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Deutschlands Kassenärzte wollen Impfpflicht nicht umsetzen

Im Streit um eine mögliche Impfpflicht hat Kassenärzte-Chef Andreas Gassen ein Machtwort gesprochen. Sollte die umstrittene Pflicht, sich gegen Corona impfen lassen zu müssen, tatsächlich kommen, werden die rund 100.000 niedergelassenen Kassenärzte sie wohl nicht umsetzen. „Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren“, sagte Gassen der Bild-Zeitung. Der Ärzte-Chef sagte weiter, eine Praxis lebe vom Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Die Praxen seien „kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen“.
Sollte die Impfpflicht kommen und die Kassenärzte bei ihrem Boykott bleiben, müssten Ungeimpfte die Spritze entweder bei den etwa 2500 Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst oder in den Impfzentren bekommen. In der derzeit teils heftig geführten Diskussion um eine mögliche Impfpflicht wird zudem über eine Beratungspflicht für Ungeimpfte gestritten. Eine solche Beratungspflicht wurde zuletzt von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gefordert.

Deutschlands Kassenärzte lehnen diese Forderung ebenfalls ab. Der Vize-Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stefan Hofmeister, sagte dazu, die Entscheidung für oder gegen eine Impfpflicht sei „eine politische. Wenn die Bundesregierung diese beschließen will, muss sie sich auch um die Umsetzung kümmern.“

Zuvor hatte die KBV eine Impfpflicht-Diskussion von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit Bürgern heftig kritisiert. Steinmeier hatte über das Für und Wider einer allgemeinen Corona-Impfpflicht diskutiert. An der Veranstaltung nahmen zwei Impfskeptiker, Wissenschaftler, ein Lehrer und eine Krankenschwester teil. „Dass der Bundespräsident zum Dialog lädt und die Ärzte nicht dabei hat, war clownesker Höhepunkt der Debatte“, sagte Hofmeister der Ärzte Zeitung.

KBV-Chef Andreas Gassen kritisierte: „Wie kann man denn so eine Impfpflichtdiskussion führen? Das Beispiel zeigt, wie ignorant die Politik manchmal unterwegs ist.“

Stellvertreter Hofmeister fordert unterdessen, eine ganz andere Diskussion zu führen. Hofmeister: „Ich will endlich von Verantwortlichen hören, ab welchen Parametern wir die Corona-Maßnahmen zurückfahren. Ab welcher Impfquote hören wir denn auf, Maske zu tragen?“

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Ärzte schließen sich zusammen: „Die Impfpflicht bedroht unsere Existenz“

Berlin - Es ist ein Hilferuf, sachlich in der Wortwahl, dramatisch in der Aussage: In einem offenen Brief richten sich 700 Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten gegen die Covid-19-Impfpflicht für medizinisches Personal. Die Unterzeichner stammen aus dem gesamten Bundesgebiet und fordern Andreas Gassen auf, den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, „sich für eine Aufhebung der nach Paragraf 20a geplanten Impfpflicht in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen und vielen weiteren Einrichtungen einzusetzen“. Der Paragraf soll ab 15. März greifen.

„Wir befürchten, unsere Praxen schon in Kürze schließen oder unsere Tätigkeit in der Klinik beenden zu müssen“, heißt es in dem Brief der Initiative „Freie Ärzte Rhein-Main“ und weiter: „Entweder weil wir selbst uns dem Impfzwang nicht unterwerfen wollen oder weil unserem nicht geimpften oder nicht weiter impfwilligen, für uns unentbehrlichen Praxispersonal vom Gesundheitsamt ein Betreuungsverbot ausgesprochen wird.“ Die Sorge wächst, der Widerstand ebenfalls.

Auch eine Initiative von Pflegekräften der Universität Tübingen, der sich ebenfalls Mediziner und Therapeuten angeschlossen haben, erhält starken Zulauf. Bereits Anfang Februar hatte die Berliner Zeitung über 300 Beschäftigte berichtet, die sich dort gegen die Impfpflicht wehren. Nun haben sich diese mit Kollegen zusammengeschlossen: 6000 Pflegekräfte aus Baden-Württemberg laufen gegen die Impfpflicht Sturm. Ärzte und Pflegekräfte aus ganz Deutschland eint eine Überzeugung; in dem offenen Brief der Mediziner ist sie so zusammengefasst: „Das von der Regierung vorgebrachte Argument, für die medizinischen/pflegenden/helfenden Berufsgruppen sei eine Impfpflicht nötig, um vulnerable Gruppen zu schützen, ist nicht tragfähig. Die Datenlage zeigt, dass die Infektiosität Geimpfter wie Ungeimpfter gleich ist und daher ein Schutz anderer durch diese Impfungen nicht möglich ist.“

Die Mediziner und Therapeuten verweisen unter anderem auf eine Studie zu Impfdurchbrüchen, die belege, „dass die bislang zugelassenen Impfstoffe alle weder zu einer sterilen Immunität führen noch eine Infektiosität der Geimpften verhindern“. Unverständnis äußern sie zudem über die Art, wie der Genesenen-Status festgelegt wird. „Es sind sehr viele von uns genesen“, sagt eine Gynäkologin aus dem Rhein-Main-Gebiet, die anonym bleiben will aus Furcht, dass ihre Praxis in den Fokus des zuständigen Gesundheitsamts gerät und Helferinnen dort Probleme bekommen könnten. „Den Genesenen-Status haben sie jetzt wieder auf sechs Monate verlängert, aber nur für die Geimpften – für die Ungeimpften soll er weiterhin drei Monate betragen.“

Dabei sei auch diese Vorschrift nicht durch die aktuelle Studienlage gedeckt: „Das Paul-Ehrlich-Institut hat mit der Uni Essen eine Immunität von 430 Tagen ermittelt“, sagt die Ärztin. „Die Johns Hopkins Universität hat im März 2020 eine Untersuchung begonnen und kommt auf 650 Tage Immunität. Warum sollte man sich also als Genesener impfen lassen, zumal in den Zulassungsstudien Genesene ausgeschlossen waren?“

Den Nutzen einer Impfpflicht sieht die Ärzte-Initiative als gering an, den Schaden als möglicherweise immens. „Ich sehe als großes Problem, dass die medizinische Unterversorgung weiter wächst“, prophezeit die Ärztin. „In meiner Praxis betreue ich derzeit rund 110 Schwangere, die haben dann ja akut keine Betreuung.“ Sie selbst stelle ihren Patientinnen frei, ob sie sich impfen lassen, und habe dadurch weiteren Zulauf erhalten, berichtet die Medizinerin, die sich selbst das Virus zuzog, seit geraumer Zeit aber genesen ist.

„Wir Niedergelassenen haben langfristige Mietverträge und Angestellte. Wir können nicht einfach einpacken und woanders eine Praxis eröffnen. Insofern bedroht die Impfpflicht unsere Existenz“, macht die Medizinerin klar. Die Stimmung unter den Kollegen sei angespannt und unruhig: „Gegen einige läuft ein Berufsgerichtsverfahren bei der Ärztekammer Hessen, weil sie teilweise Patienten aufgrund ihrer Vorerkrankungen abgeraten haben, sich impfen zu lassen.“ Sie sieht das Recht der Ärzte auf eine freie Wahl der Therapie ausgehebelt. „Das ist erschreckend“, sagt sie. „Deswegen sind wir ängstlich mit der Veröffentlichung unserer Namen.“ Sie vermutet: „Es gibt sehr viel mehr Ärzte, die gegen die Impfpflicht sind.“

Auch in Berlin und Brandenburg mehren sich skeptische Stimmen, unabhängig von der Initiative aus dem Rhein-Main-Gebiet. Wolfgang Kreischer als Vorsitzender des Hausärzteverbands Berlin und Brandenburg erklärt: „Die Mehrheit der Kollegen ist gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Vor einem halben Jahr war das noch anders - vor Omikron“, so Kreischer. „Wobei es natürlich schön wäre, wenn das Personal in Praxen durchgeimpft wäre, aber wir sollten uns jetzt besser wappnen für mögliche Virus-Varianten, die zu höheren Sterberaten führen.“

Die Gynäkologin aus Hessen und ihre Mitstreiter lehnen dagegen eine Impfpflicht auch für den Herbst ab. „Es bleibt doch nicht bei drei Impfungen“, sagt sie und verweist auf 554 Millionen Impfdosen, welche die Bundesregierung 2021 nach eigenen Angaben bestellt hat. „Diejenigen, die im Herbst keinen aktuellen Impfstatus haben, müssten dann ja auch den Beruf aufgeben.“

Einige Pflegekräfte aus Baden-Württemberg trifft dies offenbar schon jetzt, wie die Initiative aus Tübingen berichtet: „In einem großen Uniklinikum ist es schon so weit, dass dem nicht immunisierten Personal der Zutritt zur Kantine verwehrt wird. Besonders hart ist, dass es Einrichtungen gibt, die schon vor dem 15. März ungeimpfte Mitarbeitende freistellen oder gar bereits entlassen haben“, heißt es in einem Brief von Montag an Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Damit eskaliert der Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, den die Tübinger zuvor allein mit der Leitung der Uniklinik ausgefochten hatten.

In dem Brief heißt es weiter: „Durch die Ökonomisierung im Gesundheitssystem hat sich in den letzten Jahren unsere Arbeitssituation extrem verschlechtert.“ Hinzu kamen die Herausforderungen der Pandemie, „auf die wir personell und strukturell nicht vorbereitet waren“ - und nun auch noch die Impfpflicht: „Was vielleicht gut gemeint war, löst viel Unmut und Skepsis aus, da wir täglich die Verläufe der Patienten sehen, die aktuellsten medizinischen Fachinformationen haben und die tatsächliche Datenlagen kennen. Die Erwartungen an die Impfungen haben sich leider nicht erfüllt.“ Die Pflegekräfte schreiben: „So wissen wir, dass wir durch eine COVID-19-Impfung nie eine sterile Immunität erreichen werden und es auch unter Geimpften gehäuft zu Ansteckungen kommt. Auch beobachten wir schwere Verläufe von COVID-19 bei geimpften und geboosterten Patienten. Dazu sind die Impfstoffe nur bedingt zugelassen und bergen Risiken und Nebenwirkungen, wie etwa Myokarditis oder Perikarditis, die nun vermehrt an jungen Patienten auftreten und stationär behandelt werden müssen.“

Trotzdem dürften ungeimpfte Mitarbeitende schon ab März etwa nicht mehr für Dienste oder Urlaubsvertretungen eingeplant werden und teils schon heute nicht mehr an Teambesprechungen teilnehmen. „Wir, als systemrelevante Berufsgruppen, fordern Sie deshalb auf, den Druck auf das betroffene Personal zu reduzieren sowie die Impfpflicht umgehend zu stoppen“, schreiben sie an Kretschmann, „um weiterhin ein funktionsfähiges Gesundheitssystem anbieten zu können“.

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Zahnärzte werden bissig: Lauterbach spart den Bürgern die Zähne weg!

„Die Zahl der Deutschen, die ähnlich zahnlos wie manche Eishockeyspieler aussehen, wird wachsen.“

Zahnärzte werden bissig: Lauterbach spart den Bürgern die Zähne weg!

Zahnärzte werden bissig: Lauterbach spart den Bürgern die Zähne weg!© Bereitgestellt von Berliner Kurier

Das fürchtet die Zahnärztin Barbara Plaster (49), Vize-Chefin der Berliner Zahnärztekammer. Sie führt das auf eine geplante Sparmaßnahme des Bundes zurück. Der wolle bei der Parodontose-Behandlung sparen, die erst 2021 als Kassenleistung eingeführt worden war.  Was an Zahnverlust bei den Eishockey-Cracks durch Puck, Schläger oder Bande als Teil des Sports weitgehend klaglos hingenommen wird, geht bei der medizinisch korrekt Parodontitis genannten Krankheit mit einer möglicherweise lebenslang anhaltenden Behandlung einher.

In aller Kürze: Bakterien setzen sich im Zahnbelag fest, wandern zwischen Zahn und Zahnfleisch, greifen den Kieferknochen an. Der Zahn wird locker, kann ausfallen. Jeder zweite Erwachsene in Deutschland leidet laut Zahnärztekammer unter einer behandlungsbedürftigen Parodontose.

Seit 2021 kommen die Krankenkassen für die Parodontose-Behandlung auf. „Was aber jetzt geschieht, hat bundesweit zu Protesten der Kollegen geführt“, sagt Barbara Plaster.

Denn, so argumentieren Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), habe das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) in seinem vorgesehenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Folgendes vergessen zu bedenken: Mit der Einführung der Kassenleistung für die Parodontose-Behandlung müsse sie auch durchgezogen werden, was in den Folgejahren mit den wiederkehrenden Behandlungen automatisch steigende Kosten nach sich ziehe.

Barbara Plaster: „Werden die Ausgaben für die Behandlungen begrenzt – man nennt das budgetiert -wird es dazu kommen, dass gesetzlich versicherte Patienten lange auf Termine warten müssen. Wenn sie überhaupt einen bekommen können. Sie werden leiden, obwohl sie ihre Kassenbeiträge voll bezahlen.“

Das werde am Ende teurer für die Kassen, wenn Gebisse schweren Schaden nehmen, sagt die Ärztin. So schwer, dass an den letzten verbliebenen Wackel-Zähnen nicht einmal mehr eine Prothese befestigt werden kann: „Diese Patienten kauen dann auf dem Kiefer.“

Außerdem stehe Parodontose im Zusammenhang unter anderem mit Herzkrankheiten und gefährde Schwangere.

Die seit Jahrzehnten andauernden Bemühungen der Zahnärzte, ihre Patienten zu guter Zahnpflege und Vorbeugung zu bewegen, würden konterkariert. Plaster zitiert aus einer Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Gesetz: „Seit 1980 ist der Anteil der Kosten für die zahnärztliche Versorgung von 15 auf unter 7 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für ärztliche Leistungen gesunken.“

Im Gesundheitsministerium sieht man die Situation naturgemäß anders. 2023 und 2024 sehe das Gesetz lediglich eine Obergrenze für den Anstieg der Honorare der Kassenzahnärzte vor. Damit würden nach Berechnungen des

Ministeriums voraussichtlich Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 120 Millionen Euro im Jahr 2023 und 340 Millionen Euro im darauf folgenden Jahr erzielt.

Einsparungen bei der Parodontose-Behandlung – also eine Kürzung – sehe der Gesetzentwurf nicht vor.

Im ersten Quartal 2022 seien die Ausgaben für Parodontose-Behandlungen gegenüber dem Vorjahresquartal um rund 85 Millionen Euro gestiegen – wegen der genannten Leistungsausweitungen von 2021.

Für das gesamte Jahr 2022 rechnet der Schätzerkreis der gesetzlichen Kassen mit Mehrausgaben für die Parodontose-Behandlungen in Höhe von rund 560 Millionen Euro.

Dieser „starke Sockel“ bleibe erhalten und werde weiter ausgebaut, heißt es aus dem Ministerium. Der Anstieg der Ausgaben werde 2023 und 2024 für zahnärztliche Leistungen und damit auch für die Parodontose-Behandlung lediglich übergangsweise etwas verlangsamt.

Barbara Plaster hofft, dass sich Bundestag und Bundesrat bei der nächsten Entscheidungsrunde am Freitag noch zu Änderungen des Gesetzentwurfs bewegen lassen. Offiziell höre man nichts, allenfalls zarte Andeutungen, dass die Parodontose-Therapie aus dem Sparprogramm doch noch herausgenommen werden könnte.

Über Ursachen, Folgen und Behandlungswege von Parodontose informiert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung umfangreich auf ihrer Internetseite https://www.kzbv.de/behandlung-der-parodontitis.97.de.html

Mit dem Online-Selbsttest auf http://www.paro-check.de kann jede und jeder feststellen, wie hoch das persönliche Parodontitis-Risiko ist.

Von der Internetsuche nach Fotos von durch Parodontose geschädigten Mündern rät der KURIER  ab. Nicht sehr schön, um es milde auszudrücken.

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Neues Gesetz zum Pflegebudget - „Sumpf des Irrsinns“: Lauterbach-Reform stößt auf massive Kritik

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Krankenhäuser reformieren. Doch seine Vorschläge stoßen keineswegs bei allen auf Begeisterung. Hebammen starteten nun eine Petition gegen eine der Neuerungen.

Hebammen starteten jetzt eine Petition gegen ein neues Gesetz der Bundesregierung Carsten Koall/dpa

Hebammen starteten jetzt eine Petition gegen ein neues Gesetz der Bundesregierung Carsten Koall/dpa© Carsten Koall/dpa

Es soll die größte Krankenhausreform der vergangenen 20 Jahre werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will Deutschlands Kliniken entlasten, unsere Gesundheitsversorgung soll künftig „modern“ und „bedarfsgerecht“ erfolgen. Doch seine Pläne stoßen bei einigen auf harte Kritik.

Neuer Finanzierungsplan streicht Hebammen aus dem Pflegebudget

So etwa sein neuer Plan zur Finanzierung des Personals. Dieser sieht ab 2025 eine gravierende Gesetzesänderung vor: Ab 2025 sollen nur noch qualifizierte Pflegekräfte, die bei der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden. Das bedeutet: Weiteres medizinisches Fachpersonal muss anderweitig von den Krankenhäusern finanziert werden, etwa Physiotherapeuten, Logopäden - oder auch Hebammen und Entbindungspfleger.

Gerade letztere treffe diese Neuerung „besonders hart“, heißt es jetzt in einer Petition von Hebammen, die sich genau gegen diese Neuerung ausspricht. Sie würden dadurch nicht mehr im Budget berücksichtigt.

Die Befürchtung: Künftig könnten deren Aufgaben dann von anderem, nicht auf die Geburtshilfe spezialisierten Pflegepersonal übernommen werden. „Auf den Wochenbettstationen werden Hebammen gekündigt werden, da diese Stellen nicht mehr refinanziert werden“, heißt es weiter. Diese Hebammen seien jedoch essenziell für eine qualitative Betreuung von Frauen und Neugeborenen. Stattdessen würden reguläre Pflegekräfte eingesetzt, die nicht für Betreuung von Schwangeren und Neugeborenen ausgebildet sind. Dies habe einen „massiven negativen Einfluss auf die Versorgungsqualität“.

Aus diesem Grund fordern die Hebammen in der Petition an das Bundesgesundheitsministerium, sie nicht aus dem Budget zu streichen. Bis jetzt haben rund 260.000 Menschen unterschrieben.

Gynäkologe: „Geht's noch?!“

„Hebammen haben keine Lobby. Schwangere haben keine Lobby. Kinder haben keine Lobby“. Das zeige das Gesetz, erklärt auch Gynäkologe Konstantin Wagner auf Instagram, der die Petition teilte. In einem Beitrag mit dem Titel „Geht's noch?! Herr Lauterbach“, empört er sich über die geplante Änderung. „Statt das Pflegefachpersonal zu entlasten (was seit Jahren! indiskutabel behandelt wird), wird dieses zukünftig nun zusätzlich die Aufgaben der Hebammen übernehmen“, warnt er. In diesen „Sumpf des Irrsinns“ würden dann auch Schwangeren, Mütter und Neugeborene gezogen. „Was ist uns die Gesundheit von beginnenden Leben wert?“, fragt er in seinem Beitrag.

Und auch Intensivpfleger Ricardo Lange, der während der Corona-Pandemie mit seinen emotionalen Apellen an die Bundesregierung Bekanntheit erlangte, äußerte harsche Kritik an der geplanten Neuerung: „Ganz toll und treffend geschrieben. Ihr habt meine volle Solidarität“, schrieb er unter den Beitrag von Gynäkologe Wagner. „Wer hier spart, hat sie nicht mehr alle!“

Als „Armutszeugnis für unsere Politiker“ bezeichnete eine weiter Instagram-Userin das Gesetz. Lauterbach habe „nicht mehr alle Latten am Zaun“. Sie sei vor acht Wochen zum ersten Mal Mutter geworden und „so unendlich dankbar für die Hebamme“. „Ohne diese Menschen wären wir absolut aufgeschmissen“, betont sie. „Ich überlege mir die ganze Zeit, wie man sich für so viel Hilfe und Fürsorge bedanken kann und die Politik haut einfach drauf.“

Lauterbach will Klinik-Geburtshilfe stärken

Vergessen hat Lauterbach die Geburtshilfe in den Kliniken aber offenbar nicht. Wie es jetzt in einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe heißt, den das Gesundheitsministerium am Samstag auf dpa-Anfrage bestätigte, plant er, diese in den kommenden beiden Jahren mit insgesamt 240 Millionen Euro zu stärken. Mit dem Geld sollen die Kliniken jenseits des Systems der Fallpauschalen unterstützt werden.

Basis der Pläne ist ein Änderungsantrag für das sogenannte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Eine Ministeriumssprecherin betonte, dass es noch zu Änderungen kommen könne. Der Plan muss also noch beschlossen werden. Ziel der Gesetzesänderungen, die das Ministerium anstrebe, sei es, die medizinische Versorgung in Krankenhäusern wieder stärker an den Bedürfnissen der Patienten zu orientieren, erklärte die Sprecherin.

Gesundheitsminister immer wieder in der Kritik

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass Lauterbach mit seinen geplanten Änderungen in den Kliniken Kritik widerfährt. Etwa behauptete er unlängst, dass Problem sei gar nicht, dass wir in Deutschland zu wenig Pflegekräfte haben. Stattdessen setzen wir diese nur „sehr wenig effizient“ ein. Eine steile These, nach zweieinhalb Jahren Pandemie. Und geht es nach der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), eine falsche.

Denn deren stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer erklärte auf Nachfrage von FOCUS online: „Es gibt nach wie vor zu wenig Pflegekräfte. Mit rund 30.000 unbesetzten Stellen in der Krankenpflege zählen wir sogar 10.000 mehr als im Vorjahr.“ Zwar begrüße sie die von Lauterbach ebenfalls angekündigten Schritte in Richtung mehr ambulanter Versorgung im Krankenhaus. „Das wird den Pflegekräftemangel aber nicht lösen“.

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Viele Junge in seelischer Not: Auch der Ethikrat lag falsch in der Pandemie

Der prophetische Satz des früheren Gesundheitsministers zu Beginn der Pandemie hat nun auch den Deutschen Ethikrat eingeholt. „Wir werden einander viel verzeihen müssen“, hatte der CDU-Politiker Jens Spahn im Blick auf auch von ihm forcierte Corona-Maßnahmen vorausgesagt.

Gesteht Versäumnisse in der Pandemie ein: Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates

Gesteht Versäumnisse in der Pandemie ein: Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates© dpa

Maßnahmen, die sich im Nachhinein nicht nur als unnötig im Kampf gegen Corona erwiesen haben, sondern auch als schädlich für viele Menschen. Besonders Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen sei die Gesellschaft und Politik vieles schuldig geblieben, beklagt nun die Vorsitzende des Ethikrats und schließt ihr Gremium ausdrücklich dabei mit ein.

Lauterbachs Versprechen

Alena Buyx hat mit ihrer (Selbst)-Kritik recht: Die psychischen Belastungen für junge Menschen etwa durch Schul- und Kitaschließungen wurden nicht ausreichend wahrgenommen, das Eingeständnis dieses Fehlers blieb weitgehend aus. Angebote zur Beratung, Hilfe und Therapie waren viel zu spärlich angesichts der großen seelischen Not, in die viele während der Pandemie gerieten.

Dass künftig Kitas, Schulen und Universitäten bei weiteren Corona-Wellen geöffnet bleiben, hat Spahns SPD-Nachfolger Lauterbach versprochen. Dass die Schließung ein Fehler war, hat indes nur die FDP-Bildungsministerin eingestanden. Die junge Generation hat als gesellschaftliche Minderheit in der Pandemie große Solidarität gezeigt. In der nächsten Krise darf sie nicht wieder allein gelassen werden.

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Krankenkassenbeiträge steigen 2023: Karl Lauterbach handelt intransparent – ein Kommentar

Normalerweise läuft es so: Wenn Ihr Stromversorger oder Ihr Fitnessstudio die Preise erhöht, müssen Sie darüber informiert werden. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können sich einen anderen Anbieter suchen – oder gleich lieber zu Hause trainieren. Ausgerechnet bei etwas so Essenziellem wie der Gesundheitsversorgung läuft das dieses Jahr anders. Ab 2023 steigen die Preise, doch viele der 57 Millionen Versicherten erfahren davon erst durch die Gehaltsabrechnung im nächsten Jahr. Diese Intransparenz schafft nicht nur Misstrauen, sie stellt auch ein weiteres Mal unter Beweis, wie weit das Land bei der Digitalisierung hinterherhinkt.

Intransparenter Vorgang: Gesundheitsminister Lauterbach will das marode Gesundheitssystem reformieren.

Intransparenter Vorgang: Gesundheitsminister Lauterbach will das marode Gesundheitssystem reformieren.© Britta Pedersen/dpa

Zunächst: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) blieb mit seinem GKV-Stabilisierungsgesetz kaum etwas anderes übrig, als die Zusatzbeiträge zu erhöhen. Die Finanzen der Krankenkassen sind nicht erst seit der Corona-Pandemie marode.

Natürlich hätte es auch andere Hebel gegeben. Spitzenverdiener etwa werden kaum zusätzlich belastet. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze bleibt so gut wie unangetastet. Das heißt: Wer mehr als 4.987,50 Euro im Monat verdient, muss keine zusätzlichen Beiträge zahlen. Mit der FDP in der Regierung war hier kaum etwas zu machen.

Gesundheitsministerium muss mit Verdachtsmomenten leben

Apropos FDP: Die Liberalen brüsten sich seit jeher mit ihrem Engagement für ein digitaleres Land. Bei der Gesundheitsversorgung haben sie offenkundig noch einiges zu tun. Dass die Versicherten über steigende Beiträge nicht per Brief informiert werden, begründet das Bundesgesundheitsministerium mit den Portokosten. Von bis zu 100 Millionen Euro ist die Rede. Gäbe es eine solide digitale Infrastruktur, hätten die Krankenkassen einen Großteil ihrer Mitglieder aber auch per E-Mail informieren können. Die Portokosten etwa für ältere Menschen, die kein E-Mail-Postfach besitzen, wären dann viel weniger ins Gewicht gefallen.

Das hätte nicht nur Kosten gespart, sondern auch Misstrauen vorgebeugt, das durch die intransparenten Kostenerhöhungen entsteht. Es stellt sich die Frage, ob die Infopflicht nicht auch ausgesetzt wird, weil die gesetzlichen Krankenkassen den Aufwand fürchten, wenn viele Versicherte die Kasse wechseln. Gesundheitsminister Lauterbach muss damit leben, dass jetzt solche Verdachtsmomente entstehen.

Weil es offenkundig an der digitalen Infrastruktur mangelt, müssen sich Versicherte nun auf den Homepages der Krankenkassen, oder ganz analog, über das Mitgliedsmagazin informieren, wie viel mehr sie nächstes Jahr zahlen müssen und ob sich ein Wechsel lohnt. Bevor sich das ändert, heißt es: steigende Beiträge first, Digitalisierung second.

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„Wir werden die Babyboomer sonst nicht versorgen können“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am Dienstag die Pläne für eine Reform der Krankenhausversorgung vorgestellt. „Aus meiner Sicht eine Revolution im System“, kündigte der SPD-Politiker in der Bundespressekonferenz in Berlin an. Er versprach eine Loslösung von der Fallpauschalenvergütung in Krankenhäusern.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit Quelle: dpa/Kay Nietfeld

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit Quelle: dpa/Kay Nietfeld© dpa/Kay Nietfeld

Die aktuellen Probleme auf den Kinderstationen seien nur exemplarisch für ein grundlegendes Finanzierungsproblem, begründete Lauterbach die Entscheidung. „Wenn ich immer das gleiche Geld für den Fall bekomme, lohnt es sich, wenn ich ihn billiger behandele“. Das bedeute eine Tendenz zu billiger Therapie und einen Anreiz zu möglichst vielen Behandlungen. Das System bringe Krankenhäuser in ein „Hamsterrad“.

Die Reform stütze sich auf drei Pfeiler: Zum einen sollen sich die Menschen in Zukunft darauf verlassen können, dass Krankenhäuser gerade in ländlichen Gegenden unabhängig von der Fallzahl erhalten bleiben, wenn sie notwendig sind für die Versorgung von Patienten. Dafür soll nach Willen einer Expertenkommission eine „Vorhalteleistung“ gezahlt werden, also die Kliniken für ihr Dasein bezahlt werden.

Zweitens: „Die Medizin wird wieder in den Vordergrund gestellt und folgt nicht der Ökonomie“, sagte Lauterbach. Dafür sollen Kliniken in Zukunft enger mit den niedergelassenen Ärzten zusammenarbeiten, ambulante Behandlungen gefördert werden.

Drittens soll Kliniken in Zukunft der extreme Kostendruck bei den Behandlungen genommen werden. Das solle auch zu einer Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern führen, denn viele Fachkräfte verließen die Kliniken aus diesem Grund. „Wir werden die Babyboomer sonst nicht versorgen können“, warnte Lauterbach.

Vergangene Woche hatte der Bundestag bereits einige Neuregelungen zur Entlastung von Pflegekräften sowie für Kinderkliniken beschlossen. Unter anderem sollen Patienten in den Kliniken mehr ambulant behandelt werden und weniger über Nacht bleiben.

Die Höhe der Krankenhausvergütung hing bisher anders als bei der ambulanten ärztlichen Behandlung nicht davon ab, welche Leistungen im Einzelnen erbracht wurden. Sie richtete sich nach den behandelten Diagnosen. Dafür gab es einen Katalog diagnosebezogener Fallpauschalen. Lauterbach sah darin mehr Nachteile als Vorteile. Bereiche, in denen sich kein Profit erzielen ließen, würden benachteiligt.

Die Reformvorschläge wurden von einer im Mai eingesetzten Regierungskommission erarbeitet. Deren Koordinator Tom Bschor nimmt ebenfalls an der Pressekonferenz teil, außerdem der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Christian Karagiannidis, und die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Charité, Irmtraud Gürkan.

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Scharfe Kritik an Lauterbachs Reformplänen: Aktionsgruppe warnt vor „massiver Schließungswelle in Bayern“

Scharfe Kritik an Lauterbachs Reformplänen: Aktionsgruppe warnt vor „massiver Schließungswelle in Bayern“

Lauterbachs Pläne zur Entlastung von Kliniken stoßen auf breite Kritik. Dabei geht es nicht um das Ob – sondern um das Wie. Viele Experten warnen vor dem Kurs.

München – Um Krankenhäuser, Ärzte und Pfleger wird es in diesen Tagen nicht ruhig. Wie auch, könnte man fragen, liegt doch vieles im Argen. Aktuell bringt vor allem die RSV-Welle Kinderkliniken in Bayern an die Belastungsgrenze und veranlasst Ärzte zu Hilferufen.

Die Ursachen sind vielfältig, liegen aber oft im Pflegefachkräftemangel begründet. Dagegen will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun vorgehen – doch seine Pläne scheinen nun zum nächsten Krisenthema zu werden. Denn sie stoßen auf breite Kritik unter Experten und Ärzten.

Lauterbachs Krankenhaus-Pläne in der Kritik: Aktionsgruppe mit massiver Kritik

Um Krankenhäuser und Pflegekräfte zu entlasten, plant Lauterbach neue Regelungen, die unter anderem eine häufigere ambulante Behandlung von Patienten zur Folge haben soll – damit werden auch Pflegekräfte entlastet, so der Plan. Denn wenn Patienten nur tagsüber vor Ort behandelt werden und die Betreuung über Nacht wegfällt, benötige es weniger der bei Pflegern unbeliebten Nacht- und Randschichten. Soweit die Theorie des Bundesgesundheitsministers – doch die Pläne stoßen auf teils massive Kritik.

Scharfe Kritik an Lauterbachs Reformplänen: Aktionsgruppe warnt vor „massiver Schließungswelle in Bayern“

Scharfe Kritik an Lauterbachs Reformplänen: Aktionsgruppe warnt vor „massiver Schließungswelle in Bayern“© Bereitgestellt von Merkur

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Unter anderem die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Deutsche Stiftung Patientenschutz sehen das Reformvorhaben kritisch. Nun meldete sich auch die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ zu Wort. In einer Pressemitteilung vom 4. Dezember heißt es, dass man „die am 1. Dezember 2022 beschlossenen gesetzlichen Regelungen für verstärkte ambulante statt bisher stationäre Behandlungen auf’s Schärfste“ kritisiere.

„Schluss mit Kliniksterben in Bayern“-Aktionsgruppe gegen Lauterbachs Reformpläne

Hinsichtlich des neuen Fallpauschalen-Schlüssels schreibt Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R. in der Pressemitteilung: „Das ist ein Bürokratiemonster, das klinisches Fachpersonal nicht entlastet, sondern in hohem Maße belastet.“ Hintergrund ist, dass Kliniken ab Januar Behandlungen, bei denen es medizinisch vertretbar ist, künftig auch ambulant durchführen statt stationär. Streitpunkt dabei sind vor allem die Vergütung, die qua Sonderberechnungen zu bürokratischer Mehrarbeit führe, sowie der Sinn der gesetzten Anreize, fasst aerzteblatt.de die zentralen Kritikpunkte zusammen.

Doch damit nicht genug. Dr. Rainer Hoffmann, Chefarzt i.R., schreibt: „Wir möchten ergänzend betonen, dass die Ausführungen von Lauterbach bezüglich der ‚Entlastung des Pflegepersonals durch die ambulante Erbringung stationärer Leistungen‘ bestenfalls nicht durchdacht sind“. Das Pflegebudget der Krankenhäuser würde dadurch reduziert werden – und damit auch Personal abgebaut.

Dramatischer Schluss-Appell: „Die flächendeckende klinische Versorgung steht auf dem Spiel“

Willi Dürr, Teamsprecher der „Katholischen Arbeitnehmerbewegung“ (KAB) mahnt, bedingt durch abgesenkte Fallpauschalen-Vergütung, vor Stellenabbau und Schließung in bayerischen Krankenhäusern. Daher endet die Pressemitteilung auch mit einem Appell: „Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern fordert alle klinischen Verbände in Bayern auf, hier zu intervenieren, damit die gesetzlichen Regelungen zur Ambulantisierung der Krankenhäuser zurückgekommen werden. Die flächendeckende klinische Versorgung in Bayern steht auf dem Spiel.“

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Kassenpatienten aufgepasst - TK, AOK, DAK: Das sind die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen 2023

Die meisten Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen müssen ab Januar deutlich mehr bezahlen. Der Zusatzbeitrag steigt und zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben - allerdings muss Ihnen Ihre Krankenkasse das nicht mehr persönlich mitteilen. Deshalb tun wir das.

Zum Jahreswechsel wird ein großer Teil der gesetzlichen Krankenkassen den Beitragssatz anheben. Franziska Gabbert/dpa

Zum Jahreswechsel wird ein großer Teil der gesetzlichen Krankenkassen den Beitragssatz anheben. Franziska Gabbert/dpa© Franziska Gabbert/dpa

Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen zum 1. Januar 2023 im Schnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Parallel wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben. Das heißt, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer im Schnitt 233 Euro mehr Kassenbeitrag im Jahr bezahlen.

So viel zum Durchschnitt. Wie sieht es konkret aus?

Krankenkassenbeiträge 2023: AOK Bayern - bekannt

Die erste Krankenkasse, die ihren Zusatzbeitrag final festlegt, ist die AOK Bayern. Sie hebt ihren Zusatzbeitrag um 0,28 Prozentpunkte auf 1,58 Prozent an. Sie war die erste der elf AOK-Ortskrankenkassen. 27 Millionen Versicherte haben alle AOK-Kassen zusammen.

Krankenkassenbeiträge 2023: DAK-Gesundheit - bekannt

Die DAK-Gesundheit erhöht den Zusatzbeitrag im Jahr 2023 auf 1,7 Prozent. Im Jahr 2022 lag der Zusatzbeitrag bei 1,5 Prozent.

Krankenkassenbeiträge 2023: Techniker Krankenkasse (TK) - bekannt

Die Techniker Krankenkasse hat bereits angekündigt, ihren Beitrag bei 1,2 Prozent zu belassen. Diese Entscheidung hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 16. Dezember bestätigt.

Krankenkassenbeiträge 2023: AOK Baden-Württemberg - bekannt

Die AOK Baden-Württemberg hat entschieden, auch den Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte anzuheben. Das hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 16. Dezember beschlossen. Damit steigt der Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent.

Krankenkassenbeiträge 2023: Barmer - 21. Dezember

Auch die Barmer will ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Er soll bei 1,5 Prozent bleiben. Die finale Entscheidung darüber fällt laut „Bild“ am Mittwoch, 21. Dezember.

Mit den Ankündigungen der Barmer und der Techniker, den beiden größten Krankenkassen Deutschlands, die Beiträge stabil zu halten, werden die meisten Krankenkassenkunden dieses Jahr um eine Erhöhung herumkommen. Zugleich werden die Leistungen bei vielen Kassen verbessert, so übernimmt die Techniker in Zukunft 40 Euro pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung und verdoppelt ihren Zuschuss für die künstliche Befruchtung.

Kassen müssen Erhöhungen nicht mitteilen

Viele andere Kunden könnten gar nicht merken, dass Sie ein Erhöhung bekommen haben. Die Versicherungen müssen im Januar nicht mehr allen ihren Kunden persönlich einen Brief schicken, um über die jeweilige Beitragserhöhung zu informieren. Konkret wird die Pflicht der Krankenkassen zur Versendung eines gesonderten Informationsschreibens bei einer Beitragserhöhung bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt. So muss jeder Kassenpatient sich selbst über seinen neuen Beitrag informieren.

Ab Januar wird also der höhere Kassenbeitrag vom Bruttogehalt abgezogen, ohne dass man informiert wird. Die Versicherten sind selbst in der Pflicht.

Was Kunden tun sollten: Prüfen Sie im Januar den aktuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, zum Beispiel im Sollte Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag auf mehr als 1,6 Prozent erhöht haben, lohnt es sich auf jeden Fall, alternative Kassen zu vergleichen.

Wie einfach der Wechsel ist und wann er sich lohnt,

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Kosten von sechs Milliarden Euro: Medienrecherche zeigt fragwürdige Preiskalkulationen bei PCR-Tests

 

 

Ein Rechercheverbund deckt auf, dass Lobbyvereine vor allem im ersten und zweiten Pandemiejahr hohe Preise für PCR-Tests aushandelten. Das Bundesgesundheitsministerium weist das zurück.

Mit mehr als sechs Milliarden Euro haben Staat und Krankenkassen für PCR-Tests laut WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ deutlich mehr Geld ausgegeben als erforderlich.

In einem am Sonntagabend veröffentlichten Bericht verwies der Rechercheverbund auf fragwürdige Preiskalkulationen, mit denen Ärztefunktionäre hohe Erstattungspreise für die Labore aushandelten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) räumte demnach auf Anfrage ein, dass die Preise für PCR-Tests „zu hoch“ gewesen seien.

Die Recherchen ergaben demnach, dass die Testmaterialien auf dem Markt damals deutlich günstiger zu kaufen waren, als Ärztevertreter in den Preisverhandlungen angegeben hätten. Demnach bezifferten Ärztevertreter in den Verhandlungen mit den Krankenkassen im Mai 2020 die Materialkosten für einen PCR-Test auf 22,02 Euro.

Das gehe aus bisher vertraulichen Unterlagen und Abrechnungen hervor, die WDR, NDR und SZ einsehen konnten. Auf dem freien Markt hingegen hätten mehrere Anbieter zertifizierte Testkits zu dieser Zeit für vier bis sieben Euro verkauft.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wollte laut WDR, NDR und „SZ“ auf Anfrage keine Belege für ihre Berechnungen vorlegen. Sie habe lediglich mitgeteilt, dass gerade zu Beginn der Pandemie „erhebliche Marktengpässe bei Reagenzien und Materialien auftraten, die zu einem langfristig hohen Preisniveau beigetragen haben“.

Spahn bleibt unspezifisch
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts hätten zu dieser Zeit 30 von 170 Laboren über Knappheit geklagt. Gleichzeitig bauten die Labore ihre Kapazitäten in diesen Wochen massiv aus.

Der damalige Minister Jens Spahn (CDU) erklärte demnach auf Anfrage, die Verfügbarkeit von PCR-Tests schnell und verlässlich herzustellen, sei „gerade im schweren ersten Jahr ein zentrales Mittel der Pandemie-Bekämpfung“ gewesen. Konkrete Fragen könne er nicht beantworten, da er keinen Aktenzugang mehr habe.

Heute erhalten die Labore noch rund 30 Euro für einen PCR-Test, und zwar inklusive Personal-, Transport- und sonstige Kosten. Mit den Recherchen von WDR, NDR und „SZ“ konfrontiert, räumte Lauterbach ein: „Mir erschienen die Testkosten zu hoch. Ich habe sie dann um mehr als die Hälfte abgesenkt. Trotzdem kommen die Anbieter mit dem Geld aus. Daher können die Kosten also nicht höher sein als das, was jetzt bezahlt wird.“

Das Gesundheitsministerium selbst antwortete nach Angaben des Rechercheverbunds auf detaillierte Fragen knapp: Die Vergütung orientiere sich an den „relevanten Kostenfaktoren“.

Die Gesetzlichen Krankenkassen beklagten gegenüber WDR, NDR und „SZ“ ein „Informationsungleichgewicht“: Die Ärzteschaft, die auch die Labore vertrete, wisse „deutlich mehr über die echte Kostenstruktur in den Laboren“, sagte deren Sprecher. Die Kassen hätten unter Druck gestanden, die Versorgung von 73 Millionen Versicherten sicherzustellen.

Die Recherchen hätten auch den Einfluss gezeigt, den der Lobby-Verein „Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM) im Ministerium von Lauterbachs Vorgänger Spahn gehabt habe. Mehrfach wurden den Recherchen zufolge Referentenentwürfe so geändert, wie der ALM es in seinen Eingaben vorgeschlagen hatte.

So setzte sich die Laborlobby erfolgreich für die Beibehaltung höherer Preise ein und lobbyierte dagegen, dass sich Zahnärzte und Veterinärmediziner an den Tests beteiligen dürfen. Der ALM ließ laut WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ eine Anfrage unbeantwortet.

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