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Asyl
Zitat von Gast am 21. Dezember 2023, 06:27 UhrDie Europäer einigen sich auf ein strengeres Asylrecht und Olaf Scholz macht ein Versprechen, das sehr mutig ist. Von jetzt an sind die Asyl-Zahlen Kanzler-Zahlen.
Hier kommt das nächste Versprechen vom Bundeskanzler: Europa habe sich endlich auf ein neues Asylsystem geeinigt. „Damit begrenzen wir die irreguläre Migration und entlasten die Staaten, die besonders stark betroffen sind – auch Deutschland.“
Das Versprechen von Olaf Scholz ist – nun ja – wagemutig.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich Europa auf ein neues Asylverfahren geeinigt – die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament, also: Brüssel I, Brüssel II und Brüssel III. Genannt deshalb: Trilog. Ziel ist die Verringerung der irregulären Migration, die gerade etliche Regierungen in Europa umtreibt, beileibe nicht nur die deutsche.
Das Migrationsthema bringt gerade die politischen Verhältnisse zum Tanzen. Bei einem großen Nachbarn Deutschlands etwa. In Frankreich hat aktuell die linksliberale Partei von Präsident Emmanuel Macron gemeinsam mit den Rechtsradikalen von Marine Le Pen ein neues Migrationsrecht beschlossen. Wollte man das kommentieren, wie Vergleichbares gerne in Deutschland kommentiert wird, könnte man sagen: Ende der Brandmauer.
Bei den Grünen kämpfte Baerbock für die Reform, in Europa versuchte sie, diese zu verwässern
Zunächst einmal: Diese europäische Einigung ist wichtig, deshalb kommentiert sie auch der deutsche Kanzler persönlich. Und nicht nur die Außenministerin Annalena Baerbock, die dabei eine janusköpfige Rolle einnahm: Bei den Grünen kämpfte sie für die Reform, in Europa versuchte sie, dieselbe noch zu verwässern – und scheiterte an der Mehrheit der europäischen Staaten.
Baerbocks Janusköpfigkeit hat zu tun mit ihrer Doppelrolle. Als Außenministerin muss sie am Ende europafreundlich agieren, als grüne Spitzenpolitikerin muss sie aber ihre Partei bei der Stange halten. Beim neuen europäischen Asylrecht hat Baerbock das auf einem für sie turbulent verlaufenen kleinen Parteitag im Sommer geschafft. Deshalb gibt sie nun zu, sich mit bestimmten Menschenrechts-Standards nicht durchgesetzt zu haben: „Bei der pauschalen Ausnahme von Kindern und Familien aus dem Grenzverfahren konnten wir uns als Deutsche nicht durchsetzen.“ Sie setzt damit ein Signal an ihre grüne Partei: Seht ihr, ich habe gekämpft – wenn auch verloren.
Baerbock wie die Grünen müssen auch darauf achten, dass sie sich nicht allzu weit von jenen Asyl-NGOs (Nichtregierungsorganisationen) entfernen, die das grüne Umfeld bilden. Gegen eine europäische Asylrechtsverschärfung hat sich ein sehr breites, linkes Bündnis gebildet. Es reicht von Gewerkschaften über christliche Sozialorganisationen wie die Caritas bis hin zur Migranten-Lobby Pro Asyl.
„Offene Grenzen“ und „Willkommenskultur“ gehören zum rot-grünen Mantra seit Jahren
„Heute ist ein katastrophaler Tag für die Menschen, die vor Krieg und Gewalt fliehen“, ordnet ein Experte von Ärzte ohne Grenzen die Einigung ein. „Die Europäische Union setzt mit ihrer Asylreform auf Internierungslager, Zäune und Abschiebungen in unsichere Drittstaaten. Das ist ein Kompromiss auf Kosten der Menschenrechte.“
In diesem politischen Umfeld bewegt sich die Ampelregierung in der Asylpolitik. Die Koalition ist zu Zweidritteln links, „offene Grenzen“ und „Willkommenskultur“ gehören zum rot-grünen Mantra seit Jahren, bei den Grünen seit Jahrzehnten. Dass die Ampelregierung den Brüsseler Kompromiss, der tatsächlich eine Verschärfung ist, dennoch mitträgt, ist ohne den Druck, den die Kommunen und die Länder auf Berlin gemacht haben, nicht zu erklären. Hinzukommt die Furcht vor einer immer stärker werdenden AfD.
Deshalb brauchten alle Europäer diese Einigung – so gut wie alle fürchten die Europawahl im kommenden Juni. Das mag auch der Grund sein, weshalb der EVP-Vorsitzende Manfred Weber, ein prominenter CSU-Mann, den Kompromiss nun geradezu frenetisch feiert. Eine Denkzettelwahl im kommenden Sommer würde auch zulasten der Bürgerlichen in Europa gehen.
Die Wahrheit findet sich im gar nicht mal so Kleingedruckten
Rechnet man die Freude des Bundeskanzlers und die Sorgen der Asyl-Lobby zusammen, könnte man den Eindruck gewinnen, es handle sich beim Asyl-Kompromiss tatsächlich um eine Groß-Einigung. Das ist sie allerdings nicht, es ist der kleinste Nenner. Die Wahrheit findet sich im gar nicht mal so Kleingedruckten. Dort steht eine magische Zahl: 20.
Nur Asylbewerber aus Ländern, für die die Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, müssen in das beschleunigte Verfahren und in die dafür vorgesehenen Grenzlager. Und auch nur sie müssen mit schnelleren Abschiebungen rechnen. Und auch nur dann, wenn sich ein Staat findet, der die abgelehnten Asylbewerber auch auf- bzw. zurücknimmt.
Das ist das Kernproblem – auch bei dem aktuellen Brüsseler Kompromiss. Migrationsforscher wie Ruud Koopmanns, der in Berlin lehrt, weisen seit Monaten darauf hin.
Bei den Hauptherkunftsländern der Asylbewerber, Syrien an der Spitze, ist die sogenannte Schutzquote bei weitem höher als jene 20 Prozent, die sie in ein solches Verfahren bringen würde. So ist es auch bei den Migranten aus Afghanistan, dem Irak, dem Iran. Nur ein kleiner Kreis von Ländern ist von der Brüsseler Regelung überhaupt betroffen, etwa Georgien. Von dort kommen aber nur wenige Asylbewerber, allenfalls ein paar tausend.
Für die übergroße Mehrheit der Migranten ändert sich überhaupt nichts
Die Brüsseler Regelung ist ein Sonderfall, sie definiert eine Ausnahme von der Regel, dazu für eine nur kleine Gruppe. Für die übergroße Mehrheit der Migranten ändert sich durch die europäische Einigung überhaupt nichts – sie bleiben in den regulären Verfahren, können gegen Ablehnungsbescheide klagen und abgeschoben werden nur die wenigsten. Ob die beabsichtigte Abschreckung von Migranten, an den afrikanischen Küsten in die Schlepper-Boote zu steigen, funktioniert, steht in den Sternen.
Ein Grenzfall ist die Türkei – inzwischen Migranten-Herkunftsland Nummer zwei. Zuletzt hat Olaf Scholz mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bei dessen Staatsbesuch in Deutschland über eine Rücknahme türkischer Asylbewerber verhandelt. Ein greifbares Ergebnis gibt es noch nicht. In den vergangenen beiden Jahren hat sich die Zahl der türkischen Asylbewerber mehr als verdoppelt.
Das hat Gründe: Das schwere Erdbeben in der Türkei hat dort die wirtschaftliche Not noch einmal verstärkt – ohnehin ist die Inflation seit langem auf Rekordniveau. Nach dem sogenannten Putsch der Gülen-Bewegung gab es eine Verhaftungswelle in der Türkei. Rund Zweidrittel der Asylbewerber, die in diesem Jahr aus der Türkei nach Deutschland kamen, sind Kurden, denen Erdogan ohnehin das Leben schwer macht.
Und doch: Die Anerkennungsquote von Türken ist gering, die „Schutzquote“ liegt knapp unter 20 Prozent. Dennoch werden auch abgelehnte türkische Asylbewerber nur selten abgeschoben – was der Grund für Scholz war, mit Erdogan zu verhandeln.
Allenfalls zehn Prozent der Migranten erfüllen die Voraussetzungen für die verkürzten Verfahren
Zählt man die Länder zusammen, bei denen die Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, dann kommt man auf ernüchternde Zahlen – allenfalls zehn Prozent der Migranten erfüllen überhaupt die Voraussetzungen für die verkürzten Verfahren und die von Scholz angekündigten schnelleren Abschiebungen.
Das erklärt, weshalb fürs erste lediglich 30.000 Plätze in den Auffanglagern vorgesehen sind. Nach Europa werden Ende dieses Jahres aber mehr als eine Million Migranten gekommen sein – nicht eingerechnet die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die ohnehin erst einmal nicht in Asylverfahren müssen.
Die meisten Asylbewerber, die nach Europa kommen, zieht es nach Deutschland. Ende des Jahres ist mit einer Rekordzahl zu rechnen – rund 350.000 Asylbewerber, plus 130.000 Familienangehörige, die vom Auswärtigen Amt die Genehmigung für den Familiennachzug bekommen haben.
Eine Entlastung, die sich jetzt die Städte und Gemeinden in Deutschland von der Brüsseler Asyl-Einigung erhoffen, dürfte es kaum geben. Dafür sind die Migranten-Zahlen zu groß und ist die Asyl-Einigung zu klein. Für Scholz und die Seinen ist der EU-Kompromiss Entlastung und Hypothek zugleich:
Ein paar Tage kann der Kanzler die Brüsseler Asyl-Einigung feiern. Danach wird er an den Zahlen gemessen. Bleiben die hoch, dann hat Scholz jetzt noch ein Problem mehr. Allzu mutige Versprechen können zum Bumerang werden. Aber das kennt der Kanzler ja schon.
Die Europäer einigen sich auf ein strengeres Asylrecht und Olaf Scholz macht ein Versprechen, das sehr mutig ist. Von jetzt an sind die Asyl-Zahlen Kanzler-Zahlen.
Hier kommt das nächste Versprechen vom Bundeskanzler: Europa habe sich endlich auf ein neues Asylsystem geeinigt. „Damit begrenzen wir die irreguläre Migration und entlasten die Staaten, die besonders stark betroffen sind – auch Deutschland.“
Das Versprechen von Olaf Scholz ist – nun ja – wagemutig.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich Europa auf ein neues Asylverfahren geeinigt – die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament, also: Brüssel I, Brüssel II und Brüssel III. Genannt deshalb: Trilog. Ziel ist die Verringerung der irregulären Migration, die gerade etliche Regierungen in Europa umtreibt, beileibe nicht nur die deutsche.
Das Migrationsthema bringt gerade die politischen Verhältnisse zum Tanzen. Bei einem großen Nachbarn Deutschlands etwa. In Frankreich hat aktuell die linksliberale Partei von Präsident Emmanuel Macron gemeinsam mit den Rechtsradikalen von Marine Le Pen ein neues Migrationsrecht beschlossen. Wollte man das kommentieren, wie Vergleichbares gerne in Deutschland kommentiert wird, könnte man sagen: Ende der Brandmauer.
Bei den Grünen kämpfte Baerbock für die Reform, in Europa versuchte sie, diese zu verwässern
Zunächst einmal: Diese europäische Einigung ist wichtig, deshalb kommentiert sie auch der deutsche Kanzler persönlich. Und nicht nur die Außenministerin Annalena Baerbock, die dabei eine janusköpfige Rolle einnahm: Bei den Grünen kämpfte sie für die Reform, in Europa versuchte sie, dieselbe noch zu verwässern – und scheiterte an der Mehrheit der europäischen Staaten.
Baerbocks Janusköpfigkeit hat zu tun mit ihrer Doppelrolle. Als Außenministerin muss sie am Ende europafreundlich agieren, als grüne Spitzenpolitikerin muss sie aber ihre Partei bei der Stange halten. Beim neuen europäischen Asylrecht hat Baerbock das auf einem für sie turbulent verlaufenen kleinen Parteitag im Sommer geschafft. Deshalb gibt sie nun zu, sich mit bestimmten Menschenrechts-Standards nicht durchgesetzt zu haben: „Bei der pauschalen Ausnahme von Kindern und Familien aus dem Grenzverfahren konnten wir uns als Deutsche nicht durchsetzen.“ Sie setzt damit ein Signal an ihre grüne Partei: Seht ihr, ich habe gekämpft – wenn auch verloren.
Baerbock wie die Grünen müssen auch darauf achten, dass sie sich nicht allzu weit von jenen Asyl-NGOs (Nichtregierungsorganisationen) entfernen, die das grüne Umfeld bilden. Gegen eine europäische Asylrechtsverschärfung hat sich ein sehr breites, linkes Bündnis gebildet. Es reicht von Gewerkschaften über christliche Sozialorganisationen wie die Caritas bis hin zur Migranten-Lobby Pro Asyl.
„Offene Grenzen“ und „Willkommenskultur“ gehören zum rot-grünen Mantra seit Jahren
„Heute ist ein katastrophaler Tag für die Menschen, die vor Krieg und Gewalt fliehen“, ordnet ein Experte von Ärzte ohne Grenzen die Einigung ein. „Die Europäische Union setzt mit ihrer Asylreform auf Internierungslager, Zäune und Abschiebungen in unsichere Drittstaaten. Das ist ein Kompromiss auf Kosten der Menschenrechte.“
In diesem politischen Umfeld bewegt sich die Ampelregierung in der Asylpolitik. Die Koalition ist zu Zweidritteln links, „offene Grenzen“ und „Willkommenskultur“ gehören zum rot-grünen Mantra seit Jahren, bei den Grünen seit Jahrzehnten. Dass die Ampelregierung den Brüsseler Kompromiss, der tatsächlich eine Verschärfung ist, dennoch mitträgt, ist ohne den Druck, den die Kommunen und die Länder auf Berlin gemacht haben, nicht zu erklären. Hinzukommt die Furcht vor einer immer stärker werdenden AfD.
Deshalb brauchten alle Europäer diese Einigung – so gut wie alle fürchten die Europawahl im kommenden Juni. Das mag auch der Grund sein, weshalb der EVP-Vorsitzende Manfred Weber, ein prominenter CSU-Mann, den Kompromiss nun geradezu frenetisch feiert. Eine Denkzettelwahl im kommenden Sommer würde auch zulasten der Bürgerlichen in Europa gehen.
Die Wahrheit findet sich im gar nicht mal so Kleingedruckten
Rechnet man die Freude des Bundeskanzlers und die Sorgen der Asyl-Lobby zusammen, könnte man den Eindruck gewinnen, es handle sich beim Asyl-Kompromiss tatsächlich um eine Groß-Einigung. Das ist sie allerdings nicht, es ist der kleinste Nenner. Die Wahrheit findet sich im gar nicht mal so Kleingedruckten. Dort steht eine magische Zahl: 20.
Nur Asylbewerber aus Ländern, für die die Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, müssen in das beschleunigte Verfahren und in die dafür vorgesehenen Grenzlager. Und auch nur sie müssen mit schnelleren Abschiebungen rechnen. Und auch nur dann, wenn sich ein Staat findet, der die abgelehnten Asylbewerber auch auf- bzw. zurücknimmt.
Das ist das Kernproblem – auch bei dem aktuellen Brüsseler Kompromiss. Migrationsforscher wie Ruud Koopmanns, der in Berlin lehrt, weisen seit Monaten darauf hin.
Bei den Hauptherkunftsländern der Asylbewerber, Syrien an der Spitze, ist die sogenannte Schutzquote bei weitem höher als jene 20 Prozent, die sie in ein solches Verfahren bringen würde. So ist es auch bei den Migranten aus Afghanistan, dem Irak, dem Iran. Nur ein kleiner Kreis von Ländern ist von der Brüsseler Regelung überhaupt betroffen, etwa Georgien. Von dort kommen aber nur wenige Asylbewerber, allenfalls ein paar tausend.
Für die übergroße Mehrheit der Migranten ändert sich überhaupt nichts
Die Brüsseler Regelung ist ein Sonderfall, sie definiert eine Ausnahme von der Regel, dazu für eine nur kleine Gruppe. Für die übergroße Mehrheit der Migranten ändert sich durch die europäische Einigung überhaupt nichts – sie bleiben in den regulären Verfahren, können gegen Ablehnungsbescheide klagen und abgeschoben werden nur die wenigsten. Ob die beabsichtigte Abschreckung von Migranten, an den afrikanischen Küsten in die Schlepper-Boote zu steigen, funktioniert, steht in den Sternen.
Ein Grenzfall ist die Türkei – inzwischen Migranten-Herkunftsland Nummer zwei. Zuletzt hat Olaf Scholz mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bei dessen Staatsbesuch in Deutschland über eine Rücknahme türkischer Asylbewerber verhandelt. Ein greifbares Ergebnis gibt es noch nicht. In den vergangenen beiden Jahren hat sich die Zahl der türkischen Asylbewerber mehr als verdoppelt.
Das hat Gründe: Das schwere Erdbeben in der Türkei hat dort die wirtschaftliche Not noch einmal verstärkt – ohnehin ist die Inflation seit langem auf Rekordniveau. Nach dem sogenannten Putsch der Gülen-Bewegung gab es eine Verhaftungswelle in der Türkei. Rund Zweidrittel der Asylbewerber, die in diesem Jahr aus der Türkei nach Deutschland kamen, sind Kurden, denen Erdogan ohnehin das Leben schwer macht.
Und doch: Die Anerkennungsquote von Türken ist gering, die „Schutzquote“ liegt knapp unter 20 Prozent. Dennoch werden auch abgelehnte türkische Asylbewerber nur selten abgeschoben – was der Grund für Scholz war, mit Erdogan zu verhandeln.
Allenfalls zehn Prozent der Migranten erfüllen die Voraussetzungen für die verkürzten Verfahren
Zählt man die Länder zusammen, bei denen die Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, dann kommt man auf ernüchternde Zahlen – allenfalls zehn Prozent der Migranten erfüllen überhaupt die Voraussetzungen für die verkürzten Verfahren und die von Scholz angekündigten schnelleren Abschiebungen.
Das erklärt, weshalb fürs erste lediglich 30.000 Plätze in den Auffanglagern vorgesehen sind. Nach Europa werden Ende dieses Jahres aber mehr als eine Million Migranten gekommen sein – nicht eingerechnet die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die ohnehin erst einmal nicht in Asylverfahren müssen.
Die meisten Asylbewerber, die nach Europa kommen, zieht es nach Deutschland. Ende des Jahres ist mit einer Rekordzahl zu rechnen – rund 350.000 Asylbewerber, plus 130.000 Familienangehörige, die vom Auswärtigen Amt die Genehmigung für den Familiennachzug bekommen haben.
Eine Entlastung, die sich jetzt die Städte und Gemeinden in Deutschland von der Brüsseler Asyl-Einigung erhoffen, dürfte es kaum geben. Dafür sind die Migranten-Zahlen zu groß und ist die Asyl-Einigung zu klein. Für Scholz und die Seinen ist der EU-Kompromiss Entlastung und Hypothek zugleich:
Ein paar Tage kann der Kanzler die Brüsseler Asyl-Einigung feiern. Danach wird er an den Zahlen gemessen. Bleiben die hoch, dann hat Scholz jetzt noch ein Problem mehr. Allzu mutige Versprechen können zum Bumerang werden. Aber das kennt der Kanzler ja schon.
Zitat von Gast am 23. Januar 2024, 11:16 UhrFAQRückführungsgesetzWie Abschiebungen erleichtert werden sollen
Stand: 19.01.2024 14:13 Uhr
Der Bundestag hat das "Rückführungsverbesserungsgesetz" beschlossen, mit dem Abschiebungen vereinfacht werden sollen. Die Bundesregierung reagiert damit auf gestiegene Asylbewerberzahlen und Forderungen der Kommunen. Was genau sieht das Gesetz vor?
Angesichts überlasteter Kommunen hatte Bundeskanzler Olaf Scholz im Herbst gefordert, abgelehnte Asylbewerber "im großen Stil" abzuschieben. Innenministerin Nancy Faeser legte daraufhin einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Rückführung" vor.
Der Bundestag hat das Gesetz nun beschlossen - mit den Stimmen der Ampelkoalition. Union und AfD stimmten gegen das Gesetz, weil es ihnen nicht weit genug geht. Auch einige Abgeordnete der Grünen, denen die Verschärfung zu weit geht, votierten bei der Abstimmung mit Nein. Ein Überblick über die Kernpunkte:
Welche zusätzlichen Befugnisse soll die Polizei erhalten?
Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei sollen erweitert werden. Das gilt einerseits für die Suche nach Dokumenten und Daten zur Identität des Betroffenen, um etwa seinen Heimatstaat festzustellen.
Andererseits sollen Beamte in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen. Auch die Abholung von Betroffenen zur Nachtzeit soll fortan möglich sein, etwa wenn ein durch einen anderen Staat organisierter Abschiebeflug am frühen Morgen startet.
Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Was gilt für die Haft von Ausreisepflichtigen?
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert werden. Dies gibt Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten, und soll das "Untertauchen des Abzuschiebenden" verhindern.
Darüber hinaus wird ein eigenständiger Haftgrund bei Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote geschaffen. Dies betrifft Ausländer, die zunächst erlaubt nach Deutschland eingereist sind und später ausreisepflichtig geworden sind. Zudem wird die Möglichkeit der sogenannten Mitwirkungshaft auf Fälle ausgeweitet, bei denen ein Ausländer Angaben zur Klärung seiner Staatsangehörigkeit unterlässt.
Neu ist auch, dass Minderjährige grundsätzlich nicht in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden sollen. Zudem muss den Betroffenen für beides ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt werden.
Wie soll die Abschiebung von Schleusern beschleunigt werden?
Im Aufenthaltsgesetz sollen Regelungen geschaffen werden, die die Ausweisung von Schleusern erleichtern. Ein "besonders schweres Ausweisungsinteresse" soll dabei künftig vorliegen, wenn es zu einer Verurteilung wegen Schleusung von mindestens einem Jahr kam. Strafen für Schleuser sollen zudem generell verschärft werden.
Können Clanmitglieder abgeschoben werden?
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass ein neuer Ausweisungstatbestand für ausländische Angehörige von Banden oder kriminellen Clans geschaffen werden soll - und dieser auch "unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung" greifen soll.
Hierzu kommt es nun voraussichtlich nicht. Ein Änderungsantrag der Ampelparteien setzt vielmehr vor allem bei innerhalb eines Jahres "mehrfach rechtskräftig" verurteilten Intensivtätern an.
Wie sieht es mit antisemitischen Straftaten aus?
Nach den Änderungsplänen der Ampel wird ausdrücklich festgehalten, dass ein in einem Urteil festgestellter antisemitischer Beweggrund für eine Tat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründet. Dies gilt demnach auch für rassistische, fremdenfeindliche, geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe.
Wie viele Menschen waren zuletzt ausreisepflichtig?
Ende Dezember waren laut Bundesinnenministerium 242.642 Menschen ausreisepflichtig. Allerdings hatten davon 193.972 eine Duldung zum Verbleib in Deutschland. Damit war die Abschiebung in vier von fünf Fällen vorerst ausgesetzt.
Gründe dafür können die Sicherheitslage im Herkunftsland, Kinder mit Aufenthaltserlaubnis, eine begonnene qualifizierte Berufsausbildung, Krankheit oder das Fehlen von Pass- und Reisedokumenten sein.
Wie viele Abschiebungen gab es 2023?
Im vergangenen Jahr wurden laut Innenministerium 16.430 Menschen abgeschoben. Das waren 27 Prozent mehr als 2022. Damals hatte es 12.945 Abschiebungen gegeben - acht Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Warum scheitern Abschiebungen?
Im vergangenen Jahr sind 31.770 geplante Abschiebungen gescheitert. Damit waren zwei Drittel der vorgesehenen Rückführungen nicht erfolgreich. Gründe waren unter anderem ausgefallene Abschiebeflüge, dass ausreisepflichtige Ausländer nicht auffindbar waren, der Zielstaat die Aufnahme verweigerte oder medizinische Probleme.
Wird das Paket Abschiebungen tatsächlich beschleunigen?
Das Innenministerium rechnet nicht mit einer massiven Zunahme von Abschiebungen. "Es wird angenommen, dass durch die Verschärfung der Ausreisepflicht die Anzahl der Abschiebungen um rund 600 (fünf Prozent) steigen wird", heißt es im Gesetzentwurf.
Auch die Bundesregierung ist sich bewusst, dass ein verschärftes Abschieberecht nur eine Seite der Medaille ist. Denn ohne aufnahmebereite Herkunftsländer sind Abschiebungen nicht möglich.

RückführungsgesetzWie Abschiebungen erleichtert werden sollen
Stand: 19.01.2024 14:13 Uhr
Der Bundestag hat das "Rückführungsverbesserungsgesetz" beschlossen, mit dem Abschiebungen vereinfacht werden sollen. Die Bundesregierung reagiert damit auf gestiegene Asylbewerberzahlen und Forderungen der Kommunen. Was genau sieht das Gesetz vor?
Angesichts überlasteter Kommunen hatte Bundeskanzler Olaf Scholz im Herbst gefordert, abgelehnte Asylbewerber "im großen Stil" abzuschieben. Innenministerin Nancy Faeser legte daraufhin einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Rückführung" vor.
Der Bundestag hat das Gesetz nun beschlossen - mit den Stimmen der Ampelkoalition. Union und AfD stimmten gegen das Gesetz, weil es ihnen nicht weit genug geht. Auch einige Abgeordnete der Grünen, denen die Verschärfung zu weit geht, votierten bei der Abstimmung mit Nein. Ein Überblick über die Kernpunkte:
Welche zusätzlichen Befugnisse soll die Polizei erhalten?
Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei sollen erweitert werden. Das gilt einerseits für die Suche nach Dokumenten und Daten zur Identität des Betroffenen, um etwa seinen Heimatstaat festzustellen.
Andererseits sollen Beamte in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen. Auch die Abholung von Betroffenen zur Nachtzeit soll fortan möglich sein, etwa wenn ein durch einen anderen Staat organisierter Abschiebeflug am frühen Morgen startet.
Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Was gilt für die Haft von Ausreisepflichtigen?
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert werden. Dies gibt Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten, und soll das "Untertauchen des Abzuschiebenden" verhindern.
Darüber hinaus wird ein eigenständiger Haftgrund bei Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote geschaffen. Dies betrifft Ausländer, die zunächst erlaubt nach Deutschland eingereist sind und später ausreisepflichtig geworden sind. Zudem wird die Möglichkeit der sogenannten Mitwirkungshaft auf Fälle ausgeweitet, bei denen ein Ausländer Angaben zur Klärung seiner Staatsangehörigkeit unterlässt.
Neu ist auch, dass Minderjährige grundsätzlich nicht in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden sollen. Zudem muss den Betroffenen für beides ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt werden.
Wie soll die Abschiebung von Schleusern beschleunigt werden?
Im Aufenthaltsgesetz sollen Regelungen geschaffen werden, die die Ausweisung von Schleusern erleichtern. Ein "besonders schweres Ausweisungsinteresse" soll dabei künftig vorliegen, wenn es zu einer Verurteilung wegen Schleusung von mindestens einem Jahr kam. Strafen für Schleuser sollen zudem generell verschärft werden.
Können Clanmitglieder abgeschoben werden?
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass ein neuer Ausweisungstatbestand für ausländische Angehörige von Banden oder kriminellen Clans geschaffen werden soll - und dieser auch "unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung" greifen soll.
Hierzu kommt es nun voraussichtlich nicht. Ein Änderungsantrag der Ampelparteien setzt vielmehr vor allem bei innerhalb eines Jahres "mehrfach rechtskräftig" verurteilten Intensivtätern an.
Wie sieht es mit antisemitischen Straftaten aus?
Nach den Änderungsplänen der Ampel wird ausdrücklich festgehalten, dass ein in einem Urteil festgestellter antisemitischer Beweggrund für eine Tat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründet. Dies gilt demnach auch für rassistische, fremdenfeindliche, geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe.
Wie viele Menschen waren zuletzt ausreisepflichtig?
Ende Dezember waren laut Bundesinnenministerium 242.642 Menschen ausreisepflichtig. Allerdings hatten davon 193.972 eine Duldung zum Verbleib in Deutschland. Damit war die Abschiebung in vier von fünf Fällen vorerst ausgesetzt.
Gründe dafür können die Sicherheitslage im Herkunftsland, Kinder mit Aufenthaltserlaubnis, eine begonnene qualifizierte Berufsausbildung, Krankheit oder das Fehlen von Pass- und Reisedokumenten sein.
Wie viele Abschiebungen gab es 2023?
Im vergangenen Jahr wurden laut Innenministerium 16.430 Menschen abgeschoben. Das waren 27 Prozent mehr als 2022. Damals hatte es 12.945 Abschiebungen gegeben - acht Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Warum scheitern Abschiebungen?
Im vergangenen Jahr sind 31.770 geplante Abschiebungen gescheitert. Damit waren zwei Drittel der vorgesehenen Rückführungen nicht erfolgreich. Gründe waren unter anderem ausgefallene Abschiebeflüge, dass ausreisepflichtige Ausländer nicht auffindbar waren, der Zielstaat die Aufnahme verweigerte oder medizinische Probleme.
Wird das Paket Abschiebungen tatsächlich beschleunigen?
Das Innenministerium rechnet nicht mit einer massiven Zunahme von Abschiebungen. "Es wird angenommen, dass durch die Verschärfung der Ausreisepflicht die Anzahl der Abschiebungen um rund 600 (fünf Prozent) steigen wird", heißt es im Gesetzentwurf.
Auch die Bundesregierung ist sich bewusst, dass ein verschärftes Abschieberecht nur eine Seite der Medaille ist. Denn ohne aufnahmebereite Herkunftsländer sind Abschiebungen nicht möglich.
Zitat von Gast am 27. Februar 2024, 06:57 Uhr Landrat in Thüringen führt Jobs für Geflüchtete einEin Landrat in Thüringen verdonnert Geflüchtete ab März zu gemeinnützigen Arbeiten: Wer sich den Aufgaben verweigert, dem drohen Sanktionen.
Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen setzt der Landrat Christian Herrgott (CDU) eine bisher wenig beachtete Regelung im Asyl-Gesetz um: Jobs für Geflüchtete. In Zukunft sollen Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften gemeinnützige Arbeiten verrichten, wie beispielsweise das Reinigen von Straßen, das Schneiden von Hecken oder das Schippen von Schnee, wie "Bild" berichtet.
Die Arbeitszeit beträgt demnach vier Stunden pro Tag und der Stundenlohn beläuft sich auf 80 Cent, was einem Monatsgehalt von 64 Euro entspricht. Dieser Betrag wird ab März auf eine Bezahlkarte überwiesen. Wer sich der Arbeit verweigert, dem drohen Sanktionen in Form einer Kürzung der staatlichen Unterstützung um bis zu 180 Euro.
Christian Herrgott ist CDU-Generalsekretär in Thüringen und war früher Bundeswehr-Offizier.
"Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren"
Der 39-jährige Landrat erklärte gegenüber "Bild": "Wir setzen den Kreistagsbeschluss jetzt schrittweise, aber mit Nachdruck um. Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren. Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen."
Mit dieser Maßnahme erhofft Herrgott sich unter anderem eine verbesserte Akzeptanz der Asylbewerber in der Bevölkerung und eine leichtere Integration. Er betonte: "Für diese Arbeit muss man keine Sprachkenntnisse haben. Vielleicht lernt man durch Arbeit besser deutsch als im Sprachkurs und kann sich auf reguläre Arbeit oder eine Berufsausbildung vorbereiten."
"Unsere Maßnahme sorgt für Bewegung"
Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft keine reguläre Arbeit aufnehmen. Einzig zulässige Ausnahme sind sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern – genau diese Regelung nutzt Herrgott nun.
Die ersten Auswirkungen dieser Maßnahme sind laut Herrgott bereits spürbar. "Meine Sozialarbeiter sagen mir, dass diejenigen, die man bereits verpflichtet hat, schon nachfragen, ob sie nicht auch richtig arbeiten gehen könnten. Unsere Maßnahme sorgt für Bewegung", so der Landrat.
Ein Landrat in Thüringen verdonnert Geflüchtete ab März zu gemeinnützigen Arbeiten: Wer sich den Aufgaben verweigert, dem drohen Sanktionen.
Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen setzt der Landrat Christian Herrgott (CDU) eine bisher wenig beachtete Regelung im Asyl-Gesetz um: Jobs für Geflüchtete. In Zukunft sollen Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften gemeinnützige Arbeiten verrichten, wie beispielsweise das Reinigen von Straßen, das Schneiden von Hecken oder das Schippen von Schnee, wie "Bild" berichtet.
Die Arbeitszeit beträgt demnach vier Stunden pro Tag und der Stundenlohn beläuft sich auf 80 Cent, was einem Monatsgehalt von 64 Euro entspricht. Dieser Betrag wird ab März auf eine Bezahlkarte überwiesen. Wer sich der Arbeit verweigert, dem drohen Sanktionen in Form einer Kürzung der staatlichen Unterstützung um bis zu 180 Euro.
Christian Herrgott ist CDU-Generalsekretär in Thüringen und war früher Bundeswehr-Offizier.
"Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren"
Der 39-jährige Landrat erklärte gegenüber "Bild": "Wir setzen den Kreistagsbeschluss jetzt schrittweise, aber mit Nachdruck um. Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren. Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen."
Mit dieser Maßnahme erhofft Herrgott sich unter anderem eine verbesserte Akzeptanz der Asylbewerber in der Bevölkerung und eine leichtere Integration. Er betonte: "Für diese Arbeit muss man keine Sprachkenntnisse haben. Vielleicht lernt man durch Arbeit besser deutsch als im Sprachkurs und kann sich auf reguläre Arbeit oder eine Berufsausbildung vorbereiten."
"Unsere Maßnahme sorgt für Bewegung"
Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft keine reguläre Arbeit aufnehmen. Einzig zulässige Ausnahme sind sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern – genau diese Regelung nutzt Herrgott nun.
Die ersten Auswirkungen dieser Maßnahme sind laut Herrgott bereits spürbar. "Meine Sozialarbeiter sagen mir, dass diejenigen, die man bereits verpflichtet hat, schon nachfragen, ob sie nicht auch richtig arbeiten gehen könnten. Unsere Maßnahme sorgt für Bewegung", so der Landrat.
Zitat von Gast am 8. Mai 2024, 10:27 Uhr765 Prozent mehr Asylanträge - Sie flüchten vor Erdogan: Deutschland erlebt Asylbewerber-Ansturm aus der Türkei
Bernd von Jutrczenka/dpa© Bernd von Jutrczenka/dpaImmer mehr Menschen aus der Türkei beantragen in Deutschland Asyl, wobei allein im vergangenen Jahr 61.000 Anträge verzeichnet wurden. Die meisten von ihnen haben jedoch geringe Aussichten auf Schutz. Rückführungen scheitern oft an Präsident Erdogan, was die CDU als ein deutliches Versäumnis der Ampelkoalition ansieht.
Horror-Inflation, wirtschaftliche Turbulenzen, düstere Zukunftsaussichten: Immer Menschen verlassen die Türkei unter Präsident Recep Tayyip Erdogan und wollen Asyl in Deutschland!
In den ersten drei Monaten 2024 haben 9689 Menschen aus der Türkei einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Damit liegt die Türkei fast gleichauf mit Afghanistan (9772 Erstanträge) auf Platz drei der Zuwanderungs-Statistik und kommt Spitzenreiter Syrien (19.687) immer näher.
Vor kurzem sah das noch ganz anders aus: Im gesamten Jahr 2021 stellten insgesamt nur 7067 Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit einen Asylerstantrag. Im Jahr darauf waren es bereits 23.938 Menschen.
2023 erreichte die Entwicklung ihren vorläufigen Höhepunkt: 61.181 Männer und Frauen aus der Türkei wollten in Deutschland Asyl – im Vergleich zu 2021 ein Plus von 765 Prozent!
Die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deuten darauf hin, dass sich der Trend 2024 fortsetzt.
Die Zahl der Asylbewerber aus der Türkei steigt rasant
Dabei ist völlig klar, dass nur die wenigsten Türken eine positive Bleibeperspektive in Deutschland haben. Denn die meisten kehren ihrer Heimat nicht den Rücken, weil sie politisch verfolgt werden oder weil sie sich in ihren Menschenrechten verletzt sehen. Hauptfluchtgrund ist die angespannte wirtschaftliche Lage in der Türkei.
Im April stieg die Inflation auf den höchsten Stand seit mehr als einem Jahr. Die Verbraucherpreise zogen um durchschnittlich knapp 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat an. Obst, Gemüse und Fleisch sind für viele unerschwinglich geworden, auch die Preise für Dienstleistungen, Gesundheit und Verkehr schossen nach oben.
Aus Unzufriedenheit über den Kurs von Präsident Erdogan und mangels positiver Zukunftsaussichten packen immer mehr Türken ihre Koffer und ziehen Richtung Deutschland. Doch ihre Chancen auf Asyl sind gering.
Die Gesamtschutzquote – also etwa die Anerkennung als Asylberechtigter, die Gewährung von subsidiärem Schutz und Abschiebungsverbot – betrug zuletzt gerade einmal 8,4 Prozent. Knapp 60 Prozent der Asylanträge wurden abgelehnt, teilte das Bamf auf Anfrage von FOCUS online mit.
Mehr als 14.000 Türken ausreisepflichtig
Die Konsequenz: Zum Stichtag 31. März 2024 waren laut Ausländerzentralregister insgesamt 14.275 Personen türkischer Staatsangehörigkeit ausreisepflichtig, davon 11.499 Personen mit einer Duldung und 2776 ohne Duldung.
Normalerweise müssten diese Menschen Deutschland wieder verlassen. Doch die Zahl der Abschiebungen bewegt sich auf sehr niedrigem Niveau. So wurden im ersten Quartal 2024 nicht einmal 450 ausreisepflichtige Türken in ihre Heimat überstellt.
Ein Unding, wenn man bedenkt, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Oktober 2023 vollmundig erklärt hatte, es müssten „endlich im großen Stil“ diejenigen abgeschoben werden, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben. Kurz darauf forderte er Erdogan bei dessen Besuch in Berlin direkt auf, abgelehnte Asylsuchende aus der Türkei schneller zurückzunehmen.
Doch genau das passiert nicht. Die Regierung in Ankara zeigt wenig Bereitschaft zur Kooperation. So stellt man Landsleuten, die oft ohne Personaldokumente nach Deutschland kommen, keine Ersatzpapiere aus und blockiert damit die Rückführung in die Türkei. Auch die übliche Abschiebung per Linienflug wird nicht akzeptiert.
Ein Zustand, der hierzulande zunehmend auf Widerstand stößt.
„Erdogan tritt deutsche Interessen offen mit Füßen"
„Erdogan tritt berechtigte deutsche Interessen offen mit Füßen, und die Ampel-Regierung lässt sich das gefallen“, kritisiert Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit FOCUS online.
„Die Türkei ist nach internationalem Recht verpflichtet, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Diese Pflicht bricht sie jeden Tag – Erdogan zeigt der ganzen Welt, wie wenig Respekt er vor Deutschland hat.“
Dabei sei Erdogan auf Deutschland angewiesen, etwa bei Wirtschaft, Luftverkehr oder Tourismus, so Throm. „Die Ampel hätte also genügend Hebel, um Kooperation einzufordern. Stattdessen bleiben Olaf Scholz und seine Regierung untätig.“
CDU-Politiker Throm: "Ampel öffnet alle Schleusen“
Der CDU-Politiker geht noch weiter: „Mit der Einbürgerung nach drei Jahren und der doppelten Staatsbürgerschaft hat die Ampel den stärksten Anreiz seit Jahren geschaffen, um illegal nach Deutschland einzuwandern.“ Während andere europäische Staaten die illegale Migration beschränken, „öffnet die Ampel alle Schleusen“, so Throm zu FOCUS online.
Auch bei der Polizei verfolgt man die Entwicklung mit Sorge.
„Die Türkei ist ein sicheres Herkunftsland, Nato-Partner und EU-Beitrittskandidat. Es gibt also keinen plausiblen Grund dafür, dass die Türkei insbesondere Sammelrückführungen ablehnt“, sagte Heiko Teggatz, stellvertretender Bundeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), der „Bild“-Zeitung. Seine Forderungen: „EU-Grenzschutz weiter ausbauen, Pull-Faktoren ausmerzen und Ausreisepflichtige konsequent abschieben.“
765 Prozent mehr Asylanträge - Sie flüchten vor Erdogan: Deutschland erlebt Asylbewerber-Ansturm aus der Türkei
Immer mehr Menschen aus der Türkei beantragen in Deutschland Asyl, wobei allein im vergangenen Jahr 61.000 Anträge verzeichnet wurden. Die meisten von ihnen haben jedoch geringe Aussichten auf Schutz. Rückführungen scheitern oft an Präsident Erdogan, was die CDU als ein deutliches Versäumnis der Ampelkoalition ansieht.
Horror-Inflation, wirtschaftliche Turbulenzen, düstere Zukunftsaussichten: Immer Menschen verlassen die Türkei unter Präsident Recep Tayyip Erdogan und wollen Asyl in Deutschland!
In den ersten drei Monaten 2024 haben 9689 Menschen aus der Türkei einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Damit liegt die Türkei fast gleichauf mit Afghanistan (9772 Erstanträge) auf Platz drei der Zuwanderungs-Statistik und kommt Spitzenreiter Syrien (19.687) immer näher.
Vor kurzem sah das noch ganz anders aus: Im gesamten Jahr 2021 stellten insgesamt nur 7067 Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit einen Asylerstantrag. Im Jahr darauf waren es bereits 23.938 Menschen.
2023 erreichte die Entwicklung ihren vorläufigen Höhepunkt: 61.181 Männer und Frauen aus der Türkei wollten in Deutschland Asyl – im Vergleich zu 2021 ein Plus von 765 Prozent!
Die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deuten darauf hin, dass sich der Trend 2024 fortsetzt.
Die Zahl der Asylbewerber aus der Türkei steigt rasant
Dabei ist völlig klar, dass nur die wenigsten Türken eine positive Bleibeperspektive in Deutschland haben. Denn die meisten kehren ihrer Heimat nicht den Rücken, weil sie politisch verfolgt werden oder weil sie sich in ihren Menschenrechten verletzt sehen. Hauptfluchtgrund ist die angespannte wirtschaftliche Lage in der Türkei.
Im April stieg die Inflation auf den höchsten Stand seit mehr als einem Jahr. Die Verbraucherpreise zogen um durchschnittlich knapp 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat an. Obst, Gemüse und Fleisch sind für viele unerschwinglich geworden, auch die Preise für Dienstleistungen, Gesundheit und Verkehr schossen nach oben.
Aus Unzufriedenheit über den Kurs von Präsident Erdogan und mangels positiver Zukunftsaussichten packen immer mehr Türken ihre Koffer und ziehen Richtung Deutschland. Doch ihre Chancen auf Asyl sind gering.
Die Gesamtschutzquote – also etwa die Anerkennung als Asylberechtigter, die Gewährung von subsidiärem Schutz und Abschiebungsverbot – betrug zuletzt gerade einmal 8,4 Prozent. Knapp 60 Prozent der Asylanträge wurden abgelehnt, teilte das Bamf auf Anfrage von FOCUS online mit.
Mehr als 14.000 Türken ausreisepflichtig
Die Konsequenz: Zum Stichtag 31. März 2024 waren laut Ausländerzentralregister insgesamt 14.275 Personen türkischer Staatsangehörigkeit ausreisepflichtig, davon 11.499 Personen mit einer Duldung und 2776 ohne Duldung.
Normalerweise müssten diese Menschen Deutschland wieder verlassen. Doch die Zahl der Abschiebungen bewegt sich auf sehr niedrigem Niveau. So wurden im ersten Quartal 2024 nicht einmal 450 ausreisepflichtige Türken in ihre Heimat überstellt.
Ein Unding, wenn man bedenkt, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Oktober 2023 vollmundig erklärt hatte, es müssten „endlich im großen Stil“ diejenigen abgeschoben werden, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben. Kurz darauf forderte er Erdogan bei dessen Besuch in Berlin direkt auf, abgelehnte Asylsuchende aus der Türkei schneller zurückzunehmen.
Doch genau das passiert nicht. Die Regierung in Ankara zeigt wenig Bereitschaft zur Kooperation. So stellt man Landsleuten, die oft ohne Personaldokumente nach Deutschland kommen, keine Ersatzpapiere aus und blockiert damit die Rückführung in die Türkei. Auch die übliche Abschiebung per Linienflug wird nicht akzeptiert.
Ein Zustand, der hierzulande zunehmend auf Widerstand stößt.
„Erdogan tritt deutsche Interessen offen mit Füßen"
„Erdogan tritt berechtigte deutsche Interessen offen mit Füßen, und die Ampel-Regierung lässt sich das gefallen“, kritisiert Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit FOCUS online.
„Die Türkei ist nach internationalem Recht verpflichtet, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Diese Pflicht bricht sie jeden Tag – Erdogan zeigt der ganzen Welt, wie wenig Respekt er vor Deutschland hat.“
Dabei sei Erdogan auf Deutschland angewiesen, etwa bei Wirtschaft, Luftverkehr oder Tourismus, so Throm. „Die Ampel hätte also genügend Hebel, um Kooperation einzufordern. Stattdessen bleiben Olaf Scholz und seine Regierung untätig.“
CDU-Politiker Throm: "Ampel öffnet alle Schleusen“
Der CDU-Politiker geht noch weiter: „Mit der Einbürgerung nach drei Jahren und der doppelten Staatsbürgerschaft hat die Ampel den stärksten Anreiz seit Jahren geschaffen, um illegal nach Deutschland einzuwandern.“ Während andere europäische Staaten die illegale Migration beschränken, „öffnet die Ampel alle Schleusen“, so Throm zu FOCUS online.
Auch bei der Polizei verfolgt man die Entwicklung mit Sorge.
„Die Türkei ist ein sicheres Herkunftsland, Nato-Partner und EU-Beitrittskandidat. Es gibt also keinen plausiblen Grund dafür, dass die Türkei insbesondere Sammelrückführungen ablehnt“, sagte Heiko Teggatz, stellvertretender Bundeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), der „Bild“-Zeitung. Seine Forderungen: „EU-Grenzschutz weiter ausbauen, Pull-Faktoren ausmerzen und Ausreisepflichtige konsequent abschieben.“
Zitat von Gast am 7. Juni 2024, 05:59 UhrNach Afghanistan und Syrien - Wieder nur heiße Luft? Experten zerpflücken Abschiebe-Ansage vom Kanzler
Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug. Michael Kappeler/dpa/Archivbild© Michael Kappeler/dpa/ArchivbildSollen schwerkriminelle Ausländer abgeschoben werden, auch wenn sie aus Ländern wie Afghanistan oder Syrien kommen? Scholz findet dazu klare Worte und sagt Ja. Aber wie viel heiße Luft steckt da drin? Das sagen Experten.
Darf man nach Afghanistan abschieben, wo seit August 2021 die Taliban an der Macht sind? Oder nach Syrien, wo der brutale Diktator Baschar al-Assad herrscht? Nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim ist die Abschiebungsdebatte wieder voll entbrannt – und hat auch den Kanzler zu den „richtigen Worten“ gedrängt, wie CDU-Chef Friedrich Merz bescheinigte.
In seiner Regierungserklärung , in der es unter anderem um den Polizistenmord durch den Afghanen Sulaiman A. ging, sagte Scholz: „Lassen Sie mich aber auch klar sagen: Es empört mich, wenn jemand schwere Straftaten begeht, der hier Schutz gesucht hat. Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien oder Afghanistan stammen. Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts zu suchen.“ Es gebe Gespräche mit den Nachbarstaaten Afghanistans.
Der Wille zur Abschiebung krimineller Ausländer scheint vorhanden zu sein, doch die Umsetzung dürfte große Probleme bereiten. Sind die vollmundigen Worte von Scholz, der noch im Oktober vergangenen Jahres ankündigte, „endlich in großem Stil“ diejenigen abzuschieben, „die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“, nur heiße Luft?
FOCUS online hat Experten gefragt, wie realistisch die Abschiebe-Ankündigung des Bundeskanzlers wirklich ist.
1) Abschiebung nach Afghanistan und Syrien: Ist das nur heiße Luft, was der Kanzler sagt, oder ist das wirklich möglich?
Migrationsexperte Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München und einer der besten Kenner von Europas Migrationspolitik sagt: „Die Antwort des Kanzlers betrifft eine Frage, die schon seit Jahrzehnten virulent ist und in der die Bemühungen, Personen, die schwere Straftaten begangen haben, abschieben zu können, permanent präsent sind.“
Es gebe dazu auf Bundes- und Landesebene viel Koordination und große Bemühungen in Einzelfällen eine Lösung zu finden, die aber normalerweise nicht öffentlich gemacht werden. „Der Bundeskanzler hat also emotional auf eine emotionale Debatte reagiert, die durch eine brutale Einzeltat ausgelöst wurde“, so Hruschka gegenüber FOCUS online. Diese Frage werde aber tatsächlich ständig geprüft. Die Aussage sei also eher eine Bekräftigung laufender Bemühungen als etwas Neues.
Wiebke Judith ist rechtspolitische Sprecherin und leitet das Team Recht & Advocacy bei ProAsyl. Sie fängt die Worte des Kanzlers ebenfalls wieder ein und sagt: „Unserer Sicht nach sind Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien klar menschenrechtswidrig. Dies hängt mit der Lage in diesen Ländern zusammen, wo Regime, die bekanntermaßen foltern und Hinrichtungen durchführen, an der Macht sind.“
Die allgemeine Menschenrechtssituation und die humanitäre Lage seien in beiden Ländern so katastrophal, dass es gegen das absolute Folterverbot verstoßen würde, Menschen dorthin zurückzubringen. „Ich glaube, da muss man auch betonen, dass es eben darum geht, diese Regime für ihre Menschenrechtsverletzungen zu ächten und dass das nicht aufgeweicht werden sollte“, so die Expertin. „Daher halten wir das für rechtswidrig und zweifeln an, dass es realistisch umsetzbar ist.“
2) Welche rechtlichen Hürden für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien gibt konkret?
Hruschka dazu: „Rechtliche Hürden bestehen immer dann, wenn die Person aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden darf. Beispielsweise, wenn ihr Verfolgung im Herkunftsstaat droht.“
Ein absolutes rechtliches Verbot der Abschiebung bestehe, wenn der Person im Falle einer Abschiebung im Zielstaat Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Dieses Verbot komme auch Personen zu, die schwere Straftaten begangen haben. „Eine solche Abschiebung würde auch gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verstoßen.“
„Weitere rechtliche und praktische Probleme betreffen die Durchführbarkeit der Abschiebung, die Beschaffung der entsprechenden Papiere, die Notwendigkeit, ein Abkommen mit den jeweiligen Ländern zu schließen, was jedenfalls bei Syrien auch gegen die Sanktionen verstoßen könnte, die gegen Syrien beschlossen wurden (auf EU- und UN-Ebene), wenn dafür Geld fließt“, erklärt Hruschka.
Judith von ProAsyl betont das völkerrechtliche Folterverbot, das gelte. „Dieses ergibt sich unter anderem aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta. In Deutschland haben wir deswegen das Abschiebungsverbot in Paragraph 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes verankert.“
3) Können diese Hürden überwunden werden?
Dieses völkerrechtliche Folterverbot sei absolut, so Judith weiter. „Das heißt, selbst wenn jemand als Terrorist klassifiziert wird, darf er nicht gefoltert werden, noch darf er durch eine Abschiebung einer potenziellen Folter ausgesetzt werden. Stattdessen muss auf Straftaten in Deutschland mit dem deutschen Strafrecht geantwortet werden.“
Hruschka bestätigt, dass – aus rechtlicher Sicht – das individuelle Abschiebungsverbot nicht überwunden werden könne. „Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder betont, und zwar auch dann nicht, wenn die Person tatsächlich gefährlich ist.“ Eine Abschiebung könne demnach nicht rechtmäßig stattfinden. Dies treffe nach der Rechtsprechung auf fast alle Personen aus Syrien und Afghanistan zu, kann aber im Einzelfall anders sein.
ProAsyl-Expertin Judith bringt indes das „Instrument der sogenannten diplomatischen Zusicherung“ ins Spiel. „Hierbei versichert das aufnehmende Land, dass die Person nach der Abschiebung nicht gefoltert wird. Allerdings müsste man dazu mit den Taliban oder dem Assad-Regime als vertrauenswürdige Gegenpartei zusammenarbeiten.“
Und das gehe eben gerade nicht: „Eine Zusicherung der Taliban oder des Assad-Regimes hätte aus unserer Sicht einfach keinen Wert. Diese Regime müssen für ihre Menschenrechtsverletzungen geächtet werden und das darf nicht aufgeweicht werden.“
Hinzu komme, dass zum Beispiel die islamistischen Taliban sich die Zustimmung zu solchen Abschiebungen sicherlich auch einiges kosten lassen würden, um die Situation für sich nutzen zu können, so Judith.
4) Was muss Scholz jetzt tun, um diese Abschiebungen zu gewährleisten?
Hruschka: „Die Prüfung einer Abschiebung kann immer nur in einer Einzelfallprüfung erfolgen und das ist etwas, was die ganze Zeit bereits läuft. Die zuständigen Behörden prüfen das permanent.“
Es gebe demnach aus Sicht des Experten „keine oder jedenfalls kaum zusätzliche Hebel, die in dieser Hinsicht in Gang gesetzt werden könnten“.
Der Fokus auf Abschiebungen von Straftätern beschäftige die Politik bereits seit 2016 „und weder die drei Gesetze zur Erleichterung von Abschiebungen 2017, 2019 und 2024 noch die tatsächlichen Bemühungen haben eine generelle Lösung gebracht, da die Frage, ob eine Person abgeschoben werden darf, eben eine Einzelfallfrage ist.“ Der Fokus auf die Abschiebung von Straftätern beschäftige die Politik und die Praxis bereits seit Jahrzehnten.
Judith: „Es kursieren Berichte, dass Gespräche mit Drittländern stattfinden. Aus unserer Sicht ist es unwahrscheinlich, dass die betreffenden Regierungen Interesse daran haben, diese Rolle einzunehmen.“ Es ändere auch nichts daran, dass die Kettenabschiebung nach Afghanistan oder Syrien weiter menschenrechtswidrig wären.
„Nach jetzigem Stand halten wir es für unwahrscheinlich, dass Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden können“, so die rechtspolitische Sprecherin. „Denn auch die Gerichte sehen ja die katastrophale Lage im Land. Dennoch haben wir schon einmal gesehen, dass Abschiebungen nach Afghanistan auf Biegen und Brechen durchgesetzt wurden. Aber damals waren die Taliban noch nicht wieder an der Macht.“
Nach Afghanistan und Syrien - Wieder nur heiße Luft? Experten zerpflücken Abschiebe-Ansage vom Kanzler
Sollen schwerkriminelle Ausländer abgeschoben werden, auch wenn sie aus Ländern wie Afghanistan oder Syrien kommen? Scholz findet dazu klare Worte und sagt Ja. Aber wie viel heiße Luft steckt da drin? Das sagen Experten.
Darf man nach Afghanistan abschieben, wo seit August 2021 die Taliban an der Macht sind? Oder nach Syrien, wo der brutale Diktator Baschar al-Assad herrscht? Nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim ist die Abschiebungsdebatte wieder voll entbrannt – und hat auch den Kanzler zu den „richtigen Worten“ gedrängt, wie CDU-Chef Friedrich Merz bescheinigte.
In seiner Regierungserklärung , in der es unter anderem um den Polizistenmord durch den Afghanen Sulaiman A. ging, sagte Scholz: „Lassen Sie mich aber auch klar sagen: Es empört mich, wenn jemand schwere Straftaten begeht, der hier Schutz gesucht hat. Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien oder Afghanistan stammen. Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts zu suchen.“ Es gebe Gespräche mit den Nachbarstaaten Afghanistans.
Der Wille zur Abschiebung krimineller Ausländer scheint vorhanden zu sein, doch die Umsetzung dürfte große Probleme bereiten. Sind die vollmundigen Worte von Scholz, der noch im Oktober vergangenen Jahres ankündigte, „endlich in großem Stil“ diejenigen abzuschieben, „die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“, nur heiße Luft?
FOCUS online hat Experten gefragt, wie realistisch die Abschiebe-Ankündigung des Bundeskanzlers wirklich ist.
1) Abschiebung nach Afghanistan und Syrien: Ist das nur heiße Luft, was der Kanzler sagt, oder ist das wirklich möglich?
Migrationsexperte Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München und einer der besten Kenner von Europas Migrationspolitik sagt: „Die Antwort des Kanzlers betrifft eine Frage, die schon seit Jahrzehnten virulent ist und in der die Bemühungen, Personen, die schwere Straftaten begangen haben, abschieben zu können, permanent präsent sind.“
Es gebe dazu auf Bundes- und Landesebene viel Koordination und große Bemühungen in Einzelfällen eine Lösung zu finden, die aber normalerweise nicht öffentlich gemacht werden. „Der Bundeskanzler hat also emotional auf eine emotionale Debatte reagiert, die durch eine brutale Einzeltat ausgelöst wurde“, so Hruschka gegenüber FOCUS online. Diese Frage werde aber tatsächlich ständig geprüft. Die Aussage sei also eher eine Bekräftigung laufender Bemühungen als etwas Neues.
Wiebke Judith ist rechtspolitische Sprecherin und leitet das Team Recht & Advocacy bei ProAsyl. Sie fängt die Worte des Kanzlers ebenfalls wieder ein und sagt: „Unserer Sicht nach sind Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien klar menschenrechtswidrig. Dies hängt mit der Lage in diesen Ländern zusammen, wo Regime, die bekanntermaßen foltern und Hinrichtungen durchführen, an der Macht sind.“
Die allgemeine Menschenrechtssituation und die humanitäre Lage seien in beiden Ländern so katastrophal, dass es gegen das absolute Folterverbot verstoßen würde, Menschen dorthin zurückzubringen. „Ich glaube, da muss man auch betonen, dass es eben darum geht, diese Regime für ihre Menschenrechtsverletzungen zu ächten und dass das nicht aufgeweicht werden sollte“, so die Expertin. „Daher halten wir das für rechtswidrig und zweifeln an, dass es realistisch umsetzbar ist.“
2) Welche rechtlichen Hürden für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien gibt konkret?
Hruschka dazu: „Rechtliche Hürden bestehen immer dann, wenn die Person aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden darf. Beispielsweise, wenn ihr Verfolgung im Herkunftsstaat droht.“
Ein absolutes rechtliches Verbot der Abschiebung bestehe, wenn der Person im Falle einer Abschiebung im Zielstaat Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Dieses Verbot komme auch Personen zu, die schwere Straftaten begangen haben. „Eine solche Abschiebung würde auch gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verstoßen.“
„Weitere rechtliche und praktische Probleme betreffen die Durchführbarkeit der Abschiebung, die Beschaffung der entsprechenden Papiere, die Notwendigkeit, ein Abkommen mit den jeweiligen Ländern zu schließen, was jedenfalls bei Syrien auch gegen die Sanktionen verstoßen könnte, die gegen Syrien beschlossen wurden (auf EU- und UN-Ebene), wenn dafür Geld fließt“, erklärt Hruschka.
Judith von ProAsyl betont das völkerrechtliche Folterverbot, das gelte. „Dieses ergibt sich unter anderem aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta. In Deutschland haben wir deswegen das Abschiebungsverbot in Paragraph 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes verankert.“
3) Können diese Hürden überwunden werden?
Dieses völkerrechtliche Folterverbot sei absolut, so Judith weiter. „Das heißt, selbst wenn jemand als Terrorist klassifiziert wird, darf er nicht gefoltert werden, noch darf er durch eine Abschiebung einer potenziellen Folter ausgesetzt werden. Stattdessen muss auf Straftaten in Deutschland mit dem deutschen Strafrecht geantwortet werden.“
Hruschka bestätigt, dass – aus rechtlicher Sicht – das individuelle Abschiebungsverbot nicht überwunden werden könne. „Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder betont, und zwar auch dann nicht, wenn die Person tatsächlich gefährlich ist.“ Eine Abschiebung könne demnach nicht rechtmäßig stattfinden. Dies treffe nach der Rechtsprechung auf fast alle Personen aus Syrien und Afghanistan zu, kann aber im Einzelfall anders sein.
ProAsyl-Expertin Judith bringt indes das „Instrument der sogenannten diplomatischen Zusicherung“ ins Spiel. „Hierbei versichert das aufnehmende Land, dass die Person nach der Abschiebung nicht gefoltert wird. Allerdings müsste man dazu mit den Taliban oder dem Assad-Regime als vertrauenswürdige Gegenpartei zusammenarbeiten.“
Und das gehe eben gerade nicht: „Eine Zusicherung der Taliban oder des Assad-Regimes hätte aus unserer Sicht einfach keinen Wert. Diese Regime müssen für ihre Menschenrechtsverletzungen geächtet werden und das darf nicht aufgeweicht werden.“
Hinzu komme, dass zum Beispiel die islamistischen Taliban sich die Zustimmung zu solchen Abschiebungen sicherlich auch einiges kosten lassen würden, um die Situation für sich nutzen zu können, so Judith.
4) Was muss Scholz jetzt tun, um diese Abschiebungen zu gewährleisten?
Hruschka: „Die Prüfung einer Abschiebung kann immer nur in einer Einzelfallprüfung erfolgen und das ist etwas, was die ganze Zeit bereits läuft. Die zuständigen Behörden prüfen das permanent.“
Es gebe demnach aus Sicht des Experten „keine oder jedenfalls kaum zusätzliche Hebel, die in dieser Hinsicht in Gang gesetzt werden könnten“.
Der Fokus auf Abschiebungen von Straftätern beschäftige die Politik bereits seit 2016 „und weder die drei Gesetze zur Erleichterung von Abschiebungen 2017, 2019 und 2024 noch die tatsächlichen Bemühungen haben eine generelle Lösung gebracht, da die Frage, ob eine Person abgeschoben werden darf, eben eine Einzelfallfrage ist.“ Der Fokus auf die Abschiebung von Straftätern beschäftige die Politik und die Praxis bereits seit Jahrzehnten.
Judith: „Es kursieren Berichte, dass Gespräche mit Drittländern stattfinden. Aus unserer Sicht ist es unwahrscheinlich, dass die betreffenden Regierungen Interesse daran haben, diese Rolle einzunehmen.“ Es ändere auch nichts daran, dass die Kettenabschiebung nach Afghanistan oder Syrien weiter menschenrechtswidrig wären.
„Nach jetzigem Stand halten wir es für unwahrscheinlich, dass Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden können“, so die rechtspolitische Sprecherin. „Denn auch die Gerichte sehen ja die katastrophale Lage im Land. Dennoch haben wir schon einmal gesehen, dass Abschiebungen nach Afghanistan auf Biegen und Brechen durchgesetzt wurden. Aber damals waren die Taliban noch nicht wieder an der Macht.“
Zitat von Gast am 26. Juli 2024, 09:16 UhrAlarmierende Statistiken - Zahl der Straftaten von Nordafrikanern in Deutschland steigt dramatisch an
Die Straftaten von Nordafrikanern in Deutschland nimmt immer weiter zu. (Symbolbild) Marijan Murat/dpa© Marijan Murat/dpaErhebliche Anstiege und alarmierende Zahlen: Die Straftaten von Nordafrikanern in Deutschland nehmen immer weiter zu. Marokkaner und Tunesier können jedoch nicht abgeschoben werden, da ihre Heimatländer von der Ampel-Regierung nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft werden.
Die Zahlen des Bundeskriminalamtes zu Straftaten von Marokkanern und Tunesiern sind alarmierend. Wie die „Bild“ -Zeitung berichtet, stieg die Zahl der Fälle bei Sexualverbrechen von Tunesiern vom Vor-Corona-Jahr 2019 bis 2023 um 165 Prozent, bei Marokkanern um 65 Prozent.
Bei Gewaltdelikten, darunter Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge, verzeichnet die Statistik bei Tunesiern einen Anstieg von 110 Prozent und bei Marokkanern von 67 Prozent.
Gewalt von Nordafrikanern in Deutschland nimmt drastisch zu - ausgewiesen werden sie jedoch nicht
Auch die Übergriffe auf Polizisten nehmen stark zu. Darüber hinaus ist die Zahl der Diebstähle deutlich gestiegen: Bei Marokkanern wuchs die Zahl von 2900 auf 5501 Fälle, bei Tunesiern sogar um 176 Prozent auf 3881 Fälle.
Die einzigen Zahlen, die zurückgehen, sind die der Abschiebungen. Im Jahr 2019 wurden 319 Personen nach Tunesien und 696 Personen nach Marokko abgeschoben. Im Jahr 2023 sanken diese Zahlen auf 273 Tunesier und 272 Marokkaner – trotz zunehmender Kriminalität und einer steigenden Zahl von Menschen aus diesen Ländern, die nach Deutschland kommen.
Das „Problem“: Marokko und und Tunesien werden von der Ampel-Regierung, in diesem Fall angeführt von den Grünen, nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft. Für CDU-Chef Friedrich Merz ein Unding, wie er „Bild“ gegenüber erklärt: "Diese Länder müssen als sichere Herkunftsländer anerkannt werden, damit wir sofort dorthin zurückführen können.“
Alarmierende Statistiken - Zahl der Straftaten von Nordafrikanern in Deutschland steigt dramatisch an
Erhebliche Anstiege und alarmierende Zahlen: Die Straftaten von Nordafrikanern in Deutschland nehmen immer weiter zu. Marokkaner und Tunesier können jedoch nicht abgeschoben werden, da ihre Heimatländer von der Ampel-Regierung nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft werden.
Die Zahlen des Bundeskriminalamtes zu Straftaten von Marokkanern und Tunesiern sind alarmierend. Wie die „Bild“ -Zeitung berichtet, stieg die Zahl der Fälle bei Sexualverbrechen von Tunesiern vom Vor-Corona-Jahr 2019 bis 2023 um 165 Prozent, bei Marokkanern um 65 Prozent.
Bei Gewaltdelikten, darunter Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge, verzeichnet die Statistik bei Tunesiern einen Anstieg von 110 Prozent und bei Marokkanern von 67 Prozent.
Gewalt von Nordafrikanern in Deutschland nimmt drastisch zu - ausgewiesen werden sie jedoch nicht
Auch die Übergriffe auf Polizisten nehmen stark zu. Darüber hinaus ist die Zahl der Diebstähle deutlich gestiegen: Bei Marokkanern wuchs die Zahl von 2900 auf 5501 Fälle, bei Tunesiern sogar um 176 Prozent auf 3881 Fälle.
Die einzigen Zahlen, die zurückgehen, sind die der Abschiebungen. Im Jahr 2019 wurden 319 Personen nach Tunesien und 696 Personen nach Marokko abgeschoben. Im Jahr 2023 sanken diese Zahlen auf 273 Tunesier und 272 Marokkaner – trotz zunehmender Kriminalität und einer steigenden Zahl von Menschen aus diesen Ländern, die nach Deutschland kommen.
Das „Problem“: Marokko und und Tunesien werden von der Ampel-Regierung, in diesem Fall angeführt von den Grünen, nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft. Für CDU-Chef Friedrich Merz ein Unding, wie er „Bild“ gegenüber erklärt: "Diese Länder müssen als sichere Herkunftsländer anerkannt werden, damit wir sofort dorthin zurückführen können.“
Zitat von Gast am 29. Juli 2024, 05:25 Uhr12.000 Flüchtlinge durften ohne Pässe ins Land - „Nichts kann uns stoppen“: Ermittler machen in Visa-Affäre Ansage an Baerbock
Baerbock beim Besuch eines Rüstungsunternehmens Christian Charisius/dpa© Christian Charisius/dpaIn der Visa-Affäre erhöht sich der Druck auf Außenministerin Baerbock. Wie FOCUS online erfuhr, werden entgegen der Aussagen ihres Ministeriums Hunderte Fälle geprüft. Und klar wird auch, wie lax die Ampel und ihre Vorgänger-Regierung mit manchen Flüchtlingen umging.
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kämpft derzeit an vielen Fronten. In einem bahnbrechenden Urteil halten die höchsten Verwaltungsrichter in NRW Syrien für so sicher, dass Abschiebungen durchaus möglich wären. Kanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wollen zumindest bei Terroristen und Schwerverbrechern aus Syrien und dem Hindukusch am generellen Abschiebestopp rütteln. Einzig die Grünen-Politikerin hält am Credo fest, dass der Bürgerkrieg in der Levante sowie das afghanische Taliban-Regime eine hohe Gefahr für Leib und Leben bedeute.
Visa-Affäre: Schwerer Verdacht gegen Baerbock-Ministerium
Dieser Tage macht Baerbock noch eine weitere leidige Geschichte zu schaffen: Schleichend aber sstetig durch neue mediale Enthüllungen befeuert,läuft ihr eine Visa-Affäre nach, die der FOCUS zuerst enthüllt hatte. Demnach ermittelt die Bundespolizei nebst den Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus gegen Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt (AA).
Der Verdacht steht im Raum, dass Beschuldigte in der Berliner Zentrale deutsche Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen.
Ein Großteil soll dann Asyl beantragt haben. Mit den fragwürdigen Dokumenten sollen in erster Linie Syrer, Afghanen und Türken eingewandert sein. Auch Pakistanis und Angehörige verschiedener afrikanischer Staaten verfügten offenbar über erschlichene Einreisegenehmigungen.
Ermittler widerspricht Auswärtigem Amt
Das Auswärtige Amt betont stets, dass es sich lediglich um 19 Einzelfälle handele. Vor sechs Tagen hatte ein AA-Sprecher bei der Bundeskonferenz nochmals beteuert, dass die Ermittlungen nur eine kleine Anzahl von Einzelfällen betreffen würden. „Man kann hier aber nicht von einem Visa-Skandal sprechen. Wir sind bei der Visavergabe an Recht und Gesetz und an Regeln gebunden, und die werden auch eingehalten.“
Ein erfahrener Ermittler der Bundespolizei widersprach allerdings im Gespräch mit FOCUS online der Aussage aus dem Baerbock-Ministerium. „Es gibt offiziell drei Ermittlungen gegen leitende Beamte des AA. Bei diesen Verfahren, die sehr komplex sind, überprüfen wir natürlich im Hintergrund Hunderte Vorgänge nicht-berechtigter Einreisen. All das muss untersucht werden, wir graben uns dabei durch alle Strukturen des AA und der deutschen Auslandsvertretungen."
Seit 2018 wurden 12.000 Flüchtlinge von Passpflicht ausgenommen
Die Aussage erinnert an die Visa-Affäre, die ab 2002 bis 2005 beinahe den damaligen Grünen-Außenminister Joschka Fischer aus dem Amt gekippt hätte. Seinerzeit agierte das AA vor allem mit folgender Taktik: Abstreiten, abrücken, aussitzen. Einzig die akribischen Nachforschungen der Bundespolizei und der Kölner Staatsanwaltschaft enthüllten seinerzeit das eklatante Fehlversagen der Ministeriumsspitze.
Die Indizien in der aktuellen Visa-Causa deuten auf ein ähnliches Szenario hin. Allzu oft reisten Migranten nach Deutschland ohne gültige Papiere ein und erhielten ein Aufenthaltsrecht. Allerdings ist unklar, wie die Asylbehörden mangels echter Ausweise die Identität der eingewanderten Personen überprüfen konnten.
Seit 2018 wurden knapp 12.000 Flüchtlinge von einer Passpflicht ausgenommen. Dies teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf FOCUS-online-Anfrage mit. Die meisten Ausnahmen seien zugunsten von Palästinensern und Migranten aus Eritrea und Somalia erfolgt, hieß es. Aber auch Syrer und Afghanen standen auf dieser Sonder-Einreiseliste.
„Abhollisten“ mit den Namen homosexueller Männer und Frauen
Die Machtübernahme der islamistischen Taliban am 15. August 2021 in Kabul führte zu einem groß angelegten Bundesaufnahmeprogramm afghanischer Hilfskräfte in Deutschland. Etliche Afghanen, so Schleuser-Ermittler, sollen Bestechungsgelder eingesetzt haben, um Plätze in Flugzeugen zu ergattern, die über Doha und Islamabad nach Deutschland einflogen.
Eine hektische Evakuierungsaktion nahm seinen Lauf: So holte das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr in großen Hubschraubern der US-Armee Afghanen von geheimen Sammelpunkten ab und brachte sie zum Flughafen Kabul. Die deutsche Spezialeinheit sollte vor allem besonders gefährdete Afghanen retten.
Es gab, so ein ehemaliger KSK-Offizier zu FOCUS online, zum Beispiel „Abhollisten“ mit den Namen homosexueller Männer und Frauen, die angesichts der Machtübernahme der Taliban um ihr Leben fürchten mussten. Auch sie flüchteten oft ohne Gepäck, einzig mit ihren Kleidern am Leib.
Bei diesen Aktionen habe niemand Ausweispapiere sehen wollen, so der Ex-KSK-Soldat. „Es ging um Flucht, ums nackte Überleben." US-Diplomaten hatten zuvor die Taliban mit einer großen Geldmenge bestochen und vereinbart, dass die vom KSK gecharterten großen Transporthubschrauber „Chinook“ nicht abgeschossen werden.
Zwei Männer wurden als Gefährder eingestuft und trotzdem landeten sie in Deutschland
Ein größerer Teil der 34.000 Flüchtlinge aus dem deutschen Bundesaufnahmeprogramm besaß keine oder nur primitiv gefälschte Dokumente. Gegen den ausdrücklichen Willen der AA-Botschaft in Islamabad wurde tausenden Migranten aus Afghanistan die Einreise in die Bundesrepublik gestattet.
Diese Maßnahme soll das Auswärtige Amt durchgedrückt haben. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr hatte schon Jahre vor der Machtübernahme der Taliban 97 Ortskräfte als Sicherheitsrisiko eingestuft. Meist handelte es sich um Übersetzer, Fahrer, Köche, Ex-Agenten und Offiziere der geschlagenen afghanischen Armee.
Die Bundeswehr setzte diese Personen auf eine Gefährder-Liste - ein Großteil der Männer wurde aus Sicherheitsgründen aus dem Armeedienst entlassen. Dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages liegen diese Namen vor. Der Bundesregierung ebenfalls.
Da ist zum Beispiel Ahmad B.. Der 37-jährige Afghane schmuggelte USB-Sticks mit sensitiven Fotos der Lagersicherung aus dem Bundeswehrcamp. Oder Said Z., 52. Er gehörte zum Netzwerk des Taliban-Führers Mullah Omar. Nurik M., 38, firmierte als Spion der russischen Botschaft. Der Bundesnachrichtendienst stellte bereits 2023 fest, „dass das deutsche Aufnahmeprogramm durch islamistische Ortskräfte unterwandert ist". Trotz dieser massiven Bedenken deutscher Sicherheitsbehörden konnten die verdächtigen Afghanen nach Deutschland einreisen. Die Männer leben heute in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Cicero-Bericht: Einreisen aus Afghanistan insgesamt erleichtern
Die Bundesaußenministerin gerät auch durch einen Bericht des Magazins „Cicero “ unter Druck. Demnach hat das AA womöglich pakistanische Agenten im Rahmen des afghanischen Aufnahmeprogramms nach Deutschland geholt. So wurde entgegen einer Warnung der Botschaft in Islamabad eine Familie per Charterjet in die Bundesrepublik geholt. Angehörige sollen im Dienste des pakistanischen IS stehen.
Der Fall um die mutmaßliche Agentenfamilie reiht sich laut „Cicero“ in eine Strategie des Auswärtigen Amtes ein. Im Kern ging es darum, die Einreisen aus Afghanistan und den Familiennachzug von Migranten insgesamt zu erleichtern und Sicherheitsbedenken hinten anzustellen.
In einer schriftlichen Weisung des Ministeriums heißt es demnach: „Der formelhafte Griff zu den bewährten Instrumenten wie der Urkundenüberprüfung ist nicht durchgehend zweckmäßig und muss durchdacht und ergänzt werden.“ Die von Baerbock bevorzugte erleichterte Visa-Vergabe stieß auf Widerspruch im Bundesinnenministerium. So wünschte das Haus der SPD-Politikerin Faeser „bei Ausreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsinterviews“.
Bei ihrer grünen Kabinettskollegin stieß dieses Ansinnen auf Widerspruch. Baerbock fügte laut Cicero seinerzeit die Anmerkung hinzu: „Das sollten wir nicht akzeptieren. Hier hart bleiben ggfs. weiter bis zu Ebene Bundesministerin eskalieren“.
Union droht mit Untersuchungsausschuss
Baerbocks Leute gaben erst nach, als im März 2023 ein vertrauliches Schreiben der deutschen Botschaft in Islamabad publik wurde. In der Nachricht warnten die Diplomaten vor dem systematischen Missbrauch des Aufnahmeprogramms durch Islamisten.
Der liberale Einreisemodus wurde ausgesetzt, um zusätzliche Sicherheitsinterviews durchzuführen. Ergebnis offen. Der Vorfall dokumentiert einmal mehr, wie lax das Grünen-Ministerium offenbar in der Flüchtlingspolitik agiert.
Bei parlamentarischen Anfragen der CDU-Opposition zur neuen Visa-Affäre hingegen „lässt die Bundesregierung jegliche Transparenz vermissen“, bemängelt Alexander Throm, innenpolitischer CDU-Fraktionssprecher im Bundestag. So trafen etwa Nichtregierungsorganisationen die Auswahl für die jene afghanischen Migranten, die in das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen wurden. Auf die Nachfrage der Union, um welche NGO’s es sich denn gehandelt habe, „erfolgte nur die Antwort, dass dies eine geheime Verschlusssache sei“, so Throm.
Vor dem Hintergrund schließt der CDU-Politiker nicht aus, dass die Union einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragen werde. „Da die Bundesregierung in der Affäre mauert, müssen wir alle Möglichkeiten einer parlamentarischen Aufklärung nutzen“, so das Fazit. Ein Ermittler der Bundespolizei machte gegenüber FOCUS online klar, dass der Visa-Komplex gegen alle Widerstände durchermittelt werde: „Nichts kann uns dabei stoppen, auch wenn wir jeden Tagen den Unwillen des AA spüren."
12.000 Flüchtlinge durften ohne Pässe ins Land - „Nichts kann uns stoppen“: Ermittler machen in Visa-Affäre Ansage an Baerbock
In der Visa-Affäre erhöht sich der Druck auf Außenministerin Baerbock. Wie FOCUS online erfuhr, werden entgegen der Aussagen ihres Ministeriums Hunderte Fälle geprüft. Und klar wird auch, wie lax die Ampel und ihre Vorgänger-Regierung mit manchen Flüchtlingen umging.
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kämpft derzeit an vielen Fronten. In einem bahnbrechenden Urteil halten die höchsten Verwaltungsrichter in NRW Syrien für so sicher, dass Abschiebungen durchaus möglich wären. Kanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wollen zumindest bei Terroristen und Schwerverbrechern aus Syrien und dem Hindukusch am generellen Abschiebestopp rütteln. Einzig die Grünen-Politikerin hält am Credo fest, dass der Bürgerkrieg in der Levante sowie das afghanische Taliban-Regime eine hohe Gefahr für Leib und Leben bedeute.
Visa-Affäre: Schwerer Verdacht gegen Baerbock-Ministerium
Dieser Tage macht Baerbock noch eine weitere leidige Geschichte zu schaffen: Schleichend aber sstetig durch neue mediale Enthüllungen befeuert,läuft ihr eine Visa-Affäre nach, die der FOCUS zuerst enthüllt hatte. Demnach ermittelt die Bundespolizei nebst den Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus gegen Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt (AA).
Der Verdacht steht im Raum, dass Beschuldigte in der Berliner Zentrale deutsche Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen.
Ein Großteil soll dann Asyl beantragt haben. Mit den fragwürdigen Dokumenten sollen in erster Linie Syrer, Afghanen und Türken eingewandert sein. Auch Pakistanis und Angehörige verschiedener afrikanischer Staaten verfügten offenbar über erschlichene Einreisegenehmigungen.
Ermittler widerspricht Auswärtigem Amt
Das Auswärtige Amt betont stets, dass es sich lediglich um 19 Einzelfälle handele. Vor sechs Tagen hatte ein AA-Sprecher bei der Bundeskonferenz nochmals beteuert, dass die Ermittlungen nur eine kleine Anzahl von Einzelfällen betreffen würden. „Man kann hier aber nicht von einem Visa-Skandal sprechen. Wir sind bei der Visavergabe an Recht und Gesetz und an Regeln gebunden, und die werden auch eingehalten.“
Ein erfahrener Ermittler der Bundespolizei widersprach allerdings im Gespräch mit FOCUS online der Aussage aus dem Baerbock-Ministerium. „Es gibt offiziell drei Ermittlungen gegen leitende Beamte des AA. Bei diesen Verfahren, die sehr komplex sind, überprüfen wir natürlich im Hintergrund Hunderte Vorgänge nicht-berechtigter Einreisen. All das muss untersucht werden, wir graben uns dabei durch alle Strukturen des AA und der deutschen Auslandsvertretungen."
Seit 2018 wurden 12.000 Flüchtlinge von Passpflicht ausgenommen
Die Aussage erinnert an die Visa-Affäre, die ab 2002 bis 2005 beinahe den damaligen Grünen-Außenminister Joschka Fischer aus dem Amt gekippt hätte. Seinerzeit agierte das AA vor allem mit folgender Taktik: Abstreiten, abrücken, aussitzen. Einzig die akribischen Nachforschungen der Bundespolizei und der Kölner Staatsanwaltschaft enthüllten seinerzeit das eklatante Fehlversagen der Ministeriumsspitze.
Die Indizien in der aktuellen Visa-Causa deuten auf ein ähnliches Szenario hin. Allzu oft reisten Migranten nach Deutschland ohne gültige Papiere ein und erhielten ein Aufenthaltsrecht. Allerdings ist unklar, wie die Asylbehörden mangels echter Ausweise die Identität der eingewanderten Personen überprüfen konnten.
Seit 2018 wurden knapp 12.000 Flüchtlinge von einer Passpflicht ausgenommen. Dies teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf FOCUS-online-Anfrage mit. Die meisten Ausnahmen seien zugunsten von Palästinensern und Migranten aus Eritrea und Somalia erfolgt, hieß es. Aber auch Syrer und Afghanen standen auf dieser Sonder-Einreiseliste.
„Abhollisten“ mit den Namen homosexueller Männer und Frauen
Die Machtübernahme der islamistischen Taliban am 15. August 2021 in Kabul führte zu einem groß angelegten Bundesaufnahmeprogramm afghanischer Hilfskräfte in Deutschland. Etliche Afghanen, so Schleuser-Ermittler, sollen Bestechungsgelder eingesetzt haben, um Plätze in Flugzeugen zu ergattern, die über Doha und Islamabad nach Deutschland einflogen.
Eine hektische Evakuierungsaktion nahm seinen Lauf: So holte das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr in großen Hubschraubern der US-Armee Afghanen von geheimen Sammelpunkten ab und brachte sie zum Flughafen Kabul. Die deutsche Spezialeinheit sollte vor allem besonders gefährdete Afghanen retten.
Es gab, so ein ehemaliger KSK-Offizier zu FOCUS online, zum Beispiel „Abhollisten“ mit den Namen homosexueller Männer und Frauen, die angesichts der Machtübernahme der Taliban um ihr Leben fürchten mussten. Auch sie flüchteten oft ohne Gepäck, einzig mit ihren Kleidern am Leib.
Bei diesen Aktionen habe niemand Ausweispapiere sehen wollen, so der Ex-KSK-Soldat. „Es ging um Flucht, ums nackte Überleben." US-Diplomaten hatten zuvor die Taliban mit einer großen Geldmenge bestochen und vereinbart, dass die vom KSK gecharterten großen Transporthubschrauber „Chinook“ nicht abgeschossen werden.
Zwei Männer wurden als Gefährder eingestuft und trotzdem landeten sie in Deutschland
Ein größerer Teil der 34.000 Flüchtlinge aus dem deutschen Bundesaufnahmeprogramm besaß keine oder nur primitiv gefälschte Dokumente. Gegen den ausdrücklichen Willen der AA-Botschaft in Islamabad wurde tausenden Migranten aus Afghanistan die Einreise in die Bundesrepublik gestattet.
Diese Maßnahme soll das Auswärtige Amt durchgedrückt haben. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr hatte schon Jahre vor der Machtübernahme der Taliban 97 Ortskräfte als Sicherheitsrisiko eingestuft. Meist handelte es sich um Übersetzer, Fahrer, Köche, Ex-Agenten und Offiziere der geschlagenen afghanischen Armee.
Die Bundeswehr setzte diese Personen auf eine Gefährder-Liste - ein Großteil der Männer wurde aus Sicherheitsgründen aus dem Armeedienst entlassen. Dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages liegen diese Namen vor. Der Bundesregierung ebenfalls.
Da ist zum Beispiel Ahmad B.. Der 37-jährige Afghane schmuggelte USB-Sticks mit sensitiven Fotos der Lagersicherung aus dem Bundeswehrcamp. Oder Said Z., 52. Er gehörte zum Netzwerk des Taliban-Führers Mullah Omar. Nurik M., 38, firmierte als Spion der russischen Botschaft. Der Bundesnachrichtendienst stellte bereits 2023 fest, „dass das deutsche Aufnahmeprogramm durch islamistische Ortskräfte unterwandert ist". Trotz dieser massiven Bedenken deutscher Sicherheitsbehörden konnten die verdächtigen Afghanen nach Deutschland einreisen. Die Männer leben heute in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Cicero-Bericht: Einreisen aus Afghanistan insgesamt erleichtern
Die Bundesaußenministerin gerät auch durch einen Bericht des Magazins „Cicero “ unter Druck. Demnach hat das AA womöglich pakistanische Agenten im Rahmen des afghanischen Aufnahmeprogramms nach Deutschland geholt. So wurde entgegen einer Warnung der Botschaft in Islamabad eine Familie per Charterjet in die Bundesrepublik geholt. Angehörige sollen im Dienste des pakistanischen IS stehen.
Der Fall um die mutmaßliche Agentenfamilie reiht sich laut „Cicero“ in eine Strategie des Auswärtigen Amtes ein. Im Kern ging es darum, die Einreisen aus Afghanistan und den Familiennachzug von Migranten insgesamt zu erleichtern und Sicherheitsbedenken hinten anzustellen.
In einer schriftlichen Weisung des Ministeriums heißt es demnach: „Der formelhafte Griff zu den bewährten Instrumenten wie der Urkundenüberprüfung ist nicht durchgehend zweckmäßig und muss durchdacht und ergänzt werden.“ Die von Baerbock bevorzugte erleichterte Visa-Vergabe stieß auf Widerspruch im Bundesinnenministerium. So wünschte das Haus der SPD-Politikerin Faeser „bei Ausreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsinterviews“.
Bei ihrer grünen Kabinettskollegin stieß dieses Ansinnen auf Widerspruch. Baerbock fügte laut Cicero seinerzeit die Anmerkung hinzu: „Das sollten wir nicht akzeptieren. Hier hart bleiben ggfs. weiter bis zu Ebene Bundesministerin eskalieren“.
Union droht mit Untersuchungsausschuss
Baerbocks Leute gaben erst nach, als im März 2023 ein vertrauliches Schreiben der deutschen Botschaft in Islamabad publik wurde. In der Nachricht warnten die Diplomaten vor dem systematischen Missbrauch des Aufnahmeprogramms durch Islamisten.
Der liberale Einreisemodus wurde ausgesetzt, um zusätzliche Sicherheitsinterviews durchzuführen. Ergebnis offen. Der Vorfall dokumentiert einmal mehr, wie lax das Grünen-Ministerium offenbar in der Flüchtlingspolitik agiert.
Bei parlamentarischen Anfragen der CDU-Opposition zur neuen Visa-Affäre hingegen „lässt die Bundesregierung jegliche Transparenz vermissen“, bemängelt Alexander Throm, innenpolitischer CDU-Fraktionssprecher im Bundestag. So trafen etwa Nichtregierungsorganisationen die Auswahl für die jene afghanischen Migranten, die in das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen wurden. Auf die Nachfrage der Union, um welche NGO’s es sich denn gehandelt habe, „erfolgte nur die Antwort, dass dies eine geheime Verschlusssache sei“, so Throm.
Vor dem Hintergrund schließt der CDU-Politiker nicht aus, dass die Union einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragen werde. „Da die Bundesregierung in der Affäre mauert, müssen wir alle Möglichkeiten einer parlamentarischen Aufklärung nutzen“, so das Fazit. Ein Ermittler der Bundespolizei machte gegenüber FOCUS online klar, dass der Visa-Komplex gegen alle Widerstände durchermittelt werde: „Nichts kann uns dabei stoppen, auch wenn wir jeden Tagen den Unwillen des AA spüren."
Zitat von Gast am 26. August 2024, 10:19 Uhr Das Zauberwort gegen den Messerterror
Die politische Sommerpause ist schlagartig vorbei. Nach den Messermorden in Solingen und sechs Tage vor den brisanten Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen ergehen sich Politiker aller Parteien in einer aufgeregten Debatte über Sicherheit und Migration. Der Täter von Solingen soll ein syrischer Flüchtling sein, der sich seiner Abschiebung nach Bulgarien entzogen hatte und nach verstrichener Ausreisefrist unbehelligt weiter in einem Heim leben durfte.
Nicht geduldet, aber trotzdem hier: Das ist ein bekanntes Muster. Wer Deutschland trotz abgelehntem Asylantrag nicht verlassen will, kann den Behörden folgenlos auf der Nase herumtanzen. Begeht so einer dann auch noch eine Straftat oder gar ein Verbrechen, sind alle betroffen – aber niemand verhindert, dass sich das Behördenversagen fortsetzt. Das Chaos der deutschen Migrationspolitik ist an Absurdität nicht zu überbieten.
Um die Misere zu überspielen, überbieten sich Politiker nun mit lauten Forderungen. "Es reicht!", donnert Friedrich Merz und bekommt Applaus aus seiner CDU. Derselben CDU wohlgemerkt, die unter Merkels Regierung die offenen Grenzen und den Kontrollverlust im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu verantworten hatte. CSU-Mann Alexander Dobrindt gebärdet sich als schwarzer Sheriff und kommt mit einem "5-Punkte-Knallhart-Plan" um die Ecke.
Grünen-Minister Robert Habeck will nicht zurückstecken und verlangt strengere Waffengesetze, denn: "Wir leben nicht mehr im Mittelalter". Und SPD-Chefin Saskia Esken stimmt nach langem Zögern doch noch in den allgemeinen Chor ein und fordert nun ebenfalls Abschiebungen in die Bürgerkriegsländer Syrien und Afghanistan. Die Liste der immer schärferen Forderungen ließe sich fortsetzen.
Würde auch nur ein Drittel dieser wortgewaltig herausposaunten Vorhaben tatsächlich umgesetzt, wäre Deutschland womöglich tatsächlich sicherer. Abgelehnte Asylbewerber müssten das Land sofort verlassen, die zuständigen Bundes- und Landesbehörden würden sich reibungslos abstimmen, die Polizei hätte mehr Personal und das Bundeskriminalamt mehr Überwachungsbefugnisse, bundesweit würden Messerverbote verhängt.
Wahrscheinlicher ist jedoch, dass nach dem Mehrfachmord in Solingen dasselbe geschieht, was schon nach den Messermorden in einem norddeutschen Regionalzug vor anderthalb Jahren und dem Messermord in Mannheim vor drei Monaten geschehen ist: Nach einer mehrtägigen Symboldebatte wendet sich die Politik wieder anderen Themen zu, weil die Lösung all der Missstände zu schwierig, zu langwierig und überdies kein Gewinnerthema ist.
So wird von den steilen Forderungen und großen Plänen wenig bis gar nichts umgesetzt. Das Zuständigkeitsdickicht zwischen den Bundes- und Landesbehörden bleibt undurchdringbar. Das BAMF bleibt ein dysfunktionales Labyrinth. Dem Bundesnachrichtendienst und dem Verfassungsschutz bleiben bei der Terroristenfahndung von übervorsichtigen Datenschützern die Hände gebunden. Und trotz der langen Mängelliste werden sich weder der Bundeskanzler noch die Innenministerkonferenz in der Lage sehen, das gravierende Sicherheitsproblem endlich zu lösen. So überlässt man die Sicherheitsdebatte der AfD und wundert sich dann auch noch, warum die Rechten immer mehr Zulauf bekommen.
Die politische Sommerpause ist schlagartig vorbei. Nach den Messermorden in Solingen und sechs Tage vor den brisanten Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen ergehen sich Politiker aller Parteien in einer aufgeregten Debatte über Sicherheit und Migration. Der Täter von Solingen soll ein syrischer Flüchtling sein, der sich seiner Abschiebung nach Bulgarien entzogen hatte und nach verstrichener Ausreisefrist unbehelligt weiter in einem Heim leben durfte.
Nicht geduldet, aber trotzdem hier: Das ist ein bekanntes Muster. Wer Deutschland trotz abgelehntem Asylantrag nicht verlassen will, kann den Behörden folgenlos auf der Nase herumtanzen. Begeht so einer dann auch noch eine Straftat oder gar ein Verbrechen, sind alle betroffen – aber niemand verhindert, dass sich das Behördenversagen fortsetzt. Das Chaos der deutschen Migrationspolitik ist an Absurdität nicht zu überbieten.
Um die Misere zu überspielen, überbieten sich Politiker nun mit lauten Forderungen. "Es reicht!", donnert Friedrich Merz und bekommt Applaus aus seiner CDU. Derselben CDU wohlgemerkt, die unter Merkels Regierung die offenen Grenzen und den Kontrollverlust im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu verantworten hatte. CSU-Mann Alexander Dobrindt gebärdet sich als schwarzer Sheriff und kommt mit einem "5-Punkte-Knallhart-Plan" um die Ecke.
Grünen-Minister Robert Habeck will nicht zurückstecken und verlangt strengere Waffengesetze, denn: "Wir leben nicht mehr im Mittelalter". Und SPD-Chefin Saskia Esken stimmt nach langem Zögern doch noch in den allgemeinen Chor ein und fordert nun ebenfalls Abschiebungen in die Bürgerkriegsländer Syrien und Afghanistan. Die Liste der immer schärferen Forderungen ließe sich fortsetzen.
Würde auch nur ein Drittel dieser wortgewaltig herausposaunten Vorhaben tatsächlich umgesetzt, wäre Deutschland womöglich tatsächlich sicherer. Abgelehnte Asylbewerber müssten das Land sofort verlassen, die zuständigen Bundes- und Landesbehörden würden sich reibungslos abstimmen, die Polizei hätte mehr Personal und das Bundeskriminalamt mehr Überwachungsbefugnisse, bundesweit würden Messerverbote verhängt.
Wahrscheinlicher ist jedoch, dass nach dem Mehrfachmord in Solingen dasselbe geschieht, was schon nach den Messermorden in einem norddeutschen Regionalzug vor anderthalb Jahren und dem Messermord in Mannheim vor drei Monaten geschehen ist: Nach einer mehrtägigen Symboldebatte wendet sich die Politik wieder anderen Themen zu, weil die Lösung all der Missstände zu schwierig, zu langwierig und überdies kein Gewinnerthema ist.
So wird von den steilen Forderungen und großen Plänen wenig bis gar nichts umgesetzt. Das Zuständigkeitsdickicht zwischen den Bundes- und Landesbehörden bleibt undurchdringbar. Das BAMF bleibt ein dysfunktionales Labyrinth. Dem Bundesnachrichtendienst und dem Verfassungsschutz bleiben bei der Terroristenfahndung von übervorsichtigen Datenschützern die Hände gebunden. Und trotz der langen Mängelliste werden sich weder der Bundeskanzler noch die Innenministerkonferenz in der Lage sehen, das gravierende Sicherheitsproblem endlich zu lösen. So überlässt man die Sicherheitsdebatte der AfD und wundert sich dann auch noch, warum die Rechten immer mehr Zulauf bekommen.
Zitat von Gast am 17. September 2024, 07:17 UhrGrenzkontrollen: Jeder Zweite wird zurückgeschickt
Ein Reisebus wird, von Österreich kommend, an der Grenzkontrollstelle der Autobahn A93 bei Kiefersfelden auf deutscher Seite kontrolliert. Die Kontrollen sind jeweils auf sechs Monate befristet, können aber verlängert werden.© Peter Kneffel/dpaIn Bayern gelten die nun für ganz Deutschland anlaufenden Grenzkontrollen schon lange. Fast 5000 Menschen wiesen die Beamten allein im ersten Halbjahr 2024 an den Grenzen zu Österreich und Tschechien ab – was auch Kritik auf sich zieht.
Jeder Zweite wird zurückgeschickt
Die Bundespolizei kontrolliert seit diesem Montag an den deutschen Grenzen wieder schärfer die Pässe. Was im Westen und Norden des Landes ungewohnt sein mag, ist in Bayern längst Routine. An den Übergängen zu Österreich gehen Grenzbeamte bereits seit 2015 durch die Züge oder winken an der Grenze Autos raus. Im Oktober 2023 führte Innenministerin Nancy Faeser die Kontrollen auch an der Grenze zu Polen, Tschechien und der Schweiz ein. Bayern hatte dies seit Langem gefordert. Die Wirksamkeit der Kontrollen habe sich rasch bestätigt, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner Regierungserklärung im Dezember 2023.
Tatsächlich halten die Grenzschützer an den Übergängen zu Österreich und Tschechien regelmäßig Ausländer auf, die nach Deutschland einreisen wollen und kein Visum haben und angeblich auch keinen Asylwunsch vorbringen. Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden so bislang 9613 unerlaubt einreisende Menschen registriert, davon 7437 an der Grenze zu Österreich und 2176 an der Grenze zu Tschechien. Ziemlich genau die Hälfte schickten die Beamten zurück, davon 4243 an der Grenze zu Österreich und 592 Personen an der Grenze zu Tschechien. Das teilte die Bundespolizeidirektion München auf Anfrage mit.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält die Kontrollen auch weiterhin für nötig: „Wir brauchen die intensiven Grenzkontrollen aus sicherheits- und migrationspolitischen Gründen mehr denn je“, sagte er kürzlich in Reaktion auf eine Forderung der Grünen, die Kontrollen wieder abzuschaffen. Die weltpolitische Lage sei weiterhin angespannt, der islamistische Terror habe Europa im Fadenkreuz und der Schutz der EU-Außengrenzen sei absolut mangelhaft. Die Grünen hatten argumentiert, die Kontrollen verstießen gegen EU-Recht.
Das beklagen auch viele Juristen. Grenzkontrollen seien nur zur Gefahrenabwehr und dann auch nur für sechs Monate zulässig, sagt der Berliner Rechtsanwalt Christoph Tometten. Der EuGH habe dies im Falle der Kontrollen an der slowenisch-österreichischen Grenze eindeutig formuliert. Für Deutschland gibt es bislang keinen solchen Urteilsspruch, dennoch sei klar: „Die Bundesregierung verstößt seit Jahren systematisch gegen europäisches Recht“, so Tometten. Der Anwalt hatte Anfang des Jahres einen Österreicher vertreten, der vor dem Verwaltungsgericht in München gegen die Kontrollen klagte. Er war im Zug in Passau von der Grenzpolizei kontrolliert worden. Das Gericht wies die Klage ab. Die Grundrechtseinschränkung befand es als zu geringfügig, als dass eine Klage zulässig wäre, auch bestehe keine Wiederholungsgefahr. In der Sache aber gab es dem Kläger recht. Die Kontrolle dürfte gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen haben, heißt es in der Urteilsbegründung. Gegen die Klageabweisung wurde Berufung eingelegt.
Sind schon die Kontrollen rechtlich umstritten, so gilt dies erst recht für die Zurückweisungen. Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, darf die Polizei an der Grenze nicht einfach abweisen. Auch dann nicht, wenn sie sich bereits in einem anderen EU-Staat registriert haben und dieser also nach den EU-Verteilregeln möglicherweise für ihr Verfahren zuständig ist. „Sobald jemand zu erkennen gibt, dass er nach Schutz vor Menschenrechtsverletzungen sucht, greift die Dublin-Verordnung“, erklärt Tommeten. Die Menschen müssen also aufgenommen, angehört und erst dann in das Land, das für ihr Verfahren zuständig ist zurückgeführt werden.
„Die inhaltliche Prüfung des Schutzersuchens obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)“, erklärt auch die Bundespolizei. An der Grenze zurückgewiesen wird demnach nur, wer kein Asylgesuch geäußert hat. Wer dagegen um Schutz bittet, werde in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Unbegleitete Minderjährige würden der Obhut des Jugendamtes übergeben.
Flüchtlingsorganisationen mutmaßen aber, dass der Wunsch nach Schutz manchmal überhört werde. Die drei Hauptherkunftsländer der Zurückgewiesenen waren nach Angaben der Grenzpolizei im Jahr 2023 die Türkei, Syrien und Afghanistan. Das sind nach der Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge genau jene Nationen, die derzeit am häufigsten um Asyl bitten.
Grenzkontrollen: Jeder Zweite wird zurückgeschickt
In Bayern gelten die nun für ganz Deutschland anlaufenden Grenzkontrollen schon lange. Fast 5000 Menschen wiesen die Beamten allein im ersten Halbjahr 2024 an den Grenzen zu Österreich und Tschechien ab – was auch Kritik auf sich zieht.
Jeder Zweite wird zurückgeschickt
Die Bundespolizei kontrolliert seit diesem Montag an den deutschen Grenzen wieder schärfer die Pässe. Was im Westen und Norden des Landes ungewohnt sein mag, ist in Bayern längst Routine. An den Übergängen zu Österreich gehen Grenzbeamte bereits seit 2015 durch die Züge oder winken an der Grenze Autos raus. Im Oktober 2023 führte Innenministerin Nancy Faeser die Kontrollen auch an der Grenze zu Polen, Tschechien und der Schweiz ein. Bayern hatte dies seit Langem gefordert. Die Wirksamkeit der Kontrollen habe sich rasch bestätigt, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner Regierungserklärung im Dezember 2023.
Tatsächlich halten die Grenzschützer an den Übergängen zu Österreich und Tschechien regelmäßig Ausländer auf, die nach Deutschland einreisen wollen und kein Visum haben und angeblich auch keinen Asylwunsch vorbringen. Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden so bislang 9613 unerlaubt einreisende Menschen registriert, davon 7437 an der Grenze zu Österreich und 2176 an der Grenze zu Tschechien. Ziemlich genau die Hälfte schickten die Beamten zurück, davon 4243 an der Grenze zu Österreich und 592 Personen an der Grenze zu Tschechien. Das teilte die Bundespolizeidirektion München auf Anfrage mit.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält die Kontrollen auch weiterhin für nötig: „Wir brauchen die intensiven Grenzkontrollen aus sicherheits- und migrationspolitischen Gründen mehr denn je“, sagte er kürzlich in Reaktion auf eine Forderung der Grünen, die Kontrollen wieder abzuschaffen. Die weltpolitische Lage sei weiterhin angespannt, der islamistische Terror habe Europa im Fadenkreuz und der Schutz der EU-Außengrenzen sei absolut mangelhaft. Die Grünen hatten argumentiert, die Kontrollen verstießen gegen EU-Recht.
Das beklagen auch viele Juristen. Grenzkontrollen seien nur zur Gefahrenabwehr und dann auch nur für sechs Monate zulässig, sagt der Berliner Rechtsanwalt Christoph Tometten. Der EuGH habe dies im Falle der Kontrollen an der slowenisch-österreichischen Grenze eindeutig formuliert. Für Deutschland gibt es bislang keinen solchen Urteilsspruch, dennoch sei klar: „Die Bundesregierung verstößt seit Jahren systematisch gegen europäisches Recht“, so Tometten. Der Anwalt hatte Anfang des Jahres einen Österreicher vertreten, der vor dem Verwaltungsgericht in München gegen die Kontrollen klagte. Er war im Zug in Passau von der Grenzpolizei kontrolliert worden. Das Gericht wies die Klage ab. Die Grundrechtseinschränkung befand es als zu geringfügig, als dass eine Klage zulässig wäre, auch bestehe keine Wiederholungsgefahr. In der Sache aber gab es dem Kläger recht. Die Kontrolle dürfte gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen haben, heißt es in der Urteilsbegründung. Gegen die Klageabweisung wurde Berufung eingelegt.
Sind schon die Kontrollen rechtlich umstritten, so gilt dies erst recht für die Zurückweisungen. Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, darf die Polizei an der Grenze nicht einfach abweisen. Auch dann nicht, wenn sie sich bereits in einem anderen EU-Staat registriert haben und dieser also nach den EU-Verteilregeln möglicherweise für ihr Verfahren zuständig ist. „Sobald jemand zu erkennen gibt, dass er nach Schutz vor Menschenrechtsverletzungen sucht, greift die Dublin-Verordnung“, erklärt Tommeten. Die Menschen müssen also aufgenommen, angehört und erst dann in das Land, das für ihr Verfahren zuständig ist zurückgeführt werden.
„Die inhaltliche Prüfung des Schutzersuchens obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)“, erklärt auch die Bundespolizei. An der Grenze zurückgewiesen wird demnach nur, wer kein Asylgesuch geäußert hat. Wer dagegen um Schutz bittet, werde in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Unbegleitete Minderjährige würden der Obhut des Jugendamtes übergeben.
Flüchtlingsorganisationen mutmaßen aber, dass der Wunsch nach Schutz manchmal überhört werde. Die drei Hauptherkunftsländer der Zurückgewiesenen waren nach Angaben der Grenzpolizei im Jahr 2023 die Türkei, Syrien und Afghanistan. Das sind nach der Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge genau jene Nationen, die derzeit am häufigsten um Asyl bitten.
Zitat von Gast am 9. Oktober 2024, 07:08 Uhr
„Leben nach ihren eigenen Regeln“ - Flüchtlingsgruppe sorgt für Ärger in Kiel: „Wir verstehen sie nicht und sie uns nicht“
Rund 30 Flüchtlingen sorgen derzeit im Kieler Stadtteil Wik für erhebliche Probleme. (Symbolbild) Julian Stratenschulte/dpa© Julian Stratenschulte/dpaRund 30 Flüchtlingen sorgen derzeit im Kieler Stadtteil Wik für erhebliche Probleme. Sie begehen Diebstähle, werfen Müll achtlos weg und sorgen für Lärmbelästigungen. Die Behörden zeigen sich hilflos und setzen nun auf Workshops zur Problemlösung.
Eine kleine Gruppe von etwa 30 Flüchtlingen sorgt im zweitgrößten Stadtteil der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel für Probleme. Sie sollen sich dabei nicht an Ruhezeiten halten, Müll achtlos wegwerfen und in einem in der Nähe befindlichen Supermarkt Diebstähle verüben. Dieses Verhalten sorgt für Ärger bei den Anwohnern.
Dabei stammen die Geflüchteten laut Kiels Sozialdezernenten Gerwin Stöcken aus der Ukraine. "Wir würden sie als Roma einordnen", so Stöcken gegenüber den "Kieler Nachrichten" . Zudem stammen einige aus dem bulgarischen Grenzgebiet zur Türkei und die meisten dieser Personen seien Analphabeten. "Die allermeisten Flüchtlinge aus der Ukraine sind anständige Leute. Doch diese kleine Gruppe lebt nach ihren eigenen Regeln, zumeist ohne ein Unrechtsbewusstsein." Dies führe laut Stöcken bei den Anwohnern "zu Sorgen und teilweise auch Ängsten". Er führt aus: "Wir verstehen sie nicht - und sie uns nicht."
Stöcken betont: "Wir sind an Recht und Gesetz gebunden"
Laut Stöcken wirke bei dieser Gruppe weder Polizei noch Gerichte. "Irgendwann haben sich so viele Straftaten angesammelt, dass die deutsche Justiz Ernst macht und sie in Haft nimmt. Das verstehen sie erst recht nicht."
Eine Abschiebung oder Verlegung der Flüchtlinge in eine andere Stadt ist laut den Behörden nicht möglich. "Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir können nicht in alter Sheriff-Manier sagen: Verlass unsere Stadt", sagt Stöcken weiter. Selbst ein Verweis aus der Gemeinschaftsunterkunft wird abgelehnt, da die Betroffenen dann obdachlos wären. "Sie hätten in dem Fall sofort einen Anspruch auf eine Obdachlosenunterkunft", erklärt Stöcken.
Die Stadt Kiel will in Zukunft Workshop durchführen, auch mit den Anwohnern der Gemeinschaftsunterkunft. "Die Stärkung des Gemeinwesens ist ein Mittel. Wir stärken uns als Gesellschaft, um dieser Gruppe klar begegnen zu können und zu sagen: „Das wollen wir nicht", sagt Kiels Sozialdezernent.
„Leben nach ihren eigenen Regeln“ - Flüchtlingsgruppe sorgt für Ärger in Kiel: „Wir verstehen sie nicht und sie uns nicht“
Rund 30 Flüchtlingen sorgen derzeit im Kieler Stadtteil Wik für erhebliche Probleme. Sie begehen Diebstähle, werfen Müll achtlos weg und sorgen für Lärmbelästigungen. Die Behörden zeigen sich hilflos und setzen nun auf Workshops zur Problemlösung.
Eine kleine Gruppe von etwa 30 Flüchtlingen sorgt im zweitgrößten Stadtteil der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel für Probleme. Sie sollen sich dabei nicht an Ruhezeiten halten, Müll achtlos wegwerfen und in einem in der Nähe befindlichen Supermarkt Diebstähle verüben. Dieses Verhalten sorgt für Ärger bei den Anwohnern.
Dabei stammen die Geflüchteten laut Kiels Sozialdezernenten Gerwin Stöcken aus der Ukraine. "Wir würden sie als Roma einordnen", so Stöcken gegenüber den "Kieler Nachrichten" . Zudem stammen einige aus dem bulgarischen Grenzgebiet zur Türkei und die meisten dieser Personen seien Analphabeten. "Die allermeisten Flüchtlinge aus der Ukraine sind anständige Leute. Doch diese kleine Gruppe lebt nach ihren eigenen Regeln, zumeist ohne ein Unrechtsbewusstsein." Dies führe laut Stöcken bei den Anwohnern "zu Sorgen und teilweise auch Ängsten". Er führt aus: "Wir verstehen sie nicht - und sie uns nicht."
Stöcken betont: "Wir sind an Recht und Gesetz gebunden"
Laut Stöcken wirke bei dieser Gruppe weder Polizei noch Gerichte. "Irgendwann haben sich so viele Straftaten angesammelt, dass die deutsche Justiz Ernst macht und sie in Haft nimmt. Das verstehen sie erst recht nicht."
Eine Abschiebung oder Verlegung der Flüchtlinge in eine andere Stadt ist laut den Behörden nicht möglich. "Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir können nicht in alter Sheriff-Manier sagen: Verlass unsere Stadt", sagt Stöcken weiter. Selbst ein Verweis aus der Gemeinschaftsunterkunft wird abgelehnt, da die Betroffenen dann obdachlos wären. "Sie hätten in dem Fall sofort einen Anspruch auf eine Obdachlosenunterkunft", erklärt Stöcken.
Die Stadt Kiel will in Zukunft Workshop durchführen, auch mit den Anwohnern der Gemeinschaftsunterkunft. "Die Stärkung des Gemeinwesens ist ein Mittel. Wir stärken uns als Gesellschaft, um dieser Gruppe klar begegnen zu können und zu sagen: „Das wollen wir nicht", sagt Kiels Sozialdezernent.