Forum

Forum-Breadcrumbs - Du bist hier:ForumPolitik: EU - newsRechtsprechung

Rechtsprechung

VorherigeSeite 4 von 4
Zitat

Kaum zu glauben, aber wahr: Diese 5 kuriosen Gesetze gibt es in Deutschland wirklich!

Diese 5 kuriosen Gesetze gibt es in Deutschland wirklich Getty Images

Diese 5 kuriosen Gesetze gibt es in Deutschland wirklich Getty Images© Getty Images

Deutschland, das ist alles andere als neu, ist das Land der Regeln und Gesetze. Nicht, dass immer alle eingehalten würden, aber hierzulande pocht man in der Regel doch stets sehr stark auf das Einhalten von Ordnungen, und zwar deutlich mehr als in manch anderen Kulturen. Manchmal übertreiben wir es hierzulande aber auch mit dem Regularientum. Ein Beweis? Voila!

5 kuriose Gesetze, Regeln und Vorschriften, die es in Deutschland tatsächlich gibt

Und dabei gäbe es immer noch auch so viele Dinge, die durchaus einer schärferen Regulation bedürften. Der Aufmarsch von Nazis beispielsweise, der unter der Berufung auf Meinungsfreiheit als Demonstration getarnt doch wirklich mal untersagt gehört – vom Verbot rechter Parteien ganz zu schweigen…

1. Imker*innen dürfen fremde Wohnungen öffnen

Nicht, dass wir uns missverstehen: Imker*innen dürfen nicht immer fremde Wohnungen öffnen. Aber: Wenn sie ihren eigenen Bienenschwarm verfolgen, dann dürfen sie nicht nur fremde Grundstücke betreten, sondern auch fremde Wohnungen betreten – so steht es im § 962 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Konkret heißt es darin: „Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.“ Aber immerhin steht auch noch dabei: „Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Also aufgepasst bei der Wohnungswahl neben einer Imkerei.

2. Kein Gleichschritt auf Brücken

§ 27 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.“ Was für ein Quatsch, sollte man meinen – aber das Ganze hat tatsächlich einen Sinn. Es geht bei diesem auf den ersten Blick merkwürdig wirkenden Gesetz nämlich darum, eine sogenannte Resonanzkatastrophe zu vermeiden. Denn ein Gleichschritt von mehreren Personen auf einer Brücke kann übermäßige Schwingungsamplituden verursachen, die im schlimmsten Fall für den Einsturz einer Brücke sorgen – so geschehen beispielsweise im April 1831, als 74 britische Soldaten über die Broughton Suspension Bridge marschierten, was von vielen Experten auf besagten Resonanzeffekt zurückgeführt wurde. Seither ist die Gleichschrittmarschiererei auf Brücken untersagt.

Diese 5 kuriosen Gesetze gibt es in Deutschland wirklich Getty Images

Diese 5 kuriosen Gesetze gibt es in Deutschland wirklich Getty Images© Getty Images

3. Bunte Sonnenschirme verboten

Wer es in der Altstadt des nordhessischen Städtchens Bad Sooden-Allendorf gerne bunt mag, wird sich möglicherweise in seiner Freiheit eingeschränkt fühlen. Denn wer dort einen Sonnenschirm aufzustellen gedenkt, der darf dies nur tun, wenn die Schirme beige oder in Sand- oder Pastelltönen gehalten sind. Das steht so – kein Witz – in § 10 der Altstadtverordnung. Wer das Ganze dennoch für einen schlechten Scherz hält, darf sich gerne andersfarbig austoben – muss für diese Form des Farbebekennens aber mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

4. Atombomben, nein danke!

Grundsätzlich ist es sicher sinnvoll, ein Gesetz gegen das Freisetzen von Kernenergie und das Zünden von Atombomben zu erlassen – darüber dürfte allgemeiner Konsens bestehen. So steht im § 307 des Strafgesetzbuches eben auch, dass diejenigen, die das trotzdem tun, dafür bestraft werden – und zwar mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Ob irgendjemanden diese mindestens fünf Jahre nach Zündung einer Atombombe allerdings noch jucken…?

5. Tanzverbot

Eines der unsinnigsten Verbote des Landes ist sicher das sogenannte Tanzverbot, das im § 8 des Feiertagsgesetzes geregelt ist. Darin steht zwar nichts explizit vom Tanzen, aber mit diesem Satz ist nichts anderes gemeint: „Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1. Advent) sind verboten: öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“. Mal abgesehen davon, dass Staat und Kirche (denn auf deren Mist ist diese gesetzliche Unsinnigkeit natürlich gewachsen) doch eigentlich immer voneinander getrennt sein sollten, gäbe es eine ganze Menge anderer Dinge, die man viel sinnvoller verbieten könnte und sollte. Die AfD zum Beispiel. Denn Tanzen ist – im Gegensatz zur AfD – wohl das allerletzte, das dem Land Schaden zufügen würde. Im Gegenteil. Denn dass Tanzen gut ist für Körper und Geist, haben bereits unzählige Studien bewiesen.

VorherigeSeite 4 von 4