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Virus Aktuell

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1000er-Inzidenzen in Bayern: „Ich bin doch nur hier, was soll mir da passieren?“

Riesige Inzidenzen, wenig Impfungen, viele Corona-Skeptiker: Die Infektionszahlen bayerischer Regionen sind bundesweit an der Spitze. Das sind die Gründe.

Es ist eine unglaubliche Zahl. 1156 Fälle vermeldete das Robert-Koch Institut (RKI) am frühen Freitagmorgen für den Landkreis Rottal-Inn in Niederbayern. Er ist damit bundesweiter Spitzenreiter bei den neuen Corona-Infektionen. Berechnet auf 100.000 Bürger haben sich dort 1156 in den letzten sieben Tagen mit dem Virus infiziert.

Auf Platz zwei folgt Miesbach in Oberbayern mit 1049. Unter den bundesweiten Top Ten liegen acht im Freistaat, etwa Mühldorf am Inn, das Berchtesgadener Land oder Traunstein. Die Intensivstationen sind komplett voll, im Landkreis Rottal-Inn gibt es jetzt nur noch ein einziges freies Bett.

Insgesamt hat Bayern eine Inzidenz von 455, nur in Thüringen und Sachsen ist sie höher, im Bund sind es knapp 264.

Höchstinzidenzgebiet Bayern – woran liegt es?

Ursula Münch schnauft ein wenig ins Telefon. „Wenn ich das so genau wüsste", sagt die Politik-Professorin. Seit einiger Zeit ist die Direktorin der Akademie für Politische Bildung in Tutzing zu einer Art Bayern-Erklärerin geworden.

Die exorbitanten Zahlen sind nicht im ganzen Freistaat gleich verteilt. Vielmehr liegen die Hotspots recht genau im Süden, am Rand der Alpen und im Bayerischen Wald. „Auf dem Land sind PCR-Tests manchmal schwer erhältlich“, sagt Münch.

„Wer beim Schnelltest positiv ist und dann ein paar Tage warten muss – bleibt der dann auch in Quarantäne?“ Sie führt die Nähe zu Österreich an, wo die Zahlen noch höher liegen. „An der Grenze wird ja faktisch nicht kontrolliert.“

Wenig Vertrauen, viel Abneigung

Doch es könnte durchaus auch etwas mit der Einstellung mancher Menschen zu tun haben. „In den letzten Jahren hat vor allem auf dem Land der Vertrauensverlust gegenüber staatlichen Institutionen und auch den Medien enorm zugenommen“, konstatiert Münch. „Je weiter weg die Leute von den Zentren sind, desto größer ist die Abneigung.“

Die AfD hat in diesen Regionen vergleichsweise hohe Zustimmungswerte, und es gibt mehr Corona-Skeptiker. Die aufgeschlüsselten Zahlen des gescheiterten Querdenker-Volksbegehrens zur Auflösung des Landtags belegen dies: Bayernweit trugen sich 2,15 Prozent der Wahlberechtigten in die Listen ein.

In Traunstein aber waren es 4,35, im Berchtesgadener Land 3,88 und in Rottal-Inn 3,80. Zugleich liegen die Impfquoten in diesen Landkreisen signifikant unter dem gesamten Bayern-Wert, der wiederum niedriger ist als im Bund.

Skepsis gegenüber Staat und Neuem – auch einem neuen Virus

Auf dem Land, in konservativ geprägten Regionen ist die grundsätzliche Skepsis gegenüber Neuem groß. Und im Dorftratsch können sich seltene Ausnahmefälle schnell zur allgemeingültigen Wahrheit aufbauschen.

So will sich ein Landwirt aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen trotz chronischer Atemwegserkrankung partout nicht impfen lassen, weil er der Sache nicht traut. In seinem Umfeld gibt es wilde Gerüchte von massenhaft Herzmuskelerkrankungen nach Corona-Impfungen – „fast alle sind tot“.

Die nicht sonderlich solidarische Methode des Bauern: „Warten“ bis genügend andere geimpft sind und es auf seine eigene Immunisierung nicht mehr ankommt. Dass auf dem Hof viel Durchlauf ist und oft Verwandtschaft vorbeikommt, stört nicht weiter. „Ich bin doch nur hier, was soll mir da passieren?“

Ein 60-jähriger Mann hat eine große Familie im südlichen Oberbayern. Über die Impfung sagt er, dass die Nebenwirkungen nicht erforscht seien, Corona beschreibt er als nur eine leichte Form der Grippe.

„Die Leute werden geboren, die Leute sterben. Ein Virus kommt und geht wieder.“ Mehr als die Hälfte seiner Familienangehörigen infizierte sich auf einen Schlag, eine Schwester leidet bis heute an Long Covid. Ein traditionelles Familienfest mit vielen Besuchern musste wegen der Infektionen abgesagt werden.

Eine jüngere Frau aus dem Bayerischen Wald wiederum, die in München arbeitet und am Wochenende pendelt, erzählt über die Zeiten strikter Ausgangssperren: „Natürlich haben wir im Freundeskreis trotzdem groß unsere Geburtstage gefeiert, wie immer.“ Man würde sich ja kennen.

„Wir sind da unter uns, da hat keiner was.“ Dass nahezu alle pendeln, wurde ignoriert. Und die Freunde wähnten sich noch besonders schlau. „Keiner ist nachts auf der Hauptstraße nach Hause gegangen, da stand ja oft die Polizei. Wir kennen im Dorf die kleinen Fußwege hinter den Gärten.“

Auch beim Blick auf die Querdenker- und die Reichsbürgerszene im Freistaat ist eine gewisse Konzentration auf den Südteil Bayerns, speziell die Chiemgau-Region, zu erkennen. Der Verfassungsschutz stellt fest, dass „infolge der Coronakrise Verschwörungstheorien von Reichsbürgern größere Verbreitung finden“.

Zum Typ Querdenker zählte jene Ende September ausgehobene illegal betriebene Schule in Deutelhausen bei Rosenheim. 50 Kinder aus Oberbayern wurden dort von Eltern und einer verbeamteten Lehrerin in einem alten Bauernhof unterrichtet, ohne Einhaltung jedweder Corona-Regeln und Genehmigung.

Dem Bayerischen Rundfunk sagte die Leiterin, sie sei wegen Corona „aus dem System ausgestiegen“ und habe „Eingebungen von oben“ bekommen, die Schule zu gründen. Diese befinde sich nicht in der Bundesrepublik, sondern sei „russisches Hoheitsgebiet“.

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Dürfen Ungeimpfte überhaupt strikteren Beschränkungen unterworfen werden?

Deutschland befindet sich mitten in der vierten Corona-Welle, das haben auch die Ampel-Verhandler erkannt und verschärfte Maßnahmen angekündigt. Dabei gibt es immer noch kein großes Gerichtsurteil, auf das sich die Politik stützen könnte. Lockdown für alle, Impfpflicht: Was ist möglich?

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erreicht einen Rekordwert nach dem nächsten. Am Dienstagmorgen gibt das Robert-Koch-Institut sie mit 312,4 an, die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 32.048 Corona-Neuinfektionen. Die dramatisch steigenden Corona-Zahlen zwingen die Politik zum Handeln, mal wieder. Und wieder ist da die große Frage: Welche Maßnahme hält vor den Gerichten stand, welche nicht?

Ein Überblick über den Stand der Dinge aus rechtlicher Sicht.

Warum gibt es immer noch so viel Unsicherheit?

Nach fast zwei Jahren Pandemie gibt es inzwischen zwar viele Gerichtsentscheidungen. Dabei handelt es sich aber fast immer um Eilentscheidungen, bei denen die Richterinnen und Richter nur kursorisch prüfen: Wie schlimm wäre es, wenn wir die Maßnahme jetzt fälschlicherweise kippen? Und was bedeutet es für den Kläger, wenn sie – möglicherweise unrechtmäßig – noch eine Weile in Kraft bleibt? Das Bundesverfassungsgericht hat auf diese Weise ganz zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass Demonstrieren wieder möglich war und auch Gottesdienste unter Auflagen stattfinden konnten. Zu vielen wichtigen Fragen gibt es aber noch keine abschließende Entscheidung.

Wann ist mit solchen Entscheidungen zu rechnen?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Oktober den Anfang gemacht und die sehr weitgehenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern in der ersten Corona-Welle im Hauptverfahren für unverhältnismäßig erklärt. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig, die Staatsregierung hat angekündigt, Revision einzulegen. Im Moment warten alle auf die erste große Entscheidung aus Karlsruhe, die bis Ende November in Aussicht gestellt ist. Dabei geht es um die sogenannte Bundes-Notbremse, die von den letzten Apriltagen bis Ende Juni 2021 bundeseinheitliche Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen ermöglichte.

Was ist davon zu erwarten?

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat sich dazu am Freitag im ZDF-„heute journal“ geäußert: Es gehe um „ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt“. Das Gericht begründe seine Entscheidungen aber „sehr, sehr ausführlich“ und entwickele dabei Maßstäbe, um die Verfassung zu konkretisieren. Daraus ergäben sich üblicherweise „Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate“.

Und in der Zwischenzeit?

Bis dahin muss die Politik sozusagen auf Sicht fahren. Die Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold von der Universität Flensburg ist der Ansicht, dass sich „gewisse Leitplanken“ trotzdem auch jetzt markieren lassen. „Die Verfassung steht einer weiterhin maßvollen, aber eben auch effektiven Pandemiebekämpfung keineswegs entgegen“, schreibt sie in einem Beitrag für den „Verfassungsblog“.

Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten generell?

Grundrechtseingriffe sind unter bestimmten Bedingungen möglich, jede Maßnahme muss aber – auch in der Ausnahmesituation einer Pandemie – verhältnismäßig sein. Das bedeutet: geeignet, erforderlich und angemessen. Eine wichtige Frage ist dabei immer, ob derselbe Zweck nicht auch mit einem „milderen Mittel“ erreicht werden kann. Außerdem sind die betroffenen Grundrechte gegeneinander abzuwägen. Bei den Corona-Maßnahmen stehen auf der einen Seite die Freiheitsrechte. Auf der anderen Seite geht es um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Hier hat der Staat auch Schutzpflichten.

Warum ist das Austarieren speziell bei Corona so schwierig?

Die Verfassungsmäßigkeit einer Maßnahme ist nicht in Stein gemeißelt, sondern hängt von der aktuellen Situation und den wissenschaftlichen Erkenntnissen ab. Erst gab es keinen Impfstoff, dann schon. Dann kam die noch viel ansteckendere Delta-Variante. Inzwischen weiß man, dass auch Geimpfte andere anstecken und manchmal auch selbst schwer erkranken können. Und: Was bei entspannter Corona-Lage völlig unverhältnismäßig schien, muss es heute nicht mehr sein. Vor diesem Hintergrund hat die Politik auch einen weiten Einschätzungsspielraum.

Dürfen Ungeimpfte strikteren Beschränkungen unterworfen werden?

Hier scheint unter Rechtsexperten niemand ein Problem zu sehen. Andersherum: Als im Frühjahr mehr und mehr Menschen geimpft waren, wurde schnell der Ruf laut, diesen mehr Freiheiten zu gewähren. Nur die wenig einschränkenden Maßnahmen, die sonst schwer zu kontrollieren wären, zum Beispiel die Maskenpflicht in Bus und Bahn, sollten weiter für alle gelten. Das Grundgesetz macht auch gar nicht die Vorgabe, dass alle immer gleich behandelt werden müssen. Für unterschiedliche Behandlung muss es nur einen Sachgrund geben.

Wenn es hart auf hart kommt – wären Einschränkungen für alle möglich?

Mangold, die im Frühjahr selbst eine Verfassungsbeschwerde gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen unter der Bundes-Notbremse verfasst hat, hält aktuell „flächendeckende und kontaktbeschränkende Maßnahmen gegenüber der gesamten Bevölkerung“ für zulässig – „also gegenüber geimpften wie ungeimpften Personen“. Denn überfüllte Intensivstationen bedrohten potenziell die Gesundheit aller Menschen. Die Juristin Andrea Kießling von der Ruhr-Uni Bochum meint dagegen, es müsse differenziert werden. „Einfach pauschal irgendwelche Dinge anordnen, die dann für alle Personen uneingeschränkt gleich gelten, das geht nicht mehr“, sagte sie „Zeit Online“.

Und eine Impfpflicht für alle oder bestimmte Berufe?

Kießling hat „da keine verfassungsrechtlichen Bauchschmerzen“. Hinnerk Wißmann von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster empfiehlt in einer aktuellen Stellungnahme für das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, die Impfpflicht in Betracht zu ziehen, „bevor etwa allgemeine Lockdowns für Schulen oder Hochschulen in Betracht kommen“. Er bezeichnet diese als „milderes Mittel“.

Braucht es weiter die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“?

Ihre Feststellung ist Voraussetzung, um eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz wie Ausgangs- und Reisebeschränkungen anordnen zu können. Die angestrebte Ampel-Koalition will die epidemische Lage nicht über den 25. November hinaus verlängern, den Ländern aber auf andere Weise einen Teil der Schutzmaßnahmen ermöglichen. Hierüber wird unter Juristen gerade heftig gestritten. Der Bielefelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer meint: „Die Feuerwehr wirft mitten im Einsatz Teile ihrer Ausrüstung ins Feuer.“ Ferdinand Wollenschläger von der Uni Augsburg hält es für „rechtlich nicht geboten“, den Katalog möglicher Schutzmaßnahmen derart zusammenzustreichen. Andere Experten finden den Zeitpunkt richtig.

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Homeoffice, Testpflicht, 3G  

Die Corona-Pläne der Ampelparteien im Überblick

Kurz vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz werden die Ampelpläne zur Corona-Bekämpfung konkreter. Bereits am Donnerstag soll darüber im Bundestag abgestimmt werden.

Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten am Donnerstag werden erste Details zu den Plänen der Ampelparteien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt. Baustellen gibt es angesichts der hohen Infektionszahlen genügend, vor allem die träge Booster-Impfkampagne wird kritisiert. In Bezug auf das künftige Corona-Regelungswerk hat der Hauptausschuss des Parlaments am Dienstagabend Änderungsanträge beschlossen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Der Bundestag soll am Donnerstag darüber abstimmen. Geplant ist demnach unter anderem:

Keine Geschäfts- und Schulschließungen mehr

Die Bundesländer sollen nach dem Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite zwar weiterhin auch besonders harte Maßnahmen verordnen können, etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Ausgeschlossen sein sollen aber Versammlungsverbote oder Verbote religiöser Zusammenkünfte. Bereits bekannt war, dass es auch keine umfassenden Geschäfts- und Schulschließungen mehr geben soll. Corona-Auflagen an Schulen, ja – aber eine Aussetzung des Präsenzunterrichts könne nicht festgelegt werden, wird im Entwurf bekräftigt.

Harte Strafen für Corona-Betrüger

Wer Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise fälscht, muss nach den Ampelplänen mit hohen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen des "unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen", wenn "der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande" handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein. Dafür soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.

Testpflicht für Kliniken und Pflegeheime

In den Bundesländern wird es teilweise schon so gemacht oder ist geplant, nun soll die Regelung bundesweit eingeführt werden: Beschäftigte und Besucher sollen Kliniken und Pflegeeinrichtungen nur noch mit tagesaktuellem negativem Corona-Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können sich dem Entwurf zufolge auch täglich ohne Überwachung selbst testen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test vorlegen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.

3G im öffentlichen Nahverkehr

Die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln soll "stichprobenhaft" überprüft werden. Beförderer sollen dazu verpflichtet werden, dies durch entsprechende Nachweiskontrollen zu überwachen. Passagiere müssen dann entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen sein sollen Schülerinnen und Schüler sowie die Beförderung in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

3G am Arbeitsplatz

Auch bei der geplanten bundesweiten 3G-Regel am Arbeitsplatz wird es konkreter: Zutritt zum Arbeitsplatz, wenn dort "physischer Kontakt" zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll es ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) nicht mehr geben. Die Arbeitgeber sollen das täglich kontrollieren und die Ergebnisse auch festhalten. Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen. Derzeit müssen Unternehmen noch zwei Tests pro Woche anbieten. Zusätzlich gibt es seit Kurzem auch wieder mindestens einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene oder Ungeimpfte also damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.

Homeoffice-Pflicht

Die geplante Homeoffice-Pflicht orientiert sich an den Regeln, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit "Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten" muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich, etwa weil Post bearbeitet werden muss oder Waren oder Material ausgegeben werden müssen. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehl

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Vierte Corona-Welle: Schwellenwerte für Kontaktbeschränkungen, Impfpflicht für medizinische Berufe – die neuen Maßnahmen im Überblick

Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten beschließen schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Lage in den Krankenhäusern entscheidet über den Grad der Einschränkungen.

Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) macht keinen Hehl aus dem Ernst der Situation: „Die Lage ist hochdramatisch, und es wird jetzt darauf ankommen, dass schnell gehandelt wird, dass konsequent gehandelt wird“, sagte sie am Mittwochabend nach der Bund-Länder-Runde zur Pandemielage in Berlin.

Um die vierte Coronawelle zu brechen, planen Bund und Länder weitgehende Maßnahmen, etwa eine groß angelegte „Booster“-Impfkampagne, eine Impfpflicht in bestimmten Berufen und verschärfte Zugangsregeln.

„Nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung können wir dieses Virus besiegen“, heißt es in dem Beschlusspapier. Merkel bedauerte, dass das Land besser dastehen könnte, „wenn die Impflücke nicht so groß wäre“. Umso wichtiger sei es jetzt aber, entschieden zu handeln.

Am Donnerstagvormittag hatte der Bundestag mit den Stimmen von SPDFDP und Grünen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Kernpunkt ist, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November ausläuft. Gleichzeitig soll es aber einen Katalog neuer Maßnahmen geben, etwa eine 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Die unionsgeführten Länder halten das Ende der epidemischen Lage für einen Fehler, wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nach der Bund-Länder-Runde betonte. Man sei „sehr, sehr nah an dem Punkt, an den wir nie kommen wollten“ – nämlich dass auf den Intensivstationen entschieden werden müsse, welche Patienten noch behandelt werden könnten.

Eine Verlängerung der epidemischen Lage wäre „das beste und rechtssicherste Mittel gewesen“, sagte Wüst. Auch Kanzlerin Merkel betonte, sie halte den Maßnahmenkatalog nach der Novelle des Infektionsschutzgesetzes nicht für ausreichend, um die Dynamik der Pandemie zu brechen. Deshalb sei es gut und wichtig, dass die Reform spätestens bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Dezember evaluiert werde.

Bund und Länder einigten sich auf eine Reihe von Punkten, die in Teilen bereits im novellierten Infektionsschutzgesetz enthalten sind.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Bund und Länder planen, zentrale Coronamaßnahmen von Schwellenwerten der Hospitalisierungsrate abhängig zu machen. Der Wert gibt an, wie viele Coronapatienten pro 100.000 Personen in den zurückliegenden sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Bundesweit liegt der Wert derzeit bei 5,3.Ab einem Wert von 3 sollen in einem Bundesland Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte (2G) für Einrichtungen, Geschäfte, Veranstaltungen und Restaurants gelten.Ab einem Wert von 6 soll die 2G-plus-Regel gelten, bei der auch Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Test benötigen.Ab einem Wert von 9 können die Länder weiter gehende Coronamaßnahmen beschließen, etwa Kontaktbeschränkungen, die Absage von Großveranstaltungen wie Weihnachtsmärkten und das Schließen von Klubs. Dies war insbesondere der Union wichtig.

Außerdem wird der Bund aufgefordert, schnell eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen Berufen umzusetzen. „Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen“, heißt es in dem Beschlusspapier. Und weiter: „Die Länder halten es für erforderlich, dass Angehörige von Heil- und Pflegeberufen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern sowie in Behinderteneinrichtungen aufgrund des engen Kontakts zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.“Außerdem sollen sich alle Mitarbeiter und Besucher in Pflegeheimen täglich testen lassen.

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll es eine 3G-Regel geben. Bei Fahrtantritt darf der Test höchstens 24 Stunden alt sein. Für die schärferen Kontrollen sollen die Länder die Bußgeldrahmen „ausschöpfen“, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.

Für Arbeit im Betrieb ist ebenfalls die 3G-Regel vorgesehen. Die Arbeitgeber sollen dies kontrollieren, bekommen ein Auskunftsrecht und sollen mindestens zweimal pro Woche kostenfreie Tests anbieten.Außerdem ist eine groß angelegte Auffrischungs-Impfkampagne geplant. Das Ziel: 27 Millionen Boosterimpfungen in den kommenden fünf Wochen. Dafür sollen die Länder verstärkt auf mobile Impfteams und Impfzentren zurückgreifen. Auch Krankenhäuser sollen miteingebunden werden.

Mit den Regeln wollen Bund und Länder die Kehrtwende in der sich zuspitzenden Coronalage schaffen. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Donnerstag mehr als 65.000 Neuinfektionen, die Sieben-Tage-Inzidenz kletterte auf den Wert von 319,6, auf den Intensivstationen werden mittlerweile mehr als 3300 Coronapatienten behandelt.

Nach dem Beschluss sollen alle Bürger ab dem fünften Monat nach Erlangen des vollständigen Impfschutzes eine Boosterimpfung erhalten können. „Das bedarf einer wirklichen großen Kraftanstrengung“, betonte Merkel. Erst am Donnerstag sprach die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Empfehlung für die Auffrischungsimpfung für alle Erwachsenen aus, deren Zweitimpfung in der Regel sechs Monate zurückliegt.

Um das Ziel von knapp 30 Millionen Boosterimpfungen bis Jahresende zu erreichen, müssten – Weihnachten herausgerechnet – pro Tag mehr Impfungen durchgeführt werden als zur Hochzeit der Impfkampagne im Sommer, als eine Million Menschen pro Tag geimpft wurden.

Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. In den vergangenen Tagen häuften sich Berichte von Interessierten für eine Auffrischungsimpfung, die von Ärzten weggeschickt wurden oder keinen Termin in den kommenden Wochen erhielten.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) richtete auch einen dramatischen Appell an alle bisher Ungeimpften: Der Grund dafür, dass man mit der Impfkampagne nicht vorankomme, sei, „dass es zu viel Egoismus und zu viel Gleichgültigkeit gibt“. Sich und andere zu schützen sei „überlebenswichtig“, sagte Müller.

Union wollte sich Lockdowns offenhalten

Zentrale Themen waren auf dem Gipfel bis zuletzt umstritten. So hatte die Union kritisiert, dass das novellierte Infektionsschutzgesetz zwar weiterhin niedrigschwellige Coronamaßnahmen und Schließungen von Freizeiteinrichtungen wie Klubs sowie die Absage von Großveranstaltungen zulässt, allerdings keine flächendeckenden Lockdowns mehr mit geschlossenen Geschäften und Schulen.

Die Union hatte deshalb damit gedroht, das Ampelgesetz zu blockieren. Mit der geplanten Länderöffnungsklausel, die den Ländern ab einer hohen Hospitalisierungsrate mehr Rechte einräumt, dürfte einer Zustimmung des Gesetzes im Bundesrat durch die Union am Freitag nun aber wohl nichts mehr im Wege stehen, hieß es.

Auf Skepsis in Teilen der Ampelfraktionen stieß lange auch eine Impfpflicht für das Personal in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Kritiker befürchteten, dass sich dann noch mehr Beschäftigte aus dem Beruf zurückziehen und die Personalnot weiter verschärft würde.

Zur Länder-Forderung, die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen rasch einzuführen, sagte Kanzlerin Merkel, der Bund werde „in Kürze befinden, wie wir uns dazu verhalten“. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), der Merkel als Regierungschef einer Ampelkoalition ablösen möchte, sagte, dass die Aufgeschlossenheit bei diesem Thema sehr groß sei und auch „in die nächste Regierung hineinreicht“. Allerdings bedürfe es hier eines sorgfältigen Gesetzgebungsverfahrens.

Zur Beschleunigung der Boosterimpfungen hätten auch der Katastrophenschutz und das Technische Hilfswerk Unterstützung angeboten, sagte Merkel. In Deutschland haben laut RKI erst rund 5,7 Prozent der Bevölkerung eine dritte Impfung erhalten – bislang vor allem in Arztpraxen. Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) entfielen 72 Prozent der Impfungen auf Hausärzte.

„Das Impftempo wird vor allem durch die niedergelassenen Ärzte bestimmt und nimmt weiter zu“, sagte ZI-Chef Dominik Stillfried dem Handelsblatt. „Wichtig ist, dies jetzt weiter zu unterstützen.“ Neben der Unterstützung der Länder etwa durch mobile Impfteams brauche es vor allem verlässliche Rahmenbedingungen. „Der klare Fokus auf die vulnerablen Gruppen ist für November und Dezember entscheidend“, sagte Stillfried. „Die Kapazitäten dafür sind gegeben, Impfstoff ist ausreichend vorhanden.“

Bund und Länder planen nun, ihre Impfangebote massiv auszuweiten – explizit erwähnt werden neben mobilen Impfteams auch Krankenhäuser und Impfzentren. Hierzu soll der Bund die finanzielle Unterstützung bis April 2022 sicherstellen.

Merkel und die Ministerpräsidenten betonten, es gelte, jetzt keine Zeit mehr zu verlieren. Die Tage bis zum 25. November böten noch alle Chancen, die derzeitigen Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes zu nutzen, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Müller.

Die Kanzlerin betonte, dass Maßnahmen, die bis dahin eingeführt würden, noch bis zum 15. Dezember Geltung haben könnten. Dies sei insbesondere für Sachsen wichtig. In dem ostdeutschen Bundesland erreichte die Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag den Wert von 761.

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„Der Ungeimpfte hat eine sehr schlechte Überlebenschance“: Ärzte warnen vor Triage in Sachsen – in den nächsten Tagen

Die Corona-Zahlen im Freistaat sind wegen der Ungeimpften hoch. Laut Ärztekammer-Präsident spielt ihr Status auch bei der Triage eine Rolle.

In Sachsen droht nach Auskunft des Präsidenten der sächsischen Landesärztekammer schon in den nächsten Tagen eine Überlastung der Intensivstationen. Es sei schon bald damit zu rechnen, dass in bestimmten Regionen des Bundeslandes zwei Patienten um ein Bett konkurrieren müssten, sagte Erik Bodendieck am Montag im Deutschlandfunk.

Die Patienten könnten nicht in andere Krankenhäuser verlegt werden. Denn die umliegenden Länder, so etwa Thüringen, seien ähnlich hart betroffen.

Dann drohe eine Triage-Situation: Wer dann eine bessere Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung habe, werde bevorzugt. Ungeimpfte hätten dabei die schlechteren Überlebenschancen.

Bodendieck sagte: „Wer das bessere Überleben oder die bessere Aussicht auf Erfolg der Behandlung hat, der kommt dann an das Beatmungsgerät, und der andere wird dann nicht beatmet. Das heißt, der Ungeimpfte hat auf alle Fälle, wenn er an die extrakorporale Beatmung muss, die sogenannte ECMO, eine sehr schlechte Überlebenschance.“

Die sogenannte Triage bezeichnet die ärztliche Entscheidung, welche Patienten bei knappen Behandlungskapazitäten aufgrund der Schwere ihrer Fälle oder anderer Faktoren zuerst behandelt werden oder keine Intensivbehandlung bekommen.

So sieht der Lockdown in Sachsen aus:

Die Lockdown-Situation hätten ungeimpfte Menschen verursacht, sagte der Bodendieck. Der Präsident der sächsischen Landesärztekammer zeigte sich enttäuscht, dass sich so wenige Menschen in seinem Bundesland impfen ließen. Auch er als Hausarzt habe Probleme, seine Patienten von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen.

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Diese Bundesländer verschärfen ihre Corona-Maßnahmen

Die Infektionszahlen in Deutschland steigen seit Wochen ungebremst an, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bundesweit mittlerweile bei knapp 400. Deshalb haben mit Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen jetzt neun Bundesländer schärfere Corona-Maßnahmen angekündigt. In Sachsen gelten diese bereits. Der Überblick.

Bayern

In Bayern sollen von Mittwoch an nochmals deutlich schärfere Corona-Regeln gelten. Am Dienstagvormittag beschloss das Kabinett die Maßnahmen, am Nachmittag sollen sie im Landtag debattiert werden. So dürfen sich ab Mittwoch bayernweit nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen – Kinder unter zwölf Jahren sowie Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt.

Mit Ausnahme des Handels soll überall die 2G-Regel gelten, auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren, in Hochschulen sowie Musik- und Fahrschulen. Im Handel gibt es aber eine Obergrenze: eine Person auf zehn Quadratmeter Fläche. Erlaubt ist nur noch eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern bei Kultur- und Sportveranstaltungen. Zudem gilt die 2G-plus-Regel – also Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test – für Theater, Oper, Stadien sowie in Freizeiteinrichtungen und bei Messen.

Weihnachtsmärkte sollen landesweit komplett abgesagt werden. In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften müssen für die nächsten drei Wochen schließen, Bordelle ebenso.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet, Schulen im Präsenzunterricht. Allerdings muss auch im Sportunterricht wieder eine Maske getragen werden. In Kitas und auch an Mittelschulen (insbesondere in der 5. und 6. Klasse) soll es flächendeckend PCR-Pooltests geben. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests. Neu ist: An Grund- und Förderschulen, an denen es schon PCR-Pooltests gibt, sollen künftig immer Montagvormittags zusätzlich Schnelltests hinzukommen, weil die PCR-Testergebnisse immer erst abends vorliegen.

Lockdown in Hotspots: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 soll das öffentliche Leben in weiten Bereichen heruntergefahren werden. Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aller Art, Sport- und Kulturstätten sowie körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseure) müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen werden untersagt. Hochschulen müssen auf digitale Lehre umstellen. Schulen und Kitas bleiben offen, der Handel ebenso – dort gilt dann aber eine verschärfte Beschränkung: eine Person pro 20 Quadratmeter.

Baden-Württemberg

Die grün-schwarze Regierung will am Dienstag die neue Corona-Verordnung mit schärferen Maßnahmen beschließen. Es gilt als wahrscheinlich, dass schon von Mittwoch an die neue Alarmstufe II in Kraft tritt. Dann soll 2G plus bei Veranstaltungen mit Gesang oder Blasmusik, auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen gelten – allerdings werden Friseure hier voraussichtlich ausgenommen sein.

Die neue Alarmstufe soll greifen, wenn die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen im Südwesten auf über 450 steigt oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 6 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner nach einer Corona-Infektion innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Die Zahl der Covid-19-Fälle auf Intensivstationen liegt schon über 450. Das heißt, dass voraussichtlich schon von Mittwoch an die neuen Regeln gelten werden, um die Corona-Zahlen abzubremsen und die Kliniken zu entlasten. Dann soll es außerdem in Hotspots nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt.

Schon seit vergangenem Mittwoch gilt im Land die Alarmstufe I, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Berlin

In Berlin gelten aller Voraussicht nach bald schärfere Corona-Maßnahmen. Voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende werden zu den meisten Geschäften wohl nur noch geimpfte Menschen und Genesene Zutritt haben, nicht jedoch Ungeimpfte. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören. Auf eine entsprechende Ausweitung der sogenannten 2G-Regeln verständigte sich der Berliner Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Er reagiert damit auf stark gestiegene Corona-Zahlen und die hohe Belastung der Intensivstationen.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Berlin wiederum, zu denen wegen der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben (2G), sollen nach dpa-Informationen zusätzliche Vorgaben wie Masken- oder Testpflicht gelten. Geplant ist demnach überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, eine Maskenpflicht. Dort, wo das nicht möglich ist, etwa in Tanzclubs, sollen alternativ ein Negativ-Test und Abstandsregeln nötig sein.

Brandenburg

Das Kabinett in Brandenburg will angesichts der wachsenden Belastung von Krankenhäusern die Weichen für eine drastische Verschärfung der Corona-Regeln für Ungeimpfte stellen. Am Dienstag entscheidet die Runde über die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten und anderen Läden des notwendigen Bedarfs. Die 2G-Regel gilt bereits in Gaststätten, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern.

Geplant sind nach Angaben der Staatskanzlei auch Kontaktbeschränkungen. In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch bis zu fünf Menschen treffen können, dabei werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Das Gleiche soll für private Feiern oder angemietete Räume in Gaststätten gelten.

Für Weihnachtsmärkte kommt das Aus. Dazu ist eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 6 Uhr geplant, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 und die Auslastung der Intensivbetten landesweit bei über zehn Prozent liegt. In drei Kreisen im Süden überschreitet die Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche – die 1000er-Marke.

Die Präsenzpflicht in Schulen soll zudem aufgehoben werden. „Das ist der Wunsch vieler Eltern, dass sie ihre Kinder nicht in die Schulen schicken wollen“, begründete Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) den Schritt im Gespräch mit dem RBB-Inforadio. Geprüft werde noch, „ob wir die Abschlussjahrgänge ausnehmen, weil natürlich die Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr zum Beispiel das Abitur erreichen, das auch gut machen sollen“.

Thüringen

Angesichts der sich ausweitenden Corona-Pandemie in Thüringen führt auch die rot-rot-grüne Landesregierung strengere Infektionsschutzregeln einführen. Clubs, Bars und Diskotheken müssten demnach schließen, so Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Zudem gelte eine Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr. Für einen begrenzten Zeitraum könnte es demnach auch eine Ausgangssperre für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, geben.

Für Mittwoch ist eine Sondersitzung des Thüringer Landtags vorgesehen. Das Parlament soll per Beschluss die rechtliche Grundlage für einige Corona-Regeln schaffen. Weil Linke, SPD und Grüne keine Mehrheit im Landtag haben, müssten dem Antrag auch Abgeordnete von FDP oder CDU zustimmen. Ob das gelingt, ist noch unklar.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wird es insbesondere für Ungeimpfte deutliche Einschränkungen geben, kündigte ein Regierungssprecher nach einer Online-Kabinettssitzung am Montagabend an. Das Bundesland werde die Beschlüsse aus dem Bund-Länder-Gipfel vom Donnerstag umsetzen. Sie sollen am Dienstag in die Corona-Landesverordnung eingearbeitet werden.

Die Länder wollen Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Zudem sollen bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein.

Niedersachsen

Niedersachsen geht mit einer neuen Corona-Verordnung fast flächendeckend zu einer 2G-Regel im öffentlichen Leben über. Das sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag in Hannover. An vielen Orten würden damit von Mittwoch an nur noch geimpfte und genesene Menschen zugelassen. Dies bedeute zugleich „eine starke Einschränkung für ungeimpfte Menschen“.

Der neuen Verordnung nach treten wie in anderen Bundesländern die Warnstufen schneller in Kraft. In vielen Fällen müssen dann über 2G hinaus Geimpfte und Genesene zusätzlich negative Tests vorlegen (2G plus).

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gelten ab Mittwoch strengere coronabedingte Einschränkungen. Das kündigte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Vorstellung der aktualisierten Coronaschutzverordnung in Düsseldorf an.

Im Freizeitbereich gelten demnach ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern – müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können.

Nichtgeimpfte seien dann mit Ausnahme ihres Arbeitslebens weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, sagte Laumann. Es sei nicht verantwortbar, sich nicht impfen zu lassen, wenn es der gesundheitliche Zustand zulasse, betonte der Minister. In NRW gebe es noch etwa eine Million Arbeitnehmer, die nicht geimpft seien. Sie müssten ab Mittwoch täglich mit einem frischen negativen Test zum Arbeitsplatz kommen.

Hamburg

Der Hamburger Senat will die sogenannte 2G-Regel auf den Kulturbereich und Beherbergungsbetriebe ausweiten. Damit werden ab kommendem Montag nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte.

Bundesweit 3G-Regel am Arbeitsplatz

Am Mittwoch tritt zudem das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz, in Bus und Bahn in Kraft. Es wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Montag hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz mit den neuen Corona-Auflagen unterschrieben.

Das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Gesetz sieht zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter anderem 3G am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Zügen vor. Flächendeckende Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen gibt es mit dem neuen Gesetz vorerst nicht mehr. Es soll aber bereits am 9. Dezember in einer Bund-Länder-Runde evaluiert und gegebenenfalls nachgeschärft werden.

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Risiko „sehr hoch“ – WHO besorgt über neue Corona-Variante

Die Ausbreitung der neu entdeckten Omikron-Variante des Coronavirus sorgt weltweit für Beunruhigung. Das von der Mutation ausgehende Risiko hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als insgesamt „sehr hoch“ eingestuft. Es sei mit einer weiteren globalen Ausbreitung und steigenden Covid-19-Fallzahlen zu rechnen. Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC spricht von ernsthaften Sorgen, dass Omikron die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe erheblich verringern und das Risiko von Reinfektionen erhöhen könnte.

Mittlerweile sind in etlichen Ländern Fälle der Variante aufgetaucht, darunter auch Deutschland. Am Wochenende wurde sie in München vom Max-von-Pettenkofer-Institut bei drei Reisenden nachgewiesen. In Hessen bestätigte sich laut Sozialministerium der Fall eines weiteren Reiserückkehrers aus Südafrika. In Nordrhein-Westfalen gibt es in Essen und in Düsseldorf erste Verdachtsfälle. Auch Großbritannien, Kanada, Dänemark, Belgien, Tschechien und Italien meldeten Fälle. In den Niederlanden wurden bei 13 Reisenden Omikron-Infektionen festgestellt.

Der Berliner Virologe Christian Drosten sagte am Sonntagabend im ZDF-„heute journal“, er sei wegen der Variante „ziemlich besorgt“. Man wisse nicht allzu viel über sie. Berichte über milde Verläufe hätten noch nicht sehr viel Substanz angesichts von nur gut 1000 Fällen, so Drosten. Hier müsse man die klinischen Verläufe abwarten. Man sehe aber, dass sie häufig bei jungen Leuten in Südafrika auftauche und auch Menschen betreffe, die eine Erkrankung schon hinter sich haben. Er habe die Sorge, dass man die erste wirkliche „Immunfluchtmutante“ vor sich habe.

Um die aktuellen Entwicklungen zu diskutieren, hat Großbritannien für Montag ein außerplanmäßiges Treffen der Gesundheitsminister der führenden westlichen Wirtschaftsnationen (G 7) einberufen. Das teilte die britische Regierung am Sonntagabend mit. Die Uhrzeit der Beratungen und in welcher Form sie stattfinden, war zunächst unklar. Großbritannien hat noch bis Ende des Jahres den Vorsitz der G-7-Staaten inne. Neben Deutschland und Frankreich gehören auch Italien, die USA, Kanada und Japan zu dem Bündnis.

Schnelle Verbreitung im Süden Afrikas

Mehrere Länder haben bereits wieder schärfere Reisebeschränkungen eingeführt. Die Bundesregierung schränkte die Einreise aus acht Ländern im südlichen Afrika drastisch ein. Südafrika, Namibia, Simbabwe, Botsuana, Mosambik, Eswatini, Malawi und Lesotho sind seit Sonntag als Virusvariantengebiete eingestuft. Fluggesellschaften dürfen im Wesentlichen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen von dort nach Deutschland befördern.

Für Einreisende gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht, die nicht durch negative Tests verkürzt werden kann – auch für Geimpfte und Genesene. Auch die USA schränken ab diesem Montag Einreisen aus den Staaten des südlichen Afrikas ein. Präsident Joe Biden wollte im Laufe des Tages weitere mögliche Reaktionen der USA bekannt geben.

Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa kritisierte die Reisebeschränkungen am Sonntagabend als ungerechtfertigt. „Diese Beschränkungen sind eine unfaire Diskriminierung unseres Landes und unserer Schwesterstaaten“, sagte Ramaphosa in einer Fernsehansprache und appellierte, die Entscheidungen noch einmal zu überdenken, „bevor sie noch mehr Schaden anrichten“. Es handle sich um eine klare Abkehr von der Erklärung beim G-20-Gipfel in Rom, den unterentwickelten Staaten bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie auf ihre Wirtschaft zu helfen.

Die bisherigen Corona-Einschränkungen hatten bereits verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft in Südafrika. Die verhängten Reisebeschränkungen vieler Länder treffen das Land kurz vor der wichtigen Sommer-Saison besonders hart. Vergangenen Donnerstag hatten südafrikanische Virologen die Entdeckung der neuen Variante bekannt gegeben. Sie waren stutzig geworden, weil die landesweite Inzidenz von knapp zwei plötzlich auf neun Prozent in die Höhe geschnellt war.

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Neuer Entwurf des Infektionsschutzgesetzes: Ampel will Schließung von Gastro-Betrieben ermöglichen

Der neue Gesetzentwurf sieht eine Teil-Impfpflicht ab 16. März vor. Länder dürfen drastische Corona-Maßnahmen bis 15. Februar verlängern.

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP wollen besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländern auch die Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen ermöglichen. Zudem planen sie ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen.

Das geht aus einem dem Tagesspiegel vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.

In dem veränderten Paragraphen 28a heißt es in dem Entwurf, dass auch künftig die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel untersagt sein soll, "sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt".

Etliche Bundesländern hatten gefordert, dass sie aber auch Restaurants schließen können müssten. Voraussetzung für die Anwendung der scharfen Maßnahmen ist laut Ampel-Entwurf, dass die Landtage der entsprechenden Länder dies vorher beschließen.

Impfpflicht für Pflege- und Klinik-Personal

Zudem wollen SPD, Grüne und FDP die Bund-Länder-Forderung nach einer Teil-Impfpflicht umsetzen. "Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen", heißt es in dem Entwurf.

Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. März vorlegen. "Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden", heißt es. Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten.

Der Grund dafür, dass die Regelung erst ab Mitte März gelten soll, ist, dass ungeimpftes Personal zuvor die Möglichkeit zur vollständigen Impfung haben soll. Als Begründung für die Teil-Impfpflicht wird auf die hohe Zahl an Todesfällen und schwere Erkrankungen in Pflege- und Altenheimen verwiesen. Um dort eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden, sollte insbesondere das dort tätige Personal vollständig geimpft sein, heißt es.

Zahn- und Tierärzte sollen auch impfen

In dem Entwurf werden zudem der Übergangszeitraum für besonders drastische Corona-Maßnahmen, die die Ampel-Parteien mit dem vorangehenden Infektionsschutzgesetz und dem Auslaufenlassen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgeschafft hatten, vom 15. Dezember bis zum 15. Februar 2022 verlängert. Dies hatten die Bundesländer etwa gerade für Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gefordert.

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, soll zudem auch "Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen" vorübergehend das Impfen erlaubt werden. Sie müssen aber eine entsprechende Schulung haben.

Das Infektionsschutzgesetz soll in den kommenden Tagen im Bundestag beraten und beschlossen und noch vor dem 15. Dezember auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Eine Mehrheit in beiden Kammern gilt trotz der Abstimmung ohne Fraktionszwang als sicher, weil auch die künftig oppositionelle CDU/CSU mehrheitlich dieser Teilimpfpflicht zustimmen dürfte.

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„Fühle mich hinters Licht geführt“: Infektionszahlen bei Ungeimpften in Bayern zu hoch erfasst

ut Medienberichten könnte die Corona-Inzidenz bei Ungeimpften in Bayern niedriger sein, als bisher angegeben. FDP-Politiker Hagen fordert eine Erklärung.

Die Infektionszahlen bei Ungeimpften in Bayern sind aller Wahrscheinlichkeit niedrigerer, als das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bisher angegeben hat. Das berichteten „Welt“ und „Süddeutsche Zeitung“ am Wochenende. Grund sei die Erfassungsmethode der bayerischen Gesundheitsbehörde: Alle infizierten Personen, deren Impfstatus unbekannt sei, würden zu den Ungeimpften gezählt statt in einer gesonderten Kategorie verzeichnet werden.

Der Vorsitzende der FDP im bayerischen Landtag, Martin Hagen sprach von „Manipulation“ und bezeichnete die Verwendung der LGL-Zahlen auf Twitter als „Skandal“. Dabei bezog er sich vor allem auf eine Corona-Statistik aus dem November, nach der die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern bei Ungeimpften (1468,9) mehr als 13 Mal höher gewesen sei als bei Geimpften (109,7). Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Statistik am 18. November getwittert.

Hagen fühle sich von Söder „hinters Licht geführt“ fordert nun eine Aufklärung der Lage. Auch die unverfälschten Zahlen würden zeigen, wie Impfungen das Risiko einer Corona-Infektion vermindern, so der FDP-Vorsitzende. Es müsse während der Pandemie transparent gehandelt werden, um Impfgegnern, Verschwörungstheoretikern und Querdenkern den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Die Zählweise der LGL ist schon länger bekannt und wird von der Behörde auch auf der eigenen Webseite erklärt: „Als ungeimpfte Covid-19 Fälle werden Personen gezählt, die zum Zeitpunkt der Infektion keine Impfung erhalten hatten oder bei denen keine Angabe dazu vorliegt.“

Andere Bundesländer, wie beispielsweise Schleswig-Holstein, gehen anders vor. Sie zählen infizierte Personen mit ungeklärtem Impfstatus als separate Kategorie. Die Unterschiede zu Bayern sind deutlich: Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, lag die Inzidenz bei Geimpften im nördlichen Bundesland zur Zeit des Söder-Tweets bei 13, bei Ungeimpften bei 48 - also dreieinhalb Mal höher.

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Forscher entdecken Hinweise darauf, warum sich manche Menschen nicht mit dem Coronavirus anstecken

Ein Team des University College London stellte fest, dass einige Menschen scheinbar von Natur aus immun gegen das Coronavirus sind. Während der ersten Pandemiewelle haben die Wissenschaftler das Personal in Krankenhäusern beobachtet und häufig Blutproben entnommen. Trotz des hohen Risikos konnten einige Menschen das Virus umgehen, wie „BBC“ berichtet.

Wieso sind einige Menschen immun und andere nicht?

Laut den Forschern könnte das daran liegen, dass sich der Körper schon vor der Pandemie auf das Virus vorbereitet hat, indem er Viren, die mit Covid-19 verwandt waren, bekämpft hat. Die sogenannten T-Zellen der Immunen erkennen mit Covid-19 infizierte Zellen und können sie abtöten. Bevor das Virus sich festsetzen konnte, war der Körper daher in der Lage, das Virus in Schach zu halten. "Die Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die in der Lage waren, das Virus unter Kontrolle zu bringen, bevor es nachweisbar war, verfügten mit größerer Wahrscheinlichkeit über diese T-Zellen, die die interne Maschinerie vor Beginn der Pandemie erkannten", erklärt Dr. Leo Swadling, einer der Wissenschaftler, laut „BBC“.

Für die Impfstoffentwicklung könnte diese Entdeckung ein Fortschritt sein. Wenn dieser Schutzmechanismus der T-Zellen kopiert werden könnte, würde die Impfung noch wirksamer gegen das Virus standhalten. „Die Erkenntnisse aus dieser Studie könnten für die Entwicklung eines anderen Impfstoffs von entscheidender Bedeutung sein. Wir hoffen, dass diese Studie zu weiteren Fortschritten in der Impfstoffentwicklung führen wird, denn wir brauchen alle Arten von Impfstoffen, die wir bekommen können“, erklärt Dr. Alexander Edwards von der University of Reading.