Forum
Bürgergeld
Zitat von Gast am 25. September 2024, 07:37 Uhr
Brisante Bürgergeld-Enthüllung: Ist das der endgültige Todesstoß für die Ampel?
Schon länger diskutieren Hauptstadt-Insider darüber, dass die Bürgergeld-Ausgaben im Bundeshaushalt 2025 viel zu angesetzt sind. Der Bundesrechnungshof äußerte bereits große Zweifel an der Rechnung. Die Regierung plane zu unrealistisch und optimistisch, so auch der Vorwurf aus der Opposition. Nun gibt es dazu eine neue Enthüllung.
Sie könnte der Todesstoß für die Ampel sein – und ein möglicher praktischer Vorwand für die FDP, das Bündnis endgültig platzen zu lassen. Schließlich sind die Liberalen der Meinung, dass der Regelsatz eigentlich sogar gekürzt werden müsste. Er sei eigentlich 24 Euro pro Monat zu hoch. Eine Nullrunde wurde bereits beschlossen, doch eine Kürzung der Leistung wird mit den Koalitionspartner nicht zu machen sein.
Massives neues Milliardenloch im Ampel-Plan
Wie die „Bild“ berichtet, gibt es ein massives Milliarden-Loch in den Bürgergeld-Planungen zum Bundeshaushalt 2025. Das werde nun durch sogar durch ein Papier aus dem Haus von SPD-Minister Hubertus Heil bestätigt. Der Etat wird im Herbst im Parlament beraten und ist neben der Migrationspolitik eine große Baustelle der Ampel, denn er weist sowieso schon große Finanzlücken auf.
Aus einem Papier aus dem Sozialministerium von Heil ergibt sich, dass man von Ausgaben in Höhe von 28 Milliarden Euro für Bedarfsgemeinschaften ausgeht. Hinzu kommen Ausgaben von rund 17,6 Milliarden Euro für Miete und Heizungskosten. Macht zusammen 45,6 Milliarden fürs Bürgergeld. Doch im Haushaltsplan der Regierung ist für 2025 nur von 36 Milliarden Euro die Rede!
Das ergibt eine Lücke von weit über 9 Milliarden Euro! Das sind zusätzliche Kosten, die von der Ampel aktuell nicht eingeplant werden.
Bürgergeld-Hammer: Heil und Lindner© IMAGO/Political-MomentsLaut „Bild“ würde der ursprüngliche Plan der Ausgaben nur dann aufgehen, wenn die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 600.000 sinkt. Doch woher soll dieser Job-Boom kommen? Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bietet eigentlich keinen Anlass für Zuversicht – trotz Fachkräftemangel.
Weniger Bürgergeld-Bezieher: Ökonomen sehen schwarz
Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hat am Dienstag (24. September) erst seine Konjunkturprognose leicht gesenkt. Für dieses Jahr erwartet das IMK nun eine Stagnation und für 2025 nur noch ein Mini-Wachstum von 0,7 Prozent.
Weiter rechnet das IMK mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Im Jahr 2024 werde die Zahl der Erwerbslosen um gut 160.000 Personen ansteigen. Im kommenden Jahr um weitere 60.000.
Gut möglich, dass das Bürgergeld-Haushaltsloch jetzt den Konflikt zwischen FDP, SPD und Grünen weiter eskalieren lässt. Denn jeder Euro, der für die Sozialleistung (zusätzlich) ausgegeben werden muss, fehlt woanders.
Brisante Bürgergeld-Enthüllung: Ist das der endgültige Todesstoß für die Ampel?
Schon länger diskutieren Hauptstadt-Insider darüber, dass die Bürgergeld-Ausgaben im Bundeshaushalt 2025 viel zu angesetzt sind. Der Bundesrechnungshof äußerte bereits große Zweifel an der Rechnung. Die Regierung plane zu unrealistisch und optimistisch, so auch der Vorwurf aus der Opposition. Nun gibt es dazu eine neue Enthüllung.
Sie könnte der Todesstoß für die Ampel sein – und ein möglicher praktischer Vorwand für die FDP, das Bündnis endgültig platzen zu lassen. Schließlich sind die Liberalen der Meinung, dass der Regelsatz eigentlich sogar gekürzt werden müsste. Er sei eigentlich 24 Euro pro Monat zu hoch. Eine Nullrunde wurde bereits beschlossen, doch eine Kürzung der Leistung wird mit den Koalitionspartner nicht zu machen sein.
Massives neues Milliardenloch im Ampel-Plan
Wie die „Bild“ berichtet, gibt es ein massives Milliarden-Loch in den Bürgergeld-Planungen zum Bundeshaushalt 2025. Das werde nun durch sogar durch ein Papier aus dem Haus von SPD-Minister Hubertus Heil bestätigt. Der Etat wird im Herbst im Parlament beraten und ist neben der Migrationspolitik eine große Baustelle der Ampel, denn er weist sowieso schon große Finanzlücken auf.
Aus einem Papier aus dem Sozialministerium von Heil ergibt sich, dass man von Ausgaben in Höhe von 28 Milliarden Euro für Bedarfsgemeinschaften ausgeht. Hinzu kommen Ausgaben von rund 17,6 Milliarden Euro für Miete und Heizungskosten. Macht zusammen 45,6 Milliarden fürs Bürgergeld. Doch im Haushaltsplan der Regierung ist für 2025 nur von 36 Milliarden Euro die Rede!
Das ergibt eine Lücke von weit über 9 Milliarden Euro! Das sind zusätzliche Kosten, die von der Ampel aktuell nicht eingeplant werden.
Laut „Bild“ würde der ursprüngliche Plan der Ausgaben nur dann aufgehen, wenn die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 600.000 sinkt. Doch woher soll dieser Job-Boom kommen? Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bietet eigentlich keinen Anlass für Zuversicht – trotz Fachkräftemangel.
Weniger Bürgergeld-Bezieher: Ökonomen sehen schwarz
Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hat am Dienstag (24. September) erst seine Konjunkturprognose leicht gesenkt. Für dieses Jahr erwartet das IMK nun eine Stagnation und für 2025 nur noch ein Mini-Wachstum von 0,7 Prozent.
Weiter rechnet das IMK mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Im Jahr 2024 werde die Zahl der Erwerbslosen um gut 160.000 Personen ansteigen. Im kommenden Jahr um weitere 60.000.
Gut möglich, dass das Bürgergeld-Haushaltsloch jetzt den Konflikt zwischen FDP, SPD und Grünen weiter eskalieren lässt. Denn jeder Euro, der für die Sozialleistung (zusätzlich) ausgegeben werden muss, fehlt woanders.
Zitat von Gast am 6. November 2024, 08:23 UhrExperte rechnet ab
„Schaffen nicht einen Arbeitsplatz“: Bürgergeld-Pläne der Ampel unter Beschuss
Die Ampel verschärft die Regeln beim Bürgergeld und erhofft sich dadurch Wachstum. Ein Experte lässt die Illusion platzen.
Berlin – Auf Bürgergeld-Beziehende sollen nach den Plänen der Ampel-Koalition strengere Regeln zukommen. Dazu zählen etwa die Meldepflicht und härtere Sanktionen. Ziel ist, die erwerbslosen Menschen in Arbeit zu bringen und so das Potenzial der sogenannten Wachstumsinitiative zu nutzen. Ob das gelingt, ist umstritten. „Alle angekündigten Maßnahmen schaffen nicht einen qualifizierten Arbeitsplatz mehr, schüren aber weiterhin Vorurteile gegen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld“, urteilte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Bürgergeld-Verschärfungen führen nicht zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum – meint Verband
Die Annahme, die Verschärfungen beim Bürgergeld könnten zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum führen, sei verfehlt, erklärte Rock am Montag, 4. November, in einer Anhörung im Bundestag. Er war einer der Sachverständigen, die der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag zum sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetz“ gehört hat, in dessen Zuge jedoch auch die Formulierungshilfen des Arbeitsministeriums zum Bürgergeld verabschiedet werden sollen.
Montage aus einem Foto von Hubertus Heil bei einer Pressekonferenz und einem Foto von Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gersamtverbands.© Sebastian Gollnow/dpa/Studio Monbijou/Paritätischer GesamtverbandDer Paritätische Gesamtverband verweist in einer Mitteilung auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, wonach es „nur wenige 1000 Fälle“ bekannt seien, „in denen aus verschiedenen Gründen konkrete Jobangebote nicht angenommen wurden“. Tatsächlich ist die Zahl der Bürgergeld-Beziehenden, die sanktioniert wurden, weil sie Arbeit abgelehnt haben, mit knapp 14.000 Fällen im gesamten Jahr 2023 im Verhältnis zu 5,5 Millionen Leistungsberechtigten gering.
Bürgergeld-Sanktionen helfen nicht bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt – kritisiert Joachim Rock
Die geplanten Bürgergeld-Verschärfungen „führen zurück in Hartz IV-Zeiten, sie verschärfen sie zum Teil sogar noch“, sagte Joachim Rock im Bundestag. „Es ist eine Abkehr von den Prinzipien des Bürgergeldes.“ Das sei sozial- und beschäftigungspolitisch falsch. Besonders die Sanktionen um 30 Prozent des Regelbedarfs aufgrund von verpassten Terminen im Jobcenter sind nach Ansicht des Experten „maßlos“ und „unverhältnismäßig“.
Der Verband zweifelt in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf zudem die Wirkung von Bürgergeld-Kürzungen als Sanktionen als Mittel der Vermittlung der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt an. Die Arbeitsbereitschaft sei stark ausgeprägt, die Betroffenen wollten sich einbringen. Fast alle Leistungsberechtigten im Bürgergeld litten jedoch unter einem Vermittlungshemmnis, erklärt der Paritätische.
Dazu zählten gesundheitliche Probleme, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, ein hohes Alter und Verantwortung für Kinder. „Sanktionen setzen unter diesen Bedingungen Leistungsberechtigte zusätzlich unter Druck und helfen bei der Arbeitsintegration nicht“, so die Kritik.
Bürgergeld-Meldepflicht hilft nicht bei Vermittlung in Arbeit und ist „reine Schikane“ – warnt Experte
Auch die Meldepflicht, dass Jobcenter die Arbeitslosen monatlich zu Terminen zwingen können, sei „in keiner Weise ein Beitrag“ zur Beschäftigungsförderung, kritisierte Rock in der Anhörung. Menschen würden dadurch abgeschreckt und verunsichert – gerade bei „benachteiligten Zielgruppen“ sei das ein Problem. „Die gehen dann vielleicht aus dem System“, warnte Rock im Bundestag.
In Kombination mit der Erhöhung der Leistungsminderung auf 30 Prozent des Bürgergelds sei die Maßnahme „vollkommen überzogen und letztlich Schikane“, heiß es in der schriftlichen Stellungnahme. „Jemanden unter das Existenzminimum zu drücken, weil er oder sie mal einen Termin bei der Arbeitsagentur verpasst, ist zutiefst unsozial“, erklärte Rock.
Fachleute fordern Maßnahmen zur Vermittlung Bürgergeld-Beziehender „in gute Arbeit“ und Finanzierung der Jobcenter
Nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbands brauche es Maßnahmen, „um die Menschen in gute Arbeit zu führen, aber kein neues Strafsystem“. Die Kritik des Verbands ähnelt dabei Helena Steinhaus Bewertung der härteren Bürgergeld-Regeln, die einen Wandel vom Sozialrecht zum Strafrecht beobachtet.
Doch genau bei der Vermittlung von Bürgergeld-Beziehenden in Arbeit will die Ampel-Koalition im Haushalt 2025 sparen. Für die sogenannten Eingliederungstitel bleibt immer weniger übrig. Das Netzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe sieht dabei einen zusätzlichen Bedarf von einer Milliarde Euro für die Jobcenter.
In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales warnte deshalb auch Moritz Duncker, Personalrat der Jobcenter, vor einer schlechten Finanzierung der Jobcenter durch gestiegene Fallzahlen, Inflation und Tarif- und Besoldungssteigerungen. „Wir wären sehr dankbar, wenn wir endlich ausreichend ausfinanziert würden, bevor uns weitere Aufgaben zugeteilt werden und wir Ratschläge erhalten, wie wir unsere wohlverstandene Arbeit verrichten sollen“, sagte Duncker.
Experte rechnet ab
„Schaffen nicht einen Arbeitsplatz“: Bürgergeld-Pläne der Ampel unter Beschuss
Die Ampel verschärft die Regeln beim Bürgergeld und erhofft sich dadurch Wachstum. Ein Experte lässt die Illusion platzen.
Berlin – Auf Bürgergeld-Beziehende sollen nach den Plänen der Ampel-Koalition strengere Regeln zukommen. Dazu zählen etwa die Meldepflicht und härtere Sanktionen. Ziel ist, die erwerbslosen Menschen in Arbeit zu bringen und so das Potenzial der sogenannten Wachstumsinitiative zu nutzen. Ob das gelingt, ist umstritten. „Alle angekündigten Maßnahmen schaffen nicht einen qualifizierten Arbeitsplatz mehr, schüren aber weiterhin Vorurteile gegen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld“, urteilte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Bürgergeld-Verschärfungen führen nicht zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum – meint Verband
Die Annahme, die Verschärfungen beim Bürgergeld könnten zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum führen, sei verfehlt, erklärte Rock am Montag, 4. November, in einer Anhörung im Bundestag. Er war einer der Sachverständigen, die der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag zum sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetz“ gehört hat, in dessen Zuge jedoch auch die Formulierungshilfen des Arbeitsministeriums zum Bürgergeld verabschiedet werden sollen.
Der Paritätische Gesamtverband verweist in einer Mitteilung auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, wonach es „nur wenige 1000 Fälle“ bekannt seien, „in denen aus verschiedenen Gründen konkrete Jobangebote nicht angenommen wurden“. Tatsächlich ist die Zahl der Bürgergeld-Beziehenden, die sanktioniert wurden, weil sie Arbeit abgelehnt haben, mit knapp 14.000 Fällen im gesamten Jahr 2023 im Verhältnis zu 5,5 Millionen Leistungsberechtigten gering.
Bürgergeld-Sanktionen helfen nicht bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt – kritisiert Joachim Rock
Die geplanten Bürgergeld-Verschärfungen „führen zurück in Hartz IV-Zeiten, sie verschärfen sie zum Teil sogar noch“, sagte Joachim Rock im Bundestag. „Es ist eine Abkehr von den Prinzipien des Bürgergeldes.“ Das sei sozial- und beschäftigungspolitisch falsch. Besonders die Sanktionen um 30 Prozent des Regelbedarfs aufgrund von verpassten Terminen im Jobcenter sind nach Ansicht des Experten „maßlos“ und „unverhältnismäßig“.
Der Verband zweifelt in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf zudem die Wirkung von Bürgergeld-Kürzungen als Sanktionen als Mittel der Vermittlung der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt an. Die Arbeitsbereitschaft sei stark ausgeprägt, die Betroffenen wollten sich einbringen. Fast alle Leistungsberechtigten im Bürgergeld litten jedoch unter einem Vermittlungshemmnis, erklärt der Paritätische.
Dazu zählten gesundheitliche Probleme, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, ein hohes Alter und Verantwortung für Kinder. „Sanktionen setzen unter diesen Bedingungen Leistungsberechtigte zusätzlich unter Druck und helfen bei der Arbeitsintegration nicht“, so die Kritik.
Bürgergeld-Meldepflicht hilft nicht bei Vermittlung in Arbeit und ist „reine Schikane“ – warnt Experte
Auch die Meldepflicht, dass Jobcenter die Arbeitslosen monatlich zu Terminen zwingen können, sei „in keiner Weise ein Beitrag“ zur Beschäftigungsförderung, kritisierte Rock in der Anhörung. Menschen würden dadurch abgeschreckt und verunsichert – gerade bei „benachteiligten Zielgruppen“ sei das ein Problem. „Die gehen dann vielleicht aus dem System“, warnte Rock im Bundestag.
In Kombination mit der Erhöhung der Leistungsminderung auf 30 Prozent des Bürgergelds sei die Maßnahme „vollkommen überzogen und letztlich Schikane“, heiß es in der schriftlichen Stellungnahme. „Jemanden unter das Existenzminimum zu drücken, weil er oder sie mal einen Termin bei der Arbeitsagentur verpasst, ist zutiefst unsozial“, erklärte Rock.
Fachleute fordern Maßnahmen zur Vermittlung Bürgergeld-Beziehender „in gute Arbeit“ und Finanzierung der Jobcenter
Nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbands brauche es Maßnahmen, „um die Menschen in gute Arbeit zu führen, aber kein neues Strafsystem“. Die Kritik des Verbands ähnelt dabei Helena Steinhaus Bewertung der härteren Bürgergeld-Regeln, die einen Wandel vom Sozialrecht zum Strafrecht beobachtet.
Doch genau bei der Vermittlung von Bürgergeld-Beziehenden in Arbeit will die Ampel-Koalition im Haushalt 2025 sparen. Für die sogenannten Eingliederungstitel bleibt immer weniger übrig. Das Netzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe sieht dabei einen zusätzlichen Bedarf von einer Milliarde Euro für die Jobcenter.
In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales warnte deshalb auch Moritz Duncker, Personalrat der Jobcenter, vor einer schlechten Finanzierung der Jobcenter durch gestiegene Fallzahlen, Inflation und Tarif- und Besoldungssteigerungen. „Wir wären sehr dankbar, wenn wir endlich ausreichend ausfinanziert würden, bevor uns weitere Aufgaben zugeteilt werden und wir Ratschläge erhalten, wie wir unsere wohlverstandene Arbeit verrichten sollen“, sagte Duncker.
Zitat von Gast am 25. Juni 2025, 06:57 Uhr
Bürgergeld: Kosten explodieren! Merz-Regierung hinkt Anspruch weit hinterher
Schwarz-Rot möchte die soziale Stütze umformen. Unter anderem soll das Bürgergeld abgeschafft und durch eine „Grundsicherung“ ersetzt werden. „Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um“, heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Auf diesem Weg soll auch die Staatskasse entlastet werden – doch von Einsparungen ist man aktuell weit entfernt.
Das Bürgergeld soll schon bald Geschichte sein. „Diejenigen, die nicht arbeiten, aber arbeiten können, werden in Zukunft kein Bürgergeld mehr bekommen“, so Bundeskanzler Merz unmittelbar nach dem Wahlsieg der Union. Durch die Reform soll vor allem die Staatskasse entlastet werden, denn das Defizit im Haushalt ist gewaltig.
Bürgergeld-Kosten erreichen Rekordniveau
Im Jahr 2024 hat das Bürgergeld den Staat knapp 40 Milliarden Euro gekostet. Als damaliger Oppositionsführer kritisierte Merz immer wieder die extreme Belastung für den Haushalt – zumal „1,7 Millionen Bürgergeldempfänger arbeiten könnten“ (Quelle: ARD Morgenmagazin).
Bürgergeld steht im Zentrum der Debatte um eine faire, stabile Gesundheitsversorgung. Ohne gezielte Maßnahmen drohen Bürgergeldempfänger weiter benachteiligt zu werden.Doch von den geplanten Einsparungen ist seine Regierung aktuell weit entfernt, denn die Ausgaben werden erneut steigen. In diesem Jahr wird mit Ausgaben in Höhe von 42,6 Milliarden Euro gerechnet. Das geht aus dem Haushaltsentwurf von Finanzminister Klingbeil hervor.
Dabei sind 29,6 Milliarden Euro für die reine finanzielle Leistung angesetzt, weitere 13 Milliarden werden für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise die Unterkunft fällig. Hinzu kommt die Beteiligung der Bundesländer, welche knapp 25 Prozent der Unterkunftskosten übernehmen. Im Jahr 2024 stemmten die Länder 6,9 Milliarden Euro. Unter dem Strich könnte das Bürgergeld somit knapp 50 Milliarden Euro kosten.
Ex-Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte für das aktuelle Jahr mit Kosten in Höhe von 36 Milliarden Euro kalkuliert – eine große Fehleinschätzung. Unterdessen ist seine Nachfolgerin Bas skeptisch, ob Gelder durch die Reform des Bürgergelds eingespart werden können. „Die Sanktionen werden nicht helfen“, sagte sie kürzlich.
Bürgergeld: Kosten explodieren! Merz-Regierung hinkt Anspruch weit hinterher
Schwarz-Rot möchte die soziale Stütze umformen. Unter anderem soll das Bürgergeld abgeschafft und durch eine „Grundsicherung“ ersetzt werden. „Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um“, heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Auf diesem Weg soll auch die Staatskasse entlastet werden – doch von Einsparungen ist man aktuell weit entfernt.
Das Bürgergeld soll schon bald Geschichte sein. „Diejenigen, die nicht arbeiten, aber arbeiten können, werden in Zukunft kein Bürgergeld mehr bekommen“, so Bundeskanzler Merz unmittelbar nach dem Wahlsieg der Union. Durch die Reform soll vor allem die Staatskasse entlastet werden, denn das Defizit im Haushalt ist gewaltig.
Bürgergeld-Kosten erreichen Rekordniveau
Im Jahr 2024 hat das Bürgergeld den Staat knapp 40 Milliarden Euro gekostet. Als damaliger Oppositionsführer kritisierte Merz immer wieder die extreme Belastung für den Haushalt – zumal „1,7 Millionen Bürgergeldempfänger arbeiten könnten“ (Quelle: ARD Morgenmagazin).
Doch von den geplanten Einsparungen ist seine Regierung aktuell weit entfernt, denn die Ausgaben werden erneut steigen. In diesem Jahr wird mit Ausgaben in Höhe von 42,6 Milliarden Euro gerechnet. Das geht aus dem Haushaltsentwurf von Finanzminister Klingbeil hervor.
Dabei sind 29,6 Milliarden Euro für die reine finanzielle Leistung angesetzt, weitere 13 Milliarden werden für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise die Unterkunft fällig. Hinzu kommt die Beteiligung der Bundesländer, welche knapp 25 Prozent der Unterkunftskosten übernehmen. Im Jahr 2024 stemmten die Länder 6,9 Milliarden Euro. Unter dem Strich könnte das Bürgergeld somit knapp 50 Milliarden Euro kosten.
Zitat von Gast am 2. Juli 2025, 07:33 UhrKoalition will Bürgergeld reformieren, während neue Betrugsfälle bekannt werden
Koalition will Bürgergeld reformieren, während neue Betrugsfälle bekannt werden© The EuropeanDer Befund ist alt, die Situation bleibt gleichwohl bislang unverändert: Ein zu hoher Anteil von Bürgergeld-Empfängern könnte arbeiten, tue es aber nicht, klagen insbesondere Unions-Politiker. „Beim Bürgergeld gibt es durchaus erhebliches Einsparpotenzial“, sagt Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU). Darum wollen am heutigen Mittwoch Spitzenvertreter der Koalition Streitpunkte beim Bürgergeld ausräumen. CDU und CSU drängen auf eine Reform, die den Missbrauch der Sozialleistung mindert.
Doch nach den bisherigen Plänen steigen die Ausgaben für das Bürgergeld, während sich die krassen Betrugsfälle häufen. Wie aus dem Haushaltsentwurf des Finanzministeriums hervorgeht, sind 29,6 Milliarden Euro für dieses Jahr fürs Bürgergeld eingeplant. Das sind 3,1 Milliarde beziehungsweise rund 11,7 Prozent mehr als im Haushalt 2024. Nimmt man zusätzliche Leistungen für Unterkunft und Heizung hinzu, steigen die Kosten laut Haushaltsentwurf von insgesamt 37,6 auf 42,6 Milliarden Euro.
Dazu kommen höhere Kosten für die Verwaltung der Bürgergeldempfänger und Leistungen wie Fortbildungen und Umschulungen. Sie steigen in diesem Jahr um 400 Millionen Euro und in den Folgejahren um eine Milliarde, so dass hierfür knapp 10 Milliarden Euro fällig werden.
Was damit im Haushalt geplant ist, widerspricht dem, was CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag festgehalten haben, nämlich durch die Reform der Stütze erheblich Geld einsparen zu wollen. Ihren Beschluss, der jetzt nicht umgesetzt wird, hatten die Parteien auch vor dem Hintergrund zahlreiche Betrugsfälle gefasst, die zeigen, dass dem Missbrauch dieser Sozialleistungen offenbar Tür und Tor geöffnet sind. Mit der erneuten Erhöhung der Zahlungen dürften auch die Missbrauchsfälle zunehmen.
Es geht dabei um gewerbsmäßigen Betrug, Bandenkriminalität oder Behörden, die ausgefeilte Methoden, um ohne Leistung ans Geld zu kommen, nicht schnell genug durchschauen.
So musste sich das Landgericht München II mit betrügerischen Bürgergeldanträgen für sich selbst sowie angebliche ukrainische Kriegsflüchtlinge auseinandersetzen, die eine 29-Jährige gestellt und damit knapp 290.000 Euro ergaunert hatte. Laut Anklage soll die Frau Ende 2021 für sich und die damals einjährige Tochter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben. Dabei habe sie falsche Angaben gemacht, etwa dass sie alleinerziehend sei. Auch habe sie erhebliche Vermögenswerte verschwiegen. So sei sie seit 2019 Eigentümerin derjenigen Immobilie gewesen, für die das Jobcenter Fürstenfeldbruck nach dem Antrag dann die vermeintliche Miete übernahm: 54.000 Euro in zwei Jahren.
Nach Kriegsausbruch Anfang 2022 stellte das Paar zudem auf Basis von Schein-Mietverträgen Bürgergeldanträge für 28 Ukrainerinnen bei Jobcentern diverser Kommunen in Bayern, obwohl sich die Frauen laut Anklage nur sehr kurze Zeit in Deutschland aufhielten und keinen Anspruch auf Leistungen hatten. Die den Frauen bewilligten Zahlungen behielt das Paar für sich. Es wurde zu Haftstrafen verurteilt.
In immer mehr Jobcentern wird offen zugegeben, dass es Probleme mit dem Bürgergeld gibt. SPD-Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas hat das Thema angestoßen. Das Ausmaß des Sozialbetrugs durch „mafiöse Strukturen“, wie sie es gegenüber dem „Stern“ formulierte, wird allmählich deutlich. Mittlerweile sind Fälle in Städten wie Duisburg, Gelsenkirchen und Berlin bekannt. In Berlin hat es das dortige Jobcenter nach eigener Auskunft mit kriminellen Netzwerken aus Süd- und Osteuropa zu tun, die Migranten aus EU-Ländern ausnutzen, um ans Bürgergeld zu gelangen. „Die Betrugsstrukturen zeigen mitunter einen hohen Professionalisierungsgrad beispielsweise mit gefälschten Anmeldungen bei der Sozialversicherung, Miet- und Arbeitsverträgen und gleichzeitigen Übersetzerdiensten, die bei Terminen im Jobcenter begleiten“, erklärt ein Sprecher des Jobcenters.
Das System funktioniert so: Familien mit mehreren Kindern werden von den Tätern ausgewählt und die Familienmitglieder für wenige Stunden in Minijobs angestellt. Da das Einkommen nicht zum Leben reicht, haben die Betroffenen Anspruch auf Bürgergeld, das als Ergänzung zum Einkommen bezogen werden kann, tatsächlich aber in den Taschen der Kriminellen landet. Kinderreiche Familien sind besonders attraktiv für die Drahtzieher, da sie mehr Geld erhalten als Alleinstehende. „Die Sozialsysteme werden systematisch ausgenutzt, das Bürgergeld landet in den Taschen von Clan-Oberen“, beschreibt die Bürgermeisterin von Gelsenkirchen, Karin Welge, im „Tagesspiegel“ die eigenen Erfahrungen.
Frank Böttcher, Leiter des Jobcenters in Duisburg, berichtete der „Süddeutschen Zeitung“, dass die Bürgergeld-Empfänger oft mehr arbeiten, als in ihren Nachweisen angegeben wird. Häufig ist der Arbeitgeber auch der Vermieter, der Menschen zu überhöhten Preisen in Schrotimmobilien unterbringe. Der Betrüger erhält für die Miete ebenfalls Geld vom Staat. Er kritisiert, dass Sozialgerichte den vollständigen Entzug des Bürgergelds erschweren. Selbst wenn jemand mehrmals nicht im Jobcenter erscheine, um kritische Fragen zu beantworten, weigerten sich viele Gerichte, das Bürgergeld zu streichen.
Auch ein angeblich in Bremen wohnendes Ehepaar hat sich, wie inzwischen nachgewiesen, spektakulär Bürgergeldleistungen erschlichen. Ein niedersächsisches Gericht verurteilte das Paar zur Rückzahlung von 33.000 Euro. Die beiden hätten Behörden und Gerichte über ihren Aufenthaltsort getäuscht, erklärte das Gericht bei der Urteilsbegründung.
Laut Gericht bezog das Paar seit 2014 in Bremen Grundsicherung, somit also das frühere Hartz IV und heutige Bürgergeld. 2018 fiel der Bundespolizei bei einer Einreise der Eheleute am Bremer Flughafen dann jedoch auf, dass Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das Jobcenter forderte daher Geld zurück: Das Paar habe sich ohne Zustimmung im Ausland aufgehalten und für die Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden.
Das Ehepaar jedoch bestritt einen Auslandsaufenthalt und klagte, weshalb es zu einem Prozess kam. Die beiden benannten Zeugen für ihren Aufenthalt in Deutschland und sie verlangten einen Gegenbeweis vom Jobcenter, aber ohne Erfolg.
Nach „umfassender Beweisaufnahme“ bestätigte das Gericht mit Urteil vom 24. Januar die Rechtsauffassung des Jobcenters. Es gebe „keine belastbaren Nachweise“ für einen Aufenthalt der Klägerin und des Klägers in Deutschland. Insofern seien diese „beweispflichtig“ – nicht das Jobcenter. Nach Angaben des Gerichts wurde die vom Jobcenter finanzierte Wohnung des Paares in Bremen nachweislich nicht bewohnt. Der Mann besitze zudem einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma, die Frau eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria, hieß es. In Deutschland gingen sie keiner Arbeit nach. Ein Aufenthalt in Deutschland sei auch schon deswegen eher zweifelhaft, weil alle Kinder in Nigeria zur Schule gingen.
Diese Fälle hatten die Koalition ursprünglich zur Reform des Bürgergelds getrieben, die aber jetzt erstmal verschoben ist. Kern der neuen Pläne war es, die Verbindlichkeit für Empfänger deutlich zu erhöhen. „Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen“, heißt es im Papier der Koalition. Bei Fehlverhalten der Bürgergeld-Beziehenden sollten die Jobcenter „schneller, einfacher und unbürokratischer“ Sanktionen verhängen können.
Doch ganz so einfach ist das jetzt nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 klargestellt, dass Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Den Regelsatz und die Unterkunftskosten ganz zu streichen, ist daher mit hohen rechtlichen Hürden verbunden.
Koalition will Bürgergeld reformieren, während neue Betrugsfälle bekannt werden
Der Befund ist alt, die Situation bleibt gleichwohl bislang unverändert: Ein zu hoher Anteil von Bürgergeld-Empfängern könnte arbeiten, tue es aber nicht, klagen insbesondere Unions-Politiker. „Beim Bürgergeld gibt es durchaus erhebliches Einsparpotenzial“, sagt Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU). Darum wollen am heutigen Mittwoch Spitzenvertreter der Koalition Streitpunkte beim Bürgergeld ausräumen. CDU und CSU drängen auf eine Reform, die den Missbrauch der Sozialleistung mindert.
Doch nach den bisherigen Plänen steigen die Ausgaben für das Bürgergeld, während sich die krassen Betrugsfälle häufen. Wie aus dem Haushaltsentwurf des Finanzministeriums hervorgeht, sind 29,6 Milliarden Euro für dieses Jahr fürs Bürgergeld eingeplant. Das sind 3,1 Milliarde beziehungsweise rund 11,7 Prozent mehr als im Haushalt 2024. Nimmt man zusätzliche Leistungen für Unterkunft und Heizung hinzu, steigen die Kosten laut Haushaltsentwurf von insgesamt 37,6 auf 42,6 Milliarden Euro.
Dazu kommen höhere Kosten für die Verwaltung der Bürgergeldempfänger und Leistungen wie Fortbildungen und Umschulungen. Sie steigen in diesem Jahr um 400 Millionen Euro und in den Folgejahren um eine Milliarde, so dass hierfür knapp 10 Milliarden Euro fällig werden.
Was damit im Haushalt geplant ist, widerspricht dem, was CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag festgehalten haben, nämlich durch die Reform der Stütze erheblich Geld einsparen zu wollen. Ihren Beschluss, der jetzt nicht umgesetzt wird, hatten die Parteien auch vor dem Hintergrund zahlreiche Betrugsfälle gefasst, die zeigen, dass dem Missbrauch dieser Sozialleistungen offenbar Tür und Tor geöffnet sind. Mit der erneuten Erhöhung der Zahlungen dürften auch die Missbrauchsfälle zunehmen.
Es geht dabei um gewerbsmäßigen Betrug, Bandenkriminalität oder Behörden, die ausgefeilte Methoden, um ohne Leistung ans Geld zu kommen, nicht schnell genug durchschauen.
So musste sich das Landgericht München II mit betrügerischen Bürgergeldanträgen für sich selbst sowie angebliche ukrainische Kriegsflüchtlinge auseinandersetzen, die eine 29-Jährige gestellt und damit knapp 290.000 Euro ergaunert hatte. Laut Anklage soll die Frau Ende 2021 für sich und die damals einjährige Tochter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben. Dabei habe sie falsche Angaben gemacht, etwa dass sie alleinerziehend sei. Auch habe sie erhebliche Vermögenswerte verschwiegen. So sei sie seit 2019 Eigentümerin derjenigen Immobilie gewesen, für die das Jobcenter Fürstenfeldbruck nach dem Antrag dann die vermeintliche Miete übernahm: 54.000 Euro in zwei Jahren.
Nach Kriegsausbruch Anfang 2022 stellte das Paar zudem auf Basis von Schein-Mietverträgen Bürgergeldanträge für 28 Ukrainerinnen bei Jobcentern diverser Kommunen in Bayern, obwohl sich die Frauen laut Anklage nur sehr kurze Zeit in Deutschland aufhielten und keinen Anspruch auf Leistungen hatten. Die den Frauen bewilligten Zahlungen behielt das Paar für sich. Es wurde zu Haftstrafen verurteilt.
In immer mehr Jobcentern wird offen zugegeben, dass es Probleme mit dem Bürgergeld gibt. SPD-Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas hat das Thema angestoßen. Das Ausmaß des Sozialbetrugs durch „mafiöse Strukturen“, wie sie es gegenüber dem „Stern“ formulierte, wird allmählich deutlich. Mittlerweile sind Fälle in Städten wie Duisburg, Gelsenkirchen und Berlin bekannt. In Berlin hat es das dortige Jobcenter nach eigener Auskunft mit kriminellen Netzwerken aus Süd- und Osteuropa zu tun, die Migranten aus EU-Ländern ausnutzen, um ans Bürgergeld zu gelangen. „Die Betrugsstrukturen zeigen mitunter einen hohen Professionalisierungsgrad beispielsweise mit gefälschten Anmeldungen bei der Sozialversicherung, Miet- und Arbeitsverträgen und gleichzeitigen Übersetzerdiensten, die bei Terminen im Jobcenter begleiten“, erklärt ein Sprecher des Jobcenters.
Das System funktioniert so: Familien mit mehreren Kindern werden von den Tätern ausgewählt und die Familienmitglieder für wenige Stunden in Minijobs angestellt. Da das Einkommen nicht zum Leben reicht, haben die Betroffenen Anspruch auf Bürgergeld, das als Ergänzung zum Einkommen bezogen werden kann, tatsächlich aber in den Taschen der Kriminellen landet. Kinderreiche Familien sind besonders attraktiv für die Drahtzieher, da sie mehr Geld erhalten als Alleinstehende. „Die Sozialsysteme werden systematisch ausgenutzt, das Bürgergeld landet in den Taschen von Clan-Oberen“, beschreibt die Bürgermeisterin von Gelsenkirchen, Karin Welge, im „Tagesspiegel“ die eigenen Erfahrungen.
Frank Böttcher, Leiter des Jobcenters in Duisburg, berichtete der „Süddeutschen Zeitung“, dass die Bürgergeld-Empfänger oft mehr arbeiten, als in ihren Nachweisen angegeben wird. Häufig ist der Arbeitgeber auch der Vermieter, der Menschen zu überhöhten Preisen in Schrotimmobilien unterbringe. Der Betrüger erhält für die Miete ebenfalls Geld vom Staat. Er kritisiert, dass Sozialgerichte den vollständigen Entzug des Bürgergelds erschweren. Selbst wenn jemand mehrmals nicht im Jobcenter erscheine, um kritische Fragen zu beantworten, weigerten sich viele Gerichte, das Bürgergeld zu streichen.
Auch ein angeblich in Bremen wohnendes Ehepaar hat sich, wie inzwischen nachgewiesen, spektakulär Bürgergeldleistungen erschlichen. Ein niedersächsisches Gericht verurteilte das Paar zur Rückzahlung von 33.000 Euro. Die beiden hätten Behörden und Gerichte über ihren Aufenthaltsort getäuscht, erklärte das Gericht bei der Urteilsbegründung.
Laut Gericht bezog das Paar seit 2014 in Bremen Grundsicherung, somit also das frühere Hartz IV und heutige Bürgergeld. 2018 fiel der Bundespolizei bei einer Einreise der Eheleute am Bremer Flughafen dann jedoch auf, dass Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das Jobcenter forderte daher Geld zurück: Das Paar habe sich ohne Zustimmung im Ausland aufgehalten und für die Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden.
Das Ehepaar jedoch bestritt einen Auslandsaufenthalt und klagte, weshalb es zu einem Prozess kam. Die beiden benannten Zeugen für ihren Aufenthalt in Deutschland und sie verlangten einen Gegenbeweis vom Jobcenter, aber ohne Erfolg.
Nach „umfassender Beweisaufnahme“ bestätigte das Gericht mit Urteil vom 24. Januar die Rechtsauffassung des Jobcenters. Es gebe „keine belastbaren Nachweise“ für einen Aufenthalt der Klägerin und des Klägers in Deutschland. Insofern seien diese „beweispflichtig“ – nicht das Jobcenter. Nach Angaben des Gerichts wurde die vom Jobcenter finanzierte Wohnung des Paares in Bremen nachweislich nicht bewohnt. Der Mann besitze zudem einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma, die Frau eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria, hieß es. In Deutschland gingen sie keiner Arbeit nach. Ein Aufenthalt in Deutschland sei auch schon deswegen eher zweifelhaft, weil alle Kinder in Nigeria zur Schule gingen.
Diese Fälle hatten die Koalition ursprünglich zur Reform des Bürgergelds getrieben, die aber jetzt erstmal verschoben ist. Kern der neuen Pläne war es, die Verbindlichkeit für Empfänger deutlich zu erhöhen. „Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen“, heißt es im Papier der Koalition. Bei Fehlverhalten der Bürgergeld-Beziehenden sollten die Jobcenter „schneller, einfacher und unbürokratischer“ Sanktionen verhängen können.
Doch ganz so einfach ist das jetzt nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 klargestellt, dass Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Den Regelsatz und die Unterkunftskosten ganz zu streichen, ist daher mit hohen rechtlichen Hürden verbunden.
