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News zur Bundesregierung

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Neue Grundsicherung

Druck auf „Totalverweigerer“ steigt: Müssen für das Bürgergeld auch arbeiten

Wer arbeiten kann, muss arbeiten: Die Merz-Regierung erhöht den Druck auf „Totalverweigerer“ im Bürgergeld. Wer nicht mitzieht, soll kein Geld bekommen.

Berlin – Jeder „muss grundsätzlich so leben können, wie er das möchte“, sagte Kanzleramtsminister Thorsten Frei im Interview zum Start der neuen Regierung. Doch der CDU-Politiker machte dabei eine Einschränkung: „Aber es ist eben wichtig: nicht auf Kosten anderer.“ Konkret meint Frei vor allem eine Gruppe: die Bürgergeld-Empfänger. Für die Sozialleistung sollen diese auch etwas machen.

Bürgergeld-Empfänger: Wer gesund ist, sollte für „dieses Einkommen auch arbeiten müssen“

Beim Thema neue Grundsicherung bedeute das für ihn, „dass diejenigen, die arbeiten können und gesund sind (...) für dieses Einkommen auch arbeiten müssen“, sagte Frei der Bild-Zeitung. „Das sollte der absolute Normalfall sein.“ Frei griff damit die CDU-Forderung nach einer stärkeren Verbindlichkeit für Bürgergeld-Empfänger bei der Jobsuche auf. Im Wahlkampf hatte die Union die sogenannten „Totalverweigerer“ im Bürgergeld zum Thema gemacht.

Gemeint sind Leistungsempfänger, die es trotz Stellenangeboten ablehnen, zu arbeiten. Laut Statistiken der Bundesagentur für Arbeit kommt es jedoch sehr selten vor. Im gesamten Jahr 2024 gab etwas mehr als 23.000 Sanktionen für „Arbeitsverweigerer“. Wie viele Empfänger mehrfach aus diesem Grund das Bürgergeld gekürzt bekommen haben, ist unklar. Ebenso gibt es keine offiziellen Daten, wie häufig der Regelsatz vollständig gestrichen wurde.

In der neuen Grundsicherung müssen „Totalverweigerer“ mit harten Sanktionen rechnen

Trotz der marginalen Gruppe der „Totalverweigerer“ haben sich CDU und CSU mit der SPD auf eine Verschärfung der Sanktionen in der neuen Grundsicherung geeinigt. Wer „wiederholt“ zumutbare Arbeitsangebote ablehne, muss nun den „vollständigen Leistungsentzug“ erwarten.

Durch die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs hat auch eine schnelle Aufnahme der Arbeit Priorität gegenüber anderen Maßnahmen wie Qualifizierung und Weiterbildung, auch wenn diese das Potenzial haben, für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu sorgen. Denn bei schneller Vermittlung aus dem Bürgergeld in unpassende Jobs droht eine Rückkehr. Häufig sind diese auch schlecht bezahlt, so dass die Betroffenen weiter von Sozialleistungen abhängig bleiben.

Merz-Vertrauter Thorsten Frei äußert sich nicht zum Zeitpunkt der Bürgergeld-Reform

Zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Grundsicherung hielt sich der Kanzleramtsminister jedoch bedeckt. „Ich bin sehr dafür, dass wir uns durchs Handeln auszeichnen“, sagte Frei auf die Frage hin, ob das Bürgergeld bis Sommer reformiert werden könne, wie es Markus Söder gefordert habe. „Trotzdem muss es so sein, dass wir erstens in der Koalition vernünftig über alle Punkte reden und dann auch dem Parlament – und da meine ich ausdrücklich nicht nur die Regierungsfraktionen, sondern auch die Opposition und auch den Bundesrat – genügend Zeit und Raum lassen, damit die ihre Arbeit vernünftig machen können.“

Thorsten Frei, Kanzleramtschef unter Friedrich Merz, erhöht den Druck auf Bürgergeld-Empfänger, hält sich beim Zeitpunkt der Reform aber bedeckt. (Archivfoto)© Britta Pedersen/dpa

Die reguläre Frist für eine Gesetzesinitiative beträgt 23 Wochen. Der Zeitraum der Einführung der neuen Grundsicherung würde damit im Oktober oder November liegen. Wenn lediglich die Minimalfrist zur Anwendung kommt, was nach Freis Aussagen nicht zu erwarten ist, wäre die Umsetzung der Reform bis Anfang September möglich.

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Neue Wirtschaftsministerin: Katherina Reiche hat sich bereits auf die „Lex Wärmepumpe“ eingeschossen.© Katharina Kausche/dpa

Gesetz der Merkel-Regierung

Reiche will Betriebsverbot für alte Heizungen aufheben: Öl und Gas auch nach 2045 erlaubt?

Die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche kündigte eine Abschaffung des Heizungsgesetzes an. Und sie will auch ein Gesetz aus der Merkel-Ära streichen.

Berlin – Damit hat niemand wirklich gerechnet: Die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in ihrer ersten Regierungserklärung vor dem Bundestag ihre Pläne für die Wärmewende skizziert. Darin kündigt sie die Rücknahme des Heizungsgesetzes an – wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Für Überraschung sorgt jedoch ihr nächster Satz: „Als erste Maßnahme werden wir das Betriebsverbot für Heizkessel abschaffen.“ Damit kann sie nur das Verbot meinen, das noch unter der Merkel-Regierung ins Leben gerufen wurde.

Verbot von Öl- und Gasheizungen soll zurückgenommen werden: Das steht aktuell drin

Das sogenannte „Heizungsgesetz“ war eigentlich eine Novelle eines bestehenden Gesetzes, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020. Damals wurde das von Reiche erwähnte „Betriebsverbot für Heizkessel“ beschlossen, das in §72 folgende Vorschriften beinhaltet:

  • Fossile Heizkessel, die vor Januar 1991 aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden
  • Hausbesitzer, deren fossile Heizungen nach 1991 aufgestellt wurden, dürfen diese nach 30 Jahren nicht mehr betreiben

Diese Regeln gelten nicht für:

  • Niedertemperaturkessel
  • Brennwertkessel
  • Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt
  • Anlagen, die Teil einer Hybridheizung sind (z.B. mit einer Wärmepumpe, einer Solarthermieanlage o.ä.)

Die Ampel-Regierung hatte dann noch den Zusatz eingefügt, dass fossile Heizungen nur bis 31. Dezember 2044 betrieben werden müssen. Ab 2045 plant Deutschland klimaneutral zu sein.

Heizungsgesetz soll weg – stattdessen regiert künftig der CO₂-Preis

Katherina Reiche klingt also so, als wolle sie diese Regeln kippen. Damit dürften mitunter alte fossile Anlagen unbegrenzt weiterbetrieben werden, auch über 2045 hinaus. Dabei hat die CDU erst kürzlich das Klimaziel von 2045 ins Grundgesetz aufgenommen und sich auch im Koalitionsvertrag dem Ziel verpflichtet.

Um das Ziel zu erreichen, setzt die CDU unter Kanzler Friedrich Merz stattdessen darauf, dass fossile Brennstoffe durch den CO₂-Preis unattraktiv werden und erneuerbare Systeme durch niedrige Stromkosten attraktiver werden. Es sollen grundsätzlich alle Möglichkeiten für Hausbesitzer auf dem Tisch liegen. Die Stromkosten sollen laut Koalitionsvertrag für alle um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde sinken.

„Die Menschen müssen irgendwann erkennen, dass es sich nicht mehr lohnt, die alte Öl- oder Gasheizung zu betreiben“, sagte Merz im Interview mit dem Sender RTL noch im April. Zentraler Hebel wird für die Wärmewende der CO₂-Preis sein, den Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auch hervorheben. „Wir unterstützen die Einführung des ETS 2 um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen. Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten“, so die Koalitionäre.

CO₂-Preis steigt ab 2027: 73 Euro/Tonne im Gespräch

In 18 Monaten geht der neue europäische Emissionshandel an den Start. Dann wird der Preis nicht mehr politisch festgelegt, sondern anhand des Marktes bestimmt. Die Schätzungen, wie hoch der CO₂-Preis dann sein wird, variieren, schließlich kommt es darauf an, wie weit die EU bis dahin mit der Energiewende gekommen ist. An der ETS II Terminbörse wurden die Zertifikate für 73 Euro/Tonne ab 2027 jüngst gehandelt. Es gibt auch Prognosen, die von mehr als 80 oder gar 100 Euro pro Tonne ausgehen.

Sollte sich das bewahrheiten, dann werden Öl und Gas bald sehr unattraktiv werden. Um die Menschen mit den Energiekosten nicht zu überfordern, sollen die Stromkosten gesenkt werden, um Anreize zum Umstieg zu setzen. Ein Klimageld, wie es Merz einst im Wahlkampf versprochen hat, soll es indes nicht mehr geben.

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