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Sonderkündigung  

So kommen Sie aus langfristigen Verträgen heraus

Unter bestimmten Umständen haben Kunden das Recht, den Vertrag mit ihrem Anbieter fristlos zu kündigen. Gilt das auch, wenn Fitnessstudios in der Pandemie geschlossen sind?

Langfristige Verträge können Sie normalerweise nur kündigen, wenn Sie die ordentlichen Kündigungsfristen beachten. Es gibt aber Umstände, die es unzumutbar machen, den Vertrag so lange weiterlaufen zu lassen.

Ist das der Fall, greift das Sonderkündigungsrecht. Erfahren Sie hier, wann Sie davon Gebrauch machen dürfen und worauf Sie achten sollten.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Vertrag zu beenden, ohne die ordentlichen Kündigungsfristen beachten zu müssen. Dafür muss entweder ein besonderes Ereignis vorliegen oder der Vertrag einseitig geändert worden sein.

  • Besonderes Ereignis: Das kann zum Beispiel ein Umzug sein, der Ihrem bisherigen Vertrag über den Internetanschluss die Grundlage entzieht, oder schwere Erkrankungen und Unfälle, die Sie sportuntauglich machen. Dann können Sie Ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio vorzeitig beenden.
  • Einseitige Änderung: Darunter fallen etwa eine Erhöhung der Preise, der Miete oder der Prämien von Versicherungen. Auch die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zählt dazu.

Sonderkündigungsrecht bei Strom- und Gasverträgen

Ein Recht auf Sonderkündigung haben Sie immer dann, wenn ein Energieversorger die Preise erhöht. Das dürfte zum Beispiel mit der Einführung des CO2-Preises 2021 der Fall gewesen sein, wenn Ihr Anbieter die Kosten an Sie weitergereicht hat.

Gerade Strom- und Gasanbieter werben damit, den Wechsel für Sie zu übernehmen. Worauf Sie bei Sonderkündigungen allerdings achten sollten, lesen Sie im letzten Abschnitt.

Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen

Erhöht eine Versicherung die Beiträge oder ändert den Selbstbehalt, ohne Ihnen dafür mehr Leistung zu bieten, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Auch wenn die Versicherung die Leistungen kürzt, dürfen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.

Das gilt auch, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder einführt. Lesen Sie hier, welche Krankenkassen 2021 die Zusatzbeiträge erhöht haben.

Privat versicherte Angestellte können ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dafür dürfen Sie aber nicht älter als 55 Jahre sein.

Sonderkündigungsrecht bei Fitnessstudioverträgen

Viele hätten es gerne, aber ein Umzug räumt Ihnen noch kein Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio ein. Zieht hingegen das Fitnessstudio um und verlängert sich dadurch Ihr Weg dorthin, dürfen Sie vorzeitig kündigen.

Gleiches gilt, wenn Sie keinen Sport mehr machen dürfen, etwa wegen eines Unfalls oder einer ernsthaften Erkrankung. Allerdings muss Ihnen ein Arzt diese Sportuntauglichkeit attestieren. Auch eine Schwangerschaft kann Grund für ein Sonderkündigungsrecht sein.

Sonderkündigungsrecht bei Mietverträgen

Verlangt Ihr Vermieter mehr Geld – etwa nach einer Modernisierung, haben Sie zwei Monate, um zu überlegen, ob Sie trotzdem in der Wohnung bleiben wollen. Ist das nicht der Fall, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die angekündigte höhere Miete müssen Sie bis zum Auszug dann nicht zahlen.

Möchten Sie Ihre Wohnung untervermieten, bekommen dafür aber nicht die Zustimmung Ihres Vermieters, dürfen Sie ebenfalls außerordentlich kündigen. Vorausgesetzt der Vermieter hat keinen ausreichenden Grund für die Ablehnung.

Auch Modernisierungsmaßnahmen geben Ihnen das Recht, Ihren Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Im Todesfall des Mieters haben die Erben ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – innerhalb eines Monats nach dem Tod und mit einer Frist von drei Monaten.

Sonderkündigungsrecht bei Telekommunikationsverträgen

Erhöht Ihr Anbieter die Preise, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Gleiches gilt, wenn Sie umziehen und Ihr bisheriger Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht anbietet.

Sie können dann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende den Vertrag vorzeitig beenden, bei Preiserhöhungen auch kurzfristiger.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht nicht?

Das Versprechen klingt bequem und praktisch: "Wir übernehmen Ihre Kündigung." Mit diesem Angebot werben viele Energieversorger, um potenziellen Neukunden den Wechsel zu ihnen so leicht wie möglich zu machen.

Doch der Service gilt nicht uneingeschränkt: Sonderkündigungen sind tendenziell ausgenommen. Klar erkennbar ist das aber nur bei den wenigsten Anbietern.

"Bei einer Sonderkündigung ist der angepriesene Wechselservice nicht immer ein Rundum-Sorglos-Paket", sagte Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), t-online.

Oft vertrauten Kunden auf das Angebot, blieben dann aber entweder in ihrem teureren Altvertrag hängen, den sie eigentlich hatten kündigen wollen, oder müssten Strom oder Gas erst eine Zeit lang aus der im Schnitt teureren Grundversorgung beziehen, bevor der Wechsel vollzogen ist.

"Die Energieversorger werben mit ihrem Wechselservice, weisen aber nicht darauf hin, dass er bei Sonderkündigungen nicht in jedem Fall greift", so Lund. Nur in drei von 15 Fällen sei auf den Webseiten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen transparent gemacht worden, dass die Übernahme von Sonderkündigungen tendenziell abgelehnt werde. Das geht aus einer Untersuchung der Verbraucherzentralen hervor, die t-online exklusiv vorliegt.

Anspruch auf Schadenersatz praktisch kaum durchsetzbar

"Der vzbv fordert verbindliche und transparente Unternehmensinformationen. Verbrauchern dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn sie das Angebot eines Lieferantenwechselservice von Energieversorgern nutzen", sagte Thomas Engelke, vzbv-Teamleiter Energie und Bauen.

Auch sei für die Kunden nicht ersichtlich, wer genau verantwortlich ist, wenn der Wechsel scheitert oder sich verzögert. Den Anspruch auf Schadenersatz, den Verbraucher eigentlich laut Energiewirtschaftsgesetz haben, wenn ein Wechsel länger als drei Wochen dauert, können sie in der Praxis dann nur schwer geltend machen.

Bundesnetzagentur prüft Überarbeitung Ihres Servicehefts

Dass der Wechselservice bei Sonderkündigungen in der Regel nicht greift, liegt aus Sicht der Energieversorger vor allem daran, dass diese mehr Arbeit in kürzerer Zeit verursachen und die Drei-Wochen-Frist dadurch schwieriger einzuhalten ist.

Der Bundesnetzagentur ist dieser "erhöhte Abwicklungsaufwand" bekannt, die Fristen seien jedoch gesetzlich oder vertraglich geregelt, so dass die Behörde darauf keinen Einfluss habe. Man wolle jedoch prüfen, ob man die Fallstricke bei Sonderkündigungen in das Serviceheft "Wechsel des Strom- und Gaslieferanten" aufnehme, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur t-online.

"Wenn sich Kunden unsicher sind, ob ihr Neulieferant die Kündigung rechtzeitig für sie übernehmen wird, sollten sie die Kündigung selbst aussprechen", so der Sprecher weiter. "Sie stellen damit sicher, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt." Da die Abwicklung der Kündigung Zeit brauche, sei außerdem zu empfehlen, möglichst frühzeitig zu kündigen und einen neuen Lieferanten zu beauftragen.

 

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Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) haben den Bürgern bei den Anstrengungen für mehr Klimaschutz Entlastungen versprochen. „Wir müssen sehr genau darauf achten, dass bei der Umsetzung unserer Klimaziele keine sozialen Schieflagen entstehen“, sagte Altmaier der Deutschen Presse-Agentur. „In der Stadt ist zum Beispiel die Nutzung des ÖPNV wesentlich leichter möglich als in ländlichen Regionen, wo viele Menschen auf ihr Auto angewiesen sind. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner sowie Pendler sind deshalb auf einen sozialen Ausgleich angewiesen. Es geht nicht um weniger Klimaschutz, sondern um mehr Klimaschutz verbunden mit mehr sozialem Ausgleich. Die Abschaffung der EEG-Umlage kann dabei ein erster Schritt sein.“

SPD-Kanzlerkandidat Scholz sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Unsere Lösung einer sozialen Klimapolitik setzt beim Strompreis an: Der Strompreis muss sinken, denn es soll ja attraktiv sein, auf sauberen Strom umzusteigen. Wir wollen, dass die Umlage für Erneuerbare Energien nicht mehr wie heute den Strompreis verteuert. Eine Familie spart dann über 300 Euro im Jahr.“

„Es geht um enorme Beträge, die wir aber stemmen können“

Die milliardenschwere EEG-Umlage finanziert die Förderung von Ökostrom-Anlagen in Deutschland. Sie ist neben anderen Abgaben, Produktionskosten und Netzentgelten ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung. Damit die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht drastisch steigt, hatte die Bundesregierung sie für 2021 und 2022 mit milliardenschweren Steuergeldern aus dem Haushalt stabilisiert. Dadurch fallen in diesem Jahr 6,5 Cent und im nächsten Jahr 6 Cent pro Kilowattstunde an.

„Es geht um enorme Beträge, die wir aber stemmen können“, sagte Altmaier. Schon jetzt koste der Ausbau erneuerbarer Energien jedes Jahr einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag, weitere Kosten kämen dazu. „Das können wir, so wie in der Vergangenheit auch, schaffen, ohne dass der individuelle oder gesellschaftliche Wohlstand wesentlich eingeschränkt werden“, versprach Altmaier. In den vergangenen 50 Jahren sei es immer wieder gelungen, höhere Belastungen durch steigende Löhne und Einkommen auszugleichen. „Mit anderen Worten: Wenn die Wirtschaft kräftig wächst, kann sie auch die Kosten von mehr Klimaschutz besser wegstecken.“

In ihren Wahlprogrammen versprechen alle großen Parteien, die EEG-Umlage abzuschaffen oder zu senken. Nur: die Lage des Bundeshaushalts ist wegen der Corona-Krise angespannt. Reichen die CO2-Einnahmen zur Gegenfinanzierung aus? Bei der EEG-Umlage geht es um rund 25 Milliarden Euro – pro Jahr.

Nach Berechnungen des Verbraucherportals Verivox zahlt ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4000 Kilowattstunden derzeit im Schnitt pro Jahr 1208 Euro für Strom. Davon entfallen 260 Euro auf die EEG-Umlage. Zusammen zahlten die privaten Haushalte in Deutschland über die EEG-Umlage rund 8,1 Milliarden Euro für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Ein Wegfall der Umlage würde Haushalte entlasten, könnte die CO2-Mehrkosten aber nicht kompensieren. Der CO2-Preis steigt bis 2025 schrittweise an, entsprechend teuer werden Tanken und Heizen. Nach Verivox-Berechnungen müsste 2025 eine „Klimaprämie“ von mindestens 58 Euro pro Person ausgeschüttet werden, um die jährlichen Mehrkosten auszugleichen. „Nach der Bundestagswahl sollten die Parteien die versprochene Entlastung bei den Strompreisen dann auch zügig umsetzen“, sagte Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.

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Änderungen für Verbraucher  

Krankenschein, Schnelltests, Winterreifen – das ist neu im Oktober

Schluss mit kostenlosen Schnelltests, mehr Optionen bei Flugreisen, höhere Kosten für Gaskunden: Auch im Oktober warten wieder einige Neuerungen auf Verbraucher. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Neuer Monat, neue Regeln: Während sich Geimpfte auf Erleichterungen freuen können, geht es vielen anderen im Oktober ans Portemonnaie. Außerdem wartet schon die nächste Impfaktion, das Gesundheitswesen macht einen Schritt in Richtung Digitalisierung und für Autofahrer steht ein bedeutsamer Termin an. Alles Wichtige im Überblick.

Ende der kostenlosen Corona-Tests

Ab dem 11. Oktober soll es keine kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger mehr geben. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist und daher einen negativen Test benötigt, um bestimmte Einrichtungen nutzen zu können, muss den Test dann selbst bezahlen.

Ausnahmen soll es für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren geben. Noch bis Ende November sollen ihnen Gratis-Tests zur Verfügung stehen. Generell möglich bleiben sollen kostenlose Tests zudem für alle, die sich nicht impfen lassen können – darunter Kinder unter zwölf Jahren, für die es bisher keinen zugelassenen Impfstoff gibt, sowie etwa auch Schwangere.

Reisen nach England werden einfacher

Die britische Regierung hat die Corona-Regeln für Geimpfte bei Reisen nach England gelockert. Vollständig Geimpfte müssen ab dem 4. Oktober keinen negativen Test mehr vorlegen, wenn sie in das Land einreisen. Zudem soll es ab Ende Oktober reichen, am zweiten Tag nach der Ankunft einen Antigen-Schnelltest zu machen. Bisher war ein PCR-Test notwendig.

Tui bietet zusätzliche Urlaubsflüge an

Mehr Optionen für Urlauber: Tuifly will nach der durchwachsenen Hauptsaison den Sommerflugplan verlängern und im Herbst die Kapazität an Maschinen erweitern. So soll es ab Oktober bis in den November hinein zusätzliche Verbindungen etwa in Richtung BalearenGriechenland oder Madeira geben.

Auch klassische Winterziele wie die Kanaren oder das ägyptische Hurghada will Tui verstärkt anfliegen. Weil rund ums Mittelmeer das Interesse der Urlauber ebenfalls wieder anzieht, sollen 16.000 Sitzplätze in den Fliegern extra angeboten werden.

Corona-Sonderregel läuft aus

Ab 1. Oktober muss in bestimmten Krankenhausstationen wieder eine Mindestanzahl an Pflegefachkräften arbeiten. Diese Vorgaben waren aufgrund der Pandemie bislang ausgesetzt. Die Rücknahme der Regel soll dazu führen, dass die Patienten auch abseits der Corona-Stationen wieder besser versorgt werden – etwa Frühgeborene und Kinder nach einer Herzoperation oder einer Krebsbehandlung.

Startschuss für Grippeimpfungen

Die Corona-Impfungen sind noch nicht durch, da steht schon die nächste Massenimpfung an: Oktober bis Mitte Dezember ist nach Angaben der Ständigen Impfkommission (Stiko) der beste Zeitraum, um sich gegen Grippeviren impfen zu lassen. Empfohlen wird die Impfung grundsätzlich für Menschen ab 60 Jahren; außerdem für Schwangere und Menschen mit chronischen Krankheiten.

Aber auch wer ein erhöhtes Risiko hat, sich im Beruf anzustecken, sollte sich laut Stiko impfen lassen. Das gilt etwa für medizinisches Personal und in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr. Darüber hinaus gilt die Impfempfehlung für Menschen, die Risikogruppen anstecken könnten, also zum Beispiel pflegende Angehörige.

Gas wird teurer

Wer sein Haus oder seine Wohnung mit Gas heizt, für den könnte es bald teurer werden. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox haben bereits mehrere Dutzend Gasanbieter für September und Oktober Preiserhöhungen angekündigt. Um durchschnittlich 12,6 Prozent sollen die Preise demnach steigen. Das wären für ein Einfamilienhaus Mehrkosten von 188 Euro im Jahr. Hintergrund sind die seit Monaten steigenden Großhandelspreise für Erdgas.

Neues Inkasso-Recht

Wer Post vom Inkassobüro bekommt, weil er Rechnungen nicht bezahlt hat, musste bisher mit hohen Kosten rechnen. Ab dem 1. Oktober ist das anders: Dann gilt ein neues Inkasso-Recht, das die Gebühren deckelt. Laut der Verbraucherzentrale NRW werden dadurch zum Beispiel bei einer Forderung von 500 Euro künftig in der Regel nur noch knapp 53 Euro an Inkassokosten fällig.

Krankschreibung wird digital

Es hat lange gedauert, doch jetzt digitalisiert sich das Gesundheitswesen. Schritt für Schritt verschwindet das Papier – ab dem 1. Oktober auch bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Ärzte sollen die AU dann nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln.

Patienten bekommen die Bescheinigung allerdings weiter auf Papier. Dieser Schritt soll erst ab dem 1. Juli 2022 digital werden. Als Vorteil der elektronischen Variante der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt, dass Krankenkasse und Arbeitgeber sie sicherer und schneller erhalten.

Auf Winterreifen wechseln

"Von O bis O" – so lautet der Merksatz für Autofahrer, wenn es darum geht, die richtigen Reifen aufzuziehen. Waren rund um Ostern die Sommerreifen dran, wird es im Laufe des Oktobers Zeit für Winterreifen.

Am besten kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin bei der Werkstatt, um Wartezeiten zu vermeiden, wenn es richtig kalt wird. Bedenken Sie außerdem mögliche Lieferengpässe, falls Sie Ihre Winterreifen neu bestellen müssen. Lesen Sie hier, wie viel Profil Winterreifen haben müssen.

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Krasser Plan: Lebensmittel in Deutschland sollen deutlich teurer werden

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, will die Lebensmittelpreise erhöhen - und erklärt auch wie.

Bei den Berechnungen der Statistikbehörde Eurostat ist herausgekommen, dass in Rumänien, wo die Lebensmittel zwar am günstigsten sind, die Menschen 26 Prozent ihres Einkommens für ihren Supermarkt-Einkauf aufbringen müssen - ein Spitzenwert.

Währenddessen sind es in Frankreich und Italien 13,1 und 14,2 Prozent. Der Durchschnitt liegt er bei 12,1 Prozent. In Deutschland liegen wir mit Lebensmittelausgaben von 10,8 Prozent (Stand 2020) knapp darunter. Doch das soll sich in Zukunft ändern.

"Keine Ramschpreise für Lebensmittel"

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, will gegen die "Ramschpreise" in deutschen Supermärkten künftig angehen. Der Grund sind die damit einhergehenden Verbesserungen für Bauern, für das Klima und für die Tierhaltung. Der Grünen-Politiker erklärt im Gespräch mit Bild:

"Ich will, dass wir in Deutschland unsere tollen Lebensmittel genauso wertschätzen wie unsere tollen Autos. Manchmal habe ich das Gefühl, ein gutes Motoröl ist uns wichtiger als ein gutes Salatöl.

Ich will mehr Wertschätzung für unsere Bäuerinnen und Bauern. Es darf keine Ramschpreise für Lebensmittel mehr geben, sie treiben Bauernhöfe in den Ruin, verhindern mehr Tierwohl, befördern das Artensterben und belasten das Klima. Das will ich ändern."

Bauern und Tierschutzvereine wie der Deutsche Tierschutzbund stellen sich hinter den Plan des neuen Ministers. Bejubelt wird er jedoch nicht von allen. Die Kritik kam auch aus den eigenen Reihen. Die Bundessprecherin der Grünen-Jugendorganisation twitterte kürzlich:

"Über höhere Lebensmittelpreise können wir dann reden, wenn 13,4 Millionen Menschen in Deutschland nicht mehr in Armut leben müssen????"

Die geplanten Maßnahmen

Wie das umgesetzt werden soll? Özdemir erklärt, es sei besser, wenige Tiere zu halten und dafür besser. Investitionen sollten dort erfolgen, wo die Haltungsbedingungen in den Ställen auch gut sind. Bei Tierquälerei sollen Strafen abschrecken.

Um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken, will der Minister außerdem Supermärkte zum Spenden verpflichten - und die Strafverfolgung bei "Containern" beenden: Das bedeutet, dass man Produkte, die man noch essen kann, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum jedoch gerade abgelaufen ist, aus den Containern vor den Supermärkten nehmen kann, ohne dafür bestraft zu werden - wie bisher der Fall.

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Umlagefähige Nebenkosten: So werden Betriebskosten erfolgreich umgelegt

Wer eine Wohnung mietet, zahlt neben der Miete einen Anteil an den Betriebskosten der Immobilie. Doch welche Nebenkosten sind umlagefähig und welche Kriterien muss eine korrekte Abrechnung erfüllen?

Streiten sich Mieter und Vermieter, geht es fast immer um die Nebenkostenabrechnung. In 17,4 Prozent aller vor Gericht gebrachten mietrechtlichen Klagen aus dem Jahr 2020 war der Streitpunkt die neben der Kaltmiete vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Häufiger stritten sich die Parteien nur über Verletzungen des Mietvertrags – dazu zählen Mängel an der Wohnung, Mietminderungen oder die Anwendung der Mietpreisbremse. Das meldet der Deutsche Mieterbund.

Betriebskostenverordnung regelt, welche Nebenkosten umlagefähig sind

Dabei wäre es eigentlich ganz einfach. Wenn Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben, dass zusätzlich zur Miete Nebenkosten zu zahlen sind, dürfen Vermieter die Kosten an ihre Mieter weiterreichen, die nach Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig sind. Das sind:

die GrundsteuerWasser- und Abwassergebühren, die Kosten für die Nutzung von Wasserzählern sowie den Betrieb einer hauseigenen Wasserversorgungs- oder Wasseraufbereitungsanlagedie Kosten für Heizung und Warmwasserbereitungdie Kosten für den Betrieb eines AufzugsStraßenreinigungs- und Müllabfuhrgebührendie Kosten für die Reinigung der Verkehrsflächen im Hausdie Ausgaben für die Gartenpflege sowie die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächendie Kosten für die Reinigung des SchornsteinsBeiträge zu Versicherungen für das Gebäude – namentlich „gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“. Umlagefähig sind auch die Kosten der Glas- und Haftpflichtversicherung sowie die Beiträge zu Versicherungen für den Betrieb eines Aufzugs oder gegen durch einen Öltank verursachte Schädendie Hausmeisterkostendie Ausgaben für den Betrieb der Antennenanlage, den Anschluss an das Kabelfernsehen sowie den Betrieb einer mit einem Breitbandnetz verbundenen  Verteilanlagedie Kosten für den Betrieb und Unterhalt von Waschmaschinen und -trocknern, die alle Mieter nutzen könnensonstige Betriebskosten, sofern diese ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sind.

Grundsätzlich muss es sich dabei wie bei allen anderen umlagefähigen Nebenkosten um regelmäßig anfallende und für den Betrieb des Gebäudes zwingend erforderliche Kosten handeln.

Nicht umlagefähig sind dagegen nach Paragraf 1 Absatz 2 der BetrKV die Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und Renovierung der Immobilie.

Eine Frage der Form – Diese Angaben muss die Nebenkostenabrechnung enthalten

Umlegen können Vermieter Betriebskosten nur, wenn ihre Nebenkostenabrechnung dem Mieter fristgerecht zugeht. Außerdem muss sie einige formelle Anforderungen erfüllen. So muss aus ihr erkennbar sein, für welchen Zeitraum und welche Wohnung sie an welchem Tag erstellt wurde. Sie muss Namen und Adresse des Vermieters oder des Verwalters enthalten, wenn dieser die Abrechnung erstellt hat.

Außerdem müssen die insgesamt entstandenen umlagefähigen Betriebskosten und die bereits geleisteten Vorauszahlungen sowie der Anteil aufgelistet sein, der auf den Mieter umgelegt wird. Der Schlüssel, nach dem der Vermieter die Nebenkosten verteilt, muss angegeben und nachvollziehbar sein.

Den Verteiler müssen Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben. Dabei können sie für verschiedene Arten von Betriebskosten unterschiedliche Verteilungsschlüssel festlegen. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, sind nach Paragraf 556a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Nebenkosten im Verhältnis der Wohnfläche der Wohnung zur gesamten Wohnfläche der Immobilie umzulegen.

Es sei denn, es handelt sich um eine vermietete Eigentumswohnung. Dann gilt seit Dezember 2020 der Verteilerschlüssel, den auch die Eigentümergemeinschaft nutzt.

Eine Ausnahme schreibt die Heizkostenverordnung zudem für Heizung und Warmwasser vor. Diese Kosten sind zwar nach dem Verbrauch zu erfassen.  In der Abrechnung muss sie der Vermieter zu wenigstens 50 Prozent verbrauchsbezogen umlegen. Er darf dies aber nur bis zu maximal 70 Prozent der angefallenen Kosten tun. Mindestens 30 Prozent der Kosten für Heizung und Warmwasser muss er nach dem Verhältnis der Wohnfläche der Wohnung zur gesamten Wohnfläche des Hauses umlegen.

Nebenkosten für Gewerbe müssen Vermieter getrennt abrechnen

Würde eine Umlage nach dem gleichen Verteilungsschlüssel zu einer Mehrbelastung für die Wohnungsmieter führen, müssen Vermieter von Immobilien, in denen es sowohl Wohnungen wie Restaurants und Ladengeschäfte gibt, die Betriebskosten für Gewerbe- und Wohnräume getrennt voneinander abrechnen.

Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 78/05). Immerhin verbrauchen beispielsweise eine Wäscherei oder ein Friseursalon mehr Wasser als eine alleinstehende Privatperson und müssen sich daher an den Abwassergebühren entsprechend stärker beteiligen.

Betriebskosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein

Sind einzelne Positionen in der Nebenkostenabrechnung unverhältnismäßig hoch, sind sie unter Umständen nicht umlagefähig. Denn Vermieter müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit befolgen. Was wirtschaftlich ist, lässt sich durch das Einholen von Vergleichsangeboten oder – so vorhanden – den Blick in den regionalen Betriebskostenspiegel feststellen.

Wenn Vermieter Nebenkosten abrechnen, die deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegen, müssen sie das begründen. Sonst brauchen Mieter Nebenkosten nur in Höhe des regionalen Betriebskostenspiegels zu zahlen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az. 18 C 46/17, 9.4.2018).

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Ärger mit dem Rundfunkbeitrag! Diese Strafe droht uns nun

Schlechte Nachrichten für all jene, die sich per Brief an die fälligen Rundfunkgebühren erinnern lassen. Jetzt könnte es wirklich teuer werden ...

Seien wir mal ehrlich: Eigentlich zahlt den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) wirklich niemand gerne. Zudem ist er für viele Menschen schlichtweg zu teuer. Auch eine Änderung könnte vergesslichen Bürger*innen jetzt teuer zu stehen kommen ...

Jetzt wirds teuer: neue Regel beim Rundfunkbeitrag

Statt den Rundfunkbeitrag (18,36 Euro im Monat oder 55,08 Euro alle drei Monate) per SEPA-Lastschriftverfahren abzudrücken, lassen sich rund 2,5 Millionen Deutsche quartalsweise per Brief inklusive Überweisungsschein an die fälligen Rundfunkgebühren erinnern. Doch damit ist nun Schluss! Künftig verzichtet der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" auf die schriftlichen Zahlungsaufforderungen alle drei Monate.

Wer also seinen Rundfunkbeitrag nicht automatisch vom Konto abbuchen lässt, sollte sich vor Strafgebühren hüten! Denn: Nur noch einmal im Jahr erhalten Mediennutzer*innen eine Zahlungsaufforderung per Post, in der die zu zahlenden Beiträge samt Fristen für die Zahlungen vermerkt sind.

Wer jedoch seinen Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht innerhalb von vier Wochen überwiesen hat, muss drauf zahlen. Fällig wird ein Versäumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des offenen Betrags, mindestens aber acht Euro.

Sollte weiter nicht gezahlt werden, folgen weitere Mahnungen und ein Festsetzungsbescheid. Bedeutet: noch mehr Kosten.

Ärger mit dem Rundfunkbeitrag: Erinnerungsbriefe nur noch einmal pro Jahr

Hintergrund dieser Umstellung: Durch den Verzicht der schriftlichen Zahlungsaufforderungen wolle man Papier und Kosten einsparen sowie die Verwaltung entlasten.

Aber wäre es nicht möglich, all jene Mediennutzer*innen, die alle drei Monate an ihre Rundfunkgebühren erinnert wurden, papiersparsam per E-Mail zu benachrichtigen? Leider nicht! Aus diesem Grund empfiehlt der Beitragsservice allen Mediennutzer*innen das SEPA-Lastschriftmandat zu nutzen: "Das Lastschriftverfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen."

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Steuerfrei das Gehalt aufbessern: So geht's

Viele Arbeitnehmer sind mit ihrer finanziellen Situation unzufrieden. Von einer Lohnerhöhung bleibt häufig nur weniger als die Hälfte übrig. Mit welchen Möglichkeiten können Unternehmen und Mitarbeiter profitieren?

Eine Gehaltserhöhung ist nicht immer die beste Lösung

Vor allem kleinere Gehaltserhöhungen rechnen sich in der Regel nicht. Das Problem: "Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter eine 100-Euro-Gehaltserhöhung bietet, dann muss der Arbeitgeber 120 Euro zahlen und beim Arbeitnehmer kommen nur 50 Euro an", erklärt Dennis Meurer von Investwerk gegenüber dem Portal cio.de. Die restlichen 70 Euro gingen an den Staat. Aus diesem Grund ist ein erhöhter Bruttolohn nicht unbedingt das Beste, was einem Mitarbeiter passieren kann.

So kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter unterstützen

Es gibt jedoch auch Alternativen, die sich für beide Seiten rechnen. Denn auf andere materielle oder immaterielle Leistungen fallen in der Regel keine oder nur wenige Steuern an. Hier sind der Phantasie von Unternehmen und Mitarbeitern nur wenige Grenzen gesetzt.

So können neben diverser Sachzuwendungen wie Dienstwagen, Gutscheinen oder Kommunikationsgeräte auch immaterielle Dienstleistungen wie Personalrabatte, Mitarbeiterdarlehen oder Fahrtkostenübernahmen ausgehandelt werden. Besonders beliebt sind Angebote in den Bereichen Gesundheit und Familie. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Krankenzusatzversicherungen, eine Unterstützung bei der Altersvorsorge oder Kindergartenzuschüsse.

Ein weiter Vorteil: Durch derartige Benefits kann die Mitarbeiterbindung des Unternehmens gesichert und die eigene Position im Wettbewerb um Fachkräfte gestärkt werden.

Google geht mit gutem Beispiel voran

Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist Google. Neben diversen finanziellen Anreizen stellt der Internetgigant seinen Mitarbeitern Ärzte, Fitnesscenter, Waschsalons, einen Autowaschservice, eine Bibliothek oder einen Masseur zur Verfügung. Für Familien wird auch eine Kindertagesstätte angeboten. Der außerordentliche Erfolg von Google zeigt, wie eine gute Zusammenarbeit von Mitarbeitern und Unternehmen funktionieren kann.

Es gibt jedoch auch Grenzen

So kann ein Unternehmen einem Mitarbeiter beispielsweise maximal 528 Euro pro Jahr in Form von Gutscheinen steuerfrei zukommen lassen. "Wir empfehlen, mit einem professionellen Dienstleister zusammenzuarbeiten", sagt Markus Baier, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei Ehrl Helmensdorfer Baier EHB in einem Beitrag von Edenred. So könnten mögliche Risiken von Nachzahlungen vermieden werden. Redaktion finanzen.net

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Enthüllt: So entsperrst du einen Einkaufswagen ohne Münze oder Chip!

Wie entsperrt man einen Einkaufswagen ohne Chip oder Münze? Ganz einfach: Mit einem Schlüssel! Den hat man immer dabei - und einfach ist es auch noch.

Einkaufswagen sind in der Regel mit Ketten aneinander gebunden. Um sie zu "entketten", muss man eine Münze oder einen Chip hineinstecken, um die Kette des eigenen Einkaufswagens zu lösen. Doch was, wenn man kein passendes Geldstück dabei hat? Oder seinen Chip verloren hat?

Dann hilft nur noch eins: Der Griff zum Schlüsselbund! Einfach einen Schlüssel mit rundem Kopf aus dem Bund lösen und in den Schlitz im Einkaufswagen stecken. Ein klarer Fall von Aha-Effekt! Warum sind wir nicht schon früher darauf gekommen?!

So einfach und gleichermaßen genial!

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„Tank nicht komplett leerfahren“: Tankstellen warnen vor Engpässen Anfang Juni

Die Tankstellenbranche stellt sich im Zuge der geplanten Entlastungen bei der Energiesteuer für Benzin und Diesel ab 1. Juni auf mögliche Engpässe an den Zapfsäulen ein. „Eine hohe Nachfrage der Autofahrer wird auf ein niedriges Angebot stoßen“, warnte der Vorsitzende des Bundesverbandes Freier Tankstellen, Duraid El Obeid, in der „Rheinischen Post“ (Freitag).
Tankstellen (Symbolbild)

© picture alliance/dpaTankstellen (Symbolbild)

Bei Aral hieß es den Angaben zufolge: „Wir sind vorbereitet, die Logistikketten sind robust aufgestellt, so dass auch kurzfristige Belieferungen von Tankstellen möglich sind.“ Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen rät, wegen drohender Engpässe am 1. Juni „sollte niemand seinen Tank davor fast komplett leerfahren“.

Anfang Juni bis Ende August soll Tanken billiger werden

Von Anfang Juni bis Ende August soll Tanken billiger werden durch eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das in der EU erlaubte Mindestmaß. Der Steuersatz für Benzin soll so um fast 30 Cent sinken, für Diesel um 14 Cent.

Dabei geht die Steuerbelastung sogar noch weiter zurück - denn auf den entfallenen Teil der Energiesteuer wird auch keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, liegt die steuerliche Entlastung insgesamt also bei 35,2 Cent pro Liter Benzin und 16,7 Euro pro Liter Diesel. Nach Zustimmung des Bundestags sollte am Freitag auch der Bundesrat über die Koalitionspläne abstimmen.

„Engpässe an den Stationen sind nicht komplett auszuschließen“

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Fuels und Energie, Christian Küchen, sagte der „Rheinischen Post“, die starke Senkung der Energiesteuern stelle die Tankstellenfirmen vor eine doppelte Herausforderung. Einerseits würden diese versuchen, ihre Bestände bis zum 1. Juni stark herunterzufahren, um so wenig hoch versteuerten Sprit wie möglich ab Juni billiger weiterverkaufen zu müssen. Andererseits sei damit zu rechnen, dass die Autofahrer ausgerechnet ab 1. Juni massenhaft an die Zapfsäulen fahren, um leere Tanks aufzufüllen. „Daher sind vorübergehende Engpässe an den Stationen nicht komplett auszuschließen“, sagte Küchen.

Die Energiesteuer auf Treibstoff wird den Angaben zufolge an den Raffinerien und Tanklagern erhoben und nicht an den Tankstellen selbst. Jeder Liter Diesel, den die Tankstellen sich vor dem 1. Juni liefern lassen, kostet sie also mehr als ab dem 1. Juni. Doch ab Juni sind dann insgesamt deutlich niedrigere Verkaufspreise zu erwarten, völlig unabhängig davon, was die Ware beim Einkauf gekostet hat.
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Stromnetzgebühren in Deutschland steigen 2023 stark an

Verbraucher in Deutschland müssen sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox auf zusätzliche Belastungen beim Strompreis einstellen. Die sogenannten Netznutzungsentgelte steigen im kommenden Jahr bundesweit um durchschnittlich 20,4 Prozent – so stark wie nie, wie Verivox nach Auswertung vorläufiger Daten für 67 Prozent aller Haushaltskunden mitteilte.

„Die Zinsangst in Amerika nimmt ab“, sagt Robert Halver. „Die Inflationsraten in Amerika müssen weiter kippen“, so der Kapitalmarktstratege. „Wenn die Zinsen nicht mehr durch die Notenbank weiter steigen, ist das eine Freude für den Aktienmarkt.“ Quelle: WELT / Dietmar Deffner

„Die Zinsangst in Amerika nimmt ab“, sagt Robert Halver. „Die Inflationsraten in Amerika müssen weiter kippen“, so der Kapitalmarktstratege. „Wenn die Zinsen nicht mehr durch die Notenbank weiter steigen, ist das eine Freude für den Aktienmarkt.“ Quelle: WELT / Dietmar Deffner© WELT / Dietmar Deffner

Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden liegen demnach die Netzkosten 2023 bundesweit voraussichtlich bei 367 Euro netto. Das entspreche einem Preisanstieg von 62 Euro pro Jahr.

Netzentgelte sind eine Art Porto für den Stromtransport. Sie setzen sich aus Kosten für die großen Übertragungsleitungen sowie für die örtlichen Verteilnetze zusammen. Der Anteil der Netzentgelte am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2022 im Schnitt nach Branchenangaben bei gut 20 Prozent, kann aber regional stark variieren.

Der Bund will im Zuge des dritten Entlastungspaketes in einem ersten Schritt mit einem Zuschuss von knapp 13 Milliarden Euro die Gebühren von Haushalten und Industrie für die Nutzung der großen Übertragungsnetze stabilisieren. Bei der Verivox-Erhebung geht es den Angaben zufolge um die Entgelte der örtlichen, kleineren Verteilnetze, die Haushalte prozentual stärker treffen als die Industrie.

Stromentgelt steigt in Mecklenburg-Vorpommern um 52 Prozent

Verbraucher würden regional unterschiedlich stark belastet, heißt es bei Verivox. Den stärksten Anstieg gebe es in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Plus von 52 Prozent. Das entspreche einer jährlichen Mehrbelastung von 208 Euro. In Brandenburg steigen die Stromnetzgebühren den Angaben zufolge um 48 Prozent (plus 182 Euro), in Berlin um 30 Prozent (plus 79 Euro). Am geringsten falle die Belastung in Bremen (plus 4 Prozent), Thüringen (9 Prozent) und Baden-Württemberg (10 Prozent) aus.

„Auch bei den Netzentgelten kommt die Energiekrise an. Durch die explodierenden Großmarktpreise sind auch die Kosten für Netzverluste beim Stromtransport deutlich gestiegen“, sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. „Zudem steigen die vorgelagerten Übertragungsnetzentgelte im kommenden Jahr an.“ Innerhalb der vergangenen 15 Jahre seien die Gebühren um insgesamt 68 Prozent gestiegen. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das weiter steigende Strompreise“, sagte Storck.

Eine dreiköpfige Familie zahlt nach Verivox-Berechnungen im Oktober für 4000 Kilowattstunden Strom 2153 Euro pro Jahr. Mit den steigenden Netzgebühren erhöhen sich die Kosten den Angaben zufolge im kommenden Jahr rein rechnerisch auf 2227 Euro. „Der Staat muss dringend die bereits angekündigte Strompreisbremse auf den Weg bringen, um Haushalte in der Energiekrise weiter zu entlasten.“

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