Sie denken.

Im Jahr 2012 beschloss das Finanzgericht Münster, dass Tierbesitzer "haushaltsnahe Dienstleistungen" für Haustiere in ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen können. Dabei kommt es aber auf die Dienstleistung und die Aufgabe des Tieres an.

Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung" eigentlich?

Eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Dienstleistung, die Sie als Tierbesitzer im Prinzip auch selbst erledigen könnten und die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Haushalt steht. Konkret bedeutet das, es können Dienstleistungen wie Hundesitting, das Füttern des Tieres oder auch das Reinigen eines Käfigs abgesetzt werden. Die Dienstleistung muss in dem Haushalt, dem das Tier angehört, erbracht werden. Dabei ist es ganz egal, wie gefährlich oder anspruchsvoll die Dienstleistung ist: Ein Spaziergang mit dem Hund (der zuhause beginnt und endet) zählt genauso dazu wie die Reinigung eines Schlangenterrariums.

Tierarzt und Hundefrisör können normalerweise nicht von der Steuer abgesetzt werden - außer sie kommen zu Ihnen nach Hause. Ebenfalls nicht absetzbar sind zum Beispiel die Hunde- oder Pferdesteuer, Kosten für den Erwerb des Tieres und Materialkosten.

Kann eine Versicherung für das Tier abgesetzt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, die Versicherung für Sie als Tierhalter von der Steuer abzusetzen. Dabei ist es ganz einfach, eine separat abgeschlossene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzusetzen, wie sie oft für größere Tiere abgeschlossen wird. Kleinere Tiere wie zum Beispiel Kaninchen, Vögel oder abhängig von der Versicherung auch Katzen sind aber oft in der normalen Privathaftpflichtversicherung inbegriffen. In diesem Fall ist es sinnvoll, sich mit der Versicherung in Kontakt zu setzen und den Anteil der Tierversicherung bestätigen zu lassen. Diesen können sie dann in der Steuererklärung genau wie die Beiträge zur Tierhalterhaftpflichtversicherung als besondere Ausgaben absetzen.

Was sollten Sie unbedingt beachten?

Für die Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen gibt es zwei wichtige Voraussetzungen, die unbedingt erfüllt werden müssen: Zunächst ist wichtig, dass der Dienstleister ein angemeldetes Gewerbe führt. Nur dann kann Ihnen eine Rechnung ausgestellt werden, die von Ihrem zuständigen Finanzamt zur Überprüfung Ihrer steuerlichen Aktivitäten jederzeit eingefordert werden kann. Auch ganz wichtig ist, die Dienstleistung nicht bar zu entlohnen. Am besten überweisen Sie das Geld an den Dienstleister oder lassen es von ihm abbuchen - Finanzämter akzeptieren keine bar gezahlten Ausgaben in der Steuererklärung.

Die Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen kann Ihre Einkommenssteuer um bis zu 20% verringern, allerdings schränkt Paragraf 35a des Einkommenssteuergesetzes dies auf 4.000€ jährlich ein.

Außerdem versteht sich natürlich, dass diese Regelungen nur für normale Haustiere gelten. Ist Ihr Tier als Arbeitstier, also beispielsweise Polizei- oder Blindenhund gemeldet, bekommt es sehr viel mehr Vergünstigungen und Sie können sogar Futter und Spielzeug von der Steuer absetzen.