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Kubicki über Impfpflicht  

Ein "Zeichen" an die Geimpften? Das sind Rachegelüste

Er ist gegen eine Impfpflicht – über die diese Woche der Bundestag diskutiert. Denn eine Mehrheit dürfe nicht der Minderheit erklären, was vernünftig sei. Ein Gastbeitrag von FDP-Politiker Wolfgang Kubicki.

Verschaffen wir uns einen Überblick über die aktuelle mediale Corona-Debatte, so fällt Folgendes auf: Die öffentlich sehr breit getragene Diskussion über die allgemeine Impfpflicht wirkt wie der Versuch, wieder Klarheit in der Verworrenheit des coronapolitischen Alltags zu schaffen. Die Widersprüche häufen sich – und mit ihnen sinkt die allgemeine Bereitschaft, den Vorstellungen der Ministerpräsidentenkonferenz noch gedanklich und logisch zu folgen. Nach fast zwei Jahren unter Pandemiebedingungen ist dieser Umstand ziemlich bemerkenswert.

Wolfgang Kubicki, 69 Jahre alt, ist Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Der FDP-Politiker spricht sich seit mehreren Wochen gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aus. Gemeinsam mit anderen Parlamentariern hat er dazu einen entsprechenden Antrag vorgelegt, über den im Bundestag abgestimmt werden soll. Zunächst findet an diesem Mittwoch jedoch eine offene Aussprache zu dem Thema statt.

Ein paar Beispiele: In Berliner U-Bahnen gilt man als genesen, wenn die Corona-Infektion nicht länger als drei Monate her ist. In Berliner Restaurants hingegen gilt man als genesen, wenn die Infektion nicht länger als sechs Monate her ist. Bei Veranstaltungen unter 2G-plus-Bedingungen ist der Antigen-Schnelltest bei Geimpften zuverlässig, bei Ungeimpften jedoch grundsätzlich nicht.

Die Impfung schützt uns sicher vor einer schweren Erkrankung, aber selbst Geboosterte müssen unter "2G plus" vor den doppelt Geimpften mittels eines Tests geschützt werden. Vor dem Hintergrund dieser merkwürdigen Wirrungen fühlt sich die mit deutlich weniger Dimensionen ausgestattete Diskussion über die allgemeine Impfpflicht wie mentaler Balsam an.

Wen wollen wir mit der Impfpflicht eigentlich noch erreichen?

Es ist nicht lange her, da hat das Robert Koch-Institut die deutsche Öffentlichkeit mit Zahlen überrascht, die in der aktuellen Debatte bisher kaum Erwähnung fanden. Das "COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland", die COVIMO-Studie, stellte fest, dass die sogenannte "Impflücke" in der relevanten Altersgruppe ab 60 Jahren ziemlich klein ist. Bei der Impfquotenschätzung ergab sich bereits Mitte Oktober für die Altersgruppe von 60 bis 69 Jahren eine Quote von 93,5 Prozent, zwischen 70 und 79 Jahren von 95,5 Prozent und die über 80-Jährigen lagen bei sage und schreibe 96,6 Prozent.

Es steht zu erwarten, dass innerhalb der vergangenen drei Monate die Impflücke noch weiter geschlossen wurde. Wen wollen wir in der hauptsächlich betroffenen Altersgruppe mit einer Impfpflicht eigentlich noch erreichen? Und wenn wir die Vulnerablen bereits so stark geschützt haben, wie hilft es ihnen, wenn wir jetzt andere, weniger Gefährdete zu einer Impfung verpflichten?

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Kritik an neuer Testsstrategie in Deutschland - "Schreiender Widerspruch"

Berlin (Reuters) - Die neue Teststrategie von Bund und Ländern in der Coronavirus-Pandemie wird von mehreren Seiten kritisiert.

Die Bildungsverbände DL, VBE und GEW forderten auch Lehrer bei PCR-Tests einen Vorrang einzuräumen. "Es ist natürlich ein schreiender Widerspruch, wenn die Politik unisono beteuert, dass das Offenhalten von Schulen oberste Priorität hat, sich aber wie schon so oft zuvor wegduckt, wenn es ganz konkret darum geht, Schüler und Lehrkräfte bei Gesundheitsschutzmaßnahmen zu priorisieren", sagte DL-Chef Heinz-Peter Meidinger dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) laut Vorabbericht der Dienstagausgaben.

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dem RND: "Fünf Millionen Angehörige haben jetzt keinen Zugang zu Labor-Tests." Diese Kontaktpersonen müssten in der Verordnung priorisiert werden. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, forderte Nachbesserung für zu Hause. "Es darf jetzt nicht beim Starren auf den Mangel bleiben. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie alles tut, um mehr Testkapazitäten aufzubauen." Die medizinischen Labore erklärten dazu, die Kapazitäten könnten nicht von heute auf morgen ausgebaut werden. "Da erwarte ich von einem amtierenden Gesundheitsminister schon eine Antwort, wie das gehen soll", sagte der Vorsitzende des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM), Michael Müller.

Bund und Länder hatten eine Abkehr von der bisherigen Teststrategie beschlossen. Die besonders verlässlichen PCR-Tests sollen nur noch für sehr gefährdete Gruppen verwendet werden. Alle anderen Personen sollen künftig auch nach einem positiven Schnelltest nur mit einem zweiten Schnelltests überprüfen, ob sie infiziert sind und dann in Isolation gehen. Grund sind Engpässe bei der PCR-Testkapazität in Deutschland.

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Dänemark hebt Corona-Beschränkungen auf

Mund-Nasen-Schutz, Impfnachweise, verkürzte Öffnungszeiten für Lokale: All das entfällt ab heute in Dänemark, trotz Rekord-Fallzahlen mit Omikron. "Wir sind durch die kritische Phase durch", so die Ministerpräsidentin.

Deutschlands Nachbar im Norden macht sich trotz einer nach wie vor hohen Zahl an Neuinfektionen von praktisch allen Corona-Beschränkungen frei. Mit Monatsbeginn Februar gelten in Dänemark bis auf vereinzelte Einreiseregeln keine Einschränkungen mehr. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehört bis auf Weiteres ebenso der Vergangenheit an wie Nachweise über Impfungen, Genesungen und negativen Tests. Großveranstaltungen sind ebenso erlaubt wie der Besuch von Bars und Diskotheken. Dänemark ist das erste EU-Land, das in der Omikron-Welle fast ohne Corona-Maßnahmen auskommen will.

Keine "gesellschaftskritische Krankheit" mehr

"Wir sind durch die kritische Phase durch", sagte Ministerpräsidentin Mette Frederiksen. Die Zahl, auf die man nun schaue, sei, wie viele Menschen nach einer Infektion ernsthaft erkrankten. Diese Kurve sei gebrochen. Die milderen Krankheitsverläufe und die hohe Impfquote im Land sind laut Frederiksen die wesentlichen Gründe für die umfassenden Lockerungen. Die Regierung in Kopenhagen stufe COVID-19 nicht mehr als "gesellschaftskritische Krankheit" ein.

Ähnlich waren die Dänen schon einmal im vergangenen September vorgegangen und hatten die Corona-Restriktionen aufgehoben. Dann stieg die Zahl der Neuinfektionen wieder stark, weshalb auch die Beschränkungen wieder eingeführt wurden.

Heute hat das EU-Land mit knapp sechs Millionen Einwohnern eine tägliche Neuinfektionszahl im mittleren fünfstelligen Bereich - Höchststände, die vor dem Aufkommen der Omikron-Variante des Coronavirus kaum vorstellbar waren. Die Zahlen wirken sich jedoch nicht so stark wie befürchtet auf die Lage in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen aus.

Lediglich Krankenhäuser und Pflegeheime sind angehalten, von Besuchern weiterhin den Gebrauch von Masken und dem Corona-Pass zu verlangen, um Schutzbedürftige und Ältere zu schützen.

Corona-Regeln noch bei der Einreise

Einige Einreiserestriktionen, vor allem für Ungeimpfte, sollen noch vier Wochen gelten. Geimpfte und genesene Reisende aus aller Welt müssen zwar nicht mehr länger zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Bürger des EU- und Schengenraumes ohne gültigen Impf- oder Infektionsnachweis müssen aber entweder in den Tagen vor oder spätestens bis zu 24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. In der EU sind ebenfalls zum 1. Februar neue Leitlinien in Kraft getreten, wonach Zweitimpfungen nur noch 270 Tage gültig sind - wer nach rund neun Monaten beim Reisen nicht mit Ungeimpften gleichgesetzt werden will, muss nun eine Auffrischungsimpfung nachweisen.

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Genesenenstatus sorgt weiter für Streit: Kritik am RKI-Chef wird zum nächsten Test für die Ampel

Die FDP entzieht Lothar Wieler ihr Vertrauen. Die offene Kritik zeigt, wie groß die Differenzen in Sachen Corona in der Ampel inzwischen sind.

Im politischen Berlin kommt es nicht gerade oft vor, dass ein Vertreter der Regierungskoalition den Leiter einer Bundesbehörde anzählt. Umso bemerkenswerter ist es, dass der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai nun dem Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, demonstrativ das Vertrauen entzog.

Zwar habe er „großen Respekt“ vor Wielers Leistungen in der Corona-Pandemie, sagte Djir-Sarai am Wochenende dem „Spiegel“. Aber in diesen schwierigen Zeiten gehe es um verantwortungsvolle und transparente Kommunikation.

Djir-Sarai kritisiert, dass das RKI den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt hatte, ohne diesen Schritt mit einem zeitlichen Vorlauf anzukündigen. „Des Vertrauens der FDP kann sich Herr Wieler aber aufgrund dieser neuerlichen Verfehlung, die ja leider keinen Einzelfall darstellt, nicht mehr sicher sein.“

Die Grünen springen dem RKI-Chef bei

Dagegen sprangen die Grünen dem RKI-Chef sogleich bei: Wieler verdiene „Respekt und Dank für seinen unermüdlichen und professionellen Einsatz“ in der Pandemie, seine Expertise sei „von unschätzbarem Wert“, schrieb der gesundheitspolitische Sprecher Janosch Dahmen auf Twitter. „Ohne ihn stünden wir heute viel schlechter da.“

Das RKI gehört zum Verantwortungsbereich von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Es sei Sache des Bundesgesundheitsministers, über die personelle Aufstellung an der Spitze seiner Unterbehörden zu entscheiden, betont denn auch der designierte FDP-Generalsekretär.

Direkt kritisieren kann die FDP den SPD-Gesundheitsminister schon aus Gründen der Koalitionsdisziplin nicht. Doch die offene Kritik an Wieler zeigt, wie groß die Differenzen innerhalb der Ampel-Koalition in Sachen Corona-Politik mittlerweile sind.

Über Nacht wurde die Zeitspanne für Genesene halbiert

Die Verordnung, die praktisch in einem Nebensatz die Entscheidungsgewalt über die Dauer des Genesenenstatus an das RKI überträgt und der die Ampel-Koalition am 13. Januar im Bundestag zustimmte, kam aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Nachdem die Behörde dann praktisch über Nacht die Zeitspanne, in der eine Person nach einer Covid19-Infektion als genesen gilt, halbiert hatte, sprach Lauterbach angesichts der massiven Kritik von einer „Kommunikationsfehlleistung“, verteidigte die Entscheidung aber in der Sache. Die FDP macht nun Druck auf ihren Koalitionspartner, daraus Konsequenzen zu ziehen. Allerdings ließ Bundeskanzler Olaf Scholz SPD) am Wochenende erklären, dass Wieler noch sein Vertrauen habe.

Differenzen gibt es in der Ampel-Koalition auch in der Frage, wann Lockerungen der Corona-Maßnahmen möglich sind. Vor allem die FDP macht sich für eine weitere Aufhebung von Beschränkungen stark, während Vertreter von SPD und Grünen am Wochenende zur Vorsicht mahnten.

Auch FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff sagte indes, dass zunächst die Lage in den Krankenhäusern sehr genau beobachtet werden müsse. „Wenn es möglich ist, notwendige Operationen wieder in normalem Umfang durchzuführen, dann sind Lockerungen auch ethisch zu verantworten“, sagte er dem Tagesspiegel.

Auch der FDP geht es also nicht nicht um eine sofortige Aufhebung fast aller Corona-Beschränkungen, wie dies in Dänemark der Fall ist. So sagte Parteichef Christian Lindner in einem bei n-tv.de veröffentlichten Interview, „dass wir zum jetzigen Zeitpunkt prinzipiell weiter umsichtig sein müssen“.

„Über einzelne Vorgaben wie 2G im Handel, einen Stufenplan zur Öffnung und vor allem die Perspektive nach dem 19. März muss aber gesprochen werden“, sagte Lindner weiter. Am 19. März laufen die gesetzlichen Grundlagen der aktuellen Corona-Maßnahmen aus.

Wann voraussichtlich mit weiteren Lockerungen zu rechnen ist, machte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) deutlich. Nach ihren Worten müsse es spätestens bei der nächsten Bund-Länder-Runde am 16. Februar „auch um kluge Ideen für Erleichterungen gehen“, sagte Dreyer der „Rheinischen Post“.

Zunächst gelte es aber, den Höhepunkt der Omikron-Welle abzuwarten. „Dann können wir besser einschätzen, ob die Krankenhäuser das auf ihren Normal- und Intensivstationen schaffen und wie sehr uns Personalausfall durch Infektion und Quarantäne in der kritischen Infrastruktur und in den Betrieben zusetzen werden", so Dreyer.

Habeck für allgemeine Impfpflicht ab 18

Unterdessen sprach sich in der Debatte um eine Impfpflicht Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) deutlich für eine Pflicht für alle ab 18 Jahren aus. Habeck sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der französischen Zeitung „Ouest-France“, er sei der Meinung, dass wir eine allgemeine Impfpflicht brauchen“.

Wer geimpft sei, schütze nicht nur sich selbst, sondern auch die offene Gesellschaft. Im Bundestag liegen zur Impfpflicht drei Anträge vor: einer für eine allgemeine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren, einer für die altersbezogene Pflicht ab 50 sowie ein Antrag gegen die Impfpflicht.

Die CDU will sich derweil noch nicht auf einen Vorschlag zur Impfpflicht festlegen. Der neue CDU-Chef Friedrich Merz sagte der „Bild“-Zeitung, in der Union gebe es Überlegungen über ein Impfvorsorgegesetz. Darin könnte eine Impfpflicht „quasi auf Vorrat“ beschlossen werden. „Die Impfpflicht könnte, wenn denn die nächste Welle kommt, mit einem erneuten Bundestagsbeschluss schnell in Kraft treten“, sagte Merz.

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Virologe Streeck warnt Geimpfte und Geboosterte

Der Virologe Hendrik Streeck hat sich gegen ein Ende der Corona-Maßnahmen ausgesprochen. Streeck appellierte im ZDF auch an dreifach geimpfte Menschen, jetzt trotzdem weiter vorsichtig zu sein. „Gerade jetzt bei so hohen Infektionszahlen sollte jeder von uns – auch geboostert, geimpft – natürlich nochmal aufpassen“, so der Bonner Virologe.

Denn auch Geimpfte könnten das Virus übertragen und auch Geboosterte könnten sich infizieren und das Virus weitergeben, aber asymptomatisch sein. Der Virologe geht langfristig nicht davon aus, dass Geboosterte und Geimpfte eine Infektion vermeiden können. „Wir werden alle irgendwann mal Kontakt mit diesem Virus machen“, so Streeck.

Entscheidender Faktor für das weitere Vorgehen der Bundesregierung sollte laut Streeck die Hospitalisierungsrate in den Krankenhäusern sein. Hier sei die Datenlage in Deutschland noch sehr schlecht. Er forderte deswegen die elektronische Patientenakte, damit die Daten schneller übermittelt werden.

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Berliner Gericht kippt Verkürzung des Genesenenstatus

Mit Beschluss vom Mittwoch hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin dem Eilantrag von Rechtsanwältin Jessica Hamed gegen die Verkürzung des Genesenenstatus vollumfänglich stattgegeben. Die Regelungen zum Genesenenstatus der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnungen gelten für die beiden Antragsteller nicht mehr. Stattdessen gelten für sie die alten Regelungen, wonach ihr Genesenenstatus sechs Monate gültig war.

Das Gericht folgte der Antragstellerin in ihrer Argumentation zur Zulässigkeit des Antrags, in dem sie direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und die vorgenannten Bundesverordnungen beanstandet hatte. Das Gericht bestätigte damit, dass es ausnahmsweise direkt ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland als Verordnungsgeberin gibt. Nach Ansicht von Hamed sind daher alle Anträge bezüglich des Verkürzungsstatus beim VG Berlin zu stellen, unabhängig davon in welchem Bundesland man lebt.

Das Gericht sah den Antrag schon deshalb als begründet an, weil es die Subdelegation der unmittelbar geltenden Definition des Genesenenstatus an das RKI für rechtswidrig ansieht, offen gelassen hat es, ob auch die anderen von Hamed vorgetragen Argumente (Publizitätserfordernis, Gebot der Normklarheit, ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Genesenen und Geimpften) durchgreifen, da der Antrag bereits deshalb Erfolg hatte.

Abschließend konstatiert das Gericht: „Aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmenden Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften sind die Antragsteller nach vorläufiger Einschätzung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in grundrechtlich geschützten Positionen verletzt. Aufgrund der Änderung der Vorschrift des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV sind die Antragsteller derzeit und fortwährend nicht gerechtfertigten (mittelbaren) Verletzungen jedenfalls der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 GG) durch den Wegfall von Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen des Bundes und der Länder ausgesetzt. Dies lässt es als unzumutbar erscheinen, sie auf das Abwarten einer Hauptsacheentscheidung zu verweisen.“

Die Entscheidung gilt nur für die Antragsteller. Jeder Betroffene müsse selber klagen, sagte Hamed der Berliner Zeitung.

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Corona-Lockerungen beschlossen – das gilt jetzt

Berlin. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz wurde der neue Rahmen für die Corona-Maßnahmen in Deutschland beschlossen. Was ab Sonntag gelten soll, lesen Sie hier.

Ein Überblick über die Corona-Pläne der Ampel-Koalition:

„Basisschutz“

Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:

  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber
  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen
  • Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas
  • Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen

„Hotspot“-Regelung

Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können – aber erst dann, wenn das Landesparlament „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ in einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder laut Bundesgesundheitsministerium auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:

  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen – darunter fielen auch Schulen
  • Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G)
  • Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten

Übergangsregelung

Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben – ausgenommen sind etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Zahlreiche Länder wollen diese Frist nutzen.

Streit zwischen Bund und Ländern

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte die von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachten Änderungen, die Bundestag und Bundesrat an diesem Freitag besiegeln sollen. Die Corona-Pandemie sei nicht vorbei. Aber die Lage in den Krankenhäusern entwickele sich nicht so dramatisch, wie das früher bei solch hohen Corona-Zahlen der Fall gewesen wäre. Man trete nun „in eine neue Phase der Pandemie ein, in der wir, wie fast alle unsere Nachbarländer auf die meisten Schutzmaßnahmen verzichten werden.“

Corona-Lage

Bei der Corona-Ausbreitung gab es laut Robert-Koch-Institut einen Höchststand von 294.931 gemeldeten neuen Fällen an einem Tag. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf Rekordhöhe von 1651,4 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Registriert wurden 278 weitere Todesfälle binnen 24 Stunden.

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Vitamin D könnte laut Forschern ein Teil des „komplexen Puzzles“ von Corona sein — Studie zeigt Zusammenhang zwischen einem Mangel und schweren Verläufen

Israelische Wissenschaftler haben Patienten, die vor der Ansteckung mit der Krankheit einen ausreichenden Vitamin-D-Spiegel aufwiesen, mit denen verglichen, die dies nicht taten. Die Forscher hätten dabei "auffallende" Unterschiede bei der Wahrscheinlichkeit gefunden, schwer an COVID-19 zu erkranken.

Eine am vergangenen Donnerstag in der Fachzeitschrift PLOS One veröffentlichte Studie ergab, dass etwa die Hälfte der Menschen, die vor der Infektion einen niedrigen Vitamin-D-Spiegel hatten, schwer erkrankten.

Bei den Personen, die einen höheren Vitamin-D-Gehalt im Blut hatten, waren es dagegen weniger als zehn Prozent. Es ist allgemein bekannt, dass Vitamin D entscheidend für die Knochengesundheit ist, seine Rolle beim Schutz vor schwerem COVID-19 war dagegen bislang weniger gut belegt.

Die erste Studie ihrer Art

Die neueste Forschungsarbeit, die sich mit dem Zusammenhang des Vitamin-D-Spiegels und schweren Corona-Verläufen beschäftigt hat, war laut den Wissenschaftlern die erste ihrer Art. Die Ergebnisse beweisen jedoch nicht, dass Vitamin D vor COVID-19 schützt. Zudem sind sie kein grünes Licht dafür, sich nicht Impfen zu lassen und stattdessen Vitamine einzunehmen. Die zugelassenen Impfstoffe senken das Risiko eines Krankenhausaufenthalts bei Omikron, insbesondere nach einer Auffrischimpfung, um bis zu 90 Prozent. Dies stellt die britische Gesundheitsbehörde dar.

Das meiste Vitamin D entsteht durch die direkte Sonneneinstrahlung auf die Haut. Das Vitamin ist aber auch in Lebensmitteln wie fetthaltigem Fisch, Pilzen und Eigelb sowie in bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln enthalten. Vitamin-D-Spiegel von mehr als 20 Nanogramm pro Milliliter gelten laut dem US-amerikanischen Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention für die meisten Menschen als ausreichend – das ist auch der Richtwert, der von den Forschern der Bar-Ilan-Universität und des Galilee Medical Center angewendet wurde.

Bei anderen Atemwegsinfektionen ähnliche Ergebnisse

Untersuchungen, die vor der Corona-Pandemie zusammengestellt und in „The Lancet“ veröffentlicht wurden, ergaben, dass Vitamin D das Risiko anderer Atemwegsinfektionen im Vergleich zu Scheinmedikamenten senkt. Bei COVID-19 sahen die ersten Ergebnisse dagegen widersprüchlich aus: Einige Studien haben einen Zusammenhang zwischen niedrigen Vitamin-D-Spiegeln und schwerem COVID-19 festgestellt, während andere zu dem Schluss gekommen sind, dass das Vitamin keinen Schutz bietet.

Selbst aus den Studien – deren Ergebnisse eine positive Korrelation zwischen niedrigen Vitamin-D-Spiegeln und schwerem COVID-19 zeigten – wurde nicht klar, ob der Mangel an Vitamin D schon vor oder erst nach der Erkrankung der Patienten auftrat, sagten die israelischen Forscher.

Weitere Studien werden dadurch gerechtfertigt

Trotz der neuen Daten aus Israel wissen wir immer noch nicht verlässlich, ob niedrige Vitamin-D-Spiegel tatsächlich dazu führen, dass Menschen mit COVID-19 schwere Krankheitsverläufe entwickeln. Grunderkrankungen, die als Wirkung den Vitamin-D-Spiegel reduzieren, könnten den Menschen beispielsweise ebenfalls anfälliger eine schwere COVID-19-Erkrankung machen.

Die israelischen Forscher warnten davor, dass ein niedriger Vitamin-D-Spiegel neben Komorbiditäten, genetischer Veranlagung, Ernährungsgewohnheiten und geografischen Faktoren "ein Teil des komplexen Puzzles" sei, das einem schweren Corona-Verlauf zugrunde liegt. "Unsere Forschungsarbeit rechtfertigt weitere Studien, in denen untersucht wird, ob und ab wann eine Vitamin-D-Ergänzung bei den betroffenen Personen den Verlauf einer möglichen COVID-19-Erkrankung beeinflussen kann", sagten sie.

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Neue Corona-Studie bestätigt: Personen einer bestimmten Blutgruppe haben einen höheren Schutz vor einem schweren Verlauf

Eine neue Studie aus 2022 stellt einen weiteren Zusammenhang zwischen einer Covid-19-Infektion und der eigenen Blutgruppe her. Die Forscher kamen demnach zu der Erkenntnis, dass Personen mit Blutgruppe 0 sich am wenigsten anstecken, gleichzeitig jedoch auch am häufigsten andere Menschen anstecken.

Die Studie wurde durch französische Forscher an der Universität Nantes durchgeführt. Das Forschungsteam beobachtete Menschen, die zusammen in einem Haushalt wohnten – eine Person hatte sich jeweils mit dem Coronavirus infiziert. Die Forschenden wollten nun herausfinden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung war.

Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Personen mit den Blutgruppen A, B oder AB in 47,2 Prozent der Fälle durch einen Infizierten mit Blutgruppe 0 angesteckt werden. Infizierte der Blutgruppen A, B oder AB steckten jedoch nur in 27,9 Prozent der Fälle Personen mit Blutgruppe 0 an, heißt es. Die Antigene der Blutgruppe spielen demnach eine wichtige Rolle bei einer Corona-Infektion.

Warum genau die Blutgruppe bestimmt, wie schwer eine Corona-Infektion verläuft, können die Forscher noch nicht sagen. Der Genort für die Blutgruppen sei jedoch mit bestimmten Entzündungsbotenstoffen verbunden – auch zu den Entzündungsreaktionen gibt es bereits verschiedene Studien.

Eine Studie aus dem Jahr 2020 des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ergab bereits, dass Menschen mit Blutgruppe 0 einen 50 Prozent höheren Schutz vor einem schweren Corona-Verlauf besitzen, wie der "Merkur" berichtet. "Signifikant mehr Covid-19-Patientinnen und -Patienten hatten im Vergleich zur Normalbevölkerung Blutgruppe A", sagte Professor Dr. Andre Franke, der Direktor des Instituts für Klinische Molekularbiologie an der Kieler Universität.

Blutgruppe 0 häufiger "Superspreader"

Einer britischen Untersuchung aus dem Jahr 2021 zufolge sind Personen mit Blutgruppe 0 zwar einem geringeren Infektionsrisiko ausgesetzt, können das Virus jedoch leichter übertragen. Das Risiko bei den Blutgruppen A und B sei davon abhängig, welche der beiden Blutgruppen in der Bevölkerung vorherrschte, heißt es in der Studie. Da die Blutgruppe AB mit beiden kompatibel sei, könne diese die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung am ehesten verstärken. Allerdings gäben Personen mit dieser Blutgruppe das Virus auch seltener weiter.

Als einen möglichen Grund für die unterschiedlichen Infektionsrisiken nannte Peter J.I. Ellis, Dozent für Molekulargenetik und Reproduktion an der University of Kent und Autor der 2021 veröffentlichten Studie, das Beispiel der Bluttransfusionen. Menschen mit Blutgruppe 0 könnten zwar beispielsweise allen anderen Personen Blut spenden, jedoch selbst nur Blut vom Typ 0 erhalten. Wer an Corona erkrankt sei, gebe das Virus mit zwei- bis dreimal höherer Wahrscheinlichkeit an Menschen mit einer kompatiblen als einer inkompatiblen Blutgruppe weiter, erklärt Ellis.

Letztendlich ist es wichtig zu betonen: Auch wenn ihr Blutgruppe 0 habt, bedeutet das nicht, dass ihr vor einer Coronainfektion vollkommen geschützt seid. Die Blutgruppe nehme vor allem im frühen Stadium eines Infektionsgeschehens Einfluss auf das Ansteckungsrisiko, so Ellis. Haben die Infektionszahlen einmal einen gewissen Wert überschritten – wie es derzeit der Fall ist –, sei auch das Risiko einer Ansteckung für Personen mit Blutgruppe 0 höher. Daher sei es auch wichtig, dass sich Personen mit allen Blutgruppen gegen das Coronavirus impfen ließen.

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Coronavirus in Deutschland: RKI meldet wieder sinkende Inzidenz

Nach steilem Anstieg gehen die offiziell gemeldeten Coronainfektionszahlen am Mittwoch wieder zurück. Neben den Osterferien wirken sich auch Meldelücken der Bundesländer auf die Statistik aus.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist nach einem deutlichen – vermutlich noch osterbedingten – Anstieg am Vortag nun wieder gesunken. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Mittwochmorgen mit 887,6 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 909,1 gelegen. Vor einer Woche lag die bundesweite Inzidenz bei 688,3 (Vormonat: 1723,8).

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI innerhalb eines Tages 141.661 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 7.04 Uhr wiedergeben. Vor einer Woche waren es 198.583 registrierte Ansteckungen.