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Hilferuf an Bayerns Ministerpräsident - 82-Jährige konfrontiert Söder in Brief mit bitterer Rentenrealität

82-Jährige fordert mehr Rente in Brief an Söder und bekommt enttäuschende Antwort (Symbolbild) IMAGO/Sven Simon

82-Jährige fordert mehr Rente in Brief an Söder und bekommt enttäuschende Antwort (Symbolbild) IMAGO/Sven Simon© IMAGO/Sven Simon

Eine Würzburgerin arbeitete 33 Jahre lang, doch ihre Rente liegt nur knapp über der Armutsgrenze. In einem Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder fordert sie nun eine Altersgrundrente. Sie bekommt zwar Antwort, doch wohl nicht die erhoffte.

Die 82-jährige Margarete Rodamer aus Würzburg hat 33 Jahre lang in Vollzeit gearbeitet, jedoch reicht ihre Rente nur knapp über die Armutsgrenze. Als gelernte Einzelhandelskauffrau, die als Disponentin in einem Lebensmittelmarkt tätig war, bekam sie ein niedrigeres Gehalt als ihre männliche Kollegen damals, wie sie anmerkt.

Weil diese Ungleichheit auf ihre Rente durchschlägt, empfindet sie es als „ungerecht“. Hinzu kommt, dass sie krankheitsbedingt bereits mit 50 Jahren erwerbsunfähig wurde, was ihre finanzielle Situation zusätzlich belastet, heißt es in einem Bericht von „inFranken“ .

Rentnerin schreibt Brief an Söder

Um auf ihre prekäre Lage aufmerksam zu machen, verfasste sie „inFranken“ zufolge einen Brief an Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), in dem sie ihre finanzielle Situation und ihre Forderungen darlegte. Sie verlangte ein Grundeinkommen aus ihrer Altersrente und eine zusätzliche staatliche Grundrente von mindestens 1300 Euro für Menschen, die vor 1945 geboren wurden. Dies würde laut ihrer Meinung eine Alternative zum Sozialamt darstellen.

Jetzt erhielt sie eine Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf ihren Brief. Darin steht, dass eine bedingungslose Altersgrundrente das Äquivalenzprinzip gefährden und Fehlanreize setzen könnte, dies berichtet „inFranken“ .

Renten sind festgeschrieben

Laut „inFranken“ ist Rodamer mit dieser Begründung jedoch nicht einverstanden und betont, dass die Renten bereits festgeschrieben seien. Das Ministerium verwies auch auf die seit 2021 bestehende Grundrente, die bestimmten Geringverdienern einen Zuschlag gewährt, solange sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Das Ministerium erklärte demnach zudem, dass Rentnerinnen und Rentner, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Alternativ dazu können Leistungen aus dem Wohngeldgesetz bezogen werden, und seit dem 1. Januar 2023 sei die Wohngeldzahlung deutlich gestiegen.

Die Rentnerin bestätigt, dass sie tatsächlich Grundsicherungsleistungen erhält, aber dennoch mit steigenden Heizkosten und einer anstehenden Mieterhöhung zu kämpfen hat. Laut „inFranken“ plant sie vor diesem Hintergrund, ihren Brief an „maßgebliche Stellen“ wie das VdK oder den Landesbischof zu schicken, um ihre Situation weiter zu verdeutlichen.

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Rente: Dreiklassen-System in Deutschland – Pensionäre leben in eigener Welt

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Rente© Bereitgestellt von Moin.de

Seit Jahren klagen Betroffene über Ungerechtigkeiten bei der Rente. Während die einen in Altersarmut leben, erfreuen sich die anderen an fürstlichen Altersbezügen. Die Kluft bezüglich der Höhe der Bezüge zwischen Rentnern und Pensionären scheint größer zu werden.

Die rund 440.000 pensionierten Beamten dürfen sich freuen. Denn Anfang kommendes Jahres sollen ihre Bezüge gewaltig angehoben werden – um bis zu 724 Euro pro Monat. Wenn am 1. März 2024 die Beamtengehälter wie geplant pauschal um 200 Euro sowie um weitere 5,3 Prozent steigen und ungeschmälert bei den Pensionären ankommen, bekommen sie im Frühjahr 2024 im Schnitt 3.598 Euro.

40 Dienstjahren bis zu 71,75 Prozent dessen, was in den letzten zwei Jahren verdient wurde

Ein Beamter bekommt bereits nach 40 Dienstjahren bis zu 71,75 Prozent dessen, was er in den letzten zwei Jahren verdient hat. Dagegen sehen die Bezüge der Rentner blass aus. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Angestellter 48 Prozent des Einkommens, was im Durchschnitt eine monatliche Rente von 1.543 Euro bedeutet. Das teilte das Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsfraktionschef Dietmar Bartsch mit.

Sozialverbände zeigen sich angesichts dieser Unterschiede empört. So gibt Ulrich Schneider, Geschäftsführer des paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu Protokoll: „Wir haben ganz oben die Beamten und die Politiker mit außerordentlich guten Versorgungsbezügen. Dann haben wir die Leute in der gesetzlichen Rentenversicherung, mit der es seit Jahren bergab geht. Und wir dürfen die Grundsicherungsbezieher nicht vergessen, also die, die praktisch von Sozialhilfe leben müssen.“

Bartsch: „Sozialer Sprengstoff“

Auch der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch wütet: „Das ist nicht nur ungerecht, das ist sozialer Sprengstoff, wenn man sehr schnell hohe Ansprüche erwirbt. Das trifft auf Abgeordnete zu, aber auch auf Beamte.“ Er fordert: „Deshalb muss es Ziel sein, dass alle in eine Kasse einzahlen.“

Übrigens: Es gibt auch große Unterschiede unter den Rentnern. Während Männer durchschnittlich 1.637 Euro bekommen, erhalten Frauen lediglich rund 1.323 Euro monatlich. Unterschiede gibt es auch zwischen Ost und West. So bekommen Westrentner durchschnittlich 1.605 Euro im Monat; im Osten sind es hingegen nur 1.403 Euro im Monat.

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Rentenbesteuerung: So viel Steuern fallen pro Jahr auf die Rente an

Rentner müssen ihre Rente grundsätzlich versteuern. Allerdings ist die Besteuerung der Rente nicht einheitlich, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie und in welcher Höhe die Rente versteuert wird und welche Freibeträge Rentnern zustehen, erklärt dieser Beitrag.

DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images

DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images© Bereitgestellt von Finanzen.net

Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?

Renten und andere Vorteile, die aus einem früheren Arbeitsverhältnis zufließen, sind Versorgungsbezüge und werden wie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit besteuert. Dazu gehören unter anderem die Betriebsrente oder die Beamtenpension. Die grundsätzliche Besteuerung der Rente bedeutet noch nicht, dass auch tatsächlich Steuern auf die Rente gezahlt werden müssen. Die Steuerpflicht gilt nur, wenn die Gesamtsumme der Bezüge aus Altersrente und Nebeneinkünften über dem Grundfreibetrag liegt.

Höhe der Rentenbesteuerung und Freibeträge

Wie die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung muss vorerst nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert werden. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Arbeitnehmer, die im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.

Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt außerdem einen festen Eurobetrag, der nicht versteuert werden muss - der sogenannte "Rentenfreibetrag". Dieser zu Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Teil bleibt die gesamte Rente bis zum Lebensende grundsätzlich unverändert - auch wenn die Rente durch eine Rentenerhöhung weiter steigt. Entsprechend erhöhen künftige Rentenanpassungen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig, so die Deutsche Rentenversicherung.

Höhe der Rentenbesteuerung und Freibeträge

Liegt der steuerpflichtige Rentenanteil über dem Grundfreibetrag, greift ab dem ersten Euro, der darüber liegt, der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Die Rentenbesteuerung unterliegt demselben progressiven Steuersatz, der für Berufstätige gilt: Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher ist auch der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 42 Prozent für Alleinstehende ab ca. 62.810 Euro Jahreseinkommen und der Reichensteuersatz bei 45 Prozent für Alleinstehende ab ca. 277.836 Euro Jahreseinkommen. Seit 2021 müssen Rentner den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer nicht mehr zahlen - die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent bleibt jedoch fällig, so der Ratgeber steuern.de.

Vereinfachte Steuerberechnung bei 2.000 Euro Rente pro Monat

Geht man von einer alleinstehenden, gesetzlich krankenversicherten, nicht kirchensteuerpflichtigen Person aus, so gilt gemäß den Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei Renteneintritt im Jahr 2020 ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent. Folglich sind 80 Prozent der Rente steuerpflichtig. Diese Person bezieht 2.000 Euro Rente im Monat, also 24.000 Euro im Jahr. Davon bleiben 20 Prozent - also 4.800 Euro - steuerfrei. Die restlichen 80 Prozent - also 19.200 Euro - müssen versteuert werden. Von den 19.200 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 10,95 Prozent) abgezogen. Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 24.000 Euro. Damit ergibt sich eine jährliche Beitragssumme von 2.628 Euro (10,95 Prozent von 24.000 Euro). Entsprechend sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 16.572 Euro (19.200 Euro - 2.628 Euro). Diese 16.572 Euro werden noch um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro bereinigt. Der endgültige steuerpflichtige Anteil an der Rente beträgt 16.434 Euro. Gemäß der Einkommensteuer-Grundtabelle werden 1.436 Euro Steuern für das Jahr 2020 fällig.

Einkommenssteuererklärung auch für Rentner lohnenswert

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Rentner nur verpflichtet, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Neben den Bezügen aus Altersrenten werden dabei auch alle anderen Einkünfte berücksichtigt, etwa aus selbständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung, so eine Broschüre des Bundesfinanzamts. Wie andere Steuerzahler haben auch Rentner die Möglichkeit, ihre Steuern zu reduzieren, indem sie bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten, Arzneimittel oder Kosten für Kuraufenthalte geltend machen.

Drohende Doppelbesteuerung erfordert Änderung der Rentenbesteuerung

Durch die aktuellen Übergangsregelungen droht vor allem künftigen Rentnern eine doppelte Besteuerung ihrer Rente, da Renten versteuert werden, die aus zuvor bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Da sich der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr verringert, werde dieser künftig nicht mehr ausreichen, um die aus dem versteuerten Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, heißt es in einem Beitrag des Steuerratgebers Buhl. Zwar hat der Bundesfinanzhof im Mai 2021 entschieden, dass die Regelungen zur Rentenbesteuerung verfassungsgemäß seien, dennoch müsse die Grundlage zur Berechnung der Rentenbesteuerung geändert werden, da andernfalls für spätere Rentnerjahrgänge eine Doppelbesteuerung drohe. Auch dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Rentenanteils einbezogen werden.

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Wirtschaftsweise dringen auf aktienbasierte Altersvorsorge

Die fünf Wirtschaftsweisen im Statistischen Bundesamt. Von links nach rechts: Ulrike Malmendier, Achim Truger, Monika Schnitzer, Veronika Grimm und Martin Werding. Foto: Andreas Varnhorn/bundesfoto

Die fünf Wirtschaftsweisen im Statistischen Bundesamt. Von links nach rechts: Ulrike Malmendier, Achim Truger, Monika Schnitzer, Veronika Grimm und Martin Werding. Foto: Andreas Varnhorn/bundesfoto© Bereitgestellt von Börsen-Zeitung

Wirtschaftsweise dringen auf aktienbasierte Altersvorsorge

Eine ganze Bündel von Instrumenten empfiehlt der Sachverständigenrat für Wirtschaft zur dringend nötigen Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Darunter ist das Plädoyer für eine eine aktienbasierten Altersvorsorge. Diese solle transparenter, weiter verbreitet und renditestärker sein als die bisherige Riester-Rente sein, schreiben die fünf Wirtschaftsweisen in ihrem am Mittwoch in Berlin vorgestellten neuen Jahresgutachten. Der Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland könne zudem die Finanzierungsmöglichkeiten über den Kapitalmarkt hierzulande beflügeln, ist die Wirtschaftsweise Ulrike Malmendier überzeugt. "In Deutschland mangelt es generell schon an der Aktienkultur, also am Verständnis für Investitionen in breit gestreute, diversifizierte Fonds mit niedrigen Kosten", sagte Malmendier der Börsen-Zeitung im Interview. "Hier hinken wir immer noch weit hinter Ländern wie Schweden oder den USA her." Die Ökonomin beklagte, dass die Bedeutung starker Kapitalmärkte in Deutschland lange nicht gesehen worden sei. "Aber jetzt ist es an der Zeit zu handeln, wenn wir das mittel- und langfristige Wachstum erhöhen wollen", rät die Kapitalmarkexpertin. Ein öffentlich verwalteter Pensionsfonds als zusätzlicher Baustein einer kapitalgedeckten Altersvorsorge erlaubte es mehr Bürgern am Kapitalmarkt mit attraktiven Anlagemöglichkeiten teilzunehmen.

Längere Lebensarbeitszeit

Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) könne das Sicherungsniveau auf Dauer deutlich steigern und die Armutsgefährdung im Alter vermindern, konstatieren die Wissenschaftler. Kernelemente seien die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung – kombiniert mit einer ergänzenden Kapitaldeckung. "Keine einzelne Reformoption reicht aus, um die Finanzierungsprobleme der GRV zu lösen", erklärte Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrats und Experte für Altersvorsorge. "Durch eine Bündelung von verschiedenen Einzelmaßnahmen lassen sich ihre Stärken kombinieren und soziale Härten vermeiden“, unterstrich er. Der Aufbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge entfalten seine volle Wirkung allerdings erst langfristig.

Die Reform muss den Wirtschaftsweisen zufolge vier Ziele haben: die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren, die Konsequenzen der demografischen Alterung zielgenau zu adressieren, die Lasten zwischen zukünftigen Rentenbeziehern und Beitragszahlern fairer zu verteilen und schließlich soziale Härten zu vermeiden. Der Sachverständigenrat verspricht sich von der Bündelung der Maßnahmen eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz. Einzelne Maßnahmen müssten dann nicht so stark ausfallen. Hintergrund der Vorschläge ist die absehbare Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer in den kommenden Jahren droht unter dem geltenden Recht ein sinkendes Sicherungsniveau gesetzlicher Renten bei stark steigenden Beitragssätzen.

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Rente mit 69 ist unausweichlich! Es gibt eine konkrete Vorhersage, wann sie in Kraft tritt

Rente mit 69 wohl unausweichlich© IMAGO/Pond5 Images

Wie lässt sich das deutsche Rentensystem zukunftsfest machen? Immer mehr Experten sind der Überzeugung: Bei der Rente mit 67 wird und kann es nicht bleiben.

Bislang gilt: Alle Jahrgänge ab Geburtstag 1964 können ohne Abschläge erst ab 67 in Rente gehen. Doch das wird sich nicht halten lassen. Die Wirtschaftsweisen, das ökonomische Beratungsgremium der Ampel-Regierung, macht konkrete Vorschläge und Prognosen.

Rente mit 68 und mit 69: Längst gibt es genaue Berechnungen

Der Wirtschaftweise Martin Werding kritisierte jüngst die deutsche Politik. Viel zu lange hätten diese beim Problem der demografischen Entwicklung und beim Babyboomer-Problem weggeschaut.

Der Sozialpolitik-Professor fordert nun eine Rentenreform. Das Renteneintrittsalter müsse an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Wenn die Menschen im Schnitt ein Jahr länger leben, müssten sie nach dieser Formel acht Monate länger arbeiten. So berechnet Werding, dass es ab dem Jahr 2051, also für all jene die ab 1983 zur Welt kamen, das Renteneintrittsalter 68 kommen muss. Und damit ist noch nicht Schluss!

Ähnlich argumentiert die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer, die ebenso wie Werding die Ampel-Koalition berät. Im „Spiegel“-Interview sagte sie nun: „Es braucht ein Bündel von Maßnahmen. Zunächst einmal müssen wir das Renteneintrittsalter anpassen. Wenn die Lebenserwartung um ein Jahr steigt, sollten zwei Drittel davon auf eine längere Arbeitszeit entfallen. Damit würde sich das Renteneintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr erhöhen.“

Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung verriet sie dann, wann es laut den Berechnungen zum Renteneintrittsalter 69 kommt.

Berufsanfänger haben extrem langes Arbeitsleben vor sich

Es wäre demnach das Jahr 2071! Das bedeutet: All jene, die kurz nach der Jahrtausendwende geboren wurden, haben ein deutlich längeres Arbeitsleben vor sich. Es sind also jene, die momentan noch zur Uni gehen oder ganz frisch ins Berufsleben eingestiegen sind.

Ein anderer Vorschlag der Wirtschaftsweisen würde auch andere Generationen betreffen – und finanziell hart treffen!

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Rentenbesteuerung: So viel Steuern fallen pro Jahr auf die Rente an

Rentner müssen ihre Rente grundsätzlich versteuern. Allerdings ist die Besteuerung der Rente nicht einheitlich, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie und in welcher Höhe die Rente versteuert wird und welche Freibeträge Rentnern zustehen, erklärt dieser Beitrag.

INDRANIL MUKHERJEE/AFP/Getty Images

INDRANIL MUKHERJEE/AFP/Getty Images© Bereitgestellt von Finanzen.net

Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?

Renten und andere Vorteile, die aus einem früheren Arbeitsverhältnis zufließen, sind Versorgungsbezüge und werden wie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit besteuert. Dazu gehören unter anderem die Betriebsrente oder die Beamtenpension. Die grundsätzliche Besteuerung der Rente bedeutet aber noch nicht, dass auch tatsächlich Steuern auf die Rente gezahlt werden müssen. Die Steuerpflicht gilt nur, wenn die Gesamtsumme der Bezüge aus Altersrente und Nebeneinkünften über dem Grundfreibetrag liegt.

Höhe der Rentenbesteuerung und Freibeträge

Wie die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung muss vorerst nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert werden. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Arbeitnehmer, die im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.

Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt außerdem einen festen Eurobetrag, der nicht versteuert werden muss - den sogenannten "Rentenfreibetrag". Dieser zu Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Teil bleibt über die gesamte Rentendauer bis zum Lebensende grundsätzlich unverändert - auch wenn die Rente durch eine Rentenerhöhung weiter steigt. Entsprechend erhöhen künftige Rentenanpassungen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig, so die Deutsche Rentenversicherung.

Höhe der Rentenbesteuerung und Freibeträge

Liegt der steuerpflichtige Rentenanteil über dem Grundfreibetrag, greift ab dem ersten Euro, der darüber liegt, der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Die Rentenbesteuerung unterliegt demselben progressiven Steuersatz, der für Berufstätige gilt: Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher ist auch der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 42 Prozent für Alleinstehende ab ca. 62.810 Euro Jahreseinkommen und der Reichensteuersatz bei 45 Prozent für Alleinstehende ab ca. 277.836 Euro Jahreseinkommen. Seit 2021 müssen Rentner den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer nicht mehr zahlen - die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent bleibt jedoch fällig, so der Ratgeber steuern.de.

Vereinfachte Steuerberechnung bei 2.000 Euro Rente pro Monat

Geht man von einer alleinstehenden, gesetzlich krankenversicherten, nicht kirchensteuerpflichtigen Person aus, so sind gemäß den Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei Renteneintritt im Jahr 2023 83 Prozent der Rente steuerpflichtig. Diese Person bezieht 2.000 Euro Rente im Monat, also 24.000 Euro im Jahr. Davon bleiben 17 Prozent - also 4.080 Euro - steuerfrei. Die restlichen 83 Prozent - also 19.920 Euro - müssen versteuert werden. Von den 19.920 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 10,95 Prozent) abgezogen. Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 24.000 Euro. Damit ergibt sich eine jährliche Beitragssumme von 2.628 Euro (10,95 Prozent von 24.000 Euro). Entsprechend sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 17.292 Euro (19.920 Euro - 2.628 Euro). Diese 17.292 Euro werden noch um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro bereinigt. Die zu versteuernde Rente beträgt somit 17.154 Euro, gemäß der Einkommensteuer-Grundtabelle werden somit 1.245 Euro Steuern für das Jahr 2023 fällig. Dabei wird bereits berücksichtigt, dass nur der Teil der Rente besteuert wird, der über dem Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro für das Jahr 2023 liegt. Es ergibt sich somit eine effektive Steuerbelastung in Höhe von rund 7,26 Prozent.

Einkommenssteuererklärung auch für Rentner lohnenswert

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Rentner nur verpflichtet, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Neben den Bezügen aus Altersrenten werden dabei auch alle anderen Einkünfte berücksichtigt, etwa aus selbständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung, so eine Broschüre des Bundesfinanzamts. Wie andere Steuerzahler haben auch Rentner die Möglichkeit, ihre Steuern zu reduzieren, indem sie bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten, Arzneimittel oder Kosten für Kuraufenthalte geltend machen. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag, wird nur der Teil des Einkommens - also der Rente zuzüglich etwaiger anderer Einkünfte - besteuert, der über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag wird also von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen

Drohende Doppelbesteuerung erfordert Änderung der Rentenbesteuerung

Durch die aktuellen Übergangsregelungen droht vor allem künftigen Rentnern eine doppelte Besteuerung ihrer Rente, da Renten versteuert werden, die aus zuvor bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Da sich der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr verringert, werde dieser künftig nicht mehr ausreichen, um die aus dem versteuerten Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, heißt es in einem Beitrag des Steuerratgebers Buhl. Zwar hat der Bundesfinanzhof im Mai 2021 entschieden, dass die Regelungen zur Rentenbesteuerung verfassungsgemäß seien, dennoch müsse die Grundlage zur Berechnung der Rentenbesteuerung geändert werden, da andernfalls für spätere Rentnerjahrgänge eine Doppelbesteuerung drohe. Auch dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Rentenanteils einbezogen werden.Redaktion finanzen.net

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Interview zum Rentenpaket II

Beiträge für die Rente steigen deutlich: „Kann auch noch höher gehen“

Die Ampel-Regierung hat ihr lang erwartetes Rentenpaket auf den Weg gebracht. Doch Experten sehen darin nicht den großen Wurf, der nötig wäre. Ein Experte erklärt, wie es besser gehen könnte.

Berlin – Die Bundesregierung hat mit dem Rentenpaket II die Einführung eines Generationenkapitals auf den Weg gebracht. Damit sollen die Beiträge in die Rentenversicherung stabilisiert werden und das Rentenniveau bei 48 Prozent gesichert werden. Im Gegenzug sollen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen höhere Beiträge zahlen.

Robert Peres, der Vorsitzende der Initiative Minderheitsaktionäre, setzt sich schon seit Jahren unter anderem für die Einführung einer echten Aktienrente ein. Im Interview mit Ippen.Media erklärt er, warum das Rentenpaket II nur ein erster Schritt sein kann – und rät vor allem der jüngeren Generation, jetzt mit der privaten Altersvorsorge zu starten.

Rentenpaket der Ampel: Generationenkapitel für Rente ist ein Schritt in die richtige Richtung

Herr Peres, die Bundesregierung will mit dem Rentenpaket II den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge schaffen. Aus der „Aktienrente“ ist das „Generationenkapital“ geworden. Die Pläne der Ampel-Koalition gehen aber so gut wie allen Experten zufolge nicht weit genug. Ist es trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung?

Ja, auf jeden Fall. Also wichtig ist, dass der erste Schritt gemacht ist, dass das Prinzip der Kapitaldeckung überhaupt Einzug findet. Leider ist es erstmal nur eine Dämpfungsmaßnahme für die Beitragssätze und für den Bundeszuschuss. Aber man kann darauf aufbauen. Und in 10 oder 15 Jahren wird man dann sehen, dass das dann tatsächlich positive Effekte hat. Vorher aber nicht.

Ab Mitte der 2030er soll das Generationenkapital eine Rendite abwerfen, um die Beiträge zu stabilisieren. Kann das klappen?

Dazu möchte ich keine Prognose abgeben. Ob das wirklich der Fall sein wird....

Rentenbeiträge steigen in Zukunft: „Irgendein Pfeil muss in die andere Richtung gehen“

Gut, vorher werden die Beiträge in die Rentenkasse trotzdem steigen müssen, auch das hat die Regierung anerkannt.

Ja, wer ein bisschen aufgepasst hat, der hat festgestellt, dass Herr Heil und Herr Lindner das Rentenniveau bei 48 Prozent abgesichert haben, bis 2039. Das heißt, irgendein Pfeil muss dann in eine andere Richtung gehen und das wird der Beitragspfeil sein. Diese 18,6 Prozent, die wir heute alle einzahlen, das lässt sich nicht mehr halten. Das wird mittelfristig auf 22 Prozent gehen und kann auch höher gehen. Ich denke, das wird viele Einzahler abschrecken und einige werden abwandern aus der Rentenversicherung. Und deswegen wird der Staat dann versuchen, andere Gruppen in die Rentenversicherung reinzudrängen, also Selbstständige oder auch Beamte. Da wird es noch größere Verwerfungen geben, glaube ich. Da kann man nur raten, dass jeder selbst darauf achtet, was er oder sie im Alter mal braucht und vorsorgt.

Gesetzliche Rente verliert an Bedeutung: Experte rät zur privaten Altersvorsorge

Das heißt, die gesetzliche Rentenversicherung wird an Bedeutung verlieren? Und die private Altersvorsorge gewinnt dann an Bedeutung?

Ja, es bleibt nichts anderes übrig. Auch da muss der Staat mehr machen, muss es den Menschen erleichtern, eine gute private Vorsorge zu treffen. In den USA zum Beispiel, da gibt es die sogenannten 401k-Modelle. Da zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen in einen steueroptimierten Fonds, das ist ein eigenes Privatkonto, auf den der Sparer selbst zugreifen kann. Das Geld wird nicht vom Staat verwaltet. Der Sparer kann sich Aktien hin und her schieben, entscheiden, wo das Geld angelegt wird. Er darf nur nichts rausziehen, bevor er ins Rentenalter kommt. Und wenn es dann so weit ist, dann bekommt er das Geld ohne weitere Besteuerung. Sowas müsste man in Deutschland einführen, denn so entsteht auch ein größeres Gefühl von Verantwortung für die eigene Altersvorsorge.

Das ist ja auch ähnlich wie das schwedische Modell, das die FDP ursprünglich befürwortet hatte. Das Problem ist hierzulande, dass wir keine ausgeprägte Aktienkultur haben. Geld für die Rente in Aktien anlegen - das macht vielen Menschen Angst.

Also erstmal ist es wichtig zu betonen, dass so ein Modell wie in Schweden oder in den USA keine Verpflichtung ist. Es machen aber viele Menschen, weil es sinnvoll ist. In Deutschland haben wir eine Kultur, die sich auf den Staat verlässt. Der Staat teilt das ja auch mit: Wir kümmern uns um euch. Das ist fatal und man kriegt es auch schwer aus den Leuten raus. Noch dazu hat es hier einige Ereignisse gegeben, die die Aktienkultur beschädigt haben. Da gab es den Absturz der Telekom-Aktie im Jahr 2000 oder in jüngster Zeit dann Skandale wie Wirecard, das schreckt Leute natürlich ab. Das hat aber auch damit zu tun, dass in Deutschland der Rechtsschutz für Anleger und Anlegerinnen sehr schwach ist. Die Wirecard-Anleger zum Beispiel, die werden wahrscheinlich ihr Geld nie wieder sehen. Das ist ein Problem.

Erfolgreiche Aktienrente nach schwedischem Modell: Beteiligung „keine Einbahnstraße“

Die Politik muss also auch hier die Weichen richtig setzen, um eine erfolgreiche Aktienrente nach dem schwedischen Modell einzuführen. Das geht nur im Einklang mit mehr Rechtssicherheit?

Genau, die Beteiligung am Aktienmarkt kann keine Einbahnstraße sein. Auch da kann die USA ein Vorbild sein: Da gibt es die Möglichkeit einer Class-Action-Lawsuit, also einer Sammelklage, wenn es zu einem Betrugsfall kommt. Wir haben hier nur die Musterverfahren, und das wird dann ein sehr langwieriges Verfahren. Bei der Telekom ist nach 24 Jahren teilweise immer noch nicht geklärt, wer entschädigt wird.

Robert Peres ist Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre© Bereitgestellt von Merkur

In der Vergangenheit hat es auch Versuche gegeben, die kapitalgedeckte private Altersvorsorge stärker zu fördern. Denken wir an die Riester-Rente...

Ja, bei der Riester-Rente war das auch wieder so ein halbherziges Projekt. Der Fehler war, das Ganze an die Finanzwirtschaft zu übergeben und dort hat man dann Produkte angeboten, die viel zu teuer sind und damit die Renditen auffressen. Es ist vielleicht besser als nichts, aber die Riester-Rente ist im Grunde gescheitert. Also das muss man so deutlich sagen.

Skepsis bei der Aktienrente und Vorschlag zur Beitragserhöhung der Rente: „Geld gehört mir“

Und wahrscheinlich noch ein Grund, warum die Deutschen beim Thema Aktienrente skeptisch sind.

Ja, wobei wir bei unseren Umfragen feststellen, dass es da aufwärts geht. Wir haben in den letzten drei Jahren immer wieder mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa repräsentative Umfragen zum Thema Aktienrente gemacht. Da sehen wir, dass sich da etwas getan hat: 2023 waren 62 Prozent der Befragten für eine Aktienrente, in den Jahren davor waren es 56 und 58 Prozent, also eine leichte Mehrheit. Den Menschen leuchtet es offensichtlich ein, dass wir etwas machen müssen. Ich meine, die Zahlen kennen wir ja alle: In den 50er Jahren haben sechs Arbeitnehmer einen Rentner finanziert. Im Moment finanziert ein Arbeitnehmer knapp zwei Rentner und geht bis Jahr 2050 auf 1,3 runter. Dass das nicht hinhauen kann, ist logisch.

Wenn Sie der Bundesregierung einen Vorschlag machen könnten, was wäre das dann?

(lacht) Ja gut, das schwedische Modell ist das Ideal. Das aktuelle Umlagesystem der Rentenversicherung kann man nicht abschaffen, will ich auch gar nicht. Man könnte aber entscheiden, bei der nächsten Beitragserhöhung einen Teil des Geldes in private Konten zu überweisen, auf die die Menschen aber auch zugreifen können. Dann sehen die Menschen auch, wie sich das Vermögen anhäuft. Und sie haben viel mehr das Gefühl: Dieses Geld gehört mir, nicht dem Staat. Im Moment ist das ja nicht so, das Geld, das wir alle in die Rentenversicherung einzahlen, gehört nicht dem Beitragszahler. Wir haben zwar alle eine Anwartschaft auf eine gesetzliche Rente. Das ist aber nicht dasselbe.

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Millionen Deutsche erhalten Rente, ohne je einbezahlt zu haben: Woran liegt das?

Millionen Deutsche erhalten Rente, ohne je einbezahlt zu haben: Woran liegt das?© Getty Images

Millionen Deutsche beziehen jeden Monat Rente, ohne jemals etwas eingezahlt zu haben. Möglich macht das eine rund 80 Jahre alte Regelung.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) leistet Rentenzahlungen auf der Grundlage von zum Teil fiktiven Erwerbsbiografien, eine Praxis, die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs besteht und sich hinter dem Begriff der "Fremdrenten" verbirgt. Aktuell beziehen rund eine Million Menschen in Deutschland eine Rente, die ganz oder teilweise auf Fremdrenten basiert, wofür 2020 etwa 6,5 Milliarden Euro aufgewendet wurden. Diese Regelung, ursprünglich für Vertriebene gedacht, hat sich über die Jahre ausgeweitet und entwickelt, wie die "Wirtschafts Woche" berichtet.

Nach mehreren Gesetzesnovellen über die Jahre hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten kontinuierlich erweitert. Heute können auch ehemalige DDR-Bürger und deutsche Minderheiten aus der Sowjetunion sowie Menschen, die vor dem EU-Beitritt ihrer Länder geflohen sind, von der deutschen Rentenversicherung profitieren. Das politische Ziel war es, diese Personengruppen sozial und rentenrechtlich zu integrieren, als hätten sie ihr gesamtes Arbeitsleben in Deutschland verbracht.

Fremdrenten belasten Beitragszahler

Ein älterer Mann wirft eine Euro-Münze in ein Sparschwein.© Getty Images (Symbolbild)

Die Fremdrenten zählen zu den "nicht beitragsgedeckten Leistungen" der DRV und werden nur teilweise durch Bundeszuschüsse refinanziert, was primär die Beitragszahler belastet. Diese Sonderleistungen fallen nicht auf Steuerzahler zurück, die keine Rentenbeiträge leisten. Aktuelle Rentenpakete verstärken die Umverteilung von der jüngeren zur älteren Generation, eine Praxis, die in der deutschen Politik keine Seltenheit ist.

Die Berechnung der Fremdrenten basiert auf einem System von Rentenpunkten und Berücksichtigung von Erwerbstätigkeit im Herkunftsland, wobei ein großer Interpretationsspielraum bei der Übertragung ausländischer Berufsbilder auf deutsche Tätigkeiten besteht. Viele Staaten zahlen keine Renten ins Ausland, was die DRV dazu veranlasst, in solchen Fällen die Zahlungen zu übernehmen, ohne dass die Empfänger dazu angehalten werden, Rentenansprüche in ihren Heimatländern geltend zu machen. Der Bundesrechnungshof sieht hier Handlungsbedarf, doch eine Gesetzesänderung im Jahr 2022 soll bereits Anreize für den Rentenbezug aus dem Ausland geschaffen haben, allerdings ohne die Grundprobleme zu lösen.

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Rentenversicherung beunruhigt

Ampel verursacht mit neuen Plänen weitere Milliarden-Lücke bei der Rente

Senioren und Kind: Das ist der Unterschied zwischen erben und vermachen.© Marina Beilina/Imago

Die Regierung plant finanzielle Anreize für längeres Arbeiten. Doch die Auswirkungen auf die Rentenkasse könnten gravierend sein.

Berlin – Die Ampel-Koalition hat den Plan, die Bürger zu einer längeren Arbeitszeit zu motivieren. Mit ihrer im Juli vorgestellten Wachstumsinitiative sollen finanzielle Anreize geschaffen werden. Besonders im Fokus stehen dabei zukünftige Rentner, die dazu angeregt werden sollen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Allerdings könnten diese finanziellen Anreize direkte Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Rentenkasse haben. Laut Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für IPPEN.MEDIA könnten Beitragsausfälle in Höhe von einer Milliarde Euro entstehen.

Renten-Pläne der Ampel: Das ist das „Regime der Altersbeschäftigung“

Die Wachstumsinitiative wurde von den drei Koalitionsspitzen – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) – über Wochen hinweg ausgearbeitet und am 5. Juli der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie soll die deutsche Wirtschaft wieder ankurbeln. Ob die vorgestellten Vorschläge tatsächlich in Gesetzesentwürfe umgesetzt werden, bleibt jedoch ungewiss.

Für zukünftige Rentner sind zwei Ideen vorgesehen, die als „Regime der Altersbeschäftigung“ bezeichnet werden. Wer über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, soll den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung soll der Arbeitnehmer allerdings selbst entscheiden können, ob er diese ausgezahlt bekommen möchte oder nicht.

Zusätzlich plant die Ampel-Koalition eine neue Prämie für arbeitende Rentner: „Neben der Möglichkeit, monatliche Zuschläge auf die künftige Rente für das Aufschieben des Renteneintritts zu bekommen, werden sich Arbeitnehmer zukünftig auch für eine Rentenaufschubprämie entscheiden können. Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung“. Diese Prämie soll steuer- und abgabenfrei sein.

Kürzungen bei der Rentenkasse führen zu höheren Beiträgen für Versicherte

Es ist jedoch unklar, wie viele Menschen diese Angebote tatsächlich annehmen würden. Viele Menschen entscheiden sich in der Realität für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben und nehmen dafür sogar Abschläge auf ihre Rente in Kauf. Laut Zahlen der DRV sind es pro Jahr etwa 500.000 Menschen, die sich für die „Rente mit 63“ entscheiden.

Laut DRV hätte der Wegfall der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung erhebliche Auswirkungen. Die Mindereinnahmen würden „auf Basis der Daten von 2022 bei rund 1 Milliarde Euro pro Jahr“ liegen, schreibt eine Sprecherin an IPPEN.MEDIA. Darüber hinaus würde die Liquiditätsreserve der Rentenversicherung schneller abgebaut werden als nach der aktuellen Rechtslage. „In der Folge wird die Liquiditätsreserve der Rentenversicherung schneller abgebaut werden als nach geltender Rechtslage. Diese dient der Sicherung der Rentenzahlungen bei Einnahmeschwankungen. Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, müsste der Beitragssatz dann früher und /oder stärker als bislang vorgesehen angehoben werden. Dies hätten die Versicherten und Arbeitgeber zukünftig mit höheren Beiträgen zu tragen.“

Zur Berechnung dieser Zahlen hat die DRV die Daten aus 2022 hinzugezogen. Damals gingen 1,07 Millionen Rentner und Rentnerinnen trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch einer Beschäftigung nach. Für diese Personen zahlen nur die Arbeitgeber Beiträge an die Rentenversicherung. Weitere 37.000 Rentner und Rentnerinnen arbeiten in einer Beschäftigung, in der sie freiwillig weiterhin Rentenbeiträge zahlen.

Sollten die Pläne der Ampel-Koalition umgesetzt werden, müssten die Versicherten und Arbeitgeber die Kosten tragen. Die Renten müssen weiterhin gezahlt werden und um die Mindereinnahmen von einer Milliarde Euro pro Jahr auszugleichen, müssten die Beiträge erhöht werden. Alternativ könnte die Bundesregierung die Lücke mit einem Zuschuss schließen, der jedoch auch aus Steuergeldern finanziert wird.

Rentenpaket II und Kürzung des Bundeszuschusses zur Rente: Ampel lässt Beiträge weiter steigen

Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Plänen der Bundesregierung für die Rente, die ebenfalls eine Beitragserhöhung zur Folge haben werden, plant die Ampel-Koalition mit dem Rentenpaket II ebenfalls höhere Beiträge für die Rente. Laut Rentenpaket II, das im Herbst 2024 im Bundestag verabschiedet werden soll, soll der Beitragssatz zur Rentenkasse von aktuell 18,6 Prozent auf über 22,3 Prozent bis 2035 steigen. Noch dazu hat die Ampel-Koalition mit dem Haushalt 2025 beschlossen, den Bundeszuschuss zur DRV zu kürzen. Dies würde die Reserve der Rentenkasse weiter belasten, weshalb die DRV gewarnt hat, dass der Beitrag dadurch um 0,1 Prozent höher ausfallen könnte ab 2028 als bisher vorgesehen.

Die DRV wollte nicht angeben, wie hoch der Beitragsanstieg durch die neuen Ampel-Pläne ausfallen könnte, da sie noch nicht konkret genug sind. Allein durch das bereits Beschlossene würden Versicherte und Arbeitgeber ab 2028 jedoch bereits deutlich mehr zahlen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3500 Euro zahlt ein Arbeitnehmer heute 325 Euro monatlich an die Rentenkasse. Dieser Beitrag könnte ab 2028 auf 351 Euro steigen. Den gleichen Betrag zahlt der Arbeitgeber.

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Minijob: Wie viel können Rentner steuerfrei dazuverdienen?

 

 

Rentnerinnen sitzt wegen einem Minijob am Laptop und telefoniert.© Getty Images

Irgendwann ist der Tag gekommen, an dem wir endlich in unseren wohlverdienten Ruhestand starten können. Das Begrüßungsschreiben der Deutschen Rentenversicherung läutet einen neuen Lebensabschnitt ein, in dem wir uns von den teils 45 oder mehr Arbeitsjahren erholen können. Doch ganz so einfach ist es in vielen Fällen nicht. Denn vielen Rentner*innen reicht die Altersrente trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit nicht aus, um sich ihren Lebensabend zu finanzieren.

Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und teure Lebensmittelpreise führen dazu, dass am Ende nur wenig Geld übrig bleibt. Um der Altersarmut zu entfliehen, versuchen viele Rentner*innen ihren Geldbeutel über einen Nebenjob aufzustocken.

Dass viele Bürger*innen trotz Rente noch arbeiten gehen (müssen), zeigen Zahlen der Bundesregierung, die im Mai vergangenen Jahres auf Anfrage der Linken veröffentlicht wurden. So waren von den rund 45,6 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland 1,05 Millionen 67 Jahre oder älter, wie die "tagesschau" berichtete.

 

Insbesondere Minijobs sind bei Rentner*innen beliebt. Kein Wunder, denn die geringfügige Beschäftigung ist für alle lukrativ, die sich steuerfrei noch etwas dazuverdienen wollen. Mit einem Minijob kann man sich bis zu 538 Euro monatlich dazuverdienen und muss keine Steuern zahlen.

Doch wie viel darf ich als Rentner*in im Minijob überhaupt dazuverdienen?

Es gibt für Rentner keine Hinzuverdienstgrenze mehr

Für Rentner*innen gelten bei einer geringfügigen Beschäftigung dieselben Regelungen wie für alle anderen Minijobber. Sie dürfen monatlich im Schnitt nicht mehr als 538 Euro dazuverdienen. Kommen sie jährlich über die 6.456 Euro-Grenze fallen Steuern an.

Bezieher*innen einer Altersrente können sowohl einem Minijob als auch einer anderen Beschäftigung nachgehen, bei der sie mehr als 538 Euro verdienen, ohne dass ihre Rentenbezüge gekürzt werden.

Das gilt seit Januar 2023 auch für den vorgezogenen Renteneintritt. Während für Personen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, keine Hinzuverdienstgrenze bestand, galt für Personen mit einem vorgezogenen Renteneintritt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Wegen des Corona-Virus und dem pandemiebedingten Personalmangel wurden die Hinzuverdienstgrenzen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 angehoben.

Von einer vorgezogenen Altersgrenze ist die Rede bei langjährig und besonders langjährig Versicherten sowie bei Menschen mit einer Schwerbehinderung. Ob man Anspruch auf eine vorgezogene Rente hat, ist jedoch auch vom Alter abhängig.

Personen mit einem vorgezogenen Renteneintritt sind allerdings weiterhin rentenversicherungspflichtig und müssen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

 

Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder bei Personen, die eine Knappschaftsausgleichsleistung beziehen, gilt seit Anfang 2023 eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von jährlich 18.558,75 Euro. Für Bezieher*innen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt für das Jahr 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 37.117,50 Euro.

Können Rentner mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?

Auch Rentner*innen können übrigens mehreren Minijobs gleichzeitig nachgehen. Voraussetzung hierfür ist aber ebenfalls die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro. Minijobber*innen, die in einem Job 200 Euro monatlich verdienen, dürfen in ihrer zweiten geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 320 Euro im Monat verdienen, um unter der Grenze von 538 Euro zu bleiben.