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Streit um die Strategie gegen die vierte Welle: „Wir laufen in eine Katastrophe hinein, wenn wir es nicht vernünftig angehen“

 

Die Inzidenz steigt, die Impfkampagne stockt. Am Dienstag wollen Bund und Länder eine Strategie gegen die vierte Welle entwickeln. Doch die Uneinigkeit ist groß – am Ende droht ein Mini-Kompromiss.

Ob sich Bodo Ramelow wieder auf eine Runde „Candy Crush“ einstellt, ist nicht bekannt – aber auf Thüringens Ministerpräsident kommt am Dienstag wohl wieder eine längere Sitzung zu. Gemeinsam mit den anderen Länderchefinnen und -chefs ist er von der Kanzlerin zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) eingeladen worden, um über weitere Pandemiemaßnahmen zu beraten. Los geht's am Mittag, per Videoschalte.

Ende März hatte die Runde ihren bisherigen Sitzungsrekord aufgestellt. Damals tagte sie bis 2.30 Uhr in der Nacht, heraus kam die „Osterruhe“, die kurz darauf für nicht umsetzbar erklärt wurde. Angela Merkel (CDU) entschuldigte sich öffentlich für den Flop.

Kommt ein MKP heraus?

Doch auch an diesem Dienstag dürfte aus der MPK keine Master-Plan-Konferenz werden. Zu groß ist der Streit über die richtige Strategie: Ist die Inzidenz noch der richtige Indikator? Und vor allem: Sollten Ungeimpfte die gleichen Rechte haben wie Geimpfte? Am Ende droht ein MKP: Ein Mini-Kompromiss-Programm.

Keine Bund-Länder-Runde war so beeinflusst von der anstehenden Bundestagswahl wie diese. Pandemie, nein danke. Profilierung, ja bitte. Das gilt dieses Mal noch mehr also sonst – was jedoch allein wenig bringt, um die vierte Welle auszubremsen: 15 Landkreise haben die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bereits wieder überschritten, Neumünster steht an der Spitze mit einem Wert von 89,8 (Stand Sonntag).

Unstimmigkeiten über die Strategie gibt es nicht nur über Ländergrenzen hinweg, sondern auch innerhalb der Parteien. Dass er den Konfrontationskurs mit der jetzigen Regierung nicht scheut, machte NRW-Ministerpräsident, CDU-Chef und Unionskanzlerkandidat Armin Laschet bereits klar. „Wer geimpft, genesen oder getestet ist, den darf der Staat nicht von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausnehmen“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Geimpft, Genesen oder Getestet, das ist die so genannte 3-G-Regel, die aus Laschets Sicht „sinnvoll, maßvoll und umsetzbar“ ist.

Damit widerspricht er jedoch ausgerechnet den Überlegungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der ihn in seiner Kandidatur um den Parteivorsitz unterstützt hatte. Denn Pläne aus Spahns Ressort sehen vor, dass es für Ungeimpfte unter bestimmten Entwicklungen bei Impfquote, Inzidenz und Intensivstationsbelegung weitgehende Einschränkungen geben könnte.

Nur Geimpfte und Genesene – also 2G statt 3G – dürften dann etwa Veranstaltungen und die Gastronomie besuchen. 54,4 Prozent der Bevölkerung sind bisher vollständig geimpft.

Konzerte und Restaurants nur für Geimpfte und Genesene?

Beendet werden soll nach BMG-Vorschlag ab Mitte Oktober auch das Angebot der kostenlosen Schnelltests. Nur für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt wie Schwangere oder Unter-18-Jährige, solle es weiterhin kostenlose Tests geben.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) geht ohnehin davon aus, dass sich die 3G-Frage spätestens im Herbst quasi durch den Markt regeln wird, „weil Hoteliers, Clubs, Veranstalter sagen werden: ,Sorry, bei mir kommst du nur mit einem Test nicht mehr rein.‘“, erklärte Brinkhaus der „Welt am Sonntag“: „Ich glaube, der Druck durch den geimpften Teil der Bevölkerung wird enorm zunehmen.“

„Die Regierung arbeitet nach der alten Methode“

Unterstützung erhält Laschet von der FDP, mit der er in NRW regiert. Die bisherige Bundesregierung verfolge mit ihrer Impfstrategie einen Kurs von oben herab, der vor allem Widerwillen schüre, kritisiert Andrew Ullmann: „Die Regierung arbeitet immer noch nach der alten Methode: Wir sagen der Bevölkerung, wo es lang geht. Das ist eine Art Erziehung“, sagte Infektiologe und Obmann der FDP im Gesundheitsausschuss des Bundestags der WirtschaftsWoche. Zudem sei die 2G-Regel „unbegründet und nicht verhältnismäßig“. Denn auch Geimpfte und Genesene könnten theoretisch Viren tragen und ansteckend sein. „Die 2G-Regel ist für mich eine indirekte Impfpflicht.“

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) teilt eine ähnliche Ansicht: „Ich glaube, mit Überzeugung kommt man weiter als mit Druck“, sagte er dem „Handelsblatt“. Ansätze, Nicht-Geimpfte von bestimmten Veranstaltungen oder Besuchen auszuschließen, halte er für „wenig zielführend“. So sei es nicht möglich, eine klare Abgrenzung zur Grundversorgung eines Menschen zu treffen.

„Wir laufen in eine Katastrophe hinein“

Ullmann fordert derweil mehr Aufklärung über Impfungen gegen das Coronavirus. „Ich halte es für sehr problematisch, wie die Querdenker teilweise auftreten. Da müssen wir seriös dagegenhalten“, forderte der Bundestagsabgeordnete. „Warum kann das Gesundheitsamt keinen Informationsstand fürs Impfen in der Fußgängerzone aufstellen?“

Gebe es bei den Impfungen zu wenig Fortschritt, würden Herbst und Winter problematisch. „Wir laufen in eine Katastrophe hinein, wenn wir es nicht vernünftig und verhältnismäßig angehen. Wir müssen noch vieles tun dafür“, betonte Ullmann.

Für Merkel könnte es die letzte MPK vor der Bundestagswahl sein – einen weiteren Flop wird sie verhindern wollen.

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Erster Beschluss des Coronagipfels  

Ab 11. Oktober werden Corona-Tests kostenpflichtig

Die Kanzlerin, Minister und Länderchefs stellen beim Coronagipfel die zentralen Weichen für den Herbst. Eine erste Einigung wurde erzielt, Gratis-Tests soll es für Ungeimpfte nicht mehr geben. 

Bund und Länder beraten seit kurz vor 13 Uhr per Videoschalte über die Weichenstellung in der Corona-Pandemie für Herbst und Winter. Dabei gibt es gleich zu Anfang laute Kritik. Bayerns Ministerpräsident Söder prangert laut "Bild"-Zeitung an, dass der vorab erarbeitete Beschlussentwurf "kein großer Wurf sei". Söder demnach weiter: "Wir drücken uns um die großen Entscheidungen."

Söder ist Verfechter von härteren Maßnahmen speziell für Ungeimpfte, er würde ihnen in Zukunft gerne auch mit Negativtest den Zutritt zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verbieten.

In einem Beschlussentwurf haben Bund und Länder bereits am Montagabend erste Punkte zusammengezurrt (mehr dazu lesen Sie hier). In vielen Punkten bleibt das Papier jedoch vage. Zudem ist die Lage in der Pandemie zurzeit äußerst komplex, vielleicht so komplex wie nie: Viele Menschen kehren gerade aus dem Urlaub zurück, die ersten Schulen machen wieder auf. Die Inzidenz steigt und damit auch die Angst vor einem neuen Lockdown – zugleich ist die Impfkampagne ins Stocken geraten.

Nicht immer konnte die Bund-Länder-Runde sich in der Vergangenheit einigen, oft arteten die Treffen in Marathonsitzungen aus. Und manchmal ließen sich die dort gefassten Beschlüsse am Ende gar nicht umsetzen.

Die strittigen Themen und ersten Beschlüsse auf dem Gipfel an diesem Dienstag in der Übersicht:

► Ende für Gratis-Corona-Tests ab 11. Oktober

In Zukunft sollen Ungeimpfte ihre Corona-Tests selbst bezahlen. Weiterhin kostenlos getestet werden sollen demnach Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, wie zum Beispiel Schwangere und Minderjährige.

Laut übereinstimmenden Berichten von Reuters, "Bild" und "Spiegel" soll auf dem Gipfel gleich zu Beginn der 11. Oktober als Stichtag für das Ende der Gratis-Tests beschlossen worden sein.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) nannte am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin den 10. oder 11. Oktober als mögliches Datum für das Ende der Gratistests. "Dann hat ab jetzt jeder acht Wochen Zeit, sich impfen zu lassen. Wer dieses Angebot leider nicht in Anspruch nimmt, der muss dann für Tests auch bezahlen", so Müller.

 Testpflicht für Ungeimpfte ab Inzidenz von 35

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss für den Zutritt zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens in Zukunft ein negatives Testergebnis vorlegen. Laut "Bild"-Zeitung hat der Coronagipfel am Dienstag beschlossen, dass die Testpflicht ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche gelten soll.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass diese Regel zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen, Gottesdiensten und körpernahen Dienstleistungen wie Massagesalons und Friseuren gelten soll.

Hier wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ursprünglich aber noch weiter gehen. Ein Strategiepapier von Anfang August aus Spahns Haus sah vor, bei hohen Inzidenzen aus der "3G-Regel" eine "2G-Regel" zu machen: Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte wären dann von großen Teilen des öffentlichen Lebens auch mit Negativtest ausgeschlossen. Auch bei den Ministerpräsidenten gibt es Befürworter einer härteren Gangart gegenüber Ungeimpften. Bayerns Markus Söder gehört dazu. SPD-Länder wie Bremen aber sehen den Druck kritisch. Diskussionen sind programmiert.

► Neue Corona-Ampel zur Gefahreneinschätzung in der Pandemie
Bisher ist die Sieben-Tage-Inzidenz maßgeblicher Leitindikator in dieser Pandemie. Steigt sie zu hoch, drohen neue Beschränkungen bis hin zum Lockdown. Das passt nicht mehr zur aktuellen Lage, kritisieren viele Länderchefs. Schließlich wachse die Zahl der Geimpften, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie noch schwer erkranken. Sie wollen neue Indikatoren festlegen – zum Beispiel die Impfquote oder die Hospitalisierungsrate sowie die Belegung der Intensivstationen.

Der Beschlussentwurf vom Montagabend sieht aber keine konkreten neuen Indikatoren vor, sondern bleibt sehr allgemein. "Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens genau beobachten", heißt es dort lediglich.

NRW-Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) kündigte am Dienstag vor Start der Schalte bereits an: "Mit zunehmender Impfquote müssen wir ein breiteres Spektrum berücksichtigen." Auf der Grundlage verschiedener Indikatoren gelte es, einen klaren Mechanismus für Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Auch SPD-Ministerpräsidenten wie Mecklenburg-Vorpommerns Manuela Schwesig (SPD) und Rheinland-Pfalz' Malu Dreyer (SPD) drangen vorab eindringlich auf eine neue, komplexere Corona-Ampel.

► Verlängerung der epidemischen Notlage
Die sogenannte "epidemische Lage von nationaler Tragweite" wurde am 11. Juni zuletzt verlängert. An ihr hängen zentrale Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Mitte September läuft sie ohne erneute Verlängerung aus. Im Beschlussentwurf vom Montagabend wird ihre Verlängerung festgelegt, auch die Gesundheitsminister der Länder sprachen sich dafür aus. Aber unumstritten ist dieser Punkt nicht.

Zuletzt dachte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber nach, die Notlagen-Regelung schon jetzt auslaufen zu lassen. Grund: Die wichtigsten Regeln seien auf Länderebene verankert, weitere könnten auch dort festgelegt werden. In der CDU gibt es weitere Stimmen, die sich dafür aussprechen, die Ausnahmeregel Mitte September zu beenden.

 

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Das sind die Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern

 

Berlin. Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Darauf einigten sich die Kanzlerin und die Länderchefs bei der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Beschlüsse im Überblick.

3G-REGEL Zutritt zu öffentlichen Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen heißt es spätestens vom 23. August an. Das gilt für Besuche in Krankenhäusern und Heimen, für Feste und für Sportwettbewerbe in Innenräumen, für die Innengastronomie sowie für Friseur- und Kosmetiktermine, für Fitness-Studios, Schwimmbäder und Sporthallen sowie für Übernachtungen in Hotels. Personen ab sechs Jahre, die nicht geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter sein darf als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Die Bundesländer können aber die 3G-Regel - also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete - ganz oder teilweise aussetzen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Bürger liegt. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.

CORONA-TESTS Vom 11. Oktober an soll es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Nur Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt (vor allem Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), können sich weiter kostenlos testen lassen.

INZIDENZEN UND INDIKATOREn Neben den Inzidenzen (Infektionen bezogen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) wollen Bund und Länder künftig Indikatoren wie die Impfquote und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe sowie die Auslastung der Kliniken einbeziehen, wenn sie über weitere Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden.

EPIDEMISCHE LAGE Das Parlament wird gebeten, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Grund: Die meisten Anti-Corona-Maßnahmen beruhen auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die wiederum eine epidemische Lage voraussetzen. Der Bundestag müsste dafür vor der Bundestagswahl am 26. September zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

MASKENPFLICHT & CO Diese Basismaßnahmen gelten weiter - und zwar für alle. Als Beispiele nennen Bund und Länder Abstand zu anderen Menschen halten, Masken in Innenräumen tragen, Hygienevorgaben für die Hände sowie regelmäßiges Lüften. "Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft."

Finanzielle hilfen Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden. Das teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag nach den Beratungen von Bund und Ländern mit. Die laufende Überbrückungshilfe III Plus ist bisher bis Ende September befristet. Merkel sagte nach den Beratungen, der Bund habe zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde. Laut Beschlusspapier bitten die Länder den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

Gottesdienste Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen sehen keine neuen Vorgaben für Kirchen vor. In einer Vorlage für die Videoschalte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder am Dienstag in Berlin war noch vermerkt, dass Ungeimpfte beim Besuch von Gottesdiensten negative Corona-Tests vorlegen sollten. Die Runde einigte sich aber darauf, diesen Passus zu streichen. Er hätte eine Verschärfung für Ungeimpfte bedeutet. Denn bislang reichte selbst bei hohen Inzidenzzahlen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

 

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Neue Studien zu Corona-Impfstoffen  

Dieser Corona-Impfstoff schützt offenbar am stärksten vor Delta

 

Mehr als 90 Prozent der Corona-Neuinfektionen in Deutschland sind auf die ansteckendere Delta-Variante zurückzuführen. Viele fragen sich daher, wie gut die Impfung überhaupt schützt.

Seit einigen Monaten grassiert nicht mehr nur das Coronavirus in Deutschland – wir haben es mittlerweile mit verschiedenen Mutanten des Virus zu tun. Als besonders besorgniserregend stuft das Robert Koch-Institut (RKI) dabei die Delta-Variante ein, die zuerst in Indien nachgewiesen wurde. Doch wie wird eine Variante überhaupt identifiziert und wie gut wirken die zugelassenen Impfstoffe? Ein Überblick.

Biontech/Pfizer und Moderna

Biontech

Laut einer Studie der britischen Gesundheitsbehörde (PHE) sind Menschen mit vollständigem Biontech/Pfizer-Impfschutz zu 88 Prozent gegen eine Infektion geschützt, die durch die Delta-Variante des Virus ausgelöst wird. Schwere Verläufe werden laut dieser Studie aus dem Juni sogar zu 96 Prozent verhindert. Eine weitere Studie aus dem Juli bestätigt diese Werte.

Doch aktuelle Daten aus Israel lassen aufhorchen: Dem nationalen Gesundheitsministerium zufolge schütze die doppelte Biontech-Impfung nunmehr nur noch zu 64 Prozent gegen eine Infektion mit der Delta-Variante. Der Schutz vor einem schweren Verlauf sei aber nach wie vor sehr hoch – nämlich 93 Prozent. Das Ministerium wies aber darauf hin, dass die Datenlage noch begrenzt und die Studienergebnisse vorläufig seien.

Moderna

Bereits Anfang Juli berichtete der US-Pharmakonzern Moderna selbst von den Ergebnissen aus Studien, die zeigten, dass das Vakzin nach zwei Impfungen fast genauso gut vor der Delta-Variante schützt wie vor dem Ursprungsvirus. Untersuchungen mit dem Blut von Geimpften hätten den Schutz bestätigt.

Auch einer US-amerikanischen Studie zufolge soll der Impfstoff von Moderna gegen die Delta-Variante wirken. So sagte der Virologe Anthony Fauci der "Washington Post", dass bei dem Vakzin mit einer ähnlichen Effektivität wie bei dem Impfstoff von Biontech/Pfizer zu rechnen sei. Er gehe von einer Wirksamkeit von rund 88 Prozent aus.

Neue US-Studie: Moderna wirksamer gegen Delta als Biontech?

Wissenschaftler in den USA haben verglichen, wie gut die Impfstoffe von Biontech und Moderna vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Insbesondere bei der Delta-Variante stellten sie in einer vorläufigen Analyse Unterschiede fest, berichtet "Spiegel online".

Für die Studie wurden zwischen Januar und Juli 2021 bei Zehntausenden Menschen im US-Bundesstaat Minnesota PCR-Tests durchgeführt. Alle Teilnehmer ähnelten sich in Alter, Geschlecht und Herkunft. 25.000 Personen wurden entweder mit Biontech oder mit Moderna geimpft. Weitere 25.000 Menschen hatten keine Impfung gegen Covid-19 erhalten und dienten somit als Kontrollgruppe.

Die Ergebnisse der Untersuchung:

  • Beide mRNA-Impfstoffe senkten das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus deutlich. Moderna schützte den Ergebnissen zufolge zu 86 Prozent, Biontech zu 76 Prozent vor einer Infektion.
  • Das Risiko, wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt werden zu müssen, sank im gesamten Studienzeitraum bei Moderna um 92 und bei Biontech um 85 Prozent.
  • Im Juli fiel der Infektionsschutz jedoch bei beiden Impfstoffen geringer aus als im Schnitt des Gesamtzeitraums. Insbesondere beim Mittel von Biontech zeigten die Daten einen deutlicheren Abfall im Vergleich zu Moderna. Moderna reduzierte das Infektionsrisiko demnach nur noch zu 76 Prozent. Biontech senkte das Infektionsrisiko der Geimpften offenbar nur noch um 42 Prozent – also um weniger als die Hälfte.

"Bemerkenswert ist, dass der Anteil der Delta-Variante in Minnesota zwischen Mai und Juli von 0,7 Prozent auf über 70 Prozent angestiegen ist", schreibt das Forscherteam. Es erscheine naheliegend, dass die Virusvariante für den Abfall des Infektionsschutzes verantwortlich ist und das Mittel von Biontech/Pfizer gegen diese Form des Virus womöglich eine geringere Wirksamkeit hat.

Es könnten aber auch andere Faktoren eine Rolle spielen, die in der Studie nicht berücksichtigt wurden. So sei etwa nicht einkalkuliert worden, wie lange die Immunisierung zurücklag.

Astrazeneca

Britische Forscher fanden in einer Untersuchung heraus, dass das Astrazeneca-Vakzin eine 60-prozentige Wirksamkeit gegen die Delta-Variante und eine 66-prozentige gegen die Alpha-Variante hat. Vorausgesetzt, der Mensch, der mit der Mutante in Berührung kommt, ist vollständig immunisiert. Eine einzelne Dosis des Astrazeneca-Impfstoffs bietet demnach "wenig bis gar keine Wirksamkeit" gegen die Delta-Variante.

Schwere Krankheitsverläufe soll die Impfung mit dem Präparat des britisch-schwedischen Pharmakonzerns immerhin mit einer Quote von 92 Prozent verhindern. Dennoch empfiehlt das RKI, nach einer Erstimpfung mit Astrazeneca, die Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna durchzuführen.

Johnson & Johnson

Das Pharmaunternehmen Janssen gab bekannt, dass der Johnson & Johnson-Impfstoff eine "starke und langanhaltende Antikörper-Aktivität gegen die sich schnell verbreitende Delta-Variante" hervorrufe, eine Prozentzahl zur Schutzwirkung wurde aber nicht genannt. Jedoch würde das Vakzin schwere Verläufe zu 85 Prozent verhindern.

Experten zweifeln allerdings daran, dass das Vakzin ausreichend wirksam gegen die Delta-Variante ist. Einige fordern eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff als Booster.

Wie gut wirken Kreuzimpfungen? 

Viele, die zunächst mit dem Vakzin von Astrazeneca geimpft wurden, haben bei der zweiten Impfung einen mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna erhalten. Diese Mischung aus zwei Impfstoffen nennt sich Kreuzimpfung.

Eine Studie zu Kreuzimpfungen zeigt, dass sie stärker gegen die Virusvarianten Alpha, Beta und Gamma schützt. Bei den ausschließlich mit Astrazeneca Geimpften blieb die Immunantwort hingegen eher schwach. "Wir prüfen nun die Immunantwort auf die Virusvariante Delta", kündigte einer der Wissenschaftler an.

Wie verbreitet ist die Delta-Variante in Deutschland?

Nach einer Analyse des Robert Koch-Instituts (RKI) ist die Delta-Variante bereits seit Ende Juni 2021 die dominierende Mutante in Deutschland. Im letzten Bericht vom 5. August 2021 lag der Anteil bei 97 Prozent. Die restlichen drei Prozent gehen auf die Alpha-Variante zurück.

Um das zu zählen, werden in vielen Ländern wie auch in Deutschland die positiven PCR-Tests sequenziert. Das bedeutet, dass die Reihenfolge der Bausteine im genetischen Code des Coronavirus untersucht wird. So können Wissenschaftler sehen, ob sich der genetische Code verändert hat, also eine Mutation oder eine ganz neue Mutante entstanden ist. Dann können die Fälle der Delta-Variante ebenso wie die der anderen Varianten gezählt werden. Mittlerweile werden etwa zehn Prozent aller Proben auf Varianten hin untersucht.

Auf diese Impfstofflieferungen verzichtet Deutschland

Angesichts der sinkenden Impfbereitschaft verzichtet Deutschland auf die Lieferung von rund 2,65 Millionen Impfstoff-Dosen des Herstellers Moderna. Das geht aus einer Auflistung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über die zuerst der "Spiegel" berichtet hatte. Zwei Chargen mit jeweils gut 1,3 Millionen Dosen, die für die ersten beiden August-Wochen zugesagt waren, werden demnach anderen EU-Staaten überlassen.

In der vergangenen Woche war bereits bekannt geworden, dass die Bundesrepublik im August zugunsten anderer Länder auf Dosen des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson verzichtet, die Deutschland nach EU-Verträgen eigentlich zustehen würden. Zudem werden derzeit alle Lieferungen des Herstellers Astrazeneca an die internationale Hilfsinitiative Covax gespendet.

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Neue Corona-Verordnung  

Baden-Württemberg mustert Inzidenzwert aus

Inzidenz adé: Der Besuch von Restaurants oder Veranstaltungen hängt in Baden-Württemberg künftig nicht mehr vom Infektionsgeschehen ab. So soll es die neue Corona-Verordnung des Landes vorsehen.

Ab kommendem Montag dürfen alle Menschen in Baden-Württemberg unabhängig von der Inzidenz wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz werde in der neuen Corona-Verordnung, die am 16. August in Kraft treten soll, nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Stuttgart mit.

Bisher orientierten sich die Corona-Regeln in Baden-Württemberg an einem Stufenplan mit den Inzidenzwerten 10, 35 und 50. Entscheidend sei künftig der Blick auf die Auslastung der Intensivstationen, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Und weiter: "Das ist der Grund, warum wir Maßnahmen treffen: Damit das medizinische System leistungsfähig bleibt."

Keine Obergrenze mehr für Clubs

Die neue Regelung sieht vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll. Die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen –  sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorweisen könnten. Bei der Innen-Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern soll ein Antigenschnelltest ausreichen.

Der Beschluss des Bund-Länder-Gipfels am Dienstag sah eigentlich eine andere Regelung vor. Demnach sollte die 3G-Regel – also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete – erst ab einer Inzidenz von 35 gelten. Baden-Württemberg führt die Maßnahme mit leichten Abweichungen nun unabhängig von der Inzidenz ein.

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) zeigte sich mit den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern grundsätzlich zufrieden. Zudem schloss er weitere Lockdowns aus. Vollständig Geimpften würden "alle Rechte" zurückgegeben, sagte der Minister "SWR Aktuell". "Einschränkungen betreffen tatsächlich nur noch nicht vollständig Geimpfte."

 

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Neue Studie  

In diesen Berufen ist das Corona-Risiko besonders hoch

Das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist nicht nur in Gesundheitsberufen erhöht. Fünf Berufsgruppen haben laut einer neuen Studie ein besonders hohes Infektionsrisiko.

Wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, ist eine Ansteckungsgefahr mit Covid-19 in den medizinischen und nichtmedizinischen Gesundheitsberufen um 35 Prozent höher. Aber auch in Reinigungsberufen besteht eine um 18 Prozent erhöhte Infektionsgefahr, in Sicherheitsberufen liegt das Risiko knapp acht Prozent höher.

Bei den Reinigungsberufen spielt der Studie zufolge vor allem der Kontakt mit infizierten Oberflächen und Gegenständen eine entscheidende Rolle und bei den Sicherheitsberufen der Umgang mit infizierten Menschen. Aber auch in den sozialen und kulturellen Dienstleistungsberufen, zu denen Lehrer und Erzieher gehören, sowie den Handelsberufen besteht durch den Umgang mit Menschen eine um rund fünf Prozent beziehungsweise knapp drei Prozent erhöhte Ansteckungsgefahr.

Im Lebensmittel- und Gastgewerbe ist das Risiko mit eineinhalb Prozent leicht erhöht. Kaum Ansteckungsgefahr gibt es dagegen für Beschäftigte in den Bau- und Ausbauberufen, in fertigungstechnischen Berufen und in Berufen der Unternehmensführung und -organisation. Insgesamt weist weniger als ein Viertel aller Berufe eine erhöhte Ansteckungsgefahr auf – unabhängig davon, ob ein Beruf im Homeoffice erledigt werden kann.

Diese Berufsgruppen haben das höchste Ansteckungsrisiko

Unter den fünf Berufsgruppen mit dem insgesamt höchsten Ansteckungsrisiko liegt die Human- und Zahnmedizin mit 69 Prozent vorn, gefolgt von Arzt- und Praxishilfen mit 66 Prozent, Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe mit 63 Prozent sowie Berufen in medizinischen Laboren mit 57 Prozent. An fünfter Stelle der Berufsgruppen mit dem höchsten Risiko liegt das Bestattungswesen mit 45 Prozent.

Die Studie schlüsselt auch mehrere Einzelindikatoren auf, die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Berufen in den Blick nehmen. In der Kategorie "Betreuender Umgang mit Menschen" ist demnach das Risiko für Lehrer an allgemeinbildenden Schulen mit 49 Prozent genauso hoch wie in der Human- und Zahnmedizin.

Der Indikator "Enger Körperkontakt mit Menschen" sieht im Bestattungswesen mit 99 Prozent das höchste Risiko, gefolgt von der Altenpflege mit 25 Prozent. Beim "physischen Kundenkontakt" sind die Werte vor allem in den Verkaufsberufen und im Bereich der Gastronomie sehr hoch.

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Corona-Pass ist ab sofort Pflicht in Italien

 

Rom. Jeder Arbeitnehmer in Italien muss ab sofort eine Impfung, Genesung oder einen Negativ-Test gegen Corona vorweisen. Die Kritik an der Maßnahme ist zum Teil groß. Mancherorts droht Chaos.

Eine umfassende Nachweispflicht für alle Berufstätigen soll in Italien zum endgültigen Erfolg über Corona führen - die Regelung provoziert aber zugleich teils heftige Proteste. Von diesem Freitag an müssen alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Bereich belegen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Nur dann dürfen sie mit einem sogenannten „Grünen Pass“ ihre Arbeitsstätte - etwa in Büros, Fabriken, Geschäften, öffentlichen Einrichtungen oder im Dienstleistungsgewerbe - betreten.

Rund 23 Millionen Beschäftigte sind von dem Gesetzesdekret betroffen. Ansteckungen bei der Arbeit und Kollektiv-Quarantäne sollen so vermieden werden. „Für die Unternehmen und die Angestellten erhöht der Green Pass die Sicherheit am Arbeitsplatz und garantiert die Produktion“, sagt Maurizio Stirpe, der Vizepräsident der Arbeitgeberorganisation Confindustria, der Deutschen Presse-Agentur.

In einigen Sparten galt bereits eine Nachweispflicht des Covid-Pass, etwa in Schulen oder im Sanitätswesen. Nun nimmt Ministerpräsident Mario Draghi die ganze Arbeitswelt in die Pflicht. Wer keinen Pass hat, muss daheim bleiben und bekommt in Abwesenheit kein Gehalt mehr.

Am vergangenen Samstag demonstrierten Tausende Menschen in Rom gegen den „Grünen Pass“, dabei kam es auch zu Ausschreitungen, Zusammenstößen mit der Polizei und Verletzten.

An diesem Freitag ist erneut eine Demonstration in der Hauptstadt geplant. Arbeiter im norditalienischen Triest kündigten an, den wichtigen Adria-Hafen zu blockieren. „Die Regierung darf sich nicht erpressen lassen“, fordert Unternehmer Stirpe.

Im Güterverkehr droht Chaos, weil viele Fernfahrer vor allem aus dem osteuropäischen Ausland kein Corona-Zertifikat haben - auch weil ihre Impfungen etwa mit Sputnik nicht anerkannt werden. Genau für jene ausländischen Lkw-Fahrer soll es nun aber eine kurzfristige Ausnahme geben, hieß es in Medienberichten. Das wiederum erzürnte den italienischen Transportverband Unatras, der von einem „peinlichen“ Vorgang sowie Wettbewerbsverzerrung sprach.

Politiker vor allem von rechts und mitte-rechts schimpfen über Draghis Dekret. Weil Coronatests für nicht geimpfte Erwachsene künftig nicht mehr gratis sind, sondern 15 Euro kosten, kritisierten sie, dass man nun bezahlen müsse, um arbeiten zu gehen. Die Covid-Impfung sei kostenlos, erwidern Mitglieder der Regierung.

Genau darum geht es Draghi: Er will mit der Nachweispflicht jene Menschen zum Impfen bewegen, die sich bislang weigern. 85 Prozent der Italiener über zwölf Jahren sind mindestens einmal geimpft. Wegen einer zufriedenstellenden Entwicklung dürfen seit Montag wieder Diskotheken aufmachen, außerdem können die Reihen in Kinos und Theatern wieder voll belegt werden. Voraussetzung für einen Zutritt ist immer der „Grüne Pass“. Unternehmen, die das Covid-Zertifikat bei ihren Mitarbeitern nicht kontrollieren, sollen mit Geldbußen bis zu 1000 Euro bestraft werden.

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Corona-Pille von Pfizer reduziert Klinikrisiko um 90 Prozent

Das Pharmaunternehmen Pfizer hat eine neue Studie zur Wirksamkeit eines Medikaments gegen Covid-19 veröffentlicht. Die Ergebnisse stimmen hoffnungsvoll. Alle Infos im Newsblog.

Die Corona-Pandemie hat Deutschland und die Welt seit 2020 fest im Griff. Derzeit steigen die Neuinfektionen besonders in Bayern. Bundesweit bewegt sich die Zahl bei etwa 37.000 Neuinfektionen täglich. Bei den Impfungen geht es nur noch langsam voran. Vollständig geimpft sind derzeit rund 67 Prozent der Bevölkerung.
Corona-Medikament von Pfizer reduziert Risiko von schwerem Verlauf um 89 Prozent

Eine von Pfizer entwickelte Tablettenreihe kann das Risiko, an Covid-19 zu erkranken oder zu sterben, um 89 Prozent senken, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Auftreten der Symptome eingenommen wird. Das hat das Pharmaunternehmen am Freitag bekanntgegeben, wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichteten.

In einer Studie mit mehr als 1.200 Covid-19-Patienten stellte Pfizer demnach fest: Die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts aufgrund eines schweren Covid-Verlaufs war bei den Patienten, die das Medikament genommen hatten, weitaus geringer als bei denjenigen, die Placebopillen erhielten. Keiner der Patienten, die die echten Pillen bekamen, sei gestorben, aber zehn Patienten, die Placebopillen bekamen, seien gestorben, so die Ergebnisse.

Albert Bourla, CEO von Pfizer, sagte, dass die Daten darauf hindeuten, dass die pillenbasierte Behandlung, wenn sie zugelassen wird, "bis zu neun von zehn Krankenhausaufenthalten vermeiden könnte". Experten für Infektionskrankheiten warnten den Berichten zufolge, dass diese Ergebnisse vorläufig seien. Sie seien nur in einer Pressemitteilung und nicht in einer medizinischen Fachzeitschrift veröffentlicht worden. Dennoch stellten sie eine weitere vielversprechende Entwicklung auf der Suche nach wirksamen und einfach zu verabreichenden Covid-19-Pillen dar.

Die Daten sollen nun so schnell wie möglich bei der US-Arzneimittelbehörde FDA eingereicht werden, wo aktuell bereits ein Überprüfungsverfahren für eine Notfallzulassung läuft, wie Pfizer weiter mitteilte.

Kretschmer befürchtet neuen Lockdown

Sachsens Ministerpräsident schlägt Alarm: Ohne eine Kurskorrektur fürchtet er schon in Kürze ähnliche Verhältnisse wie im vergangenen Winter. Auch die Ampelparteien hätten die Lage noch nicht begriffen.

Intensivstationen: Diese Landkreise sind bereits überlastet

Die Neuinfektionen schnellen in die Höhe, in Teilen des Landes stoßen die Krankenhäuser schon jetzt an ihre Belastungsgrenze. Wo die Lage besonders kritisch ist,

Drosten: Medien müssen Corona-Berichterstattung aufarbeiten

Der Virologe Christian Drosten hat die deutschen Medien zu einer kritischen Reflexion ihrer Arbeit in der Corona-Pandemie aufgerufen. "Wir werden noch lange zu knabbern haben an der Aufarbeitung der Pandemie. Eine Nachbesinnung ist nicht nur in der Politik und der Wissenschaft, sondern unbedingt auch im Journalismus nötig", sagte der bekannte Experte am Donnerstagabend bei der Verleihung des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises für Fernsehjournalismus in Köln. "Unsere Realität ist das, was die Medien uns spiegeln." Hierin liege eine immense Verantwortung.

Die Journalisten sollten sich zum Beispiel fragen, wie viel Zuspitzung und Personalisierung möglich sei. "Darf es in den Unterhaltungsformen des Journalismus ein Teile-und-herrsche geben, also das Teilen von Meinungen zur Beherrschung eines Marktanteils?", fragte Drosten. "In einer Pandemie kostet unverantwortliches Handeln Menschenleben", mahnte er.

Drosten hielt die Laudatio auf den Filmregisseur Carl Gierstorfer, dessen Dokuserie "Charité intensiv – Station 43" des Rundfunks Berlin-Brandenburg mit dem Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis ausgezeichnet wurde. Die vierteilige Reihe dokumentiert die Arbeit auf der Intensivstation der Berliner Universitätsklinik in der Coronazeit. Drosten ist selbst Institutsdirektor an der Charité.

WHO mahnt Europäer zur Kurskorrektur

Angesichts der alarmierend steigenden Corona-Infektionszahlen in vielen europäischen Ländern hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Kurskorrekturen angemahnt. "Im Moment scheinen wir versessen darauf zu setzen, dass (....) wir nur noch ein paar Leute impfen müssen und dann ist alles vorbei. Das ist aber nicht der Fall", warnte WHO-Nothilfekoordinator Mike Ryan am Donnerstag in Genf. "Um den Kurs zu halten, muss man auch manchmal den Kurs ändern." Dazu gehöre, sämtliche Schutzmaßnahmen wie Maske tragen und Abstand halten rigoros umzusetzen, aber womöglich auch das Testen auszuweiten. Ryan nannte kein Land beim Namen.

"Dies ist ein Warnschuss für die ganze Welt, was in Europa trotz der Verfügbarkeit von Impfungen geschieht", sagte Ryan. Er verstehe, dass Regierungen die Bevölkerung nicht enttäuschen wollten, und dass jeder Schritt zurück zu schärferen Maßnahmen wie ein Rückschritt wirke. Aber jedes Land müsse seine Corona-Pläne nun genau überprüfen, um sicherzustellen, dass die Gesundheitssysteme in den nächsten Monaten nicht an die Belastbarkeitsgrenze kommen.

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Corona: Geimpft, genesen, gegessen

 

 

Geimpft, genesen, gegessen

Was im Restaurant geht, ging in den Unternehmen bisher noch lange nicht: dass Geimpfte und Genesene in der Mittagspause unter sich bleiben. Das könnte sich in einigen Werkskantinen bald ändern.

Als das Virus Anfang vergangenen Jahres seine Reise um die Welt begann, war der Arbeitsalltag des Siemens-Managers Ralf Franke über Nacht ein anderer geworden. Jetzt starteten die Tage mit einem Blick auf Inzidenzen und die aktuellen Kurven der Pandemie. Und dann war da immer auch die Frage, was das alles nun für Siemens und seine fast 300 000 Mitarbeiter weltweit bedeutet. Reichen Abstand halten, Hände desinfizieren und Vorsicht aus? Ab wann muss man einen Großteil des Verwaltungsapparats ins Home-Office schicken? Und in welchem Land oder welcher Region? Als es in China losging, war es in Europa ja noch ruhig, und als es aussah, als würde sich die Pandemie in Asien etwas beruhigen, stieg in Europa die Zahl der Infizierten.

Franke, 57, leitet beim Münchner Konzern den Bereich Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz. Er ist also so etwas wie der oberste Betriebsarzt des Konzerns, und er hat eine komplizierte Aufgabe: Er muss ein weltweites Unternehmen seit fast zwei Jahren durch eine weltweite Pandemie bringen, die sich ständig verändert. Und bei der in jedem Land andere Regeln gelten. Denn ein Konzern, eine Anti-Corona-Maßnahme für alle und alles - so einfach ist es nicht. Auch nicht in Deutschland, wo die Dinge gerade sehr unterschiedlich streng geregelt werden. Da ist die Corona-Ampel in Bayern mit der Option, bei rot zusätzlich die 3-G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen. Da sind andere Länder, in denen wegen der steigenden Fallzahlen über 2G, 3G und 3G plus und Verschärfungen der Maßnahmen diskutiert wird. Weil vieles nicht einheitlich geregelt ist, gibt es bei Siemens nicht nur Frankes zentrale Corona-Einheit in München. "Wir sind darauf vorbereitet, dass in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Corona-Regeln gelten", sagt er. In jedem der rund 90 Betriebe in Deutschland habe man einen eigenen Krisenstab, der regionale Auflagen in den Werken und Büros umsetzt. Allein in Deutschland seien an die 240 Mitarbeiter damit beschäftigt, die "aktuelle Corona-Lage zu beobachten und einzuschätzen". Siemens geht es so wie allen Arbeitgebern hierzulande: Das Unternehmen darf seine Mitarbeiter nicht nach dem Impf- oder Genesenenstatus fragen. Viel mehr, als auf Abstand und Hygiene in Fabrikhallen und Büros und auf möglichst viel Home-Office zu setzen, geht nicht.

Dabei hat die Debatte darüber, ob 2-G- oder 3-G-Regelungen grundsätzlich auch in Unternehmen angewendet werden sollten - inklusive der Möglichkeit, Mitarbeiter zu fragen, ob sie genesen oder geimpft sind - in der Wirtschaft längst begonnen. Vorbild: Italien. Wer hier morgens seinen Job antreten will, egal ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, muss eine Impfung, überstandene Erkrankung oder einen negativen Test nachweisen können. Ein Vorbild auch für Deutschland? Die Mitarbeiter spürten "die Diskrepanz zwischen dem, was sie im Privatleben dürfen und was laut Arbeitsschutzverordnung im Büro erlaubt ist", sagt Siemens-Mann Franke. "Mit mehreren Leuten geimpft oder genesen ein Restaurant besuchen geht", sagt er, aber am Arbeitsplatz sei das längst nicht so einfach. Eben "weil wir als Arbeitgeber, anders als der Restaurantbesitzer, ja unsere Beschäftigten nicht nach ihrem Impfstatus fragen dürfen".

Bei Krombacher gibt es eine 2-G-Kantine

Erste Unternehmen suchen bereits nach eigenen Modellen. Zum Beispiel, in den Kantinen Zonen für Genesene und Geimpfte einzurichten, eine Art von 2-G-Restaurant sozusagen. Die Krombacher Brauerei hat dies nach eigenen Angaben bereits eingeführt, beim Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer spielt man eine solche Option gerade durch. Einen Teil der Kantine nur für Geimpfte und Genesene?

Es handele sich dabei "um erste Überlegungen für lokale Pilotprojekte an unseren Standorten der Bayer AG", sagt ein Sprecher. Details würden in den kommenden Wochen mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern beraten und "gemeinsam auf ihre praktische Realisierbarkeit vor Ort geprüft". Wer einen solchen "zusätzlichen" 2-G-Kantinebereich besuche, tue dies jedoch freiwillig, heißt es bei Bayer. Man entspräche damit "dem Wunsch einer wachsenden Zahl von Beschäftigten, die sich anderthalb Jahre nach Beginn der Pandemie eine sichere Rückkehr zur ,Normalität' der Zeit vor Corona" wünsche. Aber, und darauf legt man in Leverkusen Wert: Niemand sei verpflichtet, seinen Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. "An jedem Standort wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, mit zwei Metern Abstand und Trennscheiben sicher die Mahlzeiten einzunehmen."

Bei Siemens in München verfolgt man die Diskussionen in den anderen Unternehmen genau. Die Sache gilt als hochpolitisch, separate Kantinenzonen für Geimpfte und Getestete soll es bei Siemens daher derzeit nicht geben. "Das könnte auch das innerbetriebliche Klima beeinträchtigen", glaubt Franke. Die Kantinen seien für alle geöffnet, "mit den üblichen Hygiene- und Abstandsregeln".

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Corona: Mehr als 3000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe

Die Landeskriminalämter ermitteln einem Medienbericht zufolge in mehr als 3100 Verfahren wegen falscher Impfnachweise. Die Ermittler beobachten demnach »auf diversen Messengerkanälen« eine erhöhte Nachfrage.

In Deutschland laufen offenbar bereits mindestens 3100 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe. Das berichtet die »Wirtschaftswoche« unter Berufung auf eine eigene Umfrage den 16 Landeskriminalämtern. Allein in Bayern werden demnach rund 900 Ermittlungsverfahren geführt. In Köln habe die Staatsanwaltschaft von 70 Ermittlungsverfahren in diesem Jahr berichtet. Die Landeskriminalämter gingen jedoch von einer beachtlichen Dunkelziffer aus.

350 Euro für eine Fälschung

Das Bundeskriminalamt beobachtet dem Bericht zufolge »auf diversen Messengerkanälen« eine erhöhte Nachfrage nach gefälschten Impfbüchern. In Sachsen-Anhalt etwa verdreifachten sich die Hinweise auf diese Art von Urkundenfälschung seit Mai. In Bayern verkaufte laut »Wirtschaftswoche« ein Apothekenmitarbeiter unter Pseudonym im Darknet allein im Oktober 500 gefälschte QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis – zum Preis von je 350 Euro.

Der Deutsche Apothekerverband selbst geht bundesweit »von einer vierstelligen Zahl von Ermittlungsverfahren« aufgrund von gefälschten gelben Impfbüchern aus, die in Apotheken vorgelegt wurden.

Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe

Bürger mit manipulierten Pässen mussten bislang wenig befürchten, wenn sie erwischt wurden. Strafbar machte sich nur, wer gefälschte Gesundheitsdokumente offiziell bei Behörden oder Versicherungen einsetzte, nicht aber in Apotheken oder der Gastronomie.

Diese Lücke schloss der Gesetzgeber nun. Ab sofort können das Fälschen, Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitsdokumente mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden, im Fall von gewerbs- oder bandenmäßiger Täuschung sind es bis zu fünf Jahre. Der Apothekerverband erwartet, dass dies »eine abschreckende Wirkung« haben dürfte.