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Viele Corona-Tote voll geimpft - Warten auf «Booster»

Unter der rasch steigenden Zahl der Corona-Toten ist mittlerweile ein erheblicher Anteil vollständig Geimpfter. Das gilt als Zeichen einer nachlassenden Wirkung des Impfschutzes. Gleichzeitig fehlt in Bayerns Pflegeheimen Zehntausenden von hochbetagten Bewohnern die Auffrischungsspritze.

Von den 372 bayerischen Corona-Todesopfern in den vier Wochen vom 4. bis 31. Oktober hatten knapp 30 Prozent beide Impfungen erhalten, wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) auf Anfrage mitteilte - 108 von 372 gezählten Toten. In der ersten Novemberwoche waren 23 von 88 Todesfällen vollständig geimpft, ein Anteil von über einem Viertel.

Sehr viele der vollständig geimpften Toten waren Hochbetagte über 80 Jahre, das ist die am stärksten gefährdete Altersgruppe. Doch von den geschätzt 127 000 Pflegeheimbewohnern in Bayern sind über 40 000 mutmaßlich noch nicht zum dritten Mal geimpft.

Laut Gesundheitsministerium hatten bis zum 5. November knapp 40 000 Pflegebedürftige in den Heimen die sogenannten Booster-Impfungen durch die Impfzentren und Impfteams erhalten. Ähnlich viele Heimbewohnerinnen und -bewohner sind nach Schätzungen von Hausärzten nachgeimpft. Damit bleibt eine Lücke von etwa einem Drittel der Menschen, denen die dritte Impfung fehlt. Es sei «unverantwortlich» dass die «Booster»-Spritzen für Ältere daheim und in Heimen und für Personal nicht voll organisiert worden seien, kritisierte die SPD-Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann auf Twitter. «Das kann tödlich enden.»

Impfzentren und -stationen in Bayern sind mittlerweile mit einem Ansturm konfrontiert. München und Augsburg appellierten am Wochenende an die Bürger, nur noch auf Termin in die Impfzentren zu kommen. Lange Schlangen gab es aber auch in kleineren Kommunen wie Wunsiedel. Bayern hat die niedrigste Impfquote der westlichen Bundesländer, was Mediziner als einen der maßgeblichen Gründe für den schnellen Anstieg der Infektionszahlen sehen.

Ganz aktuelle Zahlen zum Anteil der vollständig Geimpften unter den Corona-Toten in der zweiten Novemberwoche lagen am Sonntag noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die Zahl der Toten in Bayern ebenso schnell steigt wie die Zahl der Infektionen. Laut Corona-Portal der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität wurden in den vergangenen sieben Tagen über 300 Todesfälle im Freistaat gemeldet, was im Vergleich zu Mitte Oktober mehr als eine Verdopplung bedeutet.

Die Wirkung der Corona-Impfungen lässt nach Worten des Münchner Virologen Oliver Keppler offensichtlich schneller nach, als es zunächst von Medizinern und Politik erhofft beziehungsweise erwartet wurde. «Die Daten (...) zeigen, dass nach vier Monaten nach der zweiten Impfung gerade bei älteren Menschen die Immunität wieder abnimmt», sagte der Leiter der Virologie an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität im Bayerischen Rundfunk. «Die Kombination aus schwer erkrankten ungeimpften Menschen und geimpften Menschen, die bereitet diese große Welle, die wir so in dieser Vehemenz vielleicht nicht haben kommen sehen.»

Ab Dienstag wird für Gastronomie und Hotellerie in Bayern eine 2G-Regel gelten. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf nicht mehr ins Wirtshaus gehen. Doch die sehr angespannte Lage in Bayerns Krankenhäusern wird sich nach Einschätzung des Wissenschaftlers weiter verschlechtern. «Es muss uns allen klar sein: Die hohen Inzidenzen, die wir die letzten ein bis zwei Wochen sehen, die schlagen auch erst in ein bis drei Wochen wirklich auf unsere Intensivstationen durch.»

Am Sonntag waren laut Intensivregister in 50 der 96 kreisfreien Städte und Kreise Bayerns weniger als zehn Prozent der Intensivbetten verfügbar. In 20 bayerischen Städten und Kreisen war kein einziges Intensivbett mehr frei.

Kritisch ist die Lage in der Landeshauptstadt München, deren Krankenhäuser eine zentrale Rolle für die medizinische Versorgung in Bayern spielen. Dort waren am Sonntag lediglich 22 der 452 Intensivbetten frei. Innerhalb von drei Monaten hat sich die Zahl der Corona-Intensivpatienten in Bayern verfünfzehnfacht, von 47 am 13. August auf 707 am Sonntagmorgen.

Das LGL betonte, dass die Todesfallzahlen mit Vorsicht interpretiert werden müssten: Als Corona-Todesopfer zählt, wer mit dem Virus infiziert war. Das bedeutet aber nicht, dass Corona auch unbedingt die Todesursache ist. Die Mehrzahl der Corona-Toten sind 80 Jahre und älter, dementsprechend litten viele auch an anderen Krankheiten. Eine Auswertung der Todesfälle nach Vorerkrankungen ist jedoch laut LGL nicht möglich.

Das wurde von der Stiftung Patientenschutz scharf kritisiert. «Für systematische Obduktionen in der Pandemie geben die Bundesländer kein Geld aus», kritisierte Vorstand Eugen Brysch. «So fällt es leicht, in menschenverachtenden Formulierungen zu behaupten, die meisten Toten litten an Vorerkrankungen und auch das könnte die hohe Todesrate erklären.» Das Versagen der staatlichen Corona-Maßnahmen sei offenkundig. «Viel zu viele hochbetagte, oft pflegebedürftige Menschen haben immer noch kein «Booster»-Impfangebot erhalten.»

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Offenbar hochansteckende Variante  

Das planen Biontech und Moderna gegen die Omikron-Gefahr

Alpha, Delta und nun Omikron: Erneut sorgt sich die Welt wegen einer neuen Corona-Variante, die möglicherweise gefährlicher ist als ihre Vorgänger. Schützen unsere Impfstoffe weiterhin? Oder braucht es eine Anpassung?

Wie gut die bisher verfügbaren Corona-Impfstoffe gegen Varianten wie Alpha, Beta oder Delta wirken, hat die Wissenschaft bereits herausgefunden. Nun untersuchen Forscher weltweit, ob die neue Omikron-Variante eine Bedrohung für die Wirksamkeit der Impfstoffe darstellen könnte.

Müssen die Vakzine von Biontech, Moderna und Co. nun angepasst werden? Und wie lange könnte dies angesichts der dramatischen Corona-Lage dauern? Ein Überblick.

Omikron könnte Immunschutz teilweise umgehen

Omikron trägt nach bisherigen Kenntnissen so viele Mutationen, wie es noch von keiner Variante zuvor bekannt ist. Allein 30 davon befinden sich beim Spike-Protein, über das das Virus an menschliche Zellen andockt – darunter einige, von denen man weiß, dass sie mit einer stärkeren Übertragbarkeit und geringerem Immunschutz in Verbindung stehen. Hinzu kommen viele Mutationen, deren Bedeutungen laut Robert Koch-Institut (RKI) noch unklar sind.

Die zunächst in Südafrika aufgetauchte Variante namens Omikron wurde von der Weltgesundheitsorganisation WHO vorsorglich als "sehr hohes" globales Risiko eingestuft. In welchen Ländern sie bislang aufgetaucht ist und wie hoch Experten ihre Gefährlichkeit einschätzen, lesen Sie hier.

Wie gut schützen die derzeit verwendeten Impfstoffe vor Omikron?

Diese genetischen Eigenschaften lassen Experten um den Impfschutz bangen. Ob die Mutationen es dem Virus letztlich aber wirklich ermöglichen, die Wirksamkeit der Impfungen zu unterlaufen, ist derzeit noch unklar.

Den Einschätzungen von Fachleuten zufolge ist ein leichter Abfall der Wirksamkeit zwar zu erwarten. Vor schweren Verläufen würden die Impfungen aber aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin sehr gut schützen, sagte etwa die Münchner Virologin Ulrike Protzer im Deutschlandfunk. "Wir haben noch nie eine Variante gesehen, die der Immunantwort komplett entgangen ist."

 

Auch Richard Neher, Leiter der Forschungsgruppe "Evolution von Viren und Bakterien" am Biozentrum der Universität Basel betonte: "Da die Impfstoffe gegen alle bisherigen Varianten effizient sind, gehe ich davon aus, dass auch gegen diese Variante Impfschutz besteht". "Allerdings ist es durchaus vorstellbar, dass es vermehrt zu Durchbruchsinfektionen kommt, so dass eine dritte Dosis umso wichtiger wird."

RKI und Drosten: Impflücken schließen und boostern

Die Corona-Impfung bleibe die beste Option, erklärte RKI-Präsident Lothar Wieler. "Alle Menschen, die sich impfen lassen, fangen nicht bei null an, wenn sie sich mit einer neuen Variante infiziert haben." Sie hätten auf jeden Fall schon einen gewissen Impfschutz, das sei entscheidend zu wissen.

Christian Drosten, Chef der Virologie der Berliner Charité, merkte in einem ZDF-Beitrag an, dass man nach derzeitigem Ermessen davon ausgehen sollte, dass die verfügbaren Impfstoffe grundsätzlich weiterhin schützen. "Der beste Schutz auch gegen die neue Variante ist daher das Schließen aller Impflücken in der Bevölkerung und die schnelle Verabreichung von Auffrischungsimpfungen", betonte Drosten zum wiederholten Mal.

Was ist, wenn die Impfstoffe doch nicht gegen die neue Variante wirken?

Noch einmal: Es ist noch nicht sicher, ob die Omikron-Variante die Wirksamkeit der Impfstoffe beeinträchtigt. Wie die Professorin Wendy Barclay, Leiterin der Abteilung für Infektionskrankheiten am Imperial College London erklärt, müssten zunächst epidemiologische Daten analysiert werden.

Die bisherigen Berichte ließen aber vermuten, dass wir eine Variante haben, die übertragbarer ist als andere. Sie scheint zudem das Potenzial zu haben, der Immunität, die durch die von uns derzeit verwendeten Impfstoffe und durch frühere Infektionen erzeugt wird, zumindest teilweise zu entkommen, so die Wissenschaftlerin.

Wenn Antikörper aus den aktuellen Impfstoffen das Virus nicht mehr ganz so gut neutralisieren können, haben die politischen Entscheidungsträger mehrere Optionen, erklärte Barclay laut einer aktuellen Mitteilung des Imperial College London. Durch diese Maßnahmen könne Zeit gewonnen und der Import der neuen Variante in den Rest der Welt verlangsamt werden:

  1. "Erstens, weiterhin so viele Menschen wie möglich mit den Impfstoffen, die wir haben, zu impfen (einschließlich Auffrischungsdosen). Auch wenn der Schutz möglicherweise nicht perfekt ist, ist eine Erhöhung der Gesamtmenge an Antikörpern auch gegen die neue Variante anzuraten." Außerdem seien die aktuellen Impfstoffe definitiv wirksam gegen die Delta-Variante und somit hilfreich, um die Fallzahlen zu senken. "Wir möchten wirklich nicht, dass Delta und Omikron im kommenden Winter gleichzeitig im Umlauf sind", sagte Barclay.
  2. "Zweitens können wir alle, um die Fallzahlen zu reduzieren, Kontakte einschränken, Masken an überfüllten Orten tragen und auf dem Weg in die Weihnachtszeit etwas Zurückhaltung zeigen."
  3. "Drittens können wir damit beginnen, neue Impfstoffe herzustellen, die besser auf das neue Virus abgestimmt sind. Dies wird einige Zeit dauern, wahrscheinlich Monate, aber die Impfstoffhersteller sollten sich darauf einstellen, sofort damit zu beginnen."

Wie reagieren Biontech und Moderna?

Auch Virologin Protzer betonte, es sei wichtig, dass sich die Impfstoffhersteller schon jetzt darauf vorbereiten, ihre Impfstoffe eines Tages doch an eine neue Variante anpassen zu müssen. Biontech/Pfizer und Moderna haben damit bereits begonnen.

Biontech testet bereits Schutz vor Omikron

Der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech arbeitet neben laufenden Labortests zur Untersuchung der neuen Corona-Variante auch an der Entwicklung eines angepassten Impfstoffs – vorbeugend für den Fall, dass dieser notwendig werden könnte.

"Um keine Zeit zu verlieren, gehen wir diese beiden Aufgaben parallel an, bis die Daten vorliegen und wir mehr Informationen darüber haben, ob der Impfstoff angepasst werden sollte oder nicht", teilte eine Biontech-Sprecherin mit. Man rechne spätestens bis Ende nächster Woche mit Erkenntnissen.

Auch Moderna arbeitet an Omikron-Impfstoff

In einer Pressemitteilung berichtet der Impfstoffhersteller Moderna über die Aktualisierung der Unternehmensstrategie zur Bekämpfung besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten. So arbeitet das Unternehmen nun daran, das Potenzial der aktuellen Impfstoffdosis zur Neutralisierung der Omikron-Variante zu testen. Daten werden in den kommenden Wochen erwartet.

Wie lange dauert es, bis die Impfstoffe angepasst sind?

Moderna-Chef Stephane Bancel erklärte, es könne Monate dauern, bevor ein auf das Omikron-Virus abgestimmtes Vakzin ausgeliefert werden könnte. Es werde zwei bis sechs Wochen dauern, bis Daten über die Wirksamkeit der bestehenden Impfstoffe vorliegen würden.

Biontech teilte mit, der Impfstoff könne innerhalb von sechs Wochen angepasst und erste Chargen innerhalb von 100 Tagen ausgeliefert werden. Dafür seien bereits klinische Studien gestartet worden, um Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit zu erheben. Diese könnten im Fall einer Anpassung bei den Behörden als Musterdaten vorgelegt werden.

Die EU-Arzneimittelbehörde Ema hingegen äußerte sich zurückhaltender. "Die Ema hält es zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, die Notwendigkeit eines angepassten Impfstoffs mit einer anderen Zusammensetzung zur Bekämpfung dieser neuen Variante vorauszusehen", erklärte die Behörde. Wie lange der Zulassungsprozess bei einem angepassten Impfstoff dauern könnte, bleibt vorerst offen.

Virologin Protzer zufolge ist es für den Moment ohnehin am wichtigsten, mit den vorhandenen Impfstoffen weiterzuimpfen – und sowohl bei Erstimpfungen als auch bei Booster-Impfungen ein hohes Tempo voranzutreiben. "Es wäre sträflich, jetzt auf neue Impfstoffe zu warten." Denn das Auftauchen der womöglich hochansteckenden Omikron-Variante mache es nur noch wichtiger, die sich immer höher auftürmende Delta-Welle zu brechen.

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Omikron: Biontech erwartet Schutz vor schweren Infektionen mit neuer Corona-Variante

Der Chef von Moderna, Stéphane Bancel, ist skeptisch, ob sein Impfstoff vor der Omikron-Variante schützt. Uğur Şahin von Biontech äußerte sich nun in einem deutlich optmistischeren Ton.

Biontech-Chef Uğur Şahin erwartet, dass der bestehende Covid-19-Impfstoff des Mainzer Herstellers auch bei der neuen Omikron-Variante Schutz vor schweren Erkrankungen bietet. »Wir halten es für wahrscheinlich, dass Geimpfte einen deutlichen Schutz gegen schwere Erkrankungen, die durch Omikron verursacht werden, haben werden«, sagte Şahin der Nachrichtenagentur Reuters. »Wir gehen davon aus, dass dieser Schutz noch ausgeprägter ist, wenn die Menschen ihre dritte Impfung bekommen haben.«

Sicherheit über die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen die neue Variante gebe es allerdings erst nach der Auswertung der Labordaten und nach Infektionsdaten aus der realen Welt. Mit mehr Klarheit rechnet Şahin in etwa zwei Wochen.

»Wir erwarten, dass der Schutz in gewissem Maße reduziert sein kann gegen Infektionen, aber wie stark, das müssen wir sehen.« Es gebe bisher keine Hinweise, dass Infektionen mit Omikron schwerer verliefen. Man wisse aber noch nicht, ob das Virus infektiöser sei und sich schneller ausbreite als die derzeitige Delta-Variante. »Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, besonders beunruhigt zu sein. Das einzige, was mich momentan beunruhigt ist, dass es Menschen gibt, die noch gar nicht geimpft sind.«

Vor allem Mutationen am Spike-Protein

Der Chef des US-Impfstoffherstellers Moderna, Stéphane Bancel, hatte bereits früher am Tag von einer »erheblichen Abnahme« der Schutzwirkung des Impfstoffs seines Unternehmens gesprochen und damit die Börsen weltweit zeitweilig auf Talfahrt geschickt, weil Anleger verunsichert reagierten. Bancel sagte: »Ich glaube, die Wirksamkeit hat auf keinen Fall das gleiche Niveau wie gegen die Delta-Variante.«

Er verwies auf Angaben von Wissenschaftlern, denen zufolge 32 der 50 bei Omikron festgestellten Mutationen das Spike-Protein betreffen. Dieses Protein auf der Oberfläche des Virus wird von den Impfstoffen genutzt, um eine Immunreaktion gegen das Coronavirus hervorzurufen. Allerdings dürften Bancel derzeit keine entscheidend anderen Informationen über die Omikron-Variante vorliegen als Biontech-Chef Şahin.

Insbesondere in Europa scheint Omikron bereits zu zirkulieren. In Schottland gehen sechs bestätigte Fälle wohl auf eine Übertragung im Land selbst und nicht auf Auslandsreisen zurück. In den Niederlanden wiesen die Behörden den neuen Erreger in rund zehn Tage alten Testproben nach. Bei diesen Fällen ist bisher unklar, ob sich die Infizierten im Süden Afrikas aufgehalten hatten. Ein in Deutschland positiv auf Omikron getesteter Mann war bereits am 21. November aus Südafrika eingereist.

Statistiken aus Südafrika deuten darauf hin, dass die Omikron-Variante deutlich ansteckender sein könnte als bisherige Varianten. Einschätzungen südafrikanischer Ärzte zufolge könnte der Krankheitsverlauf im Allgemeinen aber milder ausfallen als bei vorherigen Varianten. Laut WHO wurden bislang keine Todesfälle im Zusammenhang mit der Omikron-Variante gemeldet.

Die Impfstoffhersteller Moderna, Biontech und Pfizer sowie die Unterstützer des in der EU bislang nicht zugelassenen russischen Impfstoffs Sputnik V haben bereits angekündigt, ihre Impfstoffe zu prüfen und gegebenenfalls ein an die Omikron-Variante angepasstes Vakzin zu entwickeln. Moderna-Chef Bancel zufolge dürfte dies allerdings einige Monate dauern.

WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus warnte vor einer Überreaktion. »Ich verstehe die Sorgen aller Länder gut, die ihre Bürger gegen eine Variante schützen wollen, die wir noch nicht vollständig verstehen«, sagte er. »Aber gleichermaßen bin ich über die stumpfen Pauschalmaßnahmen mancher Staaten besorgt, die nicht auf Beweislagen beruhen oder für sich genommen effektiv sind, und Ungleichheiten nur verschlimmern werden.« Zahlreiche Länder, darunter auch die Bundesrepublik, haben den Flugverkehr mit mehreren Staaten im Süden Afrikas stark eingeschränkt, um zu verhindern, dass die Omikron-Variante eingeschleppt wird.

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Studie zu Biontech-Impfungen  

So schnell lässt der Schutz vor Ansteckung nach

Israel gilt beim Impfen gegen Covid-19 als Vorreiter. Auch beim Boostern liegt das Land weit vorne. Nun liefert eine neue Studie wichtige Erkenntnisse zur Dauer des Impfschutzes.

Inzwischen rollt neben der vierten Corona-Welle auch die Booster-Welle in Deutschland: 9,7 Millionen Menschen haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand 30. November 2021). Und die Nachfrage steigt.

Empfohlen wird der Booster mittlerweile allen Geimpften und inzwischen ist auch klar, dass die zunächst vorgeschriebenen sechs Monate nicht zwingend eingehalten werden müssen. Das scheint auch gut so, denn eine neue Untersuchung aus Israel hat jetzt ergeben, dass die Schutzwirkung nach der Zweitimpfung mit Biontech/Pfizer offenbar früher schwindet als gedacht – zumindest bei einigen Geimpften.

 

Wann das Risiko einer Infektion nach vollständiger Impfung steigt

Das Risiko einer Corona-Infektion steigt demnach bereits ab 90 Tagen nach Erhalt der zweiten Dosis allmählich an. Das bestätigen die Forscher im englischsprachigen Fachblatt "The BMJ".

Für ihre Analyse wurden Daten von mehr als 80.000 Erwachsenen mit einem Durchschnittsalter von 44 Jahren ausgewertet. Mindestens drei Wochen nach ihrer Zweitimpfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer wurde bei ihnen ein PCR-Test durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass der Anteil der Impfdurchbrüche mit positivem Ergebnis mit der Zeit zunahm.

21 bis 89 Tage nach der Zweitdosis wurden 1,3 Prozent der Teilnehmer positiv getestet, 90 bis 119 Tage nach der zweiten Dosis waren es schon 2,4 Prozent. In den darauffolgenden Zeiträumen stieg der Anteil auf 4,6 Prozent (120 bis 149 Tage), 10,3 Prozent (150 bis 179 Tage) und 15,5 Prozent (mehr als 180 Tage).

Das Infektionsrisiko war damit im Vergleich zu den ersten 90 Tagen nach der Zweitimpfung über alle Altersgruppen hinweg nach 90 bis 119 Tagen auf mehr als das Doppelte angestiegen. In den späteren Zeiträumen stieg es sogar bis auf fast das Dreifache an.

 

Wichtig: Die Werte gelten nur für den Impfstoff von Biontech. Es ist jedoch laut "Ärzteblatt" anzunehmen, dass sie für den mRNA-Impfstoff von Moderna und die vektorbasierten Impfstoffe ähnlich sind.

Dritte Welle in Israel vor allem durch Impfdurchbrüche

Diese Zahlen zeigen, wie es trotz einer hohen Impfquote zu der erneuten Erkrankungswelle in Israel kommen konnte. Das Land war im Dezember 2020 eines der ersten Länder, das seine Bevölkerung gegen Covid-19 impfte und schien lange vor weiteren Corona-Wellen geschützt.

Doch im Juli 2021 stiegen die Infektionszahlen wieder rasch an. Getragen wurde die dritte Welle vor allem durch zahlreiche Impfdurchbrüche. Denn nach einer vollständigen Impfung – so zeigt es die Studie – kann die Schutzwirkung schneller sinken als gedacht. Die Studienautoren kamen zu dem relativ vorsichtigen Schluss, "dass eine dritte Impfstoffdosis in Betracht gezogen werden sollte".

Früheres Boostern könnte sinnvoll sein

Einen Zeitpunkt für den Booster nannten sie aber nicht, zumal die Studie nur die Ansteckung mit dem Virus untersucht habe, nicht aber Auswirkungen auf schwere Verläufe und Sterblichkeit. Dass eine Auffrischungsimpfung den Schutz vor Covid-19 deutlich erhöht, gilt aber als bewiesen.

So konnten ebenfalls Wissenschaftler aus Israel erste Effekte der Booster sieben bis zwölf Tage nach der Drittimpfung feststellen. Dann zeigten sich wieder mehr neutralisierende Antikörper im Blut der Probanden. Doch diese Antikörper können nur bedingt Auskunft über den Immunschutz geben. Es ist daher noch offen, wann der Impfschutz nach der Booster-Impfung wieder sein Maximum erreicht.

 

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Verwirrung um neue Regel  

Impfnachweis soll nur begrenzt gültig sein – was das jetzt bedeutet

 

Der künftige Kanzler Olaf Scholz will die Gültigkeit des Impfzertifikats auf ein halbes Jahr begrenzen. Müssen nun in Kürze Millionen doppelt Geimpfte bei 2G doch draußen bleiben? Eher nicht. Das steckt hinter den Plänen.

"Weil der Schutz der Impfung über die Zeit deutlich nachlässt, wird der Impfstatus perspektivisch nach sechs Monaten seine Anerkennung als vollständiger Impfschutz verlieren." Um dann weiterhin als vollständig geimpft zu gelten, müssten sich doppelt geimpfte Menschen nach einer Übergangsfrist boostern lassen.

Diese Aussagen des designierten Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) sorgten am Dienstag bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Verunsicherung. Die drängende Frage: Läuft mein Impfzertifikat bald schon aus, womöglich schneller, als es Termine für eine Auffrischung gibt?

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist konkret geplant? 

Bei Scholz' Vorhaben ist ein Wort von großer Bedeutung: perspektivisch. Dass die Regel überstürzt schon in den nächsten Tagen eingeführt wird, ist ausgeschlossen. Der Corona-Gipfel mit den Ministerpräsidenten der Länder an diesem Donnerstag könnte aber mehr Klarheit über die Details bringen.

Scholz deutete bereits an, dass es auch nach Einführung der neuen Gültigkeitsdauer noch eine Übergangszeit geben soll. In einer ersten Beschlussvorlage dazu, über die zuerst RTL berichtete, heißt es: "In einer Übergangszeit bis Ende Januar/Februar wird der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für sieben/acht/neun Monate behalten." Die Details sind also noch offen, es soll aber verhindert werden, dass doppelt Geimpfte plötzlich ihre 2G-Berechtigung verlieren.

Konkret bedeutet das: Wenn ein Bürger seine zweite Impfung etwa Anfang Juli bekommen hat, ist die Sechsmonatsfrist Anfang Januar abgelaufen. Mit der geplanten Übergangsfrist soll er aber bis Februar, März oder gar April Zeit bekommen. Das muss politisch noch ausgehandelt werden.

 

Hierbei könnte auch die Abstimmung mit der Europäischen Union noch wichtig werden. Dort werde über eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten diskutiert, berichtete Scholz im ZDF-"heute journal". "Ich glaube, das ist etwas, wo wir uns einklinken sollten", so Scholz. Es sei nicht getan mit der zweiten Impfung, sondern es müsse irgendwann die nächste kommen. Wissenschaftler sagten, dass es nach sechs Monaten "dringend erforderlich" sei, eine neue Impfung zu bekommen.

Entsprechend steht in der Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, die t-online vorliegt: "Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll."

Wie machen es andere Länder?

In drei Ländern sind vergleichbare Regelungen bereits geplant oder gelten sogar schon. In Griechenland etwa müssen sich alle Menschen über 60 die Auffrischungsimpfung spätestes sieben Monate nach der vorherigen Dosis verabreichen lassen – sonst verfallen ihre Impfzertifikate.

In Frankreich müssen Menschen ab 65 ab Mitte Dezember eine Auffrischungsimpfung im Impfpass haben, um als geimpft zu gelten. "Machen Sie jetzt einen Termin", mahnte Präsident Emmanuel Macron.

In Österreich sind Impfzertifikate nicht mehr ein Jahr lang, sondern nur noch neun Monate nach der zweiten Impfung gültig. Mitte November beschloss die Alpenrepublik zudem die generelle Impfpflicht als eines der ersten Länder weltweit.

Dass die drei EU-Länder mit diesen Maßnahmen vorgeprescht sind, dürfte auch die EU-Kommission freuen. Die will die Gültigkeit von Corona-Impfpässen auf neun Monate begrenzen. Dieser Zeitraum berücksichtige die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zur Auffrischungsdosis nach sechs Monaten und lasse einen zusätzlichen Zeitraum von drei Monaten, um den einzelnen Ländern Zeit zur Anpassung der Impfkampagnen zu geben, sagte Justizkommissar Didier Reynders im November.

Was sagen Experten?

Der Vorstoß der Politik ist eine logische Folge aus den aktuellen medizinischen Empfehlungen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät grundsätzlich allen Personen ab 18 Jahren zu einer Auffrischungsimpfung. Der Booster soll bei den Vakzinen von Astrazeneca, Moderna und Biontech in der Regel im Abstand von etwa sechs Monaten zur Zweitimpfung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind, erwogen werden.

Vorrang haben zunächst ältere Menschen, medizinisches Personal oder andere vulnerable Gruppen. Ausnahmen gelten für diejenigen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Sie sollten die Booster-Impfung bereits vier Wochen nach der ersten Impfung erhalten.

Dass der Impfstatus bereits nach sechs Monaten ablaufen könnte, befürwortet Thomas Schulz, Leiter des Instituts für Virologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. "Bei anderen Impfungen – etwa gegen Hepatitis B – wissen wir, dass der vollständige Impfschutz nur mit drei Impfungen zu erreichen ist", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Allerdings sollte dies nur für Zweitgeimpfte gelten. Für Menschen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, sollte der Impfstatus "sehr viel länger" gültig sein. Eine allgemeine Regel dafür zu finden sei jedoch schwierig, da bisher nur wenig Daten für die Dauer des Schutzes nach einer dritten Impfung vorlägen.

Gibt es dafür überhaupt genug Impfstoff? 

Der designierte Bundeskanzler Scholz will bis Jahresende bis zu 30 Millionen Menschen impfen lassen – mit Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen. Sollte die Gültigkeit des Impfzertifikats verkürzt werden, dürfte die aktuell ohnehin hohe Nachfrage noch einmal steigen.

Bislang haben in Deutschland 10,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Auffrischungsimpfung erhalten. 71,4 Prozent der Bevölkerung sind mindestens einmal geimpft (Stand: 1. Dezember 2021). Der Bedarf in den kommenden Wochen dürfte also riesig werden.

Laut Bundesgesundheitsministerium ist zumindest ausreichend Impfstoff verfügbar. Aktuell würden bis einschließlich nächster Woche 28 Millionen Dosen ausgeliefert, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin. Eine Knappheit sei nicht zu sehen.

Aus einigen Regionen waren jedoch Klagen von Impfstellen laut geworden. Der hessische Hausärzteverband kritisierte, dass ausgerechnet jetzt nicht genug Impfstoff in den Praxen ankomme, sei "eine vollständige Katastrophe". Experten halten die angepeilten 30 Millionen zusätzlichen Impfungen bis Weihnachten zudem für sehr ehrgeizig. "Das ist logistisch schwer umzusetzen, da etwa 1,5 Millionen Impfungen am Tag verabreicht werden müssten", sagte Virologe Schulz von der Medizinischen Hochschule Hannover.

Am Dienstag wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 807.000 Impfdosen in Deutschland verabreicht, 657.000 davon waren Auffrischungsimpfungen. Rekordtag war der 9. Juni mit insgesamt 1,4 Millionen Dosen. Dass täglich künftig 1,5 Millionen Dosen verspritzt werden, wäre also eine Kraftanstrengung neuer Dimension.

"Ich habe nicht den Eindruck, dass die Ärzte den Impfstoff nicht an den Mann bekommen, sondern dass es vielmehr Probleme bei der Verteilung des Impfstoffs gibt", sagte Schulz. Der Epidemiologe Hajo Zeeb, Leiter der Abteilung Prävention und Evaluation am Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen, sagte dem RND, er habe auch wegen eines möglichen Impfstoffmangels Zweifel an der Umsetzung des Ziels, "aber auch ein knappes Scheitern wäre schon etwas".

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Übergangsfrist so gestaltet wird, dass jeder aktuell doppelt Geimpfte eine realistische Chance auf einen Booster-Termin erhält, bevor die Gültigkeit seines Impfzertifikats abläuft.

Geht das technisch?

Auf technischer Ebene könnte das digitale Impfzertifikat jedenfalls angepasst werden. "Die Corona-Warn-App bietet die technischen Möglichkeiten, Impfzertifikate nach einer gewissen Zeit für ungültig zu erklären. Genaue technische Voraussetzungen und Gegebenheiten sind zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht geklärt", sagte ein Sprecher t-online. Bislang ist das Zertifikat in der App zwölf Monate lang gültig.

Fazit

Für doppelt geimpfte Bürgerinnen und Bürger gilt also zunächst: keine Panik. Das Impfzertifikat wird nicht plötzlich auslaufen. Dennoch sollte rechtzeitig ein Termin für die Booster-Impfung vereinbart werden.

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Studie zur Booster-Impfung - Welcher Impfstoff-Kombi erzeugt die meisten Antikörper

Britische Wissenschaftler haben im Auftrag der dortigen Regierung verschiedene Impfstoff-Kombinationen untersucht, um den besten Booster zu finden. Eine bessere Immunantwort rief demnach eine vollständige Impfung mit Astrazeneca oder Biontech/Pfizer, gefolgt von einem Moderna-Impfstoff neun Wochen später hervor. In diesen Kombinationen war der Antikörperspiegel am höchsten. Die Studie bestätigte die Vermutung, dass eine Kombination aus Vektor- mit einem mRNA-Impfstoff einen besonders hohen Antikörperspiegel erzeugt.

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Bundestag: Die Impfpflicht kommt – für wen?

enschen, die in Kliniken und in der Pflege arbeiten, müssen ab Mitte März gegen Corona geimpft sein. Was bedeutet das und mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Corona-Geimpfte können zwar auch an Covid-19 erkranken, ihr Risiko ist aber deutlich geringer, auch verlaufen Infektionen seltener schwer. Zudem ist weniger wahrscheinlich, dass geimpfte Infizierte das Virus an andere weitergeben. Das ist insbesondere im derzeit stark beanspruchten Gesundheitssektor wichtig. Weil die Impfquote in Teilen der Branche hinter den politischen Erwartungen zurückbleibt, werden Beschäftigte jetzt zur Impfung verpflichtet. Das entsprechende Gesetz will die Ampel-Koalition heute durch den Bundestag bringen.

Was ist geplant?

Die neue Bundesregierung will, dass Mitarbeitende etwa von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende nachweisen müssen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Akzeptiert wird auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, sofern jemand nicht geimpft werden kann. Um dieser sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu entsprechen, müssten bisher Ungeimpfte also spätestens Anfang Februar zur Erstimpfung. Denn der empfohlene Abstand zur Zweitimpfung liegt bei mindestens drei Wochen, wobei man erst zwei Wochen nach der  Zweitimpfung vollständig geimpft ist.

Darüber hinaus will die neue Bundesregierung das Impfen beschleunigen – so sollen künftig auch Zahnärztinnen, Apotheker und sogar Tierärzte mitimpfen dürfen.

Zudem wird das Infektionsschutzgesetz erneut so verändert, dass Restaurants geschlossen und Messen abgesagt werden können. Bereits verhängte Betriebsschließungen oder Ausgangsbeschränkungen sollen nicht nur bis Mitte Dezember, sondern bis 15. Februar 2022 weitergelten dürfen.

Für wen gilt die Impfpflicht?

Zunächst "einrichtungsbezogen", aber die Liste ist lang: Künftig müssen alle Beschäftigten in Kliniken und Krankenhäusern (auch Tageskliniken, Rehaeinrichtungen oder Dialysezentren), in Alten- und Pflegeheimen sowie von ambulanten Diensten geimpft sein. Auch Hebammen und Mitarbeitende in Geburtshäusern, Arztpraxen und anderen Praxen wie etwa Physiotherapiepraxen gehören dazu. Die Impfpflicht erstreckt sich außerdem auf die Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste und medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Maßnahme gilt dabei für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also auch die Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in einer Tagesklinik putzen, aber auch Fahrdienste oder Personen, die im ambulanten Bereich Dienstleistungen zum Beispiel als Assistenz erbringen.

Impfpflicht bedeutet aber nicht Impfzwang: Die Menschen können eine Impfung immer noch ablehnen. Aber dann dürfen sie die Einrichtungen nicht mehr betreten, was im Extremfall Jobverlust bedeutet. Ausgenommen sind freilich all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie müssen dies aber durch ein ärztliches Attest bestätigen.

Wie werden Verstöße geahndet?

Die Beschäftigten müssen ihren Arbeitgebern und Auftraggeberinnen bis zum 15. März eine gültige Impfung mit einem hierzulande anerkannten Impfstoff nachweisen. Wer mit einem chinesischen und russischen Vakzin geimpft wurde, gilt insofern als ungeimpft, weil diese Impfstoffe in der EU nicht zugelassen sind – das könnte auf manche Pflegekräfte aus Osteuropa zum Beispiel zutreffen.

Genesene brauchen zunächst keine Impfung, akzeptiert wird auch der aber nur für sechs Monate gültige Nachweis einer durchgemachten Corona-Infektion – dafür reicht ein positiver PCR-Test. Sofern der Nachweis nach dem 16. März ausläuft, muss ein Impfnachweis vorgelegt werden. Unklar ist noch, ob zwei Impfungen ausreichend sein werden, um als vollständig geimpft zu gelten – es ist durchaus möglich, dass bald drei Impfungen erforderlich sind.

Die Kontrolle findet über die Arbeitgeberin oder den Auftraggeber statt. Sofern Zweifel an der Echtheit der Nachweise bestehen oder die Beschäftigten keinen Impfnachweis erbringen, müssen die Gesundheitsämter informiert werden. Sie sprechen gegenüber den ungeimpften Mitarbeitenden ein Betretungsverbot der Einrichtung aus – das kommt in den meisten Fällen einem Arbeitsverbot gleich.

Droht Ungeimpften Kündigung?

Ja – aber nur als indirekte Folge ihrer Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen. Eine Kündigung als Strafe für Ungeimpfte sieht das neue Gesetz nicht vor. Es braucht auch keine eigene rechtliche Regelung dafür, denn personenbedingte Kündigungen sind auch so möglich.

Zwar müssen Arbeitgeber alles dafür tun, ungeimpfte Mitarbeiter in einer solchen Form zu beschäftigen, die mit den gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren sind – daher kommt auch die Verbannung ins Homeoffice in Betracht. Weil aber die meisten Pflegekräfte ihre Arbeit nicht von zu Hause aus machen können, bleibt am Ende wohl nur die unbezahlte Freistellung. Und weil das kein Dauerzustand sein kann, werden viele Einrichtungen den Ungeimpften früher oder später personenbedingt kündigen. Das ist der Einschätzung von Arbeitsrechtlern zufolge wohl auch rechtens – denn die Arbeitgeber kommen am Ende mit einer Kündigung nur ihrer gesetzlichen Pflicht nach, für das Wohlergehen der Menschen in ihren Einrichtungen zu sorgen.

Da niedergelassene Ärzte und Heilberufler den Nachweis keiner Einrichtungsleitung nachweisen können, kann hier nur die Behörde einspringen und die Vorlage durch die Praxisinhaber verlangen.

 Schon heute gibt es vergleichbare Fälle. Für Soldaten der Bundeswehr gilt seit Ende November eine Impfpflicht gegen Covid-19. Ein ähnliches Beispiel: Wenn eine Pilotin sich nicht dem regelmäßigen Gesundheitscheck unterzieht, darf sie auch nicht mehr fliegen und kann von der Airline gekündigt werden.

Verfällt auch der Impfstatus?

Dazu findet sich in dem Gesetzesentwurf bisher nichts. Demnach gilt auch für Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen, dass sie schon nach zwei Impfungen als vollständig geimpft gelten – und diese Nachweise zunächst unbefristet gültig sind. Innerhalb der EU wird jedoch diskutiert, dass neun Monate nach der zweiten Impfung eine Auffrischung nötig sein soll, um weiterhin als geimpft zu gelten. In Bund-Länder-Beratungen wurde Ende November vereinbart, sich "unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe" bis Jahresende auf eine bundesweite Regelung zu verständigen. Die entsprechende Regelung würde für alle Geimpfte gelten und nicht nur für den Gesundheitssektor.

Ob darüber hinaus der Impfstatus auch nach einer dritten Impfung befristet wird, ist derzeit noch unklar. Wie lange der immunologische Schutz nach einer dritten Impfung tatsächlich ist, wird unter Medizinerinnen und Immunologen noch diskutiert. Valide Daten liegen zu dieser Frage noch nicht vor.

Werden nun Pflegekräfte kündigen?

Hierzu fehlen Daten. Wahrscheinlich ist nicht, dass massenweise Pflegekräfte kündigen – auch weil ja schon viel Personal geimpft istLaut einer Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Oktober lag die Impfquote in der Krankenhauspflege schon im Sommer bei über 90 Prozent. Allerdings sieht es in der ambulanten Pflege und in Altenheimen anders aus – und die nun kommende Impfpflicht betrifft ja auch Mitarbeitende in Küche, Facility Management und Reinigung. Trotzdem dürfte es unwahrscheinlich sein, dass sich viele aus Protest dauerkrankschreiben lassen. Denn das würde ihr Arbeitsverhältnis letztlich gefährden.

Im Oktober noch diente die Sorge vor Kündigungen und Massenkrankschreibungen als Hauptgrund gegen die Impfpflicht. So warnten der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn, aber auch einige Ampel-Politiker, die Spaltung der Gesellschaft würde durch eine Impfpflicht vertieft und der bereits stark beanspruchte Pflegesektor zusätzlich belastet. Auch die Gewerkschaft ver.di führte die Sorge um eine Abwanderung des Pflegepersonals als Gegenargument an.

Fakt ist, dass schon die Einführung von 3G am Arbeitsplatz in einigen Branchen zeitlich mit dem Anstieg von Krankmeldungen zusammengefallen ist. So berichteten etwa die Berliner S-Bahnen von stark erhöhten Krankenständen über zehn Prozent.

Wer ist dafür, wer ist dagegen?

Noch im Oktober lehnten Politik und Gesundheitsbranche eine Impfpflicht durchweg ab. Seit die Fallzahlen auf einen Spitzenwert stiegen und die Bevölkerung sich mehrheitlich für eine Impfpflicht ausspricht, war davon nichts mehr zu hören. Selbst der Deutsche Pflegerat, die Dachorganisation der wichtigsten Pflegeverbände, hatte die Impfpflicht für seine Branche zunächst kritisch gesehen, begrüßt sie aber nun. Allerdings sieht der Rat zahlreiche insbesondere arbeitsrechtliche Fragen als ungeklärt an – etwa, wie mit minderjährigen Auszubildenden zu verfahren ist, die nicht geimpft sind oder wie Dienstleistende einzustufen sind, darunter Begleitdienste, Friseure, auch Praktikantinnen oder Bufdis.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet die einrichtungsbezogene Impfpflicht kritisch. Sie schließe die generelle Impflücke in der Gesamtbevölkerung nicht signifikant und schütze auch die vulnerablen Gruppen kaum besser. Jedoch steige der Druck auf die ohnehin schon stark belasteten Pflegebeschäftigten.

Wie steht es mit der allgemeinen Impfpflicht?

Österreich will eine allgemeine Impfpflicht schon im Februar einführen, die Details sind noch unklar. In Deutschland bilden sich im Bundestag derzeit fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten, die Anträge für eine allgemeine Impfpflicht erarbeiten wollen. Viele Fragen sind dabei offen – ob der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verhältnismäßig wäre oder etwa ob die Impfpflicht auch für Kinder gelten sollte. Bisher setzte Deutschland auf Freiwilligkeit, die Politik warb in zahlreichen Reden fürs Impfen, ohne dass die Quote den politisch angestrebten 85 Prozent nahekam.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht eine Impfpflicht als das "absolut letzte Mittel". Sie sei nur notwendig, "wenn alle anderen machbaren Optionen zur Verbesserung der Impfaktivität ausgeschöpft wurden".

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Frankreich, Italien, Großbritannien und Griechenland haben bereits eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitsberufen eingeführt – diese Maßnahme führte auch dazu, dass die Impfquote generell in diesen Ländern hoch ist. In Polen gilt vom 1. März an eine Impfpflicht für Ärzte, Lehrer und Sicherheitskräfte.

Selbst in Deutschland gibt es schon eine Impfpflicht, allerdings gegen Masern und nicht Covid: Das im März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz verpflichtet Beschäftigte in Arztpraxen, Pflegediensten, Flüchtlingsunterkünften und Kliniken, dass sie geimpft sein müssen. Die Masernimpfpflicht betrifft sogar Kinder: Vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder Schule müssen Eltern belegen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist. Rechtssicher ist diese Regelung auch, wie das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 entschied. Zudem gibt es auch hierzulande schon lange Impfvorschriften für medizinisches Personal. Dazu gehört etwa, dass Beschäftigte ohne eine Hepatitisimpfung nicht im Operationsbereich tätig sein dürfen.

Könnte ein Totimpfstoff die Impfquote verbessern?

Viele Impfskeptiker lehnen Vektor- und mRNA-Impfstoffe ab und hoffen auf den sogenannten Totimpfstoff, wie ihn etwa chinesischer Hersteller Sinovac und Sinopharm produzieren: Er wirkt wie der Impfstoff gegen Grippe und damit anders als die bisherigen Vakzine gegen Corona. Ein Totimpfstoff enthält Sars-CoV-2-Viren, die inaktiviert, gereinigt und konzentriert wurden.

Im November hatte die US-Firma Novavax bei der europäischen Behörde Ema eine Zulassung für seinen Totimpfstoff Nuvaxovid beantragt. Die Zulassung eines solchen Produkts in Deutschland prognostizieren Gesundheitspolitiker für die Zeit ab Mitte Januar. Sobald Totimpfstoff verfügbar wäre, könnte sich die Impfquote – derzeit knapp 70 Prozent der Bevölkerung – noch einmal erhöhen und das ganz ohne Zwang. "Den Menschen würde ich gern die Möglichkeit geben", sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow vergangene Woche mit Blick auf die nahende Zulassung.

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RKI meldet 61.288 Neuinfektionen – Inzidenz sinkt auf 413,7

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen ist erneut leicht gesunken. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Freitagmorgen lag der Wert bei 413,7. Am Vortag hatte er noch bei 422,3 gelegen, vor einer Woche bei 442,1.

Wie das RKI unter Berufung auf Daten der Gesundheitsämter weiter mitteilte, wurden binnen 24 Stunden 61.288 Neuinfektionen verzeichnet.

Seit Pandemiebeginn haben die Gesundheitsämter insgesamt 6.423.520 Fälle gemeldet. Die Zahl der von einer Erkrankung durch das Coronavirus genesenen Menschen in Deutschland bezifferte das Institut mit rund 5.329.300. Die Gesamtzahl der Corona-Todesfälle in Deutschland stieg um 484 auf 104.996.

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche an. Seit Anfang November stieg der Wert rasant an. In der Folge wurden täglich neue Höchststände registriert. Seit Anfang der Woche ist die Inzidenz kontinuierlich gesunken.

Als entscheidenden Maßstab für eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen hatten Bund und Länder am 18. November die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz festgelegt. Dieser Wert gibt an, wieviele Menschen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus liegen.

Ab einem Wert von drei gilt in einem Bundesland flächendeckend für Veranstaltungen die 2G-Regel – das heißt, nur gegen das Coronavirus Geimpfte und von Covid-19 Genesene sind zugelassen. Am Donnerstag lag die Hospitalisierungsinzidenz laut RKI bundesweit bei 5,75.

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Details zu Impfpflicht: Wer in diesen 15 Berufen arbeitet, muss sich bis 15. März impfen lassen - sonst droht der Jobverlust

 

In Deutschland gilt bald eine Impfpflicht, allerdings vorerst begrenzt auf Gesundheitspersonal. Das haben der Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen. Konkret heißt das: Wer in seinem Job schon länger beschäftigt ist oder die neue Aufgabe bis zum 15. März 2022 antritt, der muss bis zum 15. März 2022 seinen Impfnachweis vorlegen. Ansonsten drohen Bußgelder oder gar ein Berufsverbot. Wird ab dem 16. März 2022 ein neues Arbeitsverhältnis in einer medizinischen Einrichtung aufgenommen, kann man seine Stelle nur dann antreten, wenn man sofort belegt, dass man geimpft ist.

Aus dem Gesetzesbeschluss zur "Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" geht nun genau hervor, welche Personen bald geimpft oder genesen sein müssen.

Demnach ist ein Immunitätsnachweis gegen Covid-19 für Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, notwendig:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  • Arztpraxen und Zahnarztpraxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
  • Rettungsdienste
  • sozialpädiatrische Zentren nach 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  • medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation
  • Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetz- buch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden

Auch Personen, "die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind", brauchen ab Mitte März einen Immunitätsnachweis. Genauso Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen tätig sind und vergleichbare Dienste im ambulanten Bereich anbieten.

Ausgenommen sind laut des Gesetzes Personen, "die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Corona- virus SARS-CoV-2 geimpft werden können".

Diese Maßnahme ist kontraproduktiv bei dem derzeitigen Personalmangel!! Wie blöd muss man sein!!

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