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Hilferuf an Bayerns Ministerpräsident - 82-Jährige konfrontiert Söder in Brief mit bitterer Rentenrealität

82-Jährige fordert mehr Rente in Brief an Söder und bekommt enttäuschende Antwort (Symbolbild) IMAGO/Sven Simon

82-Jährige fordert mehr Rente in Brief an Söder und bekommt enttäuschende Antwort (Symbolbild) IMAGO/Sven Simon© IMAGO/Sven Simon

Eine Würzburgerin arbeitete 33 Jahre lang, doch ihre Rente liegt nur knapp über der Armutsgrenze. In einem Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder fordert sie nun eine Altersgrundrente. Sie bekommt zwar Antwort, doch wohl nicht die erhoffte.

Die 82-jährige Margarete Rodamer aus Würzburg hat 33 Jahre lang in Vollzeit gearbeitet, jedoch reicht ihre Rente nur knapp über die Armutsgrenze. Als gelernte Einzelhandelskauffrau, die als Disponentin in einem Lebensmittelmarkt tätig war, bekam sie ein niedrigeres Gehalt als ihre männliche Kollegen damals, wie sie anmerkt.

Weil diese Ungleichheit auf ihre Rente durchschlägt, empfindet sie es als „ungerecht“. Hinzu kommt, dass sie krankheitsbedingt bereits mit 50 Jahren erwerbsunfähig wurde, was ihre finanzielle Situation zusätzlich belastet, heißt es in einem Bericht von „inFranken“ .

Rentnerin schreibt Brief an Söder

Um auf ihre prekäre Lage aufmerksam zu machen, verfasste sie „inFranken“ zufolge einen Brief an Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), in dem sie ihre finanzielle Situation und ihre Forderungen darlegte. Sie verlangte ein Grundeinkommen aus ihrer Altersrente und eine zusätzliche staatliche Grundrente von mindestens 1300 Euro für Menschen, die vor 1945 geboren wurden. Dies würde laut ihrer Meinung eine Alternative zum Sozialamt darstellen.

Jetzt erhielt sie eine Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf ihren Brief. Darin steht, dass eine bedingungslose Altersgrundrente das Äquivalenzprinzip gefährden und Fehlanreize setzen könnte, dies berichtet „inFranken“ .

Renten sind festgeschrieben

Laut „inFranken“ ist Rodamer mit dieser Begründung jedoch nicht einverstanden und betont, dass die Renten bereits festgeschrieben seien. Das Ministerium verwies auch auf die seit 2021 bestehende Grundrente, die bestimmten Geringverdienern einen Zuschlag gewährt, solange sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Das Ministerium erklärte demnach zudem, dass Rentnerinnen und Rentner, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Alternativ dazu können Leistungen aus dem Wohngeldgesetz bezogen werden, und seit dem 1. Januar 2023 sei die Wohngeldzahlung deutlich gestiegen.

Die Rentnerin bestätigt, dass sie tatsächlich Grundsicherungsleistungen erhält, aber dennoch mit steigenden Heizkosten und einer anstehenden Mieterhöhung zu kämpfen hat. Laut „inFranken“ plant sie vor diesem Hintergrund, ihren Brief an „maßgebliche Stellen“ wie das VdK oder den Landesbischof zu schicken, um ihre Situation weiter zu verdeutlichen.

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Rente: Dreiklassen-System in Deutschland – Pensionäre leben in eigener Welt

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Rente© Bereitgestellt von Moin.de

Seit Jahren klagen Betroffene über Ungerechtigkeiten bei der Rente. Während die einen in Altersarmut leben, erfreuen sich die anderen an fürstlichen Altersbezügen. Die Kluft bezüglich der Höhe der Bezüge zwischen Rentnern und Pensionären scheint größer zu werden.

Die rund 440.000 pensionierten Beamten dürfen sich freuen. Denn Anfang kommendes Jahres sollen ihre Bezüge gewaltig angehoben werden – um bis zu 724 Euro pro Monat. Wenn am 1. März 2024 die Beamtengehälter wie geplant pauschal um 200 Euro sowie um weitere 5,3 Prozent steigen und ungeschmälert bei den Pensionären ankommen, bekommen sie im Frühjahr 2024 im Schnitt 3.598 Euro.

40 Dienstjahren bis zu 71,75 Prozent dessen, was in den letzten zwei Jahren verdient wurde

Ein Beamter bekommt bereits nach 40 Dienstjahren bis zu 71,75 Prozent dessen, was er in den letzten zwei Jahren verdient hat. Dagegen sehen die Bezüge der Rentner blass aus. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Angestellter 48 Prozent des Einkommens, was im Durchschnitt eine monatliche Rente von 1.543 Euro bedeutet. Das teilte das Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsfraktionschef Dietmar Bartsch mit.

Sozialverbände zeigen sich angesichts dieser Unterschiede empört. So gibt Ulrich Schneider, Geschäftsführer des paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu Protokoll: „Wir haben ganz oben die Beamten und die Politiker mit außerordentlich guten Versorgungsbezügen. Dann haben wir die Leute in der gesetzlichen Rentenversicherung, mit der es seit Jahren bergab geht. Und wir dürfen die Grundsicherungsbezieher nicht vergessen, also die, die praktisch von Sozialhilfe leben müssen.“

Bartsch: „Sozialer Sprengstoff“

Auch der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch wütet: „Das ist nicht nur ungerecht, das ist sozialer Sprengstoff, wenn man sehr schnell hohe Ansprüche erwirbt. Das trifft auf Abgeordnete zu, aber auch auf Beamte.“ Er fordert: „Deshalb muss es Ziel sein, dass alle in eine Kasse einzahlen.“

Übrigens: Es gibt auch große Unterschiede unter den Rentnern. Während Männer durchschnittlich 1.637 Euro bekommen, erhalten Frauen lediglich rund 1.323 Euro monatlich. Unterschiede gibt es auch zwischen Ost und West. So bekommen Westrentner durchschnittlich 1.605 Euro im Monat; im Osten sind es hingegen nur 1.403 Euro im Monat.

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Rentenbesteuerung: So viel Steuern fallen pro Jahr auf die Rente an

Rentner müssen ihre Rente grundsätzlich versteuern. Allerdings ist die Besteuerung der Rente nicht einheitlich, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie und in welcher Höhe die Rente versteuert wird und welche Freibeträge Rentnern zustehen, erklärt dieser Beitrag.

DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images

DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images© Bereitgestellt von Finanzen.net

Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?

Renten und andere Vorteile, die aus einem früheren Arbeitsverhältnis zufließen, sind Versorgungsbezüge und werden wie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit besteuert. Dazu gehören unter anderem die Betriebsrente oder die Beamtenpension. Die grundsätzliche Besteuerung der Rente bedeutet noch nicht, dass auch tatsächlich Steuern auf die Rente gezahlt werden müssen. Die Steuerpflicht gilt nur, wenn die Gesamtsumme der Bezüge aus Altersrente und Nebeneinkünften über dem Grundfreibetrag liegt.

Höhe der Rentenbesteuerung und Freibeträge

Wie die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung muss vorerst nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert werden. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Arbeitnehmer, die im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.

Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt außerdem einen festen Eurobetrag, der nicht versteuert werden muss - der sogenannte "Rentenfreibetrag". Dieser zu Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Teil bleibt die gesamte Rente bis zum Lebensende grundsätzlich unverändert - auch wenn die Rente durch eine Rentenerhöhung weiter steigt. Entsprechend erhöhen künftige Rentenanpassungen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig, so die Deutsche Rentenversicherung.

Höhe der Rentenbesteuerung und Freibeträge

Liegt der steuerpflichtige Rentenanteil über dem Grundfreibetrag, greift ab dem ersten Euro, der darüber liegt, der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Die Rentenbesteuerung unterliegt demselben progressiven Steuersatz, der für Berufstätige gilt: Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher ist auch der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 42 Prozent für Alleinstehende ab ca. 62.810 Euro Jahreseinkommen und der Reichensteuersatz bei 45 Prozent für Alleinstehende ab ca. 277.836 Euro Jahreseinkommen. Seit 2021 müssen Rentner den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer nicht mehr zahlen - die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent bleibt jedoch fällig, so der Ratgeber steuern.de.

Vereinfachte Steuerberechnung bei 2.000 Euro Rente pro Monat

Geht man von einer alleinstehenden, gesetzlich krankenversicherten, nicht kirchensteuerpflichtigen Person aus, so gilt gemäß den Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei Renteneintritt im Jahr 2020 ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent. Folglich sind 80 Prozent der Rente steuerpflichtig. Diese Person bezieht 2.000 Euro Rente im Monat, also 24.000 Euro im Jahr. Davon bleiben 20 Prozent - also 4.800 Euro - steuerfrei. Die restlichen 80 Prozent - also 19.200 Euro - müssen versteuert werden. Von den 19.200 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 10,95 Prozent) abgezogen. Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 24.000 Euro. Damit ergibt sich eine jährliche Beitragssumme von 2.628 Euro (10,95 Prozent von 24.000 Euro). Entsprechend sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 16.572 Euro (19.200 Euro - 2.628 Euro). Diese 16.572 Euro werden noch um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro bereinigt. Der endgültige steuerpflichtige Anteil an der Rente beträgt 16.434 Euro. Gemäß der Einkommensteuer-Grundtabelle werden 1.436 Euro Steuern für das Jahr 2020 fällig.

Einkommenssteuererklärung auch für Rentner lohnenswert

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Rentner nur verpflichtet, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Neben den Bezügen aus Altersrenten werden dabei auch alle anderen Einkünfte berücksichtigt, etwa aus selbständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung, so eine Broschüre des Bundesfinanzamts. Wie andere Steuerzahler haben auch Rentner die Möglichkeit, ihre Steuern zu reduzieren, indem sie bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten, Arzneimittel oder Kosten für Kuraufenthalte geltend machen.

Drohende Doppelbesteuerung erfordert Änderung der Rentenbesteuerung

Durch die aktuellen Übergangsregelungen droht vor allem künftigen Rentnern eine doppelte Besteuerung ihrer Rente, da Renten versteuert werden, die aus zuvor bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Da sich der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr verringert, werde dieser künftig nicht mehr ausreichen, um die aus dem versteuerten Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, heißt es in einem Beitrag des Steuerratgebers Buhl. Zwar hat der Bundesfinanzhof im Mai 2021 entschieden, dass die Regelungen zur Rentenbesteuerung verfassungsgemäß seien, dennoch müsse die Grundlage zur Berechnung der Rentenbesteuerung geändert werden, da andernfalls für spätere Rentnerjahrgänge eine Doppelbesteuerung drohe. Auch dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Rentenanteils einbezogen werden.

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Wirtschaftsweise dringen auf aktienbasierte Altersvorsorge

Die fünf Wirtschaftsweisen im Statistischen Bundesamt. Von links nach rechts: Ulrike Malmendier, Achim Truger, Monika Schnitzer, Veronika Grimm und Martin Werding. Foto: Andreas Varnhorn/bundesfoto

Die fünf Wirtschaftsweisen im Statistischen Bundesamt. Von links nach rechts: Ulrike Malmendier, Achim Truger, Monika Schnitzer, Veronika Grimm und Martin Werding. Foto: Andreas Varnhorn/bundesfoto© Bereitgestellt von Börsen-Zeitung

Wirtschaftsweise dringen auf aktienbasierte Altersvorsorge

Eine ganze Bündel von Instrumenten empfiehlt der Sachverständigenrat für Wirtschaft zur dringend nötigen Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Darunter ist das Plädoyer für eine eine aktienbasierten Altersvorsorge. Diese solle transparenter, weiter verbreitet und renditestärker sein als die bisherige Riester-Rente sein, schreiben die fünf Wirtschaftsweisen in ihrem am Mittwoch in Berlin vorgestellten neuen Jahresgutachten. Der Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland könne zudem die Finanzierungsmöglichkeiten über den Kapitalmarkt hierzulande beflügeln, ist die Wirtschaftsweise Ulrike Malmendier überzeugt. "In Deutschland mangelt es generell schon an der Aktienkultur, also am Verständnis für Investitionen in breit gestreute, diversifizierte Fonds mit niedrigen Kosten", sagte Malmendier der Börsen-Zeitung im Interview. "Hier hinken wir immer noch weit hinter Ländern wie Schweden oder den USA her." Die Ökonomin beklagte, dass die Bedeutung starker Kapitalmärkte in Deutschland lange nicht gesehen worden sei. "Aber jetzt ist es an der Zeit zu handeln, wenn wir das mittel- und langfristige Wachstum erhöhen wollen", rät die Kapitalmarkexpertin. Ein öffentlich verwalteter Pensionsfonds als zusätzlicher Baustein einer kapitalgedeckten Altersvorsorge erlaubte es mehr Bürgern am Kapitalmarkt mit attraktiven Anlagemöglichkeiten teilzunehmen.

Längere Lebensarbeitszeit

Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) könne das Sicherungsniveau auf Dauer deutlich steigern und die Armutsgefährdung im Alter vermindern, konstatieren die Wissenschaftler. Kernelemente seien die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung – kombiniert mit einer ergänzenden Kapitaldeckung. "Keine einzelne Reformoption reicht aus, um die Finanzierungsprobleme der GRV zu lösen", erklärte Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrats und Experte für Altersvorsorge. "Durch eine Bündelung von verschiedenen Einzelmaßnahmen lassen sich ihre Stärken kombinieren und soziale Härten vermeiden“, unterstrich er. Der Aufbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge entfalten seine volle Wirkung allerdings erst langfristig.

Die Reform muss den Wirtschaftsweisen zufolge vier Ziele haben: die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren, die Konsequenzen der demografischen Alterung zielgenau zu adressieren, die Lasten zwischen zukünftigen Rentenbeziehern und Beitragszahlern fairer zu verteilen und schließlich soziale Härten zu vermeiden. Der Sachverständigenrat verspricht sich von der Bündelung der Maßnahmen eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz. Einzelne Maßnahmen müssten dann nicht so stark ausfallen. Hintergrund der Vorschläge ist die absehbare Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer in den kommenden Jahren droht unter dem geltenden Recht ein sinkendes Sicherungsniveau gesetzlicher Renten bei stark steigenden Beitragssätzen.

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Rente mit 69 ist unausweichlich! Es gibt eine konkrete Vorhersage, wann sie in Kraft tritt

Rente mit 69 wohl unausweichlich© IMAGO/Pond5 Images

Wie lässt sich das deutsche Rentensystem zukunftsfest machen? Immer mehr Experten sind der Überzeugung: Bei der Rente mit 67 wird und kann es nicht bleiben.

Bislang gilt: Alle Jahrgänge ab Geburtstag 1964 können ohne Abschläge erst ab 67 in Rente gehen. Doch das wird sich nicht halten lassen. Die Wirtschaftsweisen, das ökonomische Beratungsgremium der Ampel-Regierung, macht konkrete Vorschläge und Prognosen.

Rente mit 68 und mit 69: Längst gibt es genaue Berechnungen

Der Wirtschaftweise Martin Werding kritisierte jüngst die deutsche Politik. Viel zu lange hätten diese beim Problem der demografischen Entwicklung und beim Babyboomer-Problem weggeschaut.

Der Sozialpolitik-Professor fordert nun eine Rentenreform. Das Renteneintrittsalter müsse an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Wenn die Menschen im Schnitt ein Jahr länger leben, müssten sie nach dieser Formel acht Monate länger arbeiten. So berechnet Werding, dass es ab dem Jahr 2051, also für all jene die ab 1983 zur Welt kamen, das Renteneintrittsalter 68 kommen muss. Und damit ist noch nicht Schluss!

Ähnlich argumentiert die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer, die ebenso wie Werding die Ampel-Koalition berät. Im „Spiegel“-Interview sagte sie nun: „Es braucht ein Bündel von Maßnahmen. Zunächst einmal müssen wir das Renteneintrittsalter anpassen. Wenn die Lebenserwartung um ein Jahr steigt, sollten zwei Drittel davon auf eine längere Arbeitszeit entfallen. Damit würde sich das Renteneintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr erhöhen.“

Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung verriet sie dann, wann es laut den Berechnungen zum Renteneintrittsalter 69 kommt.

Berufsanfänger haben extrem langes Arbeitsleben vor sich

Es wäre demnach das Jahr 2071! Das bedeutet: All jene, die kurz nach der Jahrtausendwende geboren wurden, haben ein deutlich längeres Arbeitsleben vor sich. Es sind also jene, die momentan noch zur Uni gehen oder ganz frisch ins Berufsleben eingestiegen sind.

Ein anderer Vorschlag der Wirtschaftsweisen würde auch andere Generationen betreffen – und finanziell hart treffen!

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Rentenbesteuerung: So viel Steuern fallen pro Jahr auf die Rente an

Rentner müssen ihre Rente grundsätzlich versteuern. Allerdings ist die Besteuerung der Rente nicht einheitlich, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie und in welcher Höhe die Rente versteuert wird und welche Freibeträge Rentnern zustehen, erklärt dieser Beitrag.

INDRANIL MUKHERJEE/AFP/Getty Images

INDRANIL MUKHERJEE/AFP/Getty Images© Bereitgestellt von Finanzen.net

Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?

Renten und andere Vorteile, die aus einem früheren Arbeitsverhältnis zufließen, sind Versorgungsbezüge und werden wie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit besteuert. Dazu gehören unter anderem die Betriebsrente oder die Beamtenpension. Die grundsätzliche Besteuerung der Rente bedeutet aber noch nicht, dass auch tatsächlich Steuern auf die Rente gezahlt werden müssen. Die Steuerpflicht gilt nur, wenn die Gesamtsumme der Bezüge aus Altersrente und Nebeneinkünften über dem Grundfreibetrag liegt.

Höhe der Rentenbesteuerung und Freibeträge

Wie die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung muss vorerst nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert werden. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Arbeitnehmer, die im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.

Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt außerdem einen festen Eurobetrag, der nicht versteuert werden muss - den sogenannten "Rentenfreibetrag". Dieser zu Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Teil bleibt über die gesamte Rentendauer bis zum Lebensende grundsätzlich unverändert - auch wenn die Rente durch eine Rentenerhöhung weiter steigt. Entsprechend erhöhen künftige Rentenanpassungen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig, so die Deutsche Rentenversicherung.

Höhe der Rentenbesteuerung und Freibeträge

Liegt der steuerpflichtige Rentenanteil über dem Grundfreibetrag, greift ab dem ersten Euro, der darüber liegt, der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Die Rentenbesteuerung unterliegt demselben progressiven Steuersatz, der für Berufstätige gilt: Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher ist auch der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 42 Prozent für Alleinstehende ab ca. 62.810 Euro Jahreseinkommen und der Reichensteuersatz bei 45 Prozent für Alleinstehende ab ca. 277.836 Euro Jahreseinkommen. Seit 2021 müssen Rentner den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer nicht mehr zahlen - die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent bleibt jedoch fällig, so der Ratgeber steuern.de.

Vereinfachte Steuerberechnung bei 2.000 Euro Rente pro Monat

Geht man von einer alleinstehenden, gesetzlich krankenversicherten, nicht kirchensteuerpflichtigen Person aus, so sind gemäß den Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei Renteneintritt im Jahr 2023 83 Prozent der Rente steuerpflichtig. Diese Person bezieht 2.000 Euro Rente im Monat, also 24.000 Euro im Jahr. Davon bleiben 17 Prozent - also 4.080 Euro - steuerfrei. Die restlichen 83 Prozent - also 19.920 Euro - müssen versteuert werden. Von den 19.920 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 10,95 Prozent) abgezogen. Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 24.000 Euro. Damit ergibt sich eine jährliche Beitragssumme von 2.628 Euro (10,95 Prozent von 24.000 Euro). Entsprechend sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 17.292 Euro (19.920 Euro - 2.628 Euro). Diese 17.292 Euro werden noch um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro bereinigt. Die zu versteuernde Rente beträgt somit 17.154 Euro, gemäß der Einkommensteuer-Grundtabelle werden somit 1.245 Euro Steuern für das Jahr 2023 fällig. Dabei wird bereits berücksichtigt, dass nur der Teil der Rente besteuert wird, der über dem Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro für das Jahr 2023 liegt. Es ergibt sich somit eine effektive Steuerbelastung in Höhe von rund 7,26 Prozent.

Einkommenssteuererklärung auch für Rentner lohnenswert

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Rentner nur verpflichtet, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Neben den Bezügen aus Altersrenten werden dabei auch alle anderen Einkünfte berücksichtigt, etwa aus selbständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung, so eine Broschüre des Bundesfinanzamts. Wie andere Steuerzahler haben auch Rentner die Möglichkeit, ihre Steuern zu reduzieren, indem sie bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten, Arzneimittel oder Kosten für Kuraufenthalte geltend machen. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag, wird nur der Teil des Einkommens - also der Rente zuzüglich etwaiger anderer Einkünfte - besteuert, der über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag wird also von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen

Drohende Doppelbesteuerung erfordert Änderung der Rentenbesteuerung

Durch die aktuellen Übergangsregelungen droht vor allem künftigen Rentnern eine doppelte Besteuerung ihrer Rente, da Renten versteuert werden, die aus zuvor bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Da sich der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr verringert, werde dieser künftig nicht mehr ausreichen, um die aus dem versteuerten Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, heißt es in einem Beitrag des Steuerratgebers Buhl. Zwar hat der Bundesfinanzhof im Mai 2021 entschieden, dass die Regelungen zur Rentenbesteuerung verfassungsgemäß seien, dennoch müsse die Grundlage zur Berechnung der Rentenbesteuerung geändert werden, da andernfalls für spätere Rentnerjahrgänge eine Doppelbesteuerung drohe. Auch dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Rentenanteils einbezogen werden.Redaktion finanzen.net

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