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Gas, Strom, Benzin: So hoch ist die Belastung durch die CO2-Abgabe für Singles und Familien

Die CO2-Bepreisung trifft fast jeden: Autofahrer zahlen sie bei jedem Liter Benzin oder Diesel. (Symbolbild)

© Getty ImagesDie CO2-Bepreisung trifft fast jeden: Autofahrer zahlen sie bei jedem Liter Benzin oder Diesel. (Symbolbild)
Die CO2-Bepreisung trifft fast jeden: Autofahrer zahlen sie bei jedem Liter Benzin oder Diesel. (Symbolbild)

Höhere Inflation, steigende Strom- und Gaspreise – die finanzielle Belastung für die Menschen in Deutschland steigt. Was viele Menschen nicht wissen, auch die Abgaben für CO₂ lässt die Kosten für Energie steigen. Denn seit Anfang 2021 zahlen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen die CO₂-Abgabe. Wie viel das ist, wissen die wenigsten, denn die Steuer wird nicht separat auf der Tankrechnung oder auf der Gas-Abrechnung der Stadtwerke ausgewiesen. Der Bund der Steuerzahler hat für Business Insider Zahlen realer Verbraucher ausgewertet, die zeigen, wie groß die Belastung tatsächlich ist.

Zum Hintergrund: Die Abgabe fällt an, wenn CO₂ verbraucht wird, etwa bei Gas, Diesel, Benzin oder Heizöl. Sie beträgt aktuell 30 Euro pro Tonne und steigt bis 2025 jedes Jahr um fünf Euro an. Auf die Kilowattstunde Gas umgerechnet bedeutet das 0,65 Cent. Auf Strom entfällt nicht die deutsche CO₂-Abgabe, sondern die europäische. Von der CO₂-Abgabe erhofft sich die Bundesregierung eine Steuerungswirkung: Spare ich CO₂, indem ich meine alte Gastherme durch eine Wärmepumpe austausche oder mir ein E-Auto kaufe, spare ich gleichzeitig Geld.

Das erste Beispiel kommt von Stefan S. aus Franken. Der 31-Jährige wohnt nach eigener Aussage "sehr spartanisch" auf 30 Quadratmetern. Seinen Stromverbrauch gibt er mit 950 Kilowattstunden pro Jahr an, ein eher unterdurchschnittlicher Wert. Zu seinem CO₂-Budget tragen außerdem 1000 Liter Benzin für sein Auto bei, das er zuletzt zu rund zwei Dritteln beruflich genutzt hat, wie er sagt. Stefans Haus wird mit Fernwärme (Gas) geheizt, laut seiner Nebenkostenabrechnung wurden dafür im Jahr 2020 4700 Kilowattstunden abgerechnet.

Daraus ergibt sich folgende Belastung: Für den Strom werden laut Berechnungen des Steuerzahlerbundes 25 Euro CO₂-Steuer im Jahr fällig, für das Benzin insgesamt 83 Euro. Für die Fernwärme kommen 28 Euro hinzu, sodass es für ihn insgesamt auf eine Belastung von 136 Euro durch die CO₂-Abgabe hinausläuft.

Mehrere Hundert Euro CO2-Abgabe für eine vierköpfige Familie

Auf einen weitaus höheren Wert als der alleinlebende Stefan S. kommt naturgemäß eine vierköpfige Familie. Verbraucher Tim Störtenbecker lebt mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern in einer nicht modernisierten Doppelhaushälfte in der Region Hamburg. Der 30-Jährige hat einen Arbeitsweg von 45 Kilometern pro Richtung. Auch seine Frau hat ein Auto, wodurch sie im Jahr auf einen Spritverbrauch von 1250 Litern Diesel und 250 Litern Benzin kommen. Für die CO₂-Steuer sind dafür 119 und 21 Euro fällig.

Den Stromverbrauch seiner Familie gibt Störtenbecker mit 2500 Kilowattstunden an, die CO₂-Steuerbelastung beträgt damit 65 Euro.

Das Haus heizt die Familie mit Gas und verbraucht dafür 22.000 Kilowattstunden. Als Einzelposten macht dies den größten Brocken für die CO2-Steuer aus, insgesamt 131 Euro. Auch Störtenbecker sagt, hier sehe er "das größte Einsparpotential durch neue Heizung und Dämmung". Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes zahlt die Familie insgesamt 336 Euro CO2-Steuer.

Anders als Tim Störtenbecker hat Verbraucher Peter eine Ölheizung. Den Verbrauch beziffert er mit 3000 Litern pro Jahr, was sich auch bei der CO₂-Steuer niederschlägt: Allein dafür werden 286 Euro fällig. Hier sieht man den deutlichen Nachteil einer Ölheizung gegenüber einer Gastherme. Für 1000 Liter Benzin und 2500 Kilowattstunden Strom muss Peter weitere 65 beziehungsweise 83 Euro CO₂-Steuer entrichten, sodass er unter dem Strich auf 434 Euro kommt.

Wie bei solchen Rechnungen üblich gibt es kleinere Ungenauigkeiten. So folgt die Rechnung der Annahme, dass Unternehmen die Steuer direkt an ihre Kunden weitergeben. Wie dies das tatsächlich handhaben, ist nicht zu ermitteln. Bei einzelnen Verbrauchern kann die Belastung durch die CO2-Abgabe auch höher liegen, je nachdem, wie reisefreudig man ist: Auf innereuropäischen Flügen fällt nämlich auch die CO2-Steuer an.

Einnahmen aus der CO2-Abgabe sollen für Entlastungen genutzt werden

Die Bundesregierung verspricht, dass sie den Bürgern für die CO2-Steuer auch eine Gegenleistung bietet. Die Einnahmen sollen in Klimaschutzmaßnahmen oder in direkte Entlastung für die Bürger fließen. Darunter kann man etwa das Neun-Euro-Ticket oder den Tankrabatt zählen, aber auch die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.

Angesichts dieser Zahlen und weiter steigender Energiepreise kritisiert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, dass die Politik mit der CO₂-Abgabe Energie noch weiter verteuere. Er fordert daher: "Es sollte diskutiert werden, die weitere Erhöhung der CO₂-Steuer auszusetzen. Zudem brauchen die Bürger Entlastungen bei der Stromsteuer!" Holznagel sagt jedoch auch, dass der Staat nicht jede Preiserhöhung abfangen könne, dabei würde er sich finanziell überheben.

Entlastungen bei der CO₂-Abgabe sind jedoch nicht geplant. Plangemäß sollen die Preise ab 1. Januar 2023 weiter steigen.

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Steuerberater äußern großen Unmut über Bundesfinanzministerium

 

In der Kritik: das Bundesfinanzministerium

In der Kritik: das Bundesfinanzministerium© dpa

Praxisferne Gesetzentwürfe, immer mehr Bürokratie und mangelnde Kommunikationsbereitschaft des Bundesfinanzministeriums – aus Sicht der Steuerberater läuft derzeit vieles nicht rund in der Zusammenarbeit mit dem Haus von Finanzminister Christian Linder (FDP). „Unser partnerschaftliches Miteinander ge­staltet sich bisweilen etwas einseitig“, kritisierte Torsten Lüth, der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes, zum Auftakt des Deutschen Steu­erberatertages in Dresden.

Lüth mahnte, die Steuerberater und ihre Mandaten brauchten dringend mehr Planungssicherheit. Der Verbandschef kritisierte zu knapp bemessene Fristen und unverhältnismäßig aufwendige Prüfverfahren. Die Folgen bekomme man im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen, dem Kurzarbeitergeld, der Grundsteuerreform und den diversen Entlastungspaketen der Bundesregierung zu spüren.

Die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 bis 2024 habe man der Politik mühsam ab­ringen müssen. Außerdem führten fi­nanzielle Entlastungen in der Energiekrise an anderer Stelle zu Mehrbelastungen, beklagte Lüth. Ein Beispiel da­für sei die 300-Euro-Energiepreispauschale aus dem ersten Entlastungs­paket. Der Verbandschef erinnerte da­ran, dass die ursprünglichen Pläne des Finanzministeriums zur Auszahlung der Energiepreispauschale einen längerfristigen Liquiditätsentzug für viele Arbeitgeber bedeutet hätten.

Praxisnähere Regelungen bei Massenverfahren gefordert

Der Ge­setzgeber habe dann zwar auf die Proteste hin nachjustiert. Aber der Ar­beitsaufwand, den die Pauschale auch für die Lohnabteilungen nach sich ziehe, sei gleichwohl enorm: „Jede Ge­haltsabrechnung muss einzeln zur Hand genommen werden.“

Scharfe Kritik übte der Verbandspräsident auch an den Plänen des Finanzministeriums zur Beschleunigung der Betriebsprüfung. Hauptkritikpunkt sind die verschärften Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen sowie drohende Strafgelder bei Verzögerungen: „Statt auf Kooperation zu setzen, werden hier neue Drohkulissen auf­gebaut.“ Hilfreicher wäre es aus Sicht der Steuerberater, die Prüfungsstrategie in der Verwaltung in den Blick zu nehmen. Als Negativbeispiel erwähnte Lüth den 15-seitigen Fragenkatalog ei­nes Betriebsprüfers, der von einem So­loselbständigen unter anderem wissen wollte, wie sich Portokosten in Höhe von 142 Euro zusammensetzen.

Gerade bei Massenverfahren wünschen sich die Steuerberater praxis­nähere Regelungen. So fordert der Verband Bagatellgrenzen für pandemie­bedingte Anträge von Kurzarbeitergeld. Rückendeckung für ihre Forderung nach Vereinfachungen bekommt die Branche von der neuen Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles. Ihr Nachfolger im Amt des Bundesarbeitsministers, Hubertus Heil, (SPD) ignoriere die Ap­pelle jedoch, kritisierte Lüth.

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Hochsteuerland Deutschland

Deutschland zählt im internationalen Vergleich zu den Hochsteuerländern. 39,5 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung schöpfte der Staat im vergangenen Jahr über Steuern und Sozialbeiträge ab. Das waren 1,6 Prozentpunkte mehr als 2020.

Quelle: Getty Images/fhm; Infografik WELT

Quelle: Getty Images/fhm; Infografik WELT© Getty Images/fhm; Infografik WELT

Damit liegt Deutschland bei der Steuerlast deutlich über der Durchschnittsquote der Industrieländer, die rund 34 Prozent beträgt. Das zeigt eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu der Entwicklung der staatlichen Einnahmen. Allerdings trieb die Coronakrise die Steuerquote in den meisten Staaten in die Höhe.

Zwischen den 38 Mitgliedstaaten gibt es bei der Besteuerung von Bürgern und Unternehmen sehr große Unterschiede. Auffällig ist, dass sämtliche Hochsteuerländer aus der EU stammen. Spitzenreiter ist Dänemark, wo der Staat 46,9 Prozent des BIP einnimmt, gefolgt von Frankreich (45,1 Prozent), Österreich (43,5) und Italien (43,3). Auch Finnland, Schweden und Norwegen liegen noch vor Deutschland.

Steuerzahler-Paradies Irland

Am anderen Ende der Skala steht Mexiko (16,7 Prozent), das sich als Niedrigsteuerland erfolgreich als die verlängerte Werkbank der USA etabliert hat. Aber auch in den Vereinigten Staaten gibt sich der Staat mit einem geringen Steuer- und Abgabenanteil am BIP von 26,6 Prozent vergleichsweise bescheiden. Die Schweiz weist eine Quote von 28 Prozent auf. Unter den EU-Staaten ist Irland das erklärte Steuerzahler-Paradies – mit einer Abgabenlast von lediglich 21,1 Prozent.

Quelle: Infografik WELT

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In Deutschland entfällt der mit Abstand größte Anteil der öffentlichen Einnahmen auf die Sozialversicherungsbeiträge, die knapp 40 Prozent ausmachen. Vor allem die Renten- und die Krankenversicherung schlagen hier zu Buche. Zweitgrößter Posten bei den staatlichen Einnahmen sind mit 27 Prozent die Einkommensteuern.

Diese Steuerart betrifft in Deutschland nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmer, da es sich bei einem Großteil der Firmen um inhabergeführte Betriebe handelt. Das Aufkommen der Unternehmenssteuern – zu denen neben der Körperschaftsteuer auch die Gewerbesteuern zählen – trägt mit 4,3 Prozent denn auch vergleichsweise wenig zu den staatlichen Einnahmen bei. Im OECD-Durchschnitt liegt diese Quote doppelt so hoch.

Trotz des geringen Anteils der Unternehmenssteuern an den staatlichen Gesamteinnahmen ist Deutschland für die Wirtschaft eindeutig ein Höchststeuerland: Die Gewinne der Unternehmen werden insgesamt mit gut 30 Prozent besteuert. Unter den großen Industrieländern ist die Belastung nur in Japan vergleichbar hoch.

Die Mehrwertsteuer und weitere Umsatzsteuern etwa auf Energie machen in Deutschland zusammen ein weiteres Viertel der öffentlichen Einnahmen aus. OECD-weit umfassen die Verbrauchsteuern im Durchschnitt fast ein Drittel der Gesamteinnahmen. In den meisten EU-Staaten trägt vor allem die Mehrwertsteuer einen größeren Anteil am öffentlichen Budget, als dies hierzulande der Fall ist. In Estland beispielsweise liegt ihr Anteil an den Gesamteinnahmen bei fast 27 Prozent. Dagegen verzichten die Amerikaner gänzlich auf Mehrwertsteuern.

Alleinstehende müssen besonders viel zahlen

In Deutschland ist die Belastung der Arbeitnehmer extrem hoch. Zusammen mit den Belgiern stehen die Deutschen bei der Steuer- und Abgabenlast für Alleinstehende mit durchschnittlichem Einkommen weltweit an der Spitze.

Doch wie die aktuelle Studie zeigt, liegt die Bundesrepublik keineswegs bei allen Steuerarten im Spitzenfeld. So machen Vermögensteuern – zu denen neben der Erbschaftsteuer unter anderem auch die Grundsteuer gehört – lediglich 3,3 Prozent des hiesigen Steueraufkommens aus. Ausgerechnet in den USA hat die Vermögensbesteuerung mit einem Anteil von 12,4 Prozent am Gesamtaufkommen ein viel größeres Gewicht. Der OECD-Durchschnitt liegt immerhin bei 5,7 Prozent.

In Deutschland träfe die von SPD, Linken und Grünen seit Jahren geforderte schärfere Vermögensbesteuerung allerdings aufgrund der traditionell stark mittelständisch geprägten Wirtschaft viel häufiger als anderswo Unternehmer. In den angelsächsischen Ländern, aber auch in Frankreich und Luxemburg dominieren dagegen Kapitalgesellschaften, bei denen das Betriebsvermögen auf viele Anteilseigner verteilt ist.

In Deutschland gibt es bei der Erbschaftsteuer Sonderregeln, um die Mittelständler bei der Übergabe ihrer Unternehmen an die nächste Generation vor finanzieller Überforderung zu schützen. Auch deshalb ist das Aufkommen dieser Steuerart mit rund elf Milliarden Euro gering im Verhältnis zu den staatlichen Gesamteinnahmen, die im vergangenen Jahr mehr als 1,6 Billionen Euro betrugen.

Quelle: Infografik WELT

Quelle: Infografik WELT© Infografik WELT

Die Gelder, die der Fiskus einsammelt, fließen an den Bund, die Länder, die Kommunen und in die Sozialversicherungen. Mit mehr als einer halben Billion Euro ging 2020 der größte Anteil an die Sozialkassen zur Finanzierung der Rente, der Pflege, der Krankenkassen sowie der Arbeitslosenversicherung. Seit 1995 haben sich die Beitragseinnahmen fast verdoppelt.

Und die Dynamik wird in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen. 30 Prozent der Beschäftigten gehen in den kommenden 15 Jahren in den Ruhestand. Überdies nehmen auch die Ausgaben für Gesundheit und Pflege in einer alternden Gesellschaft stark zu. Die Sozialkassen werden in der Zukunft somit einen wachsenden Anteil des BIP beanspruchen.

Der Bund nahm im Jahr 2020 gut 350 Milliarden Euro ein. Die Länder kamen auf 310 Milliarden Euro und die Kommunen auf rund 106 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den 90er-Jahren weist das Budget des Bundes den geringsten Zuwachs aus. Denn Gemeinden und Bundesländer wurden in den vergangenen Jahren immer wieder auf Kosten des Bundes entlastet.

Der Bund hat sich zudem mehr als die anderen Ebenen während der Coronakrise und im Zuge der aktuellen schwierigen Wirtschaftslage verschuldet. Auch deshalb wird im politisch linken Lager der Ruf nach Steuererhöhungen laut.

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Deutsches Defizit sinkt stark - Steuereinnahmen wachsen kräftig

Berlin (Reuters) - Trotz steigender Zinskosten hat sich das Defizit der öffentlichen Hand in den ersten drei Quartalen 2022 wegen hoher Steuereinnahmen mehr als halbiert.

ARCHIV: Die Abbildung zeigt U.S. Dollar und Euro Banknoten

ARCHIV: Die Abbildung zeigt U.S. Dollar und Euro Banknoten© Thomson Reuters

Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen um 65,7 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte. Von Januar bis Ende September 2021 war das Minus wegen der Corona-Krise mit 150,2 Milliarden Euro deutlich größer ausgefallen. Im Vorkrisenjahr 2019 stand allerdings noch ein Überschuss von 18,8 Milliarden Euro zu Buche. Die Angaben zur sogenannten Kassenstatistik beziehen sich auf vorläufige Ergebnisse der Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung, wozu auch Sondervermögen zählen.

Die Staatseinnahmen stiegen bis Ende September um 9,1 Prozent auf 1261,2 Milliarden Euro. Dazu trugen vor allem die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben bei. Besonders groß war der Zuwachs bei den Umsatzsteuern: Der Bund meldete hier ein Plus von 22,2 Prozent auf 101,8 Milliarden Euro, die Länder von 18,4 Prozent auf 108,7 Milliarden Euro. Der starke Anstieg geht großteils auf die schwache Vergleichsbasis zurück. "In den ersten Monaten des Jahres 2021 waren die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz durch die Corona-Pandemie, die dagegen getroffenen Eindämmungsmaßnahmen sowie auch die im Zusammenhang mit der Pandemie ergriffenen steuerlichen Maßnahmen beträchtlich verringert worden", so die Statistiker. "Ein weiterer Teil der aktuellen Steigerung dürfte auf die gestiegenen Preise zurückzuführen sein."

Die staatlichen Ausgaben zogen in den ersten drei Quartalen um 1,5 Prozent auf 1326,9 Milliarden Euro an. Die vergleichsweise geringe Zunahme geht insbesondere auf gesunkene Ausgaben des Bundes zurück, die zuvor wegen der Corona-Pandemie auf ein sehr hohes Niveau gestiegen waren. Hier machten sich vor allem die auslaufenden Corona-Unternehmenshilfen bemerkbar. Dagegen sind die Zinsausgaben stark gestiegen, und zwar um 24,6 Prozent auf 22,5 Milliarden Euro. Grund dafür ist das höhere Zinsniveau, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) wegen der hohen Inflation ihre Nullzinspolitik beendet hat.

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„Wir würden zu Sozialhilfeempfängern“ - Der Grundsteuer-Wahnsinn geht nach dem 31. Januar erst richtig los

Die Abgabefrist für die Grundsteuer endet mit dem 31. Januar. Doch für zehntausende Wohnungs- und Hausbesitzer dürfte der Wahnsinn erst beginnen, wenn die Grundsteuermessbescheide eintrudeln. Viele ahnen gar nicht, was da finanziell auf sie zukommt. Im Gegensatz zu einem Rentner aus Freiburg. Der soll künftig 2478 Prozent mehr zahlen.

Wer ein Grundstück sein eigen nennt, muss bis Ende Januar seine Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben IMAGO/Panama Pictures

Wer ein Grundstück sein eigen nennt, muss bis Ende Januar seine Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben IMAGO/Panama Pictures© IMAGO/Panama Pictures
Die Uhr tickt. Am 31. Januar endet nun endgültig die Abgabefrist für die neue Grundsteuer. Seit 1. Juli 2022 hatten die Eigentümer dann Zeit, den Job für die Finanzbehörden zu erledigen. Dort liegen zwar alle maßgeblichen Daten bereits vor. Sie müssten halt zusammengeführt werden. Zu viel für die chronisch überlastete Verwaltung.

Da passt es gut ins Bild, dass der Bund für seine Liegenschaften die eigene Abgabefrist reißen wird, wie diese Woche bekannt wurde. Nur hilft das den Privatleuten nicht weiter, denen bei Versäumnissen saftige Strafen in Form von Zwangsgeldern oder Versäumniszuschlägen drohen.

 

Insgesamt 36 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen von Flensburg bis Freilassing neu bewertet werden. Der Rücklauf bei den Finanzämtern ist zögerlich. Zu Jahresbeginn fehlten noch 20 Millionen Grundsteuererklärungen.

Hauseigentümer soll statt 432 Euro künftig 11.138,40 Euro Grundsteuer zahlen

In den vergangenen Monaten erreichte FOCUS online immer wieder Zuschriften von Leserinnen und Lesern, die über ihre Erfahrungen mit der neuen Grundsteuer berichteten. Nun hat sich ein Rentner aus Freiburg gemeldet. Er zahlt bislang 432 Euro Grundsteuer im Jahr. Wenn die neue Grundsteuer greift, werden es 11.138,40 Euro sein. Eine Steigerung von 2478 Prozent.

Ein Irrtum? Leider nein.

Die neue Grundsteuer-Berechnung gilt ab 2025. Das neue Gesetz ist nötig geworden, weil das alte verfassungswidrig war. Bislang hatten die Finanzämter die Grundsteuer auf Grundlage ziemlich in die Jahre gekommener Daten aus den 1960er-Jahren im Westen berechnet. Im Osten Deutschlands wurden sie gar seit den 1930er-Jahren nicht mehr aktualisiert.

In das Grundsteuer-Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter ein. Die Bundesländer sind aber frei, eigene Gesetze zu verabschieden. So verwenden neun Bundesländer das Bundesmodell, zwei Bundesländer (Sachsen, Saarland) das Bundesmodell mit Abweichungen und fünf Bundesländer haben eigene Grundsteuergesetze (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) erlassen.

Baden-Württemberg hat von dieser „Öffnungsklausel“ Gebrauch gemacht und sich für ein Bodenrichtwertmodell entschieden. Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um einen von Gutachterausschüssen der Kommunen festgestellten Wert von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet. Gebäude spielen im Ländle keine Rolle.

Kleines Haus, großes Grundstück

Der Leser aus Freiburg hat ein kleines Einfamilienhaus, Baujahr 1956, allerdings auf einem großen Grundstück mit über 2400 Quadratmetern. Zur Nachverdichtung eignet es sich nicht, zumal an einem Bach gelegen. Ein Verkauf von Grundstücksteilen als Baugrund ist nicht möglich.

Der Bodenrichtwert in seiner Wohngegend zählt mit 880 Euro pro Quadratmeter mit zu den höchsten in Deutschland. Sein Grundsteuermessbetrag beläuft sich auf 1856,40 Euro. Der Grundsteuerhebesatz in Freiburg ist mit 600 Prozent ebenfalls beachtlich. 2021 lag dieser Ernst & Young zufolge deutschlandweit bei durchschnittlich 386 Prozent.

Das Finanzamt multipliziert bei der Ermittlung der Steuerlast den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Daraus ergibt sich die Höhe der künftigen Grundsteuer. Heißt in dem Fall: 1856,40 x 6 = 11.138,40 Euro. „Wir würden durch die neue Grundsteuer zu Sozialhilfeempfänger“, sagt der Rentner zu FOCUS online. Vierteljährlich wären knapp 2800 Euro fällig.

Kommunen könnten via Hebesatz die Grundsteuerlast senken

Die finale Stellschraube liegt bei den Kommunen, die durch Absenkung ihrer Hebesätze die Grundsteuerlast theoretisch auch senken könnten. Doch wer glaubt wirklich daran? Schon jetzt heben viele der oft chronisch klammen Städte und Gemeinden laut Eigentümerverband Haus & Grund landauf, landab ihre Grundsteuer-Hebesätze an. Dabei soll die neue Grundsteuer ab 2025 für sie aufkommensneutral sein, also nicht mehr in die Kasse spülen als zuvor.

Besonders betroffen im Baden-Württemberger Modell sind die Eigentümer großer Grundstücke. Dabei sind es oft Rentnerinnen und Rentner, die zwar große Grundstücke besitzen, doch mit vergleichsweise kleinen und oft in die Jahre gekommenen Häusern darauf.

Der überwiegende Teil sind mitnichten Millionäre, für die ein paar tausend Euro mehr oder weniger keine Rolle spielt. Dutzende entsprechende Beispiele liegen FOCUS online vor. Hinzu kommt, dass eine Teilung dieser großen Grundstücke ebenfalls oft gar nicht möglich ist, weil das die natürlichen Gegebenheiten und das Baurecht gar nicht hergeben.

Eigenes Gutachten zur Überprüfung des Bodenrichtwerts

Der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg empfiehlt im konkreten Fall aus Freiburg zu prüfen, ob hier ein Gutachten angezeigt wäre. „Weicht der gutachterlich nachgewiesene Wert über 30 Prozent vom Wert laut Gutachterausschuss ab, wird dieser niedrigere Wert vom Finanzamt angesetzt“, heißt es in einer Stellungnahme für FOCUS online. Wie sich die künftige Grundsteuer unter Berücksichtigung eines gutachterlich niedrigeren Wertes darstellt, lasse sich aber schwer abschätzen. Und die Kosten trägt der Eigentümer.

„Ganz viele Gutachterausschüsse geben Hinweise zum Gebrauch ihrer Bodenrichtwerte“, erinnert der Steuerzahlerbund im Südwesten Deutschlands. „So werden häufig bei großen Grundstücken Abschläge empfohlen, die aber vom Landesgrundsteuergesetz ausdrücklich nicht vorgesehen sind.“ Wer sich unsicher ist, ob sein Grundsteuermessbescheid korrekt ist, sollte auf jeden Fall Einspruch einlegen. Die Frist beträgt vier Wochen.

Ein Mustereinspruch steht auf der Homepage des Steuerzahlerbundes Baden-Württemberg bereit . Mit dessen Hilfe können betroffene Steuerzahler im Ländle gegen ihren Grundsteuerwertbescheid vorgehen.

Grundsteuer um hunderte Prozent rauf - nicht nur in Baden-Württemberg

Aber nicht nur von Immobilienbesitzern aus Baden-Württemberg, wo schon ein Musterverfahren beim Finanzgericht anhängig ist, gingen in der Redaktion von FOCUS online Berichte über Grundsteuer-Exzesse ein, sondern auch aus anderen Bundesländern. Auch diese Menschen berichteten von Steigerungen von 200 Prozent oder gar 400 Prozent und mehr.

Diese Frauen und Männer wissen wenigstens, was auf sie zukommt. Sie informieren sich, tun sich zusammen, legen Einspruch ein, bereiten Klagen vor. Doch häufig vernimmt man in diesen Gesprächen auch: „Mein Nachbar will von dem Thema nichts hören.“ Oder: „Viele wissen gar nicht, was auf sie zukommt.“

Spätestens, wenn der Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt in den nächsten Wochen eintrudelt und sie die richtigen Schlüsse aus dem Grundsteuermessbetrag ziehen, tun sie es. Das Erwachen dürfte in vielen Fällen kein sehr angenehmes sein.

Grundsteuer in vielen Bundesländern verfassungswidrig?

Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält das Grundsteuermodell des Bundes und Baden-Württembergs sogar für verfassungswidrig.

Im Interview mit FOCUS online betonte er: „Beim Bundesmodell gibt es zwei Probleme: Es ist zu kompliziert und ihm gelingt keine gleichheitsgerechte Bewertung. Insbesondere die Bodenrichtwerte sind zu ungenau. Und trotzdem richtet sich die Bewertung beim Bundesmodell und in Baden-Württemberg nach diesen Werten.“

Schon jetzt klagen die Finanzämter, dass aufgrund der Einspruchsflut bei der Grundsteuer viel andere Arbeit liegen bleibt. Dabei ist das erst der Anfang. Denn wenn eines mit der Grundsteuerreform nicht gelungen ist, dann ist das eine gerechte Vereinfachung. Das System ist trotz aller Beteuerungen weiterhin kompliziert.

Dabei geht es den Immobilienbesitzern, die sich bei FOCUS online melden, gar nicht darum, keine Grundsteuer zu entrichten. Viele wären mit einer moderaten Erhöhung auch einverstanden. Doch eine überzogene Strafsteuer auf Immobilieneigentum wollen sie verständlicherweise nicht entrichten.

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Mit diesen Tricks umgehen Reiche die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mit diesen Tricks umgehen Reiche die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Schenkungen und Erbschaften können komplett von der Steuer befreit werden. Der Trend geht zu Familienstiftungen.

Berlin – In Deutschland ist die Steuer auf Einkommen viel höher, als Abgaben auf Vermögen. Laut einer Studie der Industrieländerorganisation OECD musste ein Single 2021 im Schnitt auf sein Gehalt 48,1 Prozent an Steuern und Sozialbeiträgen zahlen. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Steuersatz auf Erbschaften lag laut offizieller Statistik im selben Jahr bei gerade einmal 9,4 Prozent. „Wir haben eine sehr hohe Belastung von Arbeitseinkommen in Deutschland und gleichzeitig sehr niedrige Steuern auf Vermögen wie kaum ein anderes Industrieland“, sagt Julia Jirmann, Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik bei dem Netzwerk Steuergerechtigkeit der Frankfurter Rundschau.

Reiche und sehr wohlhabende Menschen können nämlich eine Fülle von Schlupflöchern ausnutzen, um keine Steuern an den Staat zu zahlen. Dieses Geld fehlt wiederum in der Infrastruktur, zum Beispiel im Straßenbau oder in Bürgerbüros. „Schenkungen und Erbschaften von Unternehmensvermögen werden bis zu 100 Prozent von der Steuer befreit“, sagt Jirmann. Bei einem Firmenübergang dürfe das Unternehmen dafür nicht verkauft werden. Und der gezahlte Lohn an die Angestellten müsse sieben Jahre konstant bleiben.

Erbschaftsteuer sparen: Reiche können sich „arm“ rechnen lassen

Menschen, die mehr als 26 Millionen an Unternehmensvermögen besitzen, könnten sogar einen Steuererlass beantragen. Bedingung: Sie müssen nachweisen, dass sie bedürftig sind. „Ein Erbe oder Beschenkter ist dann bedürftig, wenn er die Steuerschuld aus eigenen Mitteln nicht begleichen kann“, sagt die Steuerfachfrau. Allerdings können sich Reiche „arm“ rechnen lassen, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer gänzlich zu umgehen. Ein weiteres Schlupfloch im schlüpfrigen System.

Auch Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender bei der Axel Springer SE, soll sich 2020 so „arm“ gerechnet haben. „Friede Springer hat Döpfner Springer-Aktien in Höhe von einer Milliarde geschenkt. Theoretisch hätte Döpfner 50 Prozent Erbschaftsteuer zahlen müssen, weil beide nicht miteinander verwandt sind“, sagt Jirmann. Grundsätzlich hätte Döpfner das also eine halbe Milliarde Euro gekostet. Doch er profitiere von einem weiteren Abschlag auf Unternehmensvermögen. Dadurch wären nur noch 30 Prozent, also 300 Millionen Euro, fällig gewesen. und hätte dadurch nur noch 30 Prozent, also 300 Millionen Euro, zahlen müssen.

Mit diesen Tricks umgehen Reiche die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mit diesen Tricks umgehen Reiche die Erbschaft- und Schenkungsteuer© Bereitgestellt von Merkur

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Schenkung: Döpfner zahlte höchstwahrscheinlich keine Steuern

„Ungefähr für diesen Betrag hatte Mathias Döpfner kurz vor der Schenkung weitere Aktien am Axel Springer Konzern gekauft. Als es zur Schenkung kam, hatte er wahrscheinlich kein verfügbares Vermögen mehr. Döpfner musste mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine oder kaum Steuer auf die Schenkung zahlen“, sagt Jirmann. Und Döpfner selbst? Dessen Sprecher teilte dem Manager-Magazin mit, dass die Schenkung „selbstverständlich nach den Regelungen des geltenden Steuerrechts ordnungsgemäß versteuert“ werde. Um Steuervermeidung sei es nicht gegangen.

Mit diesen Tricks umgehen Reiche die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mit diesen Tricks umgehen Reiche die Erbschaft- und Schenkungsteuer© Bereitgestellt von Merkur

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Auch das ist nur ein Trick von vielen. Mit privaten Familienstiftungen lassen sich ebenfalls Abgaben in Millionenhöhe sparen. Das funktioniert mit mindestens einer Stiftung. „Eine gründe ich neu, die ist leer, also ohne verfügbares Vermögen und damit bedürftig. Auf diese Stiftung übertrage ich das steuerlich begünstigte Unternehmensvermögen. Die Steuer kann dann erlassen werden“, erklärt Jirmann.

Minderjährige sind in der Regel bedürftig

In der Regel habe die neu gegründete Stiftung nämlich keinerlei Vermögen und sei daher bedürftig. Ansonsten kann Geld auch an ein minderjähriges Kind übertragen werden. Kinder in diesem Alter sind oftmals ebenfalls mittellos. Bei der Übertragung an eine gemeinnützige Stiftung könnten ebenfalls Schenkung- und Erbschaftsteuern vermieden werden. Ein Beispiel hierfür sei der Fall Patagonia gewesen. „Philanthropie bedeutet dann, dass man selbst entscheiden will, wem man Gutes tut“, sagt Jirmann.

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Steuerklassen 3 und 5 abschaffen? Das sagt das Finanzministerium

Gerechteres Steuersystem

Steuerklassen 3 und 5 abschaffen? Das sagt das Finanzministerium

Steuerklassen 3 und 5 abschaffen? Das sagt das Finanzministerium

Steuerklassen 3 und 5 abschaffen? Das sagt das Finanzministerium© T - Online

Um Altersarmut von Frauen vorzubeugen, will die Familienministerin das Steuersystem reformieren. Wir haben beim zuständigen Ministerium nachgefragt.

Pünktlich zum Equal Pay Day, dem Aktionstag für Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, hat die grüne Familienministerin Lisa Paus einen Fünf-Punkte-Plan gegen Altersarmut bei Frauen vorgelegt. Einer davon: die Reform der Steuerklassen 3 und 5.

Ein geschlechtergerechtes Steuersystem brauche eine Neugestaltung dieser Steuerklassen, sagte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Denn dadurch wird die Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilt." Das stärke die ökonomische Gleichstellung und soziale Sicherung von Frauen.

Tatsächlich ist die Idee, die Steuerklassen 3 und 5 auf diese Weise abzuschaffen, weder neu noch innerhalb der Ampel umstritten. Das Vorhaben ist vielmehr bereits gemeinsames Ziel, verankert im Koalitionsvertrag.

"Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft", heißt es dort. Doch wann ist es so weit? t-online hat beim federführenden Ministerium nachgefragt.

Steuerklassen 3 und 5 abschaffen: Gesetzesänderung in Arbeit

"Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit das dazu erforderliche Gesetzesänderungspaket", sagte eine Sprecherin t-online. "Die Details der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung werden aktuell mit den verschiedenen fachlich betroffenen Gremien von Bund und Ländern abgestimmt." Ein genauer Zeitplan könne noch nicht mitgeteilt werden.

Sicher sei jedoch, dass zunächst verschiedene IT-Verfahren von Bund und Ländern geändert werden müssten, bevor die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 wegfallen kann. "So müssen zum Beispiel neue Datenbanken und Schnittstellen geschaffen und bestehende Daten, die bereits elektronisch an die Finanzverwaltung vom Arbeitgeber übermittelt werden, in das Verfahren mit einbezogen werden", so die Sprecherin weiter. Zudem sei ausreichend Zeit nötig, um auch die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorab über die Änderungen zu informieren.

Steuerklassen 3 und 5 abschaffen? Das sagt das Finanzministerium

Steuerklassen 3 und 5 abschaffen? Das sagt das Finanzministerium© T - Online

Was bringt die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?

Die Reform soll dazu führen, dass die Steuerlast von Paaren fairer verteilt wird. Denn durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde jeder Partner nur noch den Lohnsteueranteil zahlen, den er auch am gemeinsamen Einkommen trägt. Für den Besserverdienenden – meist den Mann – würde die monatliche Lohnsteuerbelastung steigen und für den Geringerverdienenden sinken. Dieser hätte zudem noch einen weiteren Vorteil: Weil ihm – beziehungsweise in der Realität meist ihr – Monat für Monat mehr Netto vom Brutto bleibt, steigen davon abhängige Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld.

Damit der Wegfall der Steuerklassenkombination 3/5 tatsächlich dazu führt, mehr Frauen überhaupt oder zu mehr Erwerbsarbeit zu ermutigen, müsste es ihnen allerdings wichtig sein, bereits im Laufe des Jahres weniger Lohnsteuer zu zahlen. Unterm Strich bleibt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Gesamtsteuerlast nämlich gleich – nur die Aufteilung zwischen den Partnern würde sich verschieben.

Wird auch das Ehegattensplitting abgeschafft?

Ökonomen fordern daher zusätzlich eine Reform des Ehegattensplittings, also die Möglichkeit, sich als Ehe- oder Lebenspartner mit unterschiedlich hohen Einkommen einen Steuervorteil zu sichern. Dieser Vorteil ist umso größer, je höher der Einkommensunterschied ist. "Das Ehegattensplitting steht der Erwerbsbeteiligung von Zweitverdienern entgegen", sagt die Makroökonomin Nicola Fuchs-Schündeln von der Goethe-Universität Frankfurt.

Ähnlich sieht es auch Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). In einer aktuellen Studie hat sie gezeigt, dass eine durchschnittliche 35-jährige Frau bis zu neun Stunden Sorgearbeit pro Tag leiste, während Männer dieser Altersklasse nur auf ein Drittel davon kommen. Diese ungleiche Aufteilung der Arbeit zu Hause, einhergehend mit einer höheren Teilzeitquote bei Frauen, werde auch durch subventionierte Minijobs in Kombination mit dem Ehegattensplitting gefördert, so Wrohlich.

Für eine Reform des Ehegattensplittings stehen die Zeichen allerdings schlecht. So heißt es aus dem Finanzministerium: "Nach dem Koalitionsvertrag sind in dieser Legislaturperiode keine Änderungen beim sogenannten Ehegattensplitting vorgesehen." Die Sprecherin verweist zudem auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, nach denen diese Art der Steuervergünstigung für Ehegatten nicht beliebig verändert werden könne.

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Grunderwerbsteuer: CDU schlägt noch stärkere Entlastung vor

In der Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer in Thüringen will die CDU-Landtagfraktion Familien noch stärker entlasten als bisher angedacht. Nicht nur, dass die CDU an ihrem Vorschlag festhalte, den entsprechenden Steuersatz für alle von 6,5 Prozent auf 5 Prozent zu senken, sagte der Vorsitzende der Fraktion, Mario Voigt, am Mittwoch in Erfurt. Zusätzlich sollten Familien beim Ersterwerb einer Immobilie bis zu 25.000 Euro der von ihnen gezahlte Grunderwerbsteuer zurückerstattet bekommen können. Es sei wichtig, Familien gerade angesichts der massiven Inflation zu unterstützen, sagte Voigt. «Die Familien sind momentan massiv unter Druck.»

Blick auf ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt.

Blick auf ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt.© Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Die hohe Grunderwerbsteuer in Thüringen ist seit Jahren ein Streitthema. Sie wurde durch einen Landtagsbeschluss mit Beginn des Jahres 2017 von damals 5 auf jetzt 6,5 Prozent erhöht. Der Grunderwerbsteuersatz in Thüringen gehört damit zu den höchsten bundesweit.

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Grundsteuer: Eine Reform wird zur Lachnummer

Zehn Wochen nach der Frist fehlen immer noch 400.000 Grundsteuererklärungen in Hessen.

Zehn Wochen nach der Frist fehlen immer noch 400.000 Grundsteuererklärungen in Hessen.© Lucas Bäuml

Die längst überfällige, erst vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der Grundsteuer droht zur Lachnummer zu werden. Gut zehn Wochen nach Ablauf der bereits einmal um drei Mo­nate verlängerten Frist fehlen allein in Hessen noch immer rund 400.000 von den Finanzbehörden eingeforderte Grundsteuererklärungen. Fast je­der achte Grundeigentümer hat den Finanzbehörden die Daten und Informationen, die zur Neubewertung seines Besitzes erforderlich sind, immer noch nicht mitgeteilt.

Für eine derartige Ignoranz gegenüber gesetzlichen Vorgaben gibt es im Wesentlichen drei Erklärungen oder Ausreden: Dummheit, Faulheit oder Frechheit. Wer sich außerstande sah, die in den meisten Fällen nicht allzu anspruchsvolle Grundsteuererklärung selbst – über das Steuerportal Elster oder auf Papier – abzugeben, hätte einen Steuerberater damit beauftragen können. Und wer meint, zu wenig Zeit für die Erledigung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe zu haben, sei daran erinnert, dass das Bundesverfassungsgericht die Debatte über die Steuerreform bereits vor fünf Jahren angestoßen hat.

Augen, Ohren und Mund zu

Dann gibt es natürlich noch jene, die meinen, die Reform einfach aussitzen zu können. Augen, Ohren und Mund zu; ganz nach dem Motto: Sollen „die da oben“ doch einmal sehen, wie sie an ihr Geld kommen. Wer so denkt, könnte allerdings ein böses Erwachen erleben. Möglich sind Säumniszuschläge, die die Zahlenden natürlich nicht von der Pflicht zur Grundsteuererklärung befreien.

Dass die Finanzämter darüber hinaus drakonische Zwangsgelder verhängen, darf bezweifelt werden. Al­lerdings können die Behörden den Grundsteuerwert im Zweifelsfall selbst schätzen, statt ihn aus der Erklärung zu berechnen, und so etwas geht er­fahrungsgemäß nicht zugunsten des Steuerzahlers aus. Recht so. Wenn der Staat Fristen setzt, muss er dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.

Zumal er sich mit der Verschiebung des Abgabetermins bis zum 31. Januar und der seither waltenden Kulanz fast im Übermaß großzügig gezeigt hat. Dabei ist die geplante neue Grundsteuer ihrem Wesen nach richtig, weil grundsätzlich besser als die geltende Regelung.

Bisher mussten die Fi­nanzämter die Grundstückswerte feststellen, wie sie sich theoretisch am 1. Ja­nuar 1964 dargestellt hätten. Das entspricht in zahllosen Fällen nicht einmal annähernd der tatsächlichen Wertentwicklung. Wenn die Grundsteuer nun in begehrten Lagen und Innenstädten steigt und andernorts sinkt, ist das nicht nur folgerichtig, sondern auch gerecht.

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Grundsteuer: Eine Reform wird zur Lachnummer

Zehn Wochen nach der Frist fehlen immer noch 400.000 Grundsteuererklärungen in Hessen.

Zehn Wochen nach der Frist fehlen immer noch 400.000 Grundsteuererklärungen in Hessen.© Lucas Bäuml

Die längst überfällige, erst vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der Grundsteuer droht zur Lachnummer zu werden. Gut zehn Wochen nach Ablauf der bereits einmal um drei Mo­nate verlängerten Frist fehlen allein in Hessen noch immer rund 400.000 von den Finanzbehörden eingeforderte Grundsteuererklärungen. Fast je­der achte Grundeigentümer hat den Finanzbehörden die Daten und Informationen, die zur Neubewertung seines Besitzes erforderlich sind, immer noch nicht mitgeteilt.

Für eine derartige Ignoranz gegenüber gesetzlichen Vorgaben gibt es im Wesentlichen drei Erklärungen oder Ausreden: Dummheit, Faulheit oder Frechheit. Wer sich außerstande sah, die in den meisten Fällen nicht allzu anspruchsvolle Grundsteuererklärung selbst – über das Steuerportal Elster oder auf Papier – abzugeben, hätte einen Steuerberater damit beauftragen können. Und wer meint, zu wenig Zeit für die Erledigung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe zu haben, sei daran erinnert, dass das Bundesverfassungsgericht die Debatte über die Steuerreform bereits vor fünf Jahren angestoßen hat.

Augen, Ohren und Mund zu

Dann gibt es natürlich noch jene, die meinen, die Reform einfach aussitzen zu können. Augen, Ohren und Mund zu; ganz nach dem Motto: Sollen „die da oben“ doch einmal sehen, wie sie an ihr Geld kommen. Wer so denkt, könnte allerdings ein böses Erwachen erleben. Möglich sind Säumniszuschläge, die die Zahlenden natürlich nicht von der Pflicht zur Grundsteuererklärung befreien.

Dass die Finanzämter darüber hinaus drakonische Zwangsgelder verhängen, darf bezweifelt werden. Al­lerdings können die Behörden den Grundsteuerwert im Zweifelsfall selbst schätzen, statt ihn aus der Erklärung zu berechnen, und so etwas geht er­fahrungsgemäß nicht zugunsten des Steuerzahlers aus. Recht so. Wenn der Staat Fristen setzt, muss er dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.

Zumal er sich mit der Verschiebung des Abgabetermins bis zum 31. Januar und der seither waltenden Kulanz fast im Übermaß großzügig gezeigt hat. Dabei ist die geplante neue Grundsteuer ihrem Wesen nach richtig, weil grundsätzlich besser als die geltende Regelung.

Bisher mussten die Fi­nanzämter die Grundstückswerte feststellen, wie sie sich theoretisch am 1. Ja­nuar 1964 dargestellt hätten. Das entspricht in zahllosen Fällen nicht einmal annähernd der tatsächlichen Wertentwicklung. Wenn die Grundsteuer nun in begehrten Lagen und Innenstädten steigt und andernorts sinkt, ist das nicht nur folgerichtig, sondern auch gerecht.